Datum: 06.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 12. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 16.03.2022
2 Grundschule Bürglein; Information über die Gestaltung des Pausenhofes nach Prüfung durch das beauftragte Ingenieurbüro
3 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
3.1 Bauantrag; Abbruch Nebengebäude, Neubau Überdachung, FlNr. 441 Gemarkung Heilsbronn, Grenzweg 4
3.2 Tektur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten, FlNr. 301/47 Gemarkung Heilsbronn, Gottmannsdorfer Weg
3.3 Freistellungsverfahren Wohnhausneubau mit Stellplatz, FlNr. 301/53 Gemarkung Heilsbronn, Baumgartenweg
3.4 Bauantrag Sanierung der bestehenden Maschinenunterstellhalle, FlNr. 347/2 Gemarkung Bonnhof, Gottmannsdorf
4 Antrag; Erlaubnis auf Zufahrt zum Grundstück FlNr. 355, Gemarkung Heilsbronn
5 Antrag der Stadtratsmitglieder Brendle-Behnisch & Pfitzer auf Rückverlegung der Wertstoffinsel Weißenbronn an den ursprünglichen Standort; Beschluss

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1. Niederschrift der 12. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 16.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 13. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 06.04.2022 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 12. Öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt und Klimaausschusses vom 16.03.2022 wird genehmigt.

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2. Grundschule Bürglein; Information über die Gestaltung des Pausenhofes nach Prüfung durch das beauftragte Ingenieurbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 13. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 06.04.2022 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Sanierung der Grundschule Bürglein wurde grundsätzlich mit Stadtratsbeschluss vom  24.03.2021 beschlossen. Für den evtl. Ausbau des Dachgeschosses (westliches Gebäude) und einen ggf. umgestalteten Pausenbereich liegt bisher keine Entscheidung vor.
Mit Schreiben vom 03.06.2021 wurde durch die Lehrerschaft (Bürglein) ein Fragenkatalog übermittelt, hierzu wurde ein Ortstermin am 07.12.2021 abgehalten. 
Der Fragenkatalog einschließlich Anmerkungen des Architekten werden den Ausschussmitgliedern im Ratsinformationssystem bereit gestellt. 
Zu den in vorgenanntem Ortstermin neuerlich angebrachten Fragestellungen hinsichtlich Gestaltungsmöglichkeiten im Pausen/Außenbereich liegen nun die Stellungnahmen des Architekturbüros vor. Herr Korder nimmt an dieser Sitzung Teil und wird die Punkte ausführen. 
-Alternative Gestaltung des 2. Baulichen Rettungsweges
Eine Ausführung als Spindeltreppe ist als 2. Baulicher Rettungsweg für Grundschulen nicht zulässig aufgrund der erhöhten Unfallgefahr. 
Eine mögliche Ausführung durch eine sog. „Rettungsrutsche“ für mehr als ein Stockwerk ist technisch sehr aufwendig bis nicht realisierbar, ein Raumgewinn im Pausenhof hierbei nicht gegeben. 
-Dämmung der Dachflächen anstelle der OG Decken 
Kostenaufwand annähernd neutral
-Überdachung des westlichen Pausenbereichs durch einen Spielebalkon 
Für die Überdachung des gesamten westlichen Pausenhofes mit 100 m² beläuft sich die erste Kostenberechnung auf rund 160 T€. Baurechtliche Anforderungen sind zu beachten. Die vorzuhaltende Pausenhoffläche von mindestens 3,0 m²/Schüler (gem. SchulbauV §2, (2)) wäre mit der vorhandenen Fläche von 256m² ausreichend für 85 Schüler.

Dient zur Kenntnis.

