Datum: 01.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
|
1 |
Niederschrift der 14. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 11.05.2022
|
2 |
Behandlung der eingegangenen Bauanträge
|
2.1 |
Nutzungsänderung
Eines Wohnhauses in ein Gebäude für Mittagsbetreuung der Grundschule, FlNr. 307 Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Str. 1
|
2.2 |
Bauantrag
Errichtung einer Doppelhaushälfte - Haus 4, FlNr. 523/9 Gemarkung Heilsbronn, Lerchenbühl 10a
|
2.3 |
Bauantrag
Errichtung einer Doppelhaushälfte - Haus 3, FlNr. 523/9 Gemarkung Heilsbronn, Lerchenbühl 10
|
2.4 |
Bauantrag
Neubau Einfamilienhaus mit Garage, FlNr. 301/57 Gemarkung Heilsbronn, Baumgartenweg
|
2.5 |
Freistellungsverfahren
Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken, FlNr. 267/13 Gemarkung Heilsbronn, Caspar-Othmayr-Str. 4
|
2.6 |
Freistellungsverfahren
Anbau Wintergarten, FlNr. 446/4 Gemarkung Heilsbronn, Flurstraße 27
|
2.7 |
Bauvoranfrage
Bau einer Freiflächen Photovoltaikanlage, FlNr. 389 Gemarkung Weiterndorf
|
2.8 |
Bauvoranfrage
Erstellung eines einfamilienhauses und einer Doppelgarage, FlNr. 297 Gemarkung Betzendorf, Markttriebendorf 9
|
3 |
Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Typs VESTAS V162 mit einer Nennleistung von 6.2 MW, einer Nabenhöhe von 169 m, einer Gesamthöhe von 250 m sowie einem Rotordurchmesser von 162 m auf den Grundstücken FlNr. 67, 77 Gemarkung Herpersdorf, Markt Dietenhofen
|
4 |
Bauleitplanung benachbarter Gemeinden
|
4.1 |
Bauleitplanung Markt Roßtal, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan
|
4.2 |
Bauleitplanung Gemeinde Rohr, Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 mit intefriertem Grünordnungsplan "Erweiterung Baugebiet Am Krausengarten" in Rohr
|
5 |
Beschluss über Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung im Raitersaicher Weg
|
6 |
Bekanntgabe
|
6.1 |
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Öffnung der Einbahnstraßen für den Radverkehr
|
7 |
Begehung Bauhofstraße; Treffpunkt: Neubau Kindertagesstätte Bauhofstraße 26
|
zum Seitenanfang
1. Niederschrift der 14. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 11.05.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
01.06.2022
|
ö
|
|
1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Genehmigung der Niederschrift der 14. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 11.05.2022 wird in der kommenden Sitzung beraten, da die Unterlagen im Ratsinformationssystem nicht zur Verfügung gestellt wurden.
zum Seitenanfang
2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
01.06.2022
|
ö
|
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Nutzungsänderung
Eines Wohnhauses in ein Gebäude für Mittagsbetreuung der Grundschule, FlNr. 307 Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Str. 1
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
01.06.2022
|
ö
|
beschliessend
|
2.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Es ist die Nutzungsänderung eines Wohnhauses, das sich im Eigentum der Stadt befindet (Fl.Nr. 307, Gemark. Heilsbronn) zu einem Gebäude für Mittagsbetreuung geplant. Das bestehende Wohnhaus befindet sich unmittelbar neben der Grundschule.
