Datum: 26.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 7. öffentlichen Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 24.11.2021; Anerkennung
2 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2021; Beschluss
3 Investitionsplanung bis 2025; a) Entwicklung der Steuern und Umlagen: Vorausschau auf 2022 b) Vorstellung und ggf. Beschlussfassung der Investitionsplanung bis 2025
4 Kommunales Förderprogramm; Beschluss über ein jährliches Budget für Fördermaßnahmen im Rahmen des kommunalen Förderprogrammes auf Grundlage der Gestaltungsrichtlinie der Stadt Heilsbronn für das Sanierungsgebiet Heilsbronn

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1. Niederschrift der 7. öffentlichen Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 24.11.2021; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.01.2022 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 7. öffentlichen Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 24.11.2021 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2021; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.01.2022 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nachfolgende überplanmäßige Ausgaben sind im Stadthaushalt 2021 angefallen und werden mit der Bitte zur Genehmigung vorgelegt:
Haushaltsstelle
Begründung
Betrag
Deckungskreis 880
Die überplanmäßigen Ausgaben im Deckungskreis 880 sind hauptsächlich begründet durch die ungeplante Möglichkeit zum Erwerb der Anwesen Fabrikstraße 1a (Provisorium KiTa) und Nürnberger Straße 11 (Schulbauzwecke).
225.464,23 €
Deckungskreis 700
Den überplanmäßigen Ausgaben im Deckungskreis 700 (Förderung Kindertagesstätten nach BayKiBiG) stehen Mehreinnahmen in Höhe von 78.072,12 € gegenüber (HHSt. 4641.1710, 4642.1710).
97.061,65 €
5600.9402
Fassade und Fenster, Grundschulturnhalle
Diese überplanmäßigen Ausgaben sind auf mehrere einzelne Nachträge zurückzuführen, die aufgrund von zusätzlichen Leistungen für Anpassungsarbeiten am Bestand erforderlich wurden.
39.763,68 €
0300.6501
Zinsausgaben für Verwahrentgelte
Die Zinsausgaben für Verwahrentgelte sind höher als geplant aufgrund höherer Geldbestände und gesunkener Freibeträge bei den Banken.

21.529,20 €
6100.6552
Citymanagement
Veranschlagt wurden für das Citymanagement im Haushaltsjahr 2021 ein Abrechnungsbetrag i. H. v. 2.500 €/Monat sowie Sachkosten. Tatsächlich hinzugekommen ist noch die Abrechnung des 4. Quartals 2020 sowie die Durchführungskosten der geforderten EU-Ausschreibung.
15.426,89 €

Nachfolgende überplanmäßige Ausgaben sind im Wirtschaftsplan der Stadtwerke 2021 angefallen und werden zur Genehmigung vorgelegt:
Haushaltsstelle
Begründung
Betrag
8101.6450
Stromsteuer
Durch den erhöhten Umsatz im Stromverkauf 2021 erhöhte sich auch die Stromsteuer.
25.644,28 €

Nachfolgende außerplanmäßige Ausgaben sind im Wirtschaftsplan der Stadtwerke 2021 angefallen und werden zur Genehmigung vorgelegt:
8101.6432
Vorsteuer an Lieferanten (Umsatzsteuer) wg. Absenkung USt.
Für den ermäßigten Steuersatz ab 1.6 befristet bis 31.12.2021 wurden entsprechend neue HHSt. mit Ansatz 0 im lfd. Haushaltsjahr angelegt. Diese wurde überbucht. Dafür weniger Aufkommen bei der regulären HHSt. 8101.6430.
68.168,55 €

