Datum: 16.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ukrainekrieg; Gedenkminute
2 Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 14.12.2021; Beschluss über Stellungnahme
3 Verordnung - Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen
4 "Stunde der Erde"; Antrag des Stadtratsmitglieds Thomas Franck vom 15.02.2022
5 "Jeder Tropfen zählt"; Beschlussfassung über Teilnahme der Stadt Heilsbronn an Sammlung von gebrauchten Speiseölen und -fetten aus Privathaushalten
6 Bahnübergang Heilsbronn; Rücknahme Antrag Vorsorgemaßnahme gem. RZStra
7 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Stadt Heilsbronn; Feststellung der Jahresrechnung
8 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Stadt Heilsbronn; Erteilung der Entlastung
9 Bekanntgaben
9.1 Jahreshauptversammlung 1. FC Heilsbronn am 28.04.2022
9.2 Geplante Bürgerversammlungen Frühjahr 2022
9.3 Geschehnisse in der Ukraine; Unterstützerkreis für Geflüchtete
9.4 Geburtstage
10 Wünsche und Anträge

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1. Ukrainekrieg; Gedenkminute

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.03.2022 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Kolleginnen,
wir treffen uns heute zu unserer Stadtratssitzung. Dabei ist uns allen vor Augen, dass es aktuell einen brutalen, menschenverachtenden Angriffskrieg eines Aggressors gegen einen souveränen Staat auf europäischem Boden gibt, der unvorstellbares Leid für die betroffene Zivilbevölkerung in den Kampfgebieten mit sich bringt. Unsere Gedanken sind bei den Opfern, den Kindern und ihren Familien sowie bei all denen, die sich unter Lebensgefahr für die Demokratie einsetzen.
Auch die kleineren Kommunen wie die Stadt Heilsbronn sind gefragt. Die Stadt Heilsbronn wird deshalb bei uns ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine soweit möglich unterstützen. Für bei der Stadt eingehende Spenden für Ukraineflüchtlinge in Heilsbronn werden wir Spendenbescheinigungen ausstellen.
Wir haben für in Heilsbronn ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine eine Taskforce aufgestellt und Wohnungen an das Landratsamt Ansbach gemeldet. Ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine können sich bei uns im Bürgerservice registrieren lassen und erhalten dann in Abstimmung mit dem Landratsamt einen finanziellen Sofortvorschuss. Wir bitten Bürgerinnen und Bürger, die Wohnungen für Ukraineflüchtlinge zur Verfügung stellen wollen, sich in unserem Bürgerservice zu melden. Auch bitten wir Ärzte, die hier unterstützend tätig sein wollen, sich bei uns zu melden.
Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern sowie unseren einheimischen Unternehmen für Ihre Spenden zugunsten der Ukraine. Besonders danke ich auch dem Gebrauchtwarenhof Heilsbronn, unserem „Unterstützerkreis Flüchtlinge“ und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement und ihre Hilfe.
Die Stadt Heilsbronn hat massive Mittel, z. B. in Kitas investiert, um so weit wie möglich den bisherigen Bedarf in diesem Bereich zu befriedigen. Nunmehr ist wegen des zu erwartenden Flüchtlingsdruckes mit weiteren, nicht unerheblichen Anfragen z. B. w/Kitaplätzen zu rechnen. Wir kleinen Kommunen brauchen hier Unterstützung von den oberen politischen Ebenen in finanzieller aber auch in anderer Weise. Da nicht nur der finanzielle Hintergrund sondern auch die Anzahl der Kinder je Regelgruppe in den Kitas eine Rolle spielt, bitten wir um umgehende Unterstützung, auch was die anderen damit verbundenen Gegebenheiten betrifft.
1. Bgm. Dr. Jürgen Pfeiffer
Dient zur Kenntnis.

