Datum: 05.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Aufnahme Tagesordnungspunkt: Mögliche Standorte im Gemeindegebiet der Stadt Heilsbronn samt seinen Ortsteilen für das neue ICE-Werk Nürnberg laut Vorschlag Deutsche Bahn; Beschluss
2 Mögliche Standorte im Gemeindegebiet der Stadt Heilsbronn samt seinen Ortsteilen für das neue ICE-Werk Nürnberg laut Vorschlag Deutsche Bahn; Beschluss
3 Schulkindbetreuung im Gemeindehaus Bürglein; Information und ggf. Beschluss
4 Kommunales Ortsrecht; Änderung der Satzung der Stadt Heilsbronn für die Freiwilligen Feuerwehren zur Schaffung der Möglichkeit, Kommandantenwahlen auch per Briefwahl durchzuführen; Beschluss
5 Zweckvereinbarung für eine interkommunale Zusammenarbeit mit dem Markt Dietenhofen für einen gemeinsamen Breitbandausbau nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie; Beschluss
6 Bekanntgaben
6.1 Umrüstung von Straßenbeleuchtung auf LED-Technik; Staatliche Zuwendungen und Auftragsvergabe
6.2 Antrag der Projektgruppe Grün - Beschaffung und Bereitstellung von mobilen Pflanztrögen am Marktplatz Heilsbronn; Bekanntgabe
6.3 Breitbandausbau Heilsbronn; Information der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH über erfolgreiche Beendigung der Nachfragebündelung
6.4 evtl. weitere aktuelle Bekanntgaben
6.4.1 Städtebauförderung - 100 Mio Euro für Sonderfonds "Innenstädte beleben"
6.4.2 Fitnessprogramm Starke Zentren
7 Mögliche Standorte im Gemeindegebiet der Stadt Heilsbronn samt seinen Ortsteilen für das neue ICE-Werk Nürnberg laut Vorschlag Deutsche Bahn; Beschluss

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1. Aufnahme Tagesordnungspunkt: Mögliche Standorte im Gemeindegebiet der Stadt Heilsbronn samt seinen Ortsteilen für das neue ICE-Werk Nürnberg laut Vorschlag Deutsche Bahn; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 16. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.05.2021 ö 1

Beschluss

Mit der zusätzlichen Aufnahme des o.g. Tagesordnungspunktes in öffentlicher Sitzung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Mögliche Standorte im Gemeindegebiet der Stadt Heilsbronn samt seinen Ortsteilen für das neue ICE-Werk Nürnberg laut Vorschlag Deutsche Bahn; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 16. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.05.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der DB Konzern beabsichtigt ein ICE-Werk neu zu errichten. Die beabsichtigte benötigte Fläche kann ca. 45 ha betragen. Darunter sind auch zwei Vorschläge im Gemeindebereich Heilsbronn, nämlich a) Großraum Müncherlbach, Göddeldorf, b) Großraum Lerchenbühl, Ketteldorf, Höfstetten.
Nachfolgende Punkte, die durchaus zu diskutieren und zu beachten sind:
Hinsichtlich dieses Mamutprojektes ist nachfolgendes zu erwähnen, aber auch zu bedenken:
  • mögliche neue Arbeitsplätze in unserer Gemeinde
  • eventuell Einnahmen wie Gewerbesteuer
  • Infrastruktur seitens der Stadt Heilsbronn: dadurch erhebliche Maßnahmen. Darunter auch Versorgungen, wie Wasser, Kanal, Strom, Kläranlagen usw.
  • Naturschutzrechtliche Bedenken: siehe nachfolgende Ausführungen
  • notwendige Ausgleichsflächen; die Stadt Heilsbronn hat sowieso zu wenig Flächen
  • Wasserrechtliche Bedenken, Grundwasser usw.
  • Vernichtung wohl einer der ertragsreichsten Ackerflächen im Landkreis Ansbach.
  • Hunderte von verschiedenen Grundstückseigentümern sind betroffen.
  • Erhebliche Immissionen, An- und Abfahrten, auch Lärm, u.a. zwischen sehr nahgelegenen Wohngebieten / Ortsteilen, wohl mit Schichtbetrieb
  • Erhebliche Nachteile für die Wertigkeit der dortigen Äcker, Immobilien, Wohnqualität …
  • zu erwartender, stark zunehmender Verkehr
  • orthogonale Planung bedeutet zusätzlicher Rangierbetrieb = Lärm
  • Zerschneidung der Flächen zusätzlich zu bestehender Bahnlinie, B 14 und weiter im Süden BAB 6 durch quer zur Infrastruktur angelegte Planung
  • Frischluftzufuhrflächen für Heilsbronn werden weitgehend zugestellt
  • Allgemeine Überlegungen zur vorhandenen infrastrukturellen Belastung:
    • B 14
    • Umspannwerk Raitersaich
    • Nord-Süd-Link
    • BAB 6
    • Eisenbahn Nürnberg-Stuttgart
    • Flugschneisen, -Lärm Hubschrauber Katterbach

