Datum: 21.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Ausschuss für Bildung
Öffentliche Sitzung, 16:31 Uhr bis 17:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 2. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bildung vom 09.12.2020; Anerkennung
2 Sachstand Erweiterung Grundschule Heilsbronn; Information u.a. über Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, ggf. Beschlussfassung
3 Sanierung der Grundschule Bürglein; Beratung und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen
4 Schulkindbetreuung Bürglein; Sachstand und ggf. Beschlussfassung
5 Vergabe der Beratungsleistungen "Ausschreibung und Vergabe für IT- und Medienausstattung der Grundschulen Heilsbronn und Bürglein"
6 Förderung von mobilen und stationären Luftreinigungsgeräten zur Verbesserung der Luftqualität unter Pandemiebedingungen; Information und Beschlussfassung
7 Bekanntgaben
7.1 Anzahl der betreuten Kinder in Tageseinrichtungen; Stand 01.02.2020
7.2 Information über „PQB – Pädagogische Qualitätsbegleitung“ Kita Peter Pan

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1. Niederschrift der 2. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bildung vom 09.12.2020; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung 21.07.2021 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 2. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bildung vom 09.12.2020 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Sachstand Erweiterung Grundschule Heilsbronn; Information u.a. über Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, ggf. Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung 21.07.2021 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Zuwendungsgeber hat im März 2020 unter anderem das von der Grundschule Heilsbronn erstellte pädagogische Konzept als gute Grundlage für die Planung gesehen. Es wurde aber auch gefordert, dass spezifischer auf die Pädagogik der Heilsbronner Grundschule einzugehen ist.
Daraufhin wurde mit Zustimmung des Stadtrates die LernLandSchaft hinzugezogen.
Diese erstellte gemeinsam mit der Schulfamilie ein pädagogisches Raumfunktionsbuch. Dieses ist als Anlage beigefügt.
Auf dieser Basis hat nun das Architekturbüro Korder unter Einbindung der LernLandSchaft die Planung abgestimmt.
Die neuerlichen Anmerkungen der Regierung (s. beiliegendes Mail vom 07.05.2021) wurden eingearbeitet und auch der Bitte, die Erfassungen der bisherigen Raumprogramme (1994 und 2012) mit Angabe der zeitlichen Bindung der bisher gewährten Zuwendungen ist erfolgt.
Bezüglich der Planung der Sanierung bzw. Erweiterung der Grundschule Heilsbronn findet am Freitag, den 16. Juli 2021 ein Informationsgespräch mit dem beauftragten Ingenieurbüro TK Korder sowie der LernLandSchaft statt.
Mit der Regierung von Mittelfranken konnte Anfang August ein weiteres Gespräch vereinbart werden, in dem die Planung vorgestellt und erläutert werden soll. Unser Ziel ist dabei, eine grundsätzliche Zustimmung zur Planung und eine Einigung über die zuwendungsfähigen Flächen zu erzielen.
Wir wollen unmittelbar nachdem die Eckpunkte mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt wurden, die Planung, die auf Basis des Raumfunktionsbuches erstellt wurde, der Schulfamilie vorstellen.
In der heutigen Sitzung soll der Sachstand und die aktuelle Planung skizziert werden, sowie Fragen aus dem Gremium beantwortet werden. Zudem wollen wir auf evtl. Entwicklungen wie z.B. den Anspruch auf Ganztagesförderung und die Auswirkungen auf die Schullandschaft eingehen.