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2. Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 14.12.2021; Beschluss über Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.03.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen der Stadtratssitzung vom 23.02.2022 wurde darüber informiert, dass eine Beratung über die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) in der anberaumten Sitzung avisiert wird. Die notwendigen Unterlagen wurden daher im Info-Archiv bereits frühzeitig bereitgestellt und hierauf in der Sitzung vom 23.02.2022 hingewiesen. Die Beteiligung im Rahmen der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes ist ausschließliche Kompetenz des Stadtrates, § 2 Nr. 22 GeschO.
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern legt nach Art. 19 Abs. 1 BayLplG die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung und Entwicklung des Staatsgebietes (Bayern) fest. Es enthält im Wesentlichen die Einteilung des Staatsgebietes in Regionen (bspw. Region 8 Westmittelfranken), die Festlegung zentraler Orte, die Gebiete, die hinsichtlich ihrer  Problemlage, ihres Ordnungsbedarfs und ihrer angestrebten Entwicklung einheitlich zu behandeln sind (Gebietskategorien) und landesweit raumbedeutsame Festlegungen, insbesondere zur Siedlungsstruktur, zum Verkehr, zur Wirtschaft, zur Energieversorgung, zum Sozialwesen, zur Gesundheit, Bildung, Kultur sowie zur Freiraumsicherung, Art. 19 Abs. 2 BayLplG.
Die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes liegen als Anlage bei. Die Stadtverwaltung rät dazu, sich der kritischen Stellungnahme des Bay. Gemeindetages inhaltlich anzuschließen und die darin vorgebrachten Bedenken und Einwendungen zu unterstützen. Das Bay. Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat zur Stellungnahme des Bay. Gemeindetages bereits ergänzende Informationen übersandt, die ebenfalls als Anlage beigefügt wurden.
Die Stadtverwaltung weißt auf folgende Punkte gesondert hin:
  • In den Regionalplänen sollen künftig Vorrang- und Vorbehaltsgebiete mit der Festsetzung „Klimawandel“ ermöglicht werden. Zur genauen Umsetzung sollen Anwendungshinweise durch die betreffenden Staatsministerien erlassen werden. Zudem sollen weiter Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Anpassung an den Klimawandel festgesetzt werden, die u.a. die Frischluftgenerierung in den Siedlungsräumen gewährleisten sollen.
  • Hervorgehoben wird die Bedeutung der wohnortnahen medizinischen Versorgung.
  • Im Landkreis Ansbach zählen vier Gemeinden zu dünn besiedelten Räumen, Heilsbronn zählt nicht hierzu.
  • Bei der Siedlungsentwicklung soll auf eine Mehrfachnutzung von Flächen geachtet werden. Die Siedlungsentwicklung soll interkommunal integriert abgestimmt werden. Hierzu heißt es nach Ziff. 3.1.2: „Zur nachhaltigen Abstimmung der Siedlungsentwicklung mit den Mobilitätsansprüchen der Bevölkerung sowie neuen Mobilitätsformen sollen regionale oder interkommunal abgestimmte Mobilitätskonzepte erstellt werden.“
  • Bzgl. des Ausbaus erneuerbarer Energien finden sich lediglich allgemeine Zielsetzungen, konkrete Ausbauziele (Flächen oder Leistung) sind nicht definiert.
  • Nach Ziff. 8.3.1 sollen im ländlichen Raum Grundschulen (GS Bürglein) auch bei rückläufigen Schülerzahlen erhalten bleiben.
Die kommunalen Spitzenverbände kritisieren, dass die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes nicht zu einer Stärkung des ländlichen Raumes führen wird. Der Bay. Gemeindetag befürchtet einen weitestgehenden Entwicklungsstopp für zahlreiche Landgemeinden und deren Ortsteile, eine Überhitzung der Verdichtungsräume und eine Bau-Entschleunigung durch weitergehende Begutachtungsanforderungen. Der Bay. Gemeindetag erkennt in der Fortschreibung den Gedanken des „Einfrierens“ und „Konservierens“ des ländlichen Raumes und ein „Befeuern“ der Entwicklung der Zentren. Der Bay. Gemeindetag kritisiert u.a. eine funktionale Fehlsteuerung, wonach es insbesondere jungen Familien zunehmend erschwert wird, in ländlichen Räumen Wohneigentum zu errichten, do Siedlungsentwicklung vorrangig dort stattfinden sollen, wo positive Demographieprognosen vorhanden sind.
Die Stadtverwaltung schließt sich im Besonderen der Kritik an, dass durch die Gemeinde künftig ein Standort für eine Mobilfunkantenne vorgesehen werden muss. Die Stadt Heilsbronn wird in diesem Punkt ohne rechtliche Grundlage verpflichtet.
Ebenso ist nicht nachvollziehbar, inwiefern die Siedlungsentwicklung in interkommunalen Entwicklungskonzepten abgestimmt werden müsse. Aus Sicht der Stadtverwaltung bestehen bereits heute ausreichend Bürokratismen, die Siedlungsentwicklungen in allen Bereichen (Wohnen, Gewerbe, Energie, …) stark reglementieren. Die gesetzlichen Verfahrensschritte machen eine weitgehende Abstimmung ohnehin erforderlich. 
Die Stadtverwaltung rät abschließend dazu, sich der Stellungnahme des Bay. Gemeindetages vollinhaltlich anzuschließen und ggf. um einzelne Punkte zu erweitern (s. insbesondere vorstehende Auflistung).

