Datum: 16.09.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe der Stadt Heilsbronn auf Flst.Nr. 517/4 (Caspar-Othmayr-Straße) - Vorstellung der Planung; Beschluss zum weiteren Vorgehen
2 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 28 "südlich der Ansbacher Straße / ehem. Sportplatz"; a) Erörterung der Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss
3 Bebauungsplan Nr. B 4 Weiterndorf "An den Schwabachauen"; a) Erörterung und Beschlussfassung über die Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss
4 21. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan "Gewerbegebiet Heilsbronn-Ost - 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße"; a) Ergebnis aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Abwägung der Stellungnahmen b) Billigung der geänderten Entwurfsplanung c) Beauftragung der Auslegung
5 Bebauungsplan Nr. B 43 "Gewerbegebiet Heilsbronn-Ost - 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße"; a) Ergebnis aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Abwägung der Stellungnahmen b) Billigung der geänderten Entwurfsplanung c) Beauftragung der Auslegung
6 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 "Ansbacher Straße" (Einkaufsmärkte Aldi & Rewe); a) Erörterung und Beschlussfassung über die Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss
7 Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Stadtwerke Heilsbronn
8 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung)
9 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
9.1 Tektur Firma NBHX Trim GmbH, Gutenbergstraße 30, 91560 Heilsbronn, zum Bauantrag Neubau einer Halle auf Fl.Nr. 341, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 30;
9.2 Bauantrag Firma NBHX Trim GmbH, Gutenbergstraße 30, 91560 Heilsbronn; Aufstellen von Bürocontainern auf Fl.Nr. 330/1, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 32; hier: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 24 hinsichtlich der Abstandsflächen;
9.3 Bis spätestens Freitag, 14.08.2015 (12.00 Uhr) vor Sitzungstermin noch eingehende Bauanträge
10 Bekanntgaben
10.1 Kommunaler Finanzausgleich; Bekanntgabe der Ergebnisse zum FAG 2016
10.2 Stadtentwicklungskonzept; Beendigung sowie Bekanntgabe von überplanmäßigen Ausgaben
10.3 Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA; Reaktionen auf Resolution des Stadtrates vom 10.06.2015
10.4 Bodenrichtwerte zum 01.01.2015
10.5 Ferienprogramm 2015; Resümee
10.6 Eröffnung der bayerischen Karpfensaison 2015
10.7 Heimatverein Heilsbronn hat neue Vorsitzende
10.8 Erweiterung eines Mobilfunkmastes auf FlNr. 421, Gemarkung Heilsbronn
10.9 Informationsbrief des Bayerischen Städtetages 09/2015
10.10 Einladung "Liederfreunde 1897" Heilsbronn
10.11 Einladung ADAC-Jugendfahrradturnier
10.12 Einladung zur Einführung von Frau Pfarrerin Allison Werner Hoenen
10.13 Einladung zum Windpark-Infoabend
10.14 Geburtstage

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1. Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe der Stadt Heilsbronn auf Flst.Nr. 517/4 (Caspar-Othmayr-Straße) - Vorstellung der Planung; Beschluss zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Stadtratssitzung vom 25.02.2015 wurde der Bedarf für den Neubau einer Kinderkrippe festgestellt. Die Verwaltung wurde hier beauftragt, den Neubau einer Krippe auf dem vorhandenen Bolzplatz zu planen. Der Neubau ist so auszugestalten, dass eine Erweiterung später möglich ist und in der Zwischenzeit die Restfläche des Bolzplatzes für die Kinder und Jugendlichen weiter zur Verfügung steht.
Zwischenzeitlich wurde klar dass der Bedarf nicht nur für eine Kinderkrippe besteht, sondern zwei zusätzliche Kindergrippen eingerichtet werden müssen.
Bei den Regelgruppen im Stadtgebiet besteht ab Januar ein Bedarf an 16 Plätzen, an Notplätzen sind noch 3 frei. Bei den Kinderkrippen stehen 5 Kinder auf der Warteliste. Das bedeutet, eine weitere Regelgruppe wird für das Kindergartenjahr 2015/16 benötigt.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 29.07.2015 wurden die Architektenleistungen für den Neubau einer Kinderkrippe an das Architektenbüro Teuber und Korder aus Ansbach vergeben.
Das Architekturbüro Teuber und Korder hat folgende Planung zum Kinderkrippenneubau hinsichtlich der Zufahrtssituation ausgearbeitet und diese in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses heute vorgestellt (siehe Anlagen).
Seitens des Bau- und Umweltausschusses ergeht folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:

