Datum: 24.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 6. öffentlichen Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 18.08.2021; Anerkennung
2 Hundebestandsaufnahme; Vorstellung der möglichen Vorgehensweisen
3 Freibadgebühren ab Badesaison 2022; Beratung und Beschlussfassung über Gebührenanhebung und über die vorliegenden Anträge zu ehrenamtlich Tätigen Bürgerinnen und Bürgern
4 Stellplätze und Garagen der Stadt Heilsbronn; Anhebung der Mieten zum 01.03.2022

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1. Niederschrift der 6. öffentlichen Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 18.08.2021; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 24.11.2021 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 6. öffentlichen Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 18.08.2021 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Hundebestandsaufnahme; Vorstellung der möglichen Vorgehensweisen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 24.11.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.06.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, Angebote über eine Hundebestandsaufnahme von spezialisierten Firmen einzuholen.
In der Stadt Heilsbronn sind derzeit 622 Hunde gemeldet. Um den nahezu vollständigen Hundebestand in Heilsbronn zu ermitteln, würde sich die Durchführung einer Hundebestands-aufnahme anbieten.
Beschreibung der Vorgehensweise einer Hundebestandsaufnahme:
  • Bevor die Hundebestandsaufnahme durchgeführt wird, werden die Medien informiert und die Mitarbeiter der zu beauftragenden Firma nach dem Datenschutzgesetz und dem Verpflichtungsgesetz belehrt und eingewiesen.
  • Jeder Haushalt der Stadt Heilsbronn (lt. Deutsche Post AG ca. 4652) wird aufgesucht. Die Befragung findet zu Zeiten der höchsten Antreffhäufigkeit statt.
  • Die Mitarbeiter gehen lediglich bis zur Haustür. Die Wohnungen werden nicht betreten.
  • Der Mitarbeiter weist darauf hin, dass die Befragung freiwillig durchgeführt wird.
  • Eine Befragung wird ausschließlich nur mit dem Haushaltsvorstand bzw. einer auskunftsberechtigten Person durchgeführt (Minderjährige und nicht zum Haushalt gehörende Personen sind nicht zu befragen). Wird diese nicht angetroffen, wird ein Informationsschreiben hinterlassen.

Die Fragen lauten:
  • Haben Sie einen oder mehrere Hunde?
Wenn ja,
  • Wie lange befindet sich der Hund im Haushalt
  • Wer ist Halter oder Halterin?
  • Um welche Hunderasse handelt es sich?
  • Die Mitarbeiter machen keinerlei Angaben zu steuerlichen Angelegenheiten und lassen sich auf keine Diskussion ein.
  • Die Befragung bezieht sich nur auf den jeweiligen Haushalt (Angaben über Hundehaltung der Nachbarn werden nicht berücksichtigt).
  • Ob ein Hund bereits gemeldet ist/wurde, ist bei der Befragung irrelevant (die Mitarbeiter haben darüber auch keine Informationen).
  • Es werden auch persönliche Wahrnehmungen aufgenommen (einen Hund gesehen, gehört oder ein Hundewarnschild oder Zwinger).
  • Wird die Hundebestandsaufnahme in digitaler Form durchgeführt, werden die Daten auf den mobilen Erfassungsgeräten per Kennwort gesichert und sind somit nicht für andere einzusehen.


Es wurden Angebote folgender Firmen angefordert:
  • Adler-Kommunalservice Deutschland GmbH, Aachen
  • Springer Kommunale Dienste, Düren 

Lediglich die Firma Springer Kommunale Dienste, Düren hat ein Angebot eingereicht. Von der Firma Adler-Kommunalservice Deutschland GmbH, Aachen kam keine Rückmeldung.
Die Firma Springer bietet eine digitale Erfassung an. 

Der Abrechnungsmodus kann in vier Optionen erfolgen:

Option 1
Dieses Abrechnungskonzept basiert auf der Gesamtzahl der rund 4.500 Haushalte. Der Preis berechnet sich pro besuchten Haushalt.

Option 2
Teilweise auf Erfolgsbasis, ausgehend von dem Angebot zugrunde gelegten, registrierten Bestand von August 2020 mit einem Maximum von 570 Hunden und einem festen Preis pro besuchtem Haushalt.

Option 3

Auf Erfolgsbasis, ausgehend von dem Angebot zugrunde gelegten, registrierten Bestand von August 2020 mit einem Maximum von 570 Hunden.
Option 4

Abgerechnet werden die im Jahr 1 und im Jahr 2 der Hundebestandsaufnahme neu zu registrierenden Hunde.
Die Stadt Wunsiedel mit 9688 Einwohnern hat 2019 auf Erfolgsbasis eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt und war mit der Arbeit der Firma Springer und dem Ergebnis sehr zufrieden. Zu den bereits ca. 400 gemeldeten Hunden kamen 122 Neuanmeldungen aufgrund der Bestandsaufnahme hinzu. Die Bürger reagierten zum großen Teil positiv auf die Befragung, es gab keine Beschwerden über die Art der Durchführung.
Die Verwaltung schlägt vor, die Firma Springer Kommunale Dienste, Düren mit der Hundebestandsaufnahme zu beauftragen. Die Abrechnung sollte nach Option 1 oder Option 3 erfolgen. Die Kosten werden in der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung genannt. Bei geschätzten 70 Neuanmeldungen würden sich die Mehreinnahmen bei der Hundesteuer auf rund 3.500 €/jährlich belaufen. Die Mehreinnahmen sind allerdings abhängig davon, wie viele Ersthunde und weitere Hunde angemeldet werden oder Ermäßigungstatbestände zum Tragen kommen.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, sich bis zur nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung am Mittwoch, den 26.01.2022 eine Meinung zu bilden.

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3. Freibadgebühren ab Badesaison 2022; Beratung und Beschlussfassung über Gebührenanhebung und über die vorliegenden Anträge zu ehrenamtlich Tätigen Bürgerinnen und Bürgern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 24.11.2021 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

  1. Gebührenanhebung ab der Badesaison 2023
Bereits im Stadtrat vom 07.10.2020 wurde ein Vorschlag zur Erhöhung der Freibadgebühren seitens der Verwaltung zur Badesaison 2022 angekündigt. Aufgrund der Pandemie sollte dies auf 2023 verschoben werden.
Das entstandene Defizit der vergangenen Jahre – trotz letztmaliger Anhebung der Freibadgebühren ab der Badesaison 2016 – war nicht lange anhaltend rückläufig. In der Grafik wird das Defizit um Abschreibung und Verzinsung vermindert, die als einzige Faktoren rückläufig und nicht beeinflussbar sind. Der Jahresvergleich von z.B. 2011 zu 2020 beträgt eine Defizitmehrung von rd. 140 T€, bedingt durch steigende Betriebs- und Personalkosten. Allerdings sind in diesem Jahr negative Auswirkungen durch die Pandemie zu berücksichtigen.
Aus diesem Grund ist eine Erhöhung der Freibadgebühren geboten.
Die Freibadgebühren im Vergleich zu denen umliegender Gemeinden stellen sich aktuell wie folgt dar:


Einzelkarten:

Erwachsene
Kinder & Jugendliche
Anmerkung
Heilsbronn
3,50 €
1,50 €
beheizt
Weihenzell
3,00 €
1,50 €
beheizt
Lichtenau
3,50 €
2,00 €
beheizt
Großhabersdorf
2,50 €
1,50 €
Naturbad
Veitsbronn
3,50 €
2,00 €
beheizt
Windsbach
2,00 €
1,00 €
Naturbad
Ansbach
3,40 €
1,60 €
beheizt
Herrieden
3,00 €
1,50 €
beheizt

Dauerkarten:

Erwachsene
Kinder & Jugendliche
Familien
Heilsbronn
80,00 €
40,00 €
120,00 €
Weihenzell
45,00 €
20,00 €
95,00 €
Lichtenau
70,00 €
30,00 €
105,00 €
Großhabersdorf
30,00 €
15,00 €
84,00 €
Veitsbronn
85,00 €
35,00 €
90,00 €
Windsbach
20,00 €
15,00 €
30,00 €
Ansbach
98,00 €
39,00 €
128,00 €
Herrieden
70,00 €
20,00 €
110,00 €

Die letzte „normale“ Badesaison vor der Corona-Pandemie war im Jahr 2019. Das Defizit betrug in diesem Jahr incl. Abschreibung und Verzinsung rd. Minus 315 T€. Eine kostendeckende Gebühr für den Betrieb des Freibades hätte um rd. 260 % (!) angehoben werden müssen, um ein Defizit zu vermeiden. Beispielsweise müsste eine Einzelkarte für das Freibad für einen Erwachsenen dann rd. 9,20 € (statt 3,50 €) und eine Familienkarte rd. 315 € (statt 120 €) kosten.
Um den Badegästen weiter sozial vertretbare Gebühren anbieten zu können, aber auch das Defizit der Stadt Heilsbronn nicht weiter steigen zu lassen, wurde mit einer möglichen Erhöhung um 25 % gerechnet. Jährlich würden anhand der Beispielrechnung aus dem Jahr 2019 Mehreinnahmen i. H. v. rd. 21.000 € generiert werden (s. Anlage 1). Im Verhältnis wären die Dauerkarten im Vergleich zu den Einzelkarten stärker anzuheben.

