Datum: 01.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 32. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 06.04.2022; Anerkennung
2 Haushaltssatzung 2022 der Stadt Heilsbronn mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsplanung sowie Wirtschaftsplan der Stadtwerke; Beratung und Beschlussfassung
3 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2021; Beschluss
4 Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Außeninstandsetzung der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Weißenbronn; Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses
5 Errichtung eines Geh- und Radweges entlang der Bauhofstraße Heilsbronn; Beschluss über die Ausführungsvariante
6 Agrophotovoltaik-Anlagen im Gemeindegebiet, weiteres Vorgehen; Beschluss
7 Bekanntgaben
7.1 Gründung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Rangau am 17.05.2022
7.2 Citymanagement Heilsbronn Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021
7.3 Sitzungstermine und Bürgerversammlungen; Information über geplante Sitzung des Ausschusses für Bildung am 22.06.2022 und Termine der Bürgerversammlungen im Herbst 2022
7.4 Bekanntgabe der Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 durch den Gutachterausschuss für den Landkreis Ansbach
7.5 Hundebestandsaufnahme
7.6 Nahwärmenetz Bürglein
7.7 Monatsblatt der Stadt Heilsbronn - Recyclingpapier ab Juli 2022
7.8 Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben gem. RZWas2018 Härtefallförderung
7.9 Jahreshauptversammlung Klästerer Kerwabuum und -madli e. V. am 18.06.2022
7.10 Niederlegung Stadtratsmandat Julius Engler
7.11 Geburtstage

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1. Niederschrift der 32. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 06.04.2022; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.06.2022 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 32. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 06.04.2022 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Haushaltssatzung 2022 der Stadt Heilsbronn mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsplanung sowie Wirtschaftsplan der Stadtwerke; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.06.2022 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2022 samt Anlagen wurde am 05/ 06.05.2022 verteilt bzw. hochgeladen.
Der Werkausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss hat in den Sitzungen vom 18.05.2022 den ausgeglichenen Haushaltsplanentwurf mit Wirtschaftsplan vorberaten und folgenden Änderungen, dies sich noch ergeben haben, zugestimmt:
Zum ausgegebenen Haushaltsplan-Entwurf ist zu berichtigen:
  • Seite 64 Stadthaushalt : HHSt. 0520.6791 richtige Bezeichnung : Innere Verrechnung Lohnkosten an HHSt. 7710.1690.
  • Seite 88 Stadthaushalt : Die Erläuterungstexte zu den Zuwendungen an Vereine, Verbände und Gruppen nach Richtlinie Nr. 1 (UA 3320) erfahren noch eine Aktualisierung.
  • Seite 161 Stadthaushalt : Der Ansatz bei HHSt. 9100.8500 (allgemeine Deckungsreserve) beträgt 50.000 € (im Entwurf 0 €)
  • Neue Haushaltsstellen für Anteilsrechte am Nahwärmenetz Bürglein : HHSt. 1300.9360 und HHSt. 2110.9360 mit jeweils 6.000 € Ansatz.
  • HHSt. 0600.5000 : Bodeninstandsetzung Sitzungssaal und Bürgermeisterzimmer : 6.000 €
  • HHSt. 5800.9503 : Neuanschaffung Wasserfontäne für Klosterweiher : 5.800 €
Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen und Erläuterungen im Haushaltsplan.
Die Änderungen gegenüber dem ausgegebenen Haushaltsplanentwurf 2022 stellen sich nun wie Folgt dar:
Damit erhöht sich das Volumen im Vermögenshaushalt gegenüber dem Entwurf um insgesamt 17.800 €. Dem wurde durch einstimmige Beschlüsse im Haupt- und Finanzausschuss zugestimmt.

Beschluss 1

Dem Verwaltungshaushalt für das Jahr 2022 mit einem Volumen von 24.181.700 € wird unter Berücksichtigung der genannten Änderungen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 2

Dem Vermögenshaushalt für das Jahr 2022 mit einem Volumen von 11.908.900 € wird unter Berücksichtigung der genannten Änderungen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Dem Haushaltsplan für das Jahr 2022, dem Stellenplan sowie dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 4

Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2025 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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3. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2021; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.06.2022 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nachfolgende überplanmäßige Ausgaben sind im Stadthaushalt 2021 angefallen und wurden dem Haupt- und Finanzausschuss vom 26.01.2022 zur Genehmigung vorgelegt:
Haushaltsstelle
Begründung
Betrag
Deckungskreis 880
Die überplanmäßigen Ausgaben im Deckungskreis 880 sind hauptsächlich begründet durch die ungeplante Möglichkeit zum Erwerb der Anwesen Fabrikstraße 1a (Provisorium KiTa) und Nürnberger Straße 11 (Schulbauzwecke).
225.464,23 €
Deckungskreis 700
Den überplanmäßigen Ausgaben im Deckungskreis 700 (Förderung Kindertagesstätten nach BayKiBiG) stehen Mehreinnahmen in Höhe von 78.072,12 € gegenüber (HHSt. 4641.1710, 4642.1710).
97.061,65 €
5600.9402
Fassade und Fenster, Grundschulturnhalle
Diese überplanmäßigen Ausgaben sind auf mehrere einzelne Nachträge zurückzuführen, die aufgrund von zusätzlichen Leistungen für Anpassungsarbeiten am Bestand erforderlich wurden.
39.763,68 €
0300.6501
Zinsausgaben für Verwahrentgelte
Die Zinsausgaben für Verwahrentgelte sind höher als geplant aufgrund höherer Geldbestände und gesunkener Freibeträge bei den Banken.

21.529,20 €
6100.6552
Citymanagement
Veranschlagt wurden für das Citymanagement im Haushaltsjahr 2021 ein Abrechnungsbetrag i. H. v. 2.500 €/Monat sowie Sachkosten. Tatsächlich hinzugekommen ist noch die Abrechnung des 4. Quartals 2020 sowie die Durchführungskosten der geforderten EU-Ausschreibung.
15.426,89 €

Nachfolgende überplanmäßigen Ausgaben sind im Stadtwerkehaushalt 2021 angefallen und wurden dem Haupt- und Finanzausschuss zur Genehmigung vorgelegt:
Haushaltsstelle
Begründung
Betrag
8101.6450
Stromsteuer
Durch den erhöhten Umsatz im Stromverkauf 2021 erhöhte sich auch die Stromsteuer.
25.644,28 €

Nachfolgende außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wirtschaftsplan der Stadtwerke 2021 angefallen und wurden dem Haupt- und Finanzausschuss zur Genehmigung vorgelegt:
8101.6432
Vorsteuer an Lieferanten (Umsatzsteuer) wg. Absenkung USt.
Für den ermäßigten Steuersatz ab 1.6 befristet bis 31.12.2021 wurden entsprechend neue HHSt. mit Ansatz 0 im lfd. Haushaltsjahr angelegt. Diese wurde überbucht. Dafür weniger Aufkommen bei der regulären HHSt. 8101.6430.
68.168,55 €

Beschluss

Die o. g. überplanmäßigen Ausgaben im Stadthaushalt 2021 i. H. v. 399.245,65 € werden nach Vorlage beim Haupt- und Finanzausschuss vom 26.01.2022 auch vom Stadtrat genehmigt, da eine Deckung gewährleistet ist. Die o. g. überplanmäßigen Ausgaben im Stadtwerkehaushalt 2021 i. H. v. 25.644,28 € sowie die außerplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 68.168,55 € werden genehmigt, da eine Deckung gewährleistet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Außeninstandsetzung der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Weißenbronn; Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.06.2022 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nachfolgender Sachverhalt wurde im Haupt- und Finanzausschuss vom 18.05.2022 vorgetragen und ein entsprechender einstimmiger Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat getroffen:
Das Evangelisch-Luth. Pfarramt St. Michael Weißenbronn, Herr Pfarrer Müller, beantragt mit Schreiben vom 26.04.2022 einen Zuschuss zur Außeninstandsetzung der Kirche, 1. BA (s. Anlage).
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 928.000 €; davon betragen die Kosten für den kirchlichen Anteil 188.500 €
Gemäß Richtlinie Nr. 4 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen werden bei Gesamtkosten ab 25.000 € 7 % Zuschuss für den Anteil der im Gemeindegebiet Heilsbronn lebenden Pfarreiangehörigen gewährt. Ab 50.000 € beträgt der Zuschuss i. d. R. 5 % bzw. ist dies eine Entscheidung des Stadtrates. Der Anteil der Heilsbronner Gemeindeangehörigen beläuft sich für die Kirchengemeinde Weißenbronn auf 65,5 % (Stand: 05/2022); somit beträgt der 5%-ige Zuschuss rd. 6.175 €.
Die Zuwendungsrichtlinien der Stadt Heilsbronn werden überarbeitet und dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. Stadtrat im Herbst 2022 vorgelegt.
Es wird ein Antrag von Stadtratsmitglied Harald Pfitzer gestellt, eine freiwillige Zuwendung von 
7 % zu gewähren.