Es soll mit möglichst geringem Aufwand eine Mittagsbetreuung entstehen.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Der erforderliche zweite Rettungsweg wird über die Terrasse sichergestellt und die erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen. Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nicht vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines Wohnhauses in ein Gebäude für Mittagsbetreuung auf Flurnummer 307, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.2. Bauantrag
Errichtung einer Doppelhaushälfte - Haus 4, FlNr. 523/9 Gemarkung Heilsbronn, Lerchenbühl 10a
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
01.06.2022
|
ö
|
beschliessend
|
2.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Errichtung einer Doppelhaushälfte auf Flurnummer 523/9 Teilfläche, Gemarkung Heilsbronn
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Es ist geplant die bestehenden Gebäude abzubrechen und ein Doppelhaus auf einer Teilfläche zu errichten. Die Doppelhaushälften (hier Bauantrag für Haus 4) haben eine Grundfläche von jeweils 8,49 m x 10,24 m. Geplant sind Kellergeschoss und zwei Vollgeschosse. Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nicht vollständig.
Die erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Errichtung einer Doppelhaushälfte auf Flurnummer 523/9 Teilfläche, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.3. Bauantrag
Errichtung einer Doppelhaushälfte - Haus 3, FlNr. 523/9 Gemarkung Heilsbronn, Lerchenbühl 10
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
01.06.2022
|
ö
|
beschliessend
|
2.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Errichtung einer Doppelhaushälfte auf Flurnummer 523/9 Teilfläche, Gemarkung Heilsbronn
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Es ist geplant die bestehenden Gebäude abzubrechen und ein Doppelhaus auf einer Teilfläche zu errichten. Die Doppelhaushälften (hier Bauantrag für Haus 3) haben eine Grundfläche von jeweils 8,49 m x 10,24 m. Geplant sind Kellergeschoss und zwei Vollgeschosse. Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nicht vollständig.
Die erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss:
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Errichtung einer Doppelhaushälfte auf Flurnummer 523/9 Teilfläche, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.4. Bauantrag
Neubau Einfamilienhaus mit Garage, FlNr. 301/57 Gemarkung Heilsbronn, Baumgartenweg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
01.06.2022
|
ö
|
|
2.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flurnummer 301/57,Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 16.03.2022 behandelt, das gemeindliche Einvernehmen jedoch damals nicht erteilt. Nun wurden die Pläne durch den Planverfasser in Absprache mit dem Landratsamt und der Stadtverwaltung geändert und neu vorgelegt. Das Landratsamt bat um Prüfung, ob das gemeindliche Einvernehmen nun erteilt werden kann.
Zu folgenden Festsetzungen wurden Befreiungen beantragt:
- Standort der Garage außerhalb der vorgegebenen Fläche für Garagen einschließlich Zufahrten
- Dachform der Garage
Gemäß Bebauungsplan an der Ostgrenze des Grundstücks – beantragt im Nordosten des Grundstücks damit im Westen und Süden Gartenfläche zur Verfügung steht. Geplant ist eine Fertiggarage mit geringer Dachneigung.
- Firstrichtung
- Dachneigung
- Dachform
Gemäß Bebauungsplan sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 30 – 32 Grad vorgesehen. Hier wurde die Dachneigung im Vergleich zum ersten Bauantrag von 20 Grad auf 25 Grad abgeändert.
Die im ersten Bauantrag gewünschte anthrazitfarbene Dacheindeckung (damals ein weiterer Befreiungspunkt) wird nun bebauungsplankonform in rot ausgeführt. Von daher entfällt diese Befreiung jetzt.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus Sicht der Bauverwaltung werden Grundzüge der Planung nun nicht mehr berührt, die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen nun zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flurnummer 301/57,Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.5. Freistellungsverfahren
Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken, FlNr. 267/13 Gemarkung Heilsbronn, Caspar-Othmayr-Str. 4
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
01.06.2022
|
ö
|
|
2.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen den Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken auf Flurnummer 267/13, Gemarkung Heilsbronn
Von der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Durch die BayBO-Novelle gilt die Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung auch für Bauvorhaben, die nicht in einem Bebauungsplangebiet liegen, sondern im Innenbereich und die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben betreffen (Art. 58 Abs. 2 BayBO).Da es für diesen Bereich keinen Bebauungsplan gibt, ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nicht vollständig.
