Datum: 28.10.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neuerlass einer Satzung über die Hausnummerierung
2 Neuerlass einer Satzung über Kostenerstattungsbeträge für Ausgleichsmaßnahmen
3 Durchführung "Feuer und Flamme" 2016; Antrag des Vereins der Heilsbronner Gewerbetreibenden e.V. auf Zuschussgewährung
4 Ansbacher Straße Nr. 8 und 10; weitere Verwendung der Häuser
5 Bekanntgaben
5.1 Einladung zu Gedenkstunde anlässlich des Volkstrauertages
5.2 Kanalauswechslung, Erneuerung der Wasserleitung und Ausbau der Breslauer Straße; Sachstandsbericht - Bauablauf
5.3 Kanalauswechslung und Erneuerung der Wasserleitung im Bereich Marktplatz/Abteigasse; Sachstandsbericht - Bauablauf
5.4 Ausbaubeitragssatzung
5.5 Vorbescheid Gewerbepark Heilsbronn GmbH, Neubau von Gemeinschaftsunterkünften auf FlNr. 293/3, Gemarkung Heilsbronn; Bekanntgabe zur Prüfung der Verwaltung zum Rechtsweg
5.6 Breitband 2.0; Information über den aktuellen Sachstand
5.7 Merkblatt für kommunale Mandatsträger
5.8 Einwohnerzahlen FLZ zum 31.12.2014
5.9 Behandlung eingehender Bauanträge im Bau- und Umweltausschuss nur bei Eingang bis zur Einladung
5.10 Rundschreiben des Bayerischen Städtetages zu Steuer- und Umlagegrundlagen 2016
5.11 Bürgerversammlungen November 2015
5.12 Einladung zur Mitgliederversammlung des Fußball Förderverein Heilsbronn
5.13 Einladung zum 5-jährigen Bestehen des Förderverein der Comenius-Grundschule

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1. Neuerlass einer Satzung über die Hausnummerierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2015 ö beschliessend 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Vergabe von Hausnummern ist nach Art. 52 Abs. 2 BayStrWG durch Satzung zu regeln. In der Satzung ist auch zu bestimmen, dass die Grundstückseigentümer die Kosten für die Hausnummerierung zu tragen haben. Ein Ermessensspielraum bei der Entscheidung, ob eine Satzung erlassen wird, besteht grundsätzlich (anders als bei Straßennamen) nicht.
Bisher erfolgt die Zuteilung von Hausnummern nach anerkannten Grundsätzen und Satzungsmustern. Die bisherige Handhabe ist nicht zu beanstanden. Die Vergabe erfolgt grundsätzlich im Ermessen der Gemeinde und ist nur dann zu beanstanden, wenn gegen das Willkürverbot verstoßen wird.
Die Entscheidung darüber, wie Hausnummern im Einzelnen verteilt werden, liegt bei der Gemeinde. Gesetzliche Vorgabe ist jedoch, dass eine einheitliche und für alle Anwendungsfälle gleiche Regelung per Satzung festgeschrieben wird.
Da es in jüngster Vergangenheit zu kleineren Schwierigkeiten bei der Zuteilung von Hausnummern gekommen ist, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, eine Satzung, deren Erlass ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist, zu erlassen. Ein entsprechender Satzungsentwurf ist im RIS hinterlegt und liegt den Stadtratsmitgliedern damit vor.
Durch die Satzungsregelungen kann Klarheit bei einzelnen Anwendungsfragen im Zusammenhang mit der Zuteilung von Hausnummern (z.B. Buchstabenzusätze zu Hausnummern, Hausnummern für Halleneingänge von Gewerbebetrieben) geschaffen werden.

