Datum: 29.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 14. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 11.05.2022
2 Niederschrift der 15. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 01.06.2022
3 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
3.1 Freistellungsverfahren Errichtung von Werbeanlagen, FlNr. 365/2 Gemarkung Weiterndorf, Nürnberger Str. 43
3.2 Bauvoranfrage Errichten vom Einfamilienhaus, FlNr. 356/5 Gemarkung Heilsbronn
3.3 Freistellungsverfahren Errichtung von 12 neuen Balkonen, FlNr. 367/4 Gemarkung Heilsbronn, St.-Gundekar-Str. 28 a und 28 b
3.4 Isolierte Befreiung Lärmschutzmauer FlNr. 360/4 Gemarkung Heilsbronn, Altendettelsauer Str. 9a
3.5 Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, FlNr. 171 Gemarkung Bonnhof, Seitenstr. 6
3.6 Bauvoranfrage Einfamilienhaus mit Garage, FlNr. 643 Gemarkung Weißenbronn, Wollersdorfer Straße
4 Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden
4.1 Bauleitplanung Gemeinde Rohr, 2. FNP-Änderung der Gemeinde Rohr und Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 4 "Freiflächenphotovoltaikanlage Prünst II"

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1. Niederschrift der 14. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 11.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.06.2022 ö beschliessend 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 14. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 11.05.2022 wird genehmigt

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Niederschrift der 15. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 01.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.06.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 01.06.2022 wird genehmigt

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.06.2022 ö 3
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3.1. Freistellungsverfahren Errichtung von Werbeanlagen, FlNr. 365/2 Gemarkung Weiterndorf, Nürnberger Str. 43

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.06.2022 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller beabsichtigt die Errichtung von Werbeanlagen auf Fl.Nr. 365/2, Gemarkung Weiterndorf
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt: 
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B15-7. 
Es sind fünf Werbeanlagen geplant. Vier davon befinden sich an den Gebäuden bzw. Freiflächen innerhalb des Baufensters. Die fünfte Werbeanlage befindet sich gemäß Bebauungsplan innerhalb der Bauverbotszone.
Laut Bebauungsplan sind Werbeanlagen und Hinweisschilder zulässig an den Gebäuden und auf den Freiflächen innerhalb des festgesetzten Baufensters. Werbeanlagen in der Bauverbotszone der Staatsstraße ST 2410 sind dem staatlichen Bauamt Ansbach zur Genehmigung vorzulegen. Durch Werbeanlagen dürfen keine Beeinträchtigungen der Nachbargrundstücke oder Verkehrsteilnehmer auf der Staatsstraße erfolgen. 
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen nicht vor.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die Vorlage gemäß Art. 58 BayBO als Antrag auf Baugenehmigung weiter zu behandeln. Die Gemeinde erklärt, dass hier das Genehmigungsverfahren durch geführt werden soll. 
Dadurch wird die Zustimmung des Staatlichen Bauamtes im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch das Landratsamt Ansbach eingeholt.

