Datum: 18.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Niederschrift der 8. öffentlichen Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 26.01.2022; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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18.05.2022
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 8. öffentlichen Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 26.01.2022 bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das denkmalgeschützte Anwesen Am Weinberg 2, Bonnhof; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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18.05.2022
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ö
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2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Dr. Barbara Kaulbach stellt mit Schreiben vom 27.01.2022 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Dachsanierung des denkmalgeschützten Anwesens Am Weinberg 2 in Bonnhof (s. Anlage). Die Zuwendungsanträge für Landkreis und Bezirk wurden bereits Ende Dezember 2021 entsprechend weitergeleitet.
Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 59.857,00 €. Die Durchführung war von Ende März bis Ende April 2022 geplant.
Eine Förderung dieser Maßnahme kann nach Richtlinie Nr. 3 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung der Denkmalpflege erfolgen. Bezuschusst werden dabei Maßnahmen ab einem anerkannten denkmalpflegerischen Mehraufwand ab 15.000 € bis 50.000 € mit bis zu 7 %; über 50.000 € denkmalpflegerischem Mehraufwand ist dies eine Einzelfallentscheidung durch den Stadtrat.
Das Landratsamt Ansbach teilt mit Email vom 04.04.2022 (s. Anlage) mit, dass der denkmalpflegerische Mehraufwand vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege mit 20.000 € festgelegt wurde. Ein Kreiszuschuss wird voraussichtlich i. H. v. 7 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes i. H. v. 1.400 € in Aussicht gestellt. Der maximale Kreiszuschuss liegt dabei in Höhe der gemeindlichen Förderung.
Es wird deshalb vorgeschlagen, Familie Kaulbauch folgende Förderung in Aussicht zu stellen:
Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand wird eine Förderung nach Richtlinie Nr. 3 i. H. v. 7 %, (1,400 €) gewährt.
Im Falle einer Kostenminderung von mehr als 10 % wird gemäß den geltenden Förderrichtlinien des Landkreises Ansbach der denkmalpflegerische Mehraufwand erneut festgestellt. Dies ändert damit auch den Zuschussbetrag von Kreis und Stadt.
Beschluss
Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand wird Familie Kaulbach eine Förderung nach Richtlinie Nr. 3 i. H. v. 7 % (1.400 €) in Aussicht gestellt.
Im Falle einer Kostenminderung von mehr als 10 % wird gemäß den geltenden Förderrichtlinien des Landkreises Ansbach der denkmalpflegerische Mehraufwand erneut festgestellt. Dies ändert damit auch den Zuschussbetrag der Stadt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Außeninstandsetzung der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Weißenbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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18.05.2022
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ö
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Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Evangelisch-Luth. Pfarramt St. Michael Weißenbronn, Herr Pfarrer Müller, beantragt mit Schreiben vom 26.04.2022 einen Zuschuss zur Außeninstandsetzung der Kirche, 1. BA (s. Anlage).
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 928.000 €; davon betragen die Kosten für den kirchlichen Anteil 188.500 €
Gemäß Richtlinie Nr. 4 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen werden bei Gesamtkosten ab 25.000 € 7 % Zuschuss für den Anteil der im Gemeindegebiet Heilsbronn lebenden Pfarreiangehörigen gewährt. Ab 50.000 € beträgt der Zuschuss i. d. R. 5 % bzw. ist dies eine Entscheidung des Stadtrates. Der Anteil der Heilsbronner Gemeindeangehörigen beläuft sich für die Kirchengemeinde Weißenbronn auf 65,5 % (Stand: 05/2022); somit beträgt der 5%-ige Zuschuss rd. 6.175 €.
Beschluss
Eine freiwillige Zuwendung gemäß der geltenden Zuwendungsrichtlinie Nr. 4 i. H. v. 5 % wird dem Stadtrat empfohlen; dies sind voraussichtlich 6.175 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Zuschussantrag der Schützengesellschaft 1856 Heilsbronn e. V. zur Beschaffung eines Jugendgewehres; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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18.05.2022
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ö
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Schützengesellschaft 1856 Heilsbronn e. V. beantragt mit Schreiben vom 24.03.2022 die Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung eines Jugendgewehres (s. Anlage).
Die Kosten für diese Anschaffung betragen lt. beiliegendem Angebot insgesamt 1.499 €.
