Datum: 29.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Behandlung der eingegangenen Bauanträge
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1.1 |
Antrag auf isolierte Befreiung Martina Christ, Nelkenstraße 9a, 91560 Heilsbronn
Einfriedung des Grundstücks auf FlNr. 316/29, Gemarkung Heilsbronn
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1.2 |
Bauantrag Lydia Schemmerer, Talstraße 14a, Weißenbronn, 91560 Heilsbronn
Errichtung eines Dacherkers auf FlNr. 95/1, Gemarkung Weißenbronn
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1.3 |
Bauantrag Gabriele Bürzer, Seitendorf 26, 91560 Heilsbronn
Neubau einer Sauna in Holzbauweise auf FlNr. 4, Gemarkung Seitendorf
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1.4 |
Bauantrag Rödl GmbH, Nürnberger Str. 41, 92318 Neumarkt i.d.Opf.
Austausch der Attiken am Fahrbahndach auf ein neues Erscheiungsbild auf FlNr. 335, Gemarkung Heilsbronn - Essotankstelle
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1.5 |
Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren Martin Obermeier und Christina Weber, Jahnstraße 4, 91560 Heilsbronn
Neubau eines Einfamilienhauses auf FlNr. 645/5, "Am Obstgarten" Gemarkung Weißenbronn
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1.6 |
Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren Armin und Yvonne Weißfloch, Jahnstraße 18, 91560 Heilsbronn
Neubau eines Einfamilienhauses auf FlNr. 645/7, "Am Obstgarten", Gemarkung Weißenbronn
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1.7 |
Bauantrag Stadt Heilsbronn, Kammereckerplatz 1, 91560 Heisbronn
Errichtung eines KiTa-Provisoriums auf FlNr.514/1, Gemarkung Heilsbronn
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1.8 |
Antrag auf isolierte Befreiung Groner Hanna und Sven, Finkenweg 7, 91560 Heilsbronn
Dachform Carport und Garage Flachdach anstelle Satteldach auf FlNr. 395/86, Gemarkung Heilsbronn
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1.9 |
Bauantrag Firma NBHX Trim GmbH, Gutenbergstraße 30, 91560 Heilsbronn
Errichtung einer Siloanlage auf FlNr. 330/1, Gemarkung Weiterndorf
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2 |
Bis spätestens Freitag, 24.07.2015 (12.00 Uhr) vor Sitzungstermin noch eingehende Bauanträge
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2.1 |
Bauantrag Errichtung von Gemeinschaftsnotunterkünften für 92 Asylbewerber auf FlNr. 409, Gemarkung Heilsbronn
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2.2 |
Bauantrag Fa. Staudinger GmbH, Industriestraße 15, 91593 Burgbernheim
Neubau von 12 Eigentumswohnungen auf FlNr. 274/15, 274/16, 274/17, 274/18, Gemarkung Heilsbronn
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2.3 |
Bauanfrage Udo Endres, Dorfstraße 9, 91560 Heilsbronn
Erhöhung des Kniestocks auf FlNr. 30/1, Gemarkung Heilsbronn
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2.4 |
Bauantrag Armin Schmidt, Müncherlbach 15, 91560 Heilsbronn
Geländeauffüllung zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung auf FlNr. 108, Gemarkung Müncherlbach
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2.5 |
Bauanfrage Bernecker, Bergstraße 12, Weißenbronn, 91560 Heilsbronn
Anbau einer Garage, Änderung Dachform von Satteldach zu Pultdach auf FlNr. 77, Gemarkung Weißenbronn
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2.6 |
Bauantrag Florian Kreiselmeyer, Neuendettelsauer Str. 17, 91560 Heilsbronn
Nutzungsänderung einer Scheune zum Spargelwasch-, Sortier- und Verkaufsraum auf FlNr. 349/5, Gemarkung Heilsbronn
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3 |
Kanalerneuerung in der Breslauer Straße;
Bekanntgabe zur Bauzeit
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4 |
Verkehrsregelung Alte Poststraße
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zum Seitenanfang
1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.07.2015
|
ö
|
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1 |
zum Seitenanfang
1.1. Antrag auf isolierte Befreiung Martina Christ, Nelkenstraße 9a, 91560 Heilsbronn
Einfriedung des Grundstücks auf FlNr. 316/29, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2015
|
ö
|
beschliessend
|
1.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Arbeiten sind bereits weitestgehend abgeschlossen. Die Terrassentrennwände sind nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei.
