Datum: 16.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:39 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 22. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 22.09.2021;Anerkennung
2 Niederschrift der 23. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 06.10.2021; Anerkennung
3 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
3.1 Bauantrag Erweiterung der industriellen Produktions- und Lagerhalle für Bauelemente FlNr. 382/2 Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstr. 8
3.2 Tektur Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums mit Grundrissanpassungen im Bestand, FlNr. 330, 330/1, 330/5, 330/7 Gemarkung Weiterndorf
3.3 Bauantrag Abbruch von bestehenden Anlagen-/ Gebäudeteilen und bauliche Änderungen im Bestand, Fl.Nr. 330/1, 330/9 Gemark. Weiterndorf
4 Bebauungsplan B 49 "Nördliche Betzendorfer Straße"; aktuelle Informationen, ggf. Beschluss
5 Entwicklungsbereich zwischen dem Baugebiet „Am Sonnenfeld“ und Badstraße; Beschluss zu einer Rahmenplanung
6 Entwässerungssituation Innenstadt, hier Nähe Unteres Tor; Einrichtung eines Abwasserschachtes / Entwässerungsrinne auf Grundstück FlNr. 343/2 und 343, Gemarkung Heilsbronn
7 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG); Umstufung öffentlicher Feld- und Waldweg in Ortsstraße (Gemarkung Ketteldorf)
8 Weihnachtsmarkt Heilsbronn 2021; Beschluss
9 Kommunales Ortsrecht; Aufhebung der Satzung der Stadt Heilsbronn über die Benutzung der Stadtbücherei Heilsbronn vom 22.03.1995
10 Kommunales Ortsrecht; Aufhebung der Satzung der Stadt Heilsbronn über die Erhebung von Gebühren in der Stadtbücherei Heilsbronn vom 23.02.2006
11 Bestätigung der Kommandanten Gottmannsdorf
12 Bestätigung der Kommandanten Müncherlbach
13 Feuerwehrbedarfsplanung; Auftragsvergabe für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes der Stadt Heilsbronn
14 Jahresantrag Städtebauförderung 2022; Beschlussfassung
15 Corona-Aktualität, Auswirkungen auf öffentliche Veranstaltungen und Bürgerversammlungen; Beschluss
16 Bekanntgaben
16.1 Information über den aktuellen Baustand der neuen KITA
16.2 Bekanntgabe über den geplanten Baubeginn des Radweges Müncherlbach/Buchschwabach
16.3 Sitzungstermine 2022
16.4 Klärschlammentsorgung aus Nachklärbecken Müncherlbach
16.5 Verschiedene Leserbriefe; Bekanntgabe
16.6 Städtische Grundstücke an den Schwabachauen; Bekanntgabe
17 Wünsche und Anträge

zum Seitenanfang

1. Niederschrift der 22. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 22.09.2021;Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 22. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 22.09.2021 wird dem Stadtratsgremium in der Sitzung vom 01.12.2021 vorgelegt.

Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

2. Niederschrift der 23. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 06.10.2021; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö 2