Beschluss 1

Die vorgeschlagene Variante 2 der Entwurfsplanungen wird mit Tausch von Zu- und Ausfahrt weiterverfolgt. Die Zufahrt erfolgt über die Caspar-Othmayr-Straße und die Ausfahrt erfolgt auf die Nordstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Erweiterung der Kindertagesstätte erfolgt in Massivbauweise.
Über die Ausbaustufe wird entschieden sobald der Amortisationsplan des beauftragten Architekturbüros vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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2. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 28 "südlich der Ansbacher Straße / ehem. Sportplatz"; a) Erörterung der Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.06.2015 (Nr. 608) die Entwurfsplanung nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt und die Auslegung beauftragt. Diese fand in der Zeit vom 23.06.2015 bis 23.07.2015 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden im gleichen Zeitraum beteiligt. Hierauf gingen Einwendungen ein, die in der als Anlage beigefügten Zusammenstellung tabellarisch dargestellt sind.
Die Beurteilung der einzelnen Stellungnahmen fand in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Christofori und Partner statt. Der Planer hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.08.2015 die wesentlichen Einwendungen zusammengefasst und die hierauf erfolgten Änderungen in der Entwurfsplanung vorgestellt. Die Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Einwendungen können der genannten Anlage entnommen werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Abwägung und den einstimmigen Satzungsbeschluss in der Sitzung vom 19.08.2015 vorgenommen. Um evtl. rechtliche Bedenken im Zusammenhang mit der Zuständigkeit auszuräumen, wird empfohlen, die Abwägung und den Satzungsbeschluss durch den Stadtrat erneut vorzunehmen.

Beschluss 1

a)        Erörterung und Beschlussfassung über die Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
Die Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 28 werden entsprechend der Stellungnahmen des Planers und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der vorgelegten Zusammenfassung abgewogen.
Die Beschlüsse zu den jeweiligen Stellungnahmen sind der Aufstellung beigefügt. Die beigefügten Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

b)        Satzungsbeschluss
Aufgrund §§ 1, 2, 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) i. V. m.
Art. 81 Abs. 1 und 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. d. F. vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert am 24.07.2015 (GVBl. S. 296) und
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert am 12.05.2015 (GVBl. S. 82) erlässt die Stadt Heilsbronn folgende
Satzung
§ 1
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 28 „südlich der Ansbacher Straße, ehem. Sportplatz“ für die Grundstücke FlNrn. 409/2, 409/3, 409/4, 409/5, 409/9 sowie Teilflächen der FlNrn. 427, 215/11, 215/12, 216/3, 216/6, jeweils Gemarkung Heilsbronn, ist beschlossen.
§ 2
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan Nr. B 4 Weiterndorf "An den Schwabachauen"; a) Erörterung und Beschlussfassung über die Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Stadtratsbeschluss vom 10.06.2015 (Nr. 606) wurde die Entwurfsplanung nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt und die Auslegung beauftragt. Diese fand in der Zeit vom 23.06.2015 bis 23.07.2015 statt. Hierauf gingen Einwendungen ein, die in der als Anlage beigefügten Zusammenfassung tabellarisch dargestellt sind.
Die Beurteilung der einzelnen Stellungnahmen fand in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Christofori und Partner statt. Der Planer hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.08.2015 die wesentlichen Einwendungen zusammengefasst und die hierauf erfolgten Änderungen in der Entwurfsplanung vorgestellt. Die Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Einwendungen können der genannten Anlage entnommen werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Abwägung und den einstimmigen Satzungsbeschluss in der Sitzung vom 19.08.2015 vorgenommen. Um evtl. rechtliche Bedenken im Zusammenhang mit der Zuständigkeit auszuräumen, wird empfohlen, die Abwägung und den Satzungsbeschluss durch den Stadtrat erneut vorzunehmen.