Eine Anhebung der satzungsgemäßen Freibadgebühren wird in folgender Höhe zur Beratung vorgelegt: (Die Preise für Zehnerkarten, Schüler- und Studentenkarten, Früh- und Spätschwimmerkarten und ermäßigte Karten wurden entsprechend angepasst, die Preise der Dauerkarten wurden ebenfalls angehoben.)
§ 3 Nrn. 1 bis 4 der Gebührensatzung erhalten folgende Fassung:

Alt
Neu
1. Für eine Einzelkarte


  1. für Erwachsene
3,50 €
4,40 €
  1. für Erwachsene (bis 10.00 Uhr)
2,00 €
2,50 €
  1. für Erwachsene (ab 18.00 Uhr)
2,00 €
2,50 €
  1. für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
1,50 €
1,90 €
für Schüler und Studenten im Besitz eines gültigen Schüler- bzw. Studentenausweises und Wehrpflichtige, die Grundwehr- oder Zivildienst leisten sowie für Schwerbehinderte (mindestens 50 GdB)        
2,00 €
2,50 €
2. Für eine Zehnerkarte


  1. für Erwachsene
31,50 €
39,40 €
  1. für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
13,50 €
16,90 €
c)        für Schüler und Studenten im Besitz eines gültigen Schüler- bzw. Studentenausweises und Wehrpflichtige, die Grundwehr- oder Zivildienst leisten sowie für Schwerbehinderte (mindestens 50 GdB)        
18,00 €
22,50 €
3. Für eine Saisonkarte


  1. für Erwachsene
80,00 €
100,00 €
für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; für Schüler und Studenten im Besitz eines gültigen Schüler- bzw. Studentenausweises und Wehrpflichtige, die Grundwehr- oder Zivildienst leisten sowiefür Schwerbehinderte (mindestens 50 GdB)
40,00 €
50,00 €
  1. für Alleinerziehende mit Kindern und Pflegekindern, soweit die Kinder und Pflegekinder nicht verheiratet oder berufstätig oder über 18 Jahre alt sind        
95,00 €
119,00 €
4. Für eine Familienkarte zur Benutzung durch alle Angehörigen einer Familie, wobei als Familienangehörige Eltern, Kinder und Pflegekinder gelten, soweit die Kinder oder Pflegekinder nicht verheiratet oder berufstätig oder über Jahre alt sind
120,00 €
150,00 €

  1. Vorliegende Anträge der Freien Wähler und der CSU für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger
  1. Antrag der Freien Wähler vom 25.07.2021 auf kostenfreien Eintritt für ehrenamtliche Helfer der Rettungsdienste, Freiwillige Feuerwehren und THW
In der Stadt Heilsbronn sind rund 570 Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich in o. g. Vereinigungen tätig. Bei Gewährung eines kostenfreien Eintritts für diese ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heilsbronn würden bei einem Freibadbesuch aller dieser Personen der Stadt Heilsbronn Einnahmen i. H. v. min. rd. 4.700 € bis rd. 12.800 € / Badesaison (je nach Kartenarten), ausgehend von der Berechnung analog zu den Gebühreneinnahmen im Jahr 2019, fehlen. (s. Anlage 2a, 2b).
  1. Antrag der CSU-Fraktion vom 11.09.2021 auf kostenfreien Eintritt für ehrenamtlich tätige Bürger in den Sportvereinen und Sozialverbänden
In der Stadt Heilsbronn sind grob ermittelt mindestens rund 675 Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich in o. g. Vereinigungen nach den Vorgaben des Antrags tätig.
Bei Gewährung eines kostenfreien Eintritts für diese ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heilsbronn würden bei einem Freibadbesuch aller dieser rd. 675 Personen der Stadt Heilsbronn Einnahmen i. H. v. rd. 5.200 € bis rd. 13.500 €/ Badesaison (je nach Kartenarten), ausgehend von der Berechnung analog zu den Gebühreneinnahmen im Jahr 2019, fehlen (s. Anlage 2a, 2b). 
Die um die ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Heilsbronn reduzierten Badeeinnahmen erhöhen das jährliche Defizit aus dem Betrieb des Freibades als kostenrechnende Einrichtung. Aus Gründen der Gebührengerechtigkeit müsste daher ein jährlich laufender freiwilliger Zuschussbetrag aus dem Stadthaushalt gebucht werden. Dieser Zuschussbetrag schmälert die freie Finanzspanne der Stadt Heilsbronn in Höhe dieser jährlichen freiwilligen Leistung i. H. v. bis zu rd. 15.000 (je nach Kartenarten und Anzahl der Personen)!
Außerdem müssten Festlegungen getroffen werden, für welche Art der Badekarten (Einzelkarten, 10erKarten, Dauerkarten) ein kostenloser Eintritt möglich gemacht werden soll und welche Regelung bzgl. des Erwerbs von Familienkarten getroffen werden soll. Eine Kontrolle z. B. bei Einzelkarten ist mit dem Kassenautomaten nicht möglich.
Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.05.2017 wurde festgelegt, dass für Inhaber einer gültigen Ehrenamtskarte oder einer Heilsbronn-Aktiv-Card auf bereits im Vorverkauf ermäßigte Dauerkarten nochmals ein Rabatt von 5,00 € gewährt wird (§ 2 Nr. 6). Von dieser Möglichkeit zur Ehrenamtsförderung wurde beispielsweise im Jahr 2019 von insgesamt 33 Dauerkartenkäufern Gebrauch gemacht.

