Datum: 09.12.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag Firma Ratisbona Baubetreuungs GmbH & Co. oHG, Industriepark Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Haidhof Neubau REWE-Supermarkt auf Fl.Nrn. 409/2 und 409/3, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße
2 Bauantrag Firma Kupfer Immobilien GmbH & Co. KG. Mausendorfer Weg 11, 91560 Heilsbronn; Neubau einer Metzgerei mit Bistro und Werksverkauf auf Fl.Nrn. 409/2, 409/3 und 409/9 (Teilflächen), Gemarkung Heilsbronn, Gewerbegebiet Klosterwald
3 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Heilsbronn; Amtstafel(n)
4 Citymanagement; a) Information über den aktuellen Sachstand b) Ausschreibung
5 Verlängerung des städtebaulichen Vertrages zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen mit der Firma Climagy Sonnenkraft GmbH & Co. KG; a) Städtebaulicher Vertrag zur Freiflächenphotovoltaikanlage Bonnhof Ost b) Städtebaulicher Vertrag zur Freiflächenphotovoltaikanlage Bonnhof West
6 Kreisverkehr an der Ansbacher Straße - AN 17; Beschluss über die Ablösevereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, dem Landkreis Ansbach und der Stadt Heilsbronn
7 Jahresrückblick 2015
8 Bekanntgaben
8.1 Qualitätssiegel "Bildungsregionen in Bayern"
8.2 Einladung Weihnachtsfeier AWO
8.3 Termine altersbezogene Feiern im JUZ
8.4 "Stiller Bereich" Münsterplatz, Feuerwerksverbot an Silvester, Antrag des Evangelisch-Lutherischen Pfarramtes vom 23.11.2015, Bekanntgabe der Rechtssituation
8.5 Kreisumlage und Bezirksumlage 2016 - Schreiben an Bezirke- und Landkreistag

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1. Bauantrag Firma Ratisbona Baubetreuungs GmbH & Co. oHG, Industriepark Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Haidhof Neubau REWE-Supermarkt auf Fl.Nrn. 409/2 und 409/3, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.12.2015 ö beschliessend 1
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2. Bauantrag Firma Kupfer Immobilien GmbH & Co. KG. Mausendorfer Weg 11, 91560 Heilsbronn; Neubau einer Metzgerei mit Bistro und Werksverkauf auf Fl.Nrn. 409/2, 409/3 und 409/9 (Teilflächen), Gemarkung Heilsbronn, Gewerbegebiet Klosterwald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.12.2015 ö beschliessend 2
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3. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Heilsbronn; Amtstafel(n)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.12.2015 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Heilsbronn erfolgen durch Anschlag an die Amtstafeln. Durch Beschluss des Stadtrats ist die Art der Bekanntmachung und der Ort, an dem die Amtstafel (Gemeindetafel) aufgestellt ist, zu bestimmen.
Im Stadtgebiet sind insgesamt 29 Amtstafeln aufgestellt.
Die Anregung der überörtlichen Rechnungsprüfung wird in der von der Verwaltung erstellten Stellungnahme zur Rechnungsprüfung aufgegriffen, da ohne Nachteil für den Bürger eine Verwaltungsvereinfachung und höhere Rechtssicherheit erreicht wird. Es soll nur die Anschlagtafel am Kammereckerplatz vor dem Rathaus als Amtstafel bestimmt werden.
Die weiteren bestehenden Tafeln im Stadtgebiet werden wie bisher mit den gleichen Informationen versorgt nur nicht als Amts-, sondern als Hinweistafeln.
Eine entsprechende Beschilderung wird erfolgen. Die Geschäftsordnung des Stadtrates ist dahingehend ebenfalls noch zu ergänzen.

