Datum: 18.08.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 4. öffentlichen Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 29.04.2021; Anerkennung
2 Niederschrift der 5. öffentlichen Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 04.08.2021; Anerkennung
3 Ehem. Bahnmeisterei Heilsbronn; Sachstand; ggf. Beschluss über weiteres Vorgehen
4 Bauvoranfrage Errichtung einer Wohnanlage auf FlNr. 350, Gemarkung Heilsbronn
5 Bauvoranfrage, Heizhaus mit integriertem Hackschnitzellager, FlNr. 348 Gemarkung Bürglein
6 Zuschussantrag des 1. FC Heilsbronn e. V. für die Umrüstung der Flutlichtanlage am Trainingsgelände auf LED-Technik
7 Bekanntgaben
7.1 Wasserversorgung - Sanierung des Brunnens 5 mit Stockwerkstrennung; Information über den Sachstand
7.2 Antrag der Freien Wähler auf kostenfreien Eintritt in das Freibad für Ehrenamtliche
7.3 Informationen u.a. zum Bauzeitenplan Abwasseranlage Müncherlbach
7.4 Einführung der Grundsteuer C; Antwortschreiben des Bay. Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat auf Petition des Stadtrates
7.5 Aktueller Sachstand zur Beschaffung von förderfähigen mobilen Luftreinigungsgeräten für Schulen und Kitas
7.6 Bebauungsplan Nr. B 49 "Nördliche Betzendorfer Straße"; Sachstand
7.7 Wechsel des Notars Füller in den Ruhestand; Bekanntgabe

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1. Niederschrift der 4. öffentlichen Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 29.04.2021; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 18.08.2021 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 4. öffentlichen Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 29.04.2021 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Niederschrift der 5. öffentlichen Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 04.08.2021; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 18.08.2021 ö 2

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 5. öffentlichen Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 04.08.2021 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Ehem. Bahnmeisterei Heilsbronn; Sachstand; ggf. Beschluss über weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 18.08.2021 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Stadtrates vom 20.01.2021 wurde letztmals über den Sachstand zur Amtsermittlung i.S. Altlastenfläche am Bahnhof informiert und das weitere Vorgehen beschlossen.
Die nötigen Schritte wegen grundbuchrechtlicher Angelegenheiten wurden bei Herrn Rechtsanwalt Stender angefragt. Weiteres, sobald Näheres bekannt ist. 
Zu diesem Objekt stellten die Fraktionen der Freien Wähler am 04.02.2019, der CSU am 14.02.2019, Bündnis 90/Die Grünen am 19.03.2019 und die SPD am 27.03.3019 Anträge. Diese wurden in den Sitzungen des Stadtrates vom 27.02.2019 und am 08.05.2019 behandelt oder auch zurückgenommen. 
Um nun eine bestimmte Verwertung des Bahnhofsgebäudes zu erzielen, schlägt die Verwaltung vorbehaltlich entsprechender Mitteilung des Rechtsanwaltes Stender vor, u.a. weil auch keine entsprechenden Pläne zu diesem Objekt vorhanden sind, einen Fachmann (evtl. Stadtplaner Matthias Rühl) zu beauftragen. Das Gebäude sollte mit dem Planer begangen werden. Zu diesem Termin werden alle Fraktionssprecher und alle Stadtratsmitglieder geladen, um an der Begehung teilnehmen und auch Fragen stellen zu können.
Anschließend sollte ggf. erst dann besprochen werden, ob überhaupt Pläne für das Bahnhofsgebäude vom Fachmann ausgearbeitet werden sollen. Danach ließe sich wohl auch eher die weitere Nutzung beurteilen, vielleicht bedarf es sogar des Abrisses.
Hinsichtlich einer gastronomischen / gewerblichen Nutzung ließe sich diese dann ebenfalls besser beurteilen. Schon jetzt ist darauf aufmerksam zu machen, dass unabhängig der Vorprüfung die dortigen Immissionen wie z. B, eine dominierende Lautstärke und Verkehr zu beachten sind.

