Datum: 22.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Niederschrift der 19. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 16.06.2021; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.09.2021
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 18. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 09.06.2021. bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Niederschrift der 20. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 07.07.2021; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.09.2021
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ö
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2 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 20. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 07.07.2021. bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 26 "Mausendorfer Weg"; Beschlussfassung über grundsätzliche Bereitschaft zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.09.2021
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ö
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Schreiben vom 02.08.2021 beantragt die Fa. Hans Kupfer & Sohn GmbH & Co. KG die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 26 „Mausendorfer Weg“ (s. Anlage).
Bevor Planungen angestrengt und damit Planungskosten verursacht werden, möchte die Fa. Kupfer anfragen, ob die Stadt Heilsbronn grundsätzlich bereit wäre, ein vorhabenbezogenes Änderungsverfahren durchzuführen bzw. einzuleiten.
Das Änderungsverfahren soll durchgeführt werden, um an der in der anliegenden Lageskizze markierten Fläche Wohnungen für Mitarbeitende zu errichten. Nach den aktuellen Regelungen des bestehenden Bebauungsplanes wäre dies nicht möglich, da an der betreffenden Stelle eine Grünfläche ausgewiesen ist. Es handelt sich nicht um Ausgleichsflächen.
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund der aktuellen Festlegungen des Bebauungsplanes Nr. B 26 wäre die Errichtung von Mitarbeiterwohnungen im bezeichneten Bereich nicht zulässig. Der zugrundeliegende Bebauungsplan müsste daher geändert werden. Sollte der betreffende Bebauungsplan vorhabenbezogen geändert werden, so wären die Planungskosten durch die Vorhabenträgerin zu übernehmen.
Die Fa. Kupfer erkundigt sich daher vorweg, ob überhaupt Bereitschaft besteht, ein Bauleitplanverfahren einzuleiten.
Aus Sicht der Stadtverwaltung wäre ein vorhabenbezogenes Bauleitplanverfahren grundsätzlich denkbar. Ob im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens Einwendungen durch die Öffentlichkeit oder Fachbehörden vorgebracht werden, die das Verfahren unmöglich machen, ist vorweg nicht abschätzbar. Mit Blick auf die Nähe zum ansässigen Gewerbebetrieb ist damit zu rechnen, dass Immissionsauflagen notwendig werden.
Sollte der Stadtrat der Anfrage der Fa. Kupfer grundsätzlich zustimmen, so wäre durch ein geeignetes Fachbüro eine Entwurfsplanung (Vorhaben- und Erschließungsplan) auszuarbeiten, der Grundlage für einen Aufstellungsbeschluss wäre. Die Kosten der Planung und die Auswahl des Büros obliegen grundsätzlich der Vorhabenträgerin.
Beschluss
Der Stadtrat stellt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahrens für die vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 26 „Mausendorfer Weg“ in Aussicht. Sollte die Planungsabsicht konkretisiert werden, so ist durch die Vorhabenträgerin ein Vorhaben- und Erschließungsplan auszuarbeiten und vorzulegen.
Der Stadtrat wird dann über einen Aufstellungsbeschluss entscheiden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4
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4. Kommunales Ortsrecht; Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Heilsbronn aufgrund des Art. 23 Satz 1 GO i.V.m. Art. 5a Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.09.2021
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ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Heilsbronn aus dem Jahr 1997 bedarf der Überarbeitung und Anpassung. Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung (für die Jahre 2010 bis 2013 und 2017 bis 2019) wurde dies ebenfalls angeraten.
Hintergrund ist die seit dem 01.04.2016 geänderte Rechtsgrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in Bayern (Art. 5a KAG). Aufgrund der geänderten Rechtsgrundlage sind weitere Regelungen in die Satzung aufzunehmen, um dem satzungsrechtlichen Mindestanforderungen nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 KAG zu entsprechen.
Erschließungsbeiträge sind zu erheben bei der erstmaligen Herstellung neuer Erschließungsanlagen, d.h. i.d.R. neuer Straßen im Zuge neuer Baugebietsausweisungen. Beitragspflichtig sind dabei die jeweiligen Grundstückseigentümer.
Die Erschließungsbeitragssatzung findet keine Anwendung auf Sanierungs- oder Ausbaumaßnahmen. Ausbaubeiträge können nicht mehr erhoben werden, da hierfür keine gesetzliche Grundlage mehr besteht.
Ein Entwurf einer Erschließungsbeitragssatzung liegt als Anlage bei. Die Stadt Heilsbronn ist zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Art. 5a Abs. 1 KAG verpflichtet.
Im Zuge des Neuerlasses und der damit verbundenen Anpassung an das aktuelle Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages sollen im Wesentlichen folgende Änderungen erfolgen:
§ 2 Abs. 5 EBS
Bisher wurde der Aufwand für erforderliche Wendehammer in Sackgassen nur bis zum Zweifachen der Gesamtbreite der Sackgasse erhoben. Das Satzungsmuster sieht vor, den Aufwand bis zum Vierfachen der Gesamtbreite zu erheben. Der Komm. Prüfungsverband regt an, die gesamten Kosten anzusetzen.
Nachdem die Vorschrift bisher keine praktische Bedeutung hatte und eine Anwendung auch nicht absehbar ist, schlägt die Verwaltung vor, das Satzungsmuster (4-faches) zu übernehmen.
§ 6 Abs. 12 EBS- alt
Der komm. Prüfungsverband äußerte rechtliche Bedenken, dass die Satzungsregelung, welche auch von der bisherigen Mustersatzung abweicht, rechtssicher wäre. Darüber hinaus könne mit der gewählten Formulierung nicht der gewünschte Zweck erreicht werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem komm. Prüfungsverband zu folgen und den Passus ersatzlos zu streichen.
§§ 11, 13 14 EBS- neu
Die Vorschriften werden nunmehr in die Satzung aufgenommen, da diese nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 KAG zum Mindestinhalt einer Abgabesatzung zählen. Die Ergänzung dient damit der Rechtssicherheit.
Allgemein
Im Übrigen wird auf die kommentierte Anlage verwiesen. Die redaktionellen Anpassungen sind dort gekennzeichnet und wo aus Sicht der Verwaltung erforderlich beschrieben.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Satzung der Stadt Heilsbronn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) vom 22.09.2021 in der vorliegenden Fassung.
Der anliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Kommunales Ortsrecht; Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Heilsbronn (Entwässerungssatzung - EWS)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.09.2021
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Nutzung und der Betrieb der öffentlichen Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn ist derzeit in der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Heilsbronn (Entwässerungssatzung – EWS) vom 11.12.2008 geregelt.
Die Satzung ist den zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen anzupassen. Eine zwingende rechtliche Notwendigkeit besteht dazu zwar nur in wenigen Passagen, die praktisch keine Anwendung finden, jedoch wird aus Gründen der Rechtsicherheit hierzu geraten. Auch von der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2017 bis 2019 wurde dies angeregt.
Allgemein
Die EWS regelt im Wesentlichen, dass anfallendes Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) auf bebauten oder bebaubaren Flächen im Stadtgebiet in die öffentliche Entwässerungseinrichtung einzuleiten ist (Anschluss- und Benutzungszwang).
Darüber hinaus werden die tatsächliche Nutzung und das Einleiten von Abwässern geregelt.
Die bestehende Satzung der Stadt Heilsbronn entspricht dem amtlichen Muster aus dem Jahre 1988. Am 06.03.2012 wurde mittels Bekanntmachung des StMI ein neues amtliches Muster veröffentlicht, welches Grundlage der als Entwurf beigefügten Satzung ist.
Grundsätzlich besteht eine Auswahlmöglichkeit, die Hausanschlüsse als Teil der öffentlichen Entwässerungseinrichtung zu definieren oder davon auszunehmen und den Anliegern zu übertragen. Nachdem bereits in den bisherigen Regelungen die Hausanschlüsse zur Entwässerungseinrichtung gezählt wurden, soweit sie sich im öffentlichen Straßengrund befinden, wurde diese Regelung aufgegriffen. Diese Regelung hat auch kostenrechtliche Auswirkungen. Die Kosten für die Hausanschlüsse im öffentlichen Straßengrund trägt die Stadt Heilsbronn, die Kosten für die Hausanschlüsse auf Privatgrund tragen die jeweiligen Eigentümer/Bauherrn.
Als Anlage liegt eine kommentierte Fassung des Satzungsentwurfes bei, aus welchem die Änderungen gegenüber der aktuellen Satzung der Stadt Heilsbronn hervorgehen.
Zu wesentlichen Änderungen wird ergänzend Folgendes ausgeführt:
§ 3 Begriffsbestimmungen
Die Begriffsbestimmungen wurden den zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen angepasst und redaktionell überarbeitet. Rechtliche Änderungen sind dabei nicht oder nur unwesentlich beinhaltet.
§ 9 Grundstücksentwässerungsanlage
Neu aufgenommen wird unter Abs. 1 eine Verpflichtung, Schmutzwasser vor Einleitung zu behandeln, wenn dies keiner Sammelkläranlage zugeführt wird. Anwendungsfälle im Stadtgebiet bestehen nicht.
Die übrigen Anpassungen sind redaktionell.
§ 11 Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage
Die Vorschrift entspricht im Entwurf der Mustersatzung. Die enthaltenen Änderungen sind überwiegend redaktionell.
§ 12 Überwachung
Bisher waren Grundstücksentwässerungsanlagen im Abstand von jeweils 10 Jahren zu prüfen. Nach den aktuellen technischen Vorgaben ist dies alle 20 Jahre vorgesehen. Die Satzung wird dem angepasst und entspricht dem amtlichen Muster.
Die Vorschrift wurde inhaltlich etwas umgestellt.
Das betretungsrecht der Stadt Heilsbronn wurde unter § 12 gestrichen und findet sich nun – in rechtlich zulässigem Umfang – in § 20 wieder.
§ 17 Untersuchung des Abwassers
Abs. 3 wurde wie vom komm. Prüfungsverband angeregt gestrichen und unter § 20 neu geregelt.
§ 20 Betretungsrecht
Das Betretungsrecht der Stadt Heilsbronn wurde nun in einer Vorschrift zusammengefasst und entspricht den rechtlichen Vorgaben, insbesondere des Art. 24 Abs. 3 GO.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Heilsbronn (Entwässerungssatzung – EWS) in der beiliegenden Fassung.
Die Anlage ist Bestandteilt dieses Beschlusses.
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Kunstprojekt Röthel; Beschlussfassung über die Anschaffung von Skulpturen für das Stadtgebiet Heilsbronn nach Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Kultur- Tourismus- und Sozialangelegenheiten vom 07.07.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.09.2021
|
ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Entsprechend des Beschlusses des Stadtrats vom 10.03.2021 werden Kunstwerke des Künstlers Thomas Röthel in Höhe von 54.720,00 € beschafft. Die Zahl und die Standorte der Kunstwerke wurden in einer Sitzung am 7. Juni vom Ausschuss für Kultur-, Tourismus- und Sozialangelegenheiten festgelegt.
Herr Röthel bot am 21.05.2021 an, eines der Arbeiten als Leihgabe zur Verfügung zu stellen (z. B. am Bahnhofsteig), sollte das Budget ausgeschöpft oder überzogen werden.