  • z. B.  Müncherlbach:
    • Aussiedlerhof „Schmidt“ mitten im Plangebiet
    • Kanalleitung Pumpwerk Müncherlbach – Weiterndorf
    • Stromleitung bzgl. PV-Anlagen läuft im Plangebiet
    • Hochspannungstrasse quer zum Planungsgebiet
    • B 14 und Ortsverbindungsstraße sind zu queren, Ober- oder Unterführung wegen ICE-Werk ggf. notwendig
    • PV-Anlagen = Bebauungspläne der Kommune betroffen
    • Immissionen / Lärm wird auf der Hochfläche besonders weit getragen.
    • Zwar wenige Baumgruppen, Büsche und Obstbäume, deshalb aber umso wichtiger für Kulturlandschaft
    • 8-gruppige beschlossene Kita am Weiterndorfer Weiher
    • Vorkommen von seltenen Tierarten, bspw. Rotmilanvorkommen, Rebhühner

  • z. B. Heilsbronn / Ketteldorf
    • städtisches Entwicklungskonzept nördlich der Bahnlinie
    • Erweiterung (bereits Kanal verlegt) Wohngebiet Lerchenbühl
    • Erweiterung, z.B. von Sportflächen / –Bauten ist kaum mehr möglich
    • Regenrückhaltegebiet, -Becken für Altstadt
    • Unzureichende, kaum erweiterbare Parkflächen im Stadtgebiet Heilsbronn / am Bahnhof Heilsbronn
    • Parkkonzept Bahnhof Heilsbronn
    • Kanalleitung Ketteldorf – Heilsbronn
    • Kettelbach liegt quer im Planungsgebiet, Talgrund
    • Stromleitung quert zum Umspannwerk
    • Bodendenkmäler
    • Brauchwasserschutzgebiet bei Ketteldorf
    • Friedhofvorkaufssatzung Lerchenbühl
    • RRB Ketteldorf (ehemalige Kläranlage)
    • Biotop-Kartierungen
    • Naherholungsgebiet „schönes Ketteldorftal“, Naherholung für das dichtest besiedelte Wohngebiet Heilsbronns
    • HZH-Halle: Mehrzweckhalle mit Kulturveranstaltungen
    • Jakobsweg führt durch Plangebiet
    • bereits jetzt dichteste Besiedlung im östlichen Landkreis Ansbach
    • nicht ebene Topografie
    • Bodentragfähigkeit offen
    • Seniorenwohnstift am Bahnhof
Diese Aufzählungen sind noch nicht abschließend.

Beschluss 1

Der Stadtrat von Heilsbronn spricht sich für ein ICE-Werk am Standort Müncherlbach und Einzugsgebiet (siehe in etwa Luftbild mit Einzeichnung A) aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 21

Beschluss 2

Der Stadtrat von Heilsbronn spricht sich für ein ICE-Werk am Standort Heilsbronn und Einzugsgebiet (siehe in etwa Luftbild mit Einzeichnung B) aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 21

