Datum: 11.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Niederschrift der 13. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 06.04.2022
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2 |
Behandlung der eingegangenen Bauanträge
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2.1 |
Bauantrag
Errichtung von Mehrfamilienhäusern auf FlNr. 350, Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Straße 15
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2.2 |
Bauantrag;
Anbau einer Terrassenüberdachung mit Schiebeelementen an ein bestehendes Wohnhaus und Errichtung eines Kellerraums. Einbau von Dachfenstern auf FlNr. 407/15, Gemarkung Heilsbronn
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2.3 |
Bauantrag;
Nutzungsänderung von zwei Gewerbeeinheiten zu zwei Wohneinheiten auf FlNr. 512/82, Gemarkung Heilsbronn
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2.4 |
Bauantrag;
Errichtung einer Terrassenüberdachung auf FlNr. 395/152, Gemarkung Heilsbronn
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2.5 |
Bauantrag
Anbau einer unbeheizten Terrassenverglasung, FlNr. 72 Gemarkung Heilsbronn, Quellweg 12
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2.6 |
Bauantrag
Erweiterung eines Milchviehstalles, FlNr. 108 Gemarkung Müncherlbach
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2.7 |
Bauantrag
Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und Garage, FlNr. 207/1 Gemarkung Bonnhof Fichtenweg 6
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2.8 |
Bauantrag;
Dachgeschossausbau auf FlNr. 18/1, Gemarkung Weiterndorf
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3 |
Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden
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3.1 |
Bebauungsplan Markt Großhabersdorf - Vorhabenbezogener Bebuungsplan mit Grünorndungsplan "Bürgersonnenenergie Vincenzenbronn" Sowie 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem landschaftsplan in diesem Bereich
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1. Niederschrift der 13. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 06.04.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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14. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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11.05.2022
|
ö
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beschliessend
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1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Niederschrift der 13. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 06.04.2022 wird genehmigt.
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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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14. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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11.05.2022
|
ö
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2 |
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2.1. Bauantrag
Errichtung von Mehrfamilienhäusern auf FlNr. 350, Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Straße 15
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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14. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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11.05.2022
|
ö
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beschliessend
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2.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern auf Flurnummer 350, Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Straße.
Auf die bisherigen Behandlungen der beantragten Bauvorhaben für dieses Grundstück wird verwiesen (zuletzt 18.08.2021). Für die bisher eingereichten Bauvoranfragen für eine Wohnbebauung auf diesem Grundstück wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Die bisher beantragte Bebauung fügte sich, auch nach Einschätzung des Landratsamtes Ansbach, nicht in die Umgebungsbebauung ein. Darüber hinaus liegt im Bereich der Neuendettelsauer Straße bereits eine Überlastung der Abwasserleitungen vor, was dem Antragsteller bekannt ist.
Zum nunmehr vorliegenden Bauantrag wird Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Es sind vier Häuser auf jeweils 448 m² Grundfläche mit insgesamt 40 barrierefrei erreichbaren Wohnungen und einer gemeinsamen Tiefgarage geplant.
Das nun geplante Bauvorhaben fügt sich nach Auffassung der Verwaltung in die Eigenart der näheren Umgebung nunmehr ein, diese Planung sieht eine Bebauung mit Flachdächern und einer Gesamthöhe der Gebäudekörper bis zu 9,72 m bei 3 vorgesehenen Vollgeschossen vor (siehe Planungsunterlagen).
Den Antragsunterlagen liegen Berechnungen bei, mit welchen Rückhaltevorrichtungen die Abwassererschließung nunmehr gesichert werde kann. Hierzu hat der Antragsteller ein externes Ingenieurbüro eingebunden. Nach dessen Berechnungen kann die einzuleitende Regenwassermenge mit einem Rückhaltevolumen von insgesamt 40 m³ auf dem Grundstück so angepasst werden, dass nicht mehr Niederschlagswasser eingeleitet wird, als bisher durch die Gärtnerei. Die abwassermäßige Erschließung wird erst nach Errichtung dieser Rückhaltevorrichtungen, welche ausreichend dimensioniert sein müssen, gesichert. Eine entsprechende Abnahme oder Begutachtung ist aufgrund der Regelungen der Entwässerungssatzung der Stadt Heilsbronn möglich.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nicht vollständig.
