Datum: 21.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Gedenkminute für die Verstorbenen in der Corona-Pandemie
2 Niederschrift der 13. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 10.03.2021; Anerkennung
3 Stadtratssitzungen; Beratung über coronabedingte Änderungen der Sitzungsabläufe (u.a. Umstellung auf wöchentlichen Turnus) sowie ggf. Beschlussfassung über Änderung der Geschäftsordnung
4 Bebauungsplan Nr. B 47 "nördlich der Fabrikstraße"; Erweiterung des Geltungsbereiches, Aufstellungsbeschluss
5 Fest der Nationen 2021; Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung oder Absage des Fests der Nationen 2021 in Heilsbronn
6 Anpassung Elternbeiträge der städtischen Kindertageseinrichtungen zum 01.09.2021
7 Einführung der Grundsteuer C; Beschluss bzw. Petition über den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion v. 15.03.2021
8 Bekanntgaben
8.1 Fitnessprogramm des Freistaates Bayern "Starke Zentren"; Bewerbung der Stadt Heilsbronn
8.2 Altlastenangelegenheit im Baugebiet B 41 Schönau; aktuelle Informationen
8.3 Taubenreduzierung im Stadtgebiet
8.4 Antragstellung Regionalbudget 2021
8.5 evtl. weitere aktuelle Bekanntgaben
8.5.1 Corona-Testzentrum Hohenzollernhalle
8.5.2 Gutachten zu Starkregenereignis in OT Bürglein; Bekanntgabe
9 Wünsche und Anträge

zum Seitenanfang

1. Gedenkminute für die Verstorbenen in der Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 15. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.04.2021 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der 1. Bgm. Dr. Pfeiffer bittet die Mitglieder des Stadtratsgremiums, die Kollegen aus der Verwaltung und die anwesenden Besucher sich von den Plätzen zu erheben.
Am 18.04.2021 wurde mit einem großen Festakt durch den Bundespräsidenten Steinmeier den Mitbürgern gedacht, die an Corona verstorbenen sind. Auch der 1. Bgm. Dr. Pfeiffer ist in dieser Gedenkminute bei den Familien, die einen Angehörigen verloren haben. Den Bürgern, die mit dieser Krankheit augenblicklich zu kämpfen haben, wünscht er eine baldige Genesung.
„In Gedanken sind wir bei Ihnen“.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

2. Niederschrift der 13. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 10.03.2021; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 15. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.04.2021 ö 2

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 13. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 10.03.2021 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Stadtratssitzungen; Beratung über coronabedingte Änderungen der Sitzungsabläufe (u.a. Umstellung auf wöchentlichen Turnus) sowie ggf. Beschlussfassung über Änderung der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 15. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.04.2021 ö vorberatend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die letzten Sitzungen des Stadtrates haben gezeigt, dass eine Behandlung der Tagesordnungen in den derzeit aufgrund der Pandemie gebotenen Vorsichtsmaßnahmen zeitlich nicht möglich und in dieser Art nicht weiter vertretbar ist.
Es gibt verschiedenen Möglichkeiten, damit umzugehen (z.B. Gründung eines Ausschusses, Hybridsitzungen).
Da in der Hohenzollernhalle aber sehr gute Bedingungen für die Abhaltung der Sitzungen herrschen wird bis auf weiteres folgendes vorgeschlagen:
  1. Die Sitzungen finden ab dem 21.04.2021 soweit erforderlich wöchentlich statt und die Zeitdauer pro Sitzungsteil (öffentlich bzw. nichtöffentlich) wird auf jeweils 30 Min. bis jeweils maximal 45 Minuten begrenzt.
  2. Die Zahl der Besucher wird auf 15 Personen begrenzt.
  3. Die Zahl der Verwaltungsmitarbeiter wird reduziert.
  4. Die Ladungsfrist wird für diese Zeit so verkürzt, dass die Einladung für die nächste Sitzung bereits am Donnerstag möglich ist.
Durch diese Maßnahmen wird die Sitzungsdauer verkürzt und gleichzeitig die Behandlung der anstehenden Themen gewährleistet.
Die Verwaltung wird die Vormerkungen wie bisher am Freitag vor den Sitzungen den Mitgliedern des Stadtrates zur Verfügung zu stellen.
Spätestens wenn der Inzidenz-Wert von 50 pro 100.000 Einwohner 14 Tage lang unterschritten wird, wird dies erneut zur Beratung vorgelegt.