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3. Sanierung der Grundschule Bürglein; Beratung und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung 21.07.2021 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In Stadtrat und den diversen Ausschüssen wurden die Weichen für die Sanierung der Grundschule in Bürglein gestellt und am 19.05.2021 letztmals mit folgendem Ergebnis beraten:
„Der Stadtrat beschließt die Maßnahmen gemäß ursprünglichen Sanierungskonzeptes des Architekturbüros Teuber und Korder, umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur baulichen Umsetzung vorzubereiten. Über die Nutzung der zusätzlichen Räumlichkeiten im Dachgeschoss ist erneut zu beraten.“
Frau Maurer, Leitung der Grundschule, meldete sich bei Hr. Wittmann, da noch Gesprächsbedarf zu dieser Maßnahme bestünde. Sie erklärte sich einverstanden, die Fragen schriftlich zu fixieren, damit der Kreis und der Rahmen in dem die Gespräche laufen sollten, abgestimmt werden können. 
Mit Mail vom Freitag, den 02.07.2021 erhielten wir nun beiliegende „Offene Fragen und zentrale Gedanken zum Sanierungskonzept der Grundschule Bürglein“. 
Die von der Schulleiterin übermittelten Fragen beruhen nach unserer Meinung zusammenfassend auf den Feststellungen, dass in Heilsbronn im Pflichtmaß gedacht wird und aufgrund der mangelnden Platzverhältnisse (Gebäude und Außenflächen) nicht wie andernorts zukunftsorientiert über Erweiterung oder Neubau öffentlich diskutiert wird.
Deshalb stehen wohl nicht die einzelnen Fragen im Mittelpunkt, sondern es geht im Kern wohl um die Entscheidung über die Zukunft der Grundschule in den bisherigen Gebäuden und Freiflächen.
Einen ähnlichen Eindruck hinterließ das gemeinsame Gespräch in der Grundschule Bürglein (mit Vertretern der Verwaltung, des Stadtrates, der Schulleitung, der Lehrkräfte, Elternbeiratsvertretern, Fördervereinsmitglieder und Betreuungskräften) am 04.12.2018, das auf Wunsch der Schule stattfand. Hier hat jedoch der Elternbeirat seine Zufriedenheit mit der Schule betont.  
Nachdem sich das Kollegium intensiv mit der geplanten Sanierung beschäftigt hat, möchte es einige drängende Fragen (s. Anlage) gerne zeitnah besprechen.
Es wäre deshalb zu beraten, wie in dieser Angelegenheit weiter verfahren werden soll und ob und in welcher Form bzw. welchem Rahmen eine Besprechung ggf. geführt werden soll. 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit Vertretern aus den Fraktionen, Mitgliedern aus dem Ausschuss für Bildung, Vertretern des Lehrergremiums (Schulleitung und Vertreterin), Vertretern des neu gewählten Elternbeirats und der Verwaltung einen gemeinsamen Termin zur Klärung der offenen Fragen im September/Oktober 2021 zu vereinbaren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Schulkindbetreuung Bürglein; Sachstand und ggf. Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung 21.07.2021 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Stadtratssitzung v. 16.06.2021 wurde darüber informiert, dass die Errichtung einer Mittagsbetreuung im Gemeindehaus Bürglein auf Grund der sehr kurzfristigen Planungs- und Vorbereitungszeit im Hinblick auf den zwingend einzuhaltenden Antragsvorlagetermin (30.06.2021) im Rahmen der Richtlinie nicht realisierbar ist. Da weitere Folgeprogramme für wahrscheinlich erachtet werden, will die Verwaltung dies weiterverfolgen.
Im Hinblick auf den beschlossenen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung wurde die Vorgabe getroffen, dass die Voraussetzungen bzw. Anforderungen nach BayKiBiG erfüllt werden und die Platzzahl anhand der nach BayKiBiG zur Verfügung stehenden Fläche ermittelt werden. 
Im Mai dieses Jahres hat das SG Planen und Bauen zusammen mit einem Architekten einen Ortstermin im Gemeindehaus in Bürglein (Bestandspläne s. Anlage) mit folgendem Ergebnis wahrgenommen:
Durch eine 3. Etagennutzung (Keller, Erdgeschoss und Obergeschoss) ist ein Brandschutzkonzept im Rahmen einer Nutzungsänderung mit Antrag auf Baugenehmigung unerlässlich. Auch sind Vorgaben bzw. Auflagen nach den Vorgaben des Landratsamtes Ansbach zur weiteren Umsetzung einzuhalten.
Uns liegen lediglich vorab grobe Kosten mit insgesamt rd. 300 T€ für sämtliche Aus- und Umbauten nebst Ausstattung der Außenanlagen (Notausgang, Spielgeräte) vor. Durch die nicht einhaltbaren Förderfristen und die doch erheblichen Kosten wurde dies gestoppt. Die Maßnahmen im Einzelnen: 
Kellergeschoss
  • Einbau einer Küche mit Anlieferung und Ausgabe
  • Gruppenraum mit 2. Rettungsweg über Lichtschacht, Brüstungshöhe 1.10 m
  • Gruppenraum als Speiseraum und zusätzlich Werk- bzw. Therapieraum
  • Rampe für Servierwagen zum Gruppenraum
  • Akustikmaßnahmen
Dachgeschoss
  • Einbau 2. Rettungsweg über Freitreppe
  • Evtl. Einbau eines 2. WC (Mädchen und Jungen)
  • Akustikmaßnahmen
  • Kleinere Umbauten – Öffnungen
Haustechnik
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Anpassung Sanitäranlage
  • Ergänzung Elektroanlage
Einrichtung
  • Ausstattung Küche und Speiseraum
  • Ausstattung Gruppen- und Gruppennebenraum
  • Ausstattung Werk- und Therapieraum
Außenanlage
  • Anpassung für Treppenanlage und Notausgang
  • Ausstattung mit Freizeit- und Spielgeräten