Die erforderlichen 74 Stellplätze für Pkw´s werden nachgewiesen, ebenfalls die erforderlichen 40 Fahrradabstellplätze.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern auf Flurnummer 350, Gemarkung Heilsbronn, wird erteilt.
Jedoch ist bei der Vorlage an das Landratsamt Ansbach auch auf die gesicherte Erschließung besonders hinzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2
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2.2. Bauantrag;
Anbau einer Terrassenüberdachung mit Schiebeelementen an ein bestehendes Wohnhaus und Errichtung eines Kellerraums. Einbau von Dachfenstern auf FlNr. 407/15, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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14. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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11.05.2022
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ö
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beschliessend
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2.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Anbau einer Terrassenüberdachung (Kaltwintergarten) an das bestehende Wohnhaus, die Errichtung eines zusätzlichen Kellerraums unterhalb der zu errichtenden Terrasse und den Einbau von Dachfenstern in die bestehende Dachhaut auf Flurnummer 407/15, Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau einer Terrassenüberdachung (Kaltwintergarten) an das bestehende Wohnhaus, die Errichtung eines zusätzlichen Kellerraums unterhalb der zu errichtenden Terrasse und den Einbau von Dachfenstern in die bestehende Dachhaut auf Flurnummer 407/15, Gemarkung Heilsbronn, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.3. Bauantrag;
Nutzungsänderung von zwei Gewerbeeinheiten zu zwei Wohneinheiten auf FlNr. 512/82, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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14. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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11.05.2022
|
ö
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beschliessend
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2.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant die Nutzungsänderung von zwei Gewerbeeinheiten zu zwei Wohnungen auf Fl.Nr. 512/82, Gemarkung Heilsbronn
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 13-1. Der Bebauungsplan weist ein allgemeines Wohngebiet im Sinne des § 4 der BauNVO aus. Die Umnutzung von zwei Gewerbeeinheiten zu zwei Wohnungen im Obergeschoss ist daher zulässig.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nicht vollständig.
Von den erforderlichen 4 Stellplätzen werden 6 Stellplätze nachgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Nutzungsänderung von zwei Gewerbeeinheiten zu zwei Wohnungen auf Fl.Nr. 512/82, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.4. Bauantrag;
Errichtung einer Terrassenüberdachung auf FlNr. 395/152, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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14. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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11.05.2022
|
ö
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beschliessend
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2.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Flurnummer 395/152,Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 6a „Am Berghof“. Eine Behandlung im Freistellungsverfahren ist nicht möglich, da nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden.
Zu folgenden Festsetzungen liegt ein Antrag auf isolierte Abweichung vor:
Die Abstandsflächen sind gemäß Bebauungsplan einzuhalten
Aufgrund der Gebäudebauweise (Doppelhaushälfte), ist es nicht möglich die geforderte Abstandsfläche zum Nachbargrundstück an der Westseite, mit der Fl.Nr. 395/101 einzuhalten. Weiterhin überschreitet die Abstandsfläche, aufgrund der Grundstücksform, geringfügig die Grenze an der Ostseite des Grundstücks Fl.Nr. 395/102.
Die Unterschriften der betroffenen benachbarten Grundstückseigentümer liegen vor.
Die Abweichung ist aus Sicht der Bauverwaltung städtebaulich vertretbar und Grundzüge der Planung nicht berührt.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Flurnummer 395/152, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.5. Bauantrag
Anbau einer unbeheizten Terrassenverglasung, FlNr. 72 Gemarkung Heilsbronn, Quellweg 12
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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14. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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11.05.2022
|
ö
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beschliessend
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2.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin plant den Anbau einer unbeheizten Terrassenverglasung auf Flurnummer 72, Gemarkung Weißenbronn
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen Abstandsflächen werden nicht eingehalten, hierzu liegt jedoch eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn vor.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nicht vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Anbau einer unbeheizten Terrassenverglasung auf Flurnummer 72, Gemarkung Weißenbronn wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.6. Bauantrag
Erweiterung eines Milchviehstalles, FlNr. 108 Gemarkung Müncherlbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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14. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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11.05.2022
|
ö
|
beschliessend
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2.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Erweiterung eines Milchviehstalles auf Flurnummer 108 Gemarkung Müncherlbach
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Es ist geplant, den bestehenden Stall mit 160 Kühen/ Rindern um 33 Kuhplätze zu erweitern. Es soll eine vierte Melkbox ,ein Futterband am Laufhof sowie ein Vordach mit Liegeboxen errichtet werden. Im zweiten Bauabschnitt soll der östliche Laufhof verlängert werden.