Beschluss

Dem von der Verwaltung erarbeiteten Entwurf einer Satzung über die Hausnummerierung in der Stadt Heilsbronn wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Neuerlass einer Satzung über Kostenerstattungsbeträge für Ausgleichsmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2015 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für Eingriffe in Natur und Landschaft sind Ausgleichsflächen bzw. Ausgleichsmaßnahmen auszuweisen. Hierbei gilt grundsätzlich das sog. Verursacherprinzip.
Das bedeutet, wer in die Natur eingreift, ist für den Ausgleich verantwortlich.
Bei der Ausweisung neuer Baugebiete bedeutet das, dass die Stadt Heilsbronn Ausgleichsmaßnahmen für die neu angelegten Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege, etc.) ergreifen muss. Für die neu entstehenden Bauflächen sind grundsätzlich die jeweiligen Bauherren verantwortlich und daher auch für Ausgleichsmaßnahmen zuständig.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Stadt Heilsbronn für sämtliche Eingriffe in die Natur und Landschaft die Ausgleichsflächen als sog. Sammelausgleichsflächen ausweist, § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB. Dies stellt die gängige Praxis dar.
Nach § 135 a Abs. 2 Satz 1 BauGB soll die Gemeinde die Ausgleichsmaßnahmen anstelle der Bauherrn durchführen, wenn sich die Ausgleichsflächen bzw. –maßnahmen außerhalb des Baugebietes befinden und die Flächen dem Baugebiet förmlich zugeordnet sind.
Die entsprechenden Kosten für Ausgleichsflächen bzw. Ausgleichsmaßnahmen sind von den Bauherren an die Gemeinde zu erstatten. Die Kostenerstattung ist per Satzung zu regeln.
Einen Ermessensspielraum gibt es hierbei nicht. Wenn die Gemeinde die Ausgleichsflächen anstelle der Grundstückseigentümer, die grundsätzlich dazu verpflichtet wären, ausweist, so sind die Kosten zu erstatten.
Da die Stadt Heilsbronn bei Neubaugebieten die Ausgleichsmaßnahmen auch für die privaten Bauflächen ausweist, wären die Kosten durch die Grundstückseigentümer daher zu erstatten.
Die Notwendigkeit einer Kostenerstattung und einer entsprechenden Kostenerstattungssatzung wurden im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung beanstandet. Mit Erlass dieser Satzung kann hierzu der Vollzug der Beanstandung mitgeteilt werden.
Seitens der Verwaltung wird die rechtliche Notwendigkeit einer Kostenerstattungssatzung anerkannt. Ein Satzungsmuster wurde im RIS hinterlegt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Heilsbronn stimmt der als Anlage zu diesem Beschluss beigefügten Kostenerstattungssatzung zu, sie tritt zum 02.11.2015 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Durchführung "Feuer und Flamme" 2016; Antrag des Vereins der Heilsbronner Gewerbetreibenden e.V. auf Zuschussgewährung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2015 ö 3
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4. Ansbacher Straße Nr. 8 und 10; weitere Verwendung der Häuser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2015 ö 4
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5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2015 ö 5
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5.1. Einladung zu Gedenkstunde anlässlich des Volkstrauertages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2015 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Anlässlich des Volkstrauertages am Sonntag, den 15. November 2015, findet um 11.00 Uhr eine Gedenkstunde im Friedhof Heilsbronn statt. Die Stadtratsmitglieder und Ortsprecher werden ebenso wie die Bevölkerung hierzu eingeladen und um Teilnahme gebeten.
Dient zur Kenntnis.

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5.2. Kanalauswechslung, Erneuerung der Wasserleitung und Ausbau der Breslauer Straße; Sachstandsbericht - Bauablauf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2015 ö vorberatend 5.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die erforderliche Bauzeitverlängerung für die Kanalbauarbeiten bis 08.08.2015 wurde bereits in der Sitzung des Bau - und Umweltausschusses am 29.07.2015 erläutert. Sie begründet sich im umfangreichen Mehraufwand beim Leitungsgrabenverbau durch die hohe Fremdanlagendichte, verbunden mit größeren Differenzen zwischen den Bestandsplänen der Versorgungsträger und der realen Lage im Erdreich.
Weiterhin ist man den Wünschen der Anlieger entgegengekommen nur sehr kurze Leitungsgräben zu öffnen um damit ein Abstellen der Fahrzeuge über Nacht auf dem eigenen Grundstück möglich zu machen. Dieses Entgegenkommen hat sich ebenfalls auf die Bauzeit ausgewirkt.
Durch die Bauzeitverlängerung entsteht keine Baukostenmehrung. Am 23.07.2015 wurde mit der Verlegung der Hauptwasserleitung begonnen. Unterbrochen wurden die Arbeiten durch den Betriebsurlaub der Fa. RSG in der Zeit vom 07.08. - 24.08.2015.
Die Fa. RSG hat auch für die Verlegung der Wasserleitung und den erheblichen Aufwand für das Umbinden der Hausanschlüsse im Bereich der Grundstücksgrenze eine Bauzeitverlängerung bis 30.09.2015 beantragt, welcher jedoch nicht zugestimmt worden ist. Die Fa. RSG hat dann am 18.09.2015 die Bauarbeiten abgeschlossen.
Die mit dem Straßenbau beauftragte Fa. Gustav Meyer hat die Arbeiten mit den zuerst auszuführenden Grabarbeiten für die Leitungsverlegung am 30.09.2015 aufgenommen.
Die Arbeiten für die Wasserleitung, Stromversorgung, Straßenbeleuchtung und Breitbandverlegung werden voraussichtlich bis 30.10.2015 abgeschlossen sein.
Nach derzeitigem Stand sollen die Straßenbauarbeiten mit dem Einbau der Asphaltbetontragschicht Anfang Dezember 2015 abgeschlossen werden. Der Fertigstellungstermin für die Deckenbauarbeiten, die anschließend geplant sind, ist in der jetzigen Jahreszeit witterungsabhängig.
Weiterhin überlegen einige Anlieger Ihre Hofzufahrt im Rahmen der Straßenbaumaßnahme durch die Firma Meyer erneuern zu lassen. Nachdem die Firma mit Ihren Geräten bereits vor Ort ist, kann die Ausführung für die Anlieger kostengünstiger ausgeführt werden, als wenn eine andere Firma beauftragt wird. Hierdurch könnte es durch den Mehraufwand ebenfalls noch zu einer Bauzeitverlängerung kommen.
Es kann noch mitgeteil t werden, dass ständig Kontakt zu den Anwohnern gehalten wird und über die aktuelle Bauphase Auskunft erteilt wird.
Dient zur Kenntnis.