Der Ausschuss für Kultur-, Tourismus- und Sozialangelegenheiten empfiehlt die Beschaffung und Aufstellung folgender Kunstwerke des Künstlers Thomas Röthel an folgenden Orten in dieser Reihenfolge: 1. Kreisverkehr Ansbacher Straße, 2. Klosterweiher, 3. Bahnhof mit dem Kunstwerk „Skulptur vertikale Schwingung“. Der Ausschuss empfiehlt zudem das Angebot vom 21.05.2021 von Herrn Röthel, die Arbeit am Standort Bahnhofsteig/ Ecke Caspar-Othmayr-Straße als Leihgabe, anzunehmen.
- Standort: Kreisverkehr Ansbacher Straße
Kosten: 40.186,92 € + 7 % Mehrwertsteuer 2813,08 € = 43.000 €
- Standort: am Weiher
Kosten: 11.214,95 € + 7 % Mehrwertsteuer 785,05 € = 12.000 €
- Standort: Bahnhof
13.084,11 € + 7 % MwSt. 915,89 € = 14.000 €
- Standort: Bahnhofsteig Ecke Caspar-Othmayr-Straße als Leihgabe
Kosten: 19.626,17 € + 7 % Mehrwertsteuer 1373,83 € = 21.000 €
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Beschaffung und Aufstellung folgender Kunstwerke des Künstlers Thomas Röthel an folgenden Orten in dieser Reihenfolge: 1. Kreisverkehr Ansbacher Straße, 2. Klosterweiher, 3. Bahnhof mit dem Kunstwerk „Skulptur vertikale Schwingung“. Der Stadtrat beschließt zudem das Angebot vom 21.05.2021 von Herrn Röthel, die Arbeit am Standort Bahnhofsteig/ Ecke Caspar-Othmayr-Straße als Leihgabe, anzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
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7. Ersatzbeschaffung für ein Bauhoffahrzeug (Klein-LKW AN- SH 347);
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.09.2021
|
ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der 5 Tonnen klein LKW (Bonetti), Baujahr 2013, 62.000 km soll 2021 planmäßig ersetzt werden, eine Reparatur am Getriebe sowie steigender Ölverlust machen eine Neuanschaffung notwendig. Die Maschine nimmt eine Schlüsselfunktion im Winterdienst ein. Die jährlichen Maschinenkosten betragen ca. 14 000 € (s. Anlage). Folgende Angebote wurden eingeholt:
Bonetti
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Neufahrzeug
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Schaltgetriebe
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89.618,80€ Brutto
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Hako/ Multicar
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Neufahrzeug
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Schaltgetriebe
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94.618,26€ Brutto
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Hako/ Multicar
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Vorführfahrzeug
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Hydrostatik Getriebe
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113.637,79€ Brutto
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Hansa
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Vorführfahrzeug
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Hydrostatik Getriebe
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115.837,34€ Brutto
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Hako/ Multicar
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Neufahrzeug
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Hydrostatik Getriebe
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116.332,14€ Brutto
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Hansa
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Neufahrzeug
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Hydrostatik Getriebe
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125.480,15€ Brutto
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Wir haben uns alle Fahrzeuge im Bauhof vorführen lassen, das Fahrzeug von Hansa ist am übersichtlichsten aufgebaut, Wartung, Pflege und Reinigung sind hier am einfachsten durchzuführen (Vorteil im Winterdienst). Das Hydrostatik-Getriebe erleichtert das Fahren im Winterdiensteinsatz, der Verschleiß ist geringer, jedoch der Kraftstoffverbrauch etwas höher wie beim Schaltgetriebe (Bonetti bzw. Hako).
Bei Fahrzeugen der aktuellen Abgasnorm sollte regelmäßig der Rußpartikelfilter freigebrannt werden, d.h. regelmäßig längere Fahrten unter Volllast durchführen oder im Standgas laufen lassen, zusätzlich muss Harnstoff (AD-Blue) getankt werden, um die Abgasnormen einzuhalten.
