Datum: 15.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 8. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 16.11.2021
2 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
2.1 Bauantrag Errichtung eines Mehrfamilienhauses sowie eines Nebengebäudes, FlNr. 306/2 Gemarkung Heilsbronn Fürther Str. 18
2.2 Tektur, Umnutzung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle zum Pferdestall auf FlNr. 349, Gemarkung Heilsbronn
2.3 Bauantrag, Nutzungsänderung eines Bürogebäudes im EG in eine Kinderkrippe mit einer Gruppe und Anbau einer Kinderkrippemit einer Gruppe in Modulbauweise auf FlNr. 294,26, Gemarkung Heilsbronn
2.4 Bauantrag Verlängerung der befr. Erlaubnis zum best. Provisoriums einer Regelgruppe Kindertagesstätte Peter Pan I als Containeranlage, FlNr. 514/1 Gemarkung Heilsbronn, Betzendorfer Str. 30
2.5 Bauantrag, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Schuppen auf FlNr. 90, Gemarkung Weißenbronn
2.6 Bauantrag, Errichtung eines zweiten baulichen Rettungsweges an der Grundschule Bürglein auf FlNr. 63/3, Gemarkung Bürglein
3 Unterhalt von Wirtschaftswegen in Neuhöflein und Höfstetten

zum Seitenanfang

1. Niederschrift der 8. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 16.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 9. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.12.2021 ö 1
zum Seitenanfang

2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 9. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.12.2021 ö 2
zum Seitenanfang

2.1. Bauantrag Errichtung eines Mehrfamilienhauses sowie eines Nebengebäudes, FlNr. 306/2 Gemarkung Heilsbronn Fürther Str. 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 9. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.12.2021 ö 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Mehrfamilienhauses sowie eines Nebengebäudes auf Flurnummer 306/2, Gemarkung Heilsbronn
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Es sind vier Wohnungen auf einer Grundfläche von 19,0 mx 10,50 m geplant. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nicht vollständig.
Die erforderlichen neun Stellplätze werden nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Errichtung eines Mehrfamilienhauses sowie eines Nebengebäudes auf Flurnummer 306/2, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Tektur, Umnutzung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle zum Pferdestall auf FlNr. 349, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 9. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.12.2021 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Umnutzung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle zum Pferdestall auf Flurnummer 349/5, Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Durch den Umbau der Lagerhalle zum Pferdestall ergibt sich eine Nutzungsänderung. An den geplanten Pferdestall mit Pferdeboxen schließt sich die Reithalle an. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke fehlen. Der Planer wurde angeschrieben und gebeten, diese nachzureichen. Stand 14.12.2021 liegen noch keine vor.
Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, dass der zur Einreichung eines fristgerecht zu behandelnden Bauantrages nötiger amtlicher Lageplan und die Beteiligung der Nachbarschaften fehlen. Wie Vorgenannt wurde der Eigentümer bzw. dessen Planer darauf aufmerksam gemacht.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe wären dann nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen sodann zu erteilen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss stimmt dem Bauvorhaben Umnutzung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle zum Pferdestall auf Flurnummer 349/5, Gemarkung Heilsbronn, sodann zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Bauantrag, Nutzungsänderung eines Bürogebäudes im EG in eine Kinderkrippe mit einer Gruppe und Anbau einer Kinderkrippemit einer Gruppe in Modulbauweise auf FlNr. 294,26, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 9. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.12.2021 ö beschliessend 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 06.10.2021, in diesem Gebäude mit möglichst geringem Aufwand die Einrichtung einer Kinderbetreuung zu ermöglichen, beantragt nun die Stadt Heilsbronn auf dem Grundstück Fl.-Nr. 294/26, Gemarkung Heilsbronn, Fabrikstraße 1a, die Nutzungsänderung eines Bürogebäudes im EG mit einer Kinderkrippe und Anbau einer Gruppe in Modulbauweise.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich derzeit nicht. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 47 wurde beschlossen. Allerdings wurde der Bebauungsplan bisher nicht als Satzung beschlossen.
Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Nachbarbeteiligung wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Die Nachbarunterschriften wurden nicht vollständig erteilt.
Die erforderlichen 2 Stellplätze werden nachgewiesen. 
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. 
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines Bürogebäudes im EG mit einer Kinderkrippe und Anbau einer Gruppe in Modulbauweise auf Flurnummer 294/4, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