zum Seitenanfang

4. Bebauungsplan Nr. B 47 "nördlich der Fabrikstraße"; Erweiterung des Geltungsbereiches, Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 15. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.04.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 07.12.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 47 und in der Sitzung vom 11.07.2017 die Erweiterung dessen Geltungsbereiches beschlossen.
In der anberaumten Sitzung soll der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes im Westen um das Grundstück FlNr. 294/22, Gemarkung Heilsbronn, erweitert werden.
Für das betreffende Grundstück besteht aktuell der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. B 15, der ein Gewerbegebiet festsetzt. Aus Sicht der Verwaltung wäre es ungünstig, das gesamte Gelände südlich der Industriestraße in einem neuen Bebauungsplan Nr. B 47 neu zu konzipieren und das betreffende Grundstück im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes zu belassen.
Ein Gespräch zum laufenden Bauleitplanverfahren mit den Vertretern der Eigentümer des Flurstückes hat bereits am 16.07.2020 stattgefunden. Die dabei mitgeteilten Eigentümerinteressen können in das weitere Bauleitplanverfahren aufgenommen und darin sachgerecht abgewogen werden (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die mitgeteilten Absichten wären bei weiterer Gültigkeit des Bebauungsplanes Nr. B 15 nicht umsetzbar.
Das Flurstück soll nicht in seiner gesamten Ausdehnung in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 47 aufgenommen werden, sondern in dem Umfang, in dem es sich bisher im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 15 befindet.
Nachdem für das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 47 bisher keine bauleitplanerischen Verfahrensschritte durchgeführt wurden, kann der Geltungsbereich mittels neuerlichen Aufstellungsbeschlusses erweitert werden (analog der Erweiterung im Jahre 2017).
Nachdem für die Weiterführung des Bauleitplanverfahrens (Ausarbeitung Planentwurfes zur Diskussion im Stadtratsgremium) zunächst weitere Gespräche mit Grundstückseigentümern geführt werden müssen und diese mit Blick auf die aktuellen pandemischen Umstände zeitlich nicht absehbar sind, ist der weitere Verlauf des Verfahrens aktuell nicht terminierbar. Die Stadtverwaltung ist um die zeitnahe Weiterführung bemüht.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich nördlich der Fabrikstraße die Erweiterung des Geltungsbereiches des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. B 47 „nördlich der Fabrikstraße“. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlichen (Lageplan Geltungsbereich, Stand 13.04.2021), der Bestandteil des Beschlusses ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Fest der Nationen 2021; Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung oder Absage des Fests der Nationen 2021 in Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 15. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.04.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Derzeit ist das „Fest der Nationen 2021“ für den 18.07.2021 am Weiher geplant. Mit Blick auf die vorherrschenden Regelungen und die aktuelle Unsicherheit schätzen der Kulturverein sowie das Amt für Kultur und Tourismus eine Durchführung unter „normalen Bedingungen“ als unmöglich ein.
Daher wurde ein Konzept ausgearbeitet, wodurch, sofern es die Lage erlaubt, die Durchführbarkeit unter Verwendung eines Hygienekonzepts am 15. August 2021 im Außenbereich der Hohenzollernhalle in Betracht gezogen werden kann. (Variante 1)
Zusätzlich gibt es erste Überlegungen für eine Alternativveranstaltung unter dem Namen „Internationale Themenwoche“, die ausschließlich digital, über den YouTube-Kanal und Social-Media-Kanäle, stattfindet. Hierbei ist terminlich eine Woche im Oktober/ November angedacht. Jeden Abend wird ein ca. einstündiges (Live)-Video zur Verfügung gestellt, welches entsprechende Themen aufgreift (Beispielsweise „Vortrag über eine Nation“). (Variante 2)
Beide Konzeptideen beinhalten folgende Kritikpunkte:
Durchführung Variante 1:
  • Verwendung Hygienekonzept führt zu höherem Arbeitsaufwand und zu höheren, ungeplanten Kostenaufwand
  • höherer Personalaufwand durch Kontrolldurchführungen und Beauftragung eines Hygieneschutzbeauftragten
  • absperrbarer Ort von Nöten, um Besucherzahlen regulieren zu können
  • Masken geben Kommunikationsschwierigkeiten zusätzlich zu internationalen Kommunikationsschwierigkeiten
  • Beachtung der sich stetig ändernden, aktuellen Hygienevorschriften
  • Beachtung der sich stetig ändernden, aktuellen Maßnahmen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, damit einhergehend eine gewisse Planungsunsicherheit
  • Mitwirkende sollten bereit sein, geimpft und getestet zu werden, da erhöhtes Risiko
  • Mitwirkende für Programm müssen weit im Voraus die Möglichkeit haben zu Proben
Durchführung Variante 2:
  • Klare Abgrenzung vom „Fest der Nationen“, zum Beispiel in Form der Betitelung als „Internationale Themenwoche“. So werden keine falschen Erwartungen geweckt, die Anlehnung an das Fest der Nationen ist dennoch deutlich erkennbar
  • Durchgehende Gewährleistung einer stabilen Internetverbindung mit guter Bild- und Audioqualität (technischer Aspekt)
  • Bereitschaft der Mitwirkenden Inhalte für Programmpunkte vorzubereiten und umzusetzen (bezugnehmend auf mögliche Sprachbarrieren)
  • Sollte nicht im Sommer sein – bei gutem Wetter wird das Interesse und die Teilnehmeranzahl geringer ausfallen

