Datum: 21.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 21:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Breitbandausbau nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR); Vorstellung und Beschlussfassung der Ausbaugebiete für das weitere Förderverfahren
2 Bauantrag Erweiterung Discountmarkt im Einkaufszentrum, FlNr. 294/6 Gemarkung Heilsbronn, Fürther Str. 40
3 Antrag der CSU-Fraktion sowie des Stadtratsmitgliedes Brendle-Behnisch zur Änderung der Anschlagsverordnung der Stadt Heilsbronn bzgl. der Regelungen zur Plakatierung anlässlich von Wahlen
4 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Zuständigkeitsverordnung (ZustV); Grundsatzbeschluss über die Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet Heilsbronn
5 Kommunale Allianz Kernfranken e.V.; Gemeinsamer Termin und Weiterentwicklung
6 Neubau Kindertagesstätte; Beschluss über neuen Finanzierungsplan
7 Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Voruntersuchungen zur Sanierung der denkmalgeschützten Mühle und der Nebengebäude in Bürglein, Großhabersdorfer Straße 8
8 Förderung von mobilen und stationären Luftreinigungsgeräten zur Verbesserung der Luftqualität unter Pandemiebedingungen; Information über Beratung im Ausschuss für Bildung, ggf. Beschlussfassung
9 IT- und Medienausstattung der Grundschulen Heilsbronn und Bürglein; Information über Beratung im Ausschuss für Bildung, ggf. Beschlussfassung
10 Bekanntgaben
10.1 Halbjahresbericht 2021;
10.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. B 8 I "Östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg"; Freigabe der Erschließungsplanung durch die Stadt Heilsbronn
10.3 Kreisstraße AN 29; Ausbau zwischen Betzmannsdorf und Göddeldorf
10.4 Hauptstraßensanierung; Rückblick auf die öffentliche Beteiligungsveranstaltung vom 11.07.2021
10.5 ICE-Werk; Information über nächste Schritte
10.6 Sonderfonds "Innenstädte beleben" 2021
10.7 Nutzung der ehemaligen Brauerei; Antrag der Freien Wähler Heilsbronn e.v. vom 25.06.2021
10.8 Abkochgebot für das Trinkwasser der Reckenberg-Gruppe wegen bakteriologischer Verunreinigung; Bekanntgabe
10.9 Bekanntgabe Grundwasserpegel im Stadtgebiet Heilsbronn

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1. Breitbandausbau nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR); Vorstellung und Beschlussfassung der Ausbaugebiete für das weitere Förderverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.07.2021 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Herr Langer vom Breitbandberatungszentrum Bayern wird in der Sitzung den aktuellen Sachstand sowie die möglichen Ausbaugebiete im Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) vorstellen und erläutern.
Als Anlage liegt eine Ausbaukarte, in der die potentiellen Ausbaugebiete rot umrandet sind, bei. Zu beachten ist, dass die Stadtteile Heilsbronn, Bonnhof, Bürglein, Böllingsdorf, Weiterndorf, Weißenbronn und Betzmannsdorf nicht in einen Ausbau nach der BayGibitR aufgenommen werden können, da diese Ausbaugebiete aufgrund der eigenwirtschaftlichen Vorhaben der Deutschen Glasfaser nicht förderfähig sind. Des Weiteren sind die Ortsteile Seitendorf und Trachenhöfstatt bereits mit einer Breitbandinfrastruktur (FTTH) versorgt, die eine Förderung ebenfalls ausschließt.
In den möglichen Ausbaugebieten konnten 272 Anschlüsse ermittelt werden, die förderfähig sind. Die aktuell geschätzten Gesamtkosten belaufen sich für den Gesamtausbau auf ca. 2.630.000 €. Dem stünde ein Förderbetrag von 1.677.000 € gegenüber. Es verbliebe ein Eigenanteil der Stadt Heilsbronn in Höhe von rd. 950.000 €, sollten die Ausbaugebiete wie dargestellt umgesetzt werden.
Die genauen Ausbaukosten werden erst vorliegen, wenn die Ausbaugebiete ausgeschrieben und eine Wirtschaftlichkeitslücke durch mögliche Netzbetreiber vorgelegt werden.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Ausbau nach der BayGibitR für die in der Anlage als möglich dargestellten Gebieten durchzuführen und das weitere Förderverfahren für diese Ausbaugebiete durchzuführen.
Nachdem der Ausbau im sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell erfolgt, wäre nach Festlegung der Ausbaugebiete ein Netzbetreiber im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens auszuwählen. Mit der dann vorliegenden Wirtschaftlichkeitslücke des Netzbetreibers kann ein Förderantrag gestellt werden. Mit Blick auf die zu erwartenden Gesamtkosten und der Zusammenarbeit mit dem Markt Dietenhofen ist davon auszugehen, dass eine EU-weite Ausschreibung erfolgen muss.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den weiteren Breitbandausbau nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie in den in der Anlage dargestellten Ausbaugebieten durchzuführen und für diese ein wettbewerbliches Verfahren für den Bau und den Betrieb eines NGA-Netzes durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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2. Bauantrag Erweiterung Discountmarkt im Einkaufszentrum, FlNr. 294/6 Gemarkung Heilsbronn, Fürther Str. 40