Aufgrund der Betrachtung der baulichen Voraussetzungen nach BayKiBiG hat sich erhebliche Kostensteigerung ergeben, weshalb dies erneut auf die Tagesordnung genommen wurde.
Die Stadt hat nun z.B. die in den Beschlussvarianten genannten Planungsalternativen.
Eine Bedarfsumfrage erfolgte zum September 2020, für einen Zuschussantrag ist eine aktuelle Umfrage zu erstellen.

Beschluss

Die Planungen sind trotz der höheren Kosten auf eine mögliche spätere Nutzung nach den Vorgaben des BayKiBiG auszurichten. Dabei sind nur zwingend erforderliche Maßnahmen vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Vergabe der Beratungsleistungen "Ausschreibung und Vergabe für IT- und Medienausstattung der Grundschulen Heilsbronn und Bürglein"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung 21.07.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im AK Bildung vom 16.09.2019 schlossen sich die Mitglieder der Empfehlung der Verwaltung an, die Förderungen zur Digitalisierung der Klassenzimmer in vollem Umfang auszuschöpfen.
Das Fördervolumen (Digitalbudget und Digitalpakt) liegt bei 172.300 Euro, das Vergabevolumen inkl. Eigenanteil liegt bei rd. 191.500 Euro (siehe auch Investitionsplanung HFA 27.01.2021), wovon bereits insgesamt rd. 29.000 Euro in Anspruch genommen wurden. 
Es wurde am 16.09.2019 vereinbart die Mittel wie folgt förderfähig einzusetzen:
  1. WLAN bzw. Verkabelung der Schulgebäude
  2. Ausstattung der Schulen in Höhe der noch zur Verfügung stehenden Rest-Mittel im Ermessen der Schulleitungen
In den Beratungsgesprächen mit den Beratern digitale Bildung des Schulamtes Hr. Wörlein und Hr. Dettenthaler (GS Heilsbronn mit AK Bildung am 07.01.2020, GS Bürglein am 03.02.2020) hat man sich darauf geeinigt, dass eine praktikable und zukunftsweisende Ausstattung der Klassenzimmer mit Displays statt mit preislich ähnlichen interaktiven Whiteboards erfolgen soll. 
Erste Erkundigungen ergaben, dass ein aufwendiges Vergabeverfahren nötig sei, um eine förderunschädliche Beschaffung vergabe- und votumskonform zu gewährleisten. Anzumerken ist hier, dass die corona-bedingten Änderungen im Vergaberecht und die Komplexität dieser Förderverfahren auch von Seiten der Informationsstellen (Reg. v. Mfr., Auftragsberatungszentrum Bayern) nur schwierig auszulegen waren und in der Verwaltung sehr viel Zeit in Anspruch nahmen.
Die mit dieser Beschlussvorlage vorgesehene Vergabe der Beratungsleistungen „Ausschreibung und Vergabe für IT- und Medienausstattung der Grundschulen Heilsbronn und Bürglein“ (Kosten des wenigstnehmenden Anbieters je Umfang der Dienstleistung 8.100 Euro bis 11.700 Euro) ist aufgrund der corona-bedingten Erleichterungen der Vergabeverfahren (befristet bis 31.12.2021) vergaberechtlich nun nicht erforderlich. Nach Auskunft der Vergabestelle der Regierung von Mittelfranken ist das Einholen von drei Angeboten ausreichend sowie eine Splittung der Auftragssumme mit entsprechender Begründung derzeit möglich.
Um den Grundschulen den vollen Förderbetrag für die digitale Ausstattung zur Verfügung stellen zu können, soll deshalb auf eine förderfähige Vergabe der Ausschreibungs- und Vergabedienstleistung verzichtet werden. Hr. Roth bat explizit darum, da sich die GS Heilsbronn bereits intensiv mit dem Thema befasst und über die verschiedenen Gerätetypen informiert hat. Die GS Bürglein schließt sich bei der Auswahl und Beschaffung der GS Heilsbronn an.
Die Grundschule Heilsbronn hat votumskonform und unter Einhaltung der gewöhnlichen Formvorschriften wirtschaftlichen Handelns drei Angebote zur Beschaffung von Displays inkl. Zubehör (Software, Pylonen, Tafelflügel, Soundbar, Fahrgestell, Verkabelung, Schulung), Dokumentenkameras sowie Fracht- und Montagekosten für beide Grundschulen (insg. 18 Geräte) eingeholt. Die Bedienung der Displays wurde bereits vor Ort in der Grundschule Heilsbronn getestet und als gut befunden. Als Endgeräte zur Bedienung der Displays dienen die über die Förderrichtlinie SoLD bereits beschafften Lehrerdienstgeräte.
Folgende drei Angebote wurden eingeholt:
  • wende.interaktiv GmbH, Kalchreuth                        111.405 Euro
  • B & M Bechtloff und Merz GmbH, Löbnitz                104.232 Euro
  • VisionPoint GmbH (raumbausteine), Röckingen           96.985 Euro                                 (von der GS Heilsbronn favorisiertes Angebot)
Da lt. Auskunft der favorisierten Firma bezüglich des Display-Angebotes eine erhebliche Preiserhöhung anstehe, wurde von Seiten der Schulen um eine zügige Beauftragung gebeten, damit die Installation ggf. noch in den Sommerferien durchgeführt werden kann. Die verbleibenden Restmittel des Gesamtvergabevolumens würden dann für die Beschaffung weiterer nötiger digitaler Ausstattung wie bspw. iPads verwendet.