Ziel des Fests sollte die Vermittlung internationaler Kulturen und Genüssen sein. Um dies zu ermöglichen, sollte die Veranstaltung mit allen Sinnen wahrgenommen werden. Auch eine Veranstaltung unter Einbindung eines Hygieneschutzkonzeptes würde die Erreichung aufgrund der genannten Kritikpunkte verfehlen und den Charakter eines Festes stark in Frage stellen.
Die Durchführung einer Alternativveranstaltung unter dem Motto „Internationale Themenwoche“ ist seitens des Kulturvereins und des Amts für Kultur und Tourismus denkbar, jedoch nicht mit dem bekannten Fest der Nationen vergleichbar.
Pia Berr, Vorsitzende des Kulturvereins Heilsbronn e.V. und Fiona Schöngarth, Leitung des Amts für Kultur und Tourismus sehen daher die Durchführung der geplanten Veranstaltung „Fest der Nationen“ unter den aktuellen Vorschriften sehr kritisch und empfehlen eine Absage für das Jahr 2021. Sie schlagen vor, eingesparte Mittel für ein Fest der Nationen 2023 zu verwenden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Absage der zuvor am 18. Juli 2021 geplanten Veranstaltung „Fest der Nationen 2021“ und die Verlegung auf das Jahr 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Anpassung Elternbeiträge der städtischen Kindertageseinrichtungen zum 01.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 15. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.04.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Anpassung der Elternbeiträge der städtischen Kindertageseinrichtungen