Beschluss

Die Stadt Heilsbronn bestimmt als Art der Bekanntmachung den Anschlag an die Amtstafel vor dem Rathaus am Kammereckerplatz.
Satzungen werden nach Art. 26 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 GO durch Niederlegung und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag amtlich bekannt gemacht.
Die Stadt Heilsbronn unterhält weitere Hinweistafeln in größeren, siedlungsmäßig selbständigen Gemeindeteilen und die heftet die Anschläge auch an diesen Gemeindetafeln an.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Citymanagement; a) Information über den aktuellen Sachstand b) Ausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.12.2015 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in nichtöffentlicher Sitzung am 09.05.2015 das künftige Citymanagement besprochen und Aufgabenschwerpunkte erarbeitet. Diese wurden zwischenzeitlich mit der Regierung von Mittelfranken / Städtebauförderung abgesprochen. Die Regierung von Mittelfranken ist mit der Aufgabenbeschreibung einverstanden und fördert weiterhin ein Citymanagement in Heilsbronn unter der Voraussetzung, dass eine öffentliche Ausschreibung erfolgt.
Das letzte City- bzw. Projektmanagement wurde öffentlich in den Nürnberger Nachrichten ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgte zunächst für 6 Monate mit 20 Wochenstunden mit der Option einer Verlängerung. Nach Eingang der Bewerbungen stellten sich die Bewerber dem Stadtrat vor. Nach der Auswahlentscheidung des Gremiums erfolgte nochmals eine konkrete Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken und anschließend die Projektvergabe. Für die Neuvergabe des City-/Projektmanagements ist die gleiche Vorgehensweise vorgesehen.
Für das letzte Citymanagement wurde eine Förderung von rund 60 % der Gesamtkosten übernommen bei Ausgaben von rund 62.000 EUR jährlich.
Die Ausschreibung ist wie folgt vorgesehen:
Die Stadt Heilsbronn im Landkreis Ansbach beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt Leistungen des
Projektmanagements
im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ zu beauftragen.
Das Projektmanagement soll sich vorerst über 6 Monate mit 20 Stunden/Woche erstrecken. Eine Option auf Verlängerung besteht.
Aufgaben-/Themenfelder
-        Positive Darstellung der Stadt / Imagepflege
-        Unterstützung des Einzelhandels (Gastronomie / Gewerbetreibende)
-        Gezielte Akquise von Gewerbetreibenden zur Innenstadtbelegung
o        Nutzersuche für Leerstände
o        gezieltes Leerstandsmanagement
-        Baustellenmanagement bei der Innenstadtsanierung
-        Aktivitäten bündeln und Engagement fördern, u. a. durch
o        Intensivierung von Projektarbeiten
o        Vernetzung mit Projektgruppen
o        Gewinnung von Heilsbronner Unterstützern
Es kann hierbei auf die Ergebnisse des bisher durchgeführten Citymanagements aufgebaut werden.
Anforderungen
Erfahrungen in den Bereichen Projektmanagement, Organisation, Baurecht, Kommunikation.
Sie sollten für die Probleme und Unterschiede der Beteiligten offen sein, lokal Präsenz zeigen und praktisch und zielorientiert vorgehen.
Aussagekräftige Unterlagen mit entsprechenden Nachweisen und Referenzen schicken Sie bitte bis zum
       TERMIN
an die Stadt Heilsbronn, Kammereckerplatz 1, 91560 Heilsbronn, oder per Mail an rathaus@stadt-heilsbronn.de.
Für Fragen steht Herr Hufnagel, Tel. 09872/806-12, zur Verfügung.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Ausschreibung eines Projektmanagements zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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5. Verlängerung des städtebaulichen Vertrages zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen mit der Firma Climagy Sonnenkraft GmbH & Co. KG; a) Städtebaulicher Vertrag zur Freiflächenphotovoltaikanlage Bonnhof Ost b) Städtebaulicher Vertrag zur Freiflächenphotovoltaikanlage Bonnhof West

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.12.2015 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn hat am 19.05.2010 die Bebauungspläne Nrn. 34 (Freiflächenphotovoltaik Bonnhof Ost) und B 35 (Freiflächenphotovoltaik Bonnhof West) als Satzung beschlossen. Die Bebauungspläne traten am 20.08.2010 in Kraft.
Die Stadt Heilsbronn hat mit städtebaulichen Verträgen vom 16.06./17.08.2010 die Climagy Sonnenkraft GmbH & Co. KG bzw. Climagy Sonnenstrom GmbH & Co. KG ermächtigt, den Bau der Photovoltaikanlagen durchzuführen. Hierzu wurde eine Bauverpflichtung innerhalb von 48 Monaten nach Inkrafttreten der Bauleitpläne vereinbart. Für den Fall, dass diese Verpflichtung nicht eingehalten wird, steht der Stadt ein Kündigungsrecht zu. Wegen Änderungen des EEG konnten die ausgewiesenen Flächen nicht mehr förderfähig errichtet werden. Zu einer Kündigung des Vertrages kam es jedoch nicht, so dass der Vertrag nach wie vor Gültigkeit hat.
Nunmehr besteht für die Vertragspartner die Möglichkeit, bei der Bundesnetzagentur für die ausführungsreifen Projekte an einer Ausschreibung im Zuge der letzten EEG-Novelle teilzunehmen und bei einem erfolgreichen Gebot die Projekte zu realisieren. Für eine Planungssicherheit schlägt der Vertragspartner nun eine Verlängerung der Baufrist bis 16.08.2018 vor. Der Vertrag soll ansonsten unverändert fortbestehen.
Nachdem der Vertrag vom 16.06./17.08.2010 bisher nicht gekündigt wurde und eine Kündigung auch nicht beabsichtigt war, ist nach Ansicht der Verwaltung eine Neufestlegung der Bauzeit für den Vertragspartner möglich. Hinzuweisen ist jedoch auf den Beschluss des Stadtrates vom 11.03.2015 (Nr. 478), wonach im Bereich von Gottmannsdorf keine weiteren Flächen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaik genehmigt werden sollen. Die Verwaltung sieht die Vertragsverlängerung jedoch nicht im Widerspruch zu diesem Beschluss: Vorliegend existieren rechtsgültige Bebauungspläne, die grundsätzlich ein Baurecht zur Folge haben könnten. Es sind keine (neuen) weiteren Flächen. Auch liegt die Fläche westlich und östlich von Bonnhof und nicht unmittelbar um Gottmannsdorf.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Vertragsverlängerung bis 16.08.2018 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Kreisverkehr an der Ansbacher Straße - AN 17; Beschluss über die Ablösevereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, dem Landkreis Ansbach und der Stadt Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.12.2015 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Neubau des Kreisverkehrs in der Ansbacher Straße auf Höhe der heutigen Verbrauchermärkte war Gegenstand mehrerer Stadtratssitzungen, zuletzt am 29.07.2015 (Nr. 701). Es ging vor allem um die Kostenbeteiligung des Landkreises.
Durch das Staatliche Bauamt wurde nun mit Schreiben vom 18.11.2015 die im RiS hinterlegte Ablösevereinbarung übersandt. Betroffen sind der Landkreis Ansbach für die Kreisstraße AN 17, die Stadt Heilsbronn für die Einmündungen in die Baugebiete Nr. B 25 (Aldi & Rewe) und B 28 (ehem. Sportflächen) sowie der Freistaat Bayern für den Übergangsbereich zur Staatsstraße 2410.
In der Vereinbarung wird im Wesentlichen geregelt, dass
-        die Stadt Heilsbronn die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung der Straßenbauarbeiten im Kreuzungsbereich übernimmt. Hierzu gehört auch die Planung der Markierung, Wegweisung und Beschilderung.
-        die Straßenbauverwaltung für die Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung der Markierung, Wegweisung und Beschilderung im Kreuzungsbereich zuständig ist.
-        die Stadt die Fristen für Mängelansprüche überwacht und solche gegen den Auftragnehmer geltend macht.