 

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3. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 13. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 06.04.2022 ö 3
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3.1. Bauantrag; Abbruch Nebengebäude, Neubau Überdachung, FlNr. 441 Gemarkung Heilsbronn, Grenzweg 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 13. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 06.04.2022 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Abbruch des Nebengebäudes und den Neubau einer Überdachung auf Flurnummer 441, Gemarkung Heilsbronn
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Ein Entwässerungsplan liegt dem Vorhaben nicht bei, wird jedoch nachgefordert (Stand 25.03.2022).
Abgesehen von der Stadt Heilsbronn gibt es keine weiteren Grundstücksnachbarn die der Antragsteller beteiligen müsste.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Abbruch des Nebengebäudes und den Neubau einer Überdachung auf Flurnummer 441, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.2. Tektur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten, FlNr. 301/47 Gemarkung Heilsbronn, Gottmannsdorfer Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 13. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 06.04.2022 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Tektur zum Bauvorhaben Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten auf Flurnummer 301/47, Gemarkung Heilsbronn
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben wurde bereits durch das Landratsamt mit Bescheid vom 15.03.2018, AZ 2017/1394-SG41-KDem bewilligt. Aufgrund des gestellten Bauverlängerungsantrages des Bauherrn hat die Prüfung des Landratsamtes ergeben, dass diese in der beantragten Form nicht möglich sei. Das Abstandsflächenrecht (Prüfung obliegt dem Landratsamt) und die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn haben sich seit der Baugenehmigung geändert. Demzufolge wurde die hierfür erforderliche Tektur eingereicht.
Aufgrund der geänderten Stellplatzsatzung sind nun 11 Stellplätze für PKW’s (vorher 10 Stellplätze) erforderlich. Außerdem müssen 15 Fahrradabstellplätze nachgewiesen werden. Beides wird im vorliegenden Plan erfüllt.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke liegen nicht vor.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten auf Flurnummer 301/47, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.3. Freistellungsverfahren Wohnhausneubau mit Stellplatz, FlNr. 301/53 Gemarkung Heilsbronn, Baumgartenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 13. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 06.04.2022 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Wohnhausneubau mit zwei Stellplätzen auf Flurnummer 301/53, Gemarkung Heilsbronn im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 15. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten. 
Die Nachbarunterschriften sind im Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht erforderlich. Der amtliche Lageplan fehlt, dieser wurde beim Entwurfsverfasser nachgefordert (Stand 29.03.2022)
Die erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen. Die Verwaltung empfiehlt dem Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss stimmt dem Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Wohnhausneubau mit zwei Stellplätzen auf Flurnummer 301/53, Gemarkung Heilsbronn zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.4. Bauantrag Sanierung der bestehenden Maschinenunterstellhalle, FlNr. 347/2 Gemarkung Bonnhof, Gottmannsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 13. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 06.04.2022 ö beschliessend 3.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant die Sanierung der bestehenden Maschinenunterstellhalle auf Flurnummer 347/2, Gemarkung Bonnhof
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Geplant ist die Anhebung des Hallenbodens, Geländeauffüllung vor dem Gebäude, Vergrößern der frontseitigen Toröffnungen, Einbau zusätzlicher Öffnungen sowie Verschließen der rückseitigen Toröffnung, Herabsetzen des Dachfirst u. Anpassung der vorderen Dachneigung auf 7,5°
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nicht vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Sanierung der bestehenden Maschinenunterstellhalle auf Flurnummer 347/2, Gemarkung Bonnhof wird erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Antrag; Erlaubnis auf Zufahrt zum Grundstück FlNr. 355, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 13. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 06.04.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für das Anwesen Neuendettelsauer Straße 32a besteht derzeit keine eigene Zufahrt. Die Zufahrt wird gemeinschaftlich mit dem benachbarten Grundstück Neuendettelsauer Straße 32.
Die Grundstückseigentümerin hat im Jahr 2021 die Einrichtung einer eigenen Zufahrt beantragt.
Nachdem das Grundstück an einer Kreisstraße anliegt, ist die Entscheidung über das ob und wie grundsätzlich durch das Staatliche Bauamt Ansbach (Straßenbaubehörde) zu treffen. Nachdem die Zufahrt über den zwischen Grundstück und Straße befindlichen Grünstreifen im Eigentum der Stadt Heilsbronn erfolgen muss, wird die Stadt Heilsbronn beteiligt.
Im Dezember 2021 erfolgte eine Ortsinaugenscheinnahme mit allen Beteiligten, in welcher die Zufahrt senkrecht zur Straße abgestimmt wurde. Nunmehr hat die Grundstückseigentümerin im März die Einrichtung einer etwas schräg verlaufenden Zufahrt beantragt und nimmt dabei Bezug auf die Absprachen vor Ort im Dezember. Nach entsprechender Rückfrage teilten alle Beteiligten mit, dass die Zufahrt senkrecht abgestimmt war und nicht wie dargestellt etwas schräg verlaufend.
Grundsätzlich besteht für Straßenanlieger ein Recht auf Zufahrt von der Straße aus (Art. 14 BAyStrWG). Allerdings wird das Recht dahingehend eingeschränkt, dass die Straßenbaubehörde (StBA Ansbach) das ob und wie regeln darf. Die Kosten für die Zufahrt sind von der Anliegerin zu tragen (Art. 14 Abs. 4 BAyStrWG).
Die Stadt Heilsbronn hat den Grünstreifen als Zufahrtsfläche grundsätzlich bereitzustellen. Jedoch kann dies insoweit eingeschränkt werden, dass nur der unbedingt notwendige Teil des Grünstreifens zur Verfügung gestellt wird. Dies wird aus folgenden Gründen empfohlen:
Es wird weniger städtische Fläche in Anspruch genommen und versiegelt. 
Die Sichtverhältnisse sind bei einer dort schräg ausgestalteten Zufahrt unzureichend.
Daher sollte nur der Einrichtung einer senkrecht verlaufenden und so vor Ort abgestimmten Zufahrt zugestimmt werden. 
Es handelt sich grundsätzlich um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung. Nachdem die Antragstellerin jedoch mit Nachdruck auf die dargestellte Zufahrt beharrt, wird die Angelegenheit dem Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss vorgelegt.

