Datum: 19.08.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Antrag von Thomas Franck zu TOP 7
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2 |
Niederschrift der 26. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 29.07.2015; Anerkennung
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3 |
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 28 "südlich der Ansbacher Straße / ehem. Sportplatz";
a) Erörterung der Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss
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4 |
Bebauungsplan Nr. B 4 Weiterndorf "An den Schwabachauen";
a) Erörterung und Beschlussfassung über die Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss
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5 |
21. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan "Gewerbegebiet Heilsbronn-Ost - 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße";
a) Ergebnis aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Abwägung der Stellungnahmen
b) Billigung der geänderten Entwurfsplanung
c) Beauftragung der Auslegung
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6 |
Bebauungsplan Nr. B 43 "Gewerbegebiet Heilsbronn-Ost - 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße";
a) Ergebnis aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Abwägung der Stellungnahmen
b) Billigung der geänderten Entwurfsplanung
c) Beauftragung der Auslegung
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7 |
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 "Ansbacher Straße" (Einkaufsmärkte Aldi & Rewe);
a) Erörterung und Beschlussfassung über die Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss
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8 |
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung)
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9 |
Behandlung der eingegangenen Bauanträge
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9.1 |
Antrag auf isolierte Befreiung Tobias Schön und Asuman Emlek, Adlerstr. 1, 91560 Heilsbronn
Errichtung eines Carports außerhalb der Baugrenze auf FlNr. 405/28, Gemarkung Heilsbronn
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9.2 |
Bauantrag Orfanidis Anestis, Abteigasse 1, 91560 Heilsbronn;
Errichtung eines Treppenhauses, Ausbau DG, Erweiterung der bestehenden Spielhalle und Umbau der bestehenden Gaststätte auf Fl.Nr. 4, Gemarkung Heilsbronn, Abteigasse 1;
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9.3 |
Antrag auf isolierte Befreiung Martina Christ, Nelkenstraße 9a, 91560 Heilsbronn;
Errichtung einer Terrassensichtschutzwand auf Fl.Nr. 316/29, Gemarkung Heilsbronn
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9.4 |
Bauantrag Di Bella Salvatore, Neuendettelsauer Straße 38, 91560 Heilsbronn;
Überdachung des bestehenden Paddocks auf Fl.Nr. 381, Gemarkung Heilsbronn, Nähe Neuendettelsauer Straße;
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9.5 |
Bis spätestens Freitag, 14.08.2015 (12.00 Uhr) vor Sitzungstermin noch eingehende Bauanträge
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9.5.1 |
Bauantrag Firma Beil Baugesellschaft mbH, Chemnitzer Straße 21, 91564 Neuendettelsau;
Neubau einer Eigentumswohnanlage mit Tiefgarage Haus A + Haus B, Errichtung von Nebengebäuden für Fahrräder und Müll auf Fl.Nr. 273/60, Gemarkung Heilsbronn, Nähe Herbststraße;
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9.5.2 |
Bauantrag Bayern ABS Projektentwicklung GmbH, Stromerstraße 12, 90443 Nürnberg;
Neubau von Reihen-Wohnhäusern auf Fl.Nr. 404/19, Gemarkung Heilsbronn, Falkenstraße;
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10 |
Bekanntgaben
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10.1 |
Haushalt 2015; Fehlender Haushaltsansatz im Unterabschnitt 1300
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10.2 |
Informationsbrief 08/2015 des Bayerischen Städtetages
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10.3 |
Mobile Geschwindigkeitsmessung in der 32. KW;
Ergebnisse der städtischen Messungen
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10.4 |
Mittelschule Heilsbronn-Petersaurach;
Umlageabrechnung, geplante Investitionen
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10.5 |
Dank für die BR Radltour durch Ausschussmitglied Manfred Huber
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1. Antrag von Thomas Franck zu TOP 7
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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19.08.2015
|
ö
|
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1 |
Beschluss
Stadtrat Thomas Franck stellt den Antrag Punkt 7 „1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung)“ von der Tagesordnung zu nehmen, weil die Anlagen (Richtzahlenliste und Satzungsänderung) im Ratsinformationssystem nicht hinterlegt waren. Für eine derartige Änderung benötigt er die fehlenden Informationen als Grundlage einer Entscheidung. Zudem besitzt das Thema so große Relevanz, dass es vom Stadtrat zu beschließen ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4
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2. Niederschrift der 26. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 29.07.2015; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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19.08.2015
|
ö
|
|
2 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 26. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 29.07.2015 bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 28 "südlich der Ansbacher Straße / ehem. Sportplatz";
a) Erörterung der Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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19.08.2015
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.06.2015 (Nr. 608) die Entwurfsplanung nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt und die Auslegung beauftragt. Diese fand in der Zeit vom 23.06.2015 bis 23.07.2015 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden im gleichen Zeitraum beteiligt. Hierauf gingen Einwendungen ein, die in der als Anlage beigefügten Zusammenstellung tabellarisch dargestellt sind.