Beschluss 1

a)        Erörterung und Beschlussfassung über die Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
Die Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ werden entsprechend der Stellungnahmen des Planers und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der vorgelegten Zusammenfassung abgewogen.
Die Beschlüsse zu den jeweiligen Stellungnahmen sind der Aufstellung beigefügt. Die beigefügte Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

b)        Satzungsbeschluss
Aufgrund §§ 1, 2, 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) i. V. m.
Art. 81 Abs. 1 und 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. d. F. vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert am 24.07.2015 (GVBl. S. 296) und
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert am 12.05.2015 (GVBl. S. 82) erlässt die Stadt Heilsbronn folgende

Satzung
§ 1
Der Bebauungsplan Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ für die Grundstücke FlNrn. 78 und 79 (Teilflächen), Gemarkung Weiterndorf, ist beschlossen.
§ 2
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan "Gewerbegebiet Heilsbronn-Ost - 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße"; a) Ergebnis aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Abwägung der Stellungnahmen b) Billigung der geänderten Entwurfsplanung c) Beauftragung der Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Stadtratsbeschluss vom 24.07.2013 wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan „Gewerbegebiet Heilsbronn Ost – 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße“ für die Grundstücke Fl.Nr. 43, 315 sowie Teilflächen des öffentlichen Feldweges FlNr. 42 und der Ortsverbindungsstraße Fl.Nr. 301, alle Gemarkung Weiterndorf, beschlossen. Die geänderte Entwurfsplanung wurde in der Sitzung des Stadtrates am 28.01.2015 (Nr. 387) gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 17.02.2015 bis 17.03.2015 statt. Hierauf gingen Einwendungen ein, die in der als Anlage beigefügten Zusammenfassung tabellarisch dargestellt sind.
Die Beurteilung der einzelnen Stellungnahmen fand in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Christofori und Partner statt. Der Planer hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.08.2015 die wesentlichen Einwendungen zusammengefasst und die hierauf erfolgten Änderungen in der Entwurfsplanung vorgestellt . Die Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Einwendungen können der genannten Anlage entnommen werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Abwägung vorgenommen, die Entwurfsplanung gebilligt und die erneute Auslegung in der Sitzung vom 19.08.2015 beauftragt. Um evtl. rechtliche Bedenken im Zusammenhang mit der Zuständigkeit auszuräumen, wird empfohlen, dies durch den Stadtrat erneut vorzunehmen.

Beschluss 1

a) Die Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan werden entsprechend der Stellungnahmen des Planers und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der vorgelegten Zusammenfassung abgewogen. Die Beschlüsse zu den jeweiligen Stellungnahmen sind der Aufstellung beigefügt. Diese Zusammenstellung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Die geänderten Festsetzungen werden gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

c) Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan Nr. B 43 "Gewerbegebiet Heilsbronn-Ost - 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße"; a) Ergebnis aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Abwägung der Stellungnahmen b) Billigung der geänderten Entwurfsplanung c) Beauftragung der Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Stadtratsbeschluss vom 24.07.2013 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 43 „Gewerbegebiet Heilsbronn Ost – 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße“ für die Grundstücke FlNr. 43, 315 sowie Teilflächen des öffentlichen Feldweges FlNr. 42 und der Ortsverbindungsstraße FlNr. 301, alle Gemarkung Weiterndorf, beschlossen. Die geänderte Entwurfsplanung wurde in der Sitzung des Stadtrates am 28.01.2015 (Nr. 388) gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 17.02.2015 bis 17.03.2015 statt. Hierauf gingen Einwendungen ein, die in der als Anlage beigefügten Zusammenfassung tabellarisch dargestellt sind.
Die Beurteilung der einzelnen Stellungnahmen fand in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Christofori und Partner statt. Der Planer hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.08.2015 die wesentlichen Einwendungen zusammengefasst und die hierauf erfolgten Änderungen in der Entwurfsplanung vorgestellt . Die Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Einwendungen können der genannten Anlage entnommen werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Abwägung vorgenommen, die Entwurfsplanung gebilligt und die erneute Auslegung in der Sitzung vom 19.08.2015 beauftragt. Um evtl. rechtliche Bedenken im Zusammenhang mit der Zuständigkeit auszuräumen, wird empfohlen, dies durch den Stadtrat erneut vorzunehmen.