Beschluss 1

Es wird eine freiwillige Zuwendung von 7 %“ gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 17

Beschluss 2

Eine freiwillige Zuwendung gemäß der geltenden Zuwendungsrichtlinie Nr. 4 i. H. v. 5 % wird gewährt; dies sind voraussichtlich 6.175 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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5. Errichtung eines Geh- und Radweges entlang der Bauhofstraße Heilsbronn; Beschluss über die Ausführungsvariante

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.06.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für die Weiterführung des Geh- und Radweges entlang der Bauhofstraße als Lückenschluss zum Neubau der Kindertagesstätte wurden durch das beauftragte Ingenieurbüro vier Varianten ausgearbeitet, die in der anberaumten Sitzung dargestellt werden. Zu den einzelnen Varianten wurde jeweils eine Kostenschätzung beigefügt.
Grundlegend zu entscheiden ist, ob der Geh- und Radweg nördlich (Bauhofseite) oder südlich (Seite Fitnessstudio) an der Bauhofstraße entlanggeführt werden soll.
Für beide Ausführungsvarianten wurden Skizzen beigefügt, in denen der vorhandene Baumbestand erhalten bleibt (Varianten 1.2 und 2.2) sowie in denen der vorhandene Baumbestand in Teilen entfallen würde (Varianten 1.1 und 2.1).
Bei einer nördlichen Ausführung wäre eine Fahrbahneinengung auf Höhe des vorhandenen Geh- und Radweges im Süden (Höhe Fitnessstudio) als Querungshilfe vorgesehen. Bei einer nördlichen Ausführung müsste die vorhandene Straßenbeleuchtung versetzt werden. Es wäre kein Grunderwerb erforderlich, die Ausführung wäre auf den stadteigenen Grundstücken möglich. 
Die Kostenschätzungen belaufen sich je nach Ausführungsvariante auf 320.000 € - 590.000 €.
Bei einer südlichen Ausführung wäre ebenfalls eine Realisierung ohne Grunderwerb möglich, es müsste zum Anliegergrundstück im Süden allerdings eine Sicherung erstellt werden.
Herr Christofori wird die anliegenden Varianten in der anberaumten Sitzung erläutern.
Im Anschluss an die am gleichen Tag anberaumte Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses wurde eine Ortsinaugenscheinnahme durchgeführt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Lückenschluss des Geh- und Radweges in der Bauhofstraße zwischen Bauhof und Fitnessstudio nach Variante 2.2 vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Agrophotovoltaik-Anlagen im Gemeindegebiet, weiteres Vorgehen; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.06.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 05.05.2010 (Nr. 1091) eine Flächenbegrenzung von 150 ha für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen beschlossen. 
Mit Beschluss vom 11.03.2015 (Nr. 478) wurde eine Planung für eine weitere Freiflächen-Photovoltaikanlage bei Gottmannsdorf abgelehnt und der hierzu bestehende Beschluss aus dem Jahr 2011 bekräftigt, im Bereich von Gottmannsdorf keine weiteren Flächen zu genehmigen.
Zuletzt hat der Stadtrat mit Beschluss vom 22.05.2019 einer knapp 15,8 ha großen Freiflächen-Photovoltaikanlage bei Trachhöfstatt zugestimmt und die zuvor genannte Flächenobergrenze um ca. 2,64 ha erhöht. Weiter wurde beschlossen, dass künftige Anträge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen abzulehnen sind.
Der Stadtrat hat weitsichtig die Problematik der fehlenden landwirtschaftlichen Flächen für Ernährungszwecke in seine Entscheidungen eingebunden.
Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Heilsbronn und ihrer Ortsteile werden also bereits seit geraumer Zeit erhebliche Mengen an erneuerbaren Energien erzeugt.
Die Stadtverwaltung erhielt in jüngster Vergangenheit Anfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Verwaltung hat sich diesbezüglich an die Beschlüsse des Stadtrates gehalten.
Der Stadt Heilsbronn war schon immer bewusst, dass eine sinnvolle und heimische Energiegewinnung von Bedeutung ist. Deshalb hat der Stadtrat auch hinsichtlich von erneuerbarer Energie stets weitsichtig gehandelt.
Bei der Abwägung gilt es nach wie vor genau zu überlegen, welche Art der Energiegewinnung mit welchen eventuellen Beeinträchtigungen und vor allem im Vergleich eine Energieerzeugung zu schaffen, die nicht schön gerechnet, sondern effektiv ist und wertvolle Ackerfläche nicht alleine einnimmt.
Deshalb stellt sich die Frage, ob der Stadtrat von Heilsbronn einem Zubau von Agrophotovoltaik-Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien unter dem Vorgenannten für noch einige Flächen im Gemeindegebiet positiv entgegen steht.
In Anlehnung an den vom Fachzentrum für Energie und Landtechnik der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf entwickelten Kriterien – die kommunale Entscheidungsträger bei der Standortauswahl für Freiflächen-Photovoltaikanlagen unterstützen sollen – hat unsere Verwaltung einen ersten Kriterienkatalog auf Basis dieser verschiedenen Kriterien sowie der DIN SPEC 91434:2021-05 entworfen. Dieser Kriterienkatalog sowie die DIN SPEC 91434:2021-05 liegen der Anlage bei.
Eine Agrophotovoltaik-Anlage wird in Absatz 5 des § 12 GAPDZV (Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen / Veröffentlicht am 31.01.2022 im Bundesgesetzblatt) dahingehend definiert, dass es sich dabei um eine auf einer landwirtschaftlichen Fläche errichteten Anlage zur Nutzung von solarer Strahlungsenergie handelt, die eine Bearbeitung der Fläche unter Einsatz üblicher landwirtschaftlicher Methoden, Maschinen und Geräten nicht ausschließt und die landwirtschaftlich so wichtige nutzbare Fläche unter Zugrundelegung der DIN SPEC 91434:2021-05 um höchstens 15 Prozent verringert.
Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Stadtrat sich dieser Thematik zu stellen, darüber zu beraten und der Stadtverwaltung, unter Hinweisen bzw. Beschluss, das zukünftige Handeln bei Anträgen über Agrophotovoltaik-Anlagen zu ermöglichen. Besonders ist darauf hinzuweisen, dass rechtliche, auch baurechtliche Kriterien, ebenfalls eine Rolle spielen können.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, grundsätzlich den Zubau von Agrophotovoltaik-Anlagen im Außenbereich anhand von Kriterien und Vorgaben - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten – zu befürworten und den im Kriterienkatalog benannten Kriterien sowie weiteren Vorgaben als zwingende Voraussetzungen für Agrophotovoltaik-Anlagen auch unter der Maßgabe wie viel an Fläche letztendlich überhaupt der Stadtrat dafür im Gemeindegebiet zur Verfügung stellen will, zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.06.2022 ö 7
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7.1. Gründung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Rangau am 17.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.06.2022 ö 7.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 17.05.2022 fand in Dietenhofen die Gründungsveranstaltung der LAG Rangau statt. Zum ersten Vorsitzenden der LAG wurde Herr Erster Bürgermeister Meyer aus Sachsen bei Ansbach gewählt.
Dient zur Kenntnis. 

