Datum: 09.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Niederschrift der 10. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 19.01.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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11. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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09.02.2022
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ö
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1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Niederschrift der 10. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss vom 19.01.2022 wird genehmigt.
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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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11. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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09.02.2022
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ö
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2 |
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2.1. Isolierte Befreiung
Erneuerung des Zaunes entlang des Grundstücks, FlNr. 512/44 Gemarkung Heilsbronn, Bahnhofsteig 46 a+b
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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11. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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09.02.2022
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ö
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beschliessend
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2.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Erneuerung des Zaunes entlang des Grundstücks Fl.Nr. 512/44, Gemarkung Heilsbronn
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 13.3. Gemäß den Festsetzungen wird ein 80 cm hoher Maschendrahtzaun mit Bepflanzung vorgeschrieben. Aktuell befindet sich dort ein Holzzaun mit Bepflanzung auf der Gartenseite. Es ist geplant, den morschen Holzzaun nun durch einen Stabgittermattenzaun (Höhe 80 cm) zu ersetzen. Aus diesem Grund wurde eine Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes beantragt.
Eine Befreiung hinsichtlich des Zaunmaterials ist städtebaulich vertretbar und Grundzüge der Planung sind nicht berührt.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer sind nicht vollständig.
Die Verwaltung empfiehlt, der isolierten Befreiung zuzustimmen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Erneuerung des Zaunes entlang des Grundstücks Fl.-Nr. 512/44, Gemarkung Heilsbronn zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.2. Freistellungsverfahren;
Wohnhausneubau mit Einliegerwohnung und Stellplätzen auf FlNr. 409/22, Gemarkung Bürglein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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11. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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09.02.2022
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ö
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beschliessend
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2.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin plant den Wohnhausneubau mit Einliegerwohnung und Stellplätzen auf Flurnummer 409/22 Gemarkung Bürglein im Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Von der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B5 „Am Mühlbuck“ in Bürglein. Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 22.09.2021 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der damaligen Baugrenzenüberschreitung versagt.
Im neuen Bauantrag werden die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten.
Die Nachbarunterschriften sind im Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht erforderlich.
Die erforderlichen vier Stellplätze werden nachgewiesen. Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich.
Die Verwaltung empfiehlt dem Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zuzustimmen.
Beschluss
Der Bau- , Umwelt- und Klimaausschuss stimmt dem Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Bauvorhaben Wohnhausneubau mit Einliegerwohnung und Stellplätzen auf Flurnummer 409/22, Gemarkung Bürglein zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.3. Tektur, Neubau MFH mit 2 Wohneinheiten und Halle für Hackschnitzelheizung, FlNr. 56 Gemarkung Müncherlbach, Müncherlbach 32
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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11. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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09.02.2022
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ö
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2.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Tektur zum bereits genehmigten Bauantrag vom 27.05.2021, Nr. 20210241-SG41-KG, Neubau eines Mehrfamilienhauses für zwei Wohneinheiten und Halle mit Hackschnitzelheizung auf der Fl.Nr. 56, Gemarkung Müncherlbach.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Der bereits genehmigte Bauantrag wurde mit einem Kompensationsmaßnahmenplan als Bestandteil der Baugenehmigung erlassen. Das Bauvorhaben befindet sich überwiegend im Innenbereich teilweise innerhalb der Ortsabrundungssatzung (§ 34 (4) BauGB).
Nun ist geplant, statt des Einfamilienhauses ein Mehrfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten zu errichten. Die Grundfläche, Wohnfläche und der umbaute Raum des Hauses bleiben jedoch unverändert, sowie die GRZ und GVZ ändern sich nicht. Somit hat dies auch keine Auswirkungen auf den Kompensationsmaßnahmenplan.
Die Erschließung ist gesichert, die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vor. Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich.
Aufgrund der geplanten Tektur hat sich die Anzahl der erforderlichen Stellplätze verändert. Statt zwei Stellplätzen sind nun vier Plätze erforderlich. Diese wurden im eingereichten Plan nicht eingehalten. Der Entwurfsverfasser wurde zur Korrektur aufgefordert, ein geänderter Plan mit vier Stellplätzen wurde nun nachgereicht.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Bauvorhaben zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Tektur - Neubau eines Mehrfamilienhauses für zwei Wohneinheiten und Halle mit Hackschnitzelheizung auf der Fl.Nr. 56, Gemarkung Müncherlbach wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Sonstiges/Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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11. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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09.02.2022
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ö
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Ausschussmitglied Stemmer erkundigt sich nach der Anfrage aus Markttriebendorf, welche an den Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss gerichtet wurde. Herr Bgm. Dr. Pfeiffer erläutert die Sachlage und den bisherigen Verlauf des Verfahrens. Eine Behandlung im Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss wurde bis Ende März avisiert.
Datenstand vom 11.04.2022 11:37 Uhr