Datum: 11.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Niederschrift der 30. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23.02.2022; Anerkennung
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2 |
Niederschrift der 31. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 16.03.2022; Anerkennung
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3 |
Brunnenbohrungen in den Gemarkungen Weißenbronn und Weiterndorf; Beschluss
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4 |
Bauantrag Erweiterung des bestehenden Gewächshauses und des Wasserbeckens auf Grundstück FlNr. 801, 821 und 820, Gem. Weißenbronn
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5 |
Bauantrag
Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums, FlNr. 330/5, 330/7, 330/8, 330/9, 330/10 Gemarkung Weiterndorf Gutenbergstr. 28, Freiflächengestaltung
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6 |
Fortschreibung des Parkplatzkonzeptes als Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes zur Vorlage bei der Regierung von Mittelfranken, SG Städtebauförderung, zur Beurteilung der Förderfähigkeit der Sanierung der Hauptstraße Heilsbronn; Beschluss
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7 |
Photovoltaik-Anlagen auf Dächern stadteigener Gebäude;
Zurverfügungstellung der Dächer an die Stadtwerke Heilsbronn; Beschluss
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8 |
Gründung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Rangau;
Genehmigung der Satzung
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9 |
Zuschussantrag der Evang. Kirchengemeinde Bürglein für die Instandsetzung des Kirchturms in Markttriebendorf; Beschluss
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10 |
Bestätigung der Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Bürglein
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11 |
Antrag der CSU-Fraktion vom 02.04.2022 i.S. Forstamtsgebäude;
Beratung und Beschlussfassung
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12 |
Bekanntgaben
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12.1 |
Erwerb des Siegels "Kommunale IT-Sicherheit" 2.0
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12.2 |
Bayerische IT-Administrationsförderung (BayARn) für Schulen
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12.3 |
Nachhaltig beschaffter Wegeschotter 2022
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12.4 |
IBG Workcamp 2022
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12.5 |
Arbeitskreis Spielplätze
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12.6 |
Beginn der Freibadsaison 2022
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12.7 |
Grundsteuerreform
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12.8 |
Bürgerversammlungen Mai 2022
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12.9 |
Information über Inbetriebnahme Krippen-Provisorium Fabrikstraße 1a
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12.10 |
Antrag durch Ortssprecher Hr. Christ auf Errichtung eines Geh- und Radweges entlang der Ketteldorfer Straße im Bereich des Sportzentrums
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12.11 |
Städtische Grundstücke im Baugebiet Weiterndorf „An den Schwabachauen“; Bekanntgabe
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1. Niederschrift der 30. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23.02.2022; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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11.05.2022
|
ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 30. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23.02.2022 bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Niederschrift der 31. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 16.03.2022; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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11.05.2022
|
ö
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|
2 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 31. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 16.03.2022 bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Brunnenbohrungen in den Gemarkungen Weißenbronn und Weiterndorf; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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11.05.2022
|
ö
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|
3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Stadt Heilsbronn steht für eine entsprechende Trinkwasserversorgung für Ihre BürgerInnen samt Gewerbe in einer entsprechenden Verantwortung.
Diese Verantwortung beinhaltet auch möglichst die Trinkwasserversorgung sicherzustellen, vor allem dass auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Heilsbronn auf das Grundwasser Rücksicht genommen werden muss. Zum Beispiel sind Bauvorhaben wie der Bauantrag Höfler GbR mit wesentlich überbauten Flächen mit Gewächshäusern und Entnahme des Niederschlagswassers, welches sodann nicht mehr versickern kann und der Flora und Fauna samt der Trinkwasserförderung so nicht mehr zur Verfügung stehen – siehe Mitteilung WWA Ansbach vom 11.10.2021 zu beachten.
Auch aufgrund der allgemeinen klimatischen Entwicklungen und der allgemein – insbesondere in den letzten 10 Jahren - sinkenden Grundwasserspiegel ist zum Schutz der Grundwasservorkommen auch im Bereich Weißenbronn und Weiterndorf aus Sicht der Stadtverwaltung jegliche zusätzliche Abschöpfung des Grundwasservorkommens nachteilig.
Anträge für eine wasserrechtliche Erlaubnis werden auch weiterhin von der Stadtverwaltung bearbeitet.