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5.3. Kanalauswechslung und Erneuerung der Wasserleitung im Bereich Marktplatz/Abteigasse; Sachstandsbericht - Bauablauf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2015 ö vorberatend 5.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Erläuterungen des Ingenieurbüros Christofori und Partner sind im RIS hinterlegt.
Zusammenfassend können hieraus folgende Eckdaten mitgeteilt werden:
Baubeginn: 01.06.2015
Die geplante Fertigstellung im Dezember 2015 kann wegen folgender Bauverzögerungen nicht eingehalten werden:
       Umverlegung bestehender Gasleitung                                5 Arbeitstage
       Notreparaturarbeiten für die Stadtwerke in der Badstraße                4 Arbeitstage
       Zusätzliche Wasserleitungsarbeiten außerhalb der Kanaltrasse        15 - 20 Arbeitstage
       Erkundung vorgefundener unbekannter Rohrleitungen                2 - 3 Arbeitstage
Die Baufertigstellung ist für Ende Mai 2016 geplant, wobei hierbei eine dreimonatige Winterpause eingerechnet wurde. In den letzten Jahren war eine so lange Winterpause nicht erforderlich.
Zur Ausführung wird mitgeteilt:
Der vorhandene Randstein mit Zweizeiler ist im Rahmen der Kanalbaumaßnahme ausgebaut worden.
Wegen der geplanten Neugestaltung der Abteigasse von der Catania bis zum Torbogen am RPZ im Rahmen der Marktplatzneugestaltung hat man bei einem Baustellentermin festgelegt, auf den Wiedereinbau von Randstein und Zweizeiler zu verzichten.
Es wird eine ebene Asphaltfläche hergestellt. Die Entwässerung erfolgt über den vorhandenen Fünfzeiler.
Dient zur Kenntnis.

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5.4. Ausbaubeitragssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2015 ö 5.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Diskussionen über die Anwendung der ABS, auch in Heilsbronn, sind hinreichend bekannt.
1. Bürgermeister Pfeiffer hat die zuständigen Behörden gebeten, die Stadt Heilsbronn aktuell informiert zu halten, wenn sich mit Blick auf die derzeitigen Gesetzesentwürfe Änderungen in der Angelegenheit ABS ergeben. Nähere Ausführungen hierzu werden im nichtöffentlichen Teil bekannt gegeben.
Dient zur Kenntnis.

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5.5. Vorbescheid Gewerbepark Heilsbronn GmbH, Neubau von Gemeinschaftsunterkünften auf FlNr. 293/3, Gemarkung Heilsbronn; Bekanntgabe zur Prüfung der Verwaltung zum Rechtsweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2015 ö 5.5
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5.6. Breitband 2.0; Information über den aktuellen Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2015 ö 5.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 29.07.2015 hat der Stadtrat von Heilsbronn über die Auftragsvergabe entschieden. Die Verwaltung hat daraufhin alle erforderlichen Unterlagen zum Förderantrag, der einen gesamten Leitzordner umfasste, zusammengestellt und den Förderantrag am 20.08.2015 bei der Regierung von Mittelfranken gestellt. Mit der Stellung des Förderantrages musste auch das Ergebnis des Auswahlverfahrens auf die Homepage (Wirtschaft/Breitbanderschließung) gestellt werden. In der Bekanntmachung zur Auswahlentscheidung wird ausgeführt, dass die Stadt Heilsbronn beabsichtigt, mit der Deutschen Telekom GmbH einen Vertrag zu schließen. Eine Nachfrage am 05.10.2015 bei der Regierung von Mittelfranken ergab, dass noch mit einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit zu rechnen sei. Ungeachtet dessen liegt bereits der Vertragsentwurf der Telekom vor, der zurzeit durch die Verwaltung und dem Breitbandberater Herr Langer geprüft wird.
Ein möglicher Vertragsabschluss vor der Genehmigung wird von Verwaltungsseite nicht empfohlen.
Dient zur Kenntnis.

