Datum: 01.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 22. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 22.09.2021;Anerkennung
2 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Beratung über ein Verkehrskonzept; Beschluss über weiteres Vorgehen
3 Hochwasserschutz; Erweiterung des bestehenden Hochwasserschutzkonzeptes für Gewässer III. Ordnung durch ein Sturzflut-Risikomanagement; Beschluss über Beantragung von Fördermitteln nach dem Infoblatt zum Sonderprogramm "Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement"
4 Gemeindehaus Bürglein (Feuerwehrgerätehaus, Schützenheim und SV Bürglein); Beschluss über evtl. Anbindung der einzelnen Stockwerke an das geplante Nahwärmenetz sowie Kostenübernahme
5 Bekanntgaben
5.1 ICE-Werk im Gemeindegebiet Heilsbronn; Information über Mitteilung der Deutschen Bahn
5.2 evtl. weitere aktuelle Bekanntgaben
5.2.1 Erschließung eines Teils der Herbststraße, Information über den uns bisher bekannten Sachstand
5.2.2 Rahmenplanung Entwicklungsbereich Badstraße - Am Sonnenfeld
5.2.3 Geburtstage
5.2.4 Präsentation Bürgerversammlung

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1. Niederschrift der 22. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 22.09.2021;Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.12.2021 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 22. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 22.09.2021 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Beratung über ein Verkehrskonzept; Beschluss über weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.12.2021 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadt Heilsbronn ging am 18.02.2021 der anliegende Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die GRÜNEN“ zu. In Absprache mit der antragstellenden Fraktion wurde die Behandlung des Antrages zunächst zurückgestellt, bis die kommunale Allianz „Kernfranken“ über ein Verkehrskonzept beraten hat. Im Anschluss wurde abgestimmt, das Konzept in einer eigenen (Online-)Sitzung zu behandeln.
Aufgrund der übersichtlichen Tagesordnung wurde der Antrag nun in die anberaumte Sitzung aufgenommen.
Zum Inhalt des Antrages und des zugehörigen Verkehrskonzeptes wird auf die Anlagen verwiesen.
Zum Antrag wird wie folgt Stellung genommen:
Wie im Antrag selbst festgestellt wird, sind Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) die Landkreise und kreisfreien Städte, Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG. Die Stadt Heilsbronn ist damit grundsätzlich nicht Aufgabenträger des ÖPNV.
Die dargestellten Fahrplanwünsche (Ziff. 3 des Konzeptes) betreffen ausschließlich öffentliche Linien des Landkreises. Die Stadt Heilsbronn kann Fahrplanänderungen daher nicht vornehmen, sondern lediglich dahingehend beim zuständigen Aufgabenträger anregen. Gleiches gilt für die gewünschten Tarifverbesserungen (Ziff. 4) und die gewünschte Fahrgastinformation (Ziff. 5) mittels elektronischer Tafeln.
Bzgl. eines zusätzlichen Haltepunktes in Wernsbach kann die Stadt Heilsbronn über die vorgenannten Punkte hinaus auch deswegen nicht tätig werden, da das Stadtgebiet Heilsbronn nicht betroffen ist. Gleiches gilt für die Verdichtung des Fahrplanangebotes der Linie 711 Ansbach-Sachsen-Lichtenau.
Von den übrigen Fahrplanwünschen wird das Stadtgebiet Heilsbronn unmittelbar oder zumindest mittelbar betroffen. Es wäre aus Sicht der Stadtverwaltung daher grundsätzlich möglich, eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Personennahverkehr anzuregen. Die Inhalte des Verkehrskonzeptes sind sehr detailliert und schlüssig.
Inwieweit eine Umsetzung durch den zuständigen Aufgabenträger realistisch wäre, kann nicht beurteilt werden.
Um das gesamte vorliegende Verkehrskonzept umzusetzen, wäre eine Initiative auf Ebene Kernfrankes sinnvoll.  Die Heilsbronn betreffenden Fahrplanwünsche wurden im Verkehrskonzept Kernfrankens, welches im Sommer erarbeitet wurde, bereits im Wesentlichen aufgegriffen.
Nachdem die Stadt Heilsbronn nicht zuständiger Aufgabenträger ist und Forderungen enthalten sind, kann die Stadtverwaltung dem Stadtrat nicht empfehlen, das vorliegende Verkehrskonzept zu beschließen. Die Umsetzung wäre mit Beschlussfassung des Stadtrates nicht gewährleistet.
Stattdessen schlägt die Stadtverwaltung vor, das vorliegende Verkehrskonzept, welches auf Ebene Kernfrankens erarbeitet wurde, zu unterstützen und die darin enthaltenen Forderungen an den zuständigen Aufgabenträger (Landkreis Ansbach) weiterzugeben. Das Konzept wurde aufgrund der anstehenden Ausschreibung der Linienbündel durch den Landkreis Ansbach bereits durch Kernfranken weitergeleitet. Eine Rückmeldung steht noch aus (Stand: 24.11.2021).
Der Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die GRÜNEN“ wurde dahingehend formuliert, dass über das vorgelegte Verkehrskonzept beraten und das weitere Vorgehen beschlossen werden soll. Aus Sicht der Verwaltung würde der Beschlussantrag damit umgesetzt.