Die Beurteilung der einzelnen Stellungnahmen fand in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Christofori und Partner statt. Der Planer wird in der Sitzung die wesentlichen Einwendungen zusammenfassen und die hierauf erfolgten Änderungen in der Entwurfsplanung vorstellen. Die Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Einwendungen können der genannten Anlage entnommen werden.
Im Hinblick auf die Bedeutung der Bauleitplanungen für die Stadt Heilsbronn und den bereits eingetretenen erheblichen Verzögerungen wegen der erforderlichen Fachgutachten sollte durch den Haupt- und Finanzausschuss (Ferienausschuss)
die Abwägung vorgenommen und der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss 1
a) Erörterung und Beschlussfassung über die Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
Die Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 28 werden entsprechend der Stellungnahmen des Planers und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der vorgelegten Zusammenfassung abgewogen.
Die Beschlüsse zu den jeweiligen Stellungnahmen sind der Aufstellung beigefügt. Die beigefügten Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 2
a) Satzungsbeschluss
Aufgrund §§ 1, 2, 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) i. V. m.
Art. 81 Abs. 1 und 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. d. F. vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert am 24.07.2015 (GVBl. S. 296) und
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert am 12.05.2015 (GVBl. S. 82) erlässt die Stadt Heilsbronn folgende
Satzung
§ 1
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 28 „südlich der Ansbacher Straße, ehem. Sportplatz“ für die Grundstücke FlNrn. 409/2, 409/3, 409/4, 409/5, 409/9 sowie Teilflächen der FlNrn. 427, 215/11, 215/12, 216/3, 216/6, jeweils Gemarkung Heilsbronn, ist beschlossen.
§ 2
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Bebauungsplan Nr. B 4 Weiterndorf "An den Schwabachauen";
a) Erörterung und Beschlussfassung über die Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
19.08.2015
|
ö
|
beschliessend
|
4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Stadtratsbeschluss vom 10.06.2015 (Nr. 606) wurde die Entwurfsplanung nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt und die Auslegung beauftragt. Diese fand in der Zeit vom 23.06.2015 bis 23.07.2015 statt. Hierauf gingen Einwendungen ein, die in der als Anlage beigefügten Zusammenfassung tabellarisch dargestellt sind.
Die Beurteilung der einzelnen Stellungnahmen fand in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Christofori und Partner statt. Der Planer wird in der Sitzung die wesentlichen Einwendungen zusammenfassen und die hierauf erfolgten Änderungen in der Entwurfsplanung vorstellen. Die Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Einwendungen können der genannten Anlage entnommen werden.
Im Hinblick auf die Bedeutung der Bauleitplanungen für die Stadt Heilsbronn und den bereits eingetretenen erheblichen Verzögerungen wegen der erforderlichen Fachgutachten sollte durch den Haupt- und Finanzausschuss (Ferienausschuss) die Abwägung vorgenommen und der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss 1
a) Erörterung und Beschlussfassung über die Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
Die Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ werden entsprechend der Stellungnahmen des Planers und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der vorgelegten Zusammenfassung abgewogen.