Die Kosten der Herstellung des Kreisverkehrs trägt die Stadt Heilsbronn. Die Straßenbaulast, Unterhaltung und Eigentum, die Verwaltungszuständigkeit, die Verkehrssicherungspflicht und den Winterdienst hat die Stadt Heilsbronn für die Ortsstraßen zu den Baugebieten ab dem Fahrbahnrand des Kreisverkehrs. Für den Geh- und Radweg trägt die Stadt die Verkehrssicherungspflicht.
Für die Unterhaltungsmehraufwendungen des Landkreises wurde ein Ablösebetrag nach der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung i. H. v. 90.100 EUR errechnet. Herr Strauß kündigte vorab zunächst telefonisch einen sechsstelligen Betrag an. Nach interner Abstimmung wurde die Berechnung nochmals überarbeitet und ein günstigeres Ergebnis für Heilsbronn erzielt. Die Berechnungsgrundlagen stammen vom Ingenieurbüro Christofori und Partner.
Die Verwaltung hat die Vertragsgrundlage geprüft. Es wird eine Zustimmung zur Ablösevereinbarung vorgeschlagen. Eine Ausschreibung ist erst nach Vorliegen einer gültigen Ablösevereinbarung möglich.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, dem Landkreis Ansbach und der Stadt Heilsbronn über den Neubau und den künftigen Unterhalt der Kreuzung der Kreisstraße AN 17 mit der vorhandenen Einmündung der Ortstraße zum REWE (Bebauungsplan Nr. B 25) und der neu hinzukommenden Einmündung in das Baugebiet Nr. B 28 im Übergangsbereich der Staatsstraße 2410 zur Kreisstraße AN 17 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Jahresrückblick 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.12.2015 ö 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Jahr 2015 - Unsere Stadt im Umbruch
Erster Bürgermeister Pfeiffer dankt der Verwaltung und dem Stadtrat für die tatkräftige und konstruktive Mitarbeit. Anschließend stellt er dem Stadtratsgremium die wesentlichen Projekte der Stadt Heilsbronn im Jahr 2015.
Wegen der Vielzahl der Projekte geht der Erste Bürgermeister nur auf ausgewählte Vorhaben ein.
1.        Bauvorhaben
Die aktuelle Umbruchsituation unserer Stadt zeigt sich auch an der hohen Auslastung unserer Bauabteilung. So wurden u.a. acht Bebauungspläne aufgestellt.
1.1 Badstraße
Nach dem Abbruch der Gebäude entlang der Badstraße in 2014 (Nummern 6/8/10/12/14), erfolgt  nunmehr die bauliche Neuordnung. Die Wohnanlage am Klostergraben wurde bis Ende November fertiggestellt, die Vermietung ist am Laufen. Im Bau befinden sich die städtischen Stellplätze und die Neugestaltung des Klostergrabens.
1.2 Bauanträge und Bauvoranfragen
Neben zahlreichen gewerblichen und Wohnungsbauanträgen wurden vier Objekte für Mehrgeschosshäuser  - alle mit Aufzug - genehmigt.
?        Antrag auf Erstellung von 17 Wohnungen an der St.-Gundekar-Str. genehmigt
?        Antrag auf Errichtung einer Eigentumswohnanlage mit 34 Wohnungen und Tiefgarage an der Herbststraße genehmigt
?        Neubau von 12 Eigentumswohnungen mit Garagen zwischen Bahnhof und Winterstraße genehmigt
?        Bauvoranfrage für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit ca. 12 Wohnungen und Tiefgarage an der Nürnberger Straße wurde an das Landratsamt weitergeleitet
1.3 Bebauungsplan Nr. B 28 „Südlich der Ansbacher Straße - ehem. Sportflächen“