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Stellungnahme des Bay. Gemeindetages vom 22.02.2022 zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern inhaltlich an. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme im Beteiligungsverfahren abzugeben und diese um entsprechende Punkte zu erweitern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

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3. Verordnung - Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.03.2022 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Seitens der Verwaltung wird für das Jahr 2022 gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) die nachgenannte Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen empfohlen:

Der Verordnungsentwurf vom 11.02.2022 wurde dem Stadtratsgremium vorgelegt.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden folgende Behörden und Institutionen beteiligt:

  • Landratsamt Ansbach - Sachgebiet 32
  • Handelsverband Bayern - Der Einzelhandel e.V.
  • Industrie- und Handelskammer Nürnberg
  • Handwerkskammer Mittelfranken
  • Vereinte Dienstleistungs-Gewerkschaft, Bezirk Mittelfranken
  • Deutscher Gewerkschaftsbund, Region Mittelfranken
  • Gewerkschaft Nahrung - Genuss - Gaststätten
  • Verein der Heilsbronner Gewerbetreibenden e.V.
  • Evang.-luth. Pfarramt Heilsbronn
  • Kath. Pfarramt Heilsbronn

Von folgenden Behörden und Institutionen werden keine Bedenken und Einwendungen erhoben:
  • Handelsverband Bayern - Der Einzelhandel e.V.
  • Verein der Heilsbronner Gewerbetreibenden e.V.


Die übrigen Beteiligten haben sich nicht geäußert.

Beschluss

Dem vorliegenden Entwurf der Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen in Heilsbronn vom 11.03.2022 für das Jahr 2022 wird zugestimmt.
Der Verordnungsentwurf und die Anlage des Geltungsbereichs sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. "Stunde der Erde"; Antrag des Stadtratsmitglieds Thomas Franck vom 15.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.03.2022 ö vorberatend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit beiliegendem Schreiben vom 15.02.2022 beantragt Fraktionssprecher Thomas Franck, dass sich die Stadt Heilsbronn in diesem Jahr an der Aktion beteiligt, die am 26. März 2022 stattfindet und in der Zeit von 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr an allen öffentlichen Gebäuden das Licht ausschaltet. Der Antrag wurde in der Stadtratssitzung vom 09.02.2022 bekanntgegeben.

Beschluss

Die Stadt Heilsbronn beteiligt sich an der Aktion  „Stunde der Erde“ und wird die Anstrahlung der  folgenden öffentlichen Objekte abschalten:  
  • Katharinenturm 
  • Achillesturm
  • Münster
  • Linde am Marktplatz
sowie Katholische Kirche
Der Rest der Beleuchtung im Münsterbereich kann aufgrund der Verkehrs- und Sicherungspflicht nicht ausgeschaltet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. "Jeder Tropfen zählt"; Beschlussfassung über Teilnahme der Stadt Heilsbronn an Sammlung von gebrauchten Speiseölen und -fetten aus Privathaushalten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.03.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Initiative „Jeder Tropfen zählt“ ist an die kommunale Allianz Kernfranken herangetreten und fragt an, ob Interesse an einer Partizipation bestünde.
Mit der Initiative sollen genutzt Speiseöle und -fette gesammelt und zu Biodiesel verarbeitet werden (Upcycling). Nachdem derzeit kein Sammelsystem für private Altspeisefette besteht, soll hier ein ergänzendes Angebot geschaffen und dadurch CO² eingespart werden.
Zur Sammlung selbst stellt die Initiative im teilnehmenden Gemeindegebiet Sammelautomaten auf und gibt für private Sammlungen Sammelbehälter aus. Gewerbliches Speisefett wird i.d.R. flächendeckend gesammelt und verwertet, sodass dieses nicht gesammelt würde.
Zu den Einzelheiten wird auf die Anlagen verwiesen, insbesondere das beil. FactSheet.
Auf Kernfrankenebene werden Gesamtkosten von ca. 30.000 € angenommen (pro Bürger/Jahr ca. 1,00 €, wenn ausreichend Gemeinden partizipieren). Die Stadtverwaltung geht daher im Falle der Partizipation Heilsbronn von jährlichen Kosten von etwa 10.000 € aus, wobei die tatsächliche Kostenhöhe erst bei Umsetzung feststünde.
Grundsätzlich obliegt die Abfallwirtschaft dem Landkreis Ansbach, sodass das dortige Einverständnis zur Abfallsammlung durch „Jeder Tropfen zählt“ eingeholt werden müsste. Ebenso müsste die Stadt Heilsbronn bei der Standortsuche für die Annahmeautomaten unterstützen sowie die Sammelbehältnisse ausgeben.
Die Gemeinde Sachsen b. Ansbach hat sich bereits zur Teilnahme an dem Projekt entschieden, aus anderen Gemeinden ist bisher keine Beschlusslage bekannt.
Die Stadtverwaltung verweist auf die Zuständigkeit des Landratsamtes Ansbach und steht einer Teilnahme aufgrund der zu erwartenden Kosten ablehnend gegenüber. Es wäre grundsätzlich Aufgabe des Landkreises, an dieser Stelle erweiterte Angebote zu schaffen oder zu prüfen. Der Stadtverwaltung liegen auch keine Rückmeldungen vor, die auf einen entsprechenden Bedarf für Entsorgungsmöglichkeiten für Altspeisefett schließen lassen. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, sich am Pilotprojekt „Jeder Tropfen zählt“ zur Sammlung von Altspeisefetten und -ölen zu beteiligen und die dafür erforderlichen Haushaltsmittel in die Haushaltsplanung aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 18

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6. Bahnübergang Heilsbronn; Rücknahme Antrag Vorsorgemaßnahme gem. RZStra

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.03.2022 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Als Vorsorgemaßnahmen sind einzelne Bauleistungen zu verstehen, die aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen bereits vorsorglich im Zusammenhang mit einem anderen Bauvorhaben (Erstvorhaben) für ein später durchzuführendes Vorhaben (Zweitvorhaben) erbracht werden, das grundsätzlich aus BayFAG-/ BayGVFG-Mitteln gefördert werden kann.
Mit Datum vom 12.12.2019 stellte die Stadt Heilsbronn den Antrag auf Vorsorgemaßnahme gem. Anlage 2 RZStra zur Beseitigung des Bahnübergangs durch eine Eisenbahnüberführung in Heilsbronn als gemeinsame Baumaßnahme von Bahn (Erstmaßnahme) und Stadt (Zweitmaßnahme Straße) gem. EKrG.
Die Anerkennung dieser Vorsorgemaßnahme erfolgte durch die Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 18.02.2020 und war notwendig, da damit eine förderunschädliche Vergabe der Bauhauptleistung durch die DB Netz AG im August 2020 möglich gewesen wäre (Erstvorhaben).
Aufgrund der Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) am 13.03.2020 entfallen nach wiederholter telefonischer Mitteilungen der Regierung von Mittelfranken auf die Stadt Heilsbronn für den Bahnübergang Heilsbronn keine als kreuzungsbedingt anerkannten Kosten mehr. Die Neuregelung gilt auch für bereits begonnene und bereits genehmigte Maßnahmen.
Begründet durch die neue Rechtslage, durch die die Stadt Heilsbronn nun nicht mehr kostenmäßig an der Maßnahme beteiligt sein soll und dadurch eine Bezuschussung nicht mehr nötig ist, wünscht die Regierung von Mittelfranken die Rücknahme unseres Antrags auf Vorsorgemaßnahme.