Beschluss

Die o. g. überplanmäßigen Ausgaben im Stadthaushalt 2021 i. H. v. 399.245,65 € werden genehmigt, da eine Deckung gewährleistet ist. Die o. g. überplanmäßigen Ausgaben im Stadtwerkehaushalt 2021 i. H. v. 25.644,28 sowie die außerplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 68.168,55 € werden genehmigt, da eine Deckung gewährleistet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Investitionsplanung bis 2025; a) Entwicklung der Steuern und Umlagen: Vorausschau auf 2022 b) Vorstellung und ggf. Beschlussfassung der Investitionsplanung bis 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.01.2022 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

a) Entwicklung der Steuern und Umlagen; Vorausschau auf 2022
Einkommensteuerbeteiligung
Der Haushaltsansatz 2021 für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer i. H. v. 5.300.000 € wurde mit Gesamteinnahmen von 5.862.804 € um 562.804 € überschritten.
Von einer Erhöhung der Einkommensteuerbeteiligungsbeträge kann für das Jahr 2022 nicht ausgegangen werden. Lt. Mitteilung des statistischen Landesamtes vom 19.11.2021 werden für das Jahr 2022 5.955.300 € erwartet. Dies ist jedoch keinesfalls gesichert, weswegen von einem Ansatz i. H. v. 5.500.000 € ausgegangen wird.

Gewerbesteuer
Der Haushaltsansatz 2021 i. H. v. 3.950.000 € wurde erfreulicherweise um rd. 1.652.000 € überschritten. Im Haushaltsjahr 2022 wird zum aktuellen Zeitpunkt von Einnahmen i. H. v. rd. 4,0 Mio. € ausgegangen.


Schlüsselzuweisungen
Gemäß Festsetzung des statistischen Landesamtes vom 10.12.2021 werden der Stadt im Jahr 2022 Schlüsselzuweisungen i. H. v. 3.017.956 € zugeteilt. Dies entspricht einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 409.744 €.

Kreisumlage
Die Kreisumlage für 2022 wird bei einem gleichbleibenden Umlagesatz von 45,85 % voraussichtlich 4.927.600 € betragen. Der Stadt entstehen somit bei gleichbleibendem Umlagesatz im Vergleich zum Vorjahr 184.494 € geringere Kosten. 
Die Kreisumlage hat den städtischen Haushalt seit dem Jahr 2012 mehr belastet.
Es ist davon auszugehen, dass sich die freie Finanzspanne der Stadt Heilsbronn wegen steigender Personal-, Unterhaltungs-, Energie-, und Bewirtschaftungskosten allgemein nicht wesentlich verbessern wird.


Grundsteuer
Die Einnahmen der Grundsteuer im Vergleich zum Vorjahr bleiben weitgehend konstant.
Der nachfolgende Entwurf zur Investitionsplanung beruht auch in den Folgejahren auf stabilen Einnahmen in der vorgestellten Höhe. Eingestellte Maßnahmen, für die es bisher keinen Beschluss gibt, sind orange markiert. Maßnahmen zur Digitalisierung sind lila markiert. Maßnahmen für den Klimaschutz sind grün markiert.
b) Vorstellung der Investitionsplanung bis 2025
Zu der in heutiger Sitzung vorgestellten Investitionsplanung (s. Anlage) ist folgendes anzumerken:
Bei dieser Investitionsplanung ist zu beachten, dass bedeutsame finanzielle Maßnahmen, wie z. B. die Erweiterung/Sanierung der Grundschulen (Grundschule Bürglein nur teilweise veranschlagt), der Neubau einer Kindertagesstätte sowie der Altstadtnordsammler (nur teilweise veranschlagt), die Stadt in Richtung ihrer finanziellen Grenzen und personellen Kapazitätsgrenzen bringen (s. u. Darlehensaufnahmen, Rücklagenentnahmen).
Die Mittelfestsetzungen beruhen zum Teil auf groben (!) Kostenschätzungen, da noch keine genaueren Planungen vorliegen. Aufgrund der gestiegenen Baupreise (verursacht durch v. a. gestiegener Materialpreise) in den vergangenen Monaten können für Maßnahmen, die erst in den Finanzplanungsjahren beginnen werden, die Gesamtkosten nur schwer konkret ermittelt werden. Projekte, die im Jahr 2022 durchgeführt werden, wurden z. T. angepasst. Die Einnahmen aus den verschiedensten Fördertöpfen von Bund und Land wurden entsprechend des Ausgabenanfalls zeitversetzt angesetzt, da meist lange Vorfinanzierungszeiten bestehen.
Das Investitionsvolumen des Jahres 2022 beträgt rd. 15,66 Mio. € und hat nun Rekordniveau erreicht. Zieht man davon Ausgaben für bew. AV (EDV, FFW usw.), Investitionszuschüsse, Altlasten, Grunderwerbe und Tilgungsleistungen ab, ist ein Investitionsvolumen von noch rd. 10,5 Mio. € an baulichen Maßnahmen abzuwickeln. Nur mit Unterstützung durch externe Ingenieurbüros (nicht nur für Planungsleistungen, sondern auch für die Leistungsphasen 6 – 8), könnte dieses Volumen auch personell abgewickelt werden.
In den Finanzplanungsjahren 2023 bis 2025 summiert sich das Investitionsvolumen insgesamt auf 28.077.300 €.
Haushaltsausgabereste aus 2021 werden voraussichtlich i. H. v. rd. 3,6 Mio. € gebildet, was einen Rückgang von rd. 2,0 Mio. € gegenüber dem Vorjahr darstellen.
Aufgrund dieses enorm hohen Investitionsaufwandes in den kommenden Jahren wird eine Rücklagenentnahme i. H. v. insgesamt rd. 7,98 Mio. € (!) erforderlich sein. Zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2025 beträgt der Rücklagenstand voraussichtlich noch rd. 5,1 Mio. € Bei dieser Berechnung wird davon ausgegangen, dass in den Jahren 2023 bis 2025 kein bzw. nur ein sehr geringer Überschuss erwirtschaftet werden kann und ein Verlustausgleich an die Stadtwerke mit max. 300 T€ zu Buche schlägt. Dies ist begründet durch Mehrausgaben für Mieten (Rathaus), steigende Kosten der Schülerbeförderung (Heilsbronn – Windsbach), steigende EDV-Kosten (zusätzliche Programme, Hardware und Support u. a.  für Homeoffice, Digitalisierung der Verwaltung, Schulen und Kitas etc.), Anforderungen des WWA und steigende Personal-, Unterhaltungs-, Energie-, und Bewirtschaftungskosten.
Zur weiteren Finanzierung werden Darlehensaufnahmen im Finanzplanungszeitraum 2022 bis 2025 i. H. v. rd. 7,77 Mio. € erforderlich sein. Damit beträgt der voraussichtliche Stand aller Darlehen der Stadt inkl. Werke zum Ende des Jahres 2025 rd. 9,28 Mio. € (dies entspricht rd. 945 € pro Einwohner).
Die Darlehensaufnahme im Jahr 2022 i. H. v. rd. 3,77 Mio. € mittels KfW Kredit und Tilgungszuschuss für ein Effizienzhaus KiTa Neubau wurde im Stadtrat vom 07.07.2021 bereits beschlossen und mittlerweile beantragt. Der Abruf erfolgt im Haushaltsjahr 2022. Die weiteren Darlehensaufnahmen sind aufgrund der langen Vorfinanzierungszeiten für staatliche Zuwendungen (vor allem für den Schulbau GSB und GSH) zu tätigen. Dabei ist anzumerken, dass im Finanzplanungszeitraum alleine für den Schulbau GSB und GSH inkl. Auslagerungskosten (Containermieten) nach Abzug einer staatlichen Teilförderung rd. 6,4 Mio. € eingeplant sind.
Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung der Rücklagen und Schulden bis Ende 2025:

Zu den angesetzten Maßnahmen:
EPL 06:
Erweiterung Rathaus, EDV, bewegliches Vermögen allgemein
Durch den anstehenden Umzug der Finanzverwaltung und der Stadtwerke in der ersten Jahreshälfte dieses Jahres in Räume des Sparkassengebäudes ist die Neuanschaffung von Büromobiliar (Möbel, Bürostühle, Kassentresor, Kosten für EDV-Anbindung) erforderlich. Das bestehende Mobiliar bleibt im Rathaus und wird für die steigende Mitarbeiterzahl weiterverwendet. Außerdem befinden sich im Ansatz für bewegliches Vermögen allgemein u. a. PC-Ausstattungen für neue Mitarbeiter sowie PC-Neuausstattungen (Ersatz Windows7-PCs, Lizenzen etc.) für bestehende Arbeitsplätze.
Onlinezugangsgesetz (OZG)
"Elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren und die dazu erforderliche elektronische Information des Nutzers und Kommunikation mit dem Nutzer über allgemein zugängliche Netze“
Das Angebot der Stadt Heilsbronn Behördengänge online zu erledigen wird Zug um Zug erweitert. Bislang sind 30 Online-Verfahren im Rathaus-Service Portal auf der städtischen Internetseite sowie im BayernPortal abrufbar. Ab mind. 50 Online-Verfahren erhalten Kommunen die Auszeichnung „Digitales Amt“. Für die Beschaffung von 40 neuen Online-Verfahren wird ein einmaliger Einrichtungspreis von rd. 2.300 € fällig zzgl. einmalige Lizenzkosten i. H. v. rd. 11.300 € (förderfähig zu 90 %) sowie ab dem 25. Monat der Nutzung Pflegegebühren i. H. v. rd. 240 €/Monat an. Die Eigenmittel im Jahr 2022 belaufen sich demnach auf rd. 3.500 €. Vom Förderhöchstbetrag i. H. v. 20.000 € wurden in 21.05.2021 bereits rd. 4.600 € für die Einrichtung von E-Payment und die Bereitstellung der Online-Beantragung von Personenstandsurkunden in Anspruch genommen.
Die Einrichtung eines besonderen elektronischen Behördenpostfaches (beBPo) für die Stadt Heilsbronn steht kurz vor der Fertigstellung. Dies ist für die sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz ab 1. Januar 2022 verpflichtend.
EPL 13: 
Beschaffung von neuen Helmen für Atemschutzgeräteträger
Im letzten Jahr wurden Wechselausstattungen für Atemschutzgeräteträger beschafft. Zu diesem Zeitpunkt entsprachen die Helme noch der Norm, sie waren somit nicht nötig. Seit kurzer Zeit gibt es eine neue DIN-Vorschrift, der die jetzigen Helme nicht mehr entsprechen. Für die Atemschutzgeräteträger ist also die Beschaffung der neuen Helme als Sachgesamtheit (Heilsbronn 25 Stück, Weiterndorf 16 Stück, Bürglein 14 Stück) unumgänglich, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren gewährleisten zu können.
Beschaffung von Defibrillatoren für die Feuerwehren
Die Anschaffung von Defibrillatoren wurde noch nicht beschlossen. Es wurden pauschal für 5 Feuerwehren mit Kosten i. H. v. 2.500 €/Stück im Jahr 2022 aufgenommen (s. EPL 54). Bei Ausstattung aller 13 Feuerwehren mit Defibrillatoren müssten 32.500 € veranschlagt werden.
EPL 21:
Digitalisierung der Grundschulen
Folgende Förderungen stehen zur Digitalisierung der beiden Grundschulen Bürglein und Heilsbronn gesamt zur Verfügung:
  • Digitalbudget                                          30.618 €        Abrufbar bis 31. Dezember 2022 (90 % Förderung)
  • Digitalpakt (dBIR)                                141.682 €        Abrufbar bis 16. Mai 2024        (90 % Förderung)
  • Bay. IT-Administrationsförderung (BayARn)                Abrufbar bis Mitte/Ende 2024                  -  Bund: 90 % Förderung; max. 17.500 €, anteilig von dBIR, SoLe u. SoLD                                                                -  Land: Betrag noch nicht bekannt; anteilig von Schülerzahl, Ausstattungsstand dig. Kl.z.
-> Welche tats. Kosten über die BayARn gefördert werden können, wird derzeit noch geprüft. 
Die Lieferung der am 22.07.2021 bestellten Displays inkl. Zubehör für die beiden Grundschulen (Kosten: rd. 100.000 €) steht noch aus. Erst nach Inbetriebnahme können hier möglicherweise anfallende Administrationskosten ermittelt werden.

