Datum: 16.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 7. öffentlichen Sitzund des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 27.10.2021
2 Anfrage auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Grundstücke an der Weißenbronner Straße FlNrn. 405/25 und 405/27, Gemarkung Heilsbronn; Vorstellung der Planungsabsicht durch die Vorhabenträgerin
3 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
3.1 Bauantrag Umbau und Erweiterung des best. Nebengebäudes in eine Garage, FlNr. 457/2 Gemarkung Bürglein, Zum Holzberg 8
3.2 Bauantrag Anbau eines Sommergartens, FlNr. 316/2 Gemarkung Heilsbronn, Rosenstraße 17f
3.3 Tektur Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums mit Grundrissanpassungen im Bestand FlNr. 330, 330/1, 330/5, 330/7 Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstr. 28
3.4 Bauantrag Abbruch von bestehenden Anlagen-/Gebäudeteilen und bauliche Änderung im Bestand FlNr. 330/1, 330/9 Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstr. 32
3.5 Bauantrag Erweiterung der industriellen Produktions- und Lagerhalle für Bauelemente, FlNr. 382/2 Gemarkung Weiterndorf Gutenbergstr. 8
4 Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden
4.1 Bauleitplanung Markt Großhabersdorf Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Bürgersonnenenergie Unterschlauersbach" sowie 22. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in diesem Bereich
4.2 Bauleitplanung Gemeinde Rohr, Einbeziehungssatzung Regelsbach "Am Espan"
5 Nutzungsänderung eines Bürogebäudes in eine Kinderkrippe mit 2 Gruppen Fl.-Nr. 294/26 Gemarkung Heilsbronn, Frabrikstraße 1a

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1. Niederschrift der 7. öffentlichen Sitzund des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 27.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 8. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16.11.2021 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Bürgermeister Dr. Pfeiffer bittet um Zustimmung zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunkt auf der heutigen Sitzung. Das Gremium des Bau- Umwelt- und Klimaausschusses stimmt der Bitte Einstimmig zu

Die Niederschrift der 7. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 27.10.2021 wird genehmigt

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Anfrage auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Grundstücke an der Weißenbronner Straße FlNrn. 405/25 und 405/27, Gemarkung Heilsbronn; Vorstellung der Planungsabsicht durch die Vorhabenträgerin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 8. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16.11.2021 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Stadtrates vom 06.10.2021 wurde beschlossen, dass die Planungsabsicht durch die Antragstellerin zunächst in einer Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses beraten werden soll. Anschließend wird der Stadtrat über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens beraten.
Die Vorhabenträgerin wird daher in der anberaumten Sitzung über die Planungsabsicht informieren und für Fragen zur Verfügung stehen.
Des Weiteren hat die Stadt Heilsbronn eine Nachricht eines ansässigen Gewerbebetriebes erreicht, in welcher zu der Planungsabsicht vorweg Stellung genommen wird. Die Mitteilung wurde als Anlage beigefügt.
Dient zur Kenntnis.

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3. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 8. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16.11.2021 ö 3
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3.1. Bauantrag Umbau und Erweiterung des best. Nebengebäudes in eine Garage, FlNr. 457/2 Gemarkung Bürglein, Zum Holzberg 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 8. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16.11.2021 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant den Umbau und die Erweiterung des bestehenden Nebengebäudes in eine Garage auf Flurnummer 457/2, Gemarkung Bürglein.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig.
Die erforderlichen Abstandsflächen werden nicht eingehalten, hierzu liegen Abstandsflächenübernahmen durch Nachbarn vor.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Umbau und die Erweiterung des bestehenden Nebengebäudes in eine Garage auf Flurnummer 457/2, Gemarkung Bürglein wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.2. Bauantrag Anbau eines Sommergartens, FlNr. 316/2 Gemarkung Heilsbronn, Rosenstraße 17f

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 8. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16.11.2021 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Anbau eines Sommergartens auf Flurnummer 316/2,Gemarkung Heilsbronn. 
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 7-1. Eine Behandlung im Freistellungsverfahren ist nicht möglich, da nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden. 
Zu folgenden Festsetzungen wurden Befreiungen beantragt:
Die Dachneigung gemäß Bebauungsplan (30° – 38 °) - beantragt sind 23°
Die Dacheindeckung gemäß Bebauungsplan (Ziegel) beantragt Glas
Dachform gemäß Bebauungsplan (Sattel-/Walm) beantragt Pultdach
Die Abweichungen sind aus Sicht der Bauverwaltung städtebaulich vertretbar und Grundzüge der Planung nicht berührt.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vor. 
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Anbau eines Sommergartens auf Flurnummer 316/2 Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.3. Tektur Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums mit Grundrissanpassungen im Bestand FlNr. 330, 330/1, 330/5, 330/7 Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstr. 28

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 8. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16.11.2021 ö 3.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin beantragt die bauliche Änderung des bestehehenden Logistikzentrums in der Gutenbergstraße.
Die Außenmaße des Gebäudes werden dabei nicht verändert. Die Änderungen betreffen das Innere des Gebäudes. U.a. wird ein zusätzlicher Raum zur Sprinkler-Unterverteilung, eine Meisterkabine und eine Bühne eingebaut und WC’s versetzt.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B 24. Das ursprüngliche Bauvorhaben hielt die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht ein (Höhe des Gebäudes 21,50 m, zulässig 15,00 m). Dieser Befreiung hat der Stadtrat am 03.05.2017 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Nachdem die baulichen Änderungen nur unwesentlich sind schlägt die Stadtverwaltung vor, das gemeindliche Einvernehmen auch zur Tektur zu erteilten.