Die bestehende Mauer erstreckt sich nicht nur auf die Terrassentiefe – siehe Bild -
Es wurde beantragt, die Nachbarn durch die Stadt Heilsbronn zu beteiligen.
Nach Aussage des Landratsamtes Ansbach ist für eine isolierte Befreiung keine Nachbarbeteiligung erforderlich.
Die Verwaltung ist jedoch der Meinung, dass zumindest das direkt betroffene Nachbargrundstück Fl.Nr 316/94 zu beteiligen ist. Mit in beiliegender Niederschrift angeführten Begründungen stimmt die Nachbarin der beantragten Mauern als Trennwände nicht zu.
Gegen eine Verlängerung des bestehenden Zaunes anstelle der Trennwände bestehen aus Ihrer Sicht keine Einwände.
Durch die Stadtwerke hat eine Einweisung wegen vorhandener Versorgungsleitungen im Baufeld zu erfolgen.
Beschluss
Die isolierte Befreiung wird für die Errichtung der Einzäunung erteilt.
Der Antrag auf Errichtung der ca. 1,80 m hohen Mauern wird wegen der fehlenden Nachbarzustimmung abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.2. Bauantrag Lydia Schemmerer, Talstraße 14a, Weißenbronn, 91560 Heilsbronn
Errichtung eines Dacherkers auf FlNr. 95/1, Gemarkung Weißenbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2015
|
ö
|
beschliessend
|
1.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Nachbarunterschriften liegen vor.
Keine Einwände.
Beschluss
Der Bauantrag wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.3. Bauantrag Gabriele Bürzer, Seitendorf 26, 91560 Heilsbronn
Neubau einer Sauna in Holzbauweise auf FlNr. 4, Gemarkung Seitendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.07.2015
|
ö
|
beschliessend
|
1.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Sauna wurde bereits errichtet.
Am 12.05.2015 wurde durch das Landratsamt Ansbach eine mündliche Baueinstellung verfügt, die mit Schreiben v. 08.06.2015 schriftlich bestätigt wurde. Mit Schreiben v. 09.06.2015 wurde Fr. Bürzer verpflichtet, bis spätestens 01.08.2015 einen Bauantrag mit prüffähigen Planunterlagen bei der Stadt Heilsbronn einzureichen.
Nachbarunterschriften liegen vor. Die Miteigentümerin des Grundstücks, Frau Alexandra Kraft, hat die Bauunterlagen nicht unterschrieben.
Das Landratsamt Ansbach hat die Baueinstellung verfügt und die Eigentümerin zur Stellung eines Bauantrages verpflichtet. Aus Sicht der Verwaltung kann daher davon ausgegangen werden, dass das Landratsamt Ansbach die Sauna grundsätzlich für genehmigungsfähig hält, da ansonsten der Rückbau anstelle der Antragsstellung angeordnet worden wäre.
Beschluss
Der Bauantrag wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.4. Bauantrag Rödl GmbH, Nürnberger Str. 41, 92318 Neumarkt i.d.Opf.
Austausch der Attiken am Fahrbahndach auf ein neues Erscheiungsbild auf FlNr. 335, Gemarkung Heilsbronn - Essotankstelle
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.07.2015
|
ö
|
beschliessend
|
1.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsunterlagen wurden am Landratsamt Ansbach eingereicht. Der Stadt Heilsbronn liegt nur Drittschrift vor.