Ausgaben und Einnahmen
Digitalbudget und dBIR
Gesamt
100%
GS Heilsbronn
ca. 80 %
GS Bürglein
ca. 20 %

Ausgaben der Stadt Heilsbronn
191.445 €
153.156 €
38.289 €
Einnahmen durch Zuwendungen
172.300 €
137.840 €
34.460 €
Defizit
19.145 €
15.316 €
3.829€

Gefördert werden über das Digitalbudget sowie den Digitalpakt (dBIR) IT-Hard- und Software (bspw. digitale Großbilddarstellung, Beamer, Dokumentenkamera, PC, mobile Endgeräte wie Laptops, Notebooks und Tablets inkl. Zubehör und die digitale Vernetzung gemäß aktuellem Votum (https://www.mebis.bayern.de/votum) sowie bauliche Maßnahmen. Über die IT-Administrationsförderung werden Personalkosten (Techniker), Sachmittel (Wartungsverträge) und Qualifizierungsmaßnahmen gefördert. (IT-Kosten fallen im Verwaltungshaushalt an)
Generalsanierung Grundschule Bürglein
In den Jahren 2022 und 2025 wurden insgesamt 520.000 € für die Generalsanierung der Grundschule Bürglein eingestellt (Planungskosten 20.000 € in 2022, 1. Teil Baukosten im Jahr 2025). Ein gleichzeitiger Umbau beider Grundschulen wird nicht umsetzbar sein. Im Finanzplan wurde daher die Grundschule Bürglein erst nach der Grundschule Heilsbronn vorgesehen. Vordringlich ist die Nottreppe zu errichten sowie die weitere Vorgehensweise bezüglich der Generalsanierung der Grundschule Bürglein festzulegen.
Schulkindbetreuung in Bürglein
Die Einrichtung einer Schulkindbetreuung in Bürglein wurde berücksichtigt, aber mit Ansatz 0 eingestellt.
Erweiterung Grundschule Heilsbronn
Die Erweiterung der Grundschule Heilsbronn und des Horts wird aktuell mit einer Gesamtsumme von rd. 6,3 Mio. € (ohne Auslagerungskosten zur Unterbringung der Schulkinder während der Bauphase) für 13 Klassenzimmer zzgl. Lernwerkstatt angenommen. Aufgenommen sind im Finanzplanungszeitraum Ausgaben i. H. v. insgesamt 6,92 Mio. € inkl. Auslagerungskosten i. H. v. 500.000 € insgesamt. Eine erste Teilzahlung der staatlichen Förderung von ca. 30 % der zuweisungsfähigen Kosten wird frühestens im Jahr 2024 erwartet.
Neumöblierung Klassenzimmer/ Werkraum
Die Schulleitung bittet um einen Austausch der veralteten Werkbänke. Außerdem geriet die Neumöblierung der Klassenzimmer im Laufe der Corona-Krise aus dem Blickfeld. Ursprünglich war bereits für die Jahre 2020 bis 2023 eine Neumöblierung auf Etappen vorgesehen (3 Klassenzimmer pro Jahr). Von Seiten der Schulleitung wurde darum gebeten, dass im Haushalt 2022 gleich 6 Klassenzimmer neu möbliert werden mit Kosten von 90 T€. Um den Haushalt 2022 zu entlasten, haben wir in den Jahren 2022 bis 2024 jeweils 45 T€ eingestellt (3 Klassenzimmer pro Jahr, wie bereits in den Vorjahren geplant), und nicht auf die Zeit nach Abschluss der Generalsanierung verschoben.
Luftreinigungsgeräte EPL 21, 46
Bestellung Luftreinigungsgeräte am 31.08.2021:
Einrichtungen
Geräteanzahl
GS Heilsbronn und Bürglein                     (inkl. Hort u. Mittagsbetr.)
40
Kita Peter Pan und Sonnenblume
15

