Datum: 29.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 20:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederlegung des Stadtratsmandates durch Julius Engler; Zustimmung und Entscheidung über Listennachfolger
2 Vereidigung von Rudolf Eger, Listennachfolger des Stadtratsmitglieds Julius Engler
3 Bauantrag Errichtung von Werbeanlagen, FlNr. 365/2 Gemarkung Weiterndorf, Nürnberger Str. 43
4 Städtebaulicher Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Heilsbronn; Beschlussfassung über den Rahmenplan
5 Antrag der Stadtratsmitglieder Brendle-Behnisch und Pfitzer auf Errichtung eines Gehweges im Bereich der Sonnenstraße/Talstraße in Weißenbronn; Beschluss über die Errichtung eines Gehweges bzw. einer Treppenanlage
6 Antrag des ÖDP-Ortsverbandes Heilsbronn auf Einführung einer Leitlinie Wald; Beratung und Beschlussfassung
7 Bekanntgaben
7.1 Stadt Heilsbronn erhält die Auszeichnung "Digitales Amt"
7.2 Umzug Stadtverwaltung und neue Nebenstellen-Nummern
7.3 Kirchturmdach der Kath. Kirche in Heilsbronn; Kostenentwicklung
7.4 Geplante Sitzung des Stadtrates und des Ausschusses für Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses am 13.07.2022; Termin entfällt voraussichtlich
7.5 Geburtstage

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1. Niederlegung des Stadtratsmandates durch Julius Engler; Zustimmung und Entscheidung über Listennachfolger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 35. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.06.2022 ö beschliessend 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 23.05.2022, das bereits im Info-Archiv des Stadtrates bereitgestellt wurde und dieser Vormerkung auch beiliegt, hat Stadtratsmitglied Julius Engler mitgeteilt, dass er sein Stadtratsmandat niederlegt.
Die Niederlegung eines Ehrenamtes ist grundsätzlich nur aus wichtigen persönlichen Gründen möglich (Art. 19 Abs. 1 GO). Um die Freiheit des Mandats zu stärken, wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Vorschriften vom 16.02.2012 allerdings bestimmt, dass für die Niederlegung des Amtes als Gemeinderat Art. 19 GO keine Anwendung findet. Die gesetzliche Formulierung „Niederlegung“ ist ungenau. Die Erklärung über die Niederlegung ist als Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenamt zu verstehen. Aus Gründen der Rechtssicherheit führt diese Erklärung allein noch nicht zur Beendigung des Amts. Vielmehr bedarf es zur Wirksamkeit der Niederlegung eines Beschlusses des Gemeinderats. Bei seiner Entscheidung steht dem Stadtrat kein Ermessen zu (gebundene Entscheidung).
Gleichzeitig ist eine Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers zu treffen. Listennachfolger Nr. 11 des Wahlvorschlags Freie Wähler e.V. ist Rudolf Eger. Eine gesonderte Annahme der Wahl ist nunmehr erforderlich.
Im Namen der Stadt Heilsbronn, des Stadtrates und der Verwaltung bedauere ich das Ausscheiden unseres Stadtratsmitgliedes Julius Engler sehr. Für die über 14-jährige Tätigkeit (seit 01.05.2008) im Stadtrat sowie das darüberhinausgehende Engagement in verschiedenen Ausschüssen Werkausschuss (2008- 2022) und Beiträten (Angelegenheiten der Stadtentwicklung, Heimatpflege und des Fremdenverkehrs (2008- 2014) danken wir herzlich. 

Beschluss

Antragsgemäß wird dem Rücktritt des Stadtratsmitgliedes Julius Engler zugestimmt. Die Niederlegung des Ehrenamtes als Stadtrat wird mit sofortiger Wirkung wirksam.
Herr Rudolf Eger rückt unmittelbar anschließend als Listennachfolger Nr. 11 im Wahlvorschlag Nr.07 der Freien Wähler Heilsbronn e.V. (Freie Wähler) an seiner Stelle nach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Vereidigung von Rudolf Eger, Listennachfolger des Stadtratsmitglieds Julius Engler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 35. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.06.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nach dem amtlichen Endergebnis der Stadtratswahl vom 16.03.2020 ist mit 1.052 gültigen Stimmen erster Listennachfolger (Nr. 11) der Freien Wähler e.V. für das ausscheidende Stadtratsmitglied Julius Engler:
                                               Rudolf Eger
Herr Rudolf Eger rückt damit als erster Listennachfolger nach. Die Annahme zur Wahl und die Bereitschaft zur Eidesleistung oder zur Ablegung eines Gelöbnisses nach Art. 31 Abs. 4 GO hat Rudolf Eger am 08.06.2022 schriftlich erklärt.
Erster Bürgermeister Dr. Pfeiffer bittet Herrn Rudolf Eger sich zu erheben und den Amtseid zu leisten. 
(Eidesformel:) „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“ 
Im Anschluss weist 1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer Herrn Rudolf Eger auf die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht der ehrenamtlich tätigen Stadtratsmitglieder sowie die Wahrung des Steuergeheimnisses hin und gibt hierzu im Wortlaut folgendes bekannt:
„Ehrenamtlich tätige Gemeindebürger sind verpflichtet, ihre Obliegenheiten gewissenhaft wahrzunehmen (Art. 20 Abs. 1 GO). Sie haben über die ihnen bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren; das gilt nicht für Mitteilungen im amtlichen Verkehr und über Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Weiter dürfen Kenntnisse über geheim zu haltende Angelegenheiten nicht unbefugt verwertet werden. 
Geheimhaltungsbedürftig sind in erster Linie Angelegenheiten, deren Bekanntwerden der Stadt oder den Beteiligten Schaden zufügen würde (z. B. Vorverhandlungen über gemeindliche Anleihen und Grundstückskäufe, Erörterung wirtschaftlicher Angelegenheiten von Antragstellern, insbesondere ihrer Kreditwürdigkeit; Personalangelegenheiten der Stadtbediensteten). Ebenso ist das Steuergeheimnis unverletzlich (§ 30 Abs. 1 AO). Einer Verletzung des Steuergeheimnisses macht sich schuldig, wer Verhältnisse eines Steuerpflichtigen unbefugt offenbart oder verwertet oder von einem automatisierten Verfahren unbefugt abruft (§ 30 Abs. 2 AO).

Wer den Verpflichtungen des Art. 20 Abs. 1, 2 oder 3 Satz 1 GO schuldhaft zuwiderhandelt, kann, unbeschadet der zivilrechtlichen Haftung und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, vom Stadtrat im Einzelfall mit Ordnungsgeld bis zu zweihundertfünfzig Euro, bei unbefugter Offenbarung personenbezogener Daten bis zu fünfhundert Euro, belegt werden (Art. 20 Abs. 4 GO).
§ 355 (Strafgesetzbuch) Verletzung des Steuergeheimnisses 
Wer unbefugt 
1. Verhältnisse eines anderen, die ihm als Amtsträger 
a) in einem Verwaltungsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren in Steuersachen, 
b) in einem Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat oder in einem Bußgeldverfahren wegen einer Steuerordnungswidrigkeit, 
c) aus anderem Anlass durch Mitteilung einer Finanzbehörde oder durch die gesetzlich vorgeschriebene Vorlage eines Steuerbescheids oder einer Bescheinigung über die bei der Besteuerung getroffenen Feststellungen 
bekannt geworden sind, oder 
2. ein fremdes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, das ihm als Amtsträger in einem der in Nummer 1 genannten Verfahren bekannt geworden ist, offenbart oder verwertet oder,
3. nach Nr. 1 oder Nummer 2 geschützte Daten im automatisierten Verfahren unbefugt abruft, wenn sie für einer der in Nummer 1 genannten Verfahren in einer Datei abgespeichert sind,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Ehrenamts fort (Art. 20 Abs. 2 Satz 4 GO).“ 
Der Hinweis auf die vorgenannten Pflichten wurde durch Unterschrift des neuen Stadtrats bestätigt.
Herr Rudolf Eger erhält eine Textausgabe der Gemeindeordnung und ein Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte sowie eine Anstecknadel ausgehändigt.
Die Fraktion der Freien Wähler wird gebeten, evtl. Änderungen in den Ausschussbesetzungen mitzuteilen.
Dient zur Kenntnis.