Ein E-Fahrzeug in dieser Klasse ist aktuell ein Prototyp auf dem Markt, jedoch aufgrund zu geringer Reichweite nicht für den Haupteinsatzzweck im Winterdienst geeignet.
Im Haushalt wurden 80.000€ vorgesehen, damalige Anschaffungskosten 61.000 €. Durch Verschärfungen der Abgasnormen sind die Anschaffungskosten derartiger Fahrzeuge unerwartet stark gestiegen. Die Auslieferung des Fahrzeuges wird dieses Jahr nicht mehr stattfinden können.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, als Ersatz für den vorhandenen Klein-Lkw ein Fahrzeug der Fa. Bonetti zum Angebotspreis von 89.618,80 € zu beschaffen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. Beschluss über Gestattungsvertrag über Fahrradabstellanlagen am Bahnhof Heilsbronn mit der Deutschen Bahn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.09.2021
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ö
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|
8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 beschlossen, für voraussichtlich 264 zusätzliche Fahrradabstellanlagen mit der DB Flächen der Deutschen Bahn zu mieten.
Nach nunmehr erfolgter Flächenprüfung der Deutschen Bahn ist die Realisierung zusätzlicher Fahrradabstellflächen lediglich an drei Standorten möglich. Dort können ca. 204 Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden. Die übrigen Flächen scheiden aus, da der Eisenbahnverkehr beeinträchtigt würde, der Bahnbetrieb gestört würde oder anderweitige Nutzungen der Flächen beabsichtigt wären (s. anl. Schreiben).
Der früher beabsichtigte Standort C 2 entfällt daher (s. anl. Lageplan).
Für die Nutzung der verbleibenden Flächen hat die DB mit Schreiben vom 09.08.2021 einen Gestattungsvertrag zur Gegenzeichnung übersandt.
Der Gestattungsvertrag basiert auf dem Vertragsmuster, das der Deutsche Städtetag im Rahmen der Bike+Ride-Offensive mit der DB ausgearbeitet hat. Der Gestattungsvertrag liegt im Entwurf dieser Vormerkung bei.
Auf folgende aus Sicht der Stadtverwaltung äußerst bedenkliche Bestimmungen wird gesondert hingewiesen:
Der Gestattungsvertrag beinhaltet diverse Regelungen, die das Thema Altlasten betreffen (§ 2 Abs. 2, § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 7, § 15 Abs. 1 Buchst. d). Insbesondere wird nach § 2 Abs. 3 geregelt, dass die Stadt Heilsbronn die Kosten für Maßnahmen zu tragen hat, die für Maßnahmen entstehen, die für die Beseitigung der durch die Nutzung oder bauliche Veränderungen veranlasst werden. Weiterhin soll die Stadt Heilsbronn die Gestattungsgeberin (DB) von allen Kosten freistellen, sollte die DB zu Untersuchungs-, Sanierungs- und/oder sonstigen Maßnahmen hinsichtlich der entstandenen Verunreinigungen auf den vertragsgegenständlichen Flächen herangezogen werden.
Bzgl. der Altlastenthematik im Bereich des Bahnhofes wird auf die Bekanntgabe in der Stadtratssitzung am 02.12.2020 verwiesen. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass lt. Mitteilung des Landratsamt Ansbach die Flächen FlNrn. 284/19 und 284/44 mit dem Hinweis auf abfallrechtlich relevante Restbelastungen sowie Nutzungsbeschränkungen in einer internen Datenbank des Landratsamtes Ansbach vermerkt wurden.
Aus Sicht der Stadtverwaltung bestünde nach dieser Regelungslage die Gefahr, dass die Stadt Heilsbronn auch für die Beseitigung oder Untersuchung ggf. bereits bestehender Altlasten herangezogen werden könnte.
Es wird daher angeraten, eine Erklärung der Gestattungsgeberin (DB) einzuholen, dass die betreffenden Gestattungsflächen altlastenfrei sind und dies mittels Gutachten nachgewiesen wird. Somit würde sichergestellt, dass die Stadt Heilsbronn nur für solche Verunreinigungen aufkommen müsste, die während oder durch die Nutzung für Fahrradabstellanlagen entstehen.