Beschluss

Der Ferienausschuss beschließt, dem Begehren der Fraktionen hinsichtlich einer Verwertbarkeit des Bahnhofsgebäudes mit einem Fachmann nachzukommen um fest zu stellen, in wie weit eine Verwertbarkeit des Bahnhofsgebäudes überhaupt, auch hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen, möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauvoranfrage Errichtung einer Wohnanlage auf FlNr. 350, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 18.08.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau einer Wohnanlage Rosenpark auf Fl.Nr. 350 Gemarkung Heilsbronn.
In der nun eingereichten Bauvoranfrage sind fünf Mehrfamilienhäuser mit drei Vollgeschossen (EG, OG und DG) und einem zusätzlich ausgebauten Spitzdach geplant (entspricht 8 Wohneinheiten je Mehrfamilienhaus, insgesamt 40 Wohneinheiten). Für die Entwässerung des Vorhabens wird kurz erläutert, dass angeblich „durch geeignete technische Einrichtungen“ sichergestellt werden soll, den vorhandenen Entwässerungskanal (laut IB Christofori + Partner bereits jetzt schon ausgelastet) nicht weiter zu überlasten. Dies bei 40 Wohneinheiten und möglichen eventuell bis ca. 120 Bewohnern. Die Parkplätze sollen durch Tiefgaragenstellplätze realisiert werden.
Der Antragsteller hat bereits mit Antrag vom 21.04.2020 eine Bauvoranfrage für dieses Grundstück gestellt. Bei dieser Bauanfrage waren noch zwei große Gebäude mit bis zu 4-geschoßigen Wohnungsbauten mit ebenfalls 40 Wohneinheiten und ausschließlich Flachdächern geplant (s. Vormerkung der Verwaltung zur Stadtratssitzung vom 27.05.2020, Nr. 32).
Das LRA Ansbach folgte der Einschätzung der Rathausverwaltung und begründete insbesondere, dass sich das Bauvorhaben nicht einfügt, weil eine Traufhöhe von 6 m überschritten werde. Die Hinweise der Stadtverwaltung hinsichtlich der Entwässerung wurden schon deshalb nicht näher betrachtet. Der Antragsteller zog seinen Antrag auf Vorbescheid daraufhin zurück. 
Hinsichtlich der Traufhöhe ist festzustellen, dass die neue Planung des Antragstellers jetzt eine Traufhöhe von 6,14 m vorsieht, die Gesamthöhe der Gebäude beträgt bis zu 12,955 m.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das geplante Bauvorhaben liegt zwar innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB, aber in einem Gebiet ohne Bebauungsplan (§ 34 Abs. 1 BauGB). Die besondere Eigenart der näheren Umgebung entspricht nach Auffassung der Stadtverwaltung wohl nicht einem der Baugebiete nach BauNVO (§ 34 Abs. 2 BauGB) und darüber hinaus befindet sich dieses Vorhaben lt. Flächennutzungsplan teilweise im Geltungsbereich einer Grün- bzw. Gewerbefläche.
Unmittelbarer Nachbar entlang der gesamten Grundstücksgrenzen (Ost und Süd) ist ein großer, alteingesessener, wohl auch privilegierter, landwirtschaftlicher Betrieb. Diese Nachbarn haben mit Schreiben vom 24.07.2021 und Schreiben vom 05.08.2021 (zur Information der Stadträte bestimmt) ausdrücklich ihre umfangreichen Bedenken zum geplanten Bauvorhaben geäußert und die Nachbarunterschrift verweigert.
Nach Einschätzung der Verwaltung fügt sich auch diese neue Planung, welcher der Bauvoranfrage zugrundeliegt, keinesfalls in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die im Süden und Westen umliegende Wohnbebauung besteht hauptsächlich aus Einfamilienhäusern. 
Die angegebene Stellplatzberechnung in der Bauvoranfrage zeigt nur 67 Stellplätze statt den erforderlichen 71 Stellplätzen.
Wie bereits hingewiesen fehlt die Nachbarunterschrift des dortigen Landwirtschaftsbetriebes und der Pferdepension. Die Reithalle entlang der Grundstücksgrenze verursacht u. a. auch dort verschiedene Emissionen, welche bei der eingereichten Planung nicht berücksichtigt wurden. Anhand dieser Sachlage haben künftige Eigentümer bzw. Bewohner wohl mit erheblichen Immissionen, wie Lärm, Gestank, Staub etc. zu rechnen.
Besonders sei auf weitere Emission hingewiesen, welche von der nahen und hochliegenden Bundesstraße 14 ihre Auswirkungen haben. Die Auswirkungen dieser Emissionen auf das Bauvorhaben ist vom zuständigen LRA Ansbach zu bewerten.
