Datum: 09.12.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
1.1 Bauantrag Firma Kupfer Immobilien GmbH & Co. KG, Mausendorfer Weg 11, 91560 Heilsbronn; Neubau einer Metzgerei mit Bistro und Werksverkauf auf Fl.Nrn. 409/2, 409/3 und 409/9 (Teilflächen), Gemarkung Heilsbronn, neues Gewerbegebiet Klosterwald;
1.2 Bauantrag Firma Ratisbona Baubetreuungs GmbH & Co. oHG, Industriepark Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Haidhof Neubau REWE-Supermarkt auf Fl.Nrn. 409/2 und 409/3, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße
1.3 Bauantrag Jörg Bernecker, Bergstraße 12, Weißenbronn, 91560 Heilsbronn Errichtung einer Garage, eines Treppenaufbaus, Ausbau Dachgeschoss und Änderung der Dachkonstruktion auf FlNr. 77, Gemarkung Weißenbronn
2 Beschilderung entlang der Staatsstraße 2410 (Industriegebiet); Überarbeitung der bestehenden Beschilderung und Anbringen von Ortstafeln
3 Renaturierung der Schwabach; Ergebnis der Begehung vom 24.11.2015
4 21. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (9), Beteiligungsverfahren
5 22. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8); Teilkapitel 6.2.2 "Windkraft", Beteiligungsverfahren
6 Bekanntgaben
6.1 Bauantrag Fa. Beil GmbH, Neubau einer Eigentumswohnanlage mit Tiefgarage (Haus A + Haus B), Errichtung von Nebengebäuden für Fahrräder und Müll auf FlNr. 273/60, Gemarkung Heilsbronn, Herbststraße Schreiben und Einwendungen der Grundstücksnachbarn
6.2 Kreisstraße AN 17 (Weißenbronner Straße); Stellungnahme des Staatlichen Bauamts bzgl. einer Überquerungshilfe
6.3 Ausbau der Breslauer Straße; Bekanntgabe bezüglich Nachtragsangebot für die Asphaltankeilung

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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.12.2015 ö 1
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1.1. Bauantrag Firma Kupfer Immobilien GmbH & Co. KG, Mausendorfer Weg 11, 91560 Heilsbronn; Neubau einer Metzgerei mit Bistro und Werksverkauf auf Fl.Nrn. 409/2, 409/3 und 409/9 (Teilflächen), Gemarkung Heilsbronn, neues Gewerbegebiet Klosterwald;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.12.2015 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Firma Kupfer Immobilien GmbH & Co. KG hat am 13.11.2015 den Bauantrag zum Neubau einer Metzgerei und Produktion, ein Bistro mit überdachtem Freisitz und Werksverkauf auf FlNrn. 409/2, 409/3 und 409/9 (Teilflächen), Gemarkung Heilsbronn vorgelegt. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und Verkauf von Lebensmittel aller Art, insbesondere Wurstwaren.
Baubeschreibung:
Die Firma Kupfer plant den Neubau einer Metzgerei und Produktion mit Werksverkauf und Bistro mit überdachtem Freisitz mit einer Verkaufsfläche von 532,83 m² und einer Produktionsfläche von 626,26 m² in einem erdgeschossigen Gebäudeteil. In einem zurückgesetzten Obergeschoss entstehen Umkleiden, Schwarz-Weiß-Trennung, Technikräume und Büros. Die Fassadenverkleidung ist im Detail noch nicht geklärt. Die Bauabmessungen sind runde 48 m x 32 m. Die Gesamtnutzfläche beträgt 2.179 m². Der Antragssteller weißt 54 Stellplätze und 1 Stellplatz für Behinderte mit der Eingabeplanung nach.

Stellungnahme der Verwaltung:

Diese Angaben entsprechen dem Bebauungsplan Nr. B 28 „südlich der Ansbacher Straße – ehem. Sportflächen“, 1. Änderung. Da keine planungsrechtlichen Gründe gegen das Bauvorhaben sprechen, ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Das gewerbliche Bauvorhaben ist ein Sonderbau, weil das geplante Bistro mehr als 40 Gastplätze (Art. 2 Abs. 4 Nr. 8 BayBO) umfasst. Damit ist ein Freistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 1 BayBO nicht möglich. Ein Baugenehmigungsverfahren ist deshalb durchzuführen.

Nach dem Bebauungsplan Nr. B 28 ist das Bistro als Gaststätte zugelassen. Die Metzgerei mit Produktionsräumen fällt unter nichtstörende Gewerbebetriebe, wie es die Satzung des Bebauungsplanes vorsieht. Das Maß der baulichen Nutzung (geplante Nutzfläche, Anzahl der Geschosse, Firsthöhe) sowie die vorgegebene Baugrenze werden eingehalten.

Die benötigten Stellplätze hierfür betragen nach Stellplatzsatzung unter Berücksichtigung der Beschäftigten 46 Stellplätze. Es werden mit 54 Stellplätze die Anforderungen der Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn erfüllt.

Die Nachbarunterschriften liegen vor bzw. werden im Verfahren eingebracht (Freistaat Bayern, Stadt Heilsbronn).

Da das Grundstück erst mit der dem Neubau des Kreisverkehrsplatzes erschlossen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt weder die Straßenerschließung (Zufahrt) noch der Kanal, Strom und Wasser gesichert. Somit kann ein Baubeginn nur in Abstimmung mit den Beteiligten erfolgen, welche der Antragsteller zu veranlassen hat.

In der Stellungnahme der Stadtwerke wird nochmals darauf hingewiesen, dass das Gelände noch nicht erschlossen ist (Mittelspannung Übergabe, Kabelverlegung, Planung notwendig für Wasser und Stromversorgung).

Ebenfalls befindet sich der Baukörper in der Schutzzone III der Verordnung zum Schutz des Trinkwassers der Stadt Heilsbronn.

Das Stadtentwicklungskonzept der Stadt Heilsbronn (ISEK) floss bereits in die Bauleitplanung ein und hat die dortigen Zielsetzungen umgesetzt. Das Bauvorhaben entspricht folglich dem ISEK. Mit Blick auf die Inhalte des ISEK sollte von einer gastronomischen Verwendung des benachbarten (städtischen) Grundstückes mit der FlNr. 409/3 (Teilfläche) mit 2.094 m2 abgesehen werden.

Der Kaufvertrag und städtebauliche Vertrag für die Flächen, auf denen das Bauvorhaben ausgeführt werden sollen, ist noch nicht geschlossen worden. Eine Genehmigung durch den Stadtrat steht deshalb ebenfalls aus.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zum Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.2. Bauantrag Firma Ratisbona Baubetreuungs GmbH & Co. oHG, Industriepark Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Haidhof Neubau REWE-Supermarkt auf Fl.Nrn. 409/2 und 409/3, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.12.2015 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Firma Ratisbona Baubetreuungs GmbH & Co. oHG hat am 16.11.2015 den Bauantrag zum Neubau eine s REWE-Supermarktes auf FlNr. 409/2 und FlNr. 409/3, Gemarkung Heilsbronn, vorgelegt.
Baubeschreibung:
Das Gebäude hat eine Verkaufsfläche von rd. 1.400 m² inkl. Backshop. Im Bereich des Verkaufsraumes sind ein Backshop mit Innen- und Außensitzbereich und ein Fleischverkauf integriert.
Das neu zu errichtende Gebäude, ein sog. Greenbuilding C, ist eingeschossig und besitzt ein Flachdach mit einer Neigung von ca. 2°. Der Verkaufsraum ist als stützenfreie Holzkonstruktion (Leimholzträger) konzipiert. Der Neubau erhält eine architektonisch moderne Gestaltung und wird aus umweltfreundlichen Materialien und Baustoffen gebaut.
Der Bauherr beantragt eine Befreiung hinsichtlich der Grundflächenzahl (GRZ). Diese ist im B-Plan mit 0,80 festgelegt. Die Berechnung der GRZ hat 0,86 ergeben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Diese Angaben entsprechen dem Bebauungsplan Nr. B 28 „südlich der Ansbacher Straße – ehem. Sportflächen“, 1. Änderung. Eine Befreiung für die abweichende GRZ wurde beantragt.