Die Stadtverwaltung macht kritisch darauf aufmerksam, dass nach § 11 des Gestattungsvertrages eine Zahlung in Höhe von 950 € zzgl. USt. fällig wird für die bahninternen Aufwendungen für die Verfügbarkeitsprüfung und die Erstellung des Gestattungsvertrages.
Nachdem die Stadt Heilsbronn kommunale Mittel aufwendet, um zusätzliche Fahrradabstellanlagen am Bahnhof Heilsbronn zugunsten der Bahnreisenden zu errichten, erscheint diese Prüfvergütung überaus fragwürdig. Es wäre im Grunde wünschenswert, wenn die DB die vor Ort notwendigen Stellflächen im eigenen Interesse sowie im Interesse der Bahnkunden selbst und auf eigene Kosten errichtet.
Die der Stadt Heilsbronn entstehenden Personalkosten für die Bearbeitung und Prüfung werden nicht erstattet.
Beschluss
Der Tagesordnungspunkt wird bis zur weiteren Klärung von der Tagesordnung genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7
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9. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.09.2021
|
ö
|
|
9 |
zum Seitenanfang
9.1. Bekanntgabe der Bodenrichtwerte zum 31.12.2020 durch den Gutachterausschuss für den Landkreis Ansbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.09.2021
|
ö
|
|
9.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Nachdem durch den Gutachterausschuss für den Landkreis Ansbach die Bodenrichtwerte zum 31.12.2020 bekanntgegeben wurden, wurde eine Gegenüberstellung der alten Bodenrichtwerte (Stichtag 31.12.2018) mit den aktuellen beigefügt.
Der Anlage ist zu entnehmen, dass die Bodenrichtwerte zum Teil deutlich angehoben wurden. Zudem wurden neue Bodenrichtwertzonen für das Stadtgebiet Heilsbronn eingeführt.
Dient zur Kenntnis.
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9.2. Jahresrechnungsergebnis der Stadt und der Stadtwerke 2020; Information über das Rechnungsergebnis
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
22.09.2021
|
ö
|
|
9.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Jahresrechnung 2020 ist zwischenzeitlich aufgestellt. Das Ergebnis weist in Einnahmen und Ausgaben folgende Sollzahlen aus:
I. Haushaltsplan
a) im Verwaltungshaushalt
|
22.438.444,41 €
|
(Haushaltsansatz: 21.004.800 €)
Darin enthalten ist die Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 4.112.532,26 €, was einer Erhöhung gegenüber dem Haushaltsansatz (1.611.800 €) um 2.500.732,26 € entspricht. Von den Stadtwerken wurde an die Stadt ein Überschuss i. H. v. 523.136,62 € (Ansatz: 0 €; dafür geplanter Verlustausgleich Ansatz 89.600 €) geleistet.
b) im Vermögenshaushalt
|
8.068.563,71 €
|
(Haushaltsansatz 7.394.600 €)
Darin enthalten ein Überschuss i. H. v. 4.530.485,73 €
II. Wirtschaftsplan
a) im Erfolgsplan
|
10.717.339,88 €
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(Haushaltsansatz 11.335.900 €)
Darin enthalten ist die Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt mit 419.876,26 € (Haushaltsansatz: 65.300 €).
b) im Vermögensplan
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715.561,32 €
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(Haushaltsansatz 790.600 €)
III. Gesamthaushalt (Haushalts- mit Wirtschaftsplan)
a) Verwaltungshaushalt / Erfolgsplan
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33.155.784,29 €
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b) Vermögenshaushalt / Vermögensplan
|
8.784.125,03 €
|
Die Prüfung der Jahresrechnung 2020 kann erfolgen.
Dient zur Kenntnis.
