Datum: 10.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 12. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 10.02.2021; Anerkennung
2 Ausbau Rad- und Wirtschaftsweg entlang der B14; Beschluss
3 Sanierung Brücken bei Wendsdorf und Raitersaicher Weg in Bürglein
4 Citymanagement Heilsbronn; Beschlussfassung über eine europaweite Neuausschreibung des Citymanagements für die Dauer von 4 Jahren und Entscheidung über eine zeitweise Weiterführung bis zur europaweiten Vergabe
5 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Stadt Heilsbronn; Feststellung der Jahresrechnung
6 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Stadt Heilsbronn; Erteilung der Entlastung
7 Kunstprojekt Röthel; Beschluss über weiteres Vorgehen
8 Ersatz neue Trinkstele am Münsterplatz; Beschluss über Durchführung auch ohne Fördermittel
9 Bau einer Vereinssporthalle an der Grundschule Heilsbronn durch den Turnverein 1896 Heilsbronn e. V.; Endgültige Festsetzung des städt. Zuschusses
10 Bekanntgaben
10.1 Verlängerung des Wasserrechtsantrages der Kläranlage Weiterndorf
10.2 Bürgerversammlungen; Bekanntgabe
10.3 evtl. weitere aktuelle Bekanntgaben
10.4 Lieferung und Verteilung von CO2-Sensoren
10.5 Förderaufruf 2020 zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
10.6 Anträge der Stadtratsfraktionen
10.7 Folgekostenverträge; Bekanntgabe
10.8 Geburtstage

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1. Niederschrift der 12. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 10.02.2021; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 13. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.03.2021 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 12. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 10.02.2021 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Ausbau Rad- und Wirtschaftsweg entlang der B14; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 13. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.03.2021 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Es liegt der Entwurf des Radweges und Wirtschaftsweg entlang der B 14 zur Durchsicht und Freigabe der Planung vor. Seitens der Stadt wäre endgültig festzulegen, ob die Breite des Weges im Neubaubereich 3,00 (wie im asphaltierten Bestand von der St 2239 aus bis ca. Station 0+430 vorhanden) oder mit 3,50 m Breite weitergeplant werden soll. Da eine zeitnahe Umsetzung im Frühjahr 2021 geplant ist
Nachdem dieses Teilstück des Radweges auch ein Thema bei dem Ausbau Kernwegenetz im Rahmen Kernfranken aufgenommen wurde, wäre unser Vorschlag diesen Weg in eine Ausbaubreite von durchgängig 3,50m zu planen.
Für den Ausbau fallen für die Stadt Heilsbronn keine Kosten an. In der Folge ist natürlich der Unterhalt bei der Stadt Heilsbronn.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag zum Ausbau des Radweg und Wirtschaftsweg in einer durchgängigen Breite, von 3,50m entlang der B14, wie im asphaltierten Bestand von der St 2239 aus bis ca. Station 0+430 vorhanden, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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3. Sanierung Brücken bei Wendsdorf und Raitersaicher Weg in Bürglein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 13. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.03.2021 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Brücken müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre Standfestigkeit und mögliche Beschädigungen überprüft werden.
Die Gutachten über den Zustand der Wendsdorfer Brücke und der Brücke Raitersaicherweg gingen der Bauverwaltung zu und wurden geprüft. Die Ergebnisberichte weisen Folgendes auf.
Der Sanierungsbedarf für die Brücke Raitersaicher-Weg ist mit ca. 48.200,-€ (zzgl. MwSt.) vom Gutachter angegeben. Für die Ausschreibung der Sanierungsarbeiten liegt ein Honorarangebot über 4.750,-€ bis zur Auftragsvergabe vor.
Aufgrund der Spezifik der Arbeiten an den Mauerwerken, sollte eine Fachüberwachung bzw. Fachbauleitung erfolgen.
Der Sanierungsbedarf für der Mühlbachbrücke bei Wendsdorf, wird nach Kostenschätzung mit dem notwedigen Aufwand der Deckenerneuerung zumindest auf der Länge der beiden Rampen, dem Erdbau, den Erneuerungen der Widerlagerflügel auf knapp 70 T€ beziffert (zzgl. MwSt.). Für die Ausschreibung der Sanierungsarbeiten liegt ein Angebot über 4.550,-€ bis zur Auftragsvergabe vor.
Für eine Bauüberwachung, Fachbauleitung und Unterstützung bei der Abnahme der Arbeiten liegt ein Angebot nach Stundenaufwand auf Basis eines Stundensatzes von 78,-€, vom Sachverständigen Gutachter für Historische Bauwerke, Herr, Dipl.-Ing. Gregor Stolarski, Großhabersdorf, vor.
Die anstehenden Sanierungsaufwendungen wurden im Haushaltsentwurf 2021 mit berücksichtigt
Seitens der Verwaltung wird die Vergabe zur Ausschreibung an Herr, Dipl.-Ing. Gregor Stolarski, Großhabersdorf, empfohlen.
Bei der Regierung von Mittelfranken wird geprüft ob nach RZStra hier Zuschussmöglichkeiten im Rahmen der Verbesserung der Verkehrsbelastung und der Brückenklasse für die anstehenden Sanierungsmaßnahmen bestehen.
Für die Brücke Raitersaicher Weg könnte die künftige Beschilderung die Gewichtsklasse mit 12t angegeben werden. Alternativ kann die max. zulässige Achslast mit 5t vorgegeben werden.
Für die Brücke Wendsdorf kann eine Erhöhung der Tragkraft auf 20t erwartet werden.