Beschluss 1

Dem weitergehenden Antrag, dass die Stadtverwaltung Heilsbronn wegen der Verkehrswende extra an den Landkreis Ansbach schreiben möge, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 11

Beschluss 2

Der Stadtrat unterstützt das durch die kommunale Allianz Kernfranken erarbeitete Verkehrskonzept und die darin enthaltenen Forderungen und Anregungen. Auf Ebene Kernfrankens soll auf eine Umsetzung der Inhalte hingewirkt und eine Verbesserung des ÖPNV-Angebotes im Stadtgebiet Heilsbronn damit erreicht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Hochwasserschutz; Erweiterung des bestehenden Hochwasserschutzkonzeptes für Gewässer III. Ordnung durch ein Sturzflut-Risikomanagement; Beschluss über Beantragung von Fördermitteln nach dem Infoblatt zum Sonderprogramm "Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.12.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Auf die Vormerkung der Stadtratssitzung vom 24.06.2020 zu diesem Thema wird Bezug genommen. Mit Bezug auf den damaligen Beschluss b) und die vergangenen Starkregenereignisse wird das Hochwasserschutzkonzept für Heilsbronn und seine Stadtteile auf weiterführende und notwendige Maßnahmen überprüft. 
Ausgangspunkt der Überprüfung war das bestehende Hochwasserschutzkonzept für Gewässer III. Ordnung. Bei diesem damaligen Konzept wurde das Einzugsgebiet der Schwabach rund um die Kernstadt betrachtet. Das durch das Ingenieurbüro Christofori & Partner ausgearbeitete Konzept wurde anschließend seinerzeit umgesetzt und drei Hochwasserrückhaltebecken errichtet. Durch vergangene Starkregenereignisse und deren Intensität kam es in Heilsbronn und einigen Stadtteilen zu heftigen Überschwemmungen/Überflutungen. Durch den Klimawandel, die stetig steigende Flächenversiegelung und die vergangenen Flutkatastrophen in Deutschland rückt dieses Thema zunehmend in den Fokus. Die Überschwemmungen/Überflutungen in Heilsbronn und den Stadtteilen wurden zum Großteil durch sogenanntes wild abfließendes Wasser aus den umliegenden Feldern/Äckern und durch die topographischen Gegebenheiten verursacht. Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bietet ein Sonderprogramm, „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“, mit Fördermöglichkeiten speziell zu dieser Thematik an. Ein Infoblatt zum Sonderprogramm nach Nr. 2.4 RZWas 2018 ist als Dokument beigefügt. Das bestehende Hochwasserschutzkonzept soll nun durch das Sturzflut-Risikomanagement erweitert werden. Vergleichbare Projekte werden z.B. in Herrieden, Feuchtwangen oder Ansbach bereits umgesetzt oder ausgearbeitet.   
Hinsichtlich dieses Förderprogramms wurden zahlreiche Recherchen durch die Stadtverwaltung bereits angestellt. Die vergangenen Starkregenereignisse wurden untersucht, die topographischen Gegebenheiten wurden betrachtet und eine erste Gefahren- und Risikobeurteilung wurde durchgeführt. Weiterhin wurde das Wasserwirtschaftsamt Ansbach kontaktiert und ein erstes Abstimmungsgespräch fand bereits statt. Die gesammelten Informationen und eine erste Risikobeurteilung wurden dem WWA-Ansbach im Vorfeld dieses Gesprächs übermittelt. Ausgehend von dieser Vorarbeit wurden anschließend durch das WWA-Ansbach diverse Fließweganalysen erstellt (s. Anlage) und während des Abstimmungsgesprächs besprochen. Die dort aufgezeigten Fließwege des wild abfließenden Wassers stimmen in den meisten Fällen mit den Erfahrungsberichten überein. Aufgrund der guten Vorarbeit und den Ergebnissen des Abstimmungsgespräches kann laut WWA-Ansbach mit einer Bewilligung für den Zuwendungsantrag gerechnet werden. Um eine Aufnahme in die Ämterliste beim WWA-Ansbach wurde bereits gebeten. Die Rückmeldung dazu erhält die Stadt Heilsbronn im Frühjahr 2022 und anschließend könnte der Zuwendungsantrag gestellt werden. 