Die Beschlüsse zu den jeweiligen Stellungnahmen sind der Aufstellung beigefügt. Die beigefügte Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 2
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund §§ 1, 2, 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) i. V. m.
Art. 81 Abs. 1 und 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. d. F. vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert am 24.07.2015 (GVBl. S. 296) und
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert am 12.05.2015 (GVBl. S. 82) erlässt die Stadt Heilsbronn folgende
Satzung
§ 1
Der Bebauungsplan Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ für die Grundstücke FlNrn. 78 und 79 (Teilflächen), Gemarkung Weiterndorf, ist beschlossen.
§ 2
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan "Gewerbegebiet Heilsbronn-Ost - 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße";
a) Ergebnis aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Abwägung der Stellungnahmen
b) Billigung der geänderten Entwurfsplanung
c) Beauftragung der Auslegung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
19.08.2015
|
ö
|
beschliessend
|
5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Stadtratsbeschluss vom 24.07.2013 wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan „Gewerbegebiet Heilsbronn Ost – 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße“ für die Grundstücke Fl.Nr. 43, 315 sowie Teilflächen des öffentlichen Feldweges FlNr. 42 und der Ortsverbindungsstraße Fl.Nr. 301, alle Gemarkung Weiterndorf, beschlossen. Die geänderte Entwurfsplanung wurde in der Sitzung des Stadtrates am 28.01.2015 (Nr. 387) gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 17.02.2015 bis 17.03.2015 statt. Hierauf gingen Einwendungen ein, die in der als Anlage beigefügten Zusammenfassung tabellarisch dargestellt sind.
Die Beurteilung der einzelnen Stellungnahmen fand in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Christofori und Partner statt. Der Planer wird in der Sitzung die wesentlichen Einwendungen zusammenfassen und die hierauf erfolgten Änderungen in der Entwurfsplanung vorstellen. Die Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Einwendungen können der genannten Anlage entnommen werden.
Im Hinblick auf die Bedeutung der Bauleitplanungen für die Stadt Heilsbronn und den bereits eingetretenen erheblichen Verzögerungen wegen der erforderlichen Fachgutachten sollte durch den Haupt- und Finanzausschuss (Ferienausschuss) die Abwägung vorgenommen, die Planung gebilligt und die erneute Auslegung beauftragt werden.
Beschluss 1
a) Die Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan werden entsprechend der Stellungnahmen des Planers und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der vorgelegten Zusammenfassung abgewogen. Die Beschlüsse zu den jeweiligen Stellungnahmen sind der Aufstellung beigefügt. Diese Zusammenstellung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 2
b) Die geänderten Festsetzungen werden gebilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 3
c) Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. Bebauungsplan Nr. B 43 "Gewerbegebiet Heilsbronn-Ost - 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße";
a) Ergebnis aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Abwägung der Stellungnahmen
b) Billigung der geänderten Entwurfsplanung
c) Beauftragung der Auslegung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
19.08.2015
|
ö
|
beschliessend
|
6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Stadtratsbeschluss vom 24.07.2013 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 43 „Gewerbegebiet Heilsbronn Ost – 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße“ für die Grundstücke FlNr. 43, 315 sowie Teilflächen des öffentlichen Feldweges FlNr. 42 und der Ortsverbindungsstraße FlNr. 301, alle Gemarkung Weiterndorf, beschlossen. Die geänderte Entwurfsplanung wurde in der Sitzung des Stadtrates am 28.01.2015 (Nr. 388) gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 17.02.2015 bis 17.03.2015 statt. Hierauf gingen Einwendungen ein, die in der als Anlage beigefügten Zusammenfassung tabellarisch dargestellt sind.