Beschluss 3

Der Stadtrat von Heilsbronn spricht sich gegen jede Art eines ICE-Werkes im Gemeindebereich der Stadt Heilsbronn mit seinen Ortsteilen aus und wird dies mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln begleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Schulkindbetreuung im Gemeindehaus Bürglein; Information und ggf. Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 16. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.05.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat fasste am 15.01.2020 folgenden Beschluss:
„Die Stadt Heilsbronn befürwortet eine Schulkindbetreuung in Bürglein ab September 2020 und schließt für diesen Zweck eine Defizitvereinbarung analog der bisherigen Vereinbarungen mit der Kirchengemeinde Bürglein ab.
Die Stadt Heilsbronn verpflichtet sich zu keiner Zeit, aufgrund des Subsidiaritätsprinzips Schüler aus Einrichtungen in Heilsbronn nach Bürglein zu entsenden.
Kosten für einen 2. Rettungsweg oder Erstausstattung können nach der Defizitvereinbarung nicht übernommen werden.“
Am 11.03.2020 informiert die Verwaltung, dass sie am 20.02.2020 die Mitteilung der Kirchengemeinde Bürglein erhalten hat, wonach eine Schulkindbetreuung ab 09/2020 nicht stattfinden kann. Im Falle neuer Planungen wird sich die Kirchengemeinde Bürglein mit der Stadt Heilsbronn in Verbindung setzen.
Dies geschah bisher nicht.
Über den Bayer. Städtetag ging uns am 19.02.2021 ein Entwurf der Richtlinie zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder zu.
Damit sollen u.a. ganztätige Bildungs- und Betreuungsangebote z. B. durch Horte, Ganztagesklassen oder auch der Mittagsbetreuung mit 70 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden.
Diese Mittel hat der Bund im Juni 2020 verabschiedet. Die Regierung kann jedoch, da nur ein Entwurf vorliegt, noch keine näheren Auskünfte erteilen.
Der Entwurf sieht vor: Förderanträge wären bis zum 30.06.2021 einzureichen; die Finanzmittel müssen bis zum 31.12.2021 vollständig verausgabt sein und die Mittel sind nicht mit der Regelförderung nach Art. 10 FAG kombinierbar (gilt nur in Bayern).
Nach Erhalt der Richtlinie hat die Verwaltung
  • den Stadtrat in der Sitzung des Stadtrates am 10.03.2021 informiert,
  • die Kirchengemeinde Bürglein mit Email vom 25.03.2021 angeschrieben und informiert,
  • mit der Kirchengemeinde am 13.04.2021 über dieses Thema gesprochen,
  • am Donnerstag, den 22.04.2021 mit Vertretern der Kirchengemeinde und der Leitung der Grundschule Bürglein das Gemeindehaus nochmals besichtigt.
Als bisheriges Zwischenergebnis bleibt festzuhalten:
  • Aufgrund der Platzverhältnisse in den Grundschulen wären zusätzliche Räume für eine Betreuung der Schulkinder vorteilhaft.
  • Bisherige Bedarfsumfragen belegen den Bedarf.
  • Die Kirchengemeinde Bürglein würde die Räume, die nur in geringer Entfernung und ohne Querung einer Hauptstraße erreichbar sind und bei denen Parkplätze und Garten vorhanden sind, längerfristig zu moderater Miete vermieten.
  • Seitens der Verwaltung wird eine Mittagsbetreuung (bis 14.00 Uhr oder als verlängerte Mittagsbetreuung bis 15.30 Uhr) bevorzugt, eine schulaufsichtliche Genehmigung ist dazu erforderlich.
  • Der Fortbestand der verlässlichen Grundschule sowie die spätere Schülerbeförderung sind noch zu klären.
  • Sofern eine Generalsanierung erfolgt, wären die Fördermittel der Grundschule für voraussichtlich den gleichen Zeitraum (25 Jahre) zweckgebunden, wie auch für die Schulkindbetreuung (Miete).
  • Die Einrichtung könnte ab Beginn des Schuljahres 2022/23 oder frühestens zum 01.01.2022 starten.
Sofern der Stadtrat eine derartige Betreuungsmöglichkeit befürwortet, würde die Verwaltung die Gesamtkosten (Mobiliar, evtl. Umbauten) ermitteln lassen, einen entsprechenden Zuschussantrag stellen sowie parallel den Elternbeirat informieren und ggf. eine Bedarfsumfrage veranlassen.