Beschluss 1
Der Stadtrat Heilsbronn beschließt, keine Errichtungen von Brunnen zur Grundwasserentnahme im gesamten Stadtgebiet zu erlauben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 12
Beschluss 2
Der Stadtrat Heilsbronn beschließt, keine Errichtungen von Brunnen zur Grundwasserentnahme in den Gemarkungen Weißenbronn und Weiterndorf zu erlauben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5
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4. Bauantrag Erweiterung des bestehenden Gewächshauses und des Wasserbeckens auf Grundstück FlNr. 801, 821 und 820, Gem. Weißenbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
11.05.2022
|
ö
|
beschliessend
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Zum Bauantrag für die Erweiterung des bestehenden Gewächshauses und des Wasserbeckens wurde in der Stadtratssitzung vom 10.02.2021 das gemeindliche Einvernehmen mit der Auflage erteilt, dass die Bewässerung durch Regenwasser oder einen Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung sicherzustellen ist. Als weitere Auflage wurde beschlossen, dass eine Grundwasserentnahme nicht erfolgen darf.
Mit Schreiben des Landratsamtes Ansbach vom 06.04.2022 wird nunmehr mitgeteilt, dass zu dem Bauvorhaben umfangreiche Untersuchungen, auch des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach, erfolgt sind. Darin wird festgestellt, dass durch das Auffangen des Niederschlagswassers die Grundwasserneubildung also vermindert werden kann, was sich nachteilig, wie auf naheliegende Weiher und evtl. vorhandene Quellen, auswirken kann.
Es wird dann von dortigen Stellen aus wasserwirtschaftlicher Sicht nach einer weiteren detaillierten Untersuchung durch das WWA Ansbach (Stellungnahme WWA Ansbach vom 28.02.2022) als unwahrscheinlich erachtet, dass durch die möglicherweise verminderte Grundwasserneubildung öffentliche Belange diesem beantragten Bauvorhaben entgegenstehen, weil das geforderte Mindestmaß an Gewässerschutz (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 BauGB) weiterhin gewährleistet sei.
Darüber hinaus wurde das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten um Einschätzung gebeten, welcher Bewässerungsbedarf für die Erweiterung des Gewächshauses entstünde. Für die Gesamtbewässerung der Treibhausanlage wird nun ein Wasserbedarf von 60.000 bis 80.000 m³ angenommen, womit die Wasserversorgung durch das Auffangbecken nach Einschätzung der vorgenannten Stellen gesichert wäre, obwohl das Regenauffangbecken nach Antragsunterlagen doch nur 50.000 m³ umfasst. Laut der vorgenannten Berechnung des Landratsamtes Ansbach (60.000 bis 80.000 m³) wäre dies dann wohl nicht ausreichend dimensioniert und bedürfte nach unserer Einschätzung eventuell einer Anpassung.
Der Stadt Heilsbronn wird nun bis zum 20.05.2022 Gelegenheit eingeräumt über das gemeindliche Einvernehmen erneut zu entscheiden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Erweiterung des bestehenden Gewächshauses und des Wasserbeckens auf Grundstück FlNr. 801, 821 und 820, Gemarkung Weißenbronn, wird nach der beantragten Anpassung des Überlaufbeckens erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Bauantrag
Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums, FlNr. 330/5, 330/7, 330/8, 330/9, 330/10 Gemarkung Weiterndorf Gutenbergstr. 28, Freiflächengestaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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11.05.2022
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ö
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|
5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das gemeindliche Einvernehmen für die Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums wurde in der Stadtratssitzung am 23.02.2022 erteilt.
Der notwendigen Befreiung für die Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe (17,75 m statt 15,0 m) wurde zugestimmt.
Im Nachgang wurde der Freiflächengestaltungsplan unmittelbar dem Landratsamt Ansbach vorgelegt. Nach eigener Prüfung teilt das Landratsamt Ansbach mit, dass die grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 24 nicht eingehalten und Befreiungen auch hierfür notwendig wären.
Im Einzelnen wäre dies nach Einschätzung des Landratsamtes Ansbach:
- Ziffer 4.3.1: Befreiung von dem Pflanzgebot für Hecken mit Standortbindung zur landschaftlichen Einbindung an der Südostgrenze
- Ziffer 4.4.1: vorgegebener Anteil zur Innenbegrünung von 10 % Grundstücksfläche mit zwei- bzw. dreireihigen Grenzhecken
- Ziffer 4.4.2: Bepflanzung von 50 % der Grundstücksgrenzlänge entlang der Erschließungsstraße mit Hecken
- Ziffer 4.5.1: Befreiung von der Standortbindung für Baumpflanzungen
Die Verwaltung merkt hierzu Folgendes an:
Die nach Ziffer 4.3.1 des Bebauungsplanes erforderliche Eingrünung der Südostgrenze betrifft ein Grundstück der Stadt Heilsbronn und ist damit nicht Bestandteil der Planungen der Antragstellerin. Eine Befreiung ist an dieser Stelle nicht erforderlich.
Zum notwendigen Anteil der Innenbegrünung (10 %) hat die Freiflächenplanerin eine Überarbeitung zugesichert, allerdings wird zwar der notwendige Anteil (10 %) erreicht, dies jedoch nicht, wie gefordert, mit dreireihigen Heckenstrukturen erfolgen können. Aus Sicht der Stadtverwaltung wäre eine Befreiung insoweit vertretbar.
Nachdem das Baugrundstück nicht an eine Erschließungsstraße angrenzt, obliegt der Antragstellerin keine Verpflichtung nach Ziff. 4.4.2.
Ziff. 4.5.1 betrifft die Verpflichtung zur Baumpflanzung an Erschließungsstraßen. Nachdem die Erweiterung nicht an eine Erschließungsstraße angrenzt, betrifft diese Festsetzung das Vorhaben nicht.
Insoweit wäre lediglich eine Befreiung von Ziff. 4.4.1 erforderlich, die nach Einschätzung der Stadtverwaltung vertretbar wäre.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung von Ziff. 4.4.1 des Bebauungsplanes Nr. B 24 „Industriegebiet Heilsbronn-Ost – östlich der Gutenbergstraße“ für die Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums auf Grundstücken FlNr. 330/5, 330/7, 330/8, 330/9, 330/10, Gem. Weiterndorf, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3
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6. Fortschreibung des Parkplatzkonzeptes als Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes zur Vorlage bei der Regierung von Mittelfranken, SG Städtebauförderung, zur Beurteilung der Förderfähigkeit der Sanierung der Hauptstraße Heilsbronn; Beschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
11.05.2022
|
ö
|
beschliessend
|
6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 19.01.2022 wurde darüber informiert, dass zur weiteren Abstimmung mit der Förderstelle (Reg. v. Mittelfranken, SG Städtebauförderung) zunächst das Parkplatzkonzept als Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes fortgeschrieben werden muss.
Das Parkplatzkonzept wurde in der Folge durch das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro Christofori & Partner in Abstimmung mit der Stadtverwaltung aktualisiert und in der beiliegenden Form ausgearbeitet.
Die anliegende Fortschreibung ist vor einer weiteren amtlichen Verwendung durch den Stadtrat zu beschließen, da das Konzept als Teil des Stadtentwicklungskonzeptes nur durch Beschluss des Stadtrates geändert werden kann.
Ergänzend zur anliegenden Auflistung der vorhandenen bzw. angestrebten Parkmöglichkeiten wird darauf hingewiesen, dass auch die Grundsatzentscheidung zur Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung Teil des Parkraumkonzeptes ist, da dadurch eine Lenkung der Langzeitparker auf Parkflächen außerhalb der Innenstadt verfolgt wird.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der anliegenden Fortschreibung des Parkplatzkonzeptes als Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes zu. Die weiteren Abstimmungen mit der Regierung von Mittelfranken bzgl. der Fördermittel für die Hauptstraßensanierung sind auf dieser Grundlage zu führen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Photovoltaik-Anlagen auf Dächern stadteigener Gebäude;
Zurverfügungstellung der Dächer an die Stadtwerke Heilsbronn; Beschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
11.05.2022
|
ö
|
beschliessend
|
7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Geeignete Dächer von städtischen Gebäuden (z. B. Grundschule und Turnhalle Heilsbronn, ehem. Hausmeisterhaus Ansbacher Straße 15, Bauhofstraße 11) werden derzeit verschiedenen Betreibern, u.a. Bürgersolar Heilsbronn eG, zur „Fremdnutzung auf städt. Dächern“ für PV-Anlagen zur Verfügung gestellt. Hierfür wurden Verträge mit einer festen Laufzeit mit Verlängerungsoption abgeschlossen.