Beschluss

Der Antrag auf Vorsorgemaßnahmen gem. Anlage 2 RZStra zur Beseitigung des Bahnübergangs durch Eisenbahnüberführung in Heilsbronn vom 12.12.2019 wird zurückgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Stadt Heilsbronn; Feststellung der Jahresrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.03.2022 ö 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift zur örtlichen Rechnungsprüfung 2020 der Stadt Heilsbronn und der Stadtwerke wurde im Info-Archiv bereitgestellt.
Zum Punkt 1) Haushaltsausgabereste
Ursächlich für das hohe Niveau der Haushaltsausgabereste im Jahr 2020 sind hauptsächlich noch nicht durchgeführte bzw. nicht vollendete Baumaßnahmen, mitunter verursacht durch die Corona-Pandemie. Gemäß § 79 Abs. 2 KommHV ist in der Haushaltsrechnung festzustellen, welche übertragbaren Ausgabemittel noch verfügbar sind und in welcher Höhe sie als Haushaltsausgabereste in das folgende Jahr übertragen werden. Eine Beschränkung, in welcher Höhe diese Übertragung maximal stattfinden darf, schreibt das kommunale Haushaltsrecht nicht vor. Die Verwaltung ist aber nach wie vor bestrebt, Haushaltsausgabereste nach Möglichkeit und Sinnhaftigkeit zu reduzieren.
Zum Punkt 2) Offene gemeindliche Forderungen Stadt/Stadtwerke
Seit dem 1. Februar 2022 wird die Stadtkasse neben dem Kassenverwalter wieder durch eine zweite Vollzeitkraft verstärkt. Nach Beendigung der Jahresabschlussarbeiten 2021 soll die Beitreibung von offenen gemeindlichen Forderungen der Stadt und Stadtwerke primär verfolgt werden (inkl. der Aufarbeitung von Altfällen). Verjährungsunterbrechende Maßnahmen sind für laufende Forderungen auf dem aktuellen Stand; diese Aufarbeitung bei Altfällen wird baldmöglichst angegangen (s.o.).
Zum Punkt 3) Personalausgaben/ Personalmanagement
Die Verwaltung dankt dem Stadtrat und dem Rechnungsprüfungsausschuss dafür, dass die stetig steigenden personalintensiven Aufgabenmehrungen und Bürokratisierung erkannt wurde und der Stadtrat es möglich machte, zusätzliches Personal einzustellen.
Diesem Thema widmete sich der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Prüfung ausführlich und hat sich mit verschiedenen Kolleginnen und Kollegen ausgetauscht. Hier ist, wie auch vom Rechnungsprüfungsausschuss angemerkt, eine Balance zwischen Bürgerfreundlichkeit und der Notwendigkeit, dass MitarbeiterINNEN einen Sachverhalt ohne laufende Störung durchdenken zu können, zu beachten. Im Sinne der Behördenleitung wurde stets auf Bürgerfreundlichkeit geachtet. Dazu ist es durch die erhöhte Erreichbarkeit (Telefon, Mobiltelefon, E-Mail) auch erforderlich, dass die Mitarbeiter sich konsequent und bedarfsgerecht selbst Freiräume schaffen.
  1. persönliche und telefonische Erreichbarkeit an zwei Nachmittagen einschränken
Die persönliche Erreichbarkeit ist bereits an zwei Nachmittagen eingeschränkt (Dienstag und Mittwoch). An diesem beiden Tagen auch telefonisch nicht erreichbar zu sein, erscheint aus folgenden Gründen problematisch: Rückrufe können nicht eingehen, erwartete Anrufe werden abgeblockt. Teilzeitkräfte sind evtl. nicht erreichbar. In der Praxis ist die Kommunikation über Email stark angestiegen und nimmt ebenfalls einigen Raum ein.
  1. Einrichtung einer einheitlichen Servicenummer, um Anliegen aufzunehmen und an zuständigen Mitarbeiter per Vordruck weiterzuleiten sowie Zwischennachricht bei einer nicht umgehend möglichen Bearbeitung
Die Idee zur Einrichtung einer einheitlichen Servicenummer ist ein Gedankenanstoß, wir halten dies jedoch für unsere noch kleine Verwaltung nicht für zielführend. 