Das Programm zum Sturzflut-Risikomanagement betrachtet speziell das dem Gewässer über das Gelände zufließende Wasser („wild abfließendes Wasser“). Eine Kombination aus diesem Wasser und Hochwasser aus Fließgewässern kann in Siedlungsgebieten zu Schäden führen. Durch dieses Förderprogramm sollen die negativen Auswirkungen der Wassergefahren durch wirkungsvolle und zugleich wirtschaftliche Maßnahmen reduziert und bestenfalls vermieden werden. 
Anhand der nachfolgend abgebildeten Strategie aus dem Infoblatt werden sämtliche Punkte in enger Abstimmung mit dem WWA-Ansbach betrachtet und ausgearbeitet. Die geleistete Vorarbeit der Stadtverwaltung bezieht sich auf die ersten drei Punkte dieser Strategie. Nach einer positiven Rückmeldung zum Förderantrag könnte somit relativ zeitnahe ein Ingenieurbüro mit der Ausarbeitung eines Konzeptes beauftragt werden. Die einzelnen Schritte selbst werden im Infoblatt näher beschrieben.
Derzeit werden weitere Informationen und Dokumentationen von vergangenen Ereignissen eingeholt. Hierzu wird demnächst ein Artikel im Monatsblatt veröffentlicht, die Einsatzberichte der FFW geprüft und direkter Kontakt mit den Kommandanten der Feuerwehren geführt.  