Beschluss

Es ergeht folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat: 
Die Verwaltung wird beauftragt die Beschaffung von Displays inkl. Zubehör und Dokumentenkameras für die Grundschulen Heilsbronn (14 St.) und Bürglein (4 St.) an den wenigstnehmenden Bieter VisionPoint GmbH (raumbausteine), Röckingen, zu einem maximalen Gesamtpreis von 96.985 Euro zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Förderung von mobilen und stationären Luftreinigungsgeräten zur Verbesserung der Luftqualität unter Pandemiebedingungen; Information und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung 21.07.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Förderung stationärer Luftreinigungsgeräte
Mit Wirkung zum 11. Juni 2021 wurde das Förderprogramm des Bundes für corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen (RTL-Anlagen) um den Neueinbau für RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet. Mit dem bis Ende 2021 befristeten Förderprogramm möchte der Bund einen Beitrag zur aktuellen Pandemiebekämpfung leisten.
Antragsberechtigt sind Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren (Kindertageseinrichtungen, Horte Kindertagespflegestellen und allgemeinbildende Schulen).
Es werden stationäre Neuanlagen gefördert, die
  • im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder
  • im kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 Prozent betrieben werden.
Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 500.000 Euro pro Standort. (Bagatellgrenze Gesamtinvestition i. H. v. 8.000 Euro)
Förderung mobiler Luftreinigungsgeräte
Laut Pressemitteilung hat die Bayerische Staatskanzlei in ihrer Kabinettssitzung am 06.07.2021 beschlossen, die Träger von Schulen und Kitas bei der Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (höchstens 1.750 Euro je Raum/Gerät) finanziell zu unterstützen. Welche Gerätetypen förderfähig sind, legt das Landesamt für Gesundheit fest. Der Förderzeitraum beginnt rückwirkend zum 1. Mai 2021. Anträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.
Allgemeine Einschätzung
Eine Pflicht zur Anschaffung solcher Geräte besteht für die Schulaufwands- bzw. Kita-Träger nicht. Einige Experten raten zur natürlichen Lüftung über die Fenster. Luftreiniger würden die Raumluft nur umwälzen und sorgten nicht für die notwenige Zufuhr von Außenluft. (siehe BSZ Nr. 26 Frische Luft für Schulen 02.07.2021)
Auch die kommunalen Spitzenverbände begegnen den Erwartungen der Staatsregierung an die Kommunen mit Skepsis. Parameter wie Wirksamkeit, Gerätekonfiguration, Lärmentwicklung, Wartungsbedarf und Folgekosten der Lüftungsanlagen seien nicht langfristig geklärt. 
Dies wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Bildung am 15.12.2020 dargelegt und auch die Ausschussmitglieder befürworteten nicht die Beschaffung von Lüftungsgeräten.
Für den Einbau stationärer Anlagen wiederum seien bauliche Eingriffe erforderlich, die ohne Planung auf gesicherter fachlicher Grundlage weder vertretbar noch kurzfristig umsetzbar seien. Hinzu komme, dass die Einhaltung der Ausschreibungs- und Vergabevorschriften einer schnellen Umsetzung entgegenstehe. (siehe Schreiben des Bay. Städtetages vom 07.07.2021 sowie Anlagen 1 bis 4) Auch stehen sowohl im Peter Pan -Altbau- als auch in beiden Schulen kurz- bzw. mittelfristig Sanierungen an.
Der Präsident des Bayerischen Gemeindetags, Dr. Uwe Brandl, äußert sich hierzu aktuell in einer Videobotschaft. (siehe Anlage Video-von-praesident-dr-uwe-brandl-zu-raumlufttfiltern-in-schulen 06.07.2021).