Beschluss

Der Stadtrat begrüßt die Einrichtung einer Mittagsbetreuung im Gemeindehaus Bürglein und beauftragt die Verwaltung, die weiteren erforderlichen Schritte zu unternehmen.
Das ausgearbeitete Umsetzungskonzept ist vor Maßnahmenbeginn dem Stadtrat nochmals vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Kommunales Ortsrecht; Änderung der Satzung der Stadt Heilsbronn für die Freiwilligen Feuerwehren zur Schaffung der Möglichkeit, Kommandantenwahlen auch per Briefwahl durchzuführen; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 16. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.05.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Dienstzeit der Kommandanten der Feuerwehren Bürglein, Gottmannsdorf und Müncherlbach war am 31.03.2021 abgelaufen. Da eine Präsenzwahl im Rahmen einer Dienstversammlung aufgrund der derzeitig gültigen Corona-Beschränkungen bisher nicht möglich war, wurde die Dienstzeit durch die Stadt um ein Vierteljahr bis zum 30.06.2021 kommissarisch verlängert. Nach Ablauf dieser Frist wäre laut BayFwG durch die Stadt ein Notkommandant zu bestellen.
Da die Durchführung einer Dienstversammlung Pandemie bedingt noch längerfristig ausgeschlossen sein wird, wäre es sinnvoll, die Kommandantenwahlen per Briefwahl durchzuführen. Hierzu ist es jedoch erforderlich, die Satzung der Freiwilligen Feuerwehren entsprechend zu ändern.
In § 3a der Satzung ist daher ein Passus aufzunehmen, dass die Möglichkeit besteht, die Kommandantenwahlen auch per Briefwahl durchzuführen. Die genauen Modalitäten für eine Briefwahl müssen dabei festgelegt werden. Die allgemeinen, demokratischen Wahlgrundsätze müssen sichergestellt und das aktive und passive Wahlrecht gewährleistet sein.
Die Verwaltung schlägt daher anliegende Änderungssatzung vor.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt beiliegende 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Zweckvereinbarung für eine interkommunale Zusammenarbeit mit dem Markt Dietenhofen für einen gemeinsamen Breitbandausbau nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 16. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.05.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 22.07.2020 die Einleitung eines Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie beschlossen.
Zwischenzeitlich wurde das Markterkundungsverfahren durchgeführt. Die Ergebnisse können erst ausgewertet werden, wenn eine abschließende Erklärung der Dt. Glasfaser vorliegt, ob ein eigenwirtschaftlicher Ausbau vorgenommen wird oder nicht.
Aktuell (Stand 28.04.2021) ist noch nicht abzusehen, ob die Dt. Glasfaser sich bis zum Sitzungstermin öffentlich mitteilen wird, ob die Nachfragebündelung das gesetzte Ziel von 40 % künftiger Anschlussnehmer im Untersuchungsraum erreichen wird.
Gleichwohl können vorbereitende Maßnahmen für die Fortführung des Förderverfahrens nach der Bay. Gigabitrichtlinie durchgeführt werden. Nachdem die Dt. Glasfaser ohnehin nicht sämtliche Ortsteile versorgen würde, steht bereits fest, dass ein Förderverfahren zumindest für die nicht von der Dt. Glasfaser betrachteten Ortsteile durchgeführt wird.
Der Markt Dietenhofen kontaktierte die Stadt Heilsbronn, ob Interesse an einer gemeinsamen Ausschreibung von Ausbaumaßnahmen nach der Gigabitrichtlinie besteht. Eine kommunale Zusammenarbeit wird nach Ziff. 2.2 der Förderkonditionen zur Bayerischen Gigabitrichtlinie mit einem erhöhten Zuschuss von je 1.000 € je gefördert ausgebauter Adresse prämiert, gedeckelt auf maximal 50.000 € (50 Adressen). Der erhöhte Zuschuss wird jedoch bei der Härtefallprüfung angerechnet, sodass durch die kommunale Zusammenarbeit nicht 50.000 € mehr ans Fördermitteln abgegriffen werden können, sondern dafür die Härtefallbezuschussung geringer ausfällt. Eine Schätzung der voraussichtlichen Förderhöhe ist erst nach Bildung der Ausbaugebiete möglich, die (s.o.) von der Mitteilung der Dt. Glasfaser abhängt.
Die Stadtverwaltung rät gleichwohl zu einer kommunalen Zusammenarbeit mit dem Markt Dietenhofen. Aufgrund der Fördermodalitäten können zwar voraussichtlich nicht die proklamierten 50.000 € an Zusatzfördermitteln abgerufen werden, jedoch erscheint eine Zusammenarbeit auch bei einer nur gering ausfallenden Zusatzförderung wirtschaftlich.
Der Markt Dietenhofen hat sich bereiterklärt, die Federführung der Ausschreibung zu übernehmen. Zwischen der Stadtverwaltung und dem Markt Dietenhofen besteht ein enger Austausch. Die Breitbandberatung Bayern, Herr Langer, begleitet in beiden Verfahren (in Heilsbronn und in Dietenhofen), sodass Synergien genutzt werden können.