1) Krippe, Kindergarten, Hort
Der Stadtrat hat zuletzt in der Sitzung vom 13.06.2018 über die Erhöhung der Krippen- und Regelbeiträge sowie über die Hortbeiträge ab 01.01.2019 entschieden. Turnusmäßig wäre die nächste Erhöhung zum 01.01.2021 fällig gewesen. Die hierfür notwenigen Vorbereitungen bzw. Elterninformationen hätten inmitten der 1. Welle der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Kita- und Schulschließungen erfolgen müssen. Daher wurde die geplante Erhöhung zurückgestellt.
Nach wie vor zeigt sich jedoch, dass die in Heilsbronn geltenden Elternbeiträge vor allem im Krippenbereich nicht der tatsächlichen Kostenentwicklung entsprechen. Auch die stattgefundenen Lohnanpassungen müssen berücksichtigt werden.
Das Defizit der Kosten im Verwaltungshaushalt im Einzelplan 46 (4640 Peter Pan, 4641 Kindertagesstätten sonstige Träger, 4642 Kinderhorte, 4643 städtischer Hort, 4644 Kindergarten Sonnenblume) steigt stetig an:
Durch die angestrebte Erhöhung liegen die Heilsbronner Einrichtungen immer noch im mittleren Beitragsbereich der Kindertageseinrichtungen im Umkreis (siehe Anlage „Krippen- und Regelbeiträge Umkreis Stand 03/2021“).

Die soziale Komponente bleibt auch nach der geplanten Erhöhung durch die staatlichen Beitragsentlastungen (Elternbeitragszuschuss ab 04/2019 in Höhe von 100,00 € für Kindergartenkinder und ggf. Bayerisches Krippengeld) weiterhin bestehen. Auch eine Beitragsübernahme durch das Landratsamt ist bei besonders bedürftigen Familien und dem Vorliegen der Voraussetzungen zusätzlich möglich.
Mit dieser Erhöhung soll gleichzeitig der Empfehlung des Staatsministeriums in Bezug auf die Elternbeitragsstaffelung entsprochen werden (Rechtsstand ab 01.04.2019, STMAS Newsletter 303). Demnach soll die Staffelung zwischen den einzelnen Buchungszeitkategorien mindestens 10 v. H. des für die niedrigste Buchungskategorie fälligen Beitrags und mindestens 5,00 € betragen.  

Nach Rücksprache mit den Trägern der Heilsbronner Kindertageseinrichtungen (Diakonieverein Heilsbronn, kath. Kirchenstiftung) wird somit einvernehmlich folgende Erhöhung ab 01.09.2021 befürwortet:

Der Krippenbeitrag soll lediglich an die Empfehlung des Staatsministeriums zur Beitragsstaffelung angeglichen werden. Das entspricht einer Erhöhung zwischen 3-9%. Im Bereich der Regelkinder ergibt sich in diesem Zuge eine Erhöhung zwischen 7-15%, da sonst durch die Umsetzung der Empfehlung ein Defizit zum aktuellen Beitrag entsteht und der steigenden Kostenentwicklung dennoch entgegengewirkt werden sollte (Buchungskategorie 2-3 Std. und 3-4 Std. im Regelbereich in städtischen Einrichtungen nicht vorhanden). Für die Schulkinder ist eine Erhöhung zwischen 8-10% vorgesehen. Die Erhöhung der Elternbeiträge für Geschwisterkinder soll im Hortbereich analog umgesetzt werden. Eine Übersicht wurde dieser Vormerkung als Erläuterung beigefügt.

Die unterschiedlichen Steigerungen ergeben sich aus den früheren, nicht einheitlich gestaffelten Buchungskategorien, sodass eine einmalige Anpassung sinnvoll erscheint. Die Empfehlung des Staatsministeriums zur Staffelung der Elternbeiträge dient vor allem der Vermeidung von „Luftbuchungen“. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Buchungszeiten auch den tatsächlichen Besuchszeiten der Kinder entsprechen.

In der Runde der Fraktionssprecher am 23.03.2021 wurden die Erhöhungen angesprochen. Ebenso wurde angesprochen, dass, sofern keine außergewöhnlichen Umstände eintreten, im Anschluss an die geplante Erhöhung zum 01.09.2021 für die folgenden 2 Jahre eine automatisierte Erhöhung angedacht ist. Aus dem Kreis der Fraktionssprecher kam der Vorschlag, dies auf 5% innerhalb von 2 Jahren (jedes Jahr 2,5%, jeweils zum Beginn des Kindergartenjahres) festzulegen.
Auch diese Erhöhungen sollen jährlich mit Beginn des neuen Kindergartenjahres umgesetzt werden.
Die Elternbeiräte der Kita Peter Pan und der Kita Sonnenblume wurden über die Erhöhung der Beiträge informiert. Es sind keine Einwände eingegangen.
Die Beiträge würden sich ab 01.09.2021 wie folgt gestalten:
(Erläuterungen wurden der Vormerkung beigefügt)
Ferienbetreuung städtischer Hort
Der städtische Hort bietet zudem eine Ferienbetreuung für externe Kinder (Kinder ohne Standard-Regelbuchung) an. Die Wochenpauschale für externe Ferienkinder soll von 50,00 € auf 55,00 € erhöht werden (Tagessatz 11,00 €). Für diese Wochenpauschale kann eine Betreuung von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr in Anspruch genommen werden. Die Buchung von 15 Betriebstagen in einem Kalenderjahr für reguläre und externe Hortkinder ist verpflichtend. Ferienbuchungen werden nicht ermäßigt.

2) Mittagsbetreuung
Über die Anpassung der Elternbeiträge der Mittagsbetreuung an der Grundschule Heilsbronn wurde letztmalig in der Stadtratssitzung vom 21.09.2016 beraten. Der monatliche Elternbeitrag beträgt seit 01.03.2017 aktuell bei 1 bis 2 Buchungstagen 25,00 € und bei 3 bis 5 Buchungstagen 50,00 € (zuzüglich 2,50 € bzw. 5,00 € Tee- und Spielgeld).
Das Finanzierungsmodell für die Mittagsbetreuung an Grundschulen sieht eine Kostendrittelung durch Staat, Stadt und Elternbeiträge vor. Durch steigende Kosten bewegte sich der Kostenanteil der Stadt Heilsbronn im Rechnungsjahr 2015 bei rd. 52 %. Im Stadtrat wurde 2014 beschlossen, dass der städtische Anteil 50 % nicht übersteigen soll. In den letzten Jahren lag der städtische Anteil bei rd. 60 %:
Die Verwaltung schlägt daher zum 01.09.2021 folgende Erhöhung vor:
1 bis 2 Buchungstagen 30,00 €
3 bis 5 Buchungstagen 60,00 €
Dies generiert bei angenommenen 70 Kindern (45 Kinder 5 Tage monatlich, 25 Kinder 2 Tage monatlich) Mehreinnahmen pro Haushaltsjahr i. H. v. rd. 5.750 €. Der Prozentanteil der Stadt beläuft sich dann auf ca. 54 %.

Um den Kostenanteil der Stadt Heilsbronn bei ca. 50 % weiterhin halten zu können, wird nachfolgend eine weitere Erhöhung vorgeschlagen:

zum 01.09.2022:
1 bis 2 Buchungstagen 32,50 €
3 bis 5 Buchungstagen 65,00 €

zum 01.09.2023:
1 bis 2 Buchungstagen 35,00 €
3 bis 5 Buchungstagen 70,00 €


3) Ganztagesangebot an der Grundschule Heilsbronn
Bereits im Ausschuss Bildung vom 01.07.2020 wurde die finanzielle Situation des Ganztagesangebots an der Grundschule Heilsbronn vorgestellt und dabei vorgeschlagen, Elternbeiträge einzuführen bzw. Zusatzangebote zu reduzieren, um dieses dauerhaft finanzieren zu können. Ergebnis dessen war, dass dieser Beschluss vertagt und in den Fraktionen diskutiert werden sollte.
Zur Kenntnis dazu liegt nochmals der Beschlussbuchauszug aus dem Ausschuss Bildung vom 01.07.2020 bei.