Dieser trat mit Bekanntmachung am 21.09.2015 in Kraft. Ein Grundstück wurde an einen Projektierer, der einen Lebensmittelmarkt errichten will, verkauft. Ein weiteres Grundstück wurde durch die Immobilien Freistaat Bayern ausgeschrieben; die Verträge sind geschlossen. Für weitere noch verfügbare 2.200 m² gibt es verschiedene Interessenten. Der Ortseingang in der Ansbacher Straße wird dadurch grundlegend sein Gesicht verändern.
1.4 Die Erweiterung des Sanierungsgebietes „Altstadt Heilsbronn“
wurde durch Erlass einer neuen Satzung „Erweiterung des Sanierungsgebietes Altstadt Heilsbronn mit Anschluss an Bahnhofsbereich“ durch Stadtrat am 25.03.2015 beschlossen. Die Verwaltung bereitet derzeit eine Gestaltungssatzung für Werbeanlagen vor und wird auch die Förderrichtlinien für das Sanierungsgebiet überarbeiten.
1.5 Innenstadt
Die Neugestaltung des ehemaligen „Zwickgelände“ ist abgeschlossen.
30 innenstadtnahe Parkplätze werden auf den Grundstücken an der Ansbacher Straße 8 und 10 entstehen.
1.6 Kreisverkehr Ansbacher Straße
Die Planungen sind fertig. Baubeginn war ursprünglich in 2015 vorgesehen. Das Staatliche Bauamt hatte jedoch die sogenannte Ablösevereinbarung erst vor Kurzem zugesandt. Die Ausschreibung des Kreisverkehrs soll noch in diesem Jahr erfolgen – heute haben wir darüber entschieden. Baubeginn ist nach der Winterpause und Fertigstellung Mitte 2016 geplant.
1.7 Neubaugebiet Weiterndorf
Der Bebauungsplan Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ ist seit 21.09.2015 rechtskräftig. In Entstehung ist ein Neubaugebiet mit 59 Bauplätzen (davon zwei für Mehrfamilienhäuser). Die Veräußerung der Grundstücke wurde am 19.11.2015 auf den Weg gebracht.
1.8 Neugestaltung Marktplatz
Die Vorarbeiten für die Entscheidung im Stadtrat sind weit gediehen. Über die Planung soll der Stadtrat voraussichtlich in der Sitzung am 27.01.2016 beraten.
1.9 Park + Ride-Parkplätze Bahnhof Heilsbronn
Das Ziel ist eine Erweiterung der Parkplätze um 150 Stellplätze und weitere Optionen für die Zukunft. Die Verhandlungen mit der Bahn wegen Grunderwerb zur Errichtung weiterer P+R-Flächen gestalten sich nicht einfach.
1.10 Sanierung Kanalnetz und Wasserversorgung Werkvolksiedlung
Die Kanalbauarbeiten, Erneuerung der Wasserleitung und Kabelverlegearbeiten in der Breslauer Straße (Bereich Einbahnstraße) sind abgeschlossen. Mitverlegt wurden auch sog. Pipes, Lehrrohre für die künftige Glasfaseranbindung bis zum Haus (sog. FTTH/FTTB-Lösung). Bis auf den Einbau der Asphaltbetondecke, der im Frühjahr 2016 erfolgen soll, sind die Arbeiten abgeschlossen.
1.11 Windkraftanlagen im Vorranggebiet WK 9 bei Müncherlbach/Göddeldorf
Ein Projektierer, die Firma GEWI, plant die Errichtung von drei WK-Anlagen. Eine erste Informationsveranstaltung fand am 21.09.2015 im Dorfgemeinschaftshaus Müncherlbach statt. Übergabe einer Unterschriftenliste von Müncherlbacher Bürgern gegen das geplante Projekt an die Stadtverwaltung am 09.11.2015. Die Firma GEWI hat einen Antrag für die erforderlichen Aufstellungsbeschlüsse und Aufnahme einer Bauleitplanung eingereicht. Die Entscheidung im Stadtrat steht Ende Januar/ Anfang Februar 2016 im Stadtrat an.
2. Breitbandversorgung