Bereits mit dem Bauantrag aus 1982 wurde die vorh. Werbung an dem Fahrbahndach genehmigt. Das vorh. Werbebanner hat eine Höhe von 62 cm.
Im neuen Bauantrag wird das neue Werbebanner mit einer Höhe von 90 cm beantragt.
Nachbarunterschriften fehlen.
Beschluss
Der Bauantrag wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.5. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren Martin Obermeier und Christina Weber, Jahnstraße 4, 91560 Heilsbronn
Neubau eines Einfamilienhauses auf FlNr. 645/5, "Am Obstgarten" Gemarkung Weißenbronn
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2015
|
ö
|
beschliessend
|
1.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Nachbarunterschriften liegen vor (Im Freistellungsverfahren nicht zwingend vorgeschrieben).
Die Gebäudetiefe entlang des Hanges beträgt ca. 13,5 m, damit größer als die laut Bebauungsplan zulässigen 12 m (bei der geplanten Gebäudestellung ist die Diagonale maßgebend).
Am 23.07.2015 wurde hierzu nachträglich ein Antrag auf Befreiung gestellt. Bisher gibt es hierzu keine Befreiungen im Baugebiet, es handelt sich allerdings um den letzten Bauantrag im Baugebiet.
Die Farbangabe Dach fehlt: Zulässig sind naturrot oder grau.
Mit E-Mail vom 23.07.2015 wurde die Einhaltung der Dachfarbe bestätigt.
Beschluss
Der Bauantrag wird befürwortet.
Hinsichtlich der Haustiefe entlang
des Hanges wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 2 „Am Obstgarten“ erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.6. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren Armin und Yvonne Weißfloch, Jahnstraße 18, 91560 Heilsbronn
Neubau eines Einfamilienhauses auf FlNr. 645/7, "Am Obstgarten", Gemarkung Weißenbronn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2015
|
ö
|
beschliessend
|
1.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Nachbarunterschriften liegen vor, Ausnahme: Viehhalteverein Weißenbronn (Im Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht zwingend notwendig)
Farbangabe Dacheindeckung per Mail bestätigt, naturrot oder grau wird eingehalten, noch nicht festgelegt.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes B2 – Am Obstgaten sind eingehalten.
Der Bauantrag (Genehmigungsfreistellungsverfahren) wird befürwortet.
Dient zur Kenntnis.
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1.7. Bauantrag Stadt Heilsbronn, Kammereckerplatz 1, 91560 Heisbronn
Errichtung eines KiTa-Provisoriums auf FlNr.514/1, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2015
|
ö
|
beschliessend
|
1.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Gegen das Bauvorhaben bestehen keine Einwände.
Beschluss
Der Bauantrag wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.8. Antrag auf isolierte Befreiung Groner Hanna und Sven, Finkenweg 7, 91560 Heilsbronn
Dachform Carport und Garage Flachdach anstelle Satteldach auf FlNr. 395/86, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2015
|
ö
|
beschliessend
|
1.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Bisher wurden derartige Befreiungen 3 x erteilt.
Beschluss
Der Antrag auf isolierte Befreiung
wird befürwortet.
Bezüglich der Dachform Carport und Garage wird eine Befreiung von den Fetsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 6 A, 1. Änderung, erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.9. Bauantrag Firma NBHX Trim GmbH, Gutenbergstraße 30, 91560 Heilsbronn
Errichtung einer Siloanlage auf FlNr. 330/1, Gemarkung Weiterndorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2015
|
ö
|
beschliessend
|
1.9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes B24 sind
eingehalten.
Seitens der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Hinweis bzgl. der Brandschutzprüfung durch das Landratsamt Ansbach
Nachbarunterschriften – hier nur Stadt Heilsbronn
Unterschrift Grundstückseigentümer ist entsprechend einzuholen.
Beschluss
Es ergeht folgender Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:
Der Bauantrag wird befürwortet.