Beschluss 1

Die Beiträge der Kindertageseinrichtungen werden in der vorgeschlagenen Höhe zum 01.09.2021 angehoben. Des Weiteren wird eine automatisierte Erhöhung um 5% innerhalb von 2 Jahren (jedes Jahr 2,5%) beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Elternbeiträge der Mittagsbetreuung werden in der vorgeschlagenen Höhe zum 01.09.2021, zum 01.09.2022 und zum 01.09.2023 angehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Einführung der Grundsteuer C; Beschluss bzw. Petition über den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion v. 15.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 15. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.04.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 15.03.2021 ging folgender Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, Herrn Uwe Oehler, ein:
  • Antrag zur Einführung der Grundsteuer C (s. Anlage)
Inhaltlich deckt sich der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion mit den Forderungen des bayerischen Gemeindetages, der sich seit vielen Jahren dafür einsetzt, den bayerischen Kommunen die Möglichkeit zur Einführung der Grundsteuer C zu eröffnen. Die Kommunen werden hierbei um Unterstützung gebeten.
Eine aktuelle Stellungnahme des Gemeidetages wurde dem Stadtratsgremium in seiner Sitzung am 24.03.2021 zur Kenntnis gegeben. Der Bayer. Städtetag hat in seinem Infobrief Februar 2021 (s. Info-Achiv) ebenfalls diese Position vertreten.
Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion wurde ebenfalls im Ratsinformationssystem im „Info-Archiv“ hinterlegt.

Beschluss

Der Stadtrat Heilsbronn fordert die Bayerische Staatsregierung auf, Städte und Gemeinden in Bayern zu unterstützen und die Grundsteuer C einzuführen um Baulandmobilisierung und Schließung von Baulücken zu fördern und Grundstücksspekulationen entgegenzuwirken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 15. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.04.2021 ö 8
zum Seitenanfang

8.1. Fitnessprogramm des Freistaates Bayern "Starke Zentren"; Bewerbung der Stadt Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 15. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.04.2021 ö 8.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) hat das Fitnessprogramm „Starke Zentren“ konzipiert, mit dem die Veränderungen im Einzelhandel und innenstadtrelevante Themen wie Mobilität, Wohnen, digitales/mobiles Arbeiten, Freizeit/Kultur und Aufenthaltsqualität beleuchtet werden sollen. Insbesondere sollen Innenstädte als regionale Begegnungs- und Versorgungsräume stärker in den Blick genommen werden.
Dazu wird das StMWi in fünf ausgewählten Modellkommunen (Mittel- oder Oberzentrum) die Erstellung kommunaler Maßnahmenstrategien einschließlich der Erarbeitung von Modellprojekten mit externen Gutachterbüros finanzieren.
Die Stadt Heilsbronn wird sich für das Förderprogramm bewerben und damit versuchen, weitere Ansätze zur Innenstadtbelebung zu generieren.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

8.2. Altlastenangelegenheit im Baugebiet B 41 Schönau; aktuelle Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 15. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.04.2021 ö vorberatend 8.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das LRA Ansbach hat in der Angelegenheit Altlasten im Baugebiet B 41 Schönau dort weitere Untersuchungen angeordnet. Die Stadt Heilsbronn hat hierzu die Betretung ihrer Grundstücke befristet erlaubt.
Die Stadtverwaltung hofft, dass dadurch neue Erkenntnisse gewonnen.
Weitere Einzelheiten können öffentlich aus Gründen des Datenschutzes nicht mitgeteilt werden.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