Den Auftrag für den Ausbau der Breitbandversorgung erhält voraussichtlich die Telekom. Der Ausbau wird gefördert und die Verwaltung wird einen Kooperationsvertrag mit der Telekom vorbereiten. Damit wollen wir eine solide Basis für die Zukunft schaffen. Der Ausbau soll Ende 2016/Anfang 2017 erfolgen. Die Regierung von Mittelfranken den Förderantrag positiv bewertet, die Genehmigung steht aber noch immer aus. Wegen einer neuen Förderung durch den Bund, wird die Verwaltung die Möglichkeit einer weiteren Förderung prüfen.
3.        Flüchtlinge
Derzeit sind 49 Asylbewerber an sechs Standorten in Heilsbronn und den Ortsteilen untergebracht. Darunter eine Gruppe 6 unbegleiteter Jugendliche der Diakonie Neuendettelsau in der Bahnhofsstraße. Weitere bis zu 30 Asylbewerber sind in Heilsbronn / Klosterhof im Rahmen der Erstaufnahme untergebracht.
Ein privater Grundstückseigentümer möchte in der Fabrikstraße eine Gemeinschaftsunterkunft für bis zu 200 Flüchtlinge in Containerbauweise bauen (Vorbescheid ist erlassen).
Das LRA Ansbach hat einen Bauantrag für den Festplatz gestellt, die Stadt Heilsbronn (auch Grundstückseigentümerin) hat ihr Einvernehmen hierzu nicht erteilt.
Die Stadt Heilsbronn hat dem LRA Ansbach drei Objekte für die Unterbringung von Flüchtlingen angeboten, am 24.11. wurde nach erneuten Gesprächen nun Einigung mit dem LRA erzielt; Stadtratsbeschluss über die Vermietung an LRA erging am 25.11.2015.
Überaus erwähnenswert ist das große Engagement des Unterstützerkreises Asyl.
4.        Kinderbetreuung und Schulen
4.1. Kinderbetreuung
Die baulichen Voraussetzungen für eine provisorische Kitagruppe mit 20 Plätzen an der Kita „Peter Pan“ wurden geschaffen.
Der Neubau einer zweigruppigen Kindertagesstätte wird derzeit geplant. Hier wird eine Änderung des dort bestehenden Bebauungsplanes nötig.
4.2 Grundschule Heilsbronn
Die Bildung einer weiteren Ganztagesklasse für die 1. Jahrgangsstufe 2015/2016 an der Grundschule Heilsbronn scheiterte wegen fehlender Genehmigung des Schulamtes. Mittagsbetreuung und Hort wurden deshalb aufgestockt (Hort 54 Kinder, Mittagsbetreuung 38 Kinder). Seit Schuljahr 2015/2016 gibt es ein Pilotprojekt zur Einführung offener Ganztagsangebote auch an Grundschulen.
Stadtverwaltung mit Hort und Mittagsbetreuung sowie Grundschule prüfen zurzeit, ob die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule auch für Heilsbronn möglich und vorteilhaft ist. Ziel ist dabei aber auch die Beibehaltung der gebundenen Ganztagsform; hier ist allerdings der Elternwunsch ausschlaggebend. Eine Zweigleisige Planung ist nötig, da eine Entscheidung wohl erst kurz vor Schuljahresbeginn 2016/17 zu erwarten ist.
5.        Kulturkalender 2015
Unsere Stadt hat 2015 eine Vielzahl an Veranstaltungshöhepunkten – begünstigt durch den schönen Sommer und die überragende Unterstützung durch unsere Bürgerinnen und Bürger – erlebt.
Die BR-Radltour am 05.08.2015 war das Highlight und eine mitreißende Veranstaltung, wie sie Heilsbronn in dieser Weise sobald nicht mehr erleben wird. 1.200 Radler wurden in Heilsbronn am Marktplatz sehr emotional begrüßt. Die Unterbringung in der Hohenzollernhalle, Grundschule und Realschule klappte ausgezeichnet. Der Dank geht an die Vereine und die Verwaltung, die hier engagiert umgesetzt haben, was die Organisatoren vorgaben. Die Zusammenarbeit war beispielhaft und das Ergebnis für alle Teilnehmer ein gelungenes Fest.

