Datum: 27.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
|
1 |
Niederschrift der 16. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 29.06.2022
|
2 |
Behandlung der eingegangenen Bauanträge
|
2.1 |
Bauantrag Stadt Heilsbronn - Errichtung eines zusätzlichen Containerklassenzimmers auf Fl.-Nr. 308/3 zur Unterbringung einer weiteren Ganztagesklasse
|
2.2 |
Bauantrag
Umbau Lichthof zu Büroflächen/Verkaufsraum, FlNr. 47 Gemarkung Weiterndorf, Bauhofstr. 16
|
2.3 |
Freistellungsverfahren
Ausbau des bestehenden Dachgeschosses zur Wohnung, FlNr. 294 Gemarkung Seitendorf, Göddeldorf 3
|
2.4 |
Bauantrag
Ausbau Garagendach, Anbau von zwei Schleppdachgauben und einer Terrasse
FlNr. 351/1 Gemarkung Höfstetten, Neuhöflein 23
|
2.5 |
Bauvoranfrage
Einfamilienhaus mit Garage, FlNr. 643 Gemarkung Weißenbronn
|
2.6 |
Bekanntgabe - isolierte Befreiung Lärmschutzwand auf Fl.Nr. 360/4, Gemarkung Heilsbronn
|
3 |
Bauleitplanungen banachbarter Gemeinden
|
3.1 |
Bauleitplanung Markt Dietenhofen, Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Hörleinsdorf Südwest"
|
3.2 |
Bauleitplanung Gemeinde Petersaurach Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8/6 "Am Klastersteig" in Petersaurach mit integriertem Grünordnungsplan
|
zum Seitenanfang
1. Niederschrift der 16. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 29.06.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
27.07.2022
|
ö
|
|
1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Niederschrift der 16. Öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 29.06.2022 wird genehmigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
27.07.2022
|
ö
|
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Bauantrag Stadt Heilsbronn - Errichtung eines zusätzlichen Containerklassenzimmers auf Fl.-Nr. 308/3 zur Unterbringung einer weiteren Ganztagesklasse
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
27.07.2022
|
ö
|
|
2.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Durch die Schulleitung wurde ein gestiegener Raumbedarf während dem laufenden Schuljahr an die Stadt Heilsbronn gemeldet. Dies ist unter anderem auf den nicht vorhersehbaren Zuwachs durch geflüchtete aus der Ukraine zurück zu führen. Ein zusätzlicher Klassenraum ist nach Angaben der Schulleitung die Voraussetzung zur Bildung einer neuen Ganztagesklasse für die erste Jahrgangsstufe in 2022/23.
Der zusätzliche Raumbedarf soll durch eine Aufstockung der bestehenden Containeranlage gedeckt werden. Die seit 2019 im südlichen Pausenhof der Grundschule errichtete Containeranlage war von Beginn an für eine Aufstockung ausgelegt, der damalige Bauantrag beschränkte sich auf das EG, da der Bedarf noch nicht gegeben war. Aufgrund der engen Terminschiene wurde bereits ein Bauantrag für die erforderlichen Genehmigung an das Landratsamt Ansbach weitergeleitet.
Dient zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
2.2. Bauantrag
Umbau Lichthof zu Büroflächen/Verkaufsraum, FlNr. 47 Gemarkung Weiterndorf, Bauhofstr. 16
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
27.07.2022
|
ö
|
beschliessend
|
2.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Fl.Nr. 47, Gemarkung Weiterndorf, Bauhofstraße 16 den Umbau des Lichthofes zu Büroflächen/Verkaufsraum.
Die Außenmaße des Gebäudes werden dabei nicht verändert. Der Lichthof wird zur Bürofläche mit einer Nutzfläche von 14,36 m².
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. B 18 II. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Bei dem Vorhaben handelt es sich jedoch um einen Sonderbau gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 3 BayBO. Der Antrag kann daher nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden sondern muss das Baugenehmigungsverfahren durchlaufen.
Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Die erforderlichen 38 Stellplätze werden nachgewiesen.
Da es sich bei diesem Antrag um kein Vorhaben nach §§ 31, 33 bis 35 BauGB handelt , ist das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, sondern nur die gemeindliche Stellungnahme abzugeben.
Dient zur Kenntnis
zum Seitenanfang
2.3. Freistellungsverfahren
Ausbau des bestehenden Dachgeschosses zur Wohnung, FlNr. 294 Gemarkung Seitendorf, