Datum: 14.10.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
1.1 Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren Müller Julia/Raschbacher Jörg, Wollersdorfer Straße 7, 91560 Heilsbronn; Erstellung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 189/3, Gemarkung Weißenbronn, Wollersdorfer Straße 10;
1.2 Bauvoranfrage Koffler Christoph, Triebendorf 17, 91560 Heilsbronn; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1167, Gemarkung Weißenbronn, Triebendorf;
1.3 Bauvoranfrage Scheuerlein Dagmar, Im Schwabachgrund 19, 91560 Heilsbronn Neubau von 2 Einfamilienhäusern mit Doppelgarage auf FlNr. 104, Gemarkung Weiterndorf
2 Bis spätestens Freitag, 09.10.2015 (12:00 Uhr) vor Sitzungstermin noch eingehende Bauanträge
3 Bauvoranfrage HÖGNER Baugesellschaft mbH, Baustraße 5, 91564 Neuendettelsau Neubau eines Mehrfamilienhauses und einer Tiefgarage auf FlNr. 340, Gemarkung Heilsbronn
4 Bauantrag Kirchberg Sabine, Im Schwabachgrund 10, 91560 Heilsbronn; Umbau und Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses auf Fl.Nr. 133, Gemarkung Heilsbronn, Marktplatz 4;
5 Vollzug der Wassergesetze; Zustimmung zur geplanten Geländeauffüllung an der AN24 zwischen Münchzell und Betzendorf zur Verbesserung der Verkehrssicherheit; Bekanntgabe;

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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2015 ö 1
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1.1. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren Müller Julia/Raschbacher Jörg, Wollersdorfer Straße 7, 91560 Heilsbronn; Erstellung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 189/3, Gemarkung Weißenbronn, Wollersdorfer Straße 10;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2015 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. B 2 „Am Obstgarten“. Die Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren scheidet daher aus.
Die Bauvorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren wären daher zurückzuweisen und die Einreichung eines Bauantrages einzufordern.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Ansbach kann dieser Schritt aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit umgangen werden, indem eine „fiktive“ Erklärung nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 4 BayBO abgegeben wird.

Es wurde beantragt, die Vorlage als Antrag auf Baugenehmigung weiter zu behandeln, sollte die Gemeinde eine Erklärung nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 4 BayBO abgeben.

Es wird daher empfohlen, eine entsprechende Erklärung abzugeben.

Der Flächennutzungsplan weist für das Baugrundstück eine gemischte Baufläche aus. Das geplante Flachdach wäre im angrenzenden Baugebiet „Am Obstgarten“ zulässig.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Im Rahmen eines Gesprächs am 06.10.2015 mit dem Eigentümer Jörg Raschbacher hinsichtlich einer Verbreitung des Weges (FlNr. 647) im Bereich der Engstelle teilte dieser mündlich mit, dass ein Einvernehmen hier denkbar wäre. Ebenfalls würde in der nächsten Zeit die Grundstücksgrenzen nicht mittels einer Zaunanlage verschlossen.

Beschluss

Da ein Genehmigungsfreistellungsverfahren mangels Bebauungsplan ausscheidet, erklärt die Stadt Heilsbronn, dass für das vorgelegte Bauvorhaben ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Dem Bauantrag Müller Julia/Raschbacher Jörg für die Erstellung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 189/3, Gemarkung Weißenbronn, Wollersdorfer Straße 10, wird zugestimmt.

Es wird vor Baubeginn eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich eines Erwerbes für die Wegeverbreiterung angestrebt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.2. Bauvoranfrage Koffler Christoph, Triebendorf 17, 91560 Heilsbronn; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1167, Gemarkung Weißenbronn, Triebendorf;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2015 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Eine Ortsabrundung wäre hier denkbar.