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.07.2021 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für die Erweiterung des NORMA-Marktes in der Fürther Straße wurde bereits im Jahre 2018 eine Baugenehmigung erteilt. Dabei war eine Erweiterung des Marktes um eine Verkaufsfläche von ca. 246 m² und eine Lagerfläche von ca. 48 m² beantragt und genehmigt worden.
Nunmehr wird eine Erweiterung des NORMA-Marktes um 458,74 m² Verkaufsfläche und 89,84 m² Lagerfläche beantragt. Die Gesamtverkaufsfläche beliefe sich nach Realisierung auf ca.1.190 m².
Seitens der Stadtverwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben ist gem. § 2 Nr. 28 GeschO Gegenstand der Beratung des Stadtrates.
Die Nachbarbeteiligung für das Bauvorhaben ist ordnungsgemäß erfolgt, die Nachbarunterschriften liegen vor.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich). Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Nach § 34 Abs. 3 BauGB dürfen von Vorhaben im Innenbereich keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche ausgehen. Schädliche Auswirkungen werden regelmäßig von Einzelhandelsbetrieben mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1.200 m² angenommen. Auch bei Unterschreiten dieser Grenze können schädliche Auswirkungen vorhanden sein, weswegen im weiteren Genehmigungsverfahren u.U. ein Marktgutachten oder ähnliche Untersuchungen gefordert werden könnten, dass von der Erweiterung des NORMA-Marktes keine schädlichen Auswirkungen ausgehen. Die Antragstellerin wurde durch die Stadtverwaltung hierauf hingewiesen.
Im Zuge der Erweiterung wird die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn weiterhin eingehalten. Es sind 84 Stellplätze erforderlich, nachgewiesen werden 93.
Die Zufahrtsituation wird neu gestaltet. Durch die näher an den Kreuzungsbereich Fürther Straße/Industriestraße heranrückende Einfahrt zur Be- und Entladung fand im Beisein der Antragstellerin eine Verkehrsschau mit der Polizeiinspektion Heilsbronn statt. Abgestimmt wurde, dass der Kurvenradius entschärft wird, indem der entlang der Fürther Straße verlaufende Gehweg in östliche Richtung verlegt wird und der Radius damit entschärft wird. Die Einzelheiten sind mit der Antragstellerin noch zu klären.
Nach Umsetzung dieser Verlegung werden keine überhöhten Gefahren durch den Anlieferverkehr durch die PI Heilsbronn gesehen, weswegen aus verkehrsfachlicher Sicht Einverständnis besteht.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die Erweiterung des Discountmarktes im Einkaufszentrum auf Grundstück FlNr. 294/6, Gemarkung Heilsbronn, Fürther Straße 40, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