Die Überschreitung ergibt sich dadurch, dass bei der Berechnung alle Überbauten – REWE Markt und versiegelten Flächen  - Fahrwege in Bitumen, Pflasterflächen für PKW Stellplätze, Sitzfläche Bäcker, Gehwege usw. durch die Grundstücksgröße geteilt werden.
Nach § 19 Abs. 4 BauNVO kann eine Befreiung erteilt werden. Es handelt sich nur um eine geringfügige Überschreitung der zulässigen GRZ und resultiert aus der Eigenart des Marktes mit vielen Parkplätzen. Die Überschreitung wirkt sich dabei nicht auf die Funktion des Bodens aus, weil insbesondere die Parkplätze wegen dem Wasserschutzzone III wasserundurchlässig ausgestaltet werden müssen.
Da keine planungsrechtlichen Gründe gegen das Bauvorhaben sprechen, ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Der Bauantrag ist nicht im Freistellungsverfahren möglich, da das Bauvorhaben ein Sonderbau ist. Es wurde folgerichtig ein Baugenehmigungsverfahren beantragt.
Die Nachbarunterschriften werden im Verfahren eingebracht (Stadt Heilsbronn, Landkreis Ansbach, Freistaat Bayern).

Da das Grundstück erst mit der dem Neubau des Kreisverkehrsplatzes erschlossen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt weder die Straßenerschließung (Zufahrt) noch der Kanal, Strom und Wasser gesichert. Somit kann ein Baubeginn nur in Abstimmung mit den Beteiligten erfolgen, welche der Antragsteller zu veranlassen hat.

In der Stellungnahme der Stadtwerke wird nochmals darauf hingewiesen, dass das Gelände noch nicht erschlossen ist (Mittelspannung Übergabe, Kabelverlegung, Planung notwendig für Wasser und Stromversorgung). Für die Versorgung des Marktes ist der Neubau einer Trafostation erforderlich.

Ebenfalls befindet sich der Baukörper in der Schutzzone III der Verordnung zum Schutz des Trinkwassers der Stadt Heilsbronn.

Das Stadtentwicklungskonzept der Stadt Heilsbronn (ISEK) floss bereits in die Bauleitplanung ein und hat die dortigen Zielsetzungen umgesetzt. Das Bauvorhaben entspricht folglich dem ISEK.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zum Bauantrag und die Erteilung der Befreiung für die GRZ.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.3. Bauantrag Jörg Bernecker, Bergstraße 12, Weißenbronn, 91560 Heilsbronn Errichtung einer Garage, eines Treppenaufbaus, Ausbau Dachgeschoss und Änderung der Dachkonstruktion auf FlNr. 77, Gemarkung Weißenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.12.2015 ö beschliessend 1.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bauherr beabsichtigt den Abriss von leerstehenden, ehemals landwirtschaftlich genutzten Nebengebäuden (Scheunen) und die Errichtung einer Garage, eines Treppenaufbaus, den Ausbau des Dachgeschosses und die Änderung der Dachkonstruktion.

Von Verwaltungsseite werden folgende Anmerkungen gemacht:

Eine entsprechende Bauanfrage des Bauherrn wurde vom Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung am 29.07.2015 bereits befürwortet.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Entgegenstehende Planungsrechtliche Belange sind nicht ersichtlich, dem Bauvorhaben kann daher zugestimmt werden.
Die Stellplatzsatzung wird eingehalten, es sind für das Wohnhaus 2 Stellplätze erforderlich und es werden insgesamt 4 Stellplätze nachgewiesen.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Beschilderung entlang der Staatsstraße 2410 (Industriegebiet); Überarbeitung der bestehenden Beschilderung und Anbringen von Ortstafeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.12.2015 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben der Stadt Heilsbronn vom 08.10.2015 wurde das Landratsamt Ansbach um Überprüfung der bestehenden Beschilderung entlang der Staatsstraße 2410 im Industriegebiet-Ost gebeten.