In der Sitzung des Werkausschusses vom 09.11.2021 wurde das Thema aufgegriffen. Die Stadtwerke sind zwischenzeitlich bemüht, selbst öffentliche Dachflächen zum Bau von eigenen Photovoltaikanlagen zu nutzen. Daher wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss beschließt, dass die PV-Anlagen „Fremdnutzungen auf städt. Dächern“ zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden und die Stadtwerke Heilsbronn zeitnah entsprechende Anlagen darauf errichten dürfen.“
Dieser Beschluss gilt als Empfehlung an den Stadtrat.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass auslaufende Verträge nicht verlängert werden und städtische Gebäude künftig nur noch den Heilsbronner Stadtwerken für die Errichtung von PV-Anlagen zur Verfügung gestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Oehler enthält sich wegen persönlicher Befangenheit der Abstimmung.
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8. Gründung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Rangau;
Genehmigung der Satzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
11.05.2022
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 20.01.2021 die Absicht erklärt, einer lokalen Aktionsgruppe (LAG) beizutreten. Nach den vorbereitenden Maßnahmen und Planungen soll am 17.05.2022 die Gründungsveranstaltung der LAG Rangau stattfinden.
Die Absichtserklärung vom 20.01.2021 wurde dahingehend formuliert, dass ein Beitritt über die kommunale Allianz Kernfranken erfolgen solle. Im Zuge der weiteren Vorbereitungen wurde festgelegt, dass die Gemeinden eigenständig Mitglieder der LAG werden sollen.
Die Satzung der LAG, die Beitragsordnung und die Geschäftsordnung liegen im bisher ausgearbeiteten Entwurfsstand vor. Es wurde bereits mitgeteilt, dass noch kleinere, unbedeutende Änderungen erfolgen sollen.
Nach § 3 Abs. 7 der Satzung sind die Gemeinden der LAG geborene Mitglieder. Ein förmlicher Beitrittsbeschluss der Stadt Heilsbronn steht allerdings aktuell noch aus. Daher soll mittels Anerkennung der aktuell vorliegenden LAG-Satzung auch der Beitritt erklärt werden.
Beschluss
Die Stadt Heilsbronn erkennt die im Entwurf vorliegende LAG-Satzung, die Beitragsordnung sowie die Geschäftsordnung an und erklärt damit ihren Beitritt zur LAG Rangau. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Beitritt zu erklären und alle formal dafür erforderlichen Erklärungen abzugeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Zuschussantrag der Evang. Kirchengemeinde Bürglein für die Instandsetzung des Kirchturms in Markttriebendorf; Beschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
11.05.2022
|
ö
|
|
9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Evang.-Luth. Pfarramt beantragt mit Schreiben vom 02.02.2022 einen Zuschuss für die Instandsetzung des Kirchturms (s. Anlage).
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 200.000 €.
Gemäß Richtlinie Nr. 4 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen werden bei Gesamtkosten über 50.000 € i. d. R. 5 % für den Anteil der im Gemeindegebiet Heilsbronn lebenden Pfarreiangehörigen gewährt. Dieser Anteil beläuft sich für die Kirchengemeinde Bürglein auf 92,54 % (Stand: 04/22). Somit beträgt der Zuschuss 9.300 €.
Beschluss
Der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Bürglein werden für die Kirchturmsanierung der Kirche in Markttriebendorf 5 % der Gesamtkosten unter Berücksichtigung der im Stadtgebiet Heilsbronn lebenden Pfarreiangehörigen als Zuwendung in Aussicht gestellt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel nach Fertigstellung der Maßnahme.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
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10. Bestätigung der Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Bürglein
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
11.05.2022
|
ö
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beschliessend
|
10 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Rahmen der Kommandantenwahl am 08.04.2022 wurde Herr Roland Weidlich, Großhabersdorfer Straße 7, zum Kommandanten und Herr Jens Heller, Großhabersdorfer Straße 26, zu dessen Stellvertreter gewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung der Stadt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde mit Schreiben vom 21.04.2022 mit folgenden Auflagen erteilt.