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Fördermittelantrag nach positiver Rückmeldung über die Aufnahme in die Förderliste für das Sturzflut-Risikomanagement zu stellen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Gemeindehaus Bürglein (Feuerwehrgerätehaus, Schützenheim und SV Bürglein); Beschluss über evtl. Anbindung der einzelnen Stockwerke an das geplante Nahwärmenetz sowie Kostenübernahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.12.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Zuge der Planungen zum Bau eines Heizhauses mit integriertem Hackschnitzellager für ein Nahwärmenetz in Bürglein wird derzeit erörtert, ob eine Anbindung städtischer Gebäude, u.a. des Feuerwehrgerätehauses in Bürglein angebracht wäre.
Das Feuerwehrgerätehaus wird mitgenutzt von den Vereinen „SV Bürglein e. V.“ und „Schützenverein 1956 Adler Bürglein e. V.“.
Der Stadt Heilsbronn ging ein Kostenvoranschlag vom 30.05.2021 zu, der an die Vereine gerichtet war; s. Anlage. 
Die Kosten gem. Kostenvoranschlag für die Umstellung der jeweiligen Räumlichkeiten belaufen sich auf 6.068,25 € für die Räume des SV Bürglein e. V. und 9.605,70 € für die Räume des Schützenverein 1956 Adler Bürglein e. V.. Die Geschosse verfügen jeweils über eigene Gasthermen.
Die Kosten der Umstellung des Untergeschosses, in dem die Freiw. Feuerwehr untergebracht ist, würden demnach Kosten in Höhe von 11.977,37 € verursachen.
Diese Kostenvoranschläge wurden nicht überprüft und auch keine Alternativangebote eingeholt.
Da die Gesamtkosten für das gesamte Haus nach vorliegender Kostenschätzung knapp 28.000,00 € betragen wurden die beiden betroffenen Vereine mit am 13.10.2021 angeschrieben, um einen Überblick über die Nutzung und die Meinung der Nutzer zu erfragen. 
Die Vereine sollten schriftlich mitteilen, ob die Vereinsräume in die Planungen mit aufgenommen werden sollen, mit welcher Kostenbeteiligung jeweils an der Maßnahme gerechnet werden kann, in welcher Art die Kostenbeteiligung erfolgen kann (einmalig oder eventuell mit monatlichen Abschlägen) und wie die Räume wöchentlich/monatlich durch die Vereinsarbeit genutzt/frequentiert werden.
Die Antwortschreiben der beiden Vereine sind im RIS hinterlegt.
Für eine Umrüstung auf Nahwärme spricht die Nachhaltigkeit der Energiegewinnung, die Wertsteigerung für das im Eigentum der Stadt befindliche Haus sowie die Unterstützung des geplanten Nahwärmenetzes. Dagegen sprechen die im Verhältnis zur Nutzung hohen Kosten.
In 2009 hat die Stadt Heilsbronn den SV Bürglein mit 10 % Zuschuss an den Kosten der Sanierung der Heizungsanlage mit Warmwasserversorgung (mit Solarunterstützung) unterstützt (rd. 3.600,00 €).
Im Jahr 2018 wurde das Umfeld des gemeinsamen Gastanks (SV Bürglein / FFW Bürglein) erweitert und neu eingezäunt. Die Stadt hat die Materialkosten von 1.201.01 € übernommen.
Beide Vereine befürworten eine Umrüstung und sollten gleichbehandelt werden. Das eine spätere Übernahme der laufenden Kosten (Grundgebühr 360 € und laufende Wärmeabnahme von 6,9 ct/kwh) erfolgt, sollte selbstverständlich sein. 
Eine vollständige Übernahme der Umrüstungskosten durch die Allgemeinheit sieht die Verwaltung nur für das Feuerwehrgerätehaus.  
Hinsichtlich einer Kostenbeteiligung wird vorgeschlagen, dass die Stadt Heilsbronn 70 % der vorher genannten Kosten übernimmt. Für daraus entstehende Unterhaltskosten kommt die Stadt Heilsbronn nicht auf.
Für eine eindeutige Abrechnung bedarf es entsprechender Zähler, wie bereits im Kostenvoranschlag enthalten.
Sollte, egal aus welchen Gründen die Nahwärmeversorgung nicht möglich sein, ist die Stadt Heilsbronn nicht in Anspruch zu nehmen.
Für die Grundschule Bürglein hat die Stadt Heilsbronn schon entsprechendes Interesse an einem Anschluss bekundet und sind der Genossenschaft „Nahwärmenetz Bürglein“ bereits beigetreten.

Beschluss 1

Die Stadt Heilsbronn wird sich dem Nahwärmenetz Bürglein mit dem Feuerwehrgerätehaus im Gemeindehaus Bürglein anschließen, wenn insoweit die Versorgung 100%ig gesichert, der Rahmen der vorgelegten Kalkulation eingehalten wird und wenn der Anteil der Stadt Heilsbronn an der Gesamtwärmemenge des Nahwärmenetzes Bürglein nicht mehr als 40 % beträgt.
Stimmen die Vereine der oben genannten Kostenverteilung zu, wird auch das Sportheim des SV Bürglein und das Schützenheim angeschlossen. Die Stadt Heilsbronn übernimmt 100 % der Kosten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 15