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 23. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 06.10.2021 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Bauantrag Erweiterung der industriellen Produktions- und Lagerhalle für Bauelemente FlNr. 382/2 Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstr. 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss hat sich in seiner heutigen Sitzung mit der Angelegenheit vorberatend befasst und dabei folgenden Empfehlungsbeschluss einstimmig gefasst:
Empfehlungsbeschluss: Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Erweiterung der industriellen Produktions- und Lagerhalle auf Grundstück FlNr. 382/2, Gemarkung Weiterndorf.
Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Fl.-Nr. 382/2, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 8, die Erweiterung der industriellen Produktions- und Lagerhalle für Bauelemente.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. B 15-05. Eine Behandlung im Freistellungsverfahren ist nicht möglich, da nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden. 
Dem Bauantrag liegt Antrag auf eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 15 „Heilsbronn Ost“, die Erweiterung überschreitet die im Bebauungsplan angegebene Baugrenze. Zur Begründung wird angegeben, dass die geplante Größe der Erweiterung aus wirtschaftlicher Sicht zwingend erforderlich ist. Der mindestens einzuhaltende Grenzabstand vom 3,00m wird eingehalten. Bei diesem Vorhaben handelt es sich um einen Sonderbau gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 3 BayBO. Die erforderlichen 26 Stellplätze werden nachgewiesen. 
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung der industriellen Produktions- und Lagerhalle auf Grundstück FlNr. 382/2, Gemarkung Weiterndorf, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.2. Tektur Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums mit Grundrissanpassungen im Bestand, FlNr. 330, 330/1, 330/5, 330/7 Gemarkung Weiterndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss hat sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Bauantrag vorberatend befasst und dabei folgenden Empfehlungsbeschluss einstimmig gefasst:
Empfehlungsbeschluss: Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des bestehehnden Logistikzentrums mit Grundrissanpassungen im Bestand auf Grundstück FlNrn. 330, 330/1, 330/5 und 330/7, Gemarkung Weiterndorf, zu erteilen.
Die Antragstellerin beantragt die bauliche Änderung des bestehehenden Logistikzentrums in der Gutenbergstraße.
Die Außenmaße des Gebäudes werden dabei nicht verändert. Die Änderungen betreffen das Innere des Gebäudes. U.a. wird ein zusätzlicher Raum zur Sprinkler-Unterverteilung, eine Meisterkabine und eine Bühne eingebaut und WC’s versetzt.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B 24. Das ursprüngliche Bauvorhaben hielt die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht ein (Höhe des Gebäudes 21,50 m, zulässig 15,00 m). Dieser Befreiung hat der Stadtrat am 03.05.2017 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Nachdem die baulichen Änderungen nur unwesentlich sind schlägt die Stadtverwaltung vor, das gemeindliche Einvernehmen auch zur Tektur zu erteilten.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des bestehehnden Logistikzentrums mit Grundrissanpassungen im Bestand auf Grundstück FlNrn. 330, 330/1, 330/5 und 330/7, Gemarkung Weiterndorf, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.3. Bauantrag Abbruch von bestehenden Anlagen-/ Gebäudeteilen und bauliche Änderungen im Bestand, Fl.Nr. 330/1, 330/9 Gemark. Weiterndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss hat sich in seiner heutigen Sitzung vorberatend mit diesem Bauantrag beschäftigt und dabei folgenden Empfehlungsbeschluss einstimmig gefasst:
Empfehlungsbeschluss: Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das gemeindliche Einvernehmen für den Abbruch von bestehenden Anlagen-/Gebäudeteilen und die bauliche Änderung im Bestand auf Grundstück FlNrn. 330/1 und 330/9, Gem. Weiterndorf, zu erteilen.
Die Bauantragstellerin beabsichtigt die Entkernung des vorhandenen Industriegebäudes sowie den Abriss der östlichen beiden Produktionshallen (auf Grundstück FlNr. 330/9, Gem. Weiterndorf).
Anmerkung: Die östlichen Produktionshallen wurden bereits beseitigt. Das betreffende Grundstück FlNr. 330/9 wurde von der Stadt Heilsbronn an die Antragstellerin verkauft.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B 24. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Durch den bereits erfolgten Rückbau sowie die Entkernung der bestehenden Produktionshalle werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes kaum berührt.
Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die Antragstellerin das Einvernehmen der Grundstückseigentümerin für das Vorhaben eingeholt hat und die Erschließung gesichert ist, d.h. insbesondere die auf dem Privatgrundstück vorhandenen Erschließungsanlagen benutzt werden dürfen.
Das gemeindliche Einvernehmen kann daher erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Abbruch von bestehenden Anlagen-/Gebäudeteilen und die bauliche Änderung im Bestand auf Grundstück FlNrn. 330/1 und 330/9, Gem. Weiterndorf, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bebauungsplan B 49 "Nördliche Betzendorfer Straße"; aktuelle Informationen, ggf. Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 24.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 49 „Nördliche Betzendorfer Straße“ beschlossen.
Zuletzt wurde im Haupt- und Finanzausschuss (Ferienausschuss) auch darüber informiert, dass für die Entwurfsplanung zum Beispiel Begehungen der Grundstücke im Planungsgebiet erforderlich sind, u. a. auch um artenschutzrechtliche Betrachtungen vornehmen zu können, samt die dortigen Anlagen / Kellergewölbe betrachten und vermessen zu können.
Ein Vertreter eines Eigentümers im dortigen Planungsgebiet teilte der Verwaltung nun nach mehrmaliger Nachfrage sinngemäß mit, dass eine Begehung deren Grundstücke nicht gewünscht wird, weil unter anderem Verkehrssicherungsgründe dagegen sprechen würden, ausgehend u. a. „aufgrund der morschen und hohlen Bäume“ auf dem dortigen Grundstück der Familie.
Das IB Christofori / Herr Bierwagen hat unter Berücksichtigung dieser Vorgaben auf Veranlassung der Verwaltung die als Anlage beigefügte Stellungnahme vom 17.10.2021 gefertigt, aus der sich die Bewertung dieser Ausgangssituation entnehmen lässt wie auch Handlungsempfehlungen an die Stadt Heilsbronn. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Stellungnahme aus Gründen des Datenschutzes nur auszugsweise im RiS einstellen können.
Die Verwaltung schlägt vor, der Empfehlung des IB Christofori und Partner zu folgen und die Bauleitplanung fortzusetzen. Insbesondere sei auf den Ablauf der Veränderungssperre am 09.04.2023 hingewiesen.
Nötige Gutachten, wie Immissionsschutzgutachten und Potentialabschätzung zum Artenschutz sind für die im Bebauungsplan Nr. B 49 „Nördliche Betzendorfer Straße“ betroffenen Anwesen zu veranlassen.
Die dortigen Eigentümer sind durch die Öffentlichkeit der Bearbeitung dieses Bebauungsplanes informiert.