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3. Antrag der CSU-Fraktion sowie des Stadtratsmitgliedes Brendle-Behnisch zur Änderung der Anschlagsverordnung der Stadt Heilsbronn bzgl. der Regelungen zur Plakatierung anlässlich von Wahlen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.07.2021 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Stadtrates vom 24.03.2021 wurde entschieden, die beiden anliegenden Anträge zunächst in einem Arbeitskreis mit Vertretern aller Fraktionen vorzuberaten. Eine entsprechende Beratung erfolgte am 14.07.2021.
Bezüglich nicht die Wahlwerbung betreffender Plakatierungen wurde sich hierbei darauf verständigt, die bestehende Regelungslage der Anschlagsverordnung der Stadt Heilsbronn sowie die Handhabe der Stadtverwaltung weiterzuführen. Demnach erfolgt Begrenzung der Plakatierung auf höchstens 10 Plakate. Nachdem die Plakatierung nach Anschlagsverordnung ohnehin verboten ist, erfolgt durch die Stadtverwaltung eine ausnahmsweise Genehmigung für Veranstaltungen im Stadtgebiet, in Nachbargemeinden oder in Mitgliedsgemeinden der kommunalen Allianz Kernfranken. Ferner wird eine Plakatierung zugelassen für Veranstaltungen, an denen die Stadt Heilsbronn teilnimmt (z.B. Kontakta Ansbach, Freizeitmesse Nürnberg).
Wahlwerbung - Ausgangslage
Die Anschlagsverordnung der Stadt Heilsbronn regelt, dass anlässlich von Wahlen in einem Zeitraum von 6 Wochen vor dem Wahltermin eine Wahlwerbung mittels öffentlicher Anschläge allgemein zulässig ist. Voraussetzung ist, dass die Grundstückseigentümer, auf deren Grundstücken plakatiert werden soll, ihr Einverständnis erteilen. Weiterhin darf an Denkmälern nicht beworben werden.
Wahlwerbung – Vorschlag
Der Arbeitskreis der Fraktionen schlägt nunmehr folgende Beschränkungen vor:
  • Die Gesamtzahl der Wahlplakate je Partei oder Wählergruppierung wird zahlenmäßig begrenzt. 
Im Stadtteil Heilsbronn sollen höchstens 15 Plakate, in den übrigen Stadtteilen insgesamt höchstens 20 Plakate, jedoch höchstens 2 je Stadtteil, zulässig sein.
  • Großflächenplakate (größer DIN A 0) werden je Partei oder Wählergruppierung auf höchstens 3 im gesamten Stadtgebiet beschränkt.
  • Die Innenstadt (Bereich zwischen beiden Toren) soll plakatfrei bleiben.
  • Diese Regelungen finden keine Anwendung auf Bürgermeister-/Landrats-/Stadtrats- und Kreistagswahlen.
Für diese Wahlen sollen zu gegebener Zeit geeignete Lösungen gefunden werden. Andernfalls blieben die Regelungen der bisherigen Anschlagsverordnung in Kraft.

Begründung 
Mit der Begrenzung der Gesamtzahl soll die Plakatierung einschränkt werden. Aus rechtlichen Gründen ist allen Parteien und Wählergruppen ausreichend Gelegenheit zu bieten, sich zu präsentieren. Je Wahlbezirk ist zu gewährleisten, dass mit mindestens einem Medium geworben werden kann. Mit der zahlenmäßigen Begrenzung auf 15/20 wird die rechtlich geforderte Mindestvoraussetzung deutlich übertroffen, weswegen die Regelung keinen rechtlichen Bedenken begegnet. Die Beschränkung der Großflächenplakate wäre – nach derzeitigem Kenntnisstand – nicht zwingend, da ohnehin nur wenige Großflächenplakate eingesetzt werden. Jedoch schafft die Regelung Klarheit.
Eine Überwachung der Plakatierung wäre mittels durch die Stadt Heilsbronn ausgegebener Aufkleber, mit welchen die Plakate zu kennzeichnen sind, vorzunehmen.
Die Bewerbung im Innenstadtbereich aus Gründen des Ortsbildes zu beschränken begegnet grundsätzlich rechtlichen Bedenken. Jedoch hält die Stadtverwaltung das Rechtsrisiko mit Blick auf die bisher ohnehin kaum stattgefundene Bewerbung in der Innenstadt für tolerierbar. Sollte rechtlich gegen die Regelung vorgegangen, so könnte die Verordnung entsprechend geändert werden.
Eine Bewerbung anlässlich von Bürgermeister-/Landrats-/Stadtrats- oder Kreistagswahlen soll nicht willkürlich anders möglich sein. Grundlegend unterscheidet sich die Plakatierung bereits dahingehend, dass bei diesen Wahlen kaum mit Plakaten zu Wahlkampfinhalten geworben wird, sondern die Steigerung der Bekanntheit einzelner BewerberInnen im Vordergrund steht.
Sollte BewerberInnen, die noch relativ unbekannt sein sollten, die Möglichkeit der Wahlwerbung zu stark eingeschränkt werden, so bestehen hierzu rechtliche Bedenken.
Zudem sind zu diesen Wahlen regelmäßig deutlich weniger Wahlvorschlagsträger zugelassen als zu bspw. Bundestags- oder Landtagswahlen. Bei der Bundestagswahl am 26.09.2021 werden aktuell 53 Wahlvorschläge zugelassen sein.
Der Arbeitskreis hat sich dahingehend verständigt, dass die neue Regelungslage bereits für den Bundestagswahlkampf 2021 Geltung besitzen soll. Die Änderungsverordnung ist daher in der anberaumten Sitzung zu erlassen, damit diese bis spätestens 6 Wochen vor dem Wahltermin (Sonntag, 15.08.21) beschlossen, ausgefertigt und bekanntgemacht werden kann.
Die Stadtverwaltung schlägt einen Neuerlass der Anschlagsverordnung vor. Ein entsprechendes Verordnungsmuster wurde am 19.07.2021 zur Verfügung gestellt und liegt dieser Vormerkung bei.

Beschluss 1

Der Stadtrat hält an der Fassung der bisherigen Verordnung der Stadt Heilsbronn fest. Diese ist um die fehlenden Ortschaften zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt die anliegende Verordnung der Stadt Heilsbronn über öffentliche Anschläge (AnschlagsVO) vom 21.07.2021.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verordnung auszufertigen und bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

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4. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Zuständigkeitsverordnung (ZustV); Grundsatzbeschluss über die Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.07.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat sich bereits mehrfach mit der Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung beschäftigt, u.a. in den Sitzungen vom 03.02.2010 sowie vom 27.11.2002. In der Sitzung vom 27.11.2002 wurde die Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung einstimmig abgelehnt.
Nachdem die Parksituation im Bereich der Innenstadt nicht zufriedenstellend ist und eine ausreichende Überwachung des Parkverkehrs durch die Polizeiinspektion Heilsbronn nicht dargestellt werden kann, erreichen die Stadtverwaltung fortlaufend Forderungen, den Parkverkehr selbst zu überwachen.
Zuletzt hatte sich die Projektgruppe Einzelhandel in ihrer ersten Stellungnahme zur Sanierung der Hauptstraße deutlich für die Einführung einer Parküberwachung ausgesprochen.
Nach § 88 Abs. 3 ZustV (Zuständigkeitsverordnung) können Gemeinden Ordnungswidrigkeiten, die im ruhenden Verkehr (Parkverkehr)  festgestellt werden oder Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen, verfolgen und ahnden.
Nach § 88 Abs. 4 ZustV ist vorher amtlich bekannt zu machen, wenn mit der Ahndung und Verfolgung solcher Ordnungswidrigkeiten begonnen wird. Daher ist die Stadt Heilsbronn aktuell nicht befugt, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, eine kommunale Verkehrsüberwachung einzuführen. Aus Gesprächen mit möglichen Betreiberfirmen einer komm. Verkehrsüberwachung wurde deutlich, dass sowohl der ruhende Verkehr als auch der fließende Verkehr (Geschwindigkeitsmessungen) überwacht werden sollten.
Auf Ebene der kommunalen Allianz „Kernfranken“ wird aktuell überlegt, gemeindeübergreifend eine kommunale Verkehrsüberwachung einzurichten. In diesem Fall könnte die Aufgabe der Verkehrsüberwachung an einen möglichen Zweckverband abgegeben werden. Der Stadt Heilsbronn bliebe dann der zugehörige Verwaltungsaufwand zur Einrichtung und Umsetzung zumindest teilweise erspart. Sollte eine interkommunale Lösung gefunden werden, so wäre eine Beteiligung der Stadt Heilsbronn hieran aus Sicht der Stadtverwaltung sehr zu begrüßen. Aktuell kann nicht abgeschätzt werden, wann mit einer interkommunalen Lösung gerechnet werden kann.
Die konkrete Umsetzung, d.h. v.a. die tatsächliche Überwachung wäre nur mittels externer Dienstleister darstellbar. Es müsste Personal ggf. im Wege der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt werden. Bereits aus diesem Grund wäre eine Lösung auf Ebene „Kernfranken“ sehr zu begrüßen. Personal, welches den Verkehr überwacht und Bußgelder ausstellt, muss im hoheitlichen Auftrag der Stadt Heilsbronn tätig sein, weswegen ein externer Dienstleister zwar Personal zur Verfügung stellen kann, jedoch nicht in eigenem Namen Bußgelder verhängen darf. Hierzu ist im Stadtgebiet – neben der Polizeiinspektion – ausschließlich die Stadt Heilsbronn berechtigt.
Die Stadtverwaltung schlägt daher zunächst ebenfalls vor, die Entwicklungen auf Ebene der kommunalen Allianz wohlwollend zu verfolgen und zu unterstützen. Sollte sich keine Lösung abzeichnen oder eine Umsetzung sehr lange dauern, so wäre ggf. über eine eigene Lösung zu beraten.

Beschluss

Der Stadtrat Heilsbronn beschließt, Ordnungswidrigkeiten nach § 88 Abs. 3 ZustV zu verfolgen und zu ahnden. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zu veranlassen.
Zunächst wird eine interkommunale Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit über die kommunale Allianz „Kernfranken“ angestrebt.
Die Entscheidung, in welchen Bereichen des Stadtgebietes und ob sowohl der ruhende wie auch der fließende Verkehr überwacht werden sollen, wird durch den Stadtrat gesondert getroffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Pfitzer ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht in der Hohenzollernhalle.

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5. Kommunale Allianz Kernfranken e.V.; Gemeinsamer Termin und Weiterentwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.07.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Kommunale Allianz, damals Komm,A, wurde im Jahr 2004 gegründet. Ab der Gründung wurde die Verwaltung der Kommunalen Allianz alle 2 Jahre an eine andere Verwaltung der Mitgliedsgemeinden abgegeben. Dies verursachte viel Reibungsverlust bei den Projekten und führte auch dazu, dass die Intensität der Bearbeitung je nach Kommune und verfügbaren Ressourcen in den Verwaltungen schwankte. Einen fest geschriebenen Rahmen über Zuständigkeiten und Beschlussfassungen gab es zu diesem Zeitpunkt nicht.
Aus diesem Grund entschied man sich im Jahr 2017 dazu, Mitarbeiter*innen zur Erfüllung der Aufgaben in Teilzeit zu suchen um die vorhandenen Projekte, gerade aus dem neu erstellten ländlichen Entwicklungsprogramm, in die Umsetzung zu bringen. Da der Mitarbeiter jedoch nicht alle 2 Jahre den Dienstherren / Arbeitgeber wechseln sollte wurde die kleinste mögliche Rechtspersönlichkeit geschaffen, um Personal dort anstellen zu können. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2017 der Verein „Kommunale Allianz Kernfranken e.V. gegründet“. 
In den vergangenen Jahren hat sich der Verein den verschiedenen Themen gewidmet und ist in vielen Bereichen tätig geworden. Hierunter fallen unter anderem der Bereich ÖPNV in Kernfranken, die Erstellung des Kernwegenetzes, die Förderung der Zusammenarbeit im Bereich Breitbandausbau, die Koordination des ISIS12 (Sicherheitszertifikat), die Bearbeitung des Regionalbudget, die Organisation und Durchführung der Messeauftritte, die Prüfung der LAG-Gründung bzw. die Teilnahme an LEADER, die Mitfahrerbänke um nur einige zu nennen.
Aufgrund des zwangsweisen weiteren Ausbaus der Aufgaben der Kommunen sowie der immer schwerer werdenden Gewinnung von Fachpersonal (EDV etc.) erging an die Geschäftsleiter die Aufgabe Lösungen für eine vertiefente und zukunftsorientierte Zusammenarbeit auszuarbeiten.
Dies erfolgte in den vergangenen Monaten und wurde den Bürgermeistern in der Mitgliederversammlung am 08.07.2021 präsentiert. Neben den Themen, bei denen eine zukünftig eine wirtschaftlich optimierte Zusammenarbeit umsetzbar wäre, wurde den Bürgermeistern auch die möglichen rechtlichen Konstrukte hierfür vorgestellt. Von Seiten der Geschäftsleiter erging einhellig die Empfehlung, einen Zweckverband zu gründen in dem dann der Verein im Anschluss aufgehen soll. 
Als mögliche Themen für eine Zusammenarbeit wurden die Bereiche Verkehrsüberwachung, EDV, Vergaberecht oder aber auch Tourismus gesehen, um nur einige zu nennen. Im Gegensatz zu den anderen Konstruktionen kommunaler Zusammenarbeit hat der Zweckverband den Vorteil, dass über die Versammlung und Ausschussbildung auch die in den Kommunen vertretenen Fraktionen die Möglichkeit haben hier zu partizipieren.

Aufgrund der Mitgliederversammlung am 08.07.2021 wurde sich im Kreis der Bürgermeister darauf geeinigt, eine Veranstaltung (ggf. digital) für alle Gemeinderats- bzw. Stadtratsmitglieder anzubieten, in der die Mitglieder über die rechtlichen Voraussetzungen zur Gründung eines Zweckverbandes, deren Folgen (Konstrukt) und die dadurch entstehenden Synergien informiert werden sollen. 
Auch werden bei diesem Termin die Geschäftsleiter der Kommunen für Fragen zur Verfügung stehen.

Beschluss

Der Stadtrat Heilsbronn nimmt von dem geplanten gemeinsamen Termin sowie der angedachten Weiterentwicklung der kommunalen Allianz Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Neubau Kindertagesstätte; Beschluss über neuen Finanzierungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.07.2021 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Bereits in der Stadtratssitzung vom 28.10.2020 wurde der Finanzierungsplan für den Neubau der achtgruppigen Kindertagesstätte auf Grundlage der Vorplanung beschlossen:

Gesamtkosten:                                                4.477.135,38 €
Sonderförderung Kinderbetreuungsfinanzierung:                4.029.421,84 €
Eigenmittel der Stadt Heilsbronn (10 % der GK)                    447.713,54 €

Die aktuelle Kostenberechnung des Architekturbüros Ing + Arch, Ehingen, vom 01.07.2021 hingegen beläuft sich nun auf 8.295.324,05 €!