Die erforderlichen zwei Stellplätze für Pkw´s sowie die erforderlichen zwei Stellplätze für Fahrräder für die neue Wohnung werden nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zuzustimmen
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt den Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Bauvorhaben Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken auf Flurnummer 267/13, Gemarkung Heilsbronn zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.6. Freistellungsverfahren
Anbau Wintergarten, FlNr. 446/4 Gemarkung Heilsbronn, Flurstraße 27
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
01.06.2022
|
ö
|
beschliessend
|
2.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Bauantragsteller planen den Anbau eines Wintergartens auf Flurnummer 446/4 Gemarkung Heilsbronn.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Geplant ist ein Wintergarten in der Größe von 4,57 m x 3,36 m. Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Anbau eines Wintergartens auf Flurnummer 446/4 Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.7. Bauvoranfrage
Bau einer Freiflächen Photovoltaikanlage, FlNr. 389 Gemarkung Weiterndorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
01.06.2022
|
ö
|
beschliessend
|
2.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf Fl.Nr. 389 Gemarkung Weiterndorf. Die Fläche umfasst 13.243 m². Mit der Bauvoranfrage soll die planungsrechtliche Zulässigkeit hinsichtlich Bauen im Außenbereich (§ 35 BauGB) geklärt werden.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich, wie auch mit dem Landratsamt Ansbach abgeklärt, im Außenbereich. Es handelt sich um kein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB. Eine Privilegierung liegt für die Nutzung solarer Strahlungsenergien in, an und auf Dach- und Außenwandflächen von zulässigerweise genutzten Gebäuden vor. Für den Privilegierungstatbestand kommen keine Freiflächenanlagen in Betracht, sondern handelt sich um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Vorliegend sind Beeinträchtigungen öffentlicher Belange anzunehmen. Insbesondere widerspricht das Bauvorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, der die Fläche als „Ackerland“ ausweist (§ 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB), zudem wird die Eigenart der Landschaft beeinträchtigt.
Die Höchstgrenze von Freiflächenphotovoltaikanlagen ist bereits überschritten (Stadtratsbeschluss vom 22.05.2019).
Die Zufahrt ist durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite gesichert.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau einer Freiflächen Photovoltaikanlage auf Fl.Nr. 389 Gemarkung Weiterndorf wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
2.8. Bauvoranfrage
Erstellung eines einfamilienhauses und einer Doppelgarage, FlNr. 297 Gemarkung Betzendorf, Markttriebendorf 9
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
01.06.2022
|
ö
|
beschliessend
|
2.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Erstellung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Flurnummer 297, Gemarkung Betzendorf. Mit der Bauvoranfrage soll die Genehmigungsfähigkeit einer Wohnbebauung geklärt werden.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Der Antragsteller plant gemäß Einzeichnungen im amtlichen Lageplan ein Einfamilienhaus in der Größe von ca. 10 m x 10 m und eine Doppelgarage in der Größe von ca. 6 m x 7,5 m. Das bestehende Nebengebäude auf Fl.Nr. 296 soll abgerissen werden. Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben liegt im baurechtlichen Innenbereich (im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen) und ist demnach gemäß § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt wäre über Fl.Nr. 287/4, Gemark. Betzendorf (Privatweg) möglich und müsste durch eine Grunddienstbarkeit gesichert werden. Der Anschluss an die Kanalisation wäre über die Fl.Nr. 296 gesichert. Die Reckenberggruppe teilte mit, dass ein Trinkwasseranschluss für den geplanten Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf der Fl.Nr. 297 der Gemarkung Betzendorf technisch ebenfalls möglich wäre. Die Erschließung würde über die Fl.Nr. 287/4 erfolgen. Da es sich bei diesem Grundstück um keine öffentlich gewidmete Straße (Privatweg) handelt, müsste eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden
Durch die geplante Doppelgarage werden die erforderlichen zwei Stellplätze nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zu erteilen.
