Datum: 27.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 18:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 6. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 22.09.2021
2 Überarbeitung der Gestaltungsrichtlinien für den Altstadtbereich Heilsbronn; Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Gestaltungsrichtlinie
3 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
3.1 Bauantrag, Wohnhausneubau mit Stellplätzen FlNr. 384/43 Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Str. 25
3.2 Bauantrag Neubau von 2 Dachgauben, FlNr. 367/43 Gemarkung Heilsbronn Pfarrer-Hausmann-Str. 15
3.3 Bauantrag Umbau und Ausbau des EG zu einem Gebetsraum - Verlegung best. Gebetsraum vom OG, FlNr. 265 Gemarkung Heilsbronn, Bahnhofstr. 14
3.4 Tektur Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, FlNr. 314, Gemarkung Seitendorf
3.5 Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses, FlNr. 548 Gemarkung Weißenbronn, Triebendorf 1
3.6 Tektur Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Am Mühlbuck 4, 91560 Heilsbronn, FlNr. 409/11 Gemarkung Bürglein, Am Mühlbuck 4
3.7 Tektur Nutzungsänderung, Umbau, Erweiterung und Sanierung einer bestehenden Scheune mit Stall zu einem Einfamilienhaus, FlNr. 75/4 Gemarkung Betzendorf, Betzendorf 23a
3.8 Bauantrag Errichtung eines 2-geschossigen Büroeinbaus in einer Produktions- bzw. Lagerhalle, Einbau von 3 Fenstern, FlNr. 373 Gemarkung Weiterndorf, Rainstraße 6
3.9 Bauantrag Neubau einer Glasfaserverteilerstation (POP), FlNr. 252/4 Gemarkung Heilsbronn
4 Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines Gehsteiges im Bereich "Am Philosophenweg"/Freibad Heilsbronn
5 Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln der Denkmalpflege für die Sanierung der Spitalkapelle, Spitalgasse 6
6 Bekanntgaben
6.1 Schreiben zum abgelehnten Bauvorhaben in der Falkenstraße, Grundstück FlNr. 405/43, Gemarkung Heilsbronn

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1. Niederschrift der 6. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 22.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27.10.2021 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 6. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 22.09.2021 wird genehmigt

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2. Überarbeitung der Gestaltungsrichtlinien für den Altstadtbereich Heilsbronn; Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Gestaltungsrichtlinie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27.10.2021 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Unterlagen zur Beratung wurden bereits mit der Einladung zur Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 22.09.2021 zur Verfügung gestellt, um eine ausreichende Vorbereitung zu ermöglichen.
In der Sitzung des Stadtrates vom 23.10.2019 wurde der Auftrag für die Überarbeitung der städtischen Gestaltungsrichtlinie sowie des kommunalen Förderprogrammes an das Büro Stadt & Land (Hr. Rühl) vergeben.
Der zwischenzeitlich ausgearbeitete Entwurf der Gestaltungsrichtlinie wurde mit der Stadtverwaltung abgestimmt und liegt bei. Ebenfalls liegt der ausgearbeitete Entwurf der Förderrichtlinie bei.
In der anberaumten Sitzung sollen die Entwürfe beraten werden. Etwaige Änderungswünsche wären in die Richtlinien einzuarbeiten, bevor diese durch den Stadtrat zur künftigen Anwendung beschlossen werden können.
Inhaltlich weist die Stadtverwaltung auf Folgendes hin:
Die Stadt Heilsbronn versucht, mit dem kommunalen Förderprogramm Anreize für private Sanierungsmaßnahmen zur Aufwertung des Altstadtgebietes zu setzen, weswegen die Förderung tatsächlich auch eine ansprechende Höhe erreichen sollte.
Eine Synopse der bisherigen und der nun ausgearbeiteten Gestaltungsrichtlinie ist nicht möglich, da die Richtlinie annähernd gänzlich neu ausgearbeitet wurde.
Wichtigste vorgeschlagene Neuerung bei dem Förderprogramm: Der maximale Förderbetrag wird mit 30.000 € (bisher 10.000 €) je Maßnahme vorgeschlagen. Nach Einschätzung Herrn Rühls schafft die bisherige Regelung zu wenige Anreize. Insbesondere steigende Baukosten sorgen dafür, dass Instandsetzungen oder Sanierungen an privaten Objekten zunehmend teurer werden, weswegen Eigentümer eher zurückhalten agieren. 
In der anberaumten Sitzung soll der Entwurf der Gestaltungsrichtlinie und des Förderprogrammes erörtert werden. Zunächst soll eine Beratung ohne Herrn Rühl, der die Richtlinie ausgearbeitet hat, erfolgen. Im Bedarfsfall kann die Beratung vertagt und Herr Rühl zur Beratung eingeladen werden.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Gestaltungrichtlinie und das kommunale Förderprogramm (Fassadenprogramm) in der vorgelegten Form zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27.10.2021 ö 3
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3.1. Bauantrag, Wohnhausneubau mit Stellplätzen FlNr. 384/43 Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Str. 25

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27.10.2021 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses und eines grenzseitigen Carports auf der Fl.Nr. 384/43 Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt: 
Die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit zur Wohnbebauung am vorgesehenen Bauort wurde bereits durch das Landratsamt mit Vorbescheid vom 03.05.2021 bestätigt. 
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. 
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Eine Gehwegabsenkung zu Lasten der Antragsteller ist erforderlich.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke liegen nicht vor.
Die erforderlichen 2 Stellplätze werden nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses und eines grenzseitigen Carports auf der Fl.Nr. 384/43 Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.2. Bauantrag Neubau von 2 Dachgauben, FlNr. 367/43 Gemarkung Heilsbronn Pfarrer-Hausmann-Str. 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27.10.2021 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau von zwei Dachgauben auf Flurnummer 367/43 Gemarkung Heilsbronn.
Von der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Durch die Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) besteht nun auch die Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung für Bauvorhaben, die nicht in einem Bebauungsplangebiet liegen, sondern im beplanten Innenbereich und die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben betreffen (Art. 58 Abs. 2 BayBO).

Da es für diesen Bereich keinen Bebauungsplan gibt, ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Bauvorhaben Neubau von zwei Dachgauben auf Flurnummer 367/43 Gemarkung Heilsbronn zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.3. Bauantrag Umbau und Ausbau des EG zu einem Gebetsraum - Verlegung best. Gebetsraum vom OG, FlNr. 265 Gemarkung Heilsbronn, Bahnhofstr. 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27.10.2021 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Um- und Ausbau des Erdgeschosses zu einem Gebetsraum mit Verlegung des bestehenden Gebetsraums vom Obergeschosses auf Flurnummer 265 Gemarkung Heilsbronn
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. 
Durch den Umbau ergibt sich eine Nutzungsänderung. Die Nutzung ist nach § 6 BauNVO im Mischgebiet zulässig. Die Erschließung des Grundstücks ist durch die bereits vorhandene Bebauung gesichert. Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nicht vollständig. 
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Um- und Ausbau des Erdgeschosses zu einem Gebetsraum mit Verlegung des bestehenden Gebetsraums vom Obergeschosses auf Flurnummer 265 Gemarkung Heilsbronn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.4. Tektur Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, FlNr. 314, Gemarkung Seitendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27.10.2021 ö beschliessend 3.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flurnummer 314 der Gemarkung Seitendorf. Hierzu wurde bereits im März 2021 eine Bauvoranfrage eingereicht und das gemeindliche Einvernehmen auf Verwaltungsebene erteilt. Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 28.07.2021 an Herrn Bogenreuther Unterlagen zur Weiterbearbeitung angefordert. Am 21.09.2021 reichte Herr Bogenreuther dazu eine Tektur ein. Herr Bogenreuther plant nun zusätzlich noch den Hackschnitzelanbau.
Seitens der Verwaltung wird folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt am Ortsrand von Göddeldorf. Aufgrund der Lage ist das Vorhaben jedoch als im baurechtlicher Außenbereich einzuordnen. Gemäß BauGB § 35 (2) kann ein solches Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht beeinträchtigen werden. Eine Zusage des vorliegenden Grundstückseigentümers, das betreffende Baugrundstück über seine Privatfläche im Grundbuch zu sichern (Leitungsrecht) liegt vor. Das Grundstück ist in ausreichender Breite an einen öffentlichen Verkehrsweg erschlossen. 
Die geforderten Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flurnummer 314 der Gemarkung Seitendorf wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.5. Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses, FlNr. 548 Gemarkung Weißenbronn, Triebendorf 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27.10.2021 ö beschliessend 3.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Flurnummer 548, Gemarkung Weißenbronn
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig. Die erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses auf Flurnummer 548 Gemarkung Weißenbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.6. Tektur Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Am Mühlbuck 4, 91560 Heilsbronn, FlNr. 409/11 Gemarkung Bürglein, Am Mühlbuck 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27.10.2021 ö beschliessend 3.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zum ursprünglichen Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem betreffenden Grundstück wurde das gemeindliche Einvernehmen durch die Stadt Heilsbronn am 29.04.2021 versagt. In den ursprünglichen Antragsunterlagen waren Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt für die Garagenhöhe, die Höhe der Auffüllungen sowie die Höhe der Sichtschutzmauer.
Nachdem die Antragsunterlagen durch das Landratsamt Ansbach geprüft wurden, wurde der Antragstellerin mitgeteilt, dass der Bauantrag abgelehnt wird und daher eine Umplanung erforderlich wird.
Das Landratsamt Ansbach übersandte der Stadt Heilsbronn mit Schreiben vom 30.09.2021 einen Satz der überarbeiteten Antragsunterlagen mit dem Hinweis, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes nunmehr eingehalten werden und daher um Mitteilung gebeten wird, ob das Einvernehmen nunmehr erteilt wird.
Nach Prüfung der Stadtverwaltung werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes nunmehr eingehalten, sodass das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der neu vorgelegten Unterlagen erteilt werden kann.
Es wird eine Abweichung für eine Grenzbebauung beantragt, welcher die Grundstücksnachbarn zugestimmt haben. Für eine Entscheidung über eine Abweichung der Abstandsflächen ist ausschließlich das Landratsamt Ansbach verantwortlich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 409/11, Gemarkung Bürglein, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.7. Tektur Nutzungsänderung, Umbau, Erweiterung und Sanierung einer bestehenden Scheune mit Stall zu einem Einfamilienhaus, FlNr. 75/4 Gemarkung Betzendorf, Betzendorf 23a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27.10.2021 ö beschliessend 3.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bauantragsteller plant eine Tektur zum Bauvorhaben Nutzungsänderung, Umbau, Erweiterung und Sanierung einer bestehende Scheune mit Stall zu einem Einfamilienhaus auf der Fl.Nr. 75/4 Gemarkung Betzendorf.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt: 
Die Nutzungsänderung des geplanten Vorhaben wurde bereits durch das Landratsamt mit Bescheid vom 17.02.2020 bewilligt.
Es haben sich gegenüber dem genehmigten Antrag vor allem folgende Änderungen ergeben:
Das geplante Zweifamilienhaus soll nun ein Einfamilienhaus werden. Der Treppenaufgang auf der Nordseite entfällt, auf der Südseite wird die Terrasse verkleinert.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig. Die nach Satzung erforderlichen 2 Stellplätze werden nachgewiesen. 
Die Erschließung ist gesichert, für die Entwässerungsleitung ist eine verlängerte Anschlussleitung über das Flurstück an der Hausnummer 23 erforderlich.

Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur des Bauvorhabens Nutzungsänderung, Umbau, Erweiterung und Sanierung einer bestehende Scheune mit Stall zu einem Einfamilienhaus auf der Fl.Nr. 75/4 Gemarkung Betzendorf wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.8. Bauantrag Errichtung eines 2-geschossigen Büroeinbaus in einer Produktions- bzw. Lagerhalle, Einbau von 3 Fenstern, FlNr. 373 Gemarkung Weiterndorf, Rainstraße 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27.10.2021 ö beschliessend 3.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Fl.Nr 373 , Gemarkung Weiterndorf, Rainstraße 6, die Errichtung eines zweigeschossigen Büro-Einbaus in einer Produktions- bzw. Lagerhalle sowie den Einbau von drei Fenstern.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. B 18 I. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Da sich bei diesem Vorhaben um einen Sonderbau gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 3 BayBO handelt, kann der Antrag nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden sondern muss das Baugenehmigungsverfahren durchlaufen.
Die Stellplatzfrage ist noch nicht geklärt, hier müssen noch Angaben durch den Planer nachgereicht werden.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Da es sich bei diesem Antrag um kein Vorhaben nach §§ 31, 33 bis 35 BauGB handelt , ist das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, sondern nur die gemeindliche Stellungnahme.
Dienst zur Kenntnis.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.9. Bauantrag Neubau einer Glasfaserverteilerstation (POP), FlNr. 252/4 Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27.10.2021 ö beschliessend 3.9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau einer Glasfaserverteilerstation (POP) von 15 m² Fläche auf der Fl.Nr. 252/4 Gemarkung Heilsbronn.
Von Seiten der Verwaltung wird Folgendes bemerkt: 
Der Breitbandausbau mit der Deutschen Glasfaser in bestimmten Ausbaugebieten wurde zuletzt in der Sitzung vom 21.07.2021 durch den Stadtrat beschlossen.
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche ausgewiesen. Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und ist daher gemäß § 35 BauGB zu beurteilen. Demnach ist das Vorhaben aufgrund der Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen privilegiert (§35 Abs. 1 Nr. 3).
Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Eine Erschließung durch Entwässerungsleitungen ist nicht erforderlich. 
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke liegen nicht vor. Stellplätze sind nicht erforderlich.
Die Antragsteller haben zudem einen Antrag auf isolierte Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften gestellt. Ein geringer Teil der Abstandsflächen wird nicht auf dem bebauenden Grundstück nachgewiesen. Dies ist jedoch für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nicht relevant und obliegt der Prüfung der Baugenehmigungbehörde.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau einer Glasfaserverteilerstation (POP) auf der Fl.Nr. 252/4 Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines Gehsteiges im Bereich "Am Philosophenweg"/Freibad Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27.10.2021 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Um die Verkehrssicherheit Am Philosophenweg zu verbessern und einen drohenden Hangrutsch zu beheben, der aller Wahrscheinlichkeit durch die Befahrung des Böschungsfußes zwischen Freibad und Zufahrt des Baugebietes Am Sonnenfeld entstanden ist, schlägt die Bauabteilung vor den Hang mittels einer Winkelstützwand zu sichern, auf der Seites des Freibads wäre somit genug Platz um einen Gehweg bis zu den Parkplätzen zu führen. Durch den Gehweg verbessert sich die Sicherheit der Fußgänger erheblich (Spaziergänger, Anwohner und Besucher des Freibads), die Situation für den Kraftverkehr wird sich auch verbessern. Voraussichtlich müssen ein bis zwei mittlere Bäume im Bereich des Freibades gefällt oder versetzt werden, eine Ergänzung des Baumbestands in diesem Bereich wird forciert.
Ein entsprechender Lageplan mit Einzeichnung des potentiellen Gehweges wird nachgereicht (Stand 21.10.2021).