Die Beurteilung der einzelnen Stellungnahmen fand in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Christofori und Partner statt. Der Planer wird in der Sitzung die wesentlichen Einwendungen zusammenfassen und die hierauf erfolgten Änderungen in der Entwurfsplanung vorstellen. Die Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Einwendungen können der genannten Anlage entnommen werden.
Im Hinblick auf die Bedeutung der Bauleitplanungen für die Stadt Heilsbronn und den bereits eingetretenen erheblichen Verzögerungen wegen der erforderlichen Fachgutachten sollte durch den Haupt- und Finanzausschuss (Ferienausschuss) die Abwägung vorgenommen, die Planungen gebilligt und die erneute Auslegung beauftragt werden.
Beschluss 1
a) Die Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 43 werden entsprechend der Stellungnahmen des Planers und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der vorgelegten Zusammenfassung abgewogen. Die Beschlüsse zu den jeweiligen Stellungnahmen sind der Aufstellung beigefügt. Diese Zusammenstellung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 2
b) Die geänderten Festsetzungen werden gebilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 3
c) Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 "Ansbacher Straße" (Einkaufsmärkte Aldi & Rewe);
a) Erörterung und Beschlussfassung über die Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
19.08.2015
|
ö
|
beschliessend
|
7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.06.2015 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 beschlossen, die Entwurfsplanung hierzu gebilligt und die öffentliche Auslegung beauftragt. Die öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses war am 15.06.2015. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 23.06.2015 bis 23.07.2015 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden im gleichen Zeitraum beteiligt. Hierauf gingen Einwendungen ein, die in der als Anlage beigefügten Übersicht zusammengestellt sind. Der Planer hat hierzu Stellung bezogen und die Verwaltung hat Beschlussvorschläge erarbeitet.
Die Beurteilung der einzelnen Stellungnahmen fand in Zusammenarbeit mit dem vom Vorhabensträger beauftragten Landschaftsarchitekten Jahnke statt. Die Verwaltung wird in der Sitzung die wesentlichen Einwendungen zusammenfassen. Die Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Einwendungen können der genannten Anlage entnommen werden. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.
Im Hinblick auf die Bedeutung der Bauleitplanungen für die Stadt Heilsbronn und den bereits eingetretenen erheblichen Verzögerungen wegen der erforderlichen Fachgutachten sollte durch den Haupt- und Finanzausschuss (Ferienausschuss) die Abwägung vorgenommen und der Satzungsbeschluss gefasst werden
Beschluss 1
a) Erörterung und Beschlussfassung über die Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
Die Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 werden entsprechend der Stellungnahmen des Planers und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der vorgelegten Zusammenfassung abgewogen.
Die Beschlüsse zu den jeweiligen Stellungnahmen sind der Aufstellung beigefügt. Die beigefügten Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 2
a) Satzungsbeschluss
Aufgrund §§ 1, 2, 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) i. V. m.
Art. 81 Abs. 1 und 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. d. F. vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert am 24.07.2015 (GVBl. S. 296) und
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert am 12.05.2015 (GVBl. S. 82) erlässt die Stadt Heilsbronn folgende
Satzung
§ 1
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 „Ansbacher Straße“ (Einkaufsmärkte Aldi & Rewe) für das Grundstück FlNrn. 216/3, Gemarkung Heilsbronn, ist beschlossen.
§ 2
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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8. 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
19.08.2015
|
ö
|
beschliessend
|
8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Wegen des angenommenen
Antrags aus Beschlussnummer 44 wurde dieser Punkt von der Tagesordnung genommen.
zum Seitenanfang
9. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
19.08.2015
|
ö
|
|
9 |
zum Seitenanfang
9.1. Antrag auf isolierte Befreiung Tobias Schön und Asuman Emlek, Adlerstr. 1, 91560 Heilsbronn
Errichtung eines Carports außerhalb der Baugrenze auf FlNr. 405/28, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
19.08.2015
|
ö
|
beschliessend
|
9.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Herr Tobias Schön und Frau Asuman Emlek haben für den Bauantrag des Wohnhauses in der Sitzung vom 20.03.2013 eine Genehmigung erhalten – die Stellplätze wurden hier ebenfalls entsprechend benannt.