Beschluss

Der Stadtrat vergibt die Sanierungsarbeiten der baulichen Ertüchtigung der Mühlbachbrücke nahe Wendsdorf und der Brücke Raitersaicherweg in Bürglein an den Sachverständigen für historische Bauwerke, Herrn Dipl.-Ing. Gregor Stolarski, Großhabersdorf zum Angebotspreis von 4.550,-€ für die Brücke Raitersaicher-Weg und 4.750,-€ für die Mühlbachbrücke bei Wendsdorf. Für eine Bauüberwachung, Fachbauleitung und Unterstützung bei der Abnahme der Arbeiten steht ein Stundenaufwand auf Basis eines Stundensatzes von 78,-€ als Auftragsgrundlage fest.
Die entsprechenden Finanzmittel sind im Haushaltsplan 2021 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Citymanagement Heilsbronn; Beschlussfassung über eine europaweite Neuausschreibung des Citymanagements für die Dauer von 4 Jahren und Entscheidung über eine zeitweise Weiterführung bis zur europaweiten Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 13. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.03.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Über die Weiterführung des Citymanagements wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 16.12.2020 beraten und dabei entschieden, dass Citymanagement ab dem 01.01.2021 zunächst mit der hälftigen Stundenzahl weiterlaufen zu lassen, bis eine Klärung der Fördersituation erreicht wird. Auf die betreffende Vormerkung wird insoweit verwiesen.
Die Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet Städtebauförderung, hat nunmehr abschließend mitgeteilt, dass eine Förderung des Citymanagements nur dann gewährt wird, wenn die Dienstleistungen für eine Dauer von 4 Jahren europaweit ausgeschrieben werden.
Die Notwendigkeit einer europaweiten Auftragsvergabe kann zwar rechtlich nicht nachvollzogen werden, nachdem die Stadt Heilsbronn jedoch Fördermittel abrufen möchte, wird empfohlen, der Forderung nachzukommen.
Eine europaweite Ausschreibung der Dienstleistung würde einen zeitlichen Ablauf von im günstigen Fall etwa 3 Monaten erfordern.
Der Stadtrat hat daher zu entscheiden, ob eine europaweite Ausschreibung zur Weiterführung des Citymanagements unter Förderung des Freistaats Bayern erfolgen soll.
Des Weiteren hat der Stadtrat darüber zu beraten, ob das Citymanagement bis zur europaweiten Vergabeentscheidung  weitergeführt werden soll. Der bisherige Beschluss zur Weiterführung ist befristet bis zum 31.03.2021.
Die Lenkungsgruppe hat sich in ihrer Sitzung vom 02.03.2021 einstimmig für die Weiterführung des Citymanagements ausgesprochen. Der Stadtverwaltung ging darüber hinaus ein Schreiben des Gewerbevereins Heilsbronn zu, welcher sich ebenfalls stark für eine Weiterführung ausspricht (s. Anlage).
Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Leistungen des Citymanagements europaweit auszuschreiben und das Citymanagement im seit 01.01.2021 betriebenen Umfang (ca. 10 Wochenstunden) weiterzuführen, bis eine europaweite Auftragsvergabeentscheidung erfolgt.