Beschluss 1

a) Die Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 43 werden entsprechend der Stellungnahmen des Planers und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der vorgelegten Zusammenfassung abgewogen. Die Beschlüsse zu den jeweiligen Stellungnahmen sind der Aufstellung beigefügt. Diese Zusammenstellung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Die geänderten Festsetzungen werden gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

c) Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 "Ansbacher Straße" (Einkaufsmärkte Aldi & Rewe); a) Erörterung und Beschlussfassung über die Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.06.2015 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 beschlossen, die Entwurfsplanung hierzu gebilligt und die öffentliche Auslegung beauftragt. Die öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses war am 15.06.2015. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 23.06.2015 bis 23.07.2015 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden im gleichen Zeitraum beteiligt. Hierauf gingen Einwendungen ein, die in der als Anlage beigefügten Übersicht zusammengestellt sind. Der Planer hat hierzu Stellung bezogen und die Verwaltung hat Beschlussvorschläge erarbeitet.
Die Beurteilung der einzelnen Stellungnahmen fand in Zusammenarbeit mit dem vom Vorhabensträger beauftragten Landschaftsarchitekten Jahnke statt. Die Verwaltung hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.08.2015 die wesentlichen Einwendungen zusammengefasst. Die Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Einwendungen können der genannten Anlage entnommen werden. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13  BauGB im vereinfachten Verfahren.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Abwägung und den Satzungsbeschluss in der Sitzung vom 19.08.2015 vorgenommen. Um evtl. rechtliche Bedenken im Zusammenhang mit der Zuständigkeit auszuräumen, wird empfohlen, dies durch den Stadtrat erneut vorzunehmen.

Beschluss 1

a)        Erörterung und Beschlussfassung über die Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
Die Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 werden entsprechend der Stellungnahmen des Planers und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der vorgelegten Zusammenfassung abgewogen.
Die Beschlüsse zu den jeweiligen Stellungnahmen sind der Aufstellung beigefügt. Die beigefügten Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

b)        Satzungsbeschluss
Aufgrund §§ 1, 2, 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) i. V. m.
Art. 81 Abs. 1 und 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. d. F. vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert am 24.07.2015 (GVBl. S. 296) und
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert am 12.05.2015 (GVBl. S. 82) erlässt die Stadt Heilsbronn folgende

Satzung
§ 1
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 „Ansbacher Straße“ (Einkaufsmärkte Aldi & Rewe) für das Grundstück FlNrn. 216/3, Gemarkung Heilsbronn, ist beschlossen.
§ 2
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Stadtwerke Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö beschliessend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Jahresabschluss 2014 bedarf nach vorangegangener Berichterstattung und Beschlussempfehlung im Werkausschuss (15.07.2015) noch der Feststellung durch den Stadtrat.

Beschluss

Der Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Heilsbronn mit einer Bilanzsumme von 6.935.933,70 € und einem Jahresgewinn von 153.583,45 € wird hiermit festgestellt.
Der Jahresgewinn ist zur Tilgung des Verlustvortrages zu verwenden.
Zum Ausgleich der Mehrausgaben des Freibades gewährt die Stadt den Stadtwerken eine Kapitaleinlage für 2014 in Höhe von 311.073,17 €.
Die Kapitaleinlage ist durch Abbuchung von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Heilsbronn zu erbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö beschliessend 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 29.07.2015 (Nr. 167) beauftragt, die Stellplatzsatzung abzuändern.
Der Stellplatzbedarf ergibt sich in der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung) vom 11.12.2008 aus § 3 Abs. 1 und der als Anlage beigefügten Richtzahlenliste. Dort wird für Gebäude mit Altenwohnungen 1 Stellplatz je Wohnung und 1 Stellplatz für Besucher je angefangene 3 Wohnungen vorgegeben. Ansonsten sind bei Mehrfamilienhäuser und sonstigen Gebäuden mit Wohnungen 2 Stellplätze je Wohnung und ab 6 Wohneinheiten einen weiteren Stellplatz für Besucher zu errichten.
Die Verwaltung hat als Anlage eine Änderungssatzung entworfen und die Ziff. 1.4 der Richtzahlenliste geändert. Abweichend der genannten Beschlussfassung des Bau- und Umweltausschusses wurde die Richtzahlenvorgabe jedoch nur insoweit abgeändert, dass max. für 50 % der Wohnungen pro Objekt eine geringere Anzahl an Stellplätzen für altengerechte Wohnungen angerechnet werden kann. Diese Regelung entspricht den vergangenen Stellplatzanforderungen bei den Bauleitplänen.
Weiterhin ist in der Satzungsänderung vorgesehen, den Ablösebetrag in § 4 Abs. 3 Satz 2 der Satzung von derzeit 2.000 € künftig gestaffelt auf 4.000 bis 10.000 € pauschal zu erhöhen. Die Satzungsänderung ist zu beschließen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Erlass der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung) und erklärt die geänderte Richtzahlenliste als Bestandteil der Satzung. Die Anlagen (Entwurf der 1. Änderungssatzung sowie Entwurf der Richtzahlenliste) sind Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt für den Innenstadtbereich zeitnah eine eigene Regelung vorzubereiten und dem Gremium vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö 9
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9.1. Tektur Firma NBHX Trim GmbH, Gutenbergstraße 30, 91560 Heilsbronn, zum Bauantrag Neubau einer Halle auf Fl.Nr. 341, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 30;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö beschliessend 9.1
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9.2. Bauantrag Firma NBHX Trim GmbH, Gutenbergstraße 30, 91560 Heilsbronn; Aufstellen von Bürocontainern auf Fl.Nr. 330/1, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 32; hier: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 24 hinsichtlich der Abstandsflächen;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö beschliessend 9.2
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9.3. Bis spätestens Freitag, 14.08.2015 (12.00 Uhr) vor Sitzungstermin noch eingehende Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö 9.3
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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö 10
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10.1. Kommunaler Finanzausgleich; Bekanntgabe der Ergebnisse zum FAG 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö 10.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Kernforderung zu den Gesprächen zum FAG 2016 war eine weitere Anhebung des Kommunalanteils am allgemeinen Steuerverbund, um die vorhandenen und steigenden Finanzbedarfe der bayerischen Kommunen wegen rasant steigenden Sozialausgaben usw. angemessen decken zu können.
Die Reform basiert lt. beiliegender Mitteilung des Bayerischen Städtetages auf folgenden Eckpunkten (hier sind nur die wesentlichen Eckpunkte aufgeführt, die uns als kreisangehörige Gemeinde betreffen):
-        Gerechtere Erfassung der Grund- und Gewerbesteuer durch die Anhebung der Nivellierungshebesätze auf einheitlich 310 % und einer 10%igen Teilanrechnung der darüber liegenden Steuereinnahmen.
Für die kreisangehörigen Gemeinden soll sich damit eine Einnahmesteigerung i. H. v. 4,7 % ergeben.
-        Gemeindeschlüsselzuweisungen:
Unveränderte Beibehaltung der Einwohnergewichtung, die erst 2013 zugunsten kleiner Gemeinden angepasst wurde.
Einführung eines neuen Ansatzes für alle Gemeinden für Ihre Belastungen durch Kindertageseinrichtungen. Hierzu wird neben der gewichteten Einwohnerzahl die Zahl der Kinder in Tageseinrichtungen mit einer Gewichtung von 1,0 berücksichtigt.
Bewährte Elemente zugunsten strukturschwacher Gemeinden bleiben erhalten wie z. B. der Demografiefaktor, der Strukturschwächeansatz, die Sonderschlüsselzuweisungen für Gemeinden mit deutlich unterdurchschnittlicher Steuerkraft.
Die so reformierten Schlüsselzuweisungen werden 2016 um 62,6 Mio. € auf 3,2 Mrd. € erhöht.
-        Die Finanzzuweisungen der Kopfbeträge steigen um 2,5 Mio. €.