Die Antragsteller möchten nun über diese Stellplätze ein Carport errichten.
Von Verwaltungsseite wird folgendes bemerkt:
Abstand von 1,00 m zur Grundstücksgrenze nach Bebauungsplan B2, 1. Änderung, zulässig.
Dachneigung – Flachdach, zulässig: Satteldach 30° – 48°;
Versorgungsleitungen liegen im Bereich des Neubaus. Bei Überbau der Leitungen müssen diese gesichert werden. Rücksprache mit den Stadtwerken vor Baubeginn.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschluss
Seitens der Verwaltung kann die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 2, 1. Änderung, erteilt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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9.2. Bauantrag Orfanidis Anestis, Abteigasse 1, 91560 Heilsbronn;
Errichtung eines Treppenhauses, Ausbau DG, Erweiterung der bestehenden Spielhalle und Umbau der bestehenden Gaststätte auf Fl.Nr. 4, Gemarkung Heilsbronn, Abteigasse 1;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
19.08.2015
|
ö
|
beschliessend
|
9.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Schreiben vom 27.07.2015 teilte das Landratsamt Ansbach mit, dass einer Genehmigung gem. § 34 BauGB sowohl aus bauplanungsrechtlicher als auch aus bauordnungsrechtlicher Sicht nichts entgegensteht. Das Landratsamt beabsichtigt, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. Der Stadt Heilsbronn wird nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (s. Anlage).
Die Ablehnung zur Spielhallenerweiterung hat die Stadt wie folgt begründet:
„Aufgrund des besonders sensiblen historischen Umfeldes (Religionspädagogisches Zentrum (RPZ) und Münsterplatz mit Münster) wird dieses nicht überwiegend gewerblich im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO genutzt.“
Das Anwesen Abteigasse 1 befindet sich zudem in dem satzungsgemäß festgelegten Sanierungsgebiet „Altstadt Heilsbronn.“
Dieser Begründung ist das Landratsamt Ansbach nicht gefolgt und hat daher das gemeindliche Einvernehmen für die Spielhallenerweiterung bereits beim ursprünglichen Bauantrag ersetzt und den Antrag mit Bescheid vom 17.12.2013 genehmigt.
Die wegen Planabweichung eingereichte Tekturplanung wurde im Stadtrat am 28.01.2015 behandelt. Der Stadtrat hat einstimmig an den ablehnenden Beschlüssen des Bau- und Umweltausschusses festgehalten.
Das Landratsamt Ansbach sieht die Spielhalle als Vergnügungsstätte ausnahmsweise im Mischgebiet gem. § 6 Abs. 3 BauNVO für genehmigungsfähig, weil die Grundfläche der Spielhalle unter 100 m2 bleibt. Mit dieser Rechtsgrundlage laufen die bisherigen Argumente der Stadt Heilsbronn ins Leere, weil entgegen der Regel keine Prägung des Mischgebietes durch gewerbliche Nutzungen vorausgesetzt wird.
Seitens der Verwaltung können dieser Rechtsauffassung keine Gründe für die Ablehnung der Spielhallenerweiterung entgegengesetzt werden. Deshalb wird nun dem Gremium empfohlen, die Zustimmung zum Bauvorhaben zu erteilen.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss (Ferienausschuss)
stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Treppenhauses, Ausbau des Dachgeschosses, Erweiterung der bestehenden Spielhalle und Umbau der bestehenden Gaststätte in der Abteigasse 1, FlNr. 4, Gemarkung Heilsbronn, zu.