Analog der Förderrichtlinie Nr. 2 der Stadt Heilsbronn kann die Anschaffung des Jugendgewehres mit 10 % der Gesamtkosten bezuschusst werden.
Beschluss
Der Schützengesellschaft 1856 Heilsbronn e. V. werden 10 % Zuschuss an den Gesamtkosten für die Anschaffung eines Jugendgewehres gewährt. Dies sind 150 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Haushaltssatzung 2022 der Stadt Heilsbronn mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsplanung sowie Wirtschaftsplan der Stadtwerke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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18.05.2022
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ö
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5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Entwurf eines ausgeglichenen Haushalts- und Wirtschaftsplanes 2022 wurde zur Durchsicht und Beratung in den Fraktionen versandt.
Über die Investitionsplanung der Stadt wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.01.2022 entschieden.
Die sich seitdem noch ergebenden geringfügigen Änderungen wurden per Schreiben vom 05.05.2022 aufgeführt und erläutert.
Im Verwaltungshaushalt der Stadt ist auf Folgendes ergänzend hinzuweisen:
A) Auf Empfehlung der überörtlichen Rechnungsprüfung werden die Personalkosten für die im Bauhof beschäftigten Mitarbeiter vollständig im UA 7710 (7710.4140 ff.) verbucht. Die Verrechnung der Leistungen des Bauhofs an leistungsbeziehende Stellen werden als Ausgaben im jeweiligen UA bei HHSt. z.B. 0001.6791 gebucht ; die entsprechenden Einnahmen bei HHSt. 7710.1690. Der UA 6310 für den Bauhof fällt damit gänzlich weg.
B) Für die Verbuchung von Ausgaben für Stellenanzeigen wurden neue Haushaltsstellen mit pauschalen Haushaltsansätzen (da nicht absehbar) angelegt, i. d. Regel ….6501 bzw. ….6502. Ein neuer Deckungskreis für alle Haushaltsstellen für Stellenanzeigen wurde ebenfalls gebildet (DK 651).
C) Neue Haushaltsstellen wurden angelegt für Nachzahlungsbeträge der Betriebsprüfung durch das Finanzamt Ansbach (HHSt. 0600.6425, 0600.6427).
D) Sachkosten für den Jugendrat werden bei HHSt. 4600.7880 i. H. v. 3.000 € veranschlagt ; Ausgaben des Seniorenbeirats bei HHSt. 4986.7880.
E) Im UA 4644 wurden die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten pauschal angehoben, um das Krippenprovisorium in der Fabrikstraße mit unterhalten zu können.
F) Auch Im UA 56 wurden die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten pauschal angehoben, um die Gebäudeunterhaltungskosten der neuen Vereinssporthalle lt. Nutzungsvereinbarung tragen zu können.
G) Zur Verbuchung evtl. anfallender Ausgaben zur Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges für das Sachgebiet Planen und Bauen wurden pauschal 1.000 € bei HHSt. 6000.5320 veranschlagt.
H) Zum Unterhalt der Bankette wurde im UA 6300 eine neue HHSt. 6300.5101 angelegt. Damit stehen rd. 50 T€ mehr für den Straßenunterhalt inkl. Bankette zur Verfügung.
I) Ein erster Teil der Kosten des Sturzflutrisikomanagement-Konzeptes mit 50.000 € wurde bei HHSt. 6900.6550 veranschlagt, ebenso wie der Eingang einer ersten Teilförderung bei HHSt. 6900.1710.
J) Durch die steigenden Preise für Energielieferungen, Kraftstoff, etc. wurden pauschale Erhöhungen vorgenommen, die jedoch vom Mittelbedarf in diesem Jahr abweichen können, da die weitere Entwicklung zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzbar ist. Die steigenden Rohstoffpreise haben dabei auch mittelbare Wirkung auf andere Anschaffungen, die noch weniger abzuschätzen sind (dies wurde im Vorbericht auch schon in Bezug auf die Investitionsplanung erwähnt). Aus diesem Grund sind die Haushaltsplanansätze in diesem Jahr ungenauer planbar als in vergangenen Jahren.
Im Vermögenshaushalt der Stadt ist auf Folgendes ergänzend hinzuweisen:
A) In den Haushaltsplanentwurf aufgenommen, aber noch nicht beschlossen wurde die Anschaffung von Atemschutzgeräten aufgrund Änderung der DIN-Vorschriften i. H. v. 11 T€ : Die Feuerwehren Heilsbronn, Weiterndorf, Weißenbronn und Bürglein haben derzeit die Atemschutzgeräte PSS 90 und PSS 100 im Einsatz. Die Modelle PSS 90 und PSS 100 werden nicht mehr hergestellt, auch die Produktion der Ersatzteile wird eingestellt. Daher müssen diese Atemschutzgeräte neu beschafft werden. Die Modelle PSS 90 und PSS 100 sollen durch den PSS 5000 ersetzt werden. Eine baldige Beschaffung sollte nach Rat der Feuerwehr erfolgen, da mit erheblichen Preissteigerungen zu rechnen ist.
B) Das Bürgleiner Feuerwehrhaus sowie die Grundschule werden an das Nahwärmenetz Bürglein angeschlossen. Die Geschäftsanteile i. H. v. jeweils ca. 6.000 € werden bei HHSt. 1300.9360 bzw. HHSt. 2110.9360 (Anteilsrechte) verbucht. Die weiteren Kosten für die erforderlichen Installationsarbeiten in diesen Gebäuden und die Zuwendungen an die beiden Vereine, die über dem Feuerwehrgerätehaus untergebracht sind, werden im Verwaltungshaushalt veranschlagt (vgl. STR-Beschluss vom 01.12.21), wenn eine Anschlussmöglichkeit besteht.
C) Nachdem die Möglichkeit besteht, die Anschaffungskosten für das Onlineportal zur KiTa-Platzvergabe zumindest zum Teil über das Onlinezugangsgesetz fördern zu lassen, wurden diese Kosten mit aufgenommen. Ein Beschluss darüber steht jedoch noch aus.
D) Die Anschaffung der Bauhoffahrzeuge werden nun analog zum VWH auch im UA 7710 verbucht. Die Anschaffung des Unimogs wird erfreulicherweise günstiger als ursprünglich angenommen. Eine Verringerung des Ansatzes ist daher möglich.
E) Bei HHSt. 6900.9504 (Hochwasserschutzmaßnahmen Innenstadt) wurden 35 T€ eingestellt, vgl. STR-Beschluss vom 11.5.22 i.S. Abfangmaßnahme von Oberflächenwasser nördlich der Innenstadt.
F) Eine Förderung der Sanierung des Anwesens Ansbacher Straße 8 im Rahmen des Städtebauförderprogrammes « Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen für anerkannte Flüchtlinge » wird aufgrund schwindender staatlicher Mittel zusehends unattraktiver. Nachdem in Kürze eine erneute Vermietung in diesem Objekt erfolgt, wurde die Sanierung aus dem Investitionsplan genommen.
Zum ausgegebenen Haushaltsplan-Entwurf ist zu berichtigen:
- Seite 64 Stadthaushalt : HHSt. 0520.6791 richtige Bezeichnung : Innere Verrechnung Lohnkosten an HHSt. 7710.1690.
- Seite 161 Stadthaushalt : Der Ansatz bei HHSt. 9100.8500 (allgemeine Deckungsreserve) beträgt 50.000 € (im Entwurf 0 €)
- Neue Haushaltsstellen für Anteilsrechte am Nahwärmenetz Bürglein : HHSt. 1300.9360 und HHSt. 2110.9360 mit jeweils 6.000 € Ansatz.
- HHSt. 0600.5000 : Bodeninstandsetzung Sitzungssaal und Bürgermeisterzimmer : 6.000 €
- HHSt. 5800.9503 : Neuanschaffung Wasserfontäne für Klosterweiher : 5.800 €
Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen und Erläuterungen im Haushaltsplan.
Die Änderungen gegenüber dem ausgegebenen Haushaltsplanentwurf 2022 stellen sich nun wie Folgt dar:
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgenden Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:
1. Dem Verwaltungshaushalt für das Jahr 2022 mit einem Volumen von 24.181.700 € wird unter Berücksichtigung der genannten Änderungen zugestimmt.
2. Dem Vermögenshaushalt für das Jahr 2022 mit einem Volumen von 11.908.900 € wird unter Berücksichtigung der genannten Änderungen zugestimmt.
3. Dem Haushaltsplan für das Jahr 2022, dem Stellenplan und dem Finanzplan mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2025 sowie dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.09.2022 10:59 Uhr