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Bauleitplanung in Zusammenarbeit mit dem IB Christofori und Partner für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. B 49 „Nördliche Betzendorfer Straße“ weiter fort zu führen und die entsprechenden Verfahrensschritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Entwicklungsbereich zwischen dem Baugebiet „Am Sonnenfeld“ und Badstraße; Beschluss zu einer Rahmenplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Stadtentwicklungskonzept der Stadt Heilsbronn ist die Fläche als Entwicklungsbereich zwischen Baugebiet „Sonnenfeld“ und Badstraße (E 17) aufgenommen: Wohnbebauung bei Beibehaltung der Obstbaumwiese mit Vorgaben zur Höhe, Bauform und Gestalt.
Die dortigen Grundstücke werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt, es befindet sich dort eine große Streuobstwiese, welches mit weiteren Flächen als Biotop kartiert ist sowie ein kartiertes Bodendenkmal. Bereits bei Ausweisung des Baugebietes „Am Sonnenfeld“ wurden auf die aufgeführten Gründe hinsichtlich dieser Flächen hingewiesen.
Insbesondere wird auf die Stellungnahme des Planers, Herrn Jörg Bierwagen vom IB Christofori und Partner, vom 04.11.2021 hingewiesen.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Heilsbronn als Baufläche ausgewiesen. Ein Bebauungsplan existiert nicht. Deshalb wird die Aufstellung eines Rahmenplanes erwogen und für das gekennzeichnete Gebiet diese Rahmenplanung eingeleitet.
Die Verwaltung beschäftigt sich nun auch bereits seit einiger Zeit mit diesem Entwicklungsbereich, u. a. wegen der Anpachtung von Flächen für den dortigen Verbindungsweg, aber auch weil Entwicklungen dortiger landwirtschaftlicher Flächen im Raum stehen.
Die Verwaltung hat anhand der Fakten die als Anlage beigefügte Entwurfs-Skizzierung fertigen lassen. Die städtebaulichen Ziele aus dem ISEK unter Berücksichtigung der aktuellen Anpassungen des bayerischen Artenschutzgesetzes mit Förderung und Ausweitung von bestehenden Streuobstwiesen sind somit weitgehend aufgegriffen.
Die vorgeschlagene Rahmenplanung hat zwar keine Bindung nach außen, ist jedoch ein Handlungsinstrument für die Verwaltung, die über die groben Formulierungen des ISEK hinausgeht und für ggf. künftige Entwicklungen herangezogen wird.