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7.2. Citymanagement Heilsbronn Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.06.2022 ö 7.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Als Anlage steht der Jahresbericht des Citymanagements 2021 zur Verfügung.
Die Stadtverwaltung hat mit Blick auf den Umfang der anberaumten Sitzung darauf verzichtet, das Citymanagement zur Vorstellung in die Stadtratssitzung einzuladen.
Sollte eine Vorstellung durch das Citymanagement gewünscht werden, so wäre das Citymanagement hierzu gerne bereit.
Dient zur Kenntnis.

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7.3. Sitzungstermine und Bürgerversammlungen; Information über geplante Sitzung des Ausschusses für Bildung am 22.06.2022 und Termine der Bürgerversammlungen im Herbst 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.06.2022 ö 7.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am Mittwoch, den 22.06.2022 soll die nächste Sitzung des Ausschusses für Bildung im Konventsaal abgehalten werden. 
Die Termine der Bürgerversammlungen für Herbst/ Winter 2022 sollen nicht wie im Sitzungskalender vorgesehen im November stattfinden, sondern werden vorgezogen.
Ziel ist es, die Bürgerversammlungen in Präsenz abzuhalten. Aufgrund eines möglichen (höheren) Infektionsgeschehens im Winter wäre der Spätsommer/ Herbst hierzu besser geeignet.
Die vorgesehenen, neuen Termine für die anstehenden Bürgerversammlungen sind:
Dienstag, 27.09.2022 Bonnhof
Donnerstag, 06.10.2022 Heilsbronn
Donnerstag, 20.10.2022 Weiterndorf
Dient zur Kenntnis. 

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7.4. Bekanntgabe der Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 durch den Gutachterausschuss für den Landkreis Ansbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.06.2022 ö beschliessend 7.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nachdem durch den Gutachterausschuss für den Landkreis Ansbach die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 bekanntgegeben wurden, wurde eine Gegenüberstellung der alten Bodenrichtwerte (2018 - 2020) mit den aktuellen beigefügt.
Der Anlage ist zu entnehmen, dass die sich nur die Bodenrichtwerte für das Ackerland und das Grünland geändert haben. Alle anderen Werte sind unverändert. 
Dient zur Kenntnis.

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7.5. Hundebestandsaufnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.06.2022 ö beschliessend 7.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.01.2022 sprach sich das Gremium einstimmig dafür aus, die Firma Springer Kommunale Dienste, Düren mit einer  Hundebestandsaufnahme in Heilsbronn zu beauftragen.
Das Ziel der Bestandsaufnahme besteht darin, durch Befragung aller Haushalte in der Stadt Heilsbronn einen möglichst vollständigen Hundebestand zu erhalten.
Zu jeder Adresse eines festgestellten Haushaltes wird festgehalten, ob, seit wann und wie viele Hunde sich im Haushalt befinden. Weiterhin wird die Frage nach dem Halter des Hundes/der Hunde, nach der Hunderasse und nach der Dauer der Hundehaltung gestellt. 
Die erforderlichen Fragen werden an der Wohnungstür gestellt, die Wohnungen werden zu diesem Zweck nicht betreten. Eine Legitimation ist für den Gesprächspartner sichtbar zu tragen. Sollten eindeutige Fakten den Äußerungen entgegenstehen, so werden diese Feststellungen von der Auftragnehmerin notiert. Eine Befragung Minderjähriger oder nicht zum Haushalt gehörender Personen erfolgt nicht. Sollte keine der zu befragenden Personen angetroffen werden, wird ein Informationsschreiben der Stadt Heilsbronn hinterlassen. 
Die Befragung wird voraussichtlich demnächst mit zwei Mitarbeitern der Firma Springer Kommunale Dienste beginnen und endet voraussichtlich am 30.07.2022.
Die Mitarbeiter sind täglich zwischen 9:00 Uhr und 20:00 Uhr im Einsatz, sowie samstags zwischen 10 Uhr und 18:00 Uhr. Sonntags sowie an Feiertagen und in den Schulferien wird im Normalfall nicht gearbeitet.
Über die Projektlaufzeiten in 2022 keine Garantie abgeben werden. Die Corona-Pandemie mit ihren langfristigen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und eventuell auf die Arbeitsweise, aber auch Verordnungen und Gesetze von Bund, Land oder Kommunen machen das unmöglich. Besonders schlechte Wetterbedingungen oder andere Ereignisse können ebenfalls das gesamte Projekt zeitlich beeinflussen. Im Verzögerungsfall werden Auftragnehmerin oder Auftraggeberin die jeweils andere Vertragspartnerin so schnell wie möglich über die Verzögerung in Kenntnis setzen.
Die Bürgerinnen und Bürger wurden vorab über die Bestandsaufnahme über die Presse (FLZ), Homepage, Facebook, Instagram und Infotafeln der Stadt Heilsbronn informiert. Die Polizeiinspektion in Heilsbronn wurde ebenfalls vorab informiert.
Der Vertrag, die Ankündigungen in der Presse/Homepage etc. sowie ein Ablaufplan sind im RIS hinterlegt.
Dient zur Kenntnis