Der entgegenstehende Beschluss des Stadtrates vom 28.01.2015 (Nr. 383) wird insoweit aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9
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9.3. Antrag auf isolierte Befreiung Martina Christ, Nelkenstraße 9a, 91560 Heilsbronn;
Errichtung einer Terrassensichtschutzwand auf Fl.Nr. 316/29, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
19.08.2015
|
ö
|
beschliessend
|
9.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Bau- und Umweltausschuss vom 29.07.2015 wurde der Antrag von Frau Martina Christ zu einer isolierten Befreiung u. a. für Terrassentrennwände zum Nachbarwesen Nelkenstraße 9b, die aus Stein bereits auf der südlichen Grundstücksseite weitestgehend errichtet wurde, behandelt. Aufgrund des Sachvortrags der Verwaltung wurde hierzu der Antrag auf Errichtung der ca. 1,80 m hohen Mauer wegen fehlender Nachbarzustimmung abgelehnt.
Eine erneute Überprüfung des Antrags und der Rechtslage ist nun Anlass für die Verwaltung, den Antrag von Frau Christ erneut vorzustellen:
- Das Anwesen liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 7 I „Südlich der Nürnberger Straße“. Dort wurde folgendes festgesetzt:
„Zwischenzäune an den Nachbarseiten sollen nicht höher als 1,00 m sein.“
- Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gibt es bereits eine Vielzahl von Sichtschutzwänden über 1,00 m Höhe, die insbesondere die angelegten Terrassen vor Einblick schützen, auch in gemauerter Form.
- Die von Frau Christ beantragte Sichtschutzmauer kann nur im Rahmen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden.
- Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a) BayBO sind Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände mit einer Höhe bis zu 2 m verfahrensfreie Bauvorhaben. Eine baurechtliche Genehmigung wäre also nicht erforderlich.
- Nach Auskunft des Landratsamts Ansbach ist eine Nachbarbeteiligung bei einer isolierten Befreiung nicht erforderlich, weil von der Sichtschutzwand keine nachbarschützenden Abstandsflächen ausgehen. Gleichwohl wurde die unmittelbar betroffene Nachbarin durch die Stadtverwaltung beteiligt. Die Nachbarin lehnte das Vorhaben ab.
Daraus ergibt sich, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits Befreiungen ausgesprochen wurden bzw. im Bereich der Reihenhäuser sehr viele Sichtschutzwände im Bereich der Terrassentiefe errichtet wurden.
Nach Ortsbesichtigung und Akteneinsicht ist festzustellen, dass z. B. die Reihenhausgruppe Nelkenstraße 13 - 25 einschließlich der gemauerten Terrassentrennwände geplant und ohne gesonderte Befreiung für diese Trennwände genehmigt wurde.
Bei den Reihenhausgruppen 5, 7, 9 und 11 sind teilweise auch Trennwände errichtet worden, welche im Bauantrag nicht enthalten waren und auch nicht später beantragt wurden.
Aus Gründen der Gleichbehandlung wäre deshalb der Antrag von Frau Christ zu entsprechen. Die Befreiung für die beantragten Sichtschutzwände mit 1,80 m Höhe soll jedoch nur für den Bereich der Terrassentiefe ausgesprochen werden. Frau Christ wäre damit einverstanden, die bereits bestehende Mauer darüber hinaus auf 1 m (Zaunhöhe lt. Bebauungsplan) rückzubauen.
Beschluss
Der Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 29.07.2015 wird insoweit aufgehoben, als dem Antrag auf Errichtung einer Sichtschutzwand mit 1,80 m Höhe auf Terrassentiefe entsprochen wird. Die bereits bestehende Einfriedung (Mauer) ist darüber hinaus auf 1 m Höhe zurückzubauen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9
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9.4. Bauantrag Di Bella Salvatore, Neuendettelsauer Straße 38, 91560 Heilsbronn;
Überdachung des bestehenden Paddocks auf Fl.Nr. 381, Gemarkung Heilsbronn, Nähe Neuendettelsauer Straße;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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19.08.2015
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ö
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beschliessend
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9.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Bescheid des Landratsamtes Ansbach vom 24.04.2009 wurde das gemeindliche Einvernehmen ersetzt und die Pferdeboxen genehmigt.
