Datum: 20.05.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Antrag auf Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes zur Abstimmung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.05.2015
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ö
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1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer beantragt, zwei gewerbliche Bauanträge der Firma NBHX Trim GmbH „Tektur Errichten von Montageflächen in Bestandshalle auf Fl.Nr. 341, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 30“ und „Aufstellen von Bürocontainern auf Fl.Nr. 330/1, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstr
aße 32“ zusätzlich zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung aufzunehmen.
Beschluss
Die zwei gewerblichen Bauanträge der Firma NBHX Trim GmbH „Tektur Errichten von Montageflächen in Bestandshalle auf Fl.Nr. 341, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 30“ und „Aufstellen von Bürocontainern auf Fl.Nr. 330/1, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 32“ werden zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung mit aufgenommen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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2. Niederschrift der 19. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 15.04.2015; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.05.2015
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ö
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2 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 19. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 15.04.2015 bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3. Niederschrift der 20. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 29.04.2015; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.05.2015
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ö
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3 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 20. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 29.04.2015
bestehen
keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Zuschussantrag des 1. FC Heilsbronn e. V. für den Bau eines Geräteschuppens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.05.2015
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ö
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der 1. FC Heilsbronn 1920 e. V. beantragt mit Schreiben vom 07.05.2015 einen Zuschuss für den geplanten Bau eines Geräteschuppens am Sportplatz Ketteldorfer Eck (s. Anlage).
Die Materialkosten belaufen sich lt. beiliegendem Angebot auf rd. 8.000 €.
Ein entsprechender Bauantrag wurde gestellt und in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses behandelt.
Gemäß Richtlinie Nr. 2 der Stadt Heilsbronn zur Förderung des Sports in den Sportvereinen können zur Ergänzung von Freisportanlagen 10 % Zuschuss an den Gesamtkosten gewährt werden. Dem 1. FC Heilsbronn 1920 e. V. können damit diese 10 %
zum Bau eines Geräteschuppens zur Aufbewahrung von Bedarfsmaterial für die neuen Sportplätze in Aussicht gestellt werden.
Beschluss
Dem 1. FC Heilsbronn 1920 e. V. werden 10 % Zuschuss an den Gesamtkosten zum Bau eines Geräteschuppens in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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5. Zuschussantrag des SV Bürglein für eine Flutlichtanlage am Trainingsplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.05.2015
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ö
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5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der SV Bürglein beantragt mit Schreiben vom 05.05.2015 einen Zuschuss zur Errichtung einer Flutlichtanlage am Trainingsplatz (s. Anlage).
Die vorliegende Kostenschätzung dieser Maßnahme beträgt insgesamt 15.964,00 €.
Gemäß Richtlinie Nr. 2 der Stadt Heilsbronn zur Förderung des Sports in den Sportvereinen können zur Ergänzung von Freisportanlagen 10 % Zuschuss an den Gesamtkosten gewährt werden. Voraussetzung dazu ist, dass das Grundstück grundsätzlich im Eigentum bzw. Erbbaurecht des Vereines stehen muss bzw. ein langfristiges Nutzungsrecht von mind. 25 Jahren besteht. Eine entsprechende Nutzungsvereinbarung (25 Jahre + Option auf weitere Verlängerung) besteht im vorliegenden Fall für die Nutzung als Kleinspielfeld beginnend zum 1. Mai 2007.
Außerdem beantragt der SV Bürglein für die Durchführung dieser Maßnahme die Gewährung einer Bürgschaft. In der geforderten Höhe ist eine Bürgschaft nach Verordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften des kommunalen Kreditwesens genehmigungsfrei. Letztmalig wurde dem SV Bürglein im Herbst 2012 eine Bürgschaft i. H. v. 5.000 € zur Anschaffung eines Rasenmähtraktors gewährt.
Beschluss
Dem SV Bürglein e. V. werden für die geplante Errichtung einer Flutlichtanlage am Trainingsplatz 10 % Zuschuss gem. Richtlinie Nr. 2 der Stadt Heilsbronn an den Gesamtkosten in Aussicht gestellt. Der beantragten Gewährung einer Bürgschaft für die Durchführung dieser Maßnahme wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Fanclub Heilsbronner Clubberer 2000; Verwendung des Stadtwappens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.05.2015
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Heilsbronner Clubberer beantragten mit Schreiben vom 27.04.2015 (s. Anlage) einen Zuschuss zur Beschaffung einer Fahne im Wert von ca. 1.000,00 €.
Diese Fahne wird eine von 8 Schwenkfahnen sein, die beim Einlaufen der Mannschaften und bei jedem Tor des Clubs in der Nordkurve im Stadion geschwenkt werden. Die Fahnen werden im Stadion des 1. FCN aufbewahrt.
Eine Förderung nach den Vereinsförderrichtlinien der Stadt ist nicht möglich.
Es ist beabsichtigt, das städt. Wappen auf der Fahne verwendet werden. Grundsätzlich ist jede Verwendung von gemeindlichen Hoheitszeichen nur mit Genehmigung der Gemeinde zulässig.
Die Entscheidung liegt im Ermessen der Stadt Heilsbronn. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 1238 vom 14.07.2010 wurde festgelegt, dass eine Fahne mit dem Wappen der Stadt nicht jedermann zur Herstellung und zur freien Verfügung freigegeben wird.
Gründe für eine Genehmigung können sein, dass die Verwendung des Wappens dem Ansehen der Stadt Heilsbronn dient und die Stadt Heilsbronn dadurch nach Außen präsentiert wird.
Aus Sicht der Verwaltung kann eine negative Außendarstellung der Stadt Heilsbronn nicht ausgeschlossen werden, auch wenn in der Regel der positive Werbeaspekt überwiegen wird.
Beschluss
Den Heilsbronner
Clubberern wird keine Genehmigung zur Verwendung des Heilsbronner Wappens erteilt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt
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7. Fischwirtschaftsgebiet "Karpfenland Romantisches Franken"; Neue Förderperiode im Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF); Vorstellung und ggf. Beschlussfassung zur Bewerbung im Bereich Teichwirtschaft und Tourismus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.05.2015
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ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Vom Fischereiwirtschaftsgebiet „Karpfenland Romantisches Franken“ wurde wegen der Attraktivität der kommenden Förderperiode bis 2020 die Anfrage gestellt, ob sich die Stadt Heilsbronn hier entsprechend mitbewerben möchte.
Bei einer Sitzung der Teichgenossenschaft im Gasthaus Spelter wurde von Herrn Hausmann der Vorschlag zu der Förderperiode im Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) in Bezug auf die Historie der Karpfen im Bereich des Klosters Heilsbronn angesprochen.
Vom damaligen Heilsbronner Kloster ausgehend hat die Karpfenteichwirtschaft im westmittel-fränkischen Raum ihre Bedeutung erlangt. Entsprechendes altes Kartenmaterial hat ergeben, dass immer noch Reste wie. z.B. Dämme und Wehranlagen aus dem 16. Jahrhundert erhalten sind.
Nach Rücksprache mit dem Leiter Herrn Thomas Merkel, „Operative Gruppe“ im Fischwirtschaftsgebiet „Karpfenland Romantisches Franken müssten für eine mögliche Förderung eine grobe Projektidee mit Skizze und Beschreibung bis 31. Mai 2015 bei ihm eingehen. Nach entsprechender Prüfung wird dann die Auswahl getroffen, welche Projektideen im Fischereiwirtschaftsgebiet „Karpfenland Romantisches Franken“ gemeldet werden.
Der Fördersatz beträgt i.d.R. bis zu 75 % der Nettokosten.
Seitens der Verwaltung wird die Meinung vertreten, dass diese Projektidee als eine Möglichkeit der indirekten Werbung für Heilsbronn genutzt werden könnte. Auch künftige, jährlich wiederkehrende Werbemaßnahmen (Inserate, Prospekte etc.) würden ab einem förderfähigen Betrag von 3.000 € mit dem Fördersatz gefördert werden.
Das Ingenieurbüro Christofori und Partner hat in Abstimmung mit dem Sachgebiet Planen und Bauen eine erste Projektskizze erarbeitet. Die Schwerpunkte sind in der Projektskizze (siehe Anlage) enthalten.
Kosten:
Nach ersten Skizzen eines Karpfenpavillons kann man zwar noch keine genaue Kostenschätzung mit Fundamenten, Ausstattung und Nebenkosten beziffern. Seitens der Bauverwaltung ist hier mit Kosten von bis zu 60.000 € brutto zu rechnen. Erst nach einer Beauftragung zur Planung des Karpfenpavillons kann man die Baukosten entsprechend darstellen. Dieses sollte erst nach Zusage der Förderung erfolgen.
Beispiel Förderung:
Max. Kosten eines Karpfenpavillon von 60.000 €. Abzüglich einer Förderung in Höhe von ca. 37.800 € würde der städt. Haushalt mit 22.200 € belastet werden.
Seitens der Verwaltung kann aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation keine Empfehlung für einen Antrag zur ersten Projektidee für die Förderperiode im EMFF ausgesprochen werden.
Dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, kostengünstige Ideen zur Umsetzung auszuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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8. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.05.2015
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ö
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8 |
zum Seitenanfang
8.1. Netzentwicklungsplan Strom 2024 mit Umweltbericht 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.05.2015
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ö
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8.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Bis zum 15.05.2015 bestand
die Möglichkeit für alle Bürger, aber auch für die Stadt Heilsbronn, sich bei der Bundesnetzagentur zu den zweiten Entwürfen der Netzentwicklungspläne Strom 2024 mit Umweltbericht 2024 zu beteiligen. Die Stadt Heilsbronn hat beiliegende Schreiben zur Süd-Ost-Passage (Wolmirstedt – Raum Gundremmingen) und zum Projekt Raitersaich – Heide an die Bundesnetzagentur gesandt.
Erforderliche Informationen für die Bürger und Bürgerinnen wurden auf der Homepage der Stadt Heilsbronn veröffentlicht (Neues aus dem Rathaus/Aktuelles).
Dient zur Kenntnis.
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8.2. Open Air Kino im Rahmen der Kultur im Kreuzgang am 27.06.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.05.2015
|
ö
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vorberatend
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8.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Aufgrund gesundheitlicher Probleme des Kinobesitzers der Lichtspiele Großhabersdorf, muss das geplante Open Air Kino im Rahmen der „Kultur im Kreuzgang“ am 27.06.2015 abgesagt werden. Von Seiten der Stadtverwaltung konnte trotz zahlreicher Anfragen an Kinobetreiber kurzfristig kein Ersatz mit vergleichbarer Kostenstruktur gefunden werden.
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8.3. BR-Radltour 2015, aktueller Sachstand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.05.2015
|
ö
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vorberatend
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8.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Sitzung des Stadtrates vom 15.04.2015 wurde zuletzt über den aktuellen Planungsstand informiert und mitgeteilt, dass die Stadtverwaltung die zu erwartenden Kosten ausloten wird.
Folgende Kostenfaktoren können zwischenzeitlich benannt werden:
Sicherheitsdienst für die Abendveranstaltung (Fa. Scherlin aus Nördlingen) ca. 1.700 €
Sanitätsdienst im Rahmen der Abendveranstaltung (BRK Heilsbronn) ca. 1.500 €
Sollten Dusch-Container für die Unterkünfte benötigt werden, so liegen verschiedene Angebote vor, das günstigste beläuft sich auf ca. 3.500 € ohne Installationsarbeiten.
Für die Abendveranstaltung müssen Wasser- und Abwasserleitungen verlegt werden (incl. Pumpstationen, etc.). Im Rahmen einer Ortsbegehung mit dem Bayerischen Rundfunk am 05.05.2015 wurde vereinbart, dass die Fa. Wagner (Obernzenn) der Stadt Heilsbronn ein Gesamtangebot für das Verlegen sämtlicher Leitungen sowie die Bereitstellung von zusätzlichen WC-Containern unterbreitet. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt das Angebot leider noch nicht vor.