Beschluss

Einer Erhöhung der Eintrittspreise wird ab der Badesaison 2023 unter der Voraussetzung, dass die Pandemie überwunden ist, wie Folgt zugestimmt:
Saisonkarte Erwachsener:                                                 100 € (aktuell 80 €)
Saisonkarte Alleinerziehende:                                        120 € (aktuell 95 €)
Saisonkarte Familien:                                                140 € (aktuell 120 €)
Saisonkarte bed. Familien (ALG2-Besch., Sozialhilfebesch.)        120 €

Einen Vorverkaufsnachlass für Saisonkarten gibt es nicht mehr.
Den Inhabern von Ehrenamtskarten wird künftig ein Preisnachlass von 10 € anstelle von 5 € gem. § 2 Nr. 6 der Freibadgebührensatzung gewährt (Inhabern von Heilsbronn-Aktiv-Card-Besitzern wird weiterhin ein Rabatt von 5 € gewährt).
Die Änderung der Freibad-Gebührensatzung ist dem Stadtrat entsprechend zu unterbreiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Stellplätze und Garagen der Stadt Heilsbronn; Anhebung der Mieten zum 01.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 24.11.2021 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn vermietet in den Bereichen Abteigasse (sog. Abtsgarten), Mühlgasse und Am Zenterling insgesamt 19 Kfz-Stellplätze. Am Rathaus werden drei Kfz-Stellplätze für Mitarbeiter vermietet. Weiter werden zwei Carports sowie vier Garagen vermietet.
Die monatlichen Mietpreise betragen:
16,00 € für Kfz-Stellplätze
15,00 € für Kfz-Stellplätze am Rathaus für Mitarbeiter
20,00 € für Carport
25,00 € – 35,00 € für Garagen
Der Mietpreis für die Mitarbeiter-Stellplätze am Rathaus wurde zum 01.01.2009 von 8,00 € auf 15,00 € angehoben.
Eine Anpassung der Miete für alle anderen Stellplätze und Garagen erfolgte seit mehreren Jahren nicht, zuletzt wurde der Preis aufgrund der Umstellung von DM auf EURO lediglich aufgerundet.
Gemäß einer Umfrage bei örtlichen Vermietern von Stellplätzen (Wohnanlagen etc.) sowie in anderen Gemeinden beträgt die durchschnittliche Miete für einen Kfz-Stellplatz monatlich rund  35,00 €.
Eine Anpassung der Stellplatz-/Garagenmiete wäre nach über 20 Jahren angebracht. Die Verwaltung schlägt folgende Erhöhung vor:
30,00 € für Kfz-Stellplätze
20,00 € für Kfz-Stellplätze am Rathaus für Mitarbeiter
35,00 € für Carport
45,00 € für Garagen
Die Mieter werden über die Preiserhöhung schriftlich informiert. Die Umsetzung erfolgt zeitnah, spätestens zum 01.03.2022.

Beschluss

Die Stellplatz- und Garagenmieten werden wie folgt angepasst: 
30,00 € für Kfz-Stellplätze
20,00 € für Kfz-Stellplätze am Rathaus für Mitarbeiter
35,00 € für Carport
45,00 € für Garagen
Die Umsetzung erfolgt spätestens zum 01.03.2022. Die Mieter werden  schriftlich informiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2022 07:50 Uhr