Ausgaben der Stadt Heilsbronn
141.200 €
36.600 €
Einnahmen durch Zuwendung
66.300 €
18.000 €
Defizit
74.900 €
18.600 €
Der geplante Liefertermin (KW 45 2021) konnte leider nicht eingehalten werden. Die Lieferung erfolgte nun am 19.01.2022. Die Nachlieferung von 2 Kleingeräten für die GS Bürglein und 6 Kleingeräten für die Kita Peter Pan I steht nun noch aus.
EPL 34:
Für Kunstwerke im öffentlichen Raum (Kreisverkehr u. a. öffentliche Plätze) wurden im Haushaltsjahr 2022 54.700 € eingestellt (Anschaffung Kunstwerke i. H. des Eigenanteils, der bei einer Förderung bei der Stadt verblieben wäre, s. STR v. 10.03.2021). Die Anschaffung von weiteren Kunstwerken in den Finanzplanungsjahren kann nach Beschluss des Stadtrates nur verwirklicht werden, wenn eine entsprechende Förderung gewährt wird.
EPL 46:
Digitalisierung Kita Peter Pan
Zum Veranstalten virtueller Elternabende sowie zur Arbeit in den Gruppen (Dokumentationen usw.) ist die Anschaffung von Laptops, Lizenzen sowie WLAN erforderlich. Eine Teilanschaffung ist nun für das Jahr 2022 vorgesehen; darunter auch 5 Kindertablets. Ein provisorisches WLAN im Umkreis der beiden Leitungsbüros in Peter Pan I und II kann für 2022 ohne weitere Kosten realisiert werden. Langfristig muss hier jedoch eine professionelle WLAN-Umgebung vergleichbar mit den Grundschulen vorgesehen werden. Eine Umsetzung wäre dazu im Zuge der Generalsanierung für die Kita Peter Pan I sinnvoll.
Neubau KiTa
Der dringend notwendige Kita-Neubau mit 8 Gruppen wird voraussichtlich rd. 8,3 Mio. € kosten und wurde so entsprechend in den Jahren 2021 bis 2023 eingestellt, wobei nahezu 80 % der Baukosten voraussichtlich im Jahr 2022 kassenwirksam werden. Einnahmen der staatlichen Förderung betragen bei dieser Maßnahme 90 % der zuweisungsfähigen Kosten, da die Stadt Heilsbronn glücklicherweise als eine der letzten Kommunen im Regierungsbezirk Mittelfranken die bereitgestellten Mittel zur Sonderförderung abgreifen konnte. Zwingender Fertigstellungstermin ist dabei der 30.06.2023. Nach Abzug dieser staatlichen Förderung verbleiben bei der Stadt Eigenmittel i. H. v. rd. 4,26 Mio. €. Mithilfe eines KfW-Kredits erhält die Stadt einen Tilgungszuschuss i. H. v. voraussichtlich 639.000 €, der die Eigenmittel der Stadt auf rd. 3.625.000 € schmälert (43,7 % der Gesamtkosten).