Eine derartige Servicenummer, die erst die Anliegen der Bürger aufnehmen muss, um diese dann per Vordruck an den zuständigen Mitarbeiter weiterzuleiten bzw. eine Zwischennachricht zu geben, bindet erneut Personal. Unsere Bürger und Geschäftspartner wollen in der Regel einen bestimmten (bekannten) Ansprechpartner. Sie wollen selten komplexe Sachverhalte klären, sondern haben kurze Fragen oder benötigen eine Information, worauf Sie gleich eine Antwort erwarten. Deshalb sehen wir mit einer einheitlichen Servicenummer eher Unzufriedenheit auf Seiten der Bürger und der Verwaltung.
Die bisherige Vorgehensweise ist, dass Gespräche, die an die Vermittlung gerichtet sind, von dieser weitergeleitet werden oder ein Rückruf veranlasst wird.
Um den direkten Kontakt zwischen Bürgern und Verwaltung zu verbessern, werden die Durchwahlnummern der Mitarbeiter veröffentlicht. Der zuständige Mitarbeiter kann dann direkt angewählt werden, um das Anliegen zu besprechen bzw. einen Besprechungstermin zu vereinbaren.
  1. zentrale Anlaufstelle für persönliche Anliegen (rollierende Besetzung durch alle Fachbereiche)
Das Einrichten einer zentralen Anlaufstelle für persönliche Anliegen durch eine rollierende Besetzung aller Fachbereiche stellt zwar eine ständige Erreichbarkeit der Stadtverwaltung dar. Es können jedoch oftmals nicht die gewünschten Auskünfte gegeben werden (Bsp. Anfrage für einen neuen Reisepass bei einem Mitarbeiter der Bauverwaltung), sodass der Bürger bzw. Geschäftspartner dann wieder weiter verbunden werden muss. Dies würde bei Anrufenden zu Unverständnis führen.
Durch die Zuordnung der Telefonzentrale zum Team „Bürgerservice“ wurde sichergestellt, dass die Telefonzentrale unter Tel. 806-0 grundsätzlich immer besetzt ist und das zuständige Personal die eingehenden Gespräche routiniert an die richtigen Ansprechpartner weiterverbindet.
  1. ggf. Beschaffung einer zeitgemäßen Telefonanlage oder IT-gestützten Variante
Die aktuelle Telefonanlage wurde im Jahr 2019 rundumerneuert und ist seither auf einem zeitgemäßen technischen Niveau. Neben beispielsweise der Möglichkeit, Telefone über den Arbeits-PC zu bedienen oder der Integration in die Outlook- Kontaktliste, können hierüber auch Service- Hotlines geschaltet werden. Dies geschieht bereits bei der Notfallbereitschaft der Stadtwerke (Tel. 09872 806-806). Der Funktionsumfang der Telefonanlage ist skalierbar, d. h. jede Funktion der Anlage muss mit dem Erwerb der jeweiligen Lizenz freigeschaltet werden. Für die Stadtverwaltung wurden die Lizenzen zur Nutzung der Arbeitsplatztelefone (je Gerät) sowie die grundlegenden Funktionen der Anlage (z.B. Voicemail, Leitungsbündelung, etc.) bereits beschafft. Für die Nutzung weiterer spezieller Funktionen, wie z.B. die oben genannten, müssten die jeweiligen Lizenzen noch erworben werden. Hardwareänderungen an der Anlage selbst sind dabei in der Regel nicht mehr erforderlich. Durch den Umzug der Stadtwerke sowie der Finanzverwaltung in die Sparkassenräume wird die bestehende Telefonanlage erweitert.
Zum Punkt 4) Bauverwaltung
Zunächst wird auf die Ausführungen unter Punkt 3 verwiesen. 
Die Einschränkung der telefonischen Erreichbarkeit würde aus Sicht der Bauverwaltung zwar positive Effekte hervorrufen. Demgegenüber wäre jedoch damit zu rechnen, dass Bürgeranfragen regelmäßig nicht zeitnah erledigt werden und BürgerInnen regelmäßig vertröstet werden müssen. Eine Einschränkung der tatsächlichen Erreichbarkeit wird bereits beim Landratsamt Ansbach in Teilen praktiziert und die Rückmeldungen der Bevölkerung hierzu fallen durchweg negativ aus. Im Zuge der räumlichen Neuaufteilung des Rathauses nach Umzug von Teilen der Bediensteten in Räume der Sparkasse wurde bereits darauf geachtet, dass künftig z.B. die Leitung des Sachgebietes sowie dessen Vertreter in separaten Räumlichkeiten arbeiten sollen, sodass diese ungestörter arbeiten können. Zudem ist angedacht, die dann zur Verfügung stehenden Besprechungszimmer auch für schwierigere Sachbearbeitungen ohne Störung zu nutzen.
Aus diesen Gründen dankt die Bauverwaltung dem Rechnungsprüfungsausschuss für die Sensibilität und würde zunächst die Entwicklungen und Rückmeldungen abwarten, sobald die vorgenannten Maßnahmen umgesetzt wurden.
Es wird darüber hinaus festgestellt, dass die bautechnischen Bediensteten ausschließlich die nach Organisationsgutachten deren Aufgabengebieten zugeordnete Tätigkeiten übernehmen und hierbei vermehrt von den übrigen Mitarbeitenden des Sachgebietes unterstützt werden. Fach- oder sachgebietsfremde Aufgaben werden von bautechnischen Bediensteten nicht übernommen.
Zum Punkt 5) Stadtwerke
  1. Straßenbeleuchtung
Nach derzeitigem Stand wird die Umstellung der restlichen Peitschenlampen auf LED Technik bereits Ende 2022 umgesetzt sein. Bei gleichbleibenden Fördermodalitäten werden zukünftig Pilzleuchten (Gelblicht) ebenfalls auf LED Zug um Zug erneuert Die geplanten Maßnahmen in der Straßenbeleuchtung liegen im Zeitplan und werden bis 2024 umgesetzt.
  1. Personal
Dankenswerterweise nimmt der Rechnungsprüfungsausschuss den Vorschlag der Verwaltung im Werkausschuss vom 09.11.2021 hinsichtlich der Notwendigkeit eines weiteren Technikers auf. Augenblicklich absolviert ein Elektroniker, der bei den Stadtwerken ausgebildet wurde, seine Technikerausbildung. Der Arbeitsvertrag ruht zur Zeit. Planmäßig wird dieser nach seiner Ausbildung im Jahr 2023 bei den Stadtwerken Heilsbronn eingesetzt.
Zum Punkt 6) Straßenunterhalt
Zu diesem Punkt trifft der Rechnungsprüfungsausschuss lediglich feststellende Ausführungen, zu denen keine Stellungnahme der Verwaltung erforderlich ist.
Zum Punkt 7) Spielplätze/ Straßenunterhalt
Der Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Spielplatzkonzeptes steht nichts entgegen. Der Ausschuss für Kultur, Tourismus & Sozialangelegenheiten bat darum, der Arbeitsgruppe eine Übersicht aller städtischen, innenstadtnahen Grundstücksflächen zur Verfügung zu stellen. Sobald die personelle Zusammensetzung der Arbeitsgruppe bekannt ist, kann die Übersicht übersandt werden. Im Übrigen bittet die Verwaltung um Mitteilung, inwiefern eine Mitwirkung in dieser Arbeitsgruppe erforderlich wäre.
Zum Punkt 8) Bauhof
Die Ingenieurleistungen für die energetische Sanierung des Bauhofes wurden zwischenzeitlich beauftragt.
Die Fahrzeugersatzbeschaffungen sind im Stadtrat zu beraten und die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses werden dabei zu beachten sein. Der Ölabscheider wird zeitnah ertüchtigt/ausgetauscht.
Zum Punkt 9) Kaufverträge Neubaugebiete – Weiterveräußerung von Grundstücken
Keine Stellungnahme erforderlich
Der 1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer bedankt sich bei den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses (Frau Schaaf, Herr Prager, Herr Böhm, Herr Oehler) für die Prüfungstätigkeit.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Prager, berichtet über die Prüfungstätigkeit im Rathaus am 25. und 26.11.2021 und stellt den Prüfungsbericht vor.

Beschluss

Die Jahresrechnung 2020 der Stadt Heilsbronn wird festgestellt. Das Ergebnis weist zusammenfassend folgende Sollzahlen aus:
I. Haushaltsplan
a) im Verwaltungshaushalt                                                22.438.444,41 €
b) im Vermögenshaushalt                                                  8.068.563,71 €

II. Wirtschaftsplan
a) im Erfolgsplan                                                        10.717.339,88 €
b) im Vermögensplan                                                              715.561,32 €

III. Gesamthaushalt (Haushalts- mit Wirtschaftsplan)
a) Verwaltungshaushalt/ Erfolgsplan                                        33.155.784,29 €
b) Vermögenshaushalt/ Vermögensplan                                  8.784.125,03 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Stadt Heilsbronn; Erteilung der Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.03.2022 ö 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Jahresrechnung 2020 der Stadt Heilsbronn wurde festgestellt. Um Erteilung der Entlastung wird gebeten.

Beschluss

Für die Jahresrechnung 2020 der Stadt Heilsbronn mit Stadtwerken wird aufgrund der örtlichen Rechnungsprüfung Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister Dr. Pfeiffer enthält sich wegen persönlicher Beteiligung der Abstimmung.

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.03.2022 ö 9
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9.1. Jahreshauptversammlung 1. FC Heilsbronn am 28.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.03.2022 ö 9.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Vorstandschaft des 1. FC Heilsbronn lädt das Stadtratsgremium zu der Jahreshauptversammlung in die Hohenzollernhalle am Donnerstag, 28.04.2022 um 19:00 Uhr recht herzlich ein.

Die Einladung ist als Anlage beigefügt.

Dient zur Kenntnis.

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9.2. Geplante Bürgerversammlungen Frühjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.03.2022 ö 9.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die für März geplanten Bürgerversammlungen in den Stadtteilen Bürglein/Böllingsdorf, 17.03.2022, Seitendorf/Göddeldorf/Trachenhöfstatt 24.03.2022 und Ketteldorf 30.03.2022 werden aufgrund der noch herrschenden Pandemie auf Mai wie folgt verlegt.
Donnerstag, 05.05.2022 um 19:30 Uhr 
für die Stadtteile Bürglein und Böllingsdorf 
im Gasthaus „Weißes Roß“ (Großhabersdorfer Straße 25, Bürglein) 

Donnerstag, 12.05.2022 um 19:30 Uhr 
für die Stadtteile Seitendorf, Göddeldorf und Trachenhöfstatt 
im Feuerwehrgerätehaus Göddeldorf (Göddeldorf 30)

Donnerstag, 19.05.2022 um 19:30 Uhr 
für den Stadtteil Ketteldorf 
im Dorfgemeinschaftshaus Ketteldorf (Ketteldorf 14)

Die Mitglieder des Stadtrates sowie alle Bürgerinnen und Bürger sind zu den Bürgerversammlungen herzlich eingeladen:

Dient zur Kenntnis.

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9.3. Geschehnisse in der Ukraine; Unterstützerkreis für Geflüchtete

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.03.2022 ö 9.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Schreiben des Unterstützerkreises für Geflüchtete vom 05.03.2022 zu den Geschehnissen in der Ukraine wird bekannt gegeben.

Dient zur Kenntnis.

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9.4. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.03.2022 ö 9.4
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10. Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.03.2022 ö 10

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Stadtratsmitglied Imper regt an aufgrund der hohen Energiekosten bei der Sanierung der Hauptstraße eine Errichtung eines Nahwärmenetzes einzuplanen. Der 1. Bgm. Pfeiffer begrüßt diese Idee ,bittet Hr. Imper zu koordinieren und eine Interessentenliste zu sammeln. Die Verwaltung wird dies begleiten.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 19.05.2022 11:10 Uhr