Wie bekannt ist, also auch dem Bauwerber, ist die Erschließung für die Vorhaben auf der FlNr. 350 keinesfalls gesichert. Die Kapazitäten der öffentlichen Entwässerungsanlage wurden bereits ausgeschöpft, sodass keinesfalls weitere Abwassereinleitungen möglich sind (ebenfalls ist der Schutz der jetzigen Anlieger hinsichtlich der Entwässerungsanlage zur berücksichtigen). Aus diesem Grunde wurde extra eine Stellungnahme zur dortigen Abwassersituation durch das IB Christofori & Partner gefertigt. Bereits jetzt (also ohne Berücksichtigung einiger an diesem Kanal neu angeschlossener Gebäude) liegt eine Belastung zwischen 101 und 150 % vor. Eine Berücksichtigung dieser Bauvoranfrage an der Entwässerungseinrichtung ist daher nicht möglich.
Des Weiteren ist dies auch bei den Bestandsanwesen bei den immer häufiger werdenden Starkregenereignissen zu beachten.
Der Antragsteller hat die Thematik zwar aufgegriffen, in dem er nach unserer Auffassung ohne weitere Planungstiefe versucht, dieses Thema dadurch zu entschärfen, z. B. dass eine Drosselung der Entwässerung erfolgt. Fachkundige, umfangreiche und belastbare Erläuterungen, wie eine solche Drosselung aber praktisch und technisch durchgeführt werden soll, um die städtische Entwässerungsanlage (bereits jetzt bis zu 150 % überlastet) nicht noch weiter zu belasten, bleibt der Antragsteller schuldig. Anhand dieser Erkenntnisse / Vorgaben ist eine Zustimmung nicht möglich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die Bauvoranfrage wegen des Neubaus einer Wohnanlage „Rosenpark“ auf Fl.Nr. 350, Gemarkung Heilsbronn, wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauvoranfrage, Heizhaus mit integriertem Hackschnitzellager, FlNr. 348 Gemarkung Bürglein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 18.08.2021 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant ein Heizhaus mit integriertem Hackschnitzellager für ein Nahwärmenetz in Bürglein, auf der Flurnummer 348 Gemarkung Bürglein. Mit der Bauvoranfrage soll die planungsrechtliche Zulässigkeit hinsichtlich Bauen im Außenbereich (§ 35 (1) BauGB) geklärt werden.
Aktuell bestehen Planungen zur Errichtung der Heizanlage für das Nahwärmenetz an zwei Standorten in Bürglein. Für den diese Bauvoranfrage betreffenden Standort wurde eine Unterschriftenliste für den Stadtrat abgegeben. Aus diesem Grund erfolgt eine Beratung des gemeindlichen Einvernehmens im Ferienausschuss.
Bereits mit dem Landratsamt Ansbach und den Verantwortlichen des Nahwärmenetzes wurde abgeklärt, dass die Wärmeversorgungseinrichtung baurechtlich privilegiert ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB (öffentliche Wärmeversorgung).
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, der Flächennutzungsplan weist für das Baugrundstück eine Ackerfläche aus.
Das Vorhaben ist privilegiert nach §35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Durch die Lage des Grundstücks ist die Zufahrt in angemessener Breite, an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche gesichert. Die Erschließung ist mit einem Mischwasserkanal und einer möglichen Wasserversorgung gesichert.
Auf die Nachbarschaftsbeteiligung soll im Rahmen des Vorbescheidsantrages, gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO verzichtet werden. Die an die Stadt Heilsbronn übergebene Unterschriftenliste wird dem Landratsamt Ansbach übersandt. Dort ist zu entscheiden, ob im Vorbescheidsantrag auf die Nachbarbeteiligung verzichtet werden kann oder nicht.
Da öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegenstehen, ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Heizhauses mit integriertem Hackschnitzellager für ein Nahwärmenetz in Bürglein, auf der Flurnummer 348, Gemarkung Bürglein, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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6. Zuschussantrag des 1. FC Heilsbronn e. V. für die Umrüstung der Flutlichtanlage am Trainingsgelände auf LED-Technik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 18.08.2021 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der 1. FC Heilsbronn 1920 e. V. beantragt mit Schreiben vom 28.07.2021 einen Zuschuss für die geplante Umrüstung der Flutlichtanlage am Trainingsgelände an der Ketteldorfer Straße (s. Anlage).
Die Gesamtkosten belaufen sich lt. Antrag auf insgesamt ca. 35.000 €.
Gemäß Richtlinie Nr. 2 der Stadt Heilsbronn zur Förderung des Sports in den Sportvereinen können zur Errichtung, Erweiterung und Ergänzung von Sportstätten 10 % Zuschuss an den Gesamtkosten gewährt werden.

Beschluss

Dem 1. FC Heilsbronn 1920 e. V. werden 10 % Zuschuss an den Gesamtkosten zur Umrüstung der Flutlichtanlage am Trainingsgelände an der Ketteldorfer Straße in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 18.08.2021 ö vorberatend 7
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7.1. Wasserversorgung - Sanierung des Brunnens 5 mit Stockwerkstrennung; Information über den Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 18.08.2021 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Information über den Sachstand bei der Sanierung des Tiefbrunnen 5 der Stadtwerke Heilsbronn: 
Hier haben sich bedingt durch den Zustand des Brunnens einige Änderungen ergeben. 
Geplant war den Brunnen umfassend zu regenerieren, die Brunnenausbauverrohrung in ca. 72 m Tiefe zu schneiden und den oberen Teil der Brunnenausbauverrohrung zu ziehen. 
Darauf sollten ein Übergangstück und ein neues Vollrohr aufgesetzt und dieses mit einer Abdichtung bis 72 m hinterfüllt werden, so dass der Zulauf aus dem Blasensandstein abgesperrt ist.
Eine erneute Kamerabefahrung des Brunnens hat gezeigt, dass der Brunnenausbau ab etwa 32 m z.T. sehr stark verkrustet ist und das Wasser aus dem Blasensandsteinstockwerk in den Brunnen hineinfließt und durch einzelne Korrosionslöcher hereinspritzt. 
Der Filterkies scheint in diesem Bereich größtenteils vollständig verbacken zu sein. 
Der Grundwasserspiegel liegt zur Zeit erst bei ca. 70 m Tiefe. Dabei dürfte es sich um den Grundwasserspiegel des Benkersandsteinaquifers handeln.
Um auch den oberen Brunnenabschnitt regenerieren zu können, wurde versucht den Brunnen mit Trinkwasser aufzufüllen und den Grundwasserspiegel dauerhaft aufzuhöhen. 
Dies ist nicht gelungen, da das Wasser sofort wieder im Benkersandstein verschwunden ist.
Da sich der obere Teil der Brunnenausbauverrohrung und der verbackene Filterkies ohne eine Regenerierung aber nicht aus dem Brunnen entfernen lassen, muss das Sanierungskonzept für den Brunnen nun geändert werden.
Am Montag den 26.08.2021 wurde vor Ort mit der Geologin Frau Tröder, Herrn Dobras und Herrn Scholz vom WWA besprochen, den Brunnen bis zur Unterkante der Estherienschichten zu überbohren, damit der obere Teil der Verrohrung und der verbackene Kies aus dem Brunnen entfernt werden kann. 
Anschließend soll auch der untere Teil des Brunnenausbaus vollständig gezogen, ein neues Sperrohr bis 72 m gesetzt und dieses bis zu  dieser Tiefe mit Dämmer-Zement abgedichtet werden. Anschließend soll der Brunnen bis zu Endteufe mit einer Edelstahlausbauverrohrung in DN 300 mm vollständig neu ausgebaut werden.
Die ausführende Firma Weikert wird ein Nachtragsangebot stellen.
Eine Rückmeldung von Wasserwirtschaftsamt Ansbach ist mittlerweile auch vorhanden.
Mit der von Ihnen mit der Email vom 02.08.2021 beschriebenen Vorgehensweise zur Sanierung des Brunnen besteht aus wasserwirtschaftlicher Sicht Einverständnis. 
Auch einer Förderung nach RZWAS, die für diese Maßnahme beantragt und auch zugesagt wurde kann für die zu erwartenden  höheren Kosten eingeplant werden.
Das WWA bittet um Zusendung einer Ergänzung zu den Antragsunterlagen vom November 2020 zur Sanierung des Brunnens mit einer Beschreibung des Vorhabens sowie mit einem Ausbauplan des geplanten Brunnenausbaus nach der Komplettsanierung.
Dient zur Kenntnis.

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7.2. Antrag der Freien Wähler auf kostenfreien Eintritt in das Freibad für Ehrenamtliche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 18.08.2021 ö 7.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Freien Wähler Heilsbronn e. V. stellen mit Schreiben vom 25.07.2021 den Antrag auf kostenfreien Eintritt in das Heilsbronner Freibad für ehrenamtliche Helfer der Rettungsdienste, Freiwilligen Feuerwehren und des technischen Hilfswerks (s. Anlage).
Im Stadtrat vom 7.10.2020 wurde bereits darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung der Freibadgebühren seitens der Verwaltung zur Badesaison 2022 vorgeschlagen wird. 
Dient zur Kenntnis.