6.        Stadtwerke - Wasserversorgung
Notwendige Investitionen in die Strom- und Wasserversorgung wurden getätigt bzw. auf den Weg gebracht (Neubau eines Hochbehälters; Bauzeit bis 2017 und Netz-Wasserversorgung). Der heiße Sommer, der uns rund 51.000 Besucher im Freibad brachte, hat auch gezeigt, wie schnell Wasserknappheit entstehen kann.

Ausführlich sind alle Projekte in der Bildschirmpräsentation zur Bürgerversammlung auf der Homepage und im RIS nachzulesen.

7. Statistik
7.1 Einwohnerzahlen
Von Ende 2014 auf jetzt ist die Zahl der Heilsbronner Bürger von 9.243 auf 9.318 gestiegen. (Stand: 26.11.2015)
7.2 Standesamt (Stand 01.12.2015)
Geburten hatten wir in diesem Jahr bisher 78 (2014: 77)
Eheschließungen        47 (2014: 47)
Sterbefälle        95 (2014: 87)
7.3 Gewerbewesen (Stand: 01.12.2015)
Gewerbeanmeldungen:
51 (2014: 107)
Gewerbeabmeldungen:
61 (2014: 69)

Eine sehr erfreuliche Entwicklung haben wir von Ende 2008 bis Ende 2013 zu verzeichnen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen beschäftigten Arbeitnehmer erhöhte sich in diesem Zeitraum von 2.129 auf 3.166. Gleichzeitig nahm der Überschuss der Auspendler von 1.284 auf 503 Personen ab.
Erster Bürgermeister dankt allen Unternehmern und dem Gremium, die für diese positive Entwicklung die Voraussetzungen geschaffen haben und beendet den Jahresrückblick.
Die Fraktionen schließen sich mit einem Dank an die Verwaltung und den Ersten Bürgermeister an.
Dient zur Kenntnis.

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.12.2015 ö 8
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8.1. Qualitätssiegel "Bildungsregionen in Bayern"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.12.2015 ö 8.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Landkreis Ansbach hat sich erfolgreich an der Initiative „Bildungsregionen in Bayern“ beteiligt. Am 27. November 2015 hat Dr. Ludwig Spaenle (Bayerischer Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst) das Qualitätssiegel an den Landrat Dr. Jürgen Ludwig übergeben. Die Stadt Heilsbronn hat ebenfalls eine Urkunde „Bildungsregion in Bayern 2015“ erhalten.
Dient zur Kenntnis.

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8.2. Einladung Weihnachtsfeier AWO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.12.2015 ö 8.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am Sonntag, dem 13. Dezember 2015 findet ab 14 Uhr im Konventsaal die Weihnachtsfeier der AWO Heilsbronn statt. Die Einladung ist im RIS hinterlegt.
Dient zur Kenntnis.

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8.3. Termine altersbezogene Feiern im JUZ

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.12.2015 ö 8.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am Samstag, 12.12.15 ab 18 Uhr findet im JUZ die Feier für die 18-Jährigen statt. Die Feier für die 16-Jährigen findet a m Samstag, 19.12.15 ebenfalls ab 18 Uhr im JUZ statt. Alle Stadtratsmitglieder sind zu den Feiern recht herzlich eingeladen.
Dient zur Kenntnis.