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9.3. Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten zur Verbesserung der Luftqualität unter Pandemiebedingungen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
22.09.2021
|
ö
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9.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Nach Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und anschließender Bestätigung durch den Stadtrat am 21.07.2021 wurde die Verwaltung beauftragt Luftreinigungsgeräte für folgende Einrichtungen:
- Grundschule Heilsbronn
- Grundschule Bürglein
- Kita Peter Pan inkl. Container
- Kita Sonnenblume
zu beschaffen.
Die Bestellung ist am 31.08.2021 erfolgt.
Es wurden 55 Luftreinigungsgeräte (AirOptimizer) zu einem Angebotspreis von rd. 177.800 € in Auftrag gegeben. Es ist mit einer Förderung in Höhe von knapp 50 % zu rechnen.
Es können vorab 1 – 2 Luftreinigungsgeräte geliefert werden. Der Rest der Geräte wurde mit einer Lieferzeit von 3 – 6 Wochen angekündigt, d. h. ca. Ende September bis Anfang/Mitte Oktober.
Dient zur Kenntnis.
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9.4. Energiecoaching Mittelfranken;
Aufnahme in die Fördermaßnahme
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
22.09.2021
|
ö
|
vorberatend
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9.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Stadt Heilsbronn beantragte die Teilnahme am Förderprojekt Energiecoaching in Mittelfranken.
Von der Regierung von Mittelfranken bekamen wir am 03.09.2021 folgende Mitteilung:
„Sehr geehrter Herr 1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer,
ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihre Kommune in das Förderprojekt „Energiecoaching_Plus“ aufgenommen wurde. Die Regierung von Mittelfranken hat einen Energiecoach bestellt, der konkrete Maßnahmen bezüglich der Energiewende in Ihrer Stadt mit Ihnen erarbeitet.
Mit der für die Kommune kostenlosen Dienstleistung ist die Energieagentur Nordbayern beauftragt. Bezüglich der Durchführung wird in Kürze mit Ihnen Kontakt aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen“
Ansprechpartner im Rathaus ist unser Energiemanager Karl Landshuter.
Dient zur Kenntnis.
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9.5. Sachstand zur Bebauung der vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 8 "östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg"
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.09.2021
|
ö
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|
9.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadt Heilsbronn wurden durch die Fa. WohnLUXUS GmbH Bauantragsunterlagen für die Errichtung der drei Mehrfamilienhäuser im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. B 8 an die Stadt Heilsbronn übersandt.
Nachdem die Bauantragsunterlagen trotz mehrmaliger Auf-/Nachforderung der Stadt Heilsbronn nicht den Vorgaben und Bestimmungen des durch den Stadtrat beschlossenen, notariellen Durchführungsvertrages entsprochen haben, wurden die Bauantragsunterlagen nach Rücksprache mit dem von der Stadt Heilsbronn beauftragten RA Dr. Schönfeld vollständig an die Antragstellerin bzw. deren Planungsbüro zurückgesandt.
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9.6. Anträge der CSU-Fraktion auf Errichtung einer Tagespflegeeinrichtung und auf freien Eintritt anderer ehremamtlich maßgeblich für das Gemeinwohl tätigen Bürgerinnen und Bürgern in das städt. Freibad
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.09.2021
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ö
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9.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtverwaltung gingen zwei Anträge der CSU-Fraktion vom 11.09.2021 auf kostenfreien Eintritt in das städt. Freibad auch für andere ehrenamtlich für das Gemeinwohl tätige Bürgerinnen und Bürger sowie auf Errichtung einer Tagespflegeeinrichtung zu (s. Anlage).
Die Anträge werden durch die Verwaltung vorbereitet und auf die Tagesordnung einer der nächsten Stadtratssitzungen gesetzt. Die Beratung über eine Neufestsetzung der Eintrittsgelder für das Freibad waren ohnehin schon für Jahresende 2021 zur vorgesehen.