Hinweis bzgl. der Brandschutzprüfung durch das Landratsamt Ansbach
Unterschrift Grundstückseigentümer ist entsprechend einzuholen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bis spätestens Freitag, 24.07.2015 (12.00 Uhr) vor Sitzungstermin noch eingehende Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2015
|
ö
|
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Bauantrag Errichtung von Gemeinschaftsnotunterkünften für 92 Asylbewerber auf FlNr. 409, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2015
|
ö
|
|
2.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bau- und Umweltausschuss wurde über den Bauantrag des Landkreises Ansbach vom 18.06.2015 (Eingang) bereits in der Sitzung vom 08.07.2015 informiert. Die Behandlung des Bauantrages wurde zurückgestellt, bis eine Stellungnahme des LRA Ansbach hinsichtlich der geplanten Gemeinschaftsunterkunft in der Fabrikstraße vorliegt. Eine solche Stellungnahme liegt bis heute (22.07.2015) nicht vor. Gleichwohl ist eine Behandlung des Bauantrages nun erforderlich, um das gemeindliche Einvernehmen nicht kraft Gesetzes durch Fristablauf (zwei Monate seit Eingang des Bauantrages) zu ersetzen.
Aus Sicht der Verwaltung ist folgendes auszuführen:
- Der im Bauantrag dargestellte Platz zur Errichtung der Wohncontainer passt nicht. Es werden die Ansprüche der Stadt nicht berücksichtigt und eine weitere Nutzung des Platzes damit nahezu ausgeschlossen.
- Das LRA Ansbach hat der Stadt Heilsbronn außer diesem Bauantrag bisher keine weiteren Informationen zugeleitet. Offen sind beispielsweise die Fragen nach Pacht, Unterhaltskosten, Sicherheit, Einzäunung etc.
- Durch das persönliche Schreiben des Landrates vom 10.07.2015 (Eingang 16.07.15) bittet er nun „mit Hochdruck“ darum, dezentrale Unterkünfte zu benennen. Da der Landkreis anscheinend dezentrale Unterkünfte bevorzugt, hat die Stadt Heilsbronn mit Schreiben vom 21.07.2015 wiederum persönlich an den Herrn Landrat die FlNrn. 207 und 209 (beides große Mehrfamilienhäuser im Eigentum der Stadt), Gemarkung Heilsbronn, angeboten (s. Brief des Herrn Bürgermeister). Die endgültige Entscheidung wird nach der Besichtigung durch das Landratsamt, auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Vorschläge des Landkreises, durch den Stadtrat noch zu finden sein.
- Weiterhin ist dem Stadtratsbeschluss vom 24.06.2015 Rechnung zu tragen, wonach das gemeindliche Einvernehmen nach Art. 67 BayBO „(…) keinesfalls durch das LRA Ansbach in der Fabrikstraße und am Festplatz ersetzt wird, also keinesfalls zwei Standorte genehmigt werden.“
Die Stadt Heilsbronn bleibt auch bei ihrer Devise, diese Thematik stets unter der Betrachtung „mit Maß und Ziel“ anzugehen.
- Unabhängig hiervon ist baurechtlich folgendes festzustellen:
o Der Festplatz (FlNr. 409) liegt im Außenbereich. Es liegt keine Privilegierung für das Bauvorhaben im Außenbereich vor.
o Es widerspricht auch den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan der Stadt Heilsbronn (FNP): Grünfläche mit Zeichen Festplatz
o Dadurch sind öffentliche Belange beeinträchtigt (§ 35 Abs. 3 BauGB), weil das Bauvorhaben den Darstellungen des FNP widerspricht. Ausnahmen greifen nicht (§ 35 Abs. 4 BauGB), weil noch keine Bebauung an der Stelle vorliegt.
