Datum: 08.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Behandlung der eingegangenen Bauanträge
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1.1 |
Bauantrag Landkreis Ansbach, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach
Errichtung von Gemeinschaftsnotunterkünften für 92 Asylbewerber auf FlNr. 409, Gemarkung Heilsbronn
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2 |
Bis spätestens Freitag, 03.07.2015 (12.00 Uhr) vor Sitzungstermin noch eingehende Bauanträge
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2.1 |
Bauantrag Frieder Wittmann, Landsweilerstraße 51, 90469 Nürnberg
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 353/17, Gemarkung Heilsbronn
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2.2 |
Antrag auf isolierte Befreiung Eva Piechocinski, Kammerholzring 26, 91560 Heilsbronn
Änderung von Satteldach auf Pultdach bei bestehender Garagge, FlNr. 384/4, Gemarkung Bürglein
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2.3 |
Bauantrag Jürgen Waller, Korngrundweg 1, 91560 Heilsbronn
Dachumbau / Ausbau an bestehendem Dachstuhl auf FlNr. 389/1, Gemarkung Bürglein
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3 |
Beratung über den Bebauungsplan Nr. B 2 Müncherlbach - Ost
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4 |
Bekanntgabe Parksituation Freibadparkplatz/Am Philosophenweg
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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.07.2015
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ö
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1 |
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1.1. Bauantrag Landkreis Ansbach, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach
Errichtung von Gemeinschaftsnotunterkünften für 92 Asylbewerber auf FlNr. 409, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.07.2015
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ö
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beschliessend
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1.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Vormerkung Asylbewerber Bauausschuss 08.07.2015
Auf dieses Bauvorhaben des Landkreises Ansbach wurde bereits bei der Beschlussfassung zum Bauvorhaben der Gewerbepark Heilsbronn GmbH Bezug genommen. Hierzu wurde beschlossen, dass zusätzliche derartige Bauanträge, nun gestellt durch den Landkreis Ansbach, bei uns eingegangen am 18.06.2015, für die Errichtung von Gemeinschaftsnotunterkünften am Festplatz mit zunächst Wohnungen für ca. 92 weiter zu erwartenden Flüchtlingen und Asylbewerbern jedes Maß und Ziel verfehlen.
Aufgrund des Antrags durch den Landkreis Ansbach für den Festplatz in Heilsbronn besteht der Stadtrat u.a. darauf, dass das gemeindliche Einvernehmen nach Art. 67 BayBO keinesfalls durch das Landratsamt Ansbach in der Fabrikstraße und am Festplatz ersetzt wird, also keinesfalls zwei Standorte genehmigt werden. Weitere Schritte wurden sich vorbehalten.
Als Grundstückseigentümer könnte die Stadt Heilsbronn die Bautätigkeit trotz baurechtlicher Genehmigung untersagen. Nach Art. 68 Abs. 4 BayBO wird die Baugenehmigung unbeschadet der Rechte Dritter erteilt, d.h. die Baugenehmigung könnte ohne das Einverständnis des Grundstückseigentümers, hier die Stadt Heilsbronn, erteilt werden, wenn die baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Einer Verwirklichung des Bauprojekts können zivilrechtliche Einwendungen dann jedoch entgegengehalten werden.
Beschluss
Da der Stadtrat am 24.06.2015 in der öffentlichen Sitzung bereits u. a. zunächst zu den Bauantrag für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften für 92 Asylbewerbern auf FlNr. 409, Gemarkung Heilsbronn explizit in seinem Beschluss Stellung genommen hat und das Landratsamt Ansbach zu diesem Stadtratsbeschluss bisher keine Stellung gegenüber der Stadt Heilsbronn bezogen hat,
wird der Bauantrag zunächst zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bis spätestens Freitag, 03.07.2015 (12.00 Uhr) vor Sitzungstermin noch eingehende Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.07.2015
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ö
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2 |
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2.1. Bauantrag Frieder Wittmann, Landsweilerstraße 51, 90469 Nürnberg
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 353/17, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.07.2015
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ö
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beschliessend
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2.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Seitens der Verwaltung wird hierzu angemerkt:
Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. B 12 (3. Änderung) sind erforderlich für:
- Dachneigung: geplant 45°, zulässig 38°
- Sockelhöhe Einfriedung: geplant 0,5 – 1,0 m, zulässig 0,30 m
- Standort Garage
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
In Form einer Bauanfrage war das Vorhaben bereits Gegenstand der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 11.03.15 bzw. vom 25.03.2015. Mit Beschluss vom 25.03.2015 wurde der Errichtung eines Provisoriums bezüglich der beantragten Erstellung eines Wegstücks als Zufahrt zu der geplanten Garage unter der Maßgabe zugestimmt, dass eine Rückbauverpflichtung notariell beurkundet und hierfür eine entsprechende Sicherheitsleistung hinterlegt wird.