Beschluss 2

Die Stadt Heilsbronn wird sich dem Nahwärmenetz Bürglein mit dem Feuerwehrgerätehaus im Gemeindehaus Bürglein anschließen, wenn insoweit die Versorgung 100%ig gesichert, der Rahmen der vorgelegten Kalkulation eingehalten wird und wenn der Anteil der Stadt Heilsbronn an der Gesamtwärmemenge des Nahwärmenetzes Bürglein nicht mehr als 40 % beträgt.
Stimmen die Vereine der oben genannten Kostenverteilung zu, wird auch das Sportheim des SV Bürglein und das Schützenheim angeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Stadt Heilsbronn wird sich dem Nahwärmenetz Bürglein mit dem Feuerwehrgerätehaus im Gemeindehaus Bürglein anschließen, wenn insoweit die Versorgung 100%ig gesichert, der Rahmen der vorgelegten Kalkulation eingehalten wird und wenn der Anteil der Stadt Heilsbronn an der Gesamtwärmemenge des Nahwärmenetzes Bürglein nicht mehr als 40 % beträgt.
Stimmen die Vereine der oben genannten Kostenverteilung zu, wird auch das Sportheim des SV Bürglein und das Schützenheim angeschlossen. Die Stadt Heilsbronn übernimmt 70 % der Kosten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.12.2021 ö 5
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5.1. ICE-Werk im Gemeindegebiet Heilsbronn; Information über Mitteilung der Deutschen Bahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.12.2021 ö 5.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Mail vom 17.11.2021 hat der verantwortliche Leiter für das Infrastrukturprojekt ICE-Werk im Raum Nürnberg nun mitgeteilt bzw. bestätigt, dass die Errichtung eines ICE-Instandhaltungswerk im Bereich der Stadt Heilsbronn nicht weiter verfolgt wird.
Nach Herrn Burmeister kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es mit dem Bauvorhaben zusammenhängende Maßnahmen, wie beispielsweise Kompensations- und / oder Ausgleichsnahmen auf dem Gebiet der Gemeinde Heilsbronn geben wird.
Unsere im Verfahren begleitende Anwaltskanzlei wird das Verfahren nun zurückstellen, bis nähre Informationen hierzu vorliegen, was wohl erst im Laufe des Raumordnungsverfahren sein wird. 
Dient zur Kenntnis.

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5.2. evtl. weitere aktuelle Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.12.2021 ö 5.2
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5.2.1. Erschließung eines Teils der Herbststraße, Information über den uns bisher bekannten Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.12.2021 ö vorberatend 5.2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Wie das Gremium beschlossen hat, wird die restliche Herbststraße im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße, nördlich Heuweg“ durch die Vorhabenträgerin erschlossen.
Hierzu wurde die Erschließungsplanung durch die Stadt Heilsbronn bereits am 05.07.2021 frei gegeben. Nun teilte uns die Vorhabenträgerin mit Schreiben vom 29.11.2021 u. a. mit, dass der Vertrag über die Tiefbauarbeiten von der WohnLuxus GmbH wohl unterschrieben worden sei. Die Erschließungsanlagen könnten dann witterungsabhängig im Frühjahr 2022 erfolgen, so die Mitteilung an uns.
Der einschlägige Durchführungsvertrag mit der Vorhabenträgerin vom 16.09.2020 hat zum Inhalt, dass die Herstellung der Erschließungsanlagen bis u. a. auf die Deckschicht der Straße bis 11.12.2021 fertig gestellt werden muss. Wenn man die Örtlichkeit besichtigt, stellt man fest, dass bisher dort noch keine Erschließung erfolgt ist. Deshalb wird sich der Stadtrat in der heutigen nichtöffentlichen Sitzung damit weiter beschäftigen müssen.
Dient zur Kenntnis.

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5.2.2. Rahmenplanung Entwicklungsbereich Badstraße - Am Sonnenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.12.2021 ö vorberatend 5.2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadt Heilsbronn ging am 24.11.2021 ein Schreiben von betroffenen Eigentümern mit dem Betreff „Planung Einbahnstraße Schützenstraße zum Sonnenfeld und Restbaugrund Scherzer“ zu. 
Dieses Schreiben, mit dem sich gegen einen Einbahnlösung ausgesprochen wird, ist im Info-Archiv für die Mitglieder des Stadtrates eingestellt.
Dient zur Kenntnis.

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5.2.3. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.12.2021 ö 5.2.3
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5.2.4. Präsentation Bürgerversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.12.2021 ö 5.2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nachdem wir die Bürgerversammlung aufgrund der hohen Inzidenzen absagen mussten, haben wir nun die dafür vorgesehene Präsentation als Video auf die Homepage der Stadt Heilsbronn gestellt.
Diese Präsentation finden Sie auf der Startseite unter „Aktuelles“ 
oder unter der Rubrik „Rathaus – Rathausservice – Bürgerversammlungen“.
Über unsere Social-Media-Portale, unsere Homepage und durch Bekanntgabe in der heutigen Sitzung erging der Hinweis über dieses Angebot an die Bürgerinnen und Bürger. 
Dienst zur Kenntnis.

Datenstand vom 25.01.2022 15:36 Uhr