Beschluss 1

Auf Antrag der Fraktion der Freien Wähler stimmt der Stadtrat der dortigen Rahmenplanung mit der Ergänzung zu, dass eine zweite Verkehrserschließung über die Schützenstraße aufgenommen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 13

Beschluss 2

Auf Antrag der 2. Bgm Schaaf stimmt der Stadtrat der dortigen Rahmenplanung mit der Änderung zu, dass sich die Rahmenplanung nicht ausschließlich auf Einfamilienhäuser bezieht sondern auch verschiedene Wohnformen und Wohnungsgrößen beinhaltet, auch mit sozialem Wohnungsbau, damit günstiger Wohnraum entsteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 13

Beschluss 3

Ein Geh-und Radweg ist in die Rahmenplanung aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Stadtrat stimmt der dortigen Rahmenplanung mit der Aufnahme eines Geh-und Radweg wie vorgelegt zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9

zum Seitenanfang

6. Entwässerungssituation Innenstadt, hier Nähe Unteres Tor; Einrichtung eines Abwasserschachtes / Entwässerungsrinne auf Grundstück FlNr. 343/2 und 343, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Bei vergangenen Starkregenereignissen kam es auch auf den Grundstücken mit der FlNr. 343/2 und 343, Gemarkung Heilsbronn, (s. Anlage Schreiben / Einverständnis der Grundstücks-eigentümerin vom 01.11.2021) vermehrt zu erheblichen Schmutzausschwemmungen.
Das dort anfallende Regenwasser kann zudem durch den vorhandenen Regeneinlauf nicht vollständig aufgefangen werden und strömt aufgrund der topographischen Gegebenheiten auch in Richtung der Innenstadt / Marktplatz ab.
Um diese Situation möglichst zu verbessern sollte eine Entwässerungsrinne entlang der Zufahrt auf den genannten Grundstücken errichtet werden. Die exakte Lage und eine Skizze der Entwässerungsrinne können den beigefügten Dokumenten entnommen werden. Durch ein Ingenieurbüro wurde eine Kostenschätzung für die Entwässerungsrinne erstellt. Die Kosten belaufen sich auf ungefähr 10.000,00 Euro.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die geplante Entwässerungsrinne errichten zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

7. Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG); Umstufung öffentlicher Feld- und Waldweg in Ortsstraße (Gemarkung Ketteldorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen einer Bauvoranfrage auf Fl.Nr. 283/1 Gemarkung Ketteldorf erging mit Vorbescheid des Landratsamtes vom 14.06.2021 die aufschiebende Bedingung, dass der angrenzende Weg Fl.Nr. 282 als Zufahrt zum Bauvorhaben genutzt werden kann, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Die demnach bisher nicht nutzbare Fläche, die als land- und fortwirtschaftlicher Weg (öffentlicher Feld- und Waldweg) gewidmet ist, ist durch die Stadt Heilsbronn entsprechend als Ortsstraße umzuwidmen. 
Hat sich gemäß Art. 7 Abs. 1 BayStrWG die Verkehrsbedeutung einer Straße geändert, so ist sie in die entsprechende Straßenklasse umzustufen.
Der Weg Fl.Nr. 282 Gemarkung Ketteldorf ist derzeit als öffentlicher Feld- und Waldweg im Bestandsverzeichnis geführt.
Eine Umstufung soll grds. 3 Monate vor Wirksamkeit angekündigt werden und zum Ende eines Haushaltsjahres ausgesprochen werden, Art. 7 Abs. 4 BayStrWG. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift, die hauptsächlich haushaltsrechtliche Hintergründe im Falle des Übergangs der Straßenbaulast hat (z.B. Umstufung Kreisstraße in Ortsstraße).
Folgender Wegeabschnitt ist nach den Bestimmungen des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes in eine Ortsstraße gem. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG umzuwidmen:

Gemarkung Ketteldorf
Umstufung von öffentlicher Feld- und Waldweg zu Ortsstraße gem. Art. 7 BayStrWG

FlNr. 282 Gemarkung Ketteldorf
Anfangspunkt: FlNr. 51/2  Gemarkung Ketteldorf
Endpunkt: Gemarkungsgrenze
Länge: 1400 m
Straßenbaulastträger:         Stadt Heilsbronn