Krippenprovisorium Fabrikstraße
Für den notwendigen Umbau des Bürogebäudes Fabrikstraße 1a zu einer provisorischen Kinderkrippe werden Kosten i. H. v. 13.500 € anfallen. Für Mobiliar etc. wurden zusätzlich pauschal 5.000 € eingeplant.
EPL 54: Defibrillatoren im öffentlichen Raum
Die Anschaffung von Defibrillatoren für den öffentlichen Raum wurde pauschal für 3 Standorte mit Kosten i. H. v. 2.500 €/Stück aufgenommen. Ein Stadtratsbeschluss dazu steht noch aus (s. auch EPL 13).
EPL 59: Abenteuerspielplatz in der Innenstadt
Im Kulturausschuss im Juli 2021 wurde die Thematik eines Abenteuerspielplatzes aufgegriffen. Die pauschale Einstellung von erheblichen Mitteln erfolgte für das Jahr 2023.
EPL 62-68:
Zur Altlastenbeseitigung wurden 1,0 Mio. € neu veranschlagt, da der bestehende Haushaltsrest nicht übertragbar ist.
Für das ruhende Projekt Brauereigelände wurden in diese Finanzplanung keine Mittel eingestellt.
Eine Aufnahme der Straßenzustände und eine entsprechende Priorisierung für Maßnahmen werden weiterverfolgt.
Im Finanzplanungszeitraum wurden für ein evtl. neues Baugebiet lediglich Ausgaben für einen Grundstückskauf eingeplant (weder Ausgaben für Erschließung noch Einnahmen für Grundstücksverkäufe).
Enthalten sind im Investitionsplan 2022 und 2023 Kosten für 204 Fahrradabstellplätze am Bahnhof, die mit bis zu max. 90 % gefördert werden könnten. Einnahmen wurden in entsprechender Höhe ebenfalls in 2022 und 2023 (90 %) berücksichtigt.
Neu aufgenommen wurden Planungskosten für den Raitersaicher Weg in Bürglein im Jahr 2022; eine Bauausführung soll 2023 folgen.
Für das kommunale Fassadenprogramm wurden in den 2022 und 2023 jährlich 75.000 € eingestellt; in den Folgejahren 2024 und 2025 wurden diese mit 60.000 € bereitgestellt.
Ein Fahrzeugaustausch für den LS-Traktor ebenso für den Unimog ist für das Jahr 2022 vorgesehen (insgesamt 305.000 €). Der Austausch des Unimogs bereits in diesem Jahr soll vor Ausfall während des Winterdienstes in den kommenden Jahren schützen. Aufgrund getätigter Personalaufstockungen im Bauhof ist als zusätzliches Fahrzeug ein E-Pritschenfahrzeug (2-Sitzer) für rd. 25.000 € sowie Carports vorgesehen. Eine Förderung i. H. v. 6 T€ wäre möglich.
EPL 7-8:
Im Bereich Abwasserbeseitigung werden im Finanzplanungszeitraum bis 2025 voraussichtlich Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 7 Mio. € abzuwickeln sein. Mit der am 31.12.2021 geendeten RZWas2018 konnte die Maßnahme Kläranlage Müncherlbach sowie div. Kanalsanierungen (Hauptstraße, St.Gundekarstraße) abgerechnet werden. Mit der ab 01.04.2021 gültigen RZWas2021 (Geltungsdauer bis 31.12.2024) können für die künftigen Abwassermaßnahmen Zuwendungen beantragen werden, solange die Härtefallschwellen überschritten werden.
Die Anschaffung von Info-Stelen am Konventhaus und am Bahnhof mit Kosten von 56 T€ wird im Rahmen des aufgrund der Corona-Pandemie aufgesetzten Sonderfonds „Innenstädte beleben“ mit rd. 80 % gefördert. 
Für Grunderwerbe sind im Finanzplanungszeitraum rd. 4,3 Mio. € enthalten.
Für die energetische und klimafreundliche Modernisierung städtischer Gebäude wurden zusätzliche Mittel aufgenommen.
Insgesamt gestaltet sich die Vorausplanung zunehmend schwierig. Grund dafür ist auf der Einnahmenseite die unsichere Zuschusslage, die Entwicklung der Einkommensteuerbeteiligung und Schlüsselzuweisungen und auf der Ausgabenseite die noch nicht feststehenden Planungen und vor allem aktuell die Entwicklung der Baukosten.
Die Finanzierung des Investitionsaufwandes im Jahr 2022 gestaltet sich voraussichtlich wie folgt:
Grundsätzlich sollte unter den Aspekten Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit versucht werden, eine zukunftsorientierte Planung aufzustellen.
Ergänzt wird, dass in die Investitionsplanung eine weitere Million € zur Erweiterung der Grundschule Heilsbronn aufgenommen werden muss. Kurz vor dieser Sitzung wurde uns vom beauftragten Architekten mitgeteilt, dass die Regierung eine Preisanpassung gefordert hat und die Gesamtkosten demnach nun 7,3 Mio. € betragen.
Herr Wittmann weist darauf hin, dass Ausgaben für zusätzliche Maßnahmen dringend durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden müssen. Die Stadt ist mit dieser Investitionsplanung an ihre äußerste Grenze des mach- und finanzierbaren angelangt.