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8.4. "Stiller Bereich" Münsterplatz, Feuerwerksverbot an Silvester, Antrag des Evangelisch-Lutherischen Pfarramtes vom 23.11.2015, Bekanntgabe der Rechtssituation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.12.2015 ö 8.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 23.11.2015 hat der Kirchenvorstand der Evangelisch-Lutherischen Gemeinde in Heilsbronn ein Feuerwerksverbot an Silvester auf dem Münsterplatz und in der Straße hinter dem Münster beantragt. In dem Schreiben wird auch auf die Störungen durch „griechisch-türkische“ Jugendliche, Frauen und Kinder bei der „Geistlichen Musik“ im Sommer hingewiesen. Weiterhin sei der Münsterplatz an Halloween extrem verunreinigt gewesen und an der westlichen Außenwand des Refektoriums ein rotes Kürbisgesicht aufgemalt worden. Es wird auch auf eine Halloween-Feier im Konventsaal Bezug genommen.
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:
1.        Nach § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe u. a. von Kirchen verboten. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

2.        Die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Anlage Münstervorplatz, Kreuzgang und dem Platz vor dem Konventsaal in der Stadt Heilsbronn vom 21.04.2011 sieht in § 2 Abs. 2 zur Schonung und zum Schutz der Anlage vor, dass das Erzeugen von Lärm jeglicher Art untersagt ist. Benutzer der Anlagen, die dieser Bestimmung zuwider handeln, können nach Verwarnung ganz oder teilweise von der Benutzung ausgeschlossen werden. Weiterhin stellt ein Verstoß gegen § 2 Abs. 2 der Satzung eine Ordnungswidrigkeit dar.

3.        Die Überwachung der 1. SprengV und der gemeindlichen Satzung ist Aufgabe der Polizei. Die Stadt Heilsbronn hat keinen Ordnungsdienst, der die Einhaltung der städtischen Satzungen überwacht. Der Kirchengemeinde kann deshalb nur angeraten werden, künftig bei Störungen konsequent die Polizei zu verständigen.

4.        Ein (weiteres) Verbot für das Feuerwerk an Silvester ist deshalb nicht nötig. Es müssten lediglich die bestehenden Verbote durchgesetzt werden. Letzteres ist aber – wie ausgeführt – Aufgabe der Polizei. Die Verwaltung sieht allenfalls eine Möglichkeit, gezielt auf diese Bestimmungen (Verbote) durch temporäre Hinweisschilder aufmerksam zu machen. Letzteres führt jedoch auch zu einem störenden Bild im Bereich des Münsters.

5.        Vom 31.10. auf den 01.11.2015 (sog. Halloween-Nacht) war keine Halloween-Feier im Konventsaal angemeldet. Der Konventsaal war nicht belegt.

6.        Die Stadt Heilsbronn hat mit der Polizei die Thematik Münsterplatz und Störungen durch eine Bevölkerungsgruppe thematisiert. Die Polizei will im Rahmen ihrer Streifentätigkeit den Platz sporadisch aufsuchen. Auch mit Herrn Pfarrer Dr. Schindler fand 18.09.2015 zu den Lärmstörungen ein Gespräch statt. Stadtverwaltung wie auch Herr Dr. Schindler waren sich einig, dass ein Runder Tisch erst Sinn macht, wenn eine Respektsperson der griechisch-türkischen Bevölkerungsgruppe als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Bemühungen scheiterten jedoch bisher, weil eine solche Person nicht bekannt ist. Die Verwaltung versucht weiterhin, eine Lösung herbeizuführen. Als Stadt sind uns hier leider Grenzen gesetzt.

7.        Die Polizei wird von der Verwaltung über den Antrag der Kirchengemeinde informiert und gebeten, die Verbote verstärkt an Silvester zu überwachen. Die Kirchengemeinde erhält ein entsprechendes Antwortschreiben.


Dient zur Kenntnis.

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8.5. Kreisumlage und Bezirksumlage 2016 - Schreiben an Bezirke- und Landkreistag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.12.2015 ö 8.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Umlagekraftsteigerung der Kommunen stammt nur zur Hälfte aus echten Steuermehreinnahmen. Die Beibehaltung der Umlagesätze bedeute eine deutliche Mehrbelastung für die Städte und Gemeinden. Der Bayerische Städtetag hat zusammen mit dem Bayerischen Gemeindetag je ein Schreiben an Bezirke- und Landkreis tag diesbezüglich versandt.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 14.01.2016 15:29 Uhr