Beschluss

Der Stadtrat beschließt gem. Art. 7 BayStrWG die Umstufung der Fl.Nr. 282 Gemarkung Ketteldorf in eine Ortsstraße gem. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zum 01.01.2022.
Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung der Umstufung durchzuführen und die Einträge im Wegebestandsverzeichnis nach entsprechender Eintragungsverfügung vorzunehmen.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, vor dieser Umstufung die erforderliche Länge der Ortsstraße nochmal zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Weihnachtsmarkt Heilsbronn 2021; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadtverwaltung lud für den 11.11.2021 zur Vereinszusammenkunft ein, um konkrete Maßnahmen sowie die Durchführung des Weihnachtsmarkts 2021 unter den aktuellen Auflagen (Stand: Rahmenhygienekonzept 18.10.2021) zu besprechen. 
Hinsichtlich der Aktualität in der Angelegenheit Pandemie Covid 19 sollte der Stadtrat auch Nachfolgendes bedenken.
Nach einem Austausch der Stadtverwaltung mit der PI Heilsbronn sieht die Stadtverwaltung einen durch viele Beschwernisse, auch negativ begleitenden, kaum umzusetzenden Weihnachtsmarkt.
  • Erheblicher Aufwand, auch personell, für die Umsetzung des Weihnachtsmarktes mit den gültigen Auflagen.
  • Immense Kosten die der Stadt Heilsbronn, ggf. auch zum Teil den Vereinen, in noch nicht endgültig abgeklärter Höhe entstehen, z. B. für eine Umzäunung, Überprüfung auch des eingesetzten Vereinspersonals auf Covid 19 usw.
  • Erfordernis der Kontrolle durch externe Dienstleister (soweit überhaupt verfügbar), Ausstattung der Teilnehmer mit Bändchen usw., um eine Zugangskontrolle durchzuführen und die Einhaltung der gültigen und verbindlichen Regelungen anzuwenden.
  • Auseinandersetzungen beim ggf. Verweigern eines Zuganges sind nicht ausgeschlossen, deshalb wäre auch ein entsprechender Personaleinsatz / -Präsenz z. B. des externen Dienstleisters veranlasst.
  • Die Stadtverwaltung alleine kann den Weihnachtsmarkt so nicht umsetzen.
  • Die örtlichen Vereine wären bei den genannten Erfordernissen ebenfalls stark in der Verantwortung.
  • Der Weihnachtsmarkt verliert nach Ansicht der Stadtverwaltung durch die genannten Maßnahmen leider auch an Charme.
  • Die handelnden Personen, Mitglieder der Vereine, Mitarbeiter der Stadtverwaltung und Personal des externen Dienstleisters wären unseres Erachtens nicht nur permanent belastet sondern auch in einer erheblichen Verantwortung.
Im Rahmen der Vereinsbesprechung am 11.11.2021 haben sich die üblicherweise teilnehmenden Vereine für eine Absage des Weihnachtsmarktes 2021 ausgesprochen.
Die Stadtverwaltung bietet den Vereinen die Möglichkeit, sich dem freitäglichen Wochenmarkt von 12 bis 17 Uhr anzuschließen, wenn bereits Produkte produziert worden sind.

Insgesamt stehen deshalb bei Abwägung des Für und Widers folgende Beschlussvorschläge an:

Beschluss

Der Stadtrat beschließt wegen Corona hiermit aus sicherheits- und wirtschaftlichen Gründen den Weihnachtsmarkt 2021 nicht stattfinden zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Kommunales Ortsrecht; Aufhebung der Satzung der Stadt Heilsbronn über die Benutzung der Stadtbücherei Heilsbronn vom 22.03.1995

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Stadtrates vom 06.10.2021 wurde bereits eine neue Benutzungsordnung für die Benutzung der Stadtbücherei ab dem 01.01.2022 beschlossen. Das Benutzungsverhältnis der Stadtbücherei wird damit ab dem 01.01.2022 privat-rechtlich geregelt.
Die bisher bestehende Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Heilsbronn vom 22.03.1995 muss nunmehr noch förmlich aufgehoben werden. Hierfür ist eine eigene Aufhebungssatzung erforderlich (s. Anhang).

Beschluss

Die Stadt Heilsbronn erlässt anliegende Satzung der Stadt Heilsbronn zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Heilsbronn vom 22.03.1995. Der Erste Bürgermeister wird zur Ausfertigung ermächtigt und zur ortsüblichen Bekanntmachung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Kommunales Ortsrecht; Aufhebung der Satzung der Stadt Heilsbronn über die Erhebung von Gebühren in der Stadtbücherei Heilsbronn vom 23.02.2006

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö 10

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Auch die Gebührensatzung zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei Heilsbronn vom 23.02.2006 muss noch förmlich aufgehoben werden.
Hierzu ist anliegende Satzung zur Aufhebung zu erlassen.

