Datum: 28.10.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 17:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
1.1 Bauantrag Weiß Stefan, Betzendorf 5, 91560 Heilsbronn; Abbruch einer bestehenden Garage mit Holzlege und Neubau einer Doppelgarage auf Fl.Nr. 7, Gemarkung Betzendorf, Betzendorf 5;
1.2 Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren Firma NBHX Trim GmbH, Gutenbergstraße 30, 91560 Heilsbronn; Errichtung einer Überdachung/Zwischenbau auf Fl.Nr. 341, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 30;
1.3 Bauantrag Käßer Friedrich, Betzendorf 12, 91560 Heilsbronn; Erweiterung der bestehenden Maschinenhalle auf Fl.Nr. 209, Gemarkung Betzendorf, Betzendorf 12;
1.4 Bauantrag Moser Monika, Schützenstraße 17, 91560 Heilsbronn; Nutzungsänderung in Teilbereichen des Dachgeschosses zu Büroflächen auf Flst. Nr.: 230/12, Gemarkung Heilsbronn;
2 Örtliche Bauvorschrift in Bezug auf Werbeanlagen; Beauftragung der Verwaltung zur Ausgestaltung einer Satzung
3 Bekanntgaben
3.1 Sachstand Radweg entlang der B 14

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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.10.2015 ö 1
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1.1. Bauantrag Weiß Stefan, Betzendorf 5, 91560 Heilsbronn; Abbruch einer bestehenden Garage mit Holzlege und Neubau einer Doppelgarage auf Fl.Nr. 7, Gemarkung Betzendorf, Betzendorf 5;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.10.2015 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Von Verwaltungsseite wird hierzu folgendes bemerkt:

Die Baumaßnahme liegt im Innenbereich.

Der Abweichungsantrag bezüglich Abstandsflächen ist vom Landratsamt zu entscheiden.

Der Lageplan datiert vom12.02.2015 und ist somit älter als 6 Monate.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.2. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren Firma NBHX Trim GmbH, Gutenbergstraße 30, 91560 Heilsbronn; Errichtung einer Überdachung/Zwischenbau auf Fl.Nr. 341, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 30;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.10.2015 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Fa. NBHX beabsichtigt die Überdachung eines Durchgangs zwischen zwei Lagerhallen.

Von Verwaltungsseite wird hierzu folgendes bemerkt:

Der Bebauungsplan B 24 wird eingehalten.

Für das Vorhaben wurde ein Bauantrag eingereicht, es ist jedoch ein Freistellungsverfahren möglich. Eine entsprechende Korrektur der Antragsunterlagen wurde durch die Verwaltung veranlasst.

Kein weiterer Stellplatzbedarf.

Nachbarunterschriften werden vom Bauherrn über einen zusätzlichen Plansatz eingeholt und nachgereicht.

Anmerkung: Sofern ein Bauvorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplanes entspricht, hat der Bauherr kein Wahlrecht, ob er trotzdem ein Baugenehmigungsverfahren durchführen möchte oder nicht.
Die Entscheidung, ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, liegt bei der Gemeinde, Art. 58 Abs. 2 Nr. 4 BayBO.

Die Nachreichung von Nachbarunterschriften über einen zusätzlichen Plansatz ist nicht möglich. Die Nachbarunterschriften sind auf jeder Planzeichnung zu leisten, da der Grundstücksnachbar damit versichert, exakt diese Planfertigung gesehen zu haben und damit einverstanden zu sein.

Da im Freistellungsverfahren die Nachbarunterschriften nicht notwendig sind, kann dies außenvorstehen.

Die betroffenen Nachbarn sind vor Baubeginn von der Baumaßnahme in Kenntnis zu setzen.

Beschluss

Dem Bauvorhaben im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.3. Bauantrag Käßer Friedrich, Betzendorf 12, 91560 Heilsbronn; Erweiterung der bestehenden Maschinenhalle auf Fl.Nr. 209, Gemarkung Betzendorf, Betzendorf 12;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.10.2015 ö beschliessend 1.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Von Verwaltungsseite wird hierzu folgendes bemerkt:
FNP/LP = Ackerfläche und Grünfläche
Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauBG liegt nach Kenntnis der Verwaltung vor.
Öffentliche Belange stehen nicht entgegen, daher genehmigungsfähig.
Zustimmung kann erfolgen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.4. Bauantrag Moser Monika, Schützenstraße 17, 91560 Heilsbronn; Nutzungsänderung in Teilbereichen des Dachgeschosses zu Büroflächen auf Flst. Nr.: 230/12, Gemarkung Heilsbronn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.10.2015 ö beschliessend 1.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nutzungsänderung in Teilbereichen des Dachgeschosses zu Büroflächen in der Schützenstraße 17.