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist demzufolge nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu bewerten.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Bei der Erweiterung des Milchviehstalles handelt es sich um solch privilegiertes Vorhaben. Die Erschließung ist gesichert und öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
Grundstücksnachbar ist die Stadt Heilsbronn.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Erweiterung eines Milchviehstalles auf Flurnummer 108 Gemarkung Müncherlbach wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.7. Bauantrag
Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und Garage, FlNr. 207/1 Gemarkung Bonnhof Fichtenweg 6
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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14. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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11.05.2022
|
ö
|
|
2.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen den Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und Garage auf Fl.Nr. 207/1 Gemarkung Bonnhof.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit zur Wohnbebauung am vorgesehenen Bauort wurde bereits durch das Landratsamt mit Vorbescheid vom 30.08.2021, AZ 20191591-SG41-KG grundsätzlich bestätigt. Allerdings wurde die Bauvoranfrage bezüglich dem Neubau eines Einfamilienhauses gestellt.
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig.
Da gemäß Bauantrag nun zwei Wohneinheiten geplant sind, sind jetzt vier Stellplätze erforderlich. Der Entwurfsverfasser wurde informiert und hat nun eine Korrektur mit den erforderlichen Stellplätzen eingereicht.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage auf Fl.Nr. 207/1 Gemarkung Bonnhof wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.8. Bauantrag;
Dachgeschossausbau auf FlNr. 18/1, Gemarkung Weiterndorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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14. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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11.05.2022
|
ö
|
beschliessend
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2.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen den Dachgeschossausbau auf Flurnummer 181/1,Gemarkung Weiterndorf. Es ist die Errichtung von Dachgauben sowie der Ausbau des Dachraums als zusätzlicher Wohnraum geplant.
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 1 A.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden nicht alle eingehalten, daher ist kein Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich.
Grundsätzlich wäre aufgrund der Baunovelle nach § 58 Abs. 2 BayBO die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben genehmigungsfrei gestellt.
Gemäß Bebauungsplan sind in diesem Bereich jedoch zwei Vollgeschosse (Erdgeschoss und Obergeschoss) zulässig. Gauben, Erker und sonstige Dachaufbauten sind unzulässig. Ein Antrag auf Befreiung ist daher notwendig, dieser Antrag wurde vom Entwurfsverfasser nachgereicht.
Die Abweichungen sind aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar und Grundzüge der Planung nicht berührt.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vor. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen..
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Dachgeschossausbau auf Flurnummer 181/1,Gemarkung Weiterndorf wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
14. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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11.05.2022
|
ö
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3 |
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3.1. Bebauungsplan Markt Großhabersdorf - Vorhabenbezogener Bebuungsplan mit Grünorndungsplan "Bürgersonnenenergie Vincenzenbronn" Sowie 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem landschaftsplan in diesem Bereich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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14. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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11.05.2022
|
ö
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3.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Gemeinde Großhabersdorf führt ein Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Vincenzenbronn“ durch. Baurechtlich ermöglicht werden soll eine Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von 12 MW auf einer Fläche von ca. 12,6 ha.
Auswirkungen für die Stadt Heilsbronn werden nicht erkannt, weswegen im Beteiligungsverfahren keine Einwendungen vorgetragen werden sollten.
Beschluss
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Vincenzenbronn“ sowie der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes besteht Einverständnis. Einwendungen werden nicht vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.07.2022 14:15 Uhr