Zwischenzeitlich wurden nun die entsprechenden Zuschussrichtlinien veröffentlicht. Eine Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für Klassen- und Fachräume in Schulen sowie für Gruppen- und Funktionsräumen in Kindertagesstätten ist demnach förderfähig. Die Zuwendung wird dabei einheitlich in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt; höchstens 1.750 € je förderfähigem Raum.

Beschluss

1. Der Beschluss vom 15.12.2020 wird wie folgt abgeändert.
2. Es ergeht folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat: 
Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende benötigte Luftreinigungsgeräte, die wirtschaftlich am Günstigsten sind, für folgende Einrichtungen:
- Grundschule Heilsbronn
- Grundschule Bürglein
- Kita Peter Pan 1 inkl. Container
- Kita Sonnenblume 
zu beschaffen.
Die Kita Peter Pan 2 besitzt bereits eine stationäre Lüftungsanlage.
Für künftige Neubauten und (General-)Sanierungen in diesen Bereichen sind in der Planung stationäre RTL-Anlagen zu berücksichtigen/vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung 21.07.2021 ö 7
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7.1. Anzahl der betreuten Kinder in Tageseinrichtungen; Stand 01.02.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung 21.07.2021 ö 7.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rundschreiben Nr. 144/2021 des Bayer. Städtetags v. 11.05.2021 wurde eine Vorabinformation über die Zahl der Kinder in Tageseinrichtungen (Stichtag 01.03.2020) veröffentlicht. 
Die Zahl der betreuten Kinder der Stadt Heilsbronn sowie die Zahlen der Gemeinden aus dem Umkreis sind auf Seite 24 der Anlage 1 ersichtlich. Die Anlage 1 wurde dieser Bekanntgabe beigefügt. 
Hieraus wird die hohe Nachfrage und die damit einhergehende Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen in Heilsbronn nochmals deutlich.
Dient zur Kenntnis. 

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7.2. Information über „PQB – Pädagogische Qualitätsbegleitung“ Kita Peter Pan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung 21.07.2021 ö 7.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Kindertagesstätte Peter Pan nimmt seit 01.04.2021 an einem durch das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales geförderten Programms namens PQB - Pädagogische Qualitätsbegleitung teil. 
Hr. Kolm begleitet die Einrichtung als pädagogischer Qualitätsbegleiter des ev. Kita-Verbandes für insgesamt 18 Monate (bis 30.08.2022). Anschließend folgt eine Sperrfirst von 12 Monaten bis eine erneute Teilnahme möglich ist. Das Programm ist komplett kostenfrei. 

PQB hat den Auftrag, bayerische Kindertageseinrichtungen bei der Weiterentwicklung ihrer pädagogischen Qualität im Bereich der Interaktionsqualität zu begleiten.

Leitziel des PQB-Angebots ist, dass PQB, Leitung und Team gemeinsam mit Hilfe des PQB-Qualitätskompasses (Beobachtungs- und Reflexionsinstrument) auf die Interaktionsqualität der pädagogischen Arbeit in der Einrichtung schauen, diese reflektieren und darauf aufbauend Veränderungs- und Entwicklungsprozesse anstoßen.

Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 23.05.2022 08:18 Uhr