-        Die Investitionsmittel bleiben 2016 auf hohem Niveau:
Die Mittel für die Förderung des kommunalen Hochbaus werden mit 429,8 Mio. € auf hohem Niveau fortgeschrieben.
Die Mittel für den kommunalen Straßenbau und –unterhalt werden auf dem Vorjahresniveau fortgeführt.
Die Investitionspauschale wird 2016 um 30 Mio. € auf 406 Mio. € angehoben.
-        Die Zuweisungen für die Schülerbeförderung steigen um 2 Mio. € auf 316 Mio. €.


Dient zur Kenntnis.

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10.2. Stadtentwicklungskonzept; Beendigung sowie Bekanntgabe von überplanmäßigen Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö 10.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Schlussrechnung der Architektin Brigitte Sesselmann wurde mit Datum 20.08.2015 angewiesen. Damit kann nun die Maßnahme zuschussmäßig abgeschlossen werden. Die Gesamtaufwendungen für das SEK belaufen sich in den Jahren 2009 – 2015 auf insgesamt 115.346,77 €. Nach Eingang der Restzuwendung verbleiben als eingesetzte Eigenmittel der Stadt 59.146,77 €. Überplanmäßige Ausgaben sind im HHJ 2015 i. H. v. 706,79 € entstanden.
Dient zur Kenntnis.

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10.3. Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA; Reaktionen auf Resolution des Stadtrates vom 10.06.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö vorberatend 10.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Schreiben von Herrn Albert Deß, Mitglied des Europäischen Parlaments, vom 24.07.2015 sowie von den Mitgliedern des Bayerischen Landtages, Herrn Jürgen Ströbel vom 14.07.2015 sowie Herrn Dr. Peter Bauer vom 17.07.2015 mit dem auf die Resolution des Stadtrates zum Thema Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) geantwortet wurde, liegen zur Kenntnisnahme bei.
Dient zur Kenntnis.

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10.4. Bodenrichtwerte zum 01.01.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö vorberatend 10.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Beschluss des Stadtrates vom 10.06.2015 wurde der durch die Verwaltung vorab an den Gutachterausschuss mitgeteilte Vorschlag zur Anpassung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2015 bestätigt.
Seitens der Stadt Heilsbronn wurde dabei angeregt, die bisherige Zone „VI Gewerbegebiete“ in „VI Gewerbegebiete und Mischgebiet“ abzuändern.
Mit Schreiben der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses vom 22.07.2015 wurden die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2014/01.01.2015 bekanntgegeben.
Der Vorschlag der Stadt Heilsbronn, die Zone VI anzupassen, wurde bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2015 nicht berücksichtigt.
Dient zu Kenntnis.

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10.5. Ferienprogramm 2015; Resümee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö 10.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vom 31. Juli 2015 bis 12. September 2015 fand zum 28. Mal die Ferienspaßaktion der Stadt Heilsbronn statt. Zusammen mit Vereinen und Organisationen wurden in diesem Jahr 50 Veranstaltungen angeboten. Insgesamt wurden für den diesjährigen Ferienspaß 161 Ferienpässe ausgestellt (Jahr 2014: 208; Jahr 2013: 207; Jahr 2012: 194).
Da jedes Kind bei mehreren Veranstaltungen mitmachen konnte, ergibt sich somit rechnerisch eine Gesamtzahl von 718 Veranstaltungsteilnahmen (2014: 898; 2013: 937; 2012: 915). Die Minderung ist vor allem auf einen Rückgang der 6-16-Jährigen zurück zu führen. Seitens des Gremiums wird die Attraktivität des Ferie npasses gelobt.
Dient zur Kenntnis.