Die derzeitige Beschilderung ist aus Sicht der Verwaltung nicht pragmatisch und es könnten im Zuge einer Überarbeitung Schilder eingespart werden.

Der beiliegenden Übersicht kann die Ist-Situation entnommen werden.

Vorschlag der Stadtverwaltung und der Verkehrspolizei, Hrn. Hasenmüller, ist es, nach der Bahnunterführung in Richtung stadteinwärts und von der Bundesstraße 14 kommend in Richtung Kreisverkehr (kurz vor dem Kreisverkehr) eine Ortstafel anzubringen. Somit wäre in der Gutenbergstraße, in der Industriestraße, in der Nürnberger Straße und in der Bauhofstraße die Geschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt. Bisher sind an allen vier Einfahrten von der St. 2410 her extra Verkehrszeichen (Tempo-50 Begrenzung bzw. Ortstafeln) angebracht. Es könnten damit Verkehrsschilder eingespart werden.

Die geplante Beschilderung kann der beiliegenden Übersicht entnommen werden.

Bisher kann auf der St. 2410 in Richtung Bonnhof mit Tempo 80 und aus Richtung Bonnhof kommend zum Kreisverkehr mit Tempo 80 bzw. Tempo 60 gefahren werden. Sollten Ortstafeln vor dem Kreisverkehr bzw. nach der Bahnunterführung angebracht werden, so dürfte im Bereich zwischen dem Kreisverkehr und der Gutenbergstraße/Industriestraße nur mit 50 km/h gefahren werden.

Vorschlag ist es daher, für diesen Bereich – innerorts - die Geschwindigkeit auf Tempo 70 zuzulassen. Dazu müsste nach der Kreisverkehrsader in Richtung Bonnhof bzw. direkt nach der Ortstafel nach der Bahnunterführung ein Zeichen 274-70 (zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h) angebracht werden.

Eine derartige Beschilderung ist rechtlich und auch tatsächlich in diesem Einzelfall möglich. Hr. Hasenmüller von der PI Ansbach hat dies im Vorfeld bereits bestätigt. Laut Auskunft des Landratsamtes Ansbach, Herr Fuchs, besteht eine solche Regelung (direkt nach der Ortstafel die zulässige Höchstgeschwindigkeit anzuheben) im Landkreis Ansbach bisher nicht. Im Rahmen einer Verkehrsschau hat er jedoch bereits signalisiert, dass die Voraussetzungen für eine entsprechende Beschilderung hier vorliegen. Das Landratsamt Ansbach wäre für eine solche Anordnung der Verkehrszeichen zuständig.

Hr. Fuchs hat angeregt, aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung, die eine solche Beschilderung hätte, zunächst das Einverständnis der Stadt Heilsbronn einzuholen. Er hat dazu vorgeschlagen, die Beschilderung dem Bau- und Umweltausschuss vorzustellen und das Einvernehmen einzuholen.

Durch die vorgeschlagene Beschilderung könnte die Stadt Heilsbronn drei Tempo-50-Schilder einsparen und müsste eine zusätzliche Ortstafel in der Bauhofstraße aus Richtung Gottmannsdorf kommend anbringen. Das Staatliche Bauamt Ansbach würde zusätzlich Verkehrszeichen einsparen.

Beschluss

Mit der von der Stadtverwaltung mit Schreiben vom 08.10.2015 angeregten Beschilderung der St. 2410 im Industriegebiet-Ost besteht Einverständnis. Auf eine Änderung der bestehenden Beschilderung durch das Landratsamt Ansbach soll hingewirkt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Renaturierung der Schwabach; Ergebnis der Begehung vom 24.11.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.12.2015 ö vorberatend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 24.11.2015 fand mit dem Wasserwirtschaftsamt eine Begehung der renaturierten Schwabach statt.

