Datum: 09.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Niederschrift der 27. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 15.12.2021; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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09.02.2022
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 27. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 15.12.2021 bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Niederschrift der 28. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 19.01.2022; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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09.02.2022
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ö
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2 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 28. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 19.01.2022 bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Anfrage auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 "Einkaufsmärkte Ansbacher Straße" zur Ansiedlung eines Lidl Lebensmittelmarktes; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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09.02.2022
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.06.2019 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 „Einkaufsmärkte Ansbacher Straße“ beschlossen. Anlass für diesen Aufstellungsbeschluss war die Absicht der Fa. REWE, im Gebäude des ehemaligen REWE-Marktes einen Drogeriemarkt (dm) anzusiedeln.
Im Laufe des mit der Vorhabenträgerin (Fa. REWE) nur zögerlich vorangehenden Verfahrens erreichte die Stadt Heilsbronn im November 2020 u. a. eine Nachricht, dass die Eigentümerin des Grundstückes / Immobilie über die Planungen durch die Vorhabenträgerin angeblich nicht informiert wurde. Die Eigentümerin des dortigen Grundstückes/Anwesens bat mit Schreiben vom 19.08.2021 um förmliche Einstellung des Bauleitplanverfahrens, was auch den bestehenden Gebäudekomplex incl. Getränkemarkt tangiert.
Gleichzeitig teilte die Grundstückseigentümerin mit, eigene Absichten zu verfolgen, die Liegenschaft einer Nutzung zuzuführen.
Auf vorherige Mitteilung der Eigentümerin trat am 18.10.2021 die Fa. Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG an die Stadt Heilsbronn heran und bekundete die Absicht, am Standort des ehem. REWE-Marktes einen Lidl Lebensmittelmarkt anzusiedeln. Absicht der Fa. Lidl ist es, nicht das Bestandsgebäude zu nutzen, sondern einen zeitgemäßen Neubau zu errichten.
Als Ergänzung des Lebensmittelmarktes sollen ein Drogeriemarkt (z.B. dm) sowie der vorhandene Textilbetrieb angegliedert werden. Der Lebensmittelmarkt wäre mit einer Verkaufsfläche von 1.200 m² und der Drogeriemarkt mit der Verkaufsfläche von 700 m² beabsichtigt. Fa. Lidl hat mitgeteilt, dass der vorhandene Getränkemarkt nicht in die Planungen aufgenommen wird. Durch den Betreiber wäre eine anderweitige Lösung zu suchen.
Zur Realisierung des Projektes wäre eine vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Fa. Lidl fragt nun an, ob die Stadt Heilsbronn ein entsprechendes Bauleitplanverfahren durchführen würde. In einem entsprechenden Durchführungsvertrag müsste sich der Investor / Fa. Lidl zur Durchführung des Vorhabens sowie u. a. zur Tragung der Planungskosten verpflichten.
Nach den Vorgaben des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes der Stadt Heilsbronn wären für das Lebensmittelsortiment (Nahrungs- und Genussmittel) noch 1.350 m² Verkaufsfläche möglich. Der als Ergänzung geplante Drogeriemarkt (Verkaufsfläche 700 m²) bliebe etwas unter der bisher angedachten Größe (750 m²) zurück. Aus diesem Grund sind die Planungen wohl grundsätzlich mit den Inhalten des EEK verträglich.
Die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes im Bereich der Ansbacher Straße würde das nach EEK vorhandene Ansiedlungspotenzial derzeit nahezu ausschöpfen. Die verbleibenden Flächen würden für die Ansiedlung weiterer Lebensmittelmärkte voraussichtlich, zumindest derzeit, nicht ausreichen, auch wenn ggf. eine Einzelfallbewertung erfolgen könnte.
Auf entsprechende Anfrage teilte die Projektentwicklungsgesellschaft, die im Bereich der Fabrikstraße (Bereich Bebauungsplan Nr. B 47) an der Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes (Vollsortimenter) arbeitet, mit, dass im Falle der Ansiedlung eines Lidl-Marktes in der Ansbacher Straße eine weitere Ansiedlung eines Vollsortimenters im Bereich der Fabrikstraße ausscheide, es aber wohl dort derzeit auch schleppend vorangeht.
Aus Sicht der Stadtverwaltung wäre es sehr zu begrüßen, wenn das Ortseinfahrtbild im Bereich der Ansbacher Straße eine weitere Aufwertung erfährt und die größtenteils leerstehende Immobilie endlich einer neuen Nutzung zugeführt wird. Im Falle einer Neuprojektierung und einer vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes eröffnen sich der Stadt Heilsbronn weitere Möglichkeiten, z.B. Fahrradständer, Elektroladesäulen, überdachte Stellplätze (ggf. mit PV-Modulen), Versickerungsflächen usw., einzufordern, auch wenn die Vorgaben der dort geltenden Wasserschutzgebietsverordnung zu berücksichtigen sind.
Bisher besteht zudem keine Sicherheit, dass die Ansiedlung eines Vollsortiment-Lebensmittelmarktes in nächster Zeit im Bereich der Fabrikstraße überhaupt umgesetzt werden kann. Die Stadtverwaltung wird dieser Anfrage eines Investors/der Fa. Lidl zur Ansbacher Straße (B 25) mit Einverständnis des Stadtrates ebenfalls nachgehen, um die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens in Aussicht zu stellen.
Der Investor / Fa. Lidl hätte als nächsten Schritt einen Vorhaben- und Erschließungsplan auszuarbeiten, sodass u. a. auf dessen Grundlage die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durch den Stadtrat beraten werden kann.
Beschluss
Der Stadtrat stellt dem Investor / der Fa. Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG die vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 „Einkaufsmärkte Ansbacher Straße“ in Aussicht. Zur förmlichen Beratung über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens ist auch ein Vorhaben- und Erschließungsplan, jedenfalls ein geeigneter Entwurf, zunächst vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
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4. Kunstprojekt Röthel; Beschluss über einen Nutzungsvertrag mit dem Freistaat Bayern zur Nutzung des Kreisverkehrs an der Ansbacher Straße für die Aufstellung einer Kunstskulptur
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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09.02.2022
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ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 22.09.2021 die Anschaffung von 4 Skulpturen für das Stadtgebiet beschlossen (3 x Kauf, 1 x Leihe).
U.a. wurde die Anschaffung einer Skulptur im Bereich des Kreisverkehrs in der Ansbacher Straße beschlossen. Nachdem sich der Kreisverkehr im Bereich der Staats- und Kreisstraße handelt, ist zur Errichtung eine gesonderte Nutzungsvereinbarung.
Bereits für den seinerzeitigen Bau des Kreisverkehrs durch die Stadt Heilsbronn wurde eine Sonderbaulastvereinbarung geschlossen, in der sich die Stadt Heilsbronn zum Bau und zur Kostentragung des Kreisverkehrs sowie zur Übernahme des Unterhaltungsmehraufwandes verpflichtete. Die Sonderbaulastvereinbarung beinhaltet keine Regelung zur Gestaltung des Kreisverkehrs, weswegen eine gesonderte Vereinbarung erforderlich ist.
Der durch das Staatliche Bauamt Ansbach übersandte Entwurf einer Vereinbarung liegt als Anlage bei. Zu den inhaltlichen Regelungen bestehen seitens der Stadt Heilsbronn keine Anmerkungen oder Einwendungen.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Staatliche Bauamt Ansbach im Vorfeld grundsätzliche Sicherheitsbedenken mitgeteilt hat. Bedenken werden insbesondere beim Abkommen von der Fahrbahn und beim Anprall an die (massive) Skulptur gesehen.
Nach den einschlägigen Richtlinien (Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme - RPS 09) wären keine Vorkehrungen gegen den Anprall erforderlich.
Aus diesem Grund teilte das Staatliche Bauamt Ansbach ebenfalls mit, dass keine rechtlichen Möglichkeiten zur Verweigerung bestehen. Die Stadtverwaltung teilt die grundsätzlichen Bedenken, verweist jedoch auf die einschlägigen technischen Bestimmungen, die für den vorliegenden Fall derzeit keine Vorkehrungen oder Verpflichtungen vorsehen.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem Nutzungsvertrag mit dem Freistaat Bayern zur Gestaltung der Mittelinsel des Kreisverkehrs im Bereich der Ansbacher Straße zu und ermächtigt den Ersten Bürgermeister zur Unterzeichnung und Ausfertigung. Der anliegende Nutzungsvertrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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5. KITA Neubau - Vorstellung und Entscheidung über die Farbgestaltung der Sanitärräume
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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09.02.2022
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Für die Fliesenarbeiten des KiTa Neubaus steht eine Entscheidung über die Farbwahl der Sanitärräume aus.
Fliesenmuster und Vorschläge über die Farbgebung wurden durch das Architekturbüro bereitgestellt. Musterfliesen stehen zur Verfügung
Es können auch gleichzeitig die Glasscheiben für die Glasbrüstungen entschieden werden.
Frau Architektin Regner stellt die einzelnen Muster dem Stadtratsgremium zur Beratung vor.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem vorgestellten und beigefügten Farbkonzept zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Ehem. Bahnmeisterei Heilsbronn;
Sachstand; ggf. Beschluss über weiteres Vorgehen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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09.02.2022
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Dezember 2014 wurde die ehem. Bahnmeisterei von der Stadt Heilsbronn erworben. In den vorangehenden Beratungen zum Erwerb wurde aufgrund der seinerzeit geschätzten, hohen Abrisskosten von rd. 225 T€ beschlossen, den Abbruch hinauszuziehen.
Die damals von der Verwaltung vorgestellten Kosten für einen Ersatzneubau berücksichtigten:
„Nutzungsmöglichkeit für Verkaufsstätte – Kiosk, Empfang und Verkauf von Fahrkarten und Prospekten sowie Toilettenanlagen. Gebäudegeometrie als 6-eckiger Pavillon mit ca. 175 qm in transparenter Bauweise mit Angleichen der Außenanlagen. Die geschätzten Baukosten liegen hier bei rund 298.000,00 €“.
Zu den Kostenschätzungen ist anzumerken, dass diese Beträge neu überrechnet werden müssen, um aussagekräftige, aktuelle und möglichst marktgerechte Werte zu erhalten.
Seitdem hat sich der Stadtrat laufend mehrmals und intensiv mit dem Bahnhofsgebäude befasst. Grund dafür war die Altlastenproblematik, die auch weiter zu bedenken ist.
Im Ferienausschuss vom 18.08.2021 wurde beschlossen, dem Begehren der Fraktionen hinsichtlich einer Verwertbarkeit des Bahnhofsgebäudes mit einem Fachmann nachzukommen um fest zu stellen, in wie weit eine Verwertbarkeit des Bahnhofsgebäudes überhaupt, auch hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen, möglich ist.
Eine Untersuchung durch Dipl.-Ing. Albrecht Mast vom 06.12.2021 ergab, dass u.a. Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall vorhanden sind. Das Untersuchungsergebnis ist in der Anlage beigefügt. Eine detaillierte Untersuchung der Bausubstanz des Bahnhofsgebäudes wäre gesondert erforderlich. Die Kosten dafür betragen geschätzt rd. 40.500,00 €. Das Gutachten liegt den Mitgliedern des Stadtrates vor.
Um sich vor der heutigen Sitzung ein Bild machen zu können, wurde eine Begehung am Freitag, den 04.02.2022 um 14.30 Uhr vorgesehen.
Weiter wurde mit unserem Sanierungsberater, Architekt Rühl, Kontakt aufgenommen, damit sich dieser aus städteplanerischer Sicht Gedanken dazu macht. Hr. Rühl hat sich das Gebäude angesehen, analysiert und das als Anlage beigefügte Konzept mit Analyse entworfen. Herr Rühl plant auch am Begehungstermin mit vor Ort zu sein.
Nach den Auswertungen und Gesprächen des Herrn Rühl, auch mit der Städtebauförderung, wäre eine Sanierung mit Mitteln der Städtebauförderung denkbar. Nach ersten Informationen würde die Städtebauförderung wohl sogar mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten zur Gebäudesanierung einsteigen. Auch wäre wohl eine Förderung der Außenanlagen in dieser Höhe evtl. möglich. Nicht förderfähig wäre nach vorläufiger Auskunft an Hr. Rühl der Abriss. Unter Umständen könnte somit eine Sanierung mit der gegenüber Hr. Rühl angekündigten Städtebauförderung für die Stadt günstiger kommen, als ein (nicht geförderter) Abriss.
Um hier fundierte Zahlen nennen zu können, wären die Kosten zu überrechnen und in Abstimmung u.a. mit der Städtebauförderung zu klären, für welche Alternativen welche Zuwendung erwartet werden könnte. Dafür ist auch die geplante, künftige Nutzung von Bedeutung, ggf. sogar Vorverträge.
Grundsätzlich möglich wären z.B. folgende Varianten zum Gebäude; die Freiflächen sind gesondert zu betrachten:
Abriss und Ersatzneubau des Bahnhofsgebäudes
Abriss und Errichtung eines Kiosks / Infostandes mit Toiletten ohne Ersatzneubau
Teil-Abriss und nur Erdgeschoss sanieren
Sanierung des Gebäudes
Sanierung des Gebäudes und zusätzlicher Infostand
Die Städtebauförderung setzt für weitere Gespräche bzw. Auskünfte über die Förderung erfahrungsgemäß voraus, dass die Stadt weiß, in welche Richtung sie das Gebäude und den Platz entwickeln möchte.