Der Flächennutzungsplan weist für das Baugrundstück eine Biotopfläche aus.
Mit der Unteren Naturschutzbehörde wäre zu klären, ob das Vorhaben in diesem Bereich zugelassen werden kann bzw. welche Möglichkeiten hier bestehen.
Ebenfalls ist das Wasserwirtschaftsamt bzgl. des Grabens einzubeziehen.

Der städtische Schmutzwasserkanal läuft direkt am Grundstück vorbei.

Evtl. Erschließungs- oder Anschlusskosten gehen zu Lasten des Bauherrn.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. Der Eigentümer des Grundstücks hat die Bauvoranfrage ebenfalls unterschrieben.

Beschluss

Eine Möglichkeit der Bebauung würde seitens der Verwaltung nur in Abstimmung mit dem Landratsamt und der Unteren Naturschutzbehörde (Biotopfläche) gehen. Seitens der Verwaltung sollte der Bauvoranfrage erst nach einer positiven Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zugestimmt werden. Alternativ ist mit der Unteren Naturschutzbehörde zu klären, ob das Wohnhaus mit Garage im oberen Bereich des Grundstückes (außerhalb der Biotopfläche) bebaubar wäre.
Das Bauvorhaben wird in der vorliegenden Form abgelehnt. Nach einer positiven Stellungnahme der Behörden erfolgt Wiedervorlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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1.3. Bauvoranfrage Scheuerlein Dagmar, Im Schwabachgrund 19, 91560 Heilsbronn Neubau von 2 Einfamilienhäusern mit Doppelgarage auf FlNr. 104, Gemarkung Weiterndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2015 ö beschliessend 1.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Bereits im April 1995 wurde eine Bauvoranfrage auf einer Teilfläche des Grundstückes der Fl.Nr. 104/6, Gemarkung Weiterndorf, gestellt. Dieser Vorbescheid wurde genehmigt. Daraufhin wurde der Bauantrag der Eheleute Dagmar und Georg Scheuerlein im Mai 1996 gestellt und dieser mit Bescheid vom 10.06.1996 auch bauaufsichtlich genehmigt. Dieses Bauvorhaben liegt nach Flächennutzungsplan schon zum Teil im Außenbereich. Jedoch ist die räumliche Kante zum oberen Anwesen gegeben.

Mit der Bauvoranfrage für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage auf der Teilfläche Fl.Nr. 104, Gemarkung Weiterndorf, ist folgendes festzustellen:
Im Flächennutzungsplan ist der geplante Bereich als Außenfläche dargestellt. Jedoch befindet sich im Teilbereich eine vorhandene Bebauung mit Maschinenhallen/Holzlege u.dgl.

Mit der Bauvoranfrage möchte die Antragstellerin Frau Dagmar Scheuerlein hier nun wissen, ob dieses Grundstück entsprechend bebaubar wäre (sh. Schreiben vom 01.10.2015). Die Bauvoranfrage dient hier nur der Gewissheit, dass zwei von ihren drei Söhnen hier sich entsprechend häuslich niederlassen können.

Von Verwaltungsseite ist noch folgendes zu berücksichtigen:
Erschließung und Zufahrt ist über das vorhandene Grundstück auf eigene Kosten vorzunehmen und dinglich zu sichern.
In unmittelbarer Nähe ist ein vorhandenes RÜB sowie das neu geplante RÜB für das Baugebiet „An den Schwabachauen“.
Immissionen und Emissionen aus den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und des vorh. bzw. neuen RÜB sind zu dulden.
Antrag auf Absehen von der Nachbarbeteiligung wurde gestellt.

Intern:
Im Zuge der Erschließung des Baugebietes „An den Schwabachauen“ wurde mit Frau Scheuerlein wegen einer möglichen Dienstbarkeit zur Verlegung der Kanalleitungen für das oben genannte Baugebiet angefragt. Daraufhin wurde wegen der Kanalleitung diese Bauanfrage zur Klärung einer möglichen Bebauung gestellt.
(Würde die Stadt Heilsbronn eine Dienstbarkeit für die Kanäle hier bekommen, so würde dies eine Einsparung von rund 50.000,00 € bedeuten.)