Der Finanzierungsplan ändert sich demnach wie Folgt:

Gesamtkosten:                                                                8.295.324,05 €
Zuweisung nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 BayFAG:                2.687.000,00 €
(894 m² förderbare HNF x 5.010,00 €/m² x 60 %)
voraussichtliche Zuweisung Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2021:        1.344.000,00 €
(894 m² förderbare HNF x 5.010,00 €/m² x 30 %)
Eigenmittel der Stadt Heilsbronn:                                                4.264.324,05 €

Die Eigenmittel der Stadt Heilsbronn erhöhen sich gegenüber dem ursprünglichen Finanzierungsplan um 3.816.610,51 €! Mithilfe eines in letzter Stadtratssitzung beschlossenen KfW-Kredits erhält die Stadt einen Tilgungszuschuss i. H. v. voraussichtlich 639.000 €, der die Eigenmittel der Stadt dann um diese Summe schmälert. Diese sind dann noch 3.177.610,51 €.

Mit Bescheid vom 04.06.2021 wurden der Stadt die Zuweisungen nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 BayFAG bereits bewilligt. Sämtliche Fördermittel sind vorzufinanzieren. Die Umsetzung des Sonderprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2021 erfolgt im Rahmen der vorhandenen Stellen und Mittel vorbehaltlich künftiger Haushaltsberatungen. Die Berechnung der voraussichtlichen Zuweisung aus dem Sonderprogramm ist somit vorläufig und nicht verbindlich.

Beschluss

Dem o. g. aktuellen Finanzierungsplan wird zugestimmt. Die Eigenmittel der Stadt Heilsbronn werden erbracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Voruntersuchungen zur Sanierung der denkmalgeschützten Mühle und der Nebengebäude in Bürglein, Großhabersdorfer Straße 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.07.2021 ö 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Eigentümer des Anwesens Großhabersdorfer Straße 8 in Bürglein, Herren Sebastian Staub und Maximilian Böck, Gebersdorfer Straße 219, 90449 Nürnberg, stellen mit Schreiben vom 14.06.2021 einen Antrag auf Bezuschussung der Voruntersuchungen für die Sanierung der denkmalgeschützten Mühle und der Nebengebäude in Bürglein (s. Anlage).
Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 48.945,97 €.
Eine Förderung dieser Maßnahme kann nach Richtlinie Nr. 3 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung der Denkmalpflege erfolgen. Bezuschusst werden dabei Maßnahmen ab einem anerkannten denkmalpflegerischen Mehraufwand ab 15.000 € bis 50.000 € mit bis zu 7 %.
Das Landratsamt Ansbach teilt mit Email vom 06.07.2021 (s. Anlage) mit, dass der denkmalpflegerische Mehraufwand vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege mit 25.700 € festgelegt wurde. Ein Kreiszuschuss wird voraussichtlich i. H. v. 7 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes gewährt; dies sind 1.799 €. Der maximale Kreiszuschuss liegt dabei in Höhe der gemeindlichen Förderung.
Es wird deshalb vorgeschlagen, den Eigentümern der Mühle in Bürglein, Herren Staub und Böck, folgende Förderung in Aussicht zu stellen:
Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand wird eine Förderung nach Richtlinie Nr. 3 i. H. v. 7 % gewährt; dies sind voraussichtlich 1.799 €.

Beschluss

Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand wird den Eigentümern der Mühle in Bürglein, Großhabersdorfer Straße 8, eine Förderung nach Richtlinie Nr. 3 i. H. v. 7 % in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Förderung von mobilen und stationären Luftreinigungsgeräten zur Verbesserung der Luftqualität unter Pandemiebedingungen; Information über Beratung im Ausschuss für Bildung, ggf. Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.07.2021 ö 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Dieses Thema wurde in der vorangehenden Sitzung des Ausschusses für Bildung beraten.
Der Stadtrat wird über die Beratung im Ausschuss informiert.
Ggf. wurde im Ausschuss ein Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat getroffen, der aufgrund der Dringlichkeit im Stadtrat zu beraten und zu beschließen wäre.

Beschluss

Es ergeht folgende Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Bildung an den Stadtrat: 
(Abstimmung Ausschuss für Bildung am 21.07.2021: 5:2)

Sobald die Zuschussrichtlinie für mobile Luftreinigungsgeräte erlassen wird, wird die Verwaltung beauftragt entsprechende benötigte Luftreinigungsgeräte für folgende Einrichtungen
- Grundschule Heilsbronn
- Grundschule Bürglein
- Kita Peter Pan 1 inkl. Container
- Kita Sonnenblume 
zu beschaffen.
Für künftige Neubauten und (General-)Sanierungen in diesen Bereichen sind in der Planung stationäre RTL-Anlagen zu berücksichtigen/vorzusehen.
Die Kita Peter Pan 2 besitzt bereits eine stationäre Lüftungsanlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

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9. IT- und Medienausstattung der Grundschulen Heilsbronn und Bürglein; Information über Beratung im Ausschuss für Bildung, ggf. Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.07.2021 ö 9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Dieses Thema wird in der vorangehenden Sitzung des Ausschusses für Bildung beraten.
Der Stadtrat wird über die Beratung im Ausschuss informiert.
Ggf. wurde im Ausschuss ein Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat getroffen, der aufgrund der Dringlichkeit im Stadtrat zu beraten und zu beschließen wäre.