Seitens der Verwaltung ist dazu folgendes anzumerken: Durch anstehe Großmaßnahmen im Bereich Schulen, Kindertagesstätten und Innenstadtsanierung ist zu beachten, dass der finanzielle Spielraum im Finanzplanungszeitraum stark eingeschränkt ist. Auch die Frage einer dauerhaften Nutzung und die laufenden Unterhaltungskosten des ggf. sanierten und für Jahrzehnte im Bestand gesicherten Bahnhofsgebäudes ist zu bedenken. Es wird lediglich das Erdgeschoss barrierefrei gestalten werden können.
Zum Eigentumsübergang hat sich gegenüber der im Stadtrat am 22.9.21 bekannt gemachten Information, dass durch RA Stender die Notare Haag und Lederer, Nürnberg, mit Schreiben vom 09.09.2021 beauftragt wurden den grundbuchmäßigen Vollzug bzw. Grundstücksverschmelzung vorzubereiten, wenig geändert hat. Am 19.10. wurde RA Stender an die Angelegenheit erinnert. Am 17.11.2021 meldete sich die Bahn bei RA Stender und kündigte an, dass sobald die Notariatsentwürfe vorliegen, die Deutsche Bahn auf die Angelegenheit zurückkommen wird. Dies ist ebenfalls noch offen.
Beschluss 1
Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für das geforderte Sanierungsgutachten einzuholen und nach Zuschusszusage durch die Städtebauförderung an den wenigstnehmenden Anbieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
Beschluss 2
Sobald das Sanierungsgutachten vorliegt, wird dieses dem Stadtrat zur erneuten Beratung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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7. Feststellung der Jahresrechnung 2019 und 2020 der Stadtwerke;
Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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09.02.2022
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ö
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|
7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die bilanzmäßigen Jahresabschlüsse der Jahre 2019 und 2020 der Stadtwerke Heilsbronn bedürfen nach vorangegangener Berichterstattung und einstimmigen Beschlussempfehlungen im Werkausschuss (25.11.2020 für das Jahr 2019 und 09.11.2021 für das Jahr 2020) noch der Feststellung durch den Stadtrat.
Beschluss
Jahresabschluss 2019
Der Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Heilsbronn mit einer Bilanzsumme von 9.653.306,76 € und einem Jahresverlust von 313.212,61 € wird hiermit festgestellt.
Der Jahresverlust ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Zum Ausgleich der Mehrausgaben des Freibades gewährt die Stadt den Stadtwerken eine Kapitaleinlage für 2019 in Höhe von 301.034,88 €. Die Kapitaleinlage ist durch Abbuchung von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde zu erbringen und der allgemeinen Rücklage der Stadtwerke zuzuführen.
Jahresabschluss 2020
Der Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Heilsbronn mit einer Bilanzsumme von 11.169.297,84 € und einem Jahresverlust von 469.634,05 € wird hiermit festgestellt.
Der nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag verbleibende Jahresverlust ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Zum Ausgleich der Mehrausgaben des Freibades gewährt die Stadt den Stadtwerken eine Kapitaleinlage für 2020 in Höhe von 408.655,60 €. Die Kapitaleinlage ist durch Abbuchung von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde zu erbringen und der allgemeinen Rücklage der Stadtwerke (Bereich Freibad) zuzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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09.02.2022
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ö
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8 |
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8.1. Sitzungsplan 2022: Ergänzung für Sitzung des Ausschusses für Kultur-, Tourismus- und Sozialangelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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09.02.2022
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ö
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8.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Sitzungsplan wurde um die planmäßige Sitzung des Ausschusses für Kultur-, Tourismus-und Sozialangelegenheiten am 19.10.2022 ergänzt.
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8.2. Regionalbudget;
Projektliste und Einreichungsfrist 15.2.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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09.02.2022
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ö
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|
8.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Förderaufruf und weitergehende Informationen zum Regionalbudget 2022 wurden bereits am 15.12.2021 öffentlich bekanntgemacht.
Hier nochmals die Rahmenbedingungen:
Die Kommunale Allianz Kernfranken e.V. hat durch das Förderprogramm "Regionalbudget" vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) zum dritten Mal die Möglichkeit erhalten, Kleinprojekte von Privatpersonen, Vereinen und Kommunen zu fördern.