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7.3. Informationen u.a. zum Bauzeitenplan Abwasseranlage Müncherlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 18.08.2021 ö vorberatend 7.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Fertigstellung des Umbaus der Kläranlage Müncherlbach zur Pumpanlage war Planmäßig für Ende Oktober vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Marktlage wurde die Materialverfügbarkeit bei den Gewerken Maschinenbau und Elektrotechnik abgefragt. Die nun vorliegenden Rückmeldungen ergaben, dass für beide Gewerke die Lieferung noch ausstehen. Aktuell besteht daher die Gefahr den geplanten Endtermin aufgrund von Lieferschwierigkeiten nicht halten zu können. Nach Aussage der Baufirma ist mit einer Verzögerung von ca. einem Monat zu rechnen. 
Dient zur Kenntnis. 

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7.4. Einführung der Grundsteuer C; Antwortschreiben des Bay. Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat auf Petition des Stadtrates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 18.08.2021 ö beschliessend 7.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Stadtrates vom 21.04.2021 wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Stadtrat Heilsbronn fordert die Bayerische Staatsregierung auf, Städte und Gemeinden in Bayern zu unterstützen und die Grundsteuer C einzuführen um Baulandmobilisierung und Schließung von Baulücken zu fördern und Grundstücksspekulationen entgegenzuwirken.“
Die Bayerische Staatskanzlei, Herr Ministerpräsident Dr. Markus Söder, wurde mit Schreiben vom 30.04.2021 über diesen Beschluss informiert mit der Bitte diesen zur Kenntnis zu nehmen und  bei bevorstehenden Entscheidungen möglichst zu berücksichtigen. Das Schreiben wurde zuständigkeitshalber an das Bay. Staatsministerium der Finanzen und für Heimat weitergeleitet. Am 03.08.2021 ging ein Antwortschreiben ein. Das Schreiben ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Dient zur Kenntnis

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7.5. Aktueller Sachstand zur Beschaffung von förderfähigen mobilen Luftreinigungsgeräten für Schulen und Kitas