Beschluss

Aus dem Ausschuss für Bildung vom 21.07.2021 ergeht folgende Beschlussempfehlung (7:0) an den Stadtrat:
Die Verwaltung wird beauftragt die Beschaffung von Displays inkl. Zubehör und Dokumentenkameras für die Grundschulen Heilsbronn (14 St.) und Bürglein (4 St.) an den wenigstnehmenden Bieter VisionPoint GmbH (raumbausteine), Röckingen, zu einem maximalen Gesamtpreis von 96.985 Euro zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.07.2021 ö 10
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10.1. Halbjahresbericht 2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.07.2021 ö 10.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der umfangreiche und detaillierte Halbjahresbericht wurde mit der Sitzung vom 07.07.2021 ins Ratsinformationssystem eingestellt.
In der Sitzung vom 07.07. wurde wegen der umfangreichen Tagesordnung, auch auf Antrag aus dem Gremium, auf die Wiedergabe wesentlicher Punkte des Halbjahresberichtes durch den 1. Bürgermeister verzichtet.
Aufgrund der erneut umfangreichen Tagesordnung wird auf erläuternde Ausführungen zum Halbjahresbericht erneut verzichtet und auf die bereits zur Verfügung gestellten Informationen verwiesen.
Dient zur Kenntnis.

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10.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. B 8 I "Östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg"; Freigabe der Erschließungsplanung durch die Stadt Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.07.2021 ö 10.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn hat mit Nachricht vom 09.07.2021 der Fa. WohnLuxus GmbH sowie dem von dieser beauftragten IB Holm mitgeteilt, dass die vorgelegten, mehrmals überarbeiteten Unterlagen zur Erschließung des Gebietes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. B 8 I freigegeben werden und auf deren Grundlage eine Ausschreibung erfolgen kann. Vorangegangen waren mehrere Überprüfungen der jeweils vorgelegten Unterlagen durch die Stadt Heilsbronn sowie das beauftragte Ingenieurbüro Christofori & Partner.
Weiter wurde um Mitteilung gebeten, wann die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten erfolgt. Bisher liegen der Stadtverwaltung hierzu keine weiteren Erkenntnisse vor. Die Stadt Heilsbronn hofft auf eine zeitnahe Fortführung des Projektes.
Dient zur Kenntnis.

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10.3. Kreisstraße AN 29; Ausbau zwischen Betzmannsdorf und Göddeldorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.07.2021 ö 10.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben des Landratsamtes Ansbach vom 22.06.2021 wurde der Stadt Heilsbronn mitgeteilt, dass ein wie ursprünglich geplanter Vollausbau der Kreisstraße AN 29 im Bereich zwischen Betzmannsdorf und Göddeldorf aus technischen Gründen nicht realisierbar ist.
Aufgrund der vorhandenen Bausubstanz wird der Ausbau in zwei Teilbereiche aufgeteilt und hierbei unterschiedliche Bauweisen angewandt. Im ersten Ausbaubereich (beginnend in Betzmannsdorf) wird der bestehende Asphalt oberflächlich abgefräst und darauf eine mind. 10 cm starke Tragdeckschicht aufgebracht.
Im zweiten, schadhafteren Ausbaubereich (ca. 740 m langes Teilstück nach Göddeldorf) ist eine mehrlagige Ausbesserung vorgesehen. In diesem Bereich wird eine 8-10cm starke Tragschicht aufgetragen und zur Verbesserung der Tragfähigkeit eine glasfaserverstärkte Asphaltbewehrung aufgebracht. Abschließend wird in diesem Bereich eine 4 cm starke Deckschicht eingebaut.
Dient zur Kenntnis.

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10.4. Hauptstraßensanierung; Rückblick auf die öffentliche Beteiligungsveranstaltung vom 11.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.07.2021 ö vorberatend 10.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Als Bürgermeister freut es mich sehr, dass bei der Veranstaltung am 11.07.2021 zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Hauptstraßensanierung gute und wertvolle Beiträge vorgetragen wurden, welche wir gerne beim weiteren Planungsprozess bedenken wollen.
Die Bauverwaltung wird auch noch weiter eingehende Beiträge und Ideen sammeln. Über die weiteren Schritte werde ich alsbald wieder berichten.
Dient zur Kenntnis.