Beschluss

Der Stadtrat Heilsbronn beschließt die Fortsetzung des Gigabit-Förderverfahrens und arbeitet zu diesem Zweck im Auswahlverfahren mit dem benachbarten Markt Dietenhofen zusammen.  Der Markt Dietenhofen wird das Auswahlverfahren für beide Kommunen durchführen. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen. Der Entwurf der Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses und dieser Niederschrift beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 16. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.05.2021 ö 6
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6.1. Umrüstung von Straßenbeleuchtung auf LED-Technik; Staatliche Zuwendungen und Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 16. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.05.2021 ö beschliessend 6.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ erneut ein Förderprogramm für LED-Straßenbeleuchtung aufgelegt. Die Stadt Heilsbronn beteiligt sich im Jahr 2021 erneut an dem Förderprogramm. Ein offizieller Antrag wurde am 8. September 2020 beim BMU gestellt.
Die Gesamtinvestition zur Sanierung der Straßenbeleuchtung in Heilsbronn beläuft sich auf 48.000,00 €. An Bundesmitteln können 30% der Gesamtinvestition max. 14.400,00 € ausbezahlt werden. Mit Schreiben vom 20.10.2020 wurde vom Projektträger Jülich der Zuwendungsbescheid für das Projekt „Energieeinsparung, CO2-Reduktion und Kostenvergünstigung; Straßenbeleuchtung – Umstellung auf LED Technologie“ genehmigt (Vorhaben FKZ 03K15212). Der Zuwendungsbescheid gilt für den Zeitraum 01.03.2021 bis 28.02.2022. Im Antrag wurde die Anschaffung von 128 Stück LED Leuchten Hersteller Trilux ViaCon A-110 angegeben. Eine Ausführung der Maßnahme ist für das Jahr 2021 durch die Stadtwerke geplant. Gefördert werden die Leuchten und auch das erforderliche Zubehör. Personalkosten werden nicht erstattet, da die Umbauarbeiten in Eigenregie ausgeführt werden.
Bei der Berechnung der CO2-Reduktion und Umstellung der Straßenbeleuchtung von Mastaufsatzleuchte (Leuchtstofflampe) auf LED Technologie werden in diesem dritten Projekt folgende Straßen in Heilsbronn saniert: Sportplatzstr., Neuendettelsauer Str., Breslauer Str., Badstraße, Weiterndorf, Tulpenstraße, Rosenstraße, Nelkenstraße, Bahnhofsteig, Industriestraße und Gewerbestraße.
Dient zur Kenntnis.