Beschluss

Hinsichtlich des neuen Baugebietes „An den Schwabachauen“ kann der Bauvoranfrage aus Sicht der Bauverwaltung als Verlängerung der Ortsabrundung zugestimmt werden.
Erschließung und Zufahrt ist über das vorhandene Grundstück auf eigene Kosten vorzunehmen und dinglich zu sichern. Der Hinweis zur unmittelbaren Nähe des vorhandenen RÜB sowie das neu geplante RÜB für das Baugebiet „An den Schwabachauen“ ist mit aufzunehmen. Immissionen und Emissionen aus den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und des vorh. bzw. neuen RÜB sind zu dulden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
damit abgelehnt

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2. Bis spätestens Freitag, 09.10.2015 (12:00 Uhr) vor Sitzungstermin noch eingehende Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2015 ö beschliessend 2
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3. Bauvoranfrage HÖGNER Baugesellschaft mbH, Baustraße 5, 91564 Neuendettelsau Neubau eines Mehrfamilienhauses und einer Tiefgarage auf FlNr. 340, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2015 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Stellplätze in Tiefgarage – Wohnungen noch offen, notwendige Stellplätze nach Stellplatzsatzung noch zu prüfen.
Aufgrund des Verkehrsaufkommens in der Nürnberger Str. sollte die Zufahrt über die Straße „Am Rebenzaun“ erfolgen. Ein entsprechender Straßenbau wäre ggf. erforderlich.
Im Grundstück verläuft ein Kanal an der Grenze für die Erschließung des Grundstückes FlNr. 340/4.

Die Unterschriften der Eigentümer der westlich angrenzenden Grundstücke liegen vor.
Die Beteiligung der übrigen Grundstücksnachbarn soll im Rahmen eines förmlichen Bauantrages erfolgen.
Zur Zeit wird ein möglicher Ausbau nach EBS durch die Verwaltung geprüft. – siehe Anlage

Beschluss

Die vorgestellte Bebauung wird mit der Maßgabe befürwortet, dass die Zufahrt zur Tiefgarage über den Rebenzaun erfolgt und der entsprechende Stellplatznachweis vorgelegt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bauantrag Kirchberg Sabine, Im Schwabachgrund 10, 91560 Heilsbronn; Umbau und Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses auf Fl.Nr. 133, Gemarkung Heilsbronn, Marktplatz 4;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2015 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.09.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, mit der Antragstellerin ein Gespräch über mögliche andere, äußerlich nicht sichtbare, Dämmungsmöglichkeiten des Objektes zu führen.

Bei diesem Gespräch mit dem Vertreter der Antragstellerin, Herrn Kirchberg, wurden verschiedene Varianten einer Innendämmung rege besprochen. Herr Kirchberg vertritt weiterhin die Auffassung, dass eine Innendämmung hier nicht angebracht ist, da der Tauwasserpunkt in der Holzebene sonst liegen würde.

Die Wärmedämmung wird laut Vertreter der Antragstellerin, Herrn Kirchberg, wie beantragt zur Ausführung gebracht.

Beschluss

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 5

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5. Vollzug der Wassergesetze; Zustimmung zur geplanten Geländeauffüllung an der AN24 zwischen Münchzell und Betzendorf zur Verbesserung der Verkehrssicherheit; Bekanntgabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2015 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn hat mit Schreiben vom 07.10.2015 den Ausführungsplänen zur Geländeauffüllung an der Kreisstraße AN 24 zwischen Münchzell und Betzendorf zugestimmt.
Die Ausführungspläne wurden am 07.10.2015 vorgelegt und am 08.10.2015 unterzeichnet.
Die Auffüllung erfolgt nach den Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach und unter entsprechender fachlicher Beaufsichtigung.
Die Bearbeitung erfolgte im Eilverfahren, da eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit vorlag.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 20.10.2015 08:52 Uhr