Hier wird ein großer Kostenfaktor gesehen, die konkrete Höhe kann jedoch nicht abgeschätzt werden.
Zusätzlich werden Kosten anfallen für eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung und eine Werbe-Anzeige in den Lokalmedien. Weiter muss nach derzeitigem Stand zur Behebung des Parkplatzmangels an der Hohenzollernhalle ein Bus-Shuttle organisiert werden, welches die Besucher der von den Parkflächen im Stadtgebiet an das Festgelände transportiert. Ein Kostenangebot liegt hierzu ebenfalls noch nicht vor, wurde jedoch bereits angefragt.
Da für die Unterbringung der Teilnehmer der BR-Radltour die kreiseigene Realschule genutzt wird, wird das Landratsamt Ansbach der Stadt Heilsbronn die Kosten für die Reinigung nach der BR-Radltour in Rechnung stellen. Ein entsprechendes Schreiben des Landratsamtes wird der Stadt Heilsbronn demnächst zugehen.
Auch wenn einige Kostenfaktoren derzeit noch nicht benannt bzw. beziffert werden können, geht die Stadtverwaltung davon aus, dass der vorgesehene Kostenrahmen bereits erschöpft ist.
Ferner müssen einige Arbeiten in Eigenregie der Stadt Heilsbronn vorgenommen werden (Bauliche Herrichtung des Festgeländes, diverse Bauhofarbeiten, Arbeiten der Stadtwerke, etc.).
Es fanden in den vergangen Wochen zahlreiche Besprechungen mit dem BR, der Abendschau und Beteiligten statt. Die Vorbereitungsarbeiten binden zurzeit mindestens eine Vollzeitkraft in der Verwaltung.
Seitens des Bayerischen Rundfunks wurde am 16.05.2015 der erste, vorläufige Lageplan für die Abendveranstaltung der BR-Radltour übersandt.
Das Gastronomieangebot wurde hierbei eingearbeitet, der Ausschank von Getränken wird vom Bayerischen Rundfunk derzeit noch abgeklärt. Der BR steht nach unseren Informationen hierzu im Kontakt mit der Brauerei Tucher, welche die Getränke bei der Abendveranstaltung bereitstellen wird.
Um die Unterbringung der 1.200 Teilnehmer der BR-Radltour konkret planen zu können, wird am Donnerstag, den 21.05.2015 eine Besichtigung der drei Unterkünfte im Stadtgebiet mit dem Bayerischen Rundfunk und dem Technischen Hilfswerk (THW) stattfinden.
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8.4. Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges Gottmannsdorf - Müncherlbach;
Änderung der bestehenden Kreuzungsvereinbarung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.05.2015
|
ö
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vorberatend
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8.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Sitzung des Stadtrates vom 17.09.2014 wurde über die im Sommer 2014 mit Vertretern der Bahn und der Regierung von Mittelfranken wegen der Kostensteigerungen geführten Gespräche informiert.
Mit dabei war auch unser Rechtsbeistand in dieser speziellen Angelegenheit, Herr Rechtsanwalt Dr. Rude aus Berlin.
Im Stadtrat wurde einstimmig beschlossen, dem seinerzeit vorliegenden Entwurf über eine 1. Änderung zur Kreuzungsvereinbarung zuzustimmen. Dieser Änderungsvereinbarung lagen kreuzungsbedingte Gesamtkosten zu Grunde, die die durch die Klage des Zweckverbandes der Reckenberggruppe verursachten Mehrkosten nicht enthielten.
Diese Mehrkosten sollten strittig gestellt werden und erst Gegenstand der Kreuzungsvereinbarung werden, wenn abschließend (ggf. gerichtlich) geklärt wäre, dass diese Kosten kreuzungsbedingt notwendig sein sollten.