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 18.08.2021 ö 7.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Juli 2021 hat die bayerische Staatsregierung ein neues Förderprogramm für Luftreinigungsgeräte auf den Weg gebracht. Die Träger von Schulen und Kitas werden bei der Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (höchstens 1.750 Euro je Raum/Gerät) finanziell unterstützt. Antragsstellung bis 31. Dezember 2021. (Information und Beschluss über Beschaffung siehe Sitzung Ausschuss Bildung und STR am 21.07.2021)
Die Prüfung der angefragten mobilen Raumluftfilter hat ergeben, dass für keines der bislang angefragten und in der preislichen Größenordnung zwischen 1.250 EUR und 3.350 EUR befindlichen Geräte mit Sicherheit belegt werden kann, dass diese den aktuellen Förderrichtlinien entsprechen. Auch die Regierung von Mittelfranken als Förderstelle gibt weder eine Förderzusage zu entsprechenden Geräten, noch werden von deren Seite, aus wettbewerbsrechtlichen Gründen, förderfähige Gerätetypen benannt.
Der in der Förderrichtlinie geforderte fünf- bis sechsfache Luftdurchsatz des Raumvolumens pro Stunde könnte mit diesen Geräten nur mit höherem Geräuschpegel, als dem in der Förderrichtlinie vorgeschriebenen Schalldruckpegel von 40 dB(A) erreicht werden. Hier kommt eine Förderung nur in Betracht, wenn der geforderte Luftdurchsatz pro Stunde auch durch kurzzeitigen intermittierenden Einsatz (z. B. in Unterrichtspausen, bei Zimmerwechsel etc.) von Betriebsstufen mit höherem Schalldruckpegel erreicht wird. Ein Dauerbetrieb mit reduziertem Luftdurchsatz erfüllt die Anforderungen nicht. 
Auch wenn die von uns angefragten Geräte im Unterricht (dauerhafter Betrieb) auf Stufe 1 betrieben und nur in der ca. 15-minütigen Pause oder bei Zimmerwechsel auf Stufe 6 geschalten werden, ist der fünf- bis sechsfache Luftdurchsatz pro Stunde nicht gewährleistet.
Ob ein Gerät den Anforderungen entspricht, ist auch abhängig von der Größe des Klassenzimmers. Während beispielsweise bei einen Klassenzimmer mit 50 m² (Raumvolumen bei einer lichten Raumhöhe von 3,00 m = 150 m³) bei fünffachen Luftdurchsatz eine Stundenleistung von 750 m³ erforderlich ist, beträgt dieser bei einem Klassenzimmer mit 60 m² (Raumvolumen bei einer lichten Raumhöhe von 3,00 m = 180 m³) für einen fünffachen Luftdurchsatz 900 m³. In 14 der 55 förderfähigen Räume unserer städt. Einrichtungen wären somit zwei Geräte pro Raum erforderlich.
Somit muss ein bzw. mehrere Geräte zusammen regelmäßig beide Bedingungen, also einen fünf- bis sechsfachen Luftdurchsatz des Raumvolumens pro Stunde und einen Schalldruckpegel von 40 dB(A) gleichzeitig erfüllen.
Die Firmen sind nach unserer Kenntnis derzeit noch in der Prüfung, ob nicht auch die gängigen Geräte bei entsprechender Konfiguration den Anforderungen der Förderrichtlinien entsprechen.
Da das Landratsamt Ansbach aufgrund des Beschaffungsvolumens für die in dessen Trägerschaft befindlichen Einrichtungen europaweit ausschreiben wird, kann hier noch keine Aussage bzgl. eines Gerätetyps getroffen werden.
Es wird von der Verwaltung empfohlen, eine Beschaffung erst zu tätigen, wenn hier genauere Ergebnisse vorliegen und Klarheit darüber besteht, welche Geräte die Fördervorgaben erfüllen.
Aktueller Sachstand:
Es sind uns nun zwei Luftreinigungsgeräte bekannt, die nach aktuellen Informationen den Förderrichtlinien entsprechen. Hierfür wurden kurzfristig Preise angefragt. Die Angebote stehen noch aus.
Diese Geräte sind zum Teil auch in den Verwaltungen der Kommunen Windsbach, Neuendettelsau und Petersaurach im Gespräch.
Dient zur Kenntnisnahme.

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7.6. Bebauungsplan Nr. B 49 "Nördliche Betzendorfer Straße"; Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 18.08.2021 ö vorberatend 7.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 49 „Nördliche Betzendorfer Straße“ beschlossen und anschließend für dieses Plangebiet eine Veränderungssperre erlassen.
Zwischenzeitlich wurde das Ingenieurbüro Christofori und Partner mit den Planungsleistungen beauftragt. Für die Vorbereitung einer Entwurfsplanung sind verschiedene Begehungen der Grundstücke im Planungsgebiet erforderlich, so zum Beispiel zur artenschutzrechtlichen Betrachtung und zur Vermessung der Kelleranlagen.
Deshalb hat die Verwaltung den Eigentümer der ehemaligen Brauereikeller erstmals mit Schreiben vom 20.05.2021 angeschrieben und um entsprechende Zustimmung für solche Begehungen gebeten. Mit Mail vom 31.05.2021 wurde auf Wunsch der Eigentümerfamilie weiter über die erforderlichen Begehungen informiert. Nachdem familiäre Gründe eine Antwort der Eigentümerfamilie zunächst nicht zuließen wurde nach einer Erinnerung der Verwaltung am 24.06.2021 schließlich mit Mail vom 05.07.2021 mitgeteilt, dass erst Anfang / Mitte September eine „Führung durch den Keller bzw. Dachboden“ möglich ist, weil sich der Ansprechpartner der Familie bis dahin im Auslandseinsatz befinde.
Die Verwaltung bleibt eng am Thema und möchte den Wunsch des Gremiums, das Bauleitverfahren zugig durchzuführen, umsetzen. Die aufgezeigte Verzögerung von dann 4 Monaten durch die Eigentümerfamilie hat die Verwaltung nicht zu vertreten.
Dient zur Kenntnis.

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7.7. Wechsel des Notars Füller in den Ruhestand; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 18.08.2021 ö 7.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 10.08.2021 teilt uns Herr Notar Füller mit, dass er zum 31.08.2021 in seinen wohlverdienten Ruhestand wechselt.
Als Nachfolgerin tritt mit Frau Dr. Andrea Issad zum 01.09.2021 eine erfahrene und kompetente Kollegin ihr Amt an.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 13.12.2021 12:24 Uhr