Beschluss 1

Die Dienstleistungen für die Durchführung eines Citymanagements sind für die Dauer von 4 Jahren europaweit auszuschreiben, um Fördermittel der Städtebauförderung abrufen zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss 2

Bis zur europaweiten Vergabe wird das Citymanagement in dem gewohnten Umfang mit 20 Wochenstunden weitergeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 14

Beschluss 3

Bis zur europaweiten Vergabeentscheidung wird das Citymanagement im seit 01.01.2021 betriebenen Umfang (ca. 10 Wochenstunden) weitergeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

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5. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Stadt Heilsbronn; Feststellung der Jahresrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 13. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.03.2021 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift zur örtlichen Rechnungsprüfung 2019 der Stadt Heilsbronn und der Stadtwerke wurde im Info-Archiv bereitgestellt.
Zum Punkt 1) Haushaltsausgabereste
Ursächlich für das hohe Niveau der Haushaltsausgabereste im Jahr 2019 sind hauptsächlich noch nicht durchgeführte bzw. nicht vollendete Baumaßnahmen. Gemäß § 79 Abs. 2 KommHV ist in der Haushaltsrechnung festzustellen, welche übertragbaren Ausgabemittel noch verfügbar sind und in welcher Höhe sie als Haushaltsausgabereste in das folgende Jahr übertragen werden. Eine Beschränkung, in welcher Höhe diese Übertragung maximal stattfinden darf, schreibt das kommunale Haushaltsrecht nicht vor. Die Verwaltung ist aber bestrebt, Haushaltsausgabereste nach Möglichkeit und Sinnhaftigkeit zu reduzieren.
Zum Punkt 2) Personalsituation Bauabteilung
Kürzlich wurde eine weitere Vollzeitstelle für die Bauabteilung mit der Qualifikation Bauingenieur/ Bautechniker ohne Befristung ausgeschrieben.
Zum Punkt 3) Leerstände bei Vermietung und Verpachtung
Die Sanierung des Anwesens Ansbacher Straße 8 soll über das Programm „Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen“ gefördert werden und danach als Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge zur Verfügung stehen. Die Bauausführung ist im Haushaltsjahr 2022 geplant. Derzeit laufen dazu die Vorbereitungen (Förderanfrage, Planung).
Zum Punkt 4) Defizitvereinbarung Kindertagesstätten mit den freigemeindlichen Trägern
keine weitere Stellungnahme erforderlich.
Zum Punkt 5) Städtischer Bauhof
Der Begehungsbericht und das Grobkonzept der Fa. IGA für die Liegenschaften Bauhof, Kindergarten Peter Pan I und Rathaus liegt mittlerweile vor und wurde im Werkausschuss am 27.01.2021 vorgestellt. Schritte zur weiteren Bearbeitung werden derzeit in die Wege geleitet.
Zum Punkt 6) Stadtwerke
Ein Mitarbeiter des Wasserwerks befindet sich seit September 2019 im Krankenstand. Nach Wiederaufnahme der Arbeit ist dieser aber für die Tätigkeiten als Monteur im Wasserwerk nicht mehr einsatzfähig. Ab dem 10.03.21 wird dieser nun voraussichtlich mit 29,0 Wochenstunden probeweise in der Lagerverwaltung für Elektrizitäts- und Wasserwerk eingesetzt Aufgrund dessen ist eine baldige Neuausschreibung eines Wassermonteurs notwendig.
Der fehlende 3. Mann im Wasserwerk, wurde durch internen Personalaustausch aus dem E-Werk überbrückt.
Zum Punkt 7) Amt für Kultur und Tourismus
Tourismuskonzept:
Nach derzeitigem Stand fehlen dem Amt für Kultur und Tourismus zur Umsetzung eines Tourismuskonzepts personelle Ressourcen. Die Anregung des Rechnungsprüfungsausschusses wurde aufgegriffen und es fanden bereits verschiedene Gespräche statt. In welchem Umfang dies für Heilsbronn in Frage kommt, ist auch unter diesem Gesichtspunkt noch zu beraten.
Außendarstellung der Stadt Heilsbronn: Homepage - Relaunch
Das Kulturamt hat ein Homepage-Relaunch in Angriff genommen und nimmt demnächst an diversen Informationsveranstaltungen zu diesem Thema teil. Darüber hinaus wurde bereits Kontakt mit möglichen Anbietern aufgenommen.
Zum Punkt 8) Raumsituation Rathaus
Der Stadt bietet sich eine Chance zur Anmietung von Räumlichkeiten für Teile der Stadtverwaltung. Nähere Informationen erfolgen heute in der nichtöffentlichen Sitzung.
1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer bedankt sich bei den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses (Frau Schaaf, Herr Prager, Herr Böhm, Herr Frank) für die Prüfungstätigkeit.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Prager, berichtet über die Prüfungstätigkeit im Rathaus am 26. und 27.11.2020 und stellt den Prüfungsbericht vor.

