Datum: 20.05.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
1.1 Tekturplan Firma NBHX Trim GmbH, Gutenbergstraße 30, 91560 Heilsbronn zum Bauantrag 2011/0809 - Errichten von Montagefläche in Bestandshalle auf Fl. Nr. 341, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 30
1.2 Bauantrag Firma NBHX Trim GmbH, Gutenbergstraße 30, 91560 Heilsbronn; Aufstellen von Bürocontainern auf Fl. Nr. 330/1, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 32
1.3 Bauanfrage Rainer und Ellen Degen, Kardinal-Faulhaber-Straße 36, 91560 Heilsbronn; Errichtung eines Carport auf Fl. Nr.408/76, Gemarkung Heilsbronn, Kardinal-Faulhaber-Straße 36
1.4 Bauvoranfrage Friedrich Käßer, Betzendorf 12, 91560 Heilsbronn; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 107 Tf., Gemarkung Betzendorf
1.5 Bauantrag 1. FC Heilsbronn 1920 e.V., Mausendorfer Weg 11, 91560 Heilsbronn; Errichtung eines Geräteschuppens auf FlNr. 159, Gemarkung Ketteldorf
2 Bis spätestens Freitag, 15.05.2015 (12.00 Uhr) vor Sitzungstermin noch eingehende Bauanträge
2.1 Bauantrag Seidler Heinz und Irmgard, Mühlleite 10, 91560 Heilsbronn; Neubau eines Wohnhauses und einer Doppelgarage auf Fl.Nr. 346/1, Gemarkung Bürglein, Mühlleite 8;
3 Umbau Rathaus - Sachstand zur Eingangstüre und ggf. Beschlussfassung

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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.05.2015 ö 1
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1.1. Tekturplan Firma NBHX Trim GmbH, Gutenbergstraße 30, 91560 Heilsbronn zum Bauantrag 2011/0809 - Errichten von Montagefläche in Bestandshalle auf Fl. Nr. 341, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.05.2015 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Von Verwaltungsseite wird hierzu folgendes bemerkt:
Der Antragsteller erklärt, dass hierdurch kein Mehrbedarf an Stellplätzen besteht.
Die Situation vor Ort zeigt insbesondere beim Schichtwechsel ein anderes Bild (Fotos). Zum Schichtwechsel ist ein funktionierendes Verkehrskonzept vorzulegen.
Weiterhin sollte die Zustimmung mit der Maßgabe erfolgen, dass ein aktualisierter prüfbarer Stellplatznachweis vorgelegt wird.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Tekturplan zum Bauantrag wird unter der Maßgabe befürwortet, dass der Antragsteller entsprechend wirksame Maßnahmen zur Lösung der bestehenden Parksituation sowie der Entladesituation vor Ort nachweist und ein aktualisierter prüfbarer Stellplatznachweis vorgelegt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.2. Bauantrag Firma NBHX Trim GmbH, Gutenbergstraße 30, 91560 Heilsbronn; Aufstellen von Bürocontainern auf Fl. Nr. 330/1, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 32

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.05.2015 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Von Verwaltungsseite wird hierzu folgendes bemerkt:
An der Stelle waren schon 2013 Container aufgestellt worden.
Bezüglich der Stellplätze gelten die Anmerkungen zum Parallelantrag Montagefläche.
Nachbarunterschriften (= Stadt).

Beschluss

Der Bauantrag wird unter der Maßgabe befürwortet, dass der Antragsteller entsprechend wirksame Maßnahmen zur Lösung der bestehenden Parksituation sowie der Entladesituation vor Ort nachweist und ein aktualisierter prüfbarer Stellplatznachweis vorgelegt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.3. Bauanfrage Rainer und Ellen Degen, Kardinal-Faulhaber-Straße 36, 91560 Heilsbronn; Errichtung eines Carport auf Fl. Nr.408/76, Gemarkung Heilsbronn, Kardinal-Faulhaber-Straße 36

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.05.2015 ö vorberatend 1.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Von Verwaltungsseite wird hierzu folgendes bemerkt:
Nach unseren eigenen Vorgaben ist ein Abstand zur Grenze von 1,50 m einzuhalten.
Im beiliegenden Antrag ist begründet, weshalb diese Vorgabe nicht eingehalten werden kann.
Nach Meinung der Verwaltung könnte den Vorschlag mit einem Abstand von 0,50 m zum Gehweg zugestimmt werden.
Ein entsprechender Bauantrag wäre dann einzureichen.

Beschluss

Im Hinblick auf eine Gleichbehandlung zu gleichgelagerten Fällen in der Vergangenheit und aus Sichtgründen wird die Bauanfrage nicht befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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1.4. Bauvoranfrage Friedrich Käßer, Betzendorf 12, 91560 Heilsbronn; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 107 Tf., Gemarkung Betzendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.05.2015 ö beschliessend 1.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Von Verwaltungsseite wird hierzu folgendes bemerkt:
FNP/LP = gemischte Baufläche.
Auf der anderen Straßenseite sind Nebengebäude vorhanden, so dass sich das Gebäude noch in die Umgebung einfügt.
Kanalverlängerung RW- und SW-Kanal um jeweils 30 m erforderlich.
Eventuelle Anschlusskosten zu Lasten des Antragstellers.
Nachbarunterschriften fehlen (Antrag auf Absehen von der Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsantrag gem. Art. 71 Satz 4 Halbs. 2 BayBO wurde gestellt).

Die Angelegenheit war bereits Beratungsgegenstand der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 11.02.2015 im Rahmen einer Bauanfrage. Gemäß Beschluss des Bau- und Umweltausschusses wurde die Bauanfrage in der vorliegenden Form mit der vorgesehenen Dachform Pultdach grundsätzlich befürwortet mit dem Hinweis, dass die erforderliche Neuanlegung der Zufahrt sowie Kanalanschluss zu Lasten des Bauherrn gehen.

Beschluss

Die Bauvoranfrage wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.5. Bauantrag 1. FC Heilsbronn 1920 e.V., Mausendorfer Weg 11, 91560 Heilsbronn; Errichtung eines Geräteschuppens auf FlNr. 159, Gemarkung Ketteldorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.05.2015 ö beschliessend 1.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Von Verwaltungsseite wird hierzu folgendes bemerkt:
Der Geräteschuppen soll im Eigentum des Vereins bleiben.
Sämtliche aus dieser Errichtung entstehenden Folgekosten hat der 1. FCH zu tragen.
Nachbarunterschriften (= Stadt), Landkreis Ansbach (Beteiligung durch LRA).

Beschluss

Der Bauantrag wird befürwortet.

Sämtliche aus dieser Errichtung entstehenden Folgekosten hat der Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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2. Bis spätestens Freitag, 15.05.2015 (12.00 Uhr) vor Sitzungstermin noch eingehende Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.05.2015 ö vorberatend 2
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2.1. Bauantrag Seidler Heinz und Irmgard, Mühlleite 10, 91560 Heilsbronn; Neubau eines Wohnhauses und einer Doppelgarage auf Fl.Nr. 346/1, Gemarkung Bürglein, Mühlleite 8;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.05.2015 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Von Verwaltungsseite wird hierzu folgendes bemerkt:

Befreiungen beantragt vom Bebauungsplan Nr. B 3 für:

- Dachneigung gepl. 45°/zul. Max. 43°
- Kniestockhöhe gepl. 50 cm/zul. Max. 35 cm
- Dachfarbe gepl. anthrazig/zul. naturrot oder rotbraun

Zusätzlich erforderlich: Dachgeschoss = Vollgeschoss

Befreiungen bisher jeweils 1x für Kniestock und Baugrenze erteilt.
(Die letzte Baugenehmigung liegt ca. 20 Jahre zurück)
Nachdem alle Nachbarn unterschrieben haben, könnte den Befreiungen zugestimmt werden.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Hinweis:
Aufgrund der Hanglage hat sich der Bauherr auf mögliches Einfließendes Oberflächenwasser selbst zu schützen. Eine mögliche Wasserableitung darf nicht zu einer Beeinträchtigung der Nachbarn führen. 
Immissionen und Emissionen aus der Landwirtschaft und des angrenzenden Vereinssportgeländes sind zu dulden.

Beschluss

Der Bauantrag wird befürwortet.
Bezüglich Dachneigung von 45°, Kniestockhöhe 50cm, Dachfarbe Anthrazit und Dachgeschoss = Vollgeschoss wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 3 „Bürglein“ erteilt.
Der Bauherr hat sich auf mögliches e infließendes Oberflächenwasser selbst zu schützen. Eine mögliche Wasserableitung darf nicht zu einer Beeinträchtigung der Nachbarn führen.
Immissionen und Emissionen aus der Landwirtschaft und des angrenzenden Vereinssportgeländes des SV Bürglein sind zu dulden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Umbau Rathaus - Sachstand zur Eingangstüre und ggf. Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.05.2015 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Bereits in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 19.06.2013 wurde nach Vorstellung einer möglichen Glastüre am Haupteingang der einstimmige Beschluss gefasst, dass die Holztüre hier erhalten bleiben soll.
In der Ausschreibung der gdh Architekten wurde die Instandsetzung der Haupteingangstüre ausgeschrieben. Die Firma Schlesinger hat diese in ihrem Angebot mit Brutto 1.130,50 € (950,-- € Netto) angeboten.
Beim Ortstermin wurde festgestellt, dass die Eingangstüre, nicht wie vermutet aus Eichenholz besteht, sondern aus einer sogenannten Tischlerplatte gebaut wurde und lediglich mit Furnierholz überzogen wurde.
Die Schreinerei Schlesinger gab zu bedenken, dass eine Renovierung hier keine dauerhafte Lösung darstellt, gerade in Anbetracht, wenn der vorh. Briefkastenschlitz mittels Einleger geschlossen wird. Weiterhin sind die aufgesetzten Kassetten in einem schlechten Zustand und es ist in Zukunft auch mit Wassereintritt zu rechnen.
Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde ein Angebot über eine neue Haupteingangstüre aus massivem Eichenholz mit einer Rahmenbreite von 72mm bei der Firma Schlesinger angefordert.
Das Angebot hier beläuft sich auf 4.760,00 € brutto inkl. Ausbau der alten Haupteingangstüre einschließlich Glasteil im oberen Bogenbereich.
Seitens der Verwaltung sollte aufgrund der o.g. Erkenntnisse durch den Bau- und Umweltausschuss hier nun geklärt werden, ob eine neue Haupteingangstüre ausgeschrieben werden sollte. Entsprechende Mittel sind dann bereitzustellen.

Dient zur Kenntnis.

Beschluss 1

Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Angebote für eine neue Haupteingangstüre aus massivem Eichenholz einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
(Somit abgelehnt)

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, die Renovierung der vorhandenen Haupteingangstüre zu veranlassen.
Hinweis: Bei künftigen Angebotseinholungen sind heimische Firmen mit zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

Datenstand vom 22.05.2015 09:08 Uhr