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6.2. Antrag der Projektgruppe Grün - Beschaffung und Bereitstellung von mobilen Pflanztrögen am Marktplatz Heilsbronn; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 16. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.05.2021 ö beschliessend 6.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Auf Antrag der Projektgruppe Grün sollen bis zu 10 mobile Pflanztröge für den Bereich Marktplatz beschafft, bepflanzt und aufgestellt werden. Begründet wird der Antrag mit dem Empfinden von fehlender Bepflanzung. Der Antrag wurde im RIS bereitgestellt.
Hierzu wird von der Verwaltung folgendes Bemerkt:
Die aktuelle Gestaltung des Marktplatzes ist das Resultat von Bürgerbeteiligungen und Workshops, deren Ergebnisse maßgeblich in die Planung mit eingeflossen sind. Die Bepflanzung der fest angelegten Beete wird sich jedoch erst in den kommenden Jahren entfalten. Bis zu diesem Zeitpunkt stellen mobile Pflanztröge eine wirtschaftliche Alternative dar. Zudem könnte durch eine strategische Anordnung der Pflanztröge positiv auf das vom (KFZ) Verkehrsteilnehmer bisher nicht immer beachtete Parkplatzkonzept eingewirkt werden.
Aus vorgenannten Gründen werden entsprechende mobile Pflanztröge durch die Stadt beschafft und geeignete Standorte am Marktplatz festgelegt.
Dient zur Kenntnis

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6.3. Breitbandausbau Heilsbronn; Information der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH über erfolgreiche Beendigung der Nachfragebündelung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 16. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.05.2021 ö 6.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Nachricht vom heutigen Nachmittag teilte die Dt. Glasfaser Wholesale GmbH der Stadt Heilsbronn mit, dass die in den Ortsteilen Heilsbonn, Weiterndorf, Weißenbronn, Bonnhof, Böllingsdorf und Bürglein durchgeführte Nachfragebündelung erfolgreich abgeschlossen werden konnte und der Netzbau daher geplant und durchgeführt wird.
Zunächst wird nun die Ausbauplanung erstellt. Die Stadt Heilsbronn wird den Planungs- und den späteren Umsetzungsprozess möglichst eng begleiten.
Dient zur Kenntnis.

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6.4. evtl. weitere aktuelle Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 16. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.05.2021 ö 6.4
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6.4.1. Städtebauförderung - 100 Mio Euro für Sonderfonds "Innenstädte beleben"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 16. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.05.2021 ö 6.4.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat einen Sonderfonds „Innenstadt beleben“ aufgelegt. Mit diesem Fonds erhalten Bayern Städte, Märkte und Gemeinden 100 Mio Euro aus Lebensmitteln der Städtebauförderung, um die Folgen der Corona-Pandemie in den Innenstädten und Ortskernen entgegen zu wirken.
Der 1. Bgm. Dr. Pfeiffer ergänzt hierzu, dass Bayern über 2000 Gemeinden verfügt. Auf jede entfallen daher nur ca. 50.000 EUR.
Die Anmeldung gemeindlicher Bedarfs ist bis zum 10.06.2021 bei den örtlich zuständigen Bezirksregierungen möglich.
Das Rundschreiben Nr. 135/2021 vom 04.05.2021 wird im Info-Archiv bereitgestellt. Weitere Informationen werden bereitgestellt.
Dient zur Kenntnis.

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6.4.2. Fitnessprogramm Starke Zentren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 16. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.05.2021 ö 6.4.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen des Programms finanziert das Bayerische Wirtschaftsministerium in fünf ausgewählten Modellkommunen (Mittel-oder Oberzentren) die Erstellung kommunaler Maßnahmenstrategien einschließlich der Erarbeitung von Modellprojekten mit externen Gutachterbüros.
Ein Projektbeirat aus Fachexpertinnen und Fachexperten „Starke Zentren in Bayern“ berät die Modellkommunen während es gesamten Projektverlaufs.
Um das Programm hat sich die Stadt Heilsbronn beworben.
Dient zur Kenntnis.

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7. Mögliche Standorte im Gemeindegebiet der Stadt Heilsbronn samt seinen Ortsteilen für das neue ICE-Werk Nürnberg laut Vorschlag Deutsche Bahn; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 16. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.05.2021 ö 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Da durch den Lichteinfall zu Beginn der Sitzung die beiden Karten mit den unverbindlichen Einzeichnungen der möglichen Standorte des ICE-Werkes nur unzureichend sichtbar waren, bittet der 3. Bgm. Buhl die Verwaltung den noch anwesenden Besuchern diese noch einmal zu zeigen.

Der 1. Bgm. Pfeiffer kommt dieser Bitte gerne nach und bietet den Besuchern an, diese sich aus kürzerer Entfernung anzusehen.


Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 17.06.2021 10:39 Uhr