Beschluss

Die Jahresrechnung 2019 der Stadt Heilsbronn wird festgestellt. Das Ergebnis weist zusammenfassend folgende Sollzahlen aus:
I. Haushaltsplan
a) im Verwaltungshaushalt                                                21.191.247,05 €
b) im Vermögenshaushalt                                                  6.642.827,75 €

II. Wirtschaftsplan
a) im Erfolgsplan                                                        11.100.599,26 €
b) im Vermögensplan                                                           1.293.018,39 €

III. Gesamthaushalt (Haushalts- mit Wirtschaftsplan)
a) Verwaltungshaushalt/ Erfolgsplan                                        32.291.846,31 €
b) Vermögenshaushalt/ Vermögensplan                                  7.935.846,14 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Stadt Heilsbronn; Erteilung der Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 13. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.03.2021 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Jahresrechnung 2019 der Stadt Heilsbronn wurde festgestellt. Um Erteilung der Entlastung wird gebeten.

Beschluss

Für die Jahresrechnung 2019 der Stadt Heilsbronn mit Stadtwerken wird aufgrund der örtlichen Rechnungsprüfung Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister Pfeiffer enthält sich wegen persönlicher Beteiligung der Abstimmung.

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7. Kunstprojekt Röthel; Beschluss über weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 13. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.03.2021 ö 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Stadtrat vom 16.09.2020 wurde darüber informiert, dass wegen des Wechsels der zuständigen Referentin bei der Städtebauförderung eine mögliche Förderung für die Kunstmeile in Heilsbronn noch nicht abschließend geklärt werden konnte.
Mit Schreiben vom 07.10.2020 haben wir dem Künstler Thomas Röthel aus Mitteldachstetten mitgeteilt, dass wir ihn umgehend in Kenntnis setzen werden, sobald Klarheit bezüglich einer möglichen Förderung herrscht.
Die neue Referentin bei der Städtebauförderung, Frau Sauer, hat sich nun am 29.01.21 mit folgendem Ergebnis gemeldet:
Die Förderung von Kunst ist grundsätzlich nicht originäre Aufgabe der Städtebauförderung. Kunst als Selbstzweck ist grundsätzlich nicht förderfähig. Eine Förderung ist lediglich im Zusammenhang mit einer städtebaulichen oder baulichen Maßnahme denkbar, wobei auch hier gewisse Regularien, wie z. B. die Durchführung eines Kunstwettbewerbes, einzuhalten sind. Die Förderfähigkeit der Maßnahme Kunstmeile in Heilsbronn ist demnach nicht gegeben.
Im Stadtrat vom 13.11.2019 wurde die Beauftragung der 7 Skulpturen des Herrn Röthel vorbehaltlich einer Förderung durch die Städtebauförderung beschlossen. Der Kauf dieser Skulpturen kann somit leider nicht erfolgen.
Mit Schreiben vom 08.02.2021 wurde dies dem Künstler bereits mitgeteilt.