Trotz laufender Bitten an die Bahn, die bereits im Entwurf vorliegende 1. Änderung zur Kreuzungsvereinbarung zur Unterschrift vorzulegen, wurde diese bis heute nicht vorgelegt. Es gab vielmehr von der Bahn Nachfragen zu Kosten und zu Begründungen der Mehrkosten im Straßenbau.
Nun hat die Bahn der Regierung eine Stellungnahme vorgelegt, nach der eine Klage gegen die Reckenberggruppe keine Aussicht auf Erfolg hätte. Die Regierung von Mittelfranken kann diesen Argumenten folgen, so dass nun eine Änderung zur Kreuzungsvereinbarung vorgelegt werden soll, die die strittigen Kosten beinhalten wird.
Rechtsanwalt Dr. Rude wurde vorab telefonisch informiert. Er wird uns eine kurze Einschätzung geben sowie für den Fall, dass er weiter eingebunden werden soll, für die anstehende Entscheidung im Stadtrat Kosten nennen.
Nach Vorlage der zu erwartenden, entsprechend begründeten Änderung zur Kreuzungsvereinbarung durch die Bahn ist über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
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8.5. Eröffnung Kunstraum Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.05.2015
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ö
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8.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Am Sonntag, dem 10. Mai, wurde die neue Ausstellung mit Gerhard Mayer im Rahmen des Kunstraums Heilsbronn eröffnet. Die Ausstellung dauert bis 13. September. In diesem Zeitraum ist jeden Donnerstag ab 14 Uhr der neue Ausstellungsraum in der Klostermühle zu besichtigen. Das zugehörige Printmaterial ist bei Frau Thumann im Kulturamt erhältlich. Mehr Informationen über die Internetseite www.kunstraumheilsbronn.de.
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8.6. Schreiben von Landrat Dr. Ludwig an Staatsminister Joachim Herrmann, Hohenzollernfestakt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.05.2015
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ö
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8.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Ein Schreiben von Landrat Dr. Ludwig an Staatsminister Joachim Herrmann zum Hohenzollernfestakt am 01.05.2015 ist im RIS hinterlegt.
Dient zur Kenntnis.
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8.7. Informationsbrief 05/2015 des Bayerischen Städtetages
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.05.2015
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ö
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8.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Informationsbrief Nr. 05/2015 des Bayerischen Städtetages befindet sich in der Tischvorlage der Stadtratsmitglieder.
Dient zur Kenntnis.
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8.8. Einladung zum Bauherrenabend
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.05.2015
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ö
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8.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Am Freitag, den 22.05.2015 um 18 Uhr findet im Konventsaal ein Bauherrenabend der Banken
statt. Alle Interessierten sind hierzu herzlich eingeladen.
Dient zur Kenntnis.
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9. Gewerbliche Bauanträge der Firma NBHX Trim GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.05.2015
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ö
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9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
- Tekturplan der Firma NBHX Trim GMBH, Gutenbergstraße 30, 91560 Heilsbronn zum Bauantrag 2011/0809 – Errichten von Montageflächen in Bestandshalle auf Fl.Nr. 341, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstr. 30.
- Bauantrag der Firma NBHX Trim GmbH, Gutenbergstraße 30, 91560 Heilsbronn; Aufstockung
von Bürocontainern auf Fl.Nr. 330/1, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 32.
Beschluss 1
Der Tekturplan zum Bauantrag wird unter der Maßgabe befürwortet, dass der Antragsteller entsprechend wirksam zur Lösung der bestehenden Parksituation sowie der Entladesituation vor Ort nachweist und ein aktualisierter, prüfbarer Stellplatznachweis vorgelegt wird.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Beschluss 2
Der Bauantrag wird unter der Maßgabe befürwortet, dass der Antragsteller entsprechend wirksame Maßnahmen zur Lösung der bestehenden Parksituation sowie der Entladesituation vor Ort nachweist und ein aktualisierter prüfbarer, Stellplatznachweis vorgelegt wird.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 01.07.2015 17:37 Uhr