Dabei können Projekte bis maximal 20.000 Euro (Netto-Projektumfang) berücksichtigt werden. Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Nettokosten und maximal 10.000 Euro pro bewilligtem Projekt. Das Kleinprojekt darf noch nicht begonnen sein und muss bis 20. September 2022 abgeschlossen sein. Weitere Details, welche Projekte förderfähig sind und was Sie sonst noch beachten müssen, entnehmen Sie bitte dem offiziellen Ausschreibungstext, den Sie unter www.kernfranken.eu/die-projekte/neuigkeiten abrufen können. Förderanfragen sind bis 15. Februar 2022 schriftlich unter folgender Adresse einzureichen:
Regionalbudget Verantwortliche Stelle Kommunale Allianz Kernfranken e.V. 1. Vorsitzender 1. Bürgermeister Bernd Meyer Hauptstraße 22 91623 Sachsen b. Ansbach
Für Fragen zum Regionalbudget steht Ihnen unser Umsetzungsmanagement gerne zur Verfügung: Kommunale Allianz Kernfranken e.V. Umsetzungsmanagement Patrick Steger 09827 9220-21 patrick.steger@kernfranken.eu.
In der Anlage befinden sich die geförderten Projekte aus dem Jahr 2021 zur Kenntnisnahme.
Die Stadt Heilsbronn bewirbt sich bis zur Einreichungsfrist 15.02.2022 voraussichtlich für folgende Förderprojekte:
- Flexzelt als Sonnenschutz an der Grundschule Heilsbronn (13 T€)
- E-Bike-Ladestation vorm Rathaus (rd. 15 T€)
- Spielgeräteersatz und Ruhebänke (rd. 15 T€).
Zuwendungs- und Antragsberechtigte sind Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen und Personengesellschaften. Aus diesem Grund erfolgte nochmals eine Benachrichtigung aller Heilsbronner Vereine per Email.
Dient zur Kenntnis.
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8.3. Anträge der Stadtratsmitglieder Brendle-Behnisch und Pfitzer; Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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09.02.2022
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ö
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8.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit E-Mail v. 30.01.2022 erreichten die Stadtverwaltung drei Anträge der Stadtratsmitglieder Brendle-Behnisch und Pfitzer bzgl. der Wertstoffinsel in Weißenbronn, bzgl. der Errichtung eines Geh- und Radweges von Weißenbronn nach Weiterndorf und bzgl. der Errichtung eines Gehweges im Bereich der Sonnenstraße/Talstraße zum Neubaugebiet „Am Lehrfeld“.
Die Anträge werden bearbeitet und baldmöglichst zur Beratung gestellt.
Dient zur Kenntnis.
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8.4. Antrag Seniorenbeitrat Geschwindigkeitsmessgeräte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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09.02.2022
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ö
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8.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Stadtverwaltung erhielt einen Antrag des Seniorenbeirates Heilsbronn zur weiteren Anschaffung von Geschwindigkeitsmessgeräte zur Geschwindigkeitsüberwachung im Stadtgebiet.
Die Anträge werden bearbeitet und baldmöglichst zur Beratung gestellt.
Herr Christ führt zu dem Antrag ergänzend aus, dass die Stadtverwaltung seit Januar über zwei mobile Geschwindigkeitsmessgeräte verfügt.
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8.5. Corona-Regelungen in den städt. Kindertagesstätten;
Aktueller Stand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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09.02.2022
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ö
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vorberatend
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8.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Nach dem Newsletter des Bayerische Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gilt u.a. Folgendes zum Vorgehen bei hohem Infektionsgeschehen in Kindertageseinrichtungen – Quarantäneregelungen:
Häufung von InfektionsfällenVon einer Häufung von Infektionsfällen ist auszugehen, wenn mehr als 20 Prozent der Kinder, die in der Gruppe regelmäßig betreut werden, aufgrund einer positiven Testung auf Sars-CoV-2 die Einrichtung nicht besuchen. Auf die Testart kommt es dabei nicht an. Dazu zählen auch Kinder, die aufgrund eines positiven Selbsttests die Einrichtung aktuell nicht besuchen können. Entscheidend ist, dass die Einrichtung Kenntnis von dem positiven Test hat.Gruppenschließung bei Häufung von InfektionsfällenIm Falle einer Häufung von Infektionsfällen soll der Träger die betroffene Gruppe für die nächsten fünf Wochentage (Wochenende und Feiertage zählen mit) schließen. Die Entscheidung trifft der Träger, er kann diese jedoch auf die Einrichtungsleitung übertragen. Die Gruppenschließung ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich vom Träger oder ggf. der beauftragten Leitung der Einrichtung anzuzeigen. Die Gruppenschließung hat keine Auswirkungen auf die Förderung nach dem BayKiBiG.
Die städt. Kindertagesstätten wurden informiert, dass die „Soll“-Bestimmung so durch die Einrichtungsleitungen umzusetzen ist.
Mit der Bitte um zustimmende Kenntnisnahme.
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8.6. Geburtstage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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09.02.2022
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ö
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8.6 |
Datenstand vom 07.04.2022 11:15 Uhr