Beschluss

Empfehlungsbeschluss: Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des bestehehnden Logistikzentrums mit Grundrissanpassungen im Bestand auf Grundstück FlNrn. 330, 330/1, 330/5 und 330/7, Gemarkung Weiterndorf, zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.4. Bauantrag Abbruch von bestehenden Anlagen-/Gebäudeteilen und bauliche Änderung im Bestand FlNr. 330/1, 330/9 Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstr. 32

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 8. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16.11.2021 ö 3.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Bauantragstellerin beabsichtigt die Entkernung des vorhandenen Industriegebäudes sowie den Abriss der östlichen beiden Produktionshallen (auf Grundstück FlNr. 330/9, Gem. Weiterndorf).
Anmerkung: Die östlichen Produktionshallen wurden bereits beseitigt. Das betreffende Grundstück FlNr. 330/9 wurde von der Stadt Heilsbronn an die Antragstellerin verkauft.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B 24. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Durch den bereits erfolgten Rückbau sowie die Entkernung der bestehenden Produktionshalle werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes kaum berührt.
Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die Antragstellerin das Einvernehmen der Grundstückseigentümerin für das Vorhaben eingeholt hat und die Erschließung gesichert ist, d.h. insbesondere die auf dem Privatgrundstück vorhandenen Erschließungsanlagen benutzt werden dürfen.
Das gemeindliche Einvernehmen kann daher erteilt werden.

Beschluss

Empfehlungsbeschluss: Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das gemeindliche Einvernehmen für den Abbruch von bestehenden Anlagen-/Gebäudeteilen und die bauliche Änderung im Bestand auf Grundstück FlNrn. 330/1 und 330/9, Gem. Weiterndorf, zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.5. Bauantrag Erweiterung der industriellen Produktions- und Lagerhalle für Bauelemente, FlNr. 382/2 Gemarkung Weiterndorf Gutenbergstr. 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 8. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16.11.2021 ö 3.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Fl.-Nr. 382/2, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 8, die Erweiterung der industriellen Produktions- und Lagerhalle für Bauelemente.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. B 15-05. Eine Behandlung im Freistellungsverfahren ist nicht möglich, da nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden. 
Dem Bauantrag liegt Antrag auf eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 15 „Heilsbronn Ost“, die Erweiterung überschreitet die im Bebauungsplan angegebene Baugrenze. Zur Begründung wird angegeben, dass die geplante Größe der Erweiterung aus wirtschaftlicher Sicht zwingend erforderlich ist. Der mindestens einzuhaltende Grenzabstand vom 3,00m wird eingehalten. Bei diesem Vorhaben handelt es sich um einen Sonderbau gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 3 BayBO. Die erforderlichen 26 Stellplätze werden nachgewiesen. 
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Empfehlungsbeschluss: Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Erweiterung der industriellen Produktions- und Lagerhalle auf Grundstück FlNr. 382/2, Gemarkung Weiterndorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 8. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16.11.2021 ö 4
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4.1. Bauleitplanung Markt Großhabersdorf Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Bürgersonnenenergie Unterschlauersbach" sowie 22. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in diesem Bereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 8. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16.11.2021 ö 4.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Markt Großhabersdorf führt ein Bauleitplanverfahren für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung einer Bürgersonnenenergieanlage durch.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 15,1 ha.
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind nicht betroffen, Einwendungen im Verfahren sollten daher nicht vorgetragen werden.

Beschluss

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Bürgersonnenenergie Unterschlauersbach“ sowie der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan des Marktes Großhabersdorf besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Bauleitplanverfahren nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.2. Bauleitplanung Gemeinde Rohr, Einbeziehungssatzung Regelsbach "Am Espan"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 8. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16.11.2021 ö 4.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Gemeinde Rohr beabsichtigt den Erlass einer Einbeziehungssatzung im Ortsteil Regelsbach.
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn werden durch die Planung nicht beeinträchtigt.
Einwendungen im Verfahren sollten daher nicht vorgetragen werden.

Beschluss

Mit dem Erlass einer Einbeziehungssatzung „Am Espan“ durch die Gemeinde Rohr besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Verfahren nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Nutzungsänderung eines Bürogebäudes in eine Kinderkrippe mit 2 Gruppen Fl.-Nr. 294/26 Gemarkung Heilsbronn, Frabrikstraße 1a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 8. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16.11.2021 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die mit Stadtratsbeschluss vom 06.10.2021 entschiedene Vorbereitung einer Nutzungsänderung mit möglichst geringen Aufwand für die Betreuung von einer Gruppe bis zu 2 Gruppen nach den möglichen Vorgaben zu ertüchtigen, stellt nun die Antragstellerin auf dem Grundstück Fl.-Nr. 294/26, Gemarkung Heilsbronn, Fabrikstraße 1a, die Nutzungsänderung eines Bürogebäudes in eine Kinderkrippe mit 2 Gruppen.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Für den erforderlichen 2. Rettungsweg wird eine außenliegende Rettungstreppe aufgestellt.
Die erforderlichen 2 Stellplätze werden nachgewiesen. 
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. 
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines Bürogebäudes in eine Kinderkrippe mit eine Gruppe (im EG) auf Flurnummer 294/4, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt. Die Verwaltung wird ermächtigt,  für eine weitere in Container ebenfalls ebenerdig unterzubringende Gruppe die Nutzungsänderung zu beantragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2021 11:59 Uhr