Beschluss

Die Stadt Heilsbronn erlässt anliegende Satzung der Stadt Heilsbronn zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren in der Stadtbücherei Heilsbronn vom 23.02.2006. Der Erste Bürgermeister wird zur Ausfertigung ermächtigt und zur ortsüblichen Bekanntmachung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Bestätigung der Kommandanten Gottmannsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö beschliessend 11

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahme der Kommandantenwahl am 04.10.2021 wurde Herr Reiner Schülein, Gottmannsdorf 25, zum Kommandanten und Herr Tobias Silberhorn, Gottmannsdorf 22, zu dessen Stellvertreter gewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung der Stadt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde mit Schreiben vom 20.10.2021 mit folgenden Auflagen erteilt.
Kommandant:                keine Auflagen
Stellv. Kommandant:        keine Auflagen

Beschluss

Die gewählten Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Gottmannsdorf, Herr Reiner Schülein und Herr Tobias Silberhorn (Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 16.11.2021 bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Bestätigung der Kommandanten Müncherlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö beschliessend 12

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen der Kommandantenwahl am 27.09.2021 wurde Herr Dieter Moser, Müncherlbach 24, zum Kommandanten und Herr Rainer Wörlein, Müncherlbach 21, zu dessen Stellvertreter gewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung der Stadt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde mit Schreiben vom 21.10.2021 mit folgenden Auflagen erteilt.
Kommandant:                keine Auflage
Stellv. Kommandant:        Der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb eines Jahres nachzuweisen.

Beschluss

Die gewählten Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Müncherlbach, Herr Dieter Moser und Herr Rainer Wörlein (Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 16.11.2021 bestätigt. Die Bestätigung erfolgt auf Widerruf unter Vorbehalt bis zum Nachweis der erforderlichen Mindestvoraussetzungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Feuerwehrbedarfsplanung; Auftragsvergabe für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes der Stadt Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö beschliessend 13

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Gemeinden haben für die Wahrnehmung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Um dabei das örtliche Gefahrenpotential ausreichend zu berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen, Ziff. 1.1 VollzBekFwG.
Die Stadt Heilsbronn hat für die gemeindlichen Feuerwehren bisher keinen Feuerwehrbedarfsplan erstellt.
Um beurteilen zu können, ob die Stadt Heilsbronn ihrem gesetzlichen Auftrag des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung ausreichend Rechnung trägt, wird empfohlen, einen Feuerwehrbedarfsplan nunmehr ausarbeiten zu lassen. Im Zuge der Erstellung wird zunächst eine Analyse der Bestandssituation, insbesondere der bestehenden Ausstattung der Feuerwehren durchgeführt. Zudem wird die Einsatzstärke der Feuerwehren beurteilt. Anschließend wird aufgrund der örtlichen Gegebenheiten der gesetzliche Bedarf festgestellt.
Daraus lässt sich anschließend ableiten, ob die Stadt Heilsbronn dem gesetzlichen Auftrag gerecht wird oder ob bspw. Feuerwehren z.T. unterversorgt werden. Anhand des Feuerwehrbedarfsplanes kann zudem ersehen werden, ob und in welchem Umfang in den kommenden Jahren Maßnahmen oder Beschaffungen bei einzelnen Feuerwehren oder Fahrzeugen erforderlich werden.
Basierend auf dem Feuerwehrbedarfsplan kann in Einzelfällen der Bedarf für Anschaffungen festgestellt werden. Zudem kann im Wesentlichen festgestellt werden, ob Anschaffungen sinnvoll oder ggf. auch unnötig sein sollten.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Ortsfeuerwehren nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 BayFwG eine Bestandsgarantie haben. Es ist daher nicht beabsichtigt, Ortsfeuerwehren im Zuge der Bedarfsplanung umzustrukturieren.
Für die Erarbeitung eines Feuerwehrbedarfsplanes wurde bereits ein Angebot eingeholt. Dieses liegt als Anlage bei. Das Angebot beläuft sich auf ca. 15.000 €.
Nachdem ein geeignetes Fachbüro im Stadtgebiet ansässig ist, wurde nur dort ein Angebot eingeholt. Das Angebot beinhaltet die notwendigen Leistungen und überzeugt mit zahlreichen Referenzen. 
Eine Abfrage beim Landratsamt Ansbach hat ergeben, dass einige Gemeinden im Landkreis Ansbach bereits einen Feuerwehrbedarfsplan ausgearbeitet haben (Bsp.: Rothenburg o.d.T., Schillingsfürst, Leutershausen, Weidenbach, Röckingen, Petersaurach, Lehrberg, Wilburgstetten).