Eine andere Möglichkeit wäre es, eine derartige Kunstmeile im Rahmen des kürzlich beschlossenen Förderprogramms LEADER 2023 bis 2027 für eine Förderung zu beantragen, sofern die Kunstwerke noch zur Verfügung stehen.

Beschluss

Es werden Kunstwerke in Höhe des Eigenanteils beschafft, der bei einer Förderung bei der Stadt Heilsbronn verblieben wäre (136.800,00 € x 40 %); damit ist von einem Betrag von 54.720,00 € auszugehen.
Die restlichen Kunstwerke sollen über andere Förderquellen beantragt werden.
Die Festlegung der genauen Zahl der Kunstwerke und der Standorte sollten, sobald es die Pandemie zulässt, vom Ausschuss für Kultur-, Tourismus- und Sozialangelegenheiten festgelegt werden.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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8. Ersatz neue Trinkstele am Münsterplatz; Beschluss über Durchführung auch ohne Fördermittel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 13. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.03.2021 ö 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Stadtrat vom 28.10.2020 wurde der Ersatz einer neuen Trinkstele am Münsterplatz beschlossen. Die Trinkstele am Münsterplatz soll durch einen neuen Trinkwasserbrunnen aus Edelstahl ersetzt werden. Die Kosten belaufen sich lt. Kostenschätzung durch die Stadtwerke auf ca. 6.250,00€ brutto.
Von der Städtebauförderung wurde uns nun mitgeteilt, dass eine erneute Förderung einer Trinkwasserstele- bzw. –brunnen gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Bayerischen Haushaltsrechts verstoßen würde und daher nicht gefördert werden kann.

Beschluss

Am Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2020 zum Ersatz der Trinkstele durch einen neuen Trinkwasserbrunnen wird festgehalten, auch wenn keine Städtebauförderungsmittel fließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

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9. Bau einer Vereinssporthalle an der Grundschule Heilsbronn durch den Turnverein 1896 Heilsbronn e. V.; Endgültige Festsetzung des städt. Zuschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 13. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.03.2021 ö 9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Bereits im Haupt- und Finanzausschuss vom 27.03.2019 und im Stadtrat vom 15.01.2020 wurde über eine Förderung der Stadt zum Bau einer Vereinssporthalle an der Grundschule Heilsbronn durch den Turnverein 1896 Heilsbronn e. V. beraten.
Über die genaue, endgültige Höhe des Zuschusses sollte entschieden werden, sobald die Finanzierung anhand des vom Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V. für 2019 angekündigten Sonderförderprogrammes für den vereinseigenen Sportstättenbau geklärt ist.
Mit Email vom 18.01.2021 haben wir nun vom Bayerischen Landes-Sportverband e. V. den entsprechenden Zuwendungsbescheid des Turnvereins erhalten (s. Anlage).