Beschluss
Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss stimmt der Bauvoranfrage zur Erstellung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Flurnummer 297, Gemarkung Betzendorf zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Typs VESTAS V162 mit einer Nennleistung von 6.2 MW, einer Nabenhöhe von 169 m, einer Gesamthöhe von 250 m sowie einem Rotordurchmesser von 162 m auf den Grundstücken FlNr. 67, 77 Gemarkung Herpersdorf, Markt Dietenhofen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
01.06.2022
|
ö
|
beschliessend
|
3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bürgerwindpark Dietenhofen GmbH & Co. KG beantragt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen. Geplant ist der Bau mit einer Gesamthöhe von 250 m sowie eines Rotordurchmessers von 162 m auf einem Stahlrohrturm.
Die Anlage ist gemäß des Anhangs 1 zur 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig.
Das Landratsamt Ansbach hat die Stadt Heilsbronn mit Schreiben vom 05.05.2022 über das Vorhaben informiert und Gelegenheit zur Äußerung gegeben.
Bereits bei der Fortschreibung des Regionalplanes sowie bei der Bauleitplanung des Markt Dietenhofen wurden keine nachteiligen Auswirkungen auf das Stadtgebiet Heilsbronn erkannt und keine Einwendungen erhoben werden (Stadtratsbeschuss vom 23.02.2022)
Von Seiten der Stadtverwaltung wird daher empfohlen, keine Einwendung zu erheben.
Beschluss
Zum Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung den Betrieb von zwei Windkraftanlagen auf Fl.Nr. 67 und 77 Gemarkung Herpersdorf, Markt Dietenhofen werden keine Einwendungen vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Bauleitplanung benachbarter Gemeinden
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
01.06.2022
|
ö
|
|
4 |
zum Seitenanfang
4.1. Bauleitplanung Markt Roßtal, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
01.06.2022
|
ö
|
|
4.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Markt Roßtal führt ein Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch, mit dem die Erweiterung des Sondergebietes für Sportanlagen südlich Roßtals ermöglicht werden soll.
Zum Bauleitplanverfahren bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Einwendungen.
Beschluss
Mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Roßtal besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Bauleitplanverfahren nicht vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.2. Bauleitplanung Gemeinde Rohr, Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 mit intefriertem Grünordnungsplan "Erweiterung Baugebiet Am Krausengarten" in Rohr
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
01.06.2022
|
ö
|
beschliessend
|
4.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Gemeinde Rohr führt ein Bauleitplanverfahren zur Erweiterung des bestehenden Wohngebietes „Am Krausengarten“ durch.
Aus Sicht der Stadtverwaltung bestehen zu dem Verfahren keine Einwendungen.
Beschluss
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 mit integriertem Grünordnungsplan „Erweiterung Baugebiet Am Krausengarten“ durch die Gemeinde Rohr besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Bauleitplanverfahren nicht vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Beschluss über Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung im Raitersaicher Weg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
01.06.2022
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Rahmen der Bürgerversammlung im Ortsteil Bürglein ging von Familien aus dem Raitersaicher Weg ein Antrag auf Zone 30 ein.
Dieses Thema wurde schon mehrfach (auch polizeifachlich) geprüft, letztmalig im Februar 2021.
Hier wurde zwar der Antrag auf Zone 30 formuliert, jedoch ist hier wohl Tempo 30 gemeint.
Von Seiten der Stadt Heilsbronn wurden in diesem Bereich Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen. Es wurden bei Messungen an drei Tagen ortsauswärts zwischen 401 bis 436 Fahrzeuge pro Tag registriert. Die durchschnittliche Geschwindigkeit lag zwischen 33 – 36 km/h, die max. Geschwindigkeit zwischen 59 und 68 km/h, zwischen 3,5 – 5,7 % hielten sich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen. Ortseinwärts betrug die durchschnittliche Geschwindigkeit bei Messungen an zwei Tagen jeweils 48 km/h, die max. Geschwindigkeit 70 und 85 km/h. An die Geschwindigkeitsbeschränkung hielten sich 40,6 bzw 41,6 % nicht, jedoch liegen die Überschreitungen größtenteils im Bereich zwischen 50 und 60 km/h. Es wurden am ersten Tag 256 und am zweiten Tag 683 Fahrzeuge registriert.
Verkehrszeichen sind gemäß gesetzlichen Bestimmungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Die Anordnung von Beschränkungen und Verboten des fließenden Verkehrs unterliegt darüber hinaus den Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO. Demnach dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der geschützten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Erforderlich sind folglich besondere örtliche Verhältnisse und eine darauf basierende, das allgemeine Lebensrisiko übersteigende, hinreichend konkretisierende Gefahrenlage. Für die erhebliche Risikoüberschreitung müsste eine gegenüber durchschnittlichen Verhältnissen deutlich erhöhte Zahl in Bezug auf Unfallhäufigkeit und eine hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintrittes bei ungehindertem Fortgang vorliegen.
Zur Beurteilung der Gefahrenlage wurde die Polizeiinspektion Heilsbronn am Verfahren beteiligt. Diese teilte uns mit dass die Voraussetzungen für eine Tempo-30-Zone nicht gegeben sind und eine Geschwindigkeitsreduzierung polizeifachlich nicht möglich ist. Nach Ansicht der Polizei besteht hier kein besonderes Risiko, welches eine Geschwindigkeitsbeschränkung rechtfertigen würde. Im Raitersaicher Weg sind keine Verkehrsunfälle bekannt geworden, sodass hier auch keine besondere Gefahr festgestellt werden kann.
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, der Geschwindigkeitsreduzierung nicht zuzustimmen, da diese nicht als nicht notwendig erachtet wird und zudem die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Beschluss
Der Bau- Umwelt und Klimaausschuss stimmt dem Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung (Tempo 30) im Raitersaicher Weg nicht zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
6. Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
01.06.2022
|
ö
|
|
6 |
zum Seitenanfang
6.1. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Öffnung der Einbahnstraßen für den Radverkehr
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
01.06.2022
|
ö
|
|
6.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Öffnung der Einbahnstraße Heuweg für den Radfahrer in Gegenrichtung wurde bereits im Jahr 2018 vollzogen.
Aufgrund der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwW-StVO) zu Zeichen 220 (Einbahnstraße) soll Radverkehr in Gegenrichtung bei Einbahnstraßen zugelassen werden, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Dies wären eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h, eine ausreichende Begegnungsbreite, ausgenommen an kurzen Engstellen; eine übersichtliche Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen sowie dort, wo es erforderlich wäre die Anlage eines Schutzraumes.
Nach Einschätzung der Stadtverwaltung sowie der Polizeiinspektion Heilsbronn werden die Voraussetzungen für die Öffnung der Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung für die Westhöhe, die Werkvolksiedlung und Am Eichenwald erfüllt.
Da der Eiskellerweg sowie die Breslauer Straße die erforderlichen Voraussetzungen auch hinsichtlich der Begegnungsbreite nicht erfüllen, unterbleibt hier eine Öffnung des Radverkehrs in Gegenrichtung.
zum Seitenanfang
7. Begehung Bauhofstraße; Treffpunkt: Neubau Kindertagesstätte Bauhofstraße 26
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
01.06.2022
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Über die Ausgestaltung des Geh- und Radweges zur Anbindung der neuen Kindertagesstätte in der Bauhofstraße werden zunächst die bereitgestellten Skizzen erörtert.
Im Anschluss und zum Abschluss der anberaumten Sitzung findet eine Begehung der Bauhofstraße statt, um einen Augenschein für die Stadtratsbehandlung des Geh- und Radweges entlang der Bauhofstraße vorzunehmen.
Im Anschluss findet eine Begehung des Neubaus der Kindertagesstätte statt, um sich einen Eindruck der aktuellen Bautätigkeiten zu machen.
Datenstand vom 05.07.2022 08:58 Uhr