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10.6. Eröffnung der bayerischen Karpfensaison 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö 10.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Eröffnung der bayerischen Karpfensaison 2015/2016 durch den Bayerischen Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Herrn Helmut Brunner, am 31.08.2015, war ein voller Erfolg, der von der Presse mit zahlreichen Veröffentlichungen im TV, Radio sowie in unterschiedlichen Online- und Printmedien gewürdigt wurde. Das Schreiben von Ministerialrat Dr. Franz Geldhauser vom 01.09.2015 ist im RIS hinterlegt.
Dient zur Kenntnis.

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10.7. Heimatverein Heilsbronn hat neue Vorsitzende

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö 10.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Heimatverein Heilsbronn e.V. hat am Freitag, 4.9.2015, in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eine neue Erste Vorsitzende gewählt. Frau Dr. Barbara Kaulbach aus Bonnhof wurde einstimmig (abgesehen von ihrer eigenen Enthaltung) gewählt. Zwei weitere Beisitzer, Rudi Pirner und Herbert Kempf, wurden ebenfalls bestimmt.
Dient zur Kenntnis.

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10.8. Erweiterung eines Mobilfunkmastes auf FlNr. 421, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö vorberatend 10.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung im Stadtgebiet wird die Deutsche Funkturm GmbH die Mobilfunktechnik auf dem Grundstück FlNr. 421, Gemarkung Heilsbronn, erweitern.
Es handelt sich um ein genehmigungsfreies Bauvorhaben. Die Mobilfunkbetreiber haben jedoch zugesagt, die Kommunen vor Beginn der Bauarbeiten entsprechend zu informieren.
Die Arbeiten werden voraussichtlich am 21.09.2015 beginnen.

Dient zur Kenntnis.

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10.9. Informationsbrief des Bayerischen Städtetages 09/2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö 10.9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Informationsbrief Nr. 09/2015 des Bayerischen Städtetages befindet sich in der Tischvorlage der Stadtratsmitglieder.
Dient zur Kenntnis.

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10.10. Einladung "Liederfreunde 1897" Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö 10.10

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Gesangsverein „Liederfreunde 1897“ Heilsbronn hat vom 18. bis 20. September 2015 den Männergesangsverein aus Oberbantenberg zu Besuch.
Am Samstag, dem 19. September um 18 Uhr wird in der Hohenzollernhalle ein Konzert stattfinden. Dazu lädt der 1. Vorsitzende Uwe Oehler alle Mitglieder des Stadtrats herzlichst ein. Die Einladung ist im RIS hinterlegt.
Dient zur Kenntnis.

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10.11. Einladung ADAC-Jugendfahrradturnier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö 10.11

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der MSC Heilsbronn lädt am Sonntag, 27.09. ab 08:45 Uhr zum ADAC Endfahrradturnier für Nordbayern in die Hohenzollernhalle ein und freut sich über ein zahlreiches Erscheinen. Die Einladung mit Zeitplan ist im RIS hinterlegt.
Dient zur Kenntnis.

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10.12. Einladung zur Einführung von Frau Pfarrerin Allison Werner Hoenen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö 10.12

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die evangelische Kirchengemeinde Heilsbronn lädt für den 04.10.2015 um 14 Uhr zur Einführung von Frau Pfarrerin Allison Werner Hoenen in das Münster Heilsbronn zu einem Gottesdienst ein. Die Einladung befindet sich in der Tischvorlage der Stadtratsmitglieder.
Dient zur Kenntnis.

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10.13. Einladung zum Windpark-Infoabend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö 10.13

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Firmen Geo und Gewi laden am Montag, den 21. September 2015 um 20 Uhr zu einem Windpark-Informationsabend in das Dorfgemeinschaftshaus Müncherlbach ein. Thema ist das geplante Projekt mit drei Windkraftanlagen zwischen Müncherlbach und Göddeldorf.
Die Einladung befindet sich in der Tischvorlage der Stadtratsmitglieder.
Dient zur Kenntnis.

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10.14. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö 10.14
Datenstand vom 23.10.2015 11:35 Uhr