8.3. Taubenreduzierung im Stadtgebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 15. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.04.2021 ö 8.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Verschmutzungen durch Taubenkot im Stadtgebiet haben in den letzten Jahren stark zugenommen, in der Verwaltung gingen zuletzt vermehrt Beschwerden über Tauben und deren Hinterlassenschaften ein. Die Verordnung zur Bekämpfung von verwilderten Haustauben trat am 21.01.2021 neu in Kraft.
Nach längerer Recherche stellte sich das Augsburger Modell als die wirtschaftlichste, nachhaltigste und tierschutzgerechteste Variante heraus, dafür werden an stark Tauben belasteten Stellen betreute Taubenschläge errichtet (u. a. Referenzen Fürth, Schwabach). Dort werden die Tiere mit Wasser, Futter, Grid und Nistgelegenheiten versorgt. Ziel ist es, die gelegten Eier gegen Kunsteier auszutauschen, somit kann im Laufe der Jahre die Anzahl der Tauben auf ca. 50% reduziert werden, hinzu kommt eine deutliche Abnahme der Sichtbarkeit von Tauben, da sich diese größtenteils im Taubenschlag aufhalten und dort auch den meisten Kot verlieren, was zu einer verminderten Verschmutzung der Umgebung führt.
Als Standorte für Taubenschläge kommen nach Begehung durch einen Taubenkümmerer aus Nürnberg in Frage: ehem. Raiffeisenturm, Katharinenturm, Dach St. Stilla, Gasthaus Adler. Die Leitung des Altenheims St. Stilla befürwortet den Versuch und duldet einen Taubenschlag auf dem Dach, Vereinbarungen dazu laufen.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

8.4. Antragstellung Regionalbudget 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 15. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.04.2021 ö 8.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn hat sich für eine Förderung für das Regionalbudget 2021 mit folgenden Kleinprojekten beworben:
  • Spielturm am Spielplatz Bonnhof mit Gesamtkosten i. H. v. 15.000 €
  • Aufstellung von Ruhebänken im Stadtgebiet i. H. v. 3.000 €
  • Erneuerung von diversen Spielplatzeinfriedungen i. H. v. 3.000 €
  • Abenteuersteg am Spielplatz Seitendorf i. H. v. 8.500 €
Mit Schreiben vom 08.03.2021 wurde der Stadt eine Förderung für die Errichtung eines Abenteuerstegs am Spielplatz Seitendorf mit einer Fördersumme i. H. v. max. 5.714,29 € (80 % der Nettokosten) in Aussicht gestellt (s. Anlage).
Alle anderen Maßnahmen wurden leider nicht für eine Förderung berücksichtigt (s. Anlage).

Nachdem erfreulicherweise eine hohe Spendenbereitschaft für den Spielplatz Bonnhof bestanden hat und zum heutigen Stand rd. 13.800 € an Spenden vereinnahmt werden konnten, wird die Stadt die eingenommenen Spenden „verdoppeln“ und Spielgeräte für rd. 27.600 € anschaffen; darunter auch o. g. Spielturm.

Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

8.5. evtl. weitere aktuelle Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 15. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.04.2021 ö 8.5
zum Seitenanfang

8.5.1. Corona-Testzentrum Hohenzollernhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 15. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.04.2021 ö 8.5.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Voraussichtlich ab 25.04.2021 wird das Foyer der Hohenzollernhallte zu einem Corona-Testzentrum umfunktioniert. Nach positiven Vorgesprächen mit einer Apothekerin können ab diesen Tag von Montag bis Sonntag Tests durchgeführt werden. Sollten die Testkapazitäten widererwarten nicht reichen, wäre im nächsten Schritt die zusätzliche Testmöglichkeit per „Drive-In-Testung“ am Parkplatz der Hohenzollernhalle denkbar.
Nach aktuellem Stand ist angedacht, dass die Testungen sowohl mit vorheriger Terminvereinbarung (online und telefonisch), sowie auch ohne Termin durchgeführt werden.
Die Stadt Heilsbronn unterstützt durch zur Verfügung stellen der Räumlichkeiten und durch Bewerbung des Testzentrums.

Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

8.5.2. Gutachten zu Starkregenereignis in OT Bürglein; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 15. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.04.2021 ö 8.5.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Laut einem von der Versicherung beauftragten Gutachten hat die Stadt i.S. Starkregenereignis in Bürglein wohl keine Haftung. Mehr Informationen können wegen dem laufenden Verfahren nicht gegeben werden.

Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

9. Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 15. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.04.2021 ö 9
Datenstand vom 17.06.2021 10:06 Uhr