Die notarielle Beurkundung muss vor Baubeginn erfolgen.
Beschluss
Der Bauantrag wird befürwortet.
Die Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. B 12, 3. Änderung, bezüglich Dachneigung, Sockelhöhe Einfriedung und Standort Garage werden erteilt.
Für die Errichtung des Provisoriums auf dem städtischen Weggrundstück Fl.Nr. 353/14 als Zufahrt zu der geplanten Garage ist eine Rückbauverpflichtung notariell zu beurkunden und hierfür eine entsprechende Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Die notarielle Beurkundung muss vor Baubeginn erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.2. Antrag auf isolierte Befreiung Eva Piechocinski, Kammerholzring 26, 91560 Heilsbronn
Änderung von Satteldach auf Pultdach bei bestehender Garagge, FlNr. 384/4, Gemarkung Bürglein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.07.2015
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ö
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beschliessend
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2.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Seitens der Verwaltung wird hierzu angemerkt:
Bebauungsplan Nr. B 4 Bürglein-Nord:
Dachform Garage wurde bisher 1x befreit (Bauvorhaben Schütze)
Nachbarunterschriften liegen vor
Dem Antrag auf isolierte Befreiung kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.
Beschluss
Der isolierten Befreiung bezüglich der Änderung der Dachform der Garage von Satteldach auf Pult
dach wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.3. Bauantrag Jürgen Waller, Korngrundweg 1, 91560 Heilsbronn
Dachumbau / Ausbau an bestehendem Dachstuhl auf FlNr. 389/1, Gemarkung Bürglein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.07.2015
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ö
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beschliessend
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2.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Seitens der Verwaltung wird hierzu angemerkt:
Keine Einwände. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Der Bauantrag wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Beratung über den Bebauungsplan Nr. B 2 Müncherlbach - Ost
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.07.2015
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ö
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die RHG Raiffeisen Handels-Gesellschaft mbH beabsichtigt ihren Warenhandel aus dem Stadtgebiet Heilsbronn nach Müncherlbach auszulagern. Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung sowie zur möglichen Nutzung der jetzt in Müncherlbach als Ackerflächen genutzten Grundstücke auf den FlNrn. 52/6, 210 und 211 sowie Teilflächen der Grundstücke FlNrn. 12, 49, 200 und 258, alle Gemarkung Müncherlbach, ist zum einen der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan zu ändern und zum anderen ein Bebauungsplan aufzustellen. Die Behandlung im Stadtrat ist ebenfalls am 08.07.2015 vorgesehen (s. TOP 2 und 3).
Das Ingenieurbüro Christofori und Partner hat eine Vorentwurf des Planblattes (Stand: 24.06.2015) sowie einen Entwurf für die textlichen Festsetzungen erstellt (hinterlegt im RiS). Zu beachten ist hierbei jedoch, dass die Festsetzungen zum Grünordnungsplan noch ausstehen. Im Bau- und Umweltausschuss sollen insbesondere die textlichen Festsetzungen vorberaten und ggf. abweichende Empfehlungsbeschlüsse gefasst werden:
a) Alternative 1
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Festsetzungen der Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Christofori und Partner in der Fassung vom 24.06.2015 zu übernehmen.
b) Alternative 2
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Festsetzungen der Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Christofori und Partner in der Fassung vom 24.06.2015 bis auf nachfolgende Änderungsvorschläge zu übernehmen:
XXXX
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Festsetzungen der Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Christofori und Partner in der Fassung vom 24.06.2015 bis auf nachfolgende Änderungsvorschläge zu übernehmen:
Textliche Festsetzungen, § 2 Ziff. 2.2, Spiegelstrich 2 „Gartenbaubetriebe im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 4 BauNVO“ wird gelöscht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Bekanntgabe Parksituation Freibadparkplatz/Am Philosophenweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.07.2015
|
ö
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vorberatend
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Bei hochsommerlichen Temperaturen ist das Freibad hoch frequentiert. Da bei Hochbetrieb in den vergangenen sehr heißen Tagen die vorhandenen Parkplätze nicht ausgereicht haben, kam es in der Ortsstraße „Am Philosophenweg“ zu zahlreichen Falschparkern, die die Durchfahrt erheblich behindert haben.
Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Heilsbronn hat diese mitgeteilt, dass der ruhende Verkehr in die Zuständigkeit der Polizei fällt. Die Stadt Heilsbronn hat durch die Anordnung eines Halteverbotes im betreffenden Bereich ihre Möglichkeiten ausgeschöpft.
Sollten Verkehrsteilnehmer widerrechtlich parken, so ist die Polizeiinspektion Heilsbronn für eine Überwachung und Ahndung zuständig. Sollten Durchfahrten für Rettungsfahrzeuge versperrt sein, so müssen diese Fahrzeuge ggf. kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Dient zur Kenntnisnahme.
Datenstand vom 10.07.2015 10:31 Uhr