Eine Finanzierung gestaltet sich demnach nun wie folgt:
Finanzierungsanteil Turnverein Barmittel:                                                  181.000 €
Finanzierungsanteil Turnverein Kredite:                                                    34.932 €

Finanzierungsanteil Stadt Zuschuss:                                                  599.822 €
Finanzierungsanteil Landkreis Darlehen:                                                    30.000 €

Finanzierungsanteil Staatsmittelförderung BLSV Zuschuss (35%):                  607.000 €
Finanzierungsanteil Staatsmittelförderung BLSV Darlehen (20 %):                  346.850 €

Gesamtkosten:                                                                        1.799.604 €
Davon zuwendungsfähige Gesamtkosten                                                1.734.321 €

Die Sonderförderung mit 55 % ist dabei enthalten (35 % Zuschuss und 20 % Darlehen). Eine Normalförderung hätte max. 35 % betragen.
Im Investitionsplan wurden bisher in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 330.000 € eingestellt, insgesamt also 660.000 €.
Eine Förderung von evtl. anfallenden Mehrkosten soll nicht erfolgen. Der Investitionsanteil der Stadt beträgt max. 600.000 €.
Bereits beschlossen wurde außerdem die Übernahme einer Bürgschaft bis zur Höhe von 300.000 € für das über den BLSV als Zuschuss ausgereichte Darlehen sowie eine Zwischenfinanzierung des Zuschusses (mit Darlehen) des BLSV; also insgesamt 953.850 €.

Beschluss

Die Stadt gewährt dem Turnverein 1896 Heilsbronn e. V. einen Investitionszuschuss i. H. v. insgesamt 600.000 €. Eine Förderung von evtl. anfallenden Mehrkosten erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 13. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.03.2021 ö 10
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10.1. Verlängerung des Wasserrechtsantrages der Kläranlage Weiterndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 13. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.03.2021 ö 10.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Um das gereinigte Schmutzwasser nach der Behandlung durch die Kläranlage wieder einer Vorflut zuführen zu dürfen, bedarf es einer Wasserrechtlichen Genehmigung.
Diese wird regulär als gehobene Erlaubnis mit einer Geltungsdauer von 20 Jahren erteilt und erfordert eine Bearbeitungszeit durch WWA und LRA von mehreren Monaten.
Aufgrund der voraussichtlichen Bearbeitungszeit zur Erstellung der Sanierungsplanung bis Ende Juli, teilte uns das zuständige Ingenieurbüro mit, dass es erforderlich werden kann eine beschränkte Erlaubnis (Geltungsdauer bis zu einem Jahr) als Überbrückung zu beantragen. Diese hat eine deutlich kürzere Bearbeitungszeit und könnte in Folge dessen noch vor dem Ende der bestehenden gehobenen Erlaubnis (31.12.2021) erteilt werden.

Dient zur Kenntnis.

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10.2. Bürgerversammlungen; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 13. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.03.2021 ö 10.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Leider war es der Stadt Heilsbronn aufgrund der Corona-Pandemie im vergangenen Jahr nicht möglich, die geplanten Bürgerversammlungen abzuhalten.
Nachdem es die aktuelle Situation dieser Pandemie weiter nicht zulässt, müssen wir auch von den für das Frühjahr 2021 vorgesehenen Bürgerversammlungen absehen.
Um die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heilsbronn und des Stadtgebietes trotzdem umfassend zu informieren, haben wir eine Power Point-Präsentation erstellt und werden diese auf der Homepage der Stadt Heilsbronn www.heilsbronn.de veröffentlichen.
Die Bürgerschaft wird im Monatsblatt über dieses Angebot informiert.
Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, planen wir, die entfallenen Bürgerversammlungen nachzuholen.
Hierzu werden wir aber entsprechend informieren.
Dient zur Kenntnis.