Art der Nutzung:        Bürotätigkeiten – Computerarbeiten für Druckvorstufen
                       (keine Druckmaschinen) für 2 Mitarbeiterinnen einschl. Sozialräumen

Stellplatzsatzung wird eingehalten

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Kein störendes Gewerbe:
Vorhaben ist aus Verwaltungsseite genehmigungsfähig

Beschluss

Der Nutzungsänderung in Teilbereichen des Dachgeschosses zu Büroflächen wird zugestimmt. Die Einhaltung der Stellplatzverpflichtung ist durch die Bauverwaltung nochmals zu prüfen. Sollte die Stellplatzverpflichtung nicht eingehalten werden, ist der Antrag dem Bau- und Umweltausschuss nochmals vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Örtliche Bauvorschrift in Bezug auf Werbeanlagen; Beauftragung der Verwaltung zur Ausgestaltung einer Satzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.10.2015 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 10.12.2014 wurde angeregt, die Einführung einer Gestaltungssatzung für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Altstadtbereich vorzubereiten. Anlass war die mangelnde Rechtswirkung der Gestaltungsrichtlinien im Baugenehmigungsverfahren.

Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes angemerkt:

Nach Anfrage bei den übrigen Mitgliedsgemeinden der KommA wurde mitgeteilt, dass es dort keine örtlichen Bauvorschriften gibt.

Örtliche Bauvorschriften nach Art. 81 Abs. 1 BayBO sind Prüfungsgegenstand des Baugenehmigungsverfahrens und müssen für die Erteilung einer Baugenehmigung eingehalten werden.

Nach Art. 81 Abs. 1Nr. 1 BayBO kann eine sog. Gestaltungssatzung erlassen werden. Darin können Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes getroffen werden.

Nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO können auch Werbeanlagensatzungen erlassen werden. Hierin kann ein Verbot für die Errichtung von Werbeanlagen aus ortsgestalterischen Gründen getroffen werden. Der Anwendungsbereich der Satzung kann auf bestimmte Teile des Stadtgebiets, z.B. den Altstadtbereich, beschränkt werden. Der Schutz eines historischen Altstadtbereichs stellt einen ortsgestalterischen Grund dar. Für das gesamte Stadtgebiet kann eine Werbeanlagenverbotssatzung nicht erlassen werden.

Es wäre also möglich, eine Satzung nur für Werbeanlagen zu erlassen oder eine Satzung einzuführen, die umfangreiche Bestimmungen für bauliche Anlagen (hiervon sind auch Werbeanlagen erfasst) enthält.

Seitens der Verwaltung wird es nicht für zielführend erachtet, die Gestaltungsrichtlinien in sämtlichen Details in eine Ortsgestaltungssatzung zu überführen. Aufgrund der zahlreichen und sehr detaillierten Regelungen wäre die bauliche Tätigkeit im Altstadtbereich in weiten Teilen eingeschränkt.

Aus Sicht der Verwaltung empfiehlt es sich entweder nur einzelne Bestimmungen mittels einer örtlichen Bauvorschrift für verbindlich zu erklären oder – in Bezug auf Werbeanlagen – von der Verbotsmöglichkeit nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO Gebrauch zu machen.

Vorschlag der Verwaltung ist es daher, die beiden Satzungstypen zu kombinieren. Für den Altstadtbereich könnte ein Verbot für Werbeanlagen festgesetzt werden und für das übrige Stadtgebiet könnten gestalterische Vorgaben festgesetzt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Werbeanlagensatzung auszuarbeiten. Vor einer etwaigen Beschlussfassung im Stadtrat soll der Satzungsentwurf dem Bau- und Umweltausschuss zur Beratung vorgelegt werden.
Die Fraktionen erhalten die Unterlagen rechtzeitig ca. 1 Monat vor Behandlung im Gremium und haben Gelegenheit zur Rückäußerung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.10.2015 ö 3
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3.1. Sachstand Radweg entlang der B 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.10.2015 ö vorberatend 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 08.10.2015 fand ein erneutes Abstimmungsgespräch mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach statt. Der Ausbau des Radweges in unserem Bereich ist Teil des Programms für den nachträglichen Anbau von Radwegen für Bundesstraßen und Staatsstraßen. Die fehlenden Radwegverbindungen im Bereich der Stadt Heilsbronn entlang der Bundesstraße 14 wurden in dieses Programm aufgenommen. Es bestehen auch seit längerer Zeit Entwurfsplanungen. Auf dieser Basis haben die Staatlichen Bauämter Ansbach und Nürnberg in den letzten Jahren versucht, die erforderlichen Grundstücksflächen entlang der Bundesstraße 14 freihändig zu erwerben. Trotz guter Resonanz der Grundstückseigentümer konnten nicht alle Eigentümer überzeugt werden. Nun hat das Staatliche Bauamt Ansbach mit der Gemeinde Petersaurach und uns vereinbart, die bereits vorhandenen Planunterlagen aktuell aufzubereiten und im nächsten Jahr eine gemeinsame Grunderwerbsoffensive für die fehlenden Teilstücke zu starten.

Sollte dieses Vorgehen nicht erfolgreich sein, bestünde der Weg, im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens die baurechtliche Absicherung zu erlangen. Leider ist ein solches Verfahren sehr langwierig und rechtlich schwierig.

Über die weiteren Fortschritte der Planungen werden wir im Bau- und Umweltausschuss fortlaufend unterrichten.

Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 11.11.2015 08:15 Uhr