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3. Bauantrag Errichtung von Werbeanlagen, FlNr. 365/2 Gemarkung Weiterndorf, Nürnberger Str. 43

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 35. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.06.2022 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss hat sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Bauantrag vorberatend befasst und dabei folgenden Empfehlungsbeschluss einstimmig gefasst:
Empfehlungsbeschluss: Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dass zum Bauvorhaben Errichtung von Werbeanlagen auf Fl.Nr. 365/2, Gemarkung Weiterndorf das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Die Antragsteller beabsichtigt die Errichtung von Werbeanlagen auf Fl.Nr. 365/2, Gemarkung Weiterndorf
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt: 
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B15-7. 
Es sind fünf Werbeanlagen geplant. Vier davon befinden sich an den Gebäuden bzw. Freiflächen innerhalb des Baufensters. Die fünfte Werbeanlage befindet sich gemäß Bebauungsplan innerhalb der Bauverbotszone.
Laut Bebauungsplan sind Werbeanlagen und Hinweisschilder zulässig an den Gebäuden und auf den Freiflächen innerhalb des festgesetzten Baufensters. Werbeanlagen in der Bauverbotszone der Staatsstraße ST 2410 sind dem staatlichen Bauamt Ansbach zur Genehmigung vorzulegen. Durch Werbeanlagen dürfen keine Beeinträchtigungen der Nachbargrundstücke oder Verkehrsteilnehmer auf der Staatsstraße erfolgen. 
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen nicht vor.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die Vorlage gemäß Art. 58 BayBO als Antrag auf Baugenehmigung weiter zu behandeln. Die Gemeinde erklärt, dass hier das Genehmigungsverfahren durch geführt werden soll. 
Dadurch wird die Zustimmung des Staatlichen Bauamtes im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch das Landratsamt Ansbach eingeholt

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass zum Bauvorhaben Errichtung von Werbeanlagen auf Fl.Nr. 365/2, Gemarkung Weiterndorf das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Städtebaulicher Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Heilsbronn; Beschlussfassung über den Rahmenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 35. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.06.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat am 23.10.2019 die Ausarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplanes beauftragt. Auf die entsprechende Vormerkung wird verwiesen.
Der städtebauliche Rahmenplan liegt im Entwurf bei. Die Verwaltung merkt an, dass ursprünglich vorgesehen war, den städtebaulichen Rahmenplan gemeinsam mit der Fortschreibung der Gestaltungsrichtlinien für die Innenstadt sowie der Fortschreibung des kommunalen Förderprogrammes für das Sanierungsgebiet zu verabschieden. Nachdem zur Fortschreibung der Gestaltungsrichtlinie noch Abstimmungen mit der Reg. v. Mittelfranken, SG Städtebauförderung, erforderlich sind, wurde eine Beratung im Stadtrat nun vorgezogen.
Der städtebauliche Rahmenplan fasst die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept bereits aufgeführten Maßnahmen kompakt und übersichtlich zusammen. Durch die Konkretisierung des ISEK wird auch eine rechtliche Grundlage zur Ausübung von Vorkaufsrechten innerhalb des Sanierungsgebietes geschaffen, nachdem die Sanierungsziele herausgearbeitet werden.
Die Erarbeitung des städtebaulichen Rahmenplanes wird als förderfähige Maßnahme von der Reg. v. Mittelfranken, SG Städtebauförderung, bezuschusst.
Der Rahmenplan soll auch auf der Homepage der Stadt Heilsbronn der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der Rahmenplan listet auch die Angebote für Grundstückseigentümer innerhalb des Sanierungsgebietes auf (Sanierungsberatung, komm. Förderprogramm) und soll daher auch als Handreichung dienen. 
Der Textteil des Rahmenplanes muss in kleineren Passagen noch redaktionell berichtigt werden (Telefonnummern Stadtverwaltung werden sich bald ändern).