Der Antragsteller bittet nun in seinem Baugesuch um Genehmigung für die Überdachung des bestehenden Paddocks.
Von Verwaltungsseite wird hierzu folgendes bemerkt:
- § 35 BauGB im Außenbereich, FNP
- Dachfarbe wie Bestand – naturrot als Auflage
- Hinweis auf Durchgangshöhe für Pferde
Nachbarunterschriften liegen vor (= Stadt).
Beschluss
Dem Antrag auf Überdachung der bestehenden Paddocks (Bewegungsflächen)
wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Dachfarbe entsprechend des Bestandes auszuführen ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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9.5. Bis spätestens Freitag, 14.08.2015 (12.00 Uhr) vor Sitzungstermin noch eingehende Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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19.08.2015
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ö
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9.5 |
zum Seitenanfang
9.5.1. Bauantrag Firma Beil Baugesellschaft mbH, Chemnitzer Straße 21, 91564 Neuendettelsau;
Neubau einer Eigentumswohnanlage mit Tiefgarage Haus A + Haus B, Errichtung von Nebengebäuden für Fahrräder und Müll auf Fl.Nr. 273/60, Gemarkung Heilsbronn, Nähe Herbststraße;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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19.08.2015
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ö
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beschliessend
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9.5.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Am 29.07.2015 wurde das Projekt der Firma Beil zur Errichtung einer Eigentumswohnanlage auf dem Grundstück FlNr. 273/60, Heilsbronn, Bahnhofsstraße, dem Bau- und Umweltausschuss in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt. Die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach § 34 BauGB (Innenbereich). Nach Auffassung des Landratsamts Ansbach fügt sich das Gebäude mit 4 Vollgeschossen ein und wäre grundsätzlich genehmigungsfähig (s. Protokoll zum Bau- und Umweltausschuss vom 29.07.2015, Nr. 167).
Mit der Eigentumswohnanlage werden 32 Wohnungen errichtet, wovon 28 barrierefrei hergestellt werden. Nach der Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn vom 11.12.2008 ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 46 Stellplätzen. Die wurden bei der Vorstellung des Projekts auch vom Vorhabensträger nachgewiesen. Die Diskussion im Bau- und Umweltausschuss ergab, dass auch bei diesem Vorhaben nur maximal für 50 % der Wohnungen eine Ermäßigung für Altenwohnungen angesetzt wird. Auch in den zurückliegenden Bebauungsplänen (Winterstraße) wurden nur 50 % der Wohnungen als Altenwohnungen berücksichtigt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Stellplatzsatzung entsprechend zu ändern. In der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschusses
) wurde der Entwurf zur Änderung der Stellplatzsatzung vorgestellt. Danach sind nur noch 50 % der Wohnungen als Altenwohnungen anrechenbar. Die Satzung soll zum 01.09.2015 in Kraft treten.
Die Firma Beil hat nun den Bauantrag bezüglich der Stellplätze überarbeitet. Es werden nun 52 Stellplätze nachgewiesen. Auch nach Prüfung der Verwaltung können auf dem Grundstück keine weiteren Stellplätze errichtet werden (Feuerwehrrettungswege). Setzt man nun 50 % der Wohnungen als Altenwohnungen an, müssten 56 Stellplätze errichtet werden.
Die Nachbarunterschriften werden vom Antragsteller nachgereicht.
Eine Neuerschließung mit Strom und Wasser ist laut Stellungnahme der Stadtwerke erforderlich.
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, weil das Bauvorhaben nach Art. 34 BauGB genehmigungsfähig ist und insbesondere die Stellplatzanforderungen zum Zeitpunkt des Eingangs der Baugenehmigungsunterlagen bei der Stadt Heilsbronn erfüllt waren.