2.4. Bauantrag Verlängerung der befr. Erlaubnis zum best. Provisoriums einer Regelgruppe Kindertagesstätte Peter Pan I als Containeranlage, FlNr. 514/1 Gemarkung Heilsbronn, Betzendorfer Str. 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 9. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.12.2021 ö 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die baurechtliche Erlaubnis für die provisorische Unterbringung einer zusätzlichen Regelgruppe in einer Containeranlage auf Flurnummer 514/1 Gemarkung Heilsbronn (am Peter Pan 1) wurde befristet bis zum 31.12.2021. Da diese Unterbringung bis zur Fertigstellung der neuen KITA in der Bauhofstraße auch weiterhin benötigt wird, wurde eine Verlängerung der bestehenden Containeranlage für die Jahre 2022/23 beantragt. 

Dient zur Kenntnis. 

zum Seitenanfang

2.5. Bauantrag, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Schuppen auf FlNr. 90, Gemarkung Weißenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 9. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.12.2021 ö beschliessend 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Schuppen auf Flurnummer 90, Gemarkung Weißenbronn
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig.
Die erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Schuppen auf Flurnummer 90, Gemarkung Weißenbronn, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.6. Bauantrag, Errichtung eines zweiten baulichen Rettungsweges an der Grundschule Bürglein auf FlNr. 63/3, Gemarkung Bürglein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 9. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.12.2021 ö beschliessend 2.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für die Errichtung des 2. baulichen Rettungsweges an der Grundschule Bürglein einschließlich der Ausstiegsöffnungen am Gebäude und Dach ist ein baurechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich. Abstandsflächen werden eingehalten, die Nachbarunterschriften sind vollständig. 
Das Gemeindliche Einvernehmen wurde auf Verwaltungsebene bereits erteilt. 
Dient zur Kenntnis. 

zum Seitenanfang

3. Unterhalt von Wirtschaftswegen in Neuhöflein und Höfstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 9. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.12.2021 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Einige Bürger aus Neuhöflein wiesen das Bauamt auf mangelhafte Feldwege im Bereich Neuhöflein und Höfstetten hin. Nach Aussage der Beteiligten ist auf diesen Wegen ein hohes Verkehrsaufkommen aus nicht landwirtschaftlichen Bereichen anzutreffen. Die Wege wurden besichtigt und ergeben eine Gesamtlänge von 2270m. Eine Sanierung aus den üblichen Mitteln des Wegeunterhalts (zwei Züge im Jahr) ist nicht möglich. 
Die Wege weisen Schäden auf, die im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen gerichtet werden sollten. Allerdings befinden sich zahlreiche Feld- und Waldwege in ähnlichem Zustand. Aufgrund der vorwiegenden Nutzung für forst- und landwirtschaftlichen Verkehr sind die Unterhaltungsanforderungen für Feld- und Waldwege grundsätzlich vergleichsweise geringer.
Auf Nachfrage ist eine Mithilfe der Landwirte an der Baumaßnahme schwer umsetzbar. Weiter ist die Entsorgung des Bankettes ein großer Kostentreiber. Eine Verbringung in den anliegenden Acker ist üblich, wird allerdings nicht gewünscht. Nach Art. 54 BayStrWG liegt die Straßenbaulast nicht bei der Kommune. Gleichwohl wird der Wegeunterhalt regelmäßig übernommen, jedoch nur in eingeschränktem Ausmaß.
Nach Angebotseinholung wäre, soweit nur die Fahrspuren der Wege aufgefüllt würden, die Durchführung zu einem Preis von Brutto 6,61 €/m möglich. Auf die Gesamtlänge entstünden Kosten von etwa 16.000 €.
Grundsätzlich wird für den Wegeunterhalt der Feld- und Waldwege durch die Stadt Heilsbronn jährlich ein Kontingent an Schotterzügen zur Verfügung gestellt. Das Kontingent würde für die Ertüchtigung der benannten Wege bei Weitem nicht ausreichen, weswegen eine gesonderte Unterhaltsmaßnahme durchgeführt werden müsste.
Durch die Maßnahme wäre eine Bezugsfallwirkung zu erwarten. Auch an anderen Stellen wäre damit zu rechnen, dass Anfragen nach verstärktem Wegeunterhalt an die Stadt Heilsbronn gerichtet werden.

Beschluss

Für die Unterhaltung der bezeichneten Feld- und Waldwege werden keine gesonderten Unterhaltsmaßnahmen durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.01.2022 08:32 Uhr