Dient zur Kenntnis.
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9.7. Geplante Sitzung des Ausschusses für Kultur-, Tourismus- und Sozialangelegenheiten am 20.10.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.09.2021
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ö
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9.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Trotz einer gemeinsamen Sitzung der Stadt- und Gemeinderäte in Kernfranken zum Thema Zweckverband kann die geplante Sitzung für Kultur-, Tourismus- und Sozialangelegenheiten stattfinden.
Sie findet um 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt; eine gesonderte Einladung folgt.
Dient zur Kenntnis.
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9.8. Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse;
Information
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.09.2021
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ö
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vorberatend
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9.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Für die Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse sollen bis auf Weiteres folgende Regelungen gelten:
Die allg. Hygienebestimmungen wie z.B. Abstände eingehalten, Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt etc. sind weiter einzuhalten.
Für die Besucher und die Mitglieder des Stadtrates gilt die 3 G-Regel, mind. OP-Masken bis zum Platz sind erforderlich, am Platz können die Masken abgenommen werden. Eine Kontaktnachverfolgung erfolgt (für Mitglieder des Stadtrates ist dies durch die Sitzungsniederschrift gegeben), Besucher müssen sich registrieren.
Die Stadtratssitzungen finden weiter in der Hohenzollernhalle statt, die Sitzungen der Ausschüsse werden voraussichtlich in den Konventsaal verlegt.
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9.9. Einladung zur Jahreshauptversammlung FFW Stadt Heilsbronn am 16.10.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.09.2021
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ö
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9.9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der 1. Vorsitzende Herr Bruckner lädt das Stadtratsgremium zur Jahreshauptversammlung am Samstag, 16.10.2021 um 19:00 Uhr in die Fahrzeughalle des Feuerwehrgerätehauses recht herzlich ein.
Die Einladung liegt dieser Bekanntgabe bei.
Dient zur Kenntnis.
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9.10. Errichtung eines ICE-Werkes; Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.09.2021
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ö
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9.10 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
liebe Zuhörer,
der guten Ordnung halber darf ich Ihnen, was Sie sicherlich schon den Medien entnommen haben, mitteilen, dass die Standorte Heilsbronn/Ketteldorf und Müncherlbach hinsichtlich der Errichtung eines ICE-Werkes von der Deutschen Bahn verworfen wurden.
Über die Argumentation, die Standorte seien zu weit von Nürnberg entfernt, kann man sich Gedanken machen. Warum hatte man dann diese Standorte überhaupt so intensiv im Blickfeld?
Ich danke allen Mitwirkenden, der Verwaltung, den Stadträten, den Bürgerinitiativen und unseren Bürger für dieses erstklassige Engagement gegen die Errichtung eines ICE-Werkes Heilsbronn/ Ketteldorf und Müncherlbach.
Dient zur Kenntnis.
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9.11. Restaurierung der ehemaligen Bestattungskutsche in Müncherlbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.09.2021
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ö
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9.11 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Herr Wick auf Müncherlbach bat um Erlaubnis der Stadt Heilsbronn, die ehemalige Bestattungskutsche in Müncherlbach auf eigene Kosten restaurieren zu dürfen.
Der Stadtrat nahm zustimmend in seiner Sitzung am 17.09.2008 zur Kenntnis, dass die Kutsche von Herrn Wick für Ausstellungszwecke genutzt werden darf.
Nach erster Mitteilung Herrn Wicks befindet sich die Kutsche in einem erfreulich guten Zustand.
Nach Information aus Müncherlbach wird derzeit davon ausgegangen, dass die Kutsche letztmalig in den 1960er Jahren in Gebrauch war.
Der Anfrage wurde durch die Stadtverwaltung zugestimmt.
Dient zur Kenntnis.
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9.12. Geburtstage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.09.2021
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ö
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9.12 |
Datenstand vom 09.12.2021 12:04 Uhr