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss empfiehlt dem Stadtrat, einen entsprechenden Gehweg im Bereich der Ortsstraße „Am Philosophenweg“ einzurichten und die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushalsjahr 2022 bereitzustellen. Die Durchführung der Baumaßnahme soll nach Möglichkeit außerhalb der Freibadsaison erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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5. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln der Denkmalpflege für die Sanierung der Spitalkapelle, Spitalgasse 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27.10.2021 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Herr Wolfgang Prager stellt als Vertreter der Erbengemeinschaft von Helmut Prager, mit Schreiben vom 03.02.2021 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Denkmalpflege für Instandsetzungs- und Erhaltungsarbeiten an der ehemaligen Spitalkapelle Heilsbronn, Spitalgasse 6 (s. Anlage). Weitere Zuwendungsanträge (Denkmalpflege Landkreis und Bezirk, Förderprogramm Altstadtsanierung) lagen der Stadt mit Schreiben vom 22.11. und 22.12.2020 bereits vor. Eine Zuwendung aus dem Förderprogramm Altstadtsanierung wurde ergänzend gewährt.
Die Instandsetzungs- und Erhaltungsarbeiten wurden im Frühjahr/ Sommer 2021 bereits durchgeführt und abgeschlossen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme betrugen 39.995,29 €.
Eine Förderung dieser Maßnahme kann nach Richtlinie Nr. 3 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung der Denkmalpflege erfolgen. Bezuschusst werden dabei Maßnahmen ab einem anerkannten denkmalpflegerischen Mehraufwand ab 15.000 bis 50.000 € mit bis zu 7 %.
Das Landratsamt Ansbach teilt mit Email vom 08.10.2021 (s. Anlage) mit, dass der denkmalpflegerische Mehraufwand vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege nun neu mit 16.500 € aufgrund der überörtlichen Bedeutung der Maßnahme festgelegt wurde (ursprünglich 10.000 € und damit Ausschluss einer Förderung nach Richtlinie Denkmalpflege Stadt und Landkreis). Ein Kreiszuschuss wurde mit 1.155 € (7% von 16.500 €) gewährt. Der Kreiszuschuss liegt dabei in Höhe der gemeindlichen Förderung.
Es wird deshalb vorgeschlagen, Herrn Prager als Vertreter der Erbengemeinschaft von Helmut Prager, folgende Förderung zu gewähren:
Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand wird eine Förderung nach Richtlinie Nr. 3 i. H. v. 7% gewährt; dies sind 1.155 €.

Beschluss

Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand wird eine Förderung nach Richtlinie Nr. 3 i. H. v. 7% gewährt; dies sind 1.155 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27.10.2021 ö 6
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6.1. Schreiben zum abgelehnten Bauvorhaben in der Falkenstraße, Grundstück FlNr. 405/43, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27.10.2021 ö vorberatend 6.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 28.09.2021 hat das LRA Ansbach den Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses, FlNr. 405/43, Gemarkung Heilsbronn, Weißenbronner Straße / Falkenstraße, abgelehnt, weil das Wohnbauvorhaben im dortigen Mischgebiet nicht mehr realisiert werden kann.
Hierauf ging nun das als Anlage auch an den Stadtrat adressierte Schreiben ein. Die Stadtverwaltung hat eine richtigstellende Antwort an Herrn Ulrich Arlt versandt, welche ebenfalls als Anlage der Vormerkung beiliegt.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 22.11.2021 13:55 Uhr