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10.5. ICE-Werk; Information über nächste Schritte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.07.2021 ö vorberatend 10.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In Zusammenarbeit mit unserer Rechtsvertretung, Frau Dr. Meyerhuber, werden wir die Argumente, die gegen einen ICE-Standort im Gemeindebereich Heilsbronn mit seinen Ortsteilen sprechen, zusammenfassen und der Deutschen Bahn zusenden.
Dient zur Kenntnis.

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10.6. Sonderfonds "Innenstädte beleben" 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.07.2021 ö 10.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Freistaat Bayern bezuschusst mit dem Sonderfonds „Innenstädte beleben“ Städte und Gemeinden, um den Auswirkungen der Corona-Pandemie entgegen zu wirken. Einmalig stehen für die Kommunen im Regierungsbezirk Mittelfranken 13,5 Millionen Euro zur Verfügung, um die Erhaltung und Stärkung der Innenstädte und Ortskerne zu unterstützen.
Wir haben für diesen Sonderfonds die Anschaffung von digitalen Info-Tafeln an verschiedenen Orten in der Innenstadt (Marktplatz, Bahnhof, Rathaus) gemeldet.
Lt. anliegendem Schreiben der Regierung v. Mfr. v. 13.07.2021 werden aus diesem Sonderfonds für Heilsbronn 40.000 € bereitgestellt.
Der entsprechende Zuwendungsantrag muss jedoch noch gestellt und bewilligt werden.
Dient zur Kenntnis.

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10.7. Nutzung der ehemaligen Brauerei; Antrag der Freien Wähler Heilsbronn e.v. vom 25.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.07.2021 ö vorberatend 10.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Freien Wähler Heilsbronn e.V. stellten mit beiliegendem Schreiben vom 25.06.2021 den Antrag, einen Runden Tisch der Stadtratsfraktionen zur Nutzung des ehem. Brauereigeländes einzuberufen.  
Die Behandlung des Antrages folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Dient zur Kenntnis.

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10.8. Abkochgebot für das Trinkwasser der Reckenberg-Gruppe wegen bakteriologischer Verunreinigung; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.07.2021 ö 10.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der 1. Bgm. Dr. Pfeiffer gibt das Informationsschreiben der Reckenberggruppe vom 20.07.2021 zur weiteren Vorgehensweise durch Abkochen des Trinkwassers bekannt.

Dient zur Kenntnis.

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10.9. Bekanntgabe Grundwasserpegel im Stadtgebiet Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.07.2021 ö 10.9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das aktuelle Sommerwetter bringt es erneut an den Tag. Trotz der Niederschläge in den letzten Wochen ist es trocken wie nie zuvor. Die Niederschläge gehen seit Jahren zurück, der Grundwasserspiegel ist in den letzten Jahren gesunken. Zwar haben die ergiebigen Regenfälle in den letzten Wochen ein wenig entspannt, langfristig gesehen waren diese Niederschläge jedoch kaum mehr als der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein.
Anbei eine Grafik von der Grundwassermessstelle Kleingartenanlage der letzten 10 Jahre             die diese Entwicklung auch sehr anschaulich verdeutlicht. In diesem Jahr ist bis jetzt eine weitere Absenkung des Grundwasserpegels nicht aufgetreten.


Ohne Regen können sich die Wasservorräte auf Dauer aber nicht erholen – und von dem Niederschlagswasser, das noch vorhanden ist, verdunstet mehr aufgrund der Hitze.
Die öffentliche Grundwasserversorgung in Bayern ist zu 90% auf Grund- und Quellwasser basiert. Der Freistaat ist hier zurzeit noch in einer vergleichsweise glücklichen Lage. Andere Bundesländer wie Sachsen müssen den Großteil ihres Grundwassers aus Seen und Talsperren abdecken.
Angesichts der Tatsache, dass die Grundwasserpegel sinken wäre ein Wassermanagement mit dem Ziel des sparsamen Einsatzes von Grundwasser wünschenswert. Bodenversiegelung und –verdichtung sollten möglichst vermieden werden, damit der Regen großflächig in den Boden eindringen kann. Grundwasser entsteht nämlich in erster Linie aus Niederschlagswasser. Auch in Heilsbronn wird das Grundwasser oberflächennah gewonnen, das bis ungefähr hundert Meter Tiefe reicht. Tiefengrundwasser von unterhalb hundert Metern soll möglichst nicht angetastet werden.

Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 13.10.2021 11:28 Uhr