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, einen Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Heilsbronn erarbeiten zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt Angebote entsprechender objektiver Fachfirmen einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Jahresantrag Städtebauförderung 2022; Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö 14

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit dem Jahresantrag 2022 werden die derzeit laufenden sowie in den Jahren 2023 bis 2025 vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen für eine Förderung angemeldet.
Nach einer Neustrukturierung der Bund-Länder-Städtebauförderung im Jahr 2020 befindet sich die Stadt Heilsbronn nun im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung „Kooperation Bibert-/ Schwabachtal“.
Dessen Leitgedanke ist es, die Stadt- und Ortskerne bei der Bewältigung von demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Bereich der Stadterneuerung und Stadtentwicklung zu unterstützen. Mit dem Programm wird dabei das Ziel verfolgt, Gebiete, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind, zu lebenswerten Quartieren zu befördern.
Eine Verpflichtung zur Bauausführung ergibt sich dadurch nicht. Für die jeweiligen Einzelbaumaßnahmen ist bei Verwirklichung ein gesonderter Zuwendungsantrag zu stellen, der im Stadtrat vorberaten wird.
Der Gesamtbetrag der gemeldeten Einzelmaßnahmen beträgt für das Jahr 2022 800 T€.
Der Entwurf der Bedarfsmeldung liegt bei.
Durch steigende Baupreise (3. Quartal 2021 : 3,63 %) und steigende Inflation (3. Quartal 2021 : 4,1 %) wurden sämtliche Gesamtkosten für Baumaßnahmen aus den Vorjahren pauschal um rd. 8 % erhöht.
Grundsätzlich entstammen sämtliche Maßnahmen samt Kostenhöhe und Verteilung auf die Fortschreibungsjahre dem aufgestellten Finanzplan zum Haushalt 2021 bzw. aus der Fortschreibung der Jahresmeldung zur Städtebauförderung 2021.
Zu einzelnen Maßnahmen:
Citymanagement:
Die für eine Weiterbewilligung nötige EU-Ausschreibung wurde mittlerweile durchgeführt und die aktuell für die nächsten 4 Jahre entstehenden Kosten aufgenommen.
Ansbacher Straße 8
Im Rahmen der Städtebauförderung könnte eine Förderung über das Förderprogramm „Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen für anerkannte Flüchtlinge“ mit 90 % der zuwendungsfähigen Kosten für notwendige Sanierungsmaßnahmen erfolgen; die Stadt erhält jedoch für diese Maßnahme eine 90%ige Förderung noch auf 150.000 € der zuwendungsfähigen Kosten; die restlichen Kosten werden mit 60 % gefördert (Gesamtkosten rd. 300 T€, s. Anlage). Eine Entscheidung über die Durchführung der Maßnahme im Rahmen der Städtebauförderung steht deshalb noch aus. Die Maßnahme wurde vorsorglich berücksichtigt.
Ansbacher Straße 10
Eine Förderung der Abrisskosten des Gebäudes Ansbacher Straße 10 aufgrund seiner schlechten Bausubstanz mit einer evtl. Errichtung von weiteren innenstadtnahen Parkflächen wäre nach Vorlage eines Gesamtparkkonzeptes für die gesamte Innenstadt denkbar.

Beschluss

Dem vorliegenden Jahresantrag zum Städtebauförderungsprogramm 2022 in einer Gesamthöhe von 800 T€ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

15. Corona-Aktualität, Auswirkungen auf öffentliche Veranstaltungen und Bürgerversammlungen; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö 15

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Aufgrund der Dringlichkeit in dieser Angelegenheit besteht einstimmig Einverständnis aus dem Stadtratsgremium zur Aufnahme des Tagesordnungspunktes.
Nach der heutigen Telefonkonferenz der Kommunen mit dem Landrat Dr. Ludwig hat der Landkreis Ansbach ab heute eine Inzidenz über 500. Deshalb sollen möglichst öffentliche Veranstaltungen nicht stattfinden.