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dass zum Bauvorhaben Errichtung von Werbeanlagen auf Fl.Nr. 365/2, Gemarkung Weiterndorf das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.2. Bauvoranfrage Errichten vom Einfamilienhaus, FlNr. 356/5 Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.06.2022 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Flurnummer 356/5, Gemarkung Heilsbronn. Mit der Bauvoranfrage soll die planungsrechtliche Zulässigkeit geklärt werden. 
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Es ist der Neubau eines Bungalows mit Flachdach bzw. Satteldach flach auf einer Grundfläche von ca. 15 m x 9 m geplant. Der planende Architekt möchte in dieser Angelegenheit wissen, ob die Bebauung außerhalb der Baugrenzen zulässig ist. 
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Da es hier keinen Bebauungsplan gibt, sind auch keine Baugrenzen festgesetzt. Jedoch werden die Abstandsflächen zum Grundstück Fl.Nr. 356/33 nicht eingehalten. Die Prüfung obliegt jedoch dem Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Eine Gehwegabsenkung zu Lasten des Antragstellers wäre erforderlich. 
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke liegen nicht vor.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zu erteilen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss stimmt der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Flurnummer 356/5, Gemarkung Heilsbronn zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.3. Freistellungsverfahren Errichtung von 12 neuen Balkonen, FlNr. 367/4 Gemarkung Heilsbronn, St.-Gundekar-Str. 28 a und 28 b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.06.2022 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Errichtung von 12 neuen Balkonen auf Flurnummer 367/4 Gemarkung Heilsbronn im Freistellungsverfahren. 
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B1 „Am Eichenwald“. 
Es ist geplant, die alten Balkone abzureißen und durch neue zu ersetzen.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten und kann daher im Genehmigungsfreistellungsverfahren ausgeführt werden. 
Nachbarunterschriften sind im Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht erforderlich. 
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. 
Die Verwaltung empfiehlt dem Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Bauvorhaben Errichtung von 12 neuen Balkonen auf Flurnummer 367/4 Gemarkung Heilsbronn zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.4. Isolierte Befreiung Lärmschutzmauer FlNr. 360/4 Gemarkung Heilsbronn, Altendettelsauer Str. 9a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.06.2022 ö 3.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Erstellung einer Lärmschutzmauer auf Flurnummer 360/4, Gemarkung Heilsbronn
Es ist geplant, eine zwei Meter hohe Mauer entlang der südlichen (26,70 m) und östlichen Grundstücksgrenze (14,35 m) zu errichten. 
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 12-2.
Die Errichtung von Mauern und Einfriedungen sowie Sichtschutzzäunen mit einer Höhe bis zu 2 m wäre nach Art. 57 Abs. 2 Nr. 4 BayBO grundsätzlich verfahrensfrei. 
Ein Antrag auf isolierte Befreiung ist notwendig, da die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten werden. Eine Befreiung von den Festsetzungen wurde bisher nicht erteilt.
Gemäß Bebauungsplan sollen Zwischenzäune nicht höher als 1,0 m sein. Außerdem sind nur Einfriedungen aus Holz und Metall zugelassen.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die Abweichungen sind aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar und Grundzüge der Planung nicht berührt.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vor, Grundstücksnachbarn der Fl.Nr.360/3 sind verstorben. Die Verwaltung empfiehlt, der isolierten Befreiung zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Erstellung einer Lärmschutzmauer auf Flurnummer 360/4, Gemarkung Heilsbronn zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6

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3.5. Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, FlNr. 171 Gemarkung Bonnhof, Seitenstr. 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.06.2022 ö beschliessend 3.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 171, Gemarkung Bonnhof wurde von der Tagesordnung genommen. Die Verwaltung befindet sich in dieser Angelegenheit noch im Austausch mit den Antragstellern, der TOP wird daher auf die nächste Sitzung verschoben.
Dient zur Kenntnis.

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3.6. Bauvoranfrage Einfamilienhaus mit Garage, FlNr. 643 Gemarkung Weißenbronn, Wollersdorfer Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.06.2022 ö beschliessend 3.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 643, Gemarkung Weißenbronn wurde von der Tagesordnung genommen. Die Verwaltung befindet sich in dieser Angelegenheit noch im Austausch mit den Antragstellern, der TOP wird daher auf die nächste Sitzung verschoben.
Dient zur Kenntnis

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4. Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.06.2022 ö 4
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4.1. Bauleitplanung Gemeinde Rohr, 2. FNP-Änderung der Gemeinde Rohr und Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 4 "Freiflächenphotovoltaikanlage Prünst II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.06.2022 ö 4.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Gemeinde Rohr führt ein Bauleitplanverfahren für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage durch. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,60 ha.
Auswirkungen auf das Stadtgebiet Heilsbronn sind nicht ersichtlich. Einwendungen sollten daher in beiden Verfahren nicht vorgetragen werden.

Beschluss

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Freiflächenphotovoltaikanlage Prünst II“ sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rohr besteht Einverständnis. Einwendungen werden nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.08.2022 11:10 Uhr