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5.7. Merkblatt für kommunale Mandatsträger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2015 ö vorberatend 5.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung vom 14.10.2015 befand sich in den Tischvorlagen das Merkblatt für kommunale Mandatsträger. Auf Seite 9 des Merkblattes befindet sich eine Erklärung zur Kenntnisnahme der Regelungen zur Korruptionsprävention. Die Gremiumsmitglieder werden gebeten, der V erwaltung dieses Merkblatt bis zur nächsten Sitzung unterschrieben zurückzugeben.
Dient zur Kenntnis.

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5.8. Einwohnerzahlen FLZ zum 31.12.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2015 ö 5.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Unter den amtlichen Bekanntmachungen des Landratsamtes wurden in der Ausgabe der FLZ vom 28.10 .2015 die Einwohnerzahlen zum 31.12.2014 veröffentlicht. Heilsbronn zählt 9.186 Einwohner und somit 3 mehr als zum 30.06.2014.
Dient zur Kenntnis.

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5.9. Behandlung eingehender Bauanträge im Bau- und Umweltausschuss nur bei Eingang bis zur Einladung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2015 ö vorberatend 5.9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Da es aufgrund der hohen Arbeitsbelastung in der Bauabteilung mitunter zu Engpässen bei der rechtzeitigen Bearbeitung von Bauanträgen kommt, die am Freitag vor Sitzungstermin eingehen, werden ab 01.01.2016 nur noch Bauanträge in der jeweils kommenden Sitzung des Bau- und Umweltausschusses behandelt, die bis zum Tag der Einladung bei der Stadt Heilsbronn eingehen.
Eine Verpflichtung der Stadt Heilsbronn, bis spätestens Freitag vor Sitzungstermin eingehende Bauanträge in der Sitzung zu behandeln, besteht nicht.
Die zweimonatige Frist für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB  kann auch bei der Neuregelung ohne weiteres eingehalten werden.
Neben der erleichterten Bearbeitung von Bauanträgen hat die Neuregelung den Vorteil, dass die Öffentlichkeit über die zu behandelnden Angelegenheiten der Sitzung weitestgehend – abgesehen von dringlichen Angelegenheiten oder Bekanntgaben - informiert werden. Mit der derzeitigen Regelung wird die Tagesordnung nach Bekanntmachung ggf. noch um eingehende Bauanträge erweitert.
Eine entsprechende Mitteilung wird im Amts- und Mitteilungsblatt für den Monat Dezember veröffentlicht.
Dient zur Kenntnis.

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5.10. Rundschreiben des Bayerischen Städtetages zu Steuer- und Umlagegrundlagen 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2015 ö 5.10

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Rundschreiben Nr. 157/2015 des Bayerischen Städtetages zu Steuer- und Umlagegrundlagen 2016 ist den Stadtratsmitgliedern im RIS bereitgestellt.
Dient zur Kenntnis.

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5.11. Bürgerversammlungen November 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2015 ö 5.11

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Folgende Bürgerversammlungen finden im November statt:
Donnerstag, den 12.11.2015 um 19.30 Uhr für die Stadtteile Betzendorf und Markttriebendorf im Dorfgemeinschaftshaus Betzendorf
Donnerstag, den 19.11.2015 um 20.00 Uhr! (geändert wegen Infoabend Grundschule) für den Stadtteil Gottmannsdorf im Gasthaus „Silberhorn“ in Gottmannsdorf
Donnerstag, den 26.11.2015 um 19.30 Uhr für die Stadt Heilsbronn im Konventsaal.
Dient zur Kenntnis.

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5.12. Einladung zur Mitgliederversammlung des Fußball Förderverein Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2015 ö 5.12

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Fußball Förderverein Heilsbronn lädt für Montag, 09.11.2015 um 19 Uhr zur Jahreshauptversammlung in das Gasthaus Goldener Stern ein. Die Einladung befindet sich in der Tischvorlage der Stadtratsmitglieder.
Dient zur Kenntnis.

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5.13. Einladung zum 5-jährigen Bestehen des Förderverein der Comenius-Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2015 ö 5.13

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Förderverein der Comenius-Grundschule Bürglein e.V. lädt für Freitag, 20.11.2015 von 11 – 13:30 Uhr anlässlich seines 5-jährigen Bestehens in die Grundschule Bürglein ein . Die Einladung befindet sich in der Tischvorlage der Stadtratsmitglieder.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 27.11.2015 11:03 Uhr