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den vorliegenden städtebaulichen Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Heilsbronn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Antrag der Stadtratsmitglieder Brendle-Behnisch und Pfitzer auf Errichtung eines Gehweges im Bereich der Sonnenstraße/Talstraße in Weißenbronn; Beschluss über die Errichtung eines Gehweges bzw. einer Treppenanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 35. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.06.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 28.01.2022 beantragen die Stadtratsmitglieder Brendle-Behnisch und Pfitzer, dass der Stadtrat die Errichtung einer Fußgängerquerung bzw. eines Fußwegs vom Neubaugebiet „Am Lehrfeld“ in Weißenbronn auf den Hangweg zwischen der Sonnenstraße und der Talstraße. Mit Antrag gleichen Datums beantragen die beiden Stadtratsmitglieder die Errichtung eines Geh- und Radweges von Weißenbronn nach Weiterndorf. Die Anträge wurden in öffentlicher Sitzung vom 09.02.2022 bekanntgegeben.
Nachdem die Errichtung eines Fußweges nach Weiterndorf mit gesondertem Schreiben beantragt wird, wird in dem aufgerufenen Tagesordnungspunkt nur zur Fußgängerquerung zum Hangweg ausgeführt.
Fußgängerquerungen dürfen nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) u.a. nur dort eingerichtet werden, wo beidseitig ein Gehweg vorhanden ist. Im Bereich der Sonnenstraße bestehen derzeit beidseitig keine Gehwege. Eine Querung hin zum Hangweg zwischen Sonnenstraße und Talstraße wäre aus Sicht der Stadtverwaltung derzeit ohnehin nicht zielführend, da der Hangweg nicht ordnungsgemäß begangen werden kann.
Die entsprechende Ertüchtigung des Hangweges wurde durch die Stadtverwaltung geprüft. Aufgrund des vorhandenen Gefälles sowie vorhandener Zufahrten im südlichen Bereich des Durchganges wäre eine Treppenanlage mit ca. 40 Stufen erforderlich. Die Kosten für die Treppenanlage werden auf ca. 75.000 € geschätzt. Seitens der Anwohnerschaft wurde der Stadtverwaltung rückgemeldet, dass aufgrund der aufkommenden Reinigungs- und Sicherungspflicht der anliegenden Grundstückseigentümer keine Treppenlage bzw. kein Fußweg dort gewünscht würde.
Aus Sicht der Stadtverwaltung liegen auch die übrigen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Querungshilfe im Bereich der Sonnenstraße nicht vor, u.a. weder die erforderliche Fahrzeugfrequenz (>200 Fz./h) noch die Fußgängerfrequenz (>50 Fg./h).

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, im Bereich der Sonnenstraße in Weißenbronn keine Querungshilfe einzurichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