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10.3. evtl. weitere aktuelle Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 13. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.03.2021 ö 10.3
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10.4. Lieferung und Verteilung von CO2-Sensoren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 13. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.03.2021 ö 10.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die gemäß Beschluss des Ausschusses Bildung am 09.12.2020 angeschafften 70 CO2-Sensoren für Kitas, Hort, Mittagsbetreuung, Grundschulen, Hohenzollernhalle und Sitzungssaal im Rathaus wurden in der KW 7/2021 geliefert und in die entsprechenden Einrichtungen verteilt. Gesamtkosten: 9.219,39 € (131,70 €/CO2-Sensor)
Die Fördersumme für die Grundschulen i. H. v. 2.529,96 € ist am 02.03.2021 eingegangen. Der Zahlungseingang der Zuwendungen für die CO2-Sensoren (4.037,04 €) sowie für die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen zur Verbesserung der Hygiene (4.618,56 €) für Kitas und Hort steht aktuell noch aus.
Dient zur Kenntnis.

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10.5. Förderaufruf 2020 zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 13. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.03.2021 ö vorberatend 10.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Antrag vom 12.10.2020 haben wir uns für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit der Maßnahme Sanierung der Dachflächen an der Grundschulturnhalle beworben.

Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 (Konjunkturpaket) wurden Mittel in Höhe von 600 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt. Die Mittel stehen für die Förderung investiver Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadtentwicklungspolitik zur Verfügung. Die Projekte sollen auch einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotenzial verfügen.

Am 03.03.2021 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Projekte beschlossen, die eine Förderung aus dem Bundesprogramm erhalten sollen. In der Liste, die uns mit Email vom 08.03.2021 zugesendet wurde, ist unsere Maßnahme leider nicht enthalten.

Dient zur Kenntnis.

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10.6. Anträge der Stadtratsfraktionen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 13. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.03.2021 ö vorberatend 10.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am Montag, den 08.03.2021 und Dienstag, den 09.03.2021 gingen folgende Anträge der Stadtratsfraktionen ein:
  1. Antrag der CSU zur Einschränkung von Plakatwerbung
  2. Antrag der CSU zur Aufwertung des Spielplatzes am Mühltürle zum Erlebnisspielplatz
  3. Antrag der CSU zum ehem. Brauereigelände
  4. Antrag der Freien Wähler zum ehem. Brauereigelände

Dient zur Kenntnis.

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10.7. Folgekostenverträge; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 13. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.03.2021 ö 10.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der 1. Bgm. Dr. Pfeiffer trägt Folgendes vor:
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
sehr geehrte Zuhörer,

ich goutiere Flächenverbrauch im Überfluss nicht und möchte deshalb, dass schon beim Bebauungsplan „Nördlich der Fabrikstraße“ und bei anderen Märkten Wohnungen über den Märkten gebaut werden können, um den Flächenverbrauch so gut wie möglich zu steuern.
Neben den uns bereits bekannten Bauvorhaben ergibt sich auch hieraus u. a. ein erheblicher zusätzlicher Bedarf an Schulen und Kitas. Wir sind deshalb froh, dass der Stadtrat in seiner Sitzung vom 12.10.2016 die Gemeinbedarfsfläche als maßgeblich betrachtet hat.
So wird es uns durch intelligente Maßnahmen wie bei den Märkten gelingen, Wohnraum zu schaffen und Heilsbronn und seine Ortsteile für die Zukunft zu wappnen. Wir müssen deshalb auch darüber nachdenken, bei Großbaumaßnahmen die Investoren u. a. an der Bereitstellung der Infrastruktur und deren Ausbau zu beteiligen. Dies ist in Bearbeitung und wird hoffentlich bis zur nächsten Stadtratssitzung fertig.

Dient zur Kenntnis.

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10.8. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 13. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.03.2021 ö 10.8
Datenstand vom 10.05.2021 08:14 Uhr