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7.6. Nahwärmenetz Bürglein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.06.2022 ö 7.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Fa. Ulli Baugruppe, Lichtenau hat den Auftrag der Nahwärme Bürglein erhalten, die Erdarbeiten für die Nahwärmeversorgung durchzuführen.
Der Baubeginn wird voraussichtlich in KW 23 erfolgen, und soll laut Tiefbaufirma ca. 14-16 Wochen Bauzeit betragen. Für die Arbeiten in der Staatsstraße wird es erforderlich sein beim Landratsamt Ansbach eine Vollsperrung zu beantragen.
Laut Firma Ulsenheimer werden die Anwohner immer rechtzeitig informiert und nach Feierabend und an Wochenenden wird das Baufeld soweit wie möglich zurückgebaut, um die Zufahrt zu den Anwesen zu ermöglichen.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die Regewasserkanalschächte im Bereich Großhabersdorfer Straße mit dem Gehweg zu erneuern.
Dient zur Kenntnis.

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7.7. Monatsblatt der Stadt Heilsbronn - Recyclingpapier ab Juli 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.06.2022 ö 7.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In Abstimmung mit der Verwaltung wird der beauftragte Verlag Seifert aus Wendelstein ab der Ausgabe Juli 2022 folgendes Papier bedrucken:
90 gr. Recycling-Papier
Das Recycling-Papier ist ein matt gestrichenes 100% Recycling-Papier mit natürlichen 
Weißton. Ideal für das Monatsblatt, da Vollfarbflächen- und Schwarz-Weiß-Drucke, für dieses  Papier geeignet ist. Dieses Recycling-Papier wird aus 100 % recycelte Zellstoff hergestellt, welcher im Vergleich zu Frischfaserzellstoff weniger Wasser und Energie in der Herstellung verbraucht.
Produkteigenschaften:
  • 100 % recycelte Fasern aus Altpapier
  • Chlorfrei gebleicht und ohne optische Aufheller
  • Mit Bioenergie produziert und lokaler Rohstoffeinkauf
  • Beste Druckqualität
  • In Europa hergestellt
In Monatsblatt Ausgabe Juli 2022 wird die Bevölkerung hierüber in einem Artikel informiert.
Dient zur Kenntnis.

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7.8. Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben gem. RZWas2018 Härtefallförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.06.2022 ö 7.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für die Abwasserentsorgung im Rahmen der rückwirkenden Härtefallförderung gem. RZWas2018 wurden der Stadt Heilsbronn mit Bescheid vom 19.05.2022 Zuwendungen i. H. v. 1.661.646,90 € bewilligt.
Diesen entfallen auf folgende Maßnahmen:
Kläranlage Müncherlbach:
Nr. 2.2.2 RZWas 2018 für den erstmaligen Bau von Verbundkanälen :                620.550,00 €
(4.137 m x 150 €/lfm)
Nr. 2.2.3 RZWas 2018 für die bauliche Sanierung bestehender Abwasseranl.:        644.736,40 €

Kanalsanierungen Hauptstraße und St. Gundekarstraße:
Nr. 2.2.1 für die bauliche Sanierung bestehender Abwasserkanäle:                396.360,50 €

Die Auszahlung soll Ende Mai 2022 erfolgen.

Am 23.05. erhielten wir einen weiteren Bescheid, mit dem eine Zuweisung von 231.375,20 € für die Deckenabdichtung des Hochbehälters (Härtefall Wasserversorgung) bewilligt wird.
Dient zur Kenntnis.

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7.9. Jahreshauptversammlung Klästerer Kerwabuum und -madli e. V. am 18.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.06.2022 ö 7.9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zur Jahreshauptversammlung der Klästerer Kerwabuum und -madli e. V. des Geschäftsjahres 2021 lädt die Vorstandschaft am Samstag, 18.06.2022 um 18:30 Uhr in das Schützenheim das Stadtratsgremium recht herzlich ein. Die Einladung liegt als Anlage bei.
Dient zur Kenntnis.

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7.10. Niederlegung Stadtratsmandat Julius Engler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.06.2022 ö 7.10

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Verwaltung gibt bekannt, dass mit Schreiben vom 23.05.2022 Stadtrat Julius Engler sein Stadtratsmandat niedergelegt hat. In der Sitzung vom 29.06.2022 wird hierüber beraten und Beschluss gefasst.
Dient zur Kenntnis.

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7.11. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.06.2022 ö 7.11
Datenstand vom 12.09.2022 11:09 Uhr