Kommandant: keine Auflagen
Stellv. Kommandant: keine Auflagen
Beschluss
Die gewählten Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Bürglein, Herr Roland Weidlich und Herr Jens Heller (Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 01.05.2022 bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Imper ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht in der Hohenzollernhalle.
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11. Antrag der CSU-Fraktion vom 02.04.2022 i.S. Forstamtsgebäude;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
11.05.2022
|
ö
|
vorberatend
|
11 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Schreiben vom 02.04.2022 beantragt die CSU-Fraktion im Stadtrat frist- und formgerecht wie Folgt:
Der Antrag wurde dem Stadtratsgremium auch im Info-Archiv vorab zur Verfügung gestellt und liegt nochmals als Anlage bei.
Bereits in der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23.02.2022 wurde intensiv diskutiert.
Um in dieser Angelegenheit zielstrebig voranzukommen, sollte heute über den Antrag beschieden werden.
Beschluss
Dem Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.04.2022 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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12. Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
11.05.2022
|
ö
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|
12 |
zum Seitenanfang
12.1. Erwerb des Siegels "Kommunale IT-Sicherheit" 2.0
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
11.05.2022
|
ö
|
|
12.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Bei der Digitalisierung der kommunalen Verwaltungen sind steigende Anforderungen an die IT-Sicherheit zu bewältigen. Bürgerinnen und Bürger erwarten und haben Anspruch darauf, dass mit ihren Daten in der öffentlichen Verwaltung sicher umgegangen wird und diese vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden. Investitionen in das Thema IT-Sicherheit sind für das notwendige Vertrauen von zentraler Bedeutung. Die Kommunen haben hier eine Schlüsselstellung.
Am 6. April 2022 wurde der Stadt Heilsbronn das Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ 2.0 durch das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) verliehen. Dieses Zertifikat ist nun bis März 2024 gültig. In der Version 2.0 wurden einige bestehende Maßnahmen angepasst und andere neu hinzugefügt - beispielsweise die Betrachtung von Homeoffice und des IT-Notfallmanagements.
Die Voraussetzungen für den Erhalt dieses Siegels haben wir bereits mit der Einführung und erfolgreichen Auditierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems nach ISIS12 im Juli 2020 geschaffen. Rechtliche Grundlage ist Art. 11 Abs. 1 BayEGovG. Das Informationssicherheitskonzept hat dabei die drei Grundwerte der Informationssicherheit – Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit – sicherzustellen.
Mit dem Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ zeigen wir, dass die Informationssicherheit in unserer Kommune ein wichtiges Anliegen ist, um der aktuellen Sicherheitslage gerecht zu werden und um die schrittweise Verbesserung der Informationssicherheit in Bayern weiter zu unterstützen.
Dient zur Kenntnis.
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12.2. Bayerische IT-Administrationsförderung (BayARn) für Schulen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
11.05.2022
|
ö
|
|
12.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit den Förderprogrammen zum Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur an den Schulen (Digitalbudget, Digitalpakt, SoLe, SoLD) haben Bund und Länder den Grundstein dafür gelegt, die technischen Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen in einer zunehmend digitalisierten Lebens- und Arbeitswelt nachhaltig zu verbessern.
Ergänzend dazu ist am 5. August 2021 die Bay. IT-Administrationsförderung in Kraft getreten, um die Schulaufwandsträger bei der technischen IT-Administration, von der Planung und Beschaffung über die Inbetriebnahme und Installation bis zur professionellen Administration zu unterstützen. Diese gliedert sich in die Digitalpakt-Förderung (Bund) sowie in die Landesförderung.
Mit den Mitteln des Bundes können Personalkosten, Wartungsverträge sowie Qualifizierungsmaßnahmen in Abhängigkeiten der Investitionen innerhalb des Digitalpaktes gefördert werden, während die Landesmittel für nicht abgedeckte Ausgaben der IT-Aministration zur Verfügung stehen und sich auf die Gerätezahlen der IT-Umfrage der ALP Dillingen stützen.
Max. Förderhöhe Bundesmittel gem. BayARN-1: 17.500 Euro
Max. Förderhöhe Landesmittel gem. BayARN-2: 4.500 Euro (jährl. Zuwendung)
Die Landesmittel könnten sich ggf. noch erhöhen, da die IT-Umfrage von den Schulen nach den in jüngster Vergangenheit geplanten Anschaffungen innerhalb Digitalpaktes ggf. noch angepasst werden muss.
Für alle bislang und künftig anfallenden Administrationskosten sollen die genannten Förderungen in Anspruch genommen werden.
Damit wird die Stadt Heilsbronn alle zur Verfügung stehenden förderfähigen Mittel (insgesamt rd. 210.000 € an Investitionen und 4.500,00 € jährlich) für die digitale Infrastruktur an den Grundschulen in Anspruch nehmen.
Dient zur Kenntnis.
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12.3. Nachhaltig beschaffter Wegeschotter 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
11.05.2022
|
ö
|
|
12.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Bei der Angebotsanfrage für Wegeschotter stellte sich heraus, dass das alternativ angebotene Recycling Material RC-Mix, bzw. RC-Beton, der Firma Moser Erdbau, 30 – 100 % günstiger als der übliche Schotter aus Steinbrüchen. Weiter wird das Material vor Ort hergestellt und zertifiziert, die gesamte Wertschöpfung bleibt im Stadtgebiet, die Transportwege sind kurz und endliche Ressourcen werden geschont.
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12.4. IBG Workcamp 2022
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
11.05.2022
|
ö
|
|
12.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das IBG-Workamp findet von 23.07.-06.08.2022 nach dreijähriger Corona-Pause wieder statt. Voraussichtlich werden 12 junge Erwachsene sich gemeinnützigen Projekten in Heilsbronn widmen, u. a. Unterhalt des Vita Parcours (Trimm dich Pfad) und Erneuerung und Erweiterung des Barfußpfades am Philosophenweg Richtung Bischoffenweiher. Untergebracht sind die internationalen Helfer im JUZ. Nach Feierabend würden sich die Besucher sicherlich über kulturelle Veranstaltungen im und über das Stadtgebiet freuen. Zum Ende hin ist noch eine Abschiedsfeier im Freibad geplant, für weitere Informationen steht Herr Winner (806-22) zur Verfügung.
Dient zur Kenntnis.
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12.5. Arbeitskreis Spielplätze
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
11.05.2022
|
ö
|
|
12.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Ausschuss für Kultur-, Tourismus- und Sozialangelegenheiten hat sich in seiner Sitzung am 07.07.2021 darauf verständigt, ein Spielplatzkonzept im Rahmen eines Arbeitskreises zu erarbeiten. Zur Vorbereitung wurde die Verwaltung beauftragt, eine Standortkarte mit den bisherigen Spielplätzen und den in Frage kommenden Standorten für den Spielplatz unter Angaben der Maßstäbe sowie einen ungefähren Budgetplan zur Verfügung zu stellen, welcher sich an dem Wasserspielplatz von Neuendettelsau orientieren soll.
Mit Ausnahme einer Übersicht der städtischen Grundstücke im Innenstadtbereich hat sich herausgestellt, dass weitere Unterlagen sehr individuell zu erarbeiten wären und erheblich von den Vorstellungen der Ausschuss-/Arbeitskreismitglieder abhängen.
Dieser Bekanntgabe liegt daher eine Übersicht über die städtischen Grundstücke bei. Alles Weitere wäre aus Sicht der Stadtverwaltung im Arbeitskreis zu erarbeiten, wobei die Stadtverwaltung gerne unterstützt.
Dient zur Kenntnis sowie zur weiteren Verwendung.
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12.6. Beginn der Freibadsaison 2022
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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11.05.2022
|
ö
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12.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Freibadsaison startet am Sonntag,15.05.2022 um 08:00 Uhr. Karten können im Freibad erworben werden.
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12.7. Grundsteuerreform
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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11.05.2022
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ö
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12.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Zuge der Grundsteuerreform wenden sich die Bürgerinnen und Bürger zunehmend mit ihren Nachfragen auch an die Kommunen. Die Haus- und Grundstücksbesitzer/-innen verbinden mit der Grundsteuer in erster Linie ihre Stadt und ihre Gemeinde, an welche die Grundsteuer entrichtet wird und sehen in ihnen kompetente Ansprechpartner. Um den Kommunen die Beantwortung einfacher Fragen der Steuerpflichtigen zu ermöglichen, wurde vom Landesamt für Steuern der Flyer „Grundsteuerreform in Bayern“ und eine Zusammenstellung von ergänzenden Informationen „Grundsteuerreform in Bayern – Wichtige Fragen & Antworten“ (FAQ) erstellt.
Der Flyer enthält unter anderem Informationen über grundsätzliche Fragen zur Grundsteuer, den zeitlichen Ablauf der Reform, Hinweise auf eine Informations-Hotline und Internet Links sowie ein Berechnungsbeispiel für die Grundsteuer B.
Vom Bay. Städtetag wurde bereits im Februar dieses Jahres ein Informationspaket für die Umsetzung der Grundsteuerreform erstellt. Dieses wurde und wird den Bürgerinnen und Bürgern auf der Homepage der Stadt Heilsbronn sowie in allen städtischen Informationstafeln zur Information bereitgestellt.
Der Flyer sowie das Informationspaket sind als Anlage beigefügt.
Dient zur Kenntnis.
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12.8. Bürgerversammlungen Mai 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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11.05.2022
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12.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Nachdem seit Beginn der Pandemie keine Bürgerversammlungen mehr in Präsenz stattfinden konnten, freuen wir uns, die Bürgerversammlungen wieder vor Ort durchführen zu können.
Die Termine der Bürgerversammlungen für Mai 2022 wurden bereits am 22.04.2022 an die Mitglieder des Stadtrates per E-Mail versendet.
Im Mai finden noch nachstehende Bürgerversammlungen statt:
Donnerstag, 12.05.2022 um 19:30 Uhr
für die Stadtteile Seitendorf, Göddeldorf und Trachenhöfstatt
im Feuerwehrgerätehaus Göddeldorf (Göddeldorf 30)
Donnerstag, 19.05.2022 um 19:30 Uhr
für den Stadtteil Ketteldorf
im Dorfgemeinschaftshaus Ketteldorf (Ketteldorf 14)
Wünsche und Anträge sollten bis eine Woche vor der Bürgerversammlung bei der Stadt Heilsbronn unter vorzimmer@heilsbronn.de eingereicht werden.
Zum Schutz vor einer Corona-Infektion empfehlen wir für die Teilnehmer der Bürgerversammlung das Tragen einer Maske.
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12.9. Information über Inbetriebnahme Krippen-Provisorium Fabrikstraße 1a
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Stadtrat Heilsbronn
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33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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11.05.2022
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12.9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Nachdem die erforderliche Nutzungsänderung der Fabrikstraße 1a Ende 04/2022 bei der Verwaltung eingegangen ist, konnte der Kita-Betrieb des „Schneckenhauses“ (Notgruppe angegliedert an die Kindertageseinrichtung Sonnenblume) ab 02.05.2022 starten. Dieser Vormerkung wurde eine Datei mit einigen Bildern der Räumlichkeiten beigefügt.
In der Krippengruppe dürfen insgesamt 12 Krippenkinder betreut werden, anfänglich startet die Gruppe mit 5 Kindern. Ab 09/2022 dient das Provisorium zur Vermeidung bzw. Entlastung einer Warteliste. Aktuell verändern sich die Anmeldezahlen täglich, sodass noch keine korrekten Bedarfszahlen genannt werden können.
Alle Krippen- und Kindergartenanmeldungen ab 01/2023 werden direkt als Bedarf für den Kita-Neubau vorgesehen.
Dient zur Kenntnis.
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12.10. Antrag durch Ortssprecher Hr. Christ auf Errichtung eines Geh- und Radweges entlang der Ketteldorfer Straße im Bereich des Sportzentrums
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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11.05.2022
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12.10 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit E-Mail v. 04.05.2022 wurde anliegender Antrag durch Herrn Ortssprecher Christ aus Ketteldorf eingereicht.
Die Stadtverwaltung wird den Antrag prüfen und baldmöglichst zur Beratung vorbereiten.
Dient zur Kenntnis.
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12.11. Städtische Grundstücke im Baugebiet Weiterndorf „An den Schwabachauen“; Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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11.05.2022
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12.11 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mittlerweile ist die Stadtverwaltung mit einem Bauträger in den Vorbereitungen zwecks Abschlusses des Grundstückskaufes und Planungen für die Realisierung von Mehrfamilienhäusern.
Wir erwarten in den nächsten Wochen dann ein entsprechendes Ergebnis, so dass sich der Stadtrat dann erneut mit beschäftigen kann.
Datenstand vom 02.08.2022 10:31 Uhr