Die Anwesenden machten sich vor Ort ein Bild der Renaturierungsmaßnahmen die im Frühjahr 2015 durchgeführt worden sind.

Herr Lebender vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach lobte die bisherige Umsetzung durch das Ing. Büro Christofori. Der neu geschaffene Bachlauf, sei sehr gut gelungen. Durch die Abwechslung von breiten und schmalen sowie flachen und steilen Abschnitten ist ein natürlicher Bachlauf, der zudem noch die Hochwassersituation entschärft, entstanden. Es wurde festgestellt, dass sich schon sehr viele Weiden natürlich ansiedelten. Außerdem ist gut zu erkennen, dass Teile des Baches sich immer wieder verändern, was ein lebender natürlicher Vorgang ist und die gewollte ökologische Erscheinung unterstützt.

Zur Bepflanzung empfahl Herr Lebender, die Einbuchtungen der städtischen Bachseite mit Grau- und Schwarzerlen zu bepflanzen und vereinzelt mit Wasserschneeball zu ergänzen. Somit entsteht eine gerade Bewirtschaftungslinie für den Landwirt, gleichzeitig aber eine natürliche Auenlandschaft, die vielen Kleinlebewesen Lebensraum bietet. Diese Art der Bepflanzung hat zur Folge, dass sich durch die Vermeidung von Sträuchern kein Unrat aus den Regenüberlaufbecken am Bachufer ansammelt. Durch die hochwachsenden Erlen gibt es eine mäßige Beschattung, die die Verkrautung des Baches bremst. Außerdem ist gerade die Erle durch ihr stabilisierendes Wurzelsystem sehr gut geeignet, um das Ufer vor Ausspülungen zu schützen.

Anfang Frühjahr 2016 soll die Bepflanzung, nach der o.g. Empfehlung beginnen.

Dient zur Kenntnis.

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4. 21. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (9), Beteiligungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.12.2015 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken hat in seiner Sitzung am 28.10.201 5 die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens für die 21. Änderung des Regionalplans beschlossen.
Neben einer redaktionellen Anpassung an die Struktur des Landesentwicklungsprogramms Bayern 2013 werden mit der 21. Änderung 14 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete im Bereich „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen“ und ein Vorranggebiet Wasserversorgung in seinem Flächenumriss verändert sowie ein Vorbehaltsgebiet Wasserversorgung neu ausgewiesen.
Die dazugehörigen Unterlagen sind als pdf-Dateien unter www.region-westmittelfranken.de unter „Regionalplan-Änderungen – 21. Änderung“ abrufbar.
Die Stadt Heilsbronn ist von der 21. Änderung nicht betroffen. Eine Stellungnahme ist deshalb aus Sicht der Verwaltung entbehrlich.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der 21. Änderung des Regionalplans zu. Einwendungen sind nicht zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. 22. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8); Teilkapitel 6.2.2 "Windkraft", Beteiligungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.12.2015 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken (8) hat in seiner Sitzung am 28.10.2015 die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens für die 22. Änderung des Regionalplans im Teilkapitel 6.2.2 „Windkraft“ beschlossen.
Mit dieser Änderung werden zwei Vorranggebiete und drei Vorbehaltsgebiete Windkraft im Regionalplan neu ausgewiesen sowie zwei bestehende Vorbehaltsgebiete in ihrem Flächenumriss und/oder ihrer Wertigkeit verändert .
Die dazugehörigen Unterlagen sind als pdf-Dateien unter www.region-westmittelfranken.de unter „Regionalplan-Änderungen – 22. Änderung“ abrufbar.
Die Stadt Heilsbronn ist von der 22. Änderung nicht betroffen. Eine Stellungnahme ist deshalb aus Sicht der Verwaltung entbehrlich.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der 22. Änderung des Regionalplans zu. Einwendungen sind nicht zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.12.2015 ö 6
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6.1. Bauantrag Fa. Beil GmbH, Neubau einer Eigentumswohnanlage mit Tiefgarage (Haus A + Haus B), Errichtung von Nebengebäuden für Fahrräder und Müll auf FlNr. 273/60, Gemarkung Heilsbronn, Herbststraße Schreiben und Einwendungen der Grundstücksnachbarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.12.2015 ö vorberatend 6.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 15.10.2015 haben sich die angrenzenden Grundstücksnachbarn gegen das Bauvorhaben der Fa. Beil in der Herbststraße gewandt (im RIS hinterlegt).
Inhaltlich begründet werden die Einwendungen insbesondere mit dem mangelnden Einfügen des Vorhabens in die nähere Umgebung und mit naturschutzrechtlichen Belangen.