Beschluss

Der Einrichtung einer Zufahrt zum Grundstück Neuendettelsauer Straße 32a wird nur in senkrechter Ausführung zur Straße zugestimmt und der städtische Grünstreifen nur in diesem Fall zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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5. Antrag der Stadtratsmitglieder Brendle-Behnisch & Pfitzer auf Rückverlegung der Wertstoffinsel Weißenbronn an den ursprünglichen Standort; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 13. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 06.04.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit E-Mail vom 30.01.2022 übersandten die Stadtratsmitglieder Brendle-Behnisch und Pfitzer u.a. den beiliegenden Antrag zur Rückversetzung der Wertstoffinsel in Weißenbronn.an den früheren Standort am Feuerwehrhaus.
Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:
Mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 05.02.2020 wurde verfügt, die Wertstoffinsel vom bisherigen Standort (Feuerwehrhaus) an den Friedhof zu versetzen. Grund hierfür waren anhaltende Beschwerden der Nachbarschaft bzgl. des Standortes am Feuerwehrhaus. Eine seinerzeitige Anfrage beim für den Betrieb der Wertstoffinseln zuständigen Landratsamt Ansbach ergab, dass nach interner Richtlinie des Landkreises Ansbach grundsätzlich ein Abstand von 25,00 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung eingehalten werden soll (s. Anlage). Daher wurde durch das Landratsamt Ansbach seinerzeit die Verlegung nahegelegt. Im Wesentlichen wird auf die Ausführungen der Sitzung vom 05.02.2020 verwiesen.
Nachdem sich an der Sachlage seither keine Änderungen ergeben haben, kann die Stadtverwaltung die Rückversetzung der Wertstoffinsel nicht empfehlen, da rechtliche Auseinandersetzungen zu erwarten wären und das Landratsamt Ansbach darüber hinaus vom früheren Standort abrät.

Beschluss

Dem Antrag der Stadtratsmitglieder Brendle-Behnisch und Pfitzer bzgl. der Rückversetzung der Wertstoffinsel in Weißenbronn wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Datenstand vom 16.05.2022 14:03 Uhr