o Die gesetzliche Neuregelung nach § 246 Abs. 9 BauGB greift hier nach Überzeugung der Verwaltung auch nicht. Danach wären Vorhaben im Außenbereich, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dienen, teilprivilegiert. D. h. es könnte nicht entgegen gehalten werden, dass das Bauvorhaben den Festsetzungen des FNP widerspricht. Nach den Hinweisen der Obersten Baubehörde vom 11.11.2014 zur gesetzlichen Neuregelung wird hierzu ausgeführt, dass § 246 Abs. 9 BauGB insbesondere Flächen in Ortsteilen betrifft, die mangels Bebauungszusammenhang nicht nach § 34 Abs. 1 BauGB bebaubar sind. Die Begründung des Bundesrates bezeichnet als Anwendungsfall hierfür ausdrücklich die sogenannten „Außenbereichsinseln im Innenbereich“. Der Festplatz ist jedoch kein solcher Anwendungsfall, er befindet sich gänzlich außerhalb des Bebauungszusammenhangs im Außenbereich.
Beschluss
Anhand der vorgetragenen und übermittelten Informationen ist der Bauantrag des LRA Ansbach (Errichtung von Gemeinschaftsnotunterkünften für Asylbewerber), eingegangen am 18.06.2015, abzulehnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.2. Bauantrag Fa. Staudinger GmbH, Industriestraße 15, 91593 Burgbernheim
Neubau von 12 Eigentumswohnungen auf FlNr. 274/15, 274/16, 274/17, 274/18, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2015
|
ö
|
beschliessend
|
2.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bauvorhaben war bereits Gegenstand der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 10.06.2015. Mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses wurde der Bauantrag in der damiligen Form nicht befürwortet. Die Bauverwaltung wurde beauftragt, ein Gespräch mit der Fa. Staudinger GmbH bezüglich der Zufahrt zu führen und dabei auf die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes explizit hinzuweisen.
Am 29.06.2015 wurde mit der Firma Staudinger das Gespräch bzgl. den o.g. Punkten geführt.
Am 20. Juli 2015 wurde der neue Bauantrag mit den entsprechenden Änderungen bei der Stadt Heilsbronn eingereicht.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes angemerkt:
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 20 3. Änderung werden eingehalten.
Nachbarunterschriften liegen nicht vor. – Beteiligung nach Art. 58 BayBo.
Die Zufahrt erfolgt, wie vorgesehen über die Winterstraße, die Stellplätze werden gemäß Bebauungsplan wie folgt eingehalten.
-für 50 % der zu errichtenden Wohneinhalten 2 Stellplätze/Wohneinheit = 12 Stellplätze
-für 50% der zu errichtenden Wohneinheiten 1 Stellplatz/Wohneinheit (altersgerecht) 6 Stellplätze
-für Besucherparkplätze je angefangene 3 Wohneinheiten 1 Stellplatz 4 Stellplätze
22 Stellplätze
Es liegt ein Städtebaulicher Vertrag bzgl. der Erschießung vor, dieser ist zu beachten.
Beschluss
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes B20 3. Änderung werden eingehalten. Der Bauantrag wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.3. Bauanfrage Udo Endres, Dorfstraße 9, 91560 Heilsbronn
Erhöhung des Kniestocks auf FlNr. 30/1, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2015
|
ö
|
beschliessend
|
2.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Wohnhaus ist zwar Altbestand, liegt aber im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 3.
Kniestöcke wurden bisher 3 x befreit.
Der Anfrage kann aus Sicht der Verwaltung so zugestimmt werden.
Beschluss
Bezüglich der Kniestockhöhe wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 3 erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.4. Bauantrag Armin Schmidt, Müncherlbach 15, 91560 Heilsbronn
Geländeauffüllung zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung auf FlNr. 108, Gemarkung Müncherlbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2015
|
ö
|
beschliessend
|
2.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 11.03. 2015 wurde der Neubau eines Milchviehlaufstalles entsprechend befürwortet. Zwischenzeitliche wurden die Auflagen aus dem Beschluss – Bestandsaufnahme des Wirtschaftsweges - durch die Bauabteilung vorgenommen.
Herr Schmidt hat nun einen erneuten Bauantrag für die Geländeauffüllung vorgelegt.
Die Auffüllung umfasst ein Gelände von 1,5 ha und einer Auffüllmenge von rund 3.375 m³. Durchschnittliche Auffüllhöhe im Mittel rund 22,5 cm.