Beschluss
Dem vorliegenden Bauantrag wird zugestimmt. Die Nachbarunterschriften sind noch beizubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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9.5.2. Bauantrag Bayern ABS Projektentwicklung GmbH, Stromerstraße 12, 90443 Nürnberg;
Neubau von Reihen-Wohnhäusern auf Fl.Nr. 404/19, Gemarkung Heilsbronn, Falkenstraße;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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19.08.2015
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ö
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beschliessend
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9.5.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Da die Bearbeitung des Bauantrags noch einige Zeit in Anspruch nimmt, wird der Bauantrag auf eine der September-Sitzungen verschoben.
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10. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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19.08.2015
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ö
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10 |
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10.1. Haushalt 2015; Fehlender Haushaltsansatz im Unterabschnitt 1300
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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19.08.2015
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ö
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10.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Budget der Feuerwehr beträgt seit dem Haushaltsjahr 2013 insgesamt 31.000 €. Darin enthalten sind die Haushaltsstellen 1300.5200 (Geräte, Ausstattung) mit 15.000 €, 1300.5210 (Atemschutzunterhalt) mit 13.000 € und 1300.5220 (Unterhalt TSA) mit 3.000 € Haushaltsansatz.
Leider wurden die Mittel durch einen Eingabefehler bei HHSt. 1300.5210 nicht eingestellt. Sollte ein Nachtragshaushalt notwendig werden, wird dies entsprechend berichtigt. Wird kein Nachtragshaushalt erforderlich, wird gebeten, entsprechenden überplanmäßigen Ausgaben zuzustimmen.
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10.2. Informationsbrief 08/2015 des Bayerischen Städtetages
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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19.08.2015
|
ö
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10.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Informationsbrief Nr. 08/2015 des Bayerischen Städtetages befindet sich in der Tischvorlage der Stadtratsmitglieder.
Dient zur Kenntnis.
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10.3. Mobile Geschwindigkeitsmessung in der 32. KW;
Ergebnisse der städtischen Messungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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19.08.2015
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ö
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10.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der 32. Kalenderwoche (03.08. bis 07.08.2015) wurde durch die Stadtverwaltung das mobile Geschwindigkeitsmessgerät eingesetzt. Der Tabelle (Anlage) zeigt die Ergebnisse und die Örtlichkeiten der Messungen an.
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10.4. Mittelschule Heilsbronn-Petersaurach;
Umlageabrechnung, geplante Investitionen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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19.08.2015
|
ö
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10.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Haupt- und Finanzausschuss vom 22.04.2015 wurde beschlossen, die Umlageabrechnungen der Gemeinde Petersaurach aufgrund der hohen Nachzahlungsbeträge durch die Verwaltung nachprüfen zu lassen.
Am 19.05.2015 wurde beim Ortstermin in der Gemeinde Petersaurach Einsicht in die Belege genommen und die Abrechnung stichprobenartig geprüft. Es konnten keine Beanstandungen festgestellt werden. Die gesichteten Belege waren korrekt, die Mehrungen von einzelnen Haushaltsstellen waren logisch und nachvollziehbar. Die Umlagevorauszahlungen werden ab dem 2. KVJ i. H. v. 45.000 € geleistet. Die Nachzahlung zur Umlageabrechnung 2013 wurde bis zum Haushaltsansatz geleistet. Der restliche Nachzahlungsbetrag für 2013 sowie etwaige Nachzahlungsbeträge zur Umlageabrechnung 2014 werden im Haushaltsjahr 2016 geleistet.
Die Planungen zum Umbau der Mittelschule Heilsbronn – Petersaurach laufen; der Stadt Heilsbronn liegen jedoch noch keine konkreten Zahlen vor.
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10.5. Dank für die BR Radltour durch Ausschussmitglied Manfred Huber
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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19.08.2015
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ö
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10.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Manfred Huber bedankt sich für die vorbildliche Organisation der Radltour und die vielen Arbeitsstunden, die dafür geleistet wurden. Die Veranstaltung ist gelungen und war ein schönes Erlebnis für alle Beteiligten und Gäste.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 24.11.2015 09:24 Uhr