Das Schreiben wurde dem Gremium zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Dient zur Kenntnis.

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6.2. Kreisstraße AN 17 (Weißenbronner Straße); Stellungnahme des Staatlichen Bauamts bzgl. einer Überquerungshilfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.12.2015 ö vorberatend 6.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Inklusionsbeauftragte der Stadt Heilsbronn, Herr Peter-Max Bauer, hat seit Längerem schon die Anregung für eine Überquerungshilfe an der Einmündung Weißenbronner Straße / Obere Berghofstraße bei der Verwaltung vorgebracht.
Mit Schreiben der Stadt Heilsbronn vom 25.09.2015 wurden das Staatliche Bauamt und der Landkreis Ansbach gebeten, diese zu prüfen.

Am 05.11.2015 ging das gemeinsame Antwortschreiben der Behörden bei der Stadt Heilsbronn ein (im RIS hinterlegt).

Das Staatliche Bauamt hat nach den einschlägigen Richtlinien auf Grundlage der Verkehrszählung aus dem Jahre 2002 mit Berücksichtigung der Durchschnittlichen Verkehrssteigerung folgendes festgestellt:
Eine Überquerungshilfe ist wegen dem stündlichen Verkehrsaufkommen der in der Spitzenstunde im Schnitt bei 140 bzw. 100 KFZ liegt und einen besonderen Fußgängeraufkommen von ca. 75 Fußgängern liegt, hier nicht erkennbar, da kein ausgeprägter Querungsbedarf (Schule, Kindergarten, Sportanlagen, oder dgl.) vorliegt.

Den bedarf einer Querungshilfe sieht das Staatliche Bauamt somit derzeit nicht.

Soweit der Stadt Heilsbronn andere Erkenntnisse vorliegen, z.B. durch ein von Ihr beauftragtes Verkehrsgutachten mit einer entsprechenden detaillierten Verkehrszählung unter Betrachtung der querenden Fußgänger, ist das Staatliche Bauamt gerne zu einer weiteren Prüfung bereit.


Dient zur Kenntnis.

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6.3. Ausbau der Breslauer Straße; Bekanntgabe bezüglich Nachtragsangebot für die Asphaltankeilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.12.2015 ö beschliessend 6.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Einbau der Asphaltbetondecke ist im Frühjahr 2016 geplant.

Auf Wunsch der Mehrheit der Anlieger und mit Beschluss des Stadtrates vom 14.09.2014 erfolgte die Ausführung der Randbegrenzungen in Beton.

Um Beschädigungen und damit kostenintensive Reparaturen nach der Winterpause zu vermeiden, wurde eine Asphaltankeilung am Betoneinzeiler angebracht.

Die Kosten, welche vom Ingenieurbüro Christofori und Partner geprüft wurden, belaufen sich bei einer Gesamtlänge von 620 m auf 6.210,94 €. Enthalten ist hierbei auch die Beseitigung der Ankeilung vor Einbau der Asphaltbetondecke.

Um zustimmende Kenntnisnahme wird gebeten.

Datenstand vom 10.12.2015 17:41 Uhr