Seitens der Verwaltung ist folgendes zu bemerken:
Das Gelände im Bereich des vorh. Grabens ist bei der Auffüllung so zu belassen, dass ein Abstand von 1,50 m hier nicht verändert werden darf.
Der Graben ist im Falle einer Ausschwemmung durch den Antragsteller wieder herzustellen.
Einen genehmigten Bauantrag Seitens der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Beschluss
Der Bauantrag wird unter den o.g. Hinweisen befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.5. Bauanfrage Bernecker, Bergstraße 12, Weißenbronn, 91560 Heilsbronn
Anbau einer Garage, Änderung Dachform von Satteldach zu Pultdach auf FlNr. 77, Gemarkung Weißenbronn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2015
|
ö
|
beschliessend
|
2.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In dem Bereich an der Bergstraße gibt es keinen Bebauungsplan, welcher eine Vorschriften zur Dachform enthält.
Pultdächer sind z. B. im Baugebiet „Am Obstgarten“ zugelassen.
Beschluss
Der Bauanfrage zur Änderung der Dachform von Satteldach in Pultdach wird zugestimmt.
Mit einreichen des Bauantrages sind die Nachbarunterschriften einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.6. Bauantrag Florian Kreiselmeyer, Neuendettelsauer Str. 17, 91560 Heilsbronn
Nutzungsänderung einer Scheune zum Spargelwasch-, Sortier- und Verkaufsraum auf FlNr. 349/5, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2015
|
ö
|
beschliessend
|
2.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Laut Stellplatzsatzung werden 2 Stellplätze benötigt, diese werden auch nachgewiesen.
Im Bereich der geplanten Stellplätze befinden sich Versorgungsleitungen der Stadtwerke. Vor Baubeginn ist eine Einweisung durch die Stadtwerke erforderlich.
Beschluss
Der Bauantrag wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Kanalerneuerung in der Breslauer Straße;
Bekanntgabe zur Bauzeit
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2015
|
ö
|
beschliessend
|
3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Firma RSG Bau GmbH hat für die Kanalbauarbeiten in der Breslauer Straße eine Bauzeitverlängerung um ca. vier Wochen beantragt.
Gemäß Auftragsschreiben wären die Arbeiten zum 30.06.2015 abzuschließen gewesen. Der tatsächliche Abschluss der Arbeiten erfolgt Ende Juli 2015.
Die Bauzeitverlängerung begründet sich im umfangreichen Mehraufwand beim Leitungsgrabenverbau durch die hohe Fremdanlagendichte, verbunden mit größeren Differenzen zwischen den Bestandsplänen der Versorgungsträger und der realen Lage im Erdreich.
Weiterhin ist man den Wünschen der Anlieger entgegengekommen nur sehr kurze Leitungsgräben zu öffnen um damit ein Abstellen der Fahrzeuge über Nacht auf dem eigenen Grundstück möglich zu machen. Dieses Entgegenkommen hat sich ebenfalls auf die Bauzeit ausgewirkt.
Durch die Bauzeitverlängerung entsteht keine Baukostenmehrung.
Dient zur Kenntnis.
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4. Verkehrsregelung Alte Poststraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2015
|
ö
|
beschliessend
|
4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Stadtverwaltung hat die verkehrsrechtlichen Anordnungen in der Alten Poststraße überprüft.
Am 08.07.2015 wurde daher mit der Polizeiinspektion Heilsbronn die Verkehrssituation in der Alten Poststraße thematisiert.
Nach Einschätzung der Polizeiinspektion wären bauliche Veränderungen (z.B. Aufstellen von großen Blumenbehältern) nicht sinnvoll.
Es wäre ggf. zu prüfen, ob die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches möglich wäre.
Beschluss
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches zu überprüfen und eine Stellungnahme der Polizeiinspektion Heilsbronn hierzu einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.08.2015 07:02 Uhr