Beschluss

Der Investitionsplanung bis 2025 wird unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen zugestimmt:
  1. Änderung im Volumen durch Kostenerhöhung der Erweiterung der Grundschule Heilsbronn: aktuell 7,3 Mio. € ohne Auslagerungskosten (bisher berücksichtigt: 6,3 Mio. € ohne Auslagerungskosten)
  2. Für die Sanierung des Bahnhofsgebäudes wurden keine separaten Mittel eingestellt. Nach erfolgter Begehung und daraus resultierender Klarheit bzgl. der weiteren Vorgehensweise müssen evtl. weitere Mittel für diese Maßnahme berücksichtigt werden. Im Jahr 2022 wird die Sanierung des Bahnhofsgebäude unter „Sanierung Wohngebäude allgemein“ namentlich aufgenommen.
  3. Für eine Verwertung der ehemaligen Brauerei, Hauptstraße 4, sind keine eingestellt. Darüber muss zu gegebener Zeit entsprechend beraten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Kommunales Förderprogramm; Beschluss über ein jährliches Budget für Fördermaßnahmen im Rahmen des kommunalen Förderprogrammes auf Grundlage der Gestaltungsrichtlinie der Stadt Heilsbronn für das Sanierungsgebiet Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.01.2022 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss hat in seiner Sitzung vom 27.10.2021 die Inhalte der Gestaltungsrichtlinie beraten.
Zweck des kommunalen Förderprogrammes ist es, den Hauseigentümern innerhalb des Sanierungsgebietes Anreize für private Sanierungsmaßnahmen zu schaffen.
Der Anwendungsbereich des Förderprogrammes wurde bisher nicht auf die Erweiterung des Sanierungsgebietes im Jahre 2015 angepasst. Diese Anpassung soll im Zuge des Neuerlasses erfolgen.
Nach Einschätzung des beauftragten Fachplaners schafft das kommunale Förderprogramm dann Anreize, wenn die finanzielle Unterstützung in spürbarer Höhe ausfällt. Herr Rühl, Büro Stadt & Land, schlägt daher vor, den Förderhöchstbetrag für Einzelmaßnahmen daher auf bis zu 30.000 € (bisher 10.000 €) anzuheben. Eine Mehrfachförderung wird nach § 4 Abs. 4 ausgeschlossen.
Bisher wurden im Haushalt jährlich zuletzt 15.000 € und 25.000 € und für das Haushaltsjahr 2021 50.000 € für das kommunale Förderprogramm zur Verfügung gestellt. Sollte die Förderhöchstgrenze von bisher 10.000 € auf 30.000 € angehoben werden, so wären die Mittel bereits nach einer Fördermaßnahme ausgeschöpft. Um mittels des kommunalen Förderprogrammes Impulse zu setzen, so wäre nach Einschätzung Herrn Rühls daher auch eine Anhebung der bereitgestellten Mittel erforderlich.
Der Förderhöchstsatz sollte unverändert bei 30 % bleiben, wobei darauf hingewiesen wird, dass der Fördersatz je Maßnahme individuell beurteilt wird und nur in bedeutenden Fällen der Förderhöchstsatz von 30 % bisher angewandt wurde.
Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, die für das kommunale Förderprogramm zur Verfügung gestellten Mittel jährlich neu zu beschließen. Die Mittelauszahlung kann nur nach Verfügbarkeit der durch den Stadtrat bereitgestellten Haushaltsmittel erfolgen.
Mit Anlauf des neuen Förderprogrammes sollten etwas mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, da damit zu rechnen ist, dass nach Neuerlass der Gestaltungsrichtlinie und des Förderprogrammes mehr Interessenten auf das Förderprogramm aufmerksam werden. In den Folgejahren könnte dann auch darüber nachgedacht werden, die jährlichen Mittel zurückzufahren. Die Stadtverwaltung schlägt vor, im Haushaltsjahr 2022 75.000 € zur Verfügung zu stellen, um damit einen Anreiz für private Investitionen zu schaffen. Nach Ablauf des Haushaltsjahres kann die Resonanz bewertet werden. Unabhängig davon und vorbehaltlich einer späteren Bewertung wird vorgeschlagen, spätestens im Haushaltsjahr 2024 die Mittel auf ca. 50.000 € zurückzufahren. 
Nach Beratung der Mittelbereitstellung kann das kommunale Förderprogramm durch den Stadtrat zur Anwendung beschlossen werden.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 jährlich 75.000 € für das kommunale Fassadenprogramm zur Verfügung zu stellen. Die Mittelbereitstellung ist jährlich zu beurteilen und im Haushaltsplan festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2022 12:34 Uhr