Beschluss

Der Stadtrat empfiehlt der Stadtverwaltung die Bürgerversammlungen derzeit nicht abzuhalten und diese möglichst nach Beruhigung der Corona-Lage wieder aufzugreifen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

16. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö 16
zum Seitenanfang

16.1. Information über den aktuellen Baustand der neuen KITA

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö 16.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Tiefbauarbeiten zum Neubau der Kindertagesstätte haben bereits seit Ende September begonnen. Mit dem Hochbau der Zimmererarbeiten soll soweit dies die Witterung zulässt bereits Anfang 2022 begonnen werden.
Die anwesende Architektin, Frau Regner gibt einen kurzen Überblick über den aktuellen Baustand anhand einer Präsentation. Sie geht weiter auf die Kostensituation und den Stand der weiteren Ausschreibungen ein.
Dient zur Kenntnis 

zum Seitenanfang

16.2. Bekanntgabe über den geplanten Baubeginn des Radweges Müncherlbach/Buchschwabach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö 16.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Baubeginn für die Radwegeverbindung zwischen Buchschwabach und Müncherlbach soll ab Mitte November beginnen. 
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

16.3. Sitzungstermine 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö 16.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Sitzungstermine bis zum Januar 2023 befinden sich in der Anlage dieser Bekanntgabe. Evtl. Änderungswünsche bitte der Verwaltung mitteilen.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

16.4. Klärschlammentsorgung aus Nachklärbecken Müncherlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö 16.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Zuge der  Baumaßnahme „Pumpwerk Müncherlbach“ wurde die Entsorgung des Klärschlamms aus dem bisherigen Nachklärbecken erforderlich, welches zum Regenrückhaltebecken umgebaut wird. 
der Klärschlamm des ehemaligen Nachklärbeckens Müncherlbach wurde nach Angebotsvergleich durch die Fa. Wedel einer landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt. Die ca. 900 m³ Nassschlamm wurden an zwei Tagen geräumt. Diese große Menge ist aufgrund der erstmaligen Räumung des Nachklärbeckens seit unseren Aufzeichnungen zurückzuführen. Von einer Überfuhr nach KA Weiterndorf wurde aufgrund des hohen Sandgehaltes abgesehen. Der Schlamm aus dem Absetzbecken vor Maßnahmenbeginn der KA Weiterndorf zugeführt. 
Während der Baumaßnahme erfolgt eine provisorische Abwasserbehandlung, weshalb der angefallene Klärschlamm während der Bauzeit nach Bauende zu verwerten ist. 
Die Entsorgung durch Fa. Wedel kostete bisher rund 36.300 €.

Dient zur Kenntnis

zum Seitenanfang

16.5. Verschiedene Leserbriefe; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö 16.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, werte Zuhörer,
unter dem Slogan „Der Leser hat das Wort“ dürfen die Verwaltung, auch die Stadträte und viele andere immer wieder, durchaus gerne, von Leserbriefen hinsichtlich Angelegenheiten im Bereich der Stadt Heilsbronn erfahren. 
Oft beinhalten diese allerdings wegen teilweiser nicht bekannter oder nicht-öffentlicher Sachstände, die der Leserbriefschreiber wohl so nicht wissen kann, Inhalte, die man auch anders beurteilen könnte. 
Gerne ist die Verwaltung bei bestimmten Themen bereit, dazu nähere Auskünfte zu geben - sofern die Nichtöffentlichkeit oder andere Gründe nicht dagegen stehen.

Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

16.6. Städtische Grundstücke an den Schwabachauen; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö 16.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die zum Verkauf stehenden städtischen Grundstücke im Baugebiet an den Schwabachauen wurden der Öffentlichkeit auf der Homepage der Stadt Heilsbronn, der FLZ und der WiB mehrmals zur Kenntnis gebracht.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

17. Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö 17
Datenstand vom 16.12.2021 11:21 Uhr