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6. Antrag des ÖDP-Ortsverbandes Heilsbronn auf Einführung einer Leitlinie Wald; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 35. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.06.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Antrag vom 15.03.2022 stellte der ÖDP-Ortsverband Heilsbronn einen Antrag auf Einführung einer Leitlinie Wald. Die Antragsunterlagen wurden in der STR-Sitzung am 06.04.2022 zur Kenntnis gegeben. 
Die Unterlagen wurden an den zuständigen Förster, Herrn Dominic De Hasque, weitergegeben mit der Bitte um Durchsicht und Stellungnahme.
Am 24.03.2022 fand ein persönliches Gespräch mit Herrn De Hasque (Förster), Herrn Frey (Forstoberrat AELF), Herrn Bgm. Pfeiffer und Fr. Schmidt (Verwaltung) statt.
Im Gespräch kam heraus, dass die vorgelegte Leitlinie Wald viele Aspekte beinhaltet, die schon lange umgesetzt werden. Eine entsprechende schriftliche Stellungnahme von Herrn Frey ging am 04.04.2022 per Mail ein und liegt als Anlage bei.
Die Stadt Heilsbronn ist Eigentümer von ca. 38 ha Waldflächen. Es ist seit Jahren ein Anliegen des Bürgermeisters und der Stadtverwaltung ein möglichst nachhaltige Waldbewirtschaftung zu gewährleisten.
Dafür sprechen auch die bisherigen Maßnahmen: 
Da entsprechende Fachkenntnis nicht gegeben ist und eine bestmögliche fachliche Betreuung zu gewährleisten, wurde die Betriebsleitung und -ausführung dem Amt für Landwirtschaften und Forsten Ansbach übertragen. 
Grundlage für die Bewirtschaftung ist das aktuelle Forstbetriebsgutachten, gültig vom 01.01.2011 bis 31.12.2030. Unter anderem wird auf eine Bewirtschaftung mit Großgeräten (Harvester), soweit möglich, verzichtet.
In den vergangenen 5 Jahren wurden im Haushalt durchschnittlich 39.560,00 € pro Jahr für die Bewirtschaftung der städtischen Wälder zur Verfügung gestellt.
Am 14.04.2018 fand eine Waldbegehung zusammen mit dem Leiter des Forstamtes Herrn Fuhrmann und dem damaligen Förster Herrn Ludewig statt. Hierzu waren alle Stadträte eingeladen. Es bestand allgemeine Zufriedenheit. In der darauffolgenden STR-Sitzung am 18.04.2018 bedankte sich STR Horneber für die Begehung, beide Herren haben einen kompetenten Eindruck hinterlassen.
Aus Sicht der Verwaltung sollten zur praktischen Handhabung keine zwei Handlungsrichtlinien (Forstbetriebsgutachten und Leitlinie Wald) parallel vorhanden sein, sondern sich auf ein Werk beschränkt werden. 

Entsprechend dem Vorschlag des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, könnten im Weg einer Zwischenrevision evtl. Ergänzungen aufgenommen werden.
Das Forstbetriebsgutachten ist sehr umfangreich. Es wurde aber in digitaler Form dem Stadtrat im Info-Archiv zur Verfügung gestellt. 
In der Besprechung der Fraktionssprecher wurde nachfolgender Beschlussvorschlag besprochen:

Beschluss

In der Bewirtschaftung des Stadtwaldes bleiben weiterhin die Schwerpunkte wie u.a. Nachhaltigkeit und Anpassung an den Klimawandel im Vordergrund.
Bei der nächsten Revision des Forstbetriebsgutachtens geht Stadtratsmitglied Brendle-Behnisch ins Gespräch mit dem zuständigen Förster, derzeit Herr De Hasque.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 35. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.06.2022 ö 7
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7.1. Stadt Heilsbronn erhält die Auszeichnung "Digitales Amt"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 35. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.06.2022 ö 7.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn wird „Digitales Amt“. Die Kommune erhielt am 20. Mai 2022 die neue Auszeichnung von Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach. Als „Digitales Amt“ dürfen sich bayerische Kommunen bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im sogenannten BayernPortal verlinkt haben. Diese Kommunen werden zudem auf der Webseite des Staatsministeriums für Digitales veröffentlicht, um zu zeigen, welche Kommunen bei der Digitalisierung bereits gut vorangekommen sind.
Digitalministerin Gerlach erklärte: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der wichtigsten Aufgaben der bayerischen Kommunen in den nächsten Monaten. Einige sind hier bereits vorbildlich unterwegs. Mit unserem neuen Prädikat „Digitales Amt“ wollen wir nicht nur das Engagement dieser Gemeinden, Städte und Landkreise würdigen. Wir wollen auch den Bürgerinnen und Bürgern dort zeigen: Schaut her, hier könnt Ihr viele Eurer Anliegen schon online erledigen.“
Die Stadt Heilsbronn hat im März 2022 die 30 bereits bestehenden Online-Verfahren auf 72 Online-Verwaltungsleistungen aufgestockt, damit weitere Behördengänge auch online erledigt werden können. (Kosten: rd. 13.500 Euro zu 90 % gefördert über die Förderrichtlinie digitales Rathaus - FöRdR)
Diese sind unter folgenden Links zu finden:

Das Online-Angebot wird Zug um Zug erweitert, um die Digitalisierung voranzutreiben.
Mit der Registrierung für eine BayernID ist es außerdem möglich "digital zu unterschreiben".
Bereits seit März 2021 können Zahlungen an die Stadt Heilsbronn auch über Kreditkarte, Paydirekt oder GiroPay geleistet werden, um die medienbruchfreie Nutzung der Online-Dienste zu gewährleisten.
Weitere Informationen zum Label „Digitales Amt“ finden Sie hier: https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-amt

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7.2. Umzug Stadtverwaltung und neue Nebenstellen-Nummern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 35. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.06.2022 ö 7.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadtwerke mit Vertrieb und Werkleitung sowie die Stadtkämmerei, das Steueramt und die Stadtkasse sind nun umgezogen und in der Hauptstraße 8 gemeinsam mit der Sparkasse Heilsbronn untergebracht. Der gemeinsame Zugang erfolgt jeweils über den bisherigen Haupteingang.
Für alle städtischen Verwaltungseinheiten (Bürgerservice, Rathaus, Hauptstraße 8) gelten die gleichen Öffnungszeiten: 
Montag:                                        08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch:                                08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:                                        08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:                                        08:00 - 12:00 Uhr
In diesem Zusammenhang wurde die Telefonanlage der Stadtverwaltung erweitert und die Nebenstellennummern neu vergeben. Diese neuen Nummern werden im Monatsblatt Juli veröffentlicht. 
Zur Information haben wir jedem Mitglied des Stadtrates die ab August geltende Telefonliste in die grünen Mappen gelegt.
Eine entsprechende einheitliche Beschilderung der Gebäude erleichtert die Orientierung. Weitere Informationsquellen sind geplant.
Innerhalb des Rathauses werden die Büroräume nun zum Teil neu verteilt. So wird die städtische Bauverwaltung nun in den Räumen zu finden sein, die vorher unsere Stadtwerke beherbergten. 
Dieser Umzug steht in nächster Zeit an.
Dient zur Kenntnis.

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7.3. Kirchturmdach der Kath. Kirche in Heilsbronn; Kostenentwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 35. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.06.2022 ö 7.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 29.05.2022 teilt uns das katholische Pfarramt mit, dass die Gesamtkosten der Kirchturmsanierung rd. 247.000 € betragen werden (s. Anlage).
Damit erhöht sich die bereits beschlossene Zuwendung nach Richtlinie Nr. 4 um voraussichtlich rd. 4.000 € auf 12.350 € (5 % der Gesamtkosten). Beim Beschluss im Jahr 2019 wurde von Gesamtkosten i. H. v. rd. 169.000 € ausgegangen.

Dient zur Kenntnis.

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7.4. Geplante Sitzung des Stadtrates und des Ausschusses für Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses am 13.07.2022; Termin entfällt voraussichtlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 35. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.06.2022 ö 7.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die für Mittwoch, den 13.07.2022 geplanten Sitzungen entfallen.
Dient zur Kenntnis.

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7.5. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 35. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.06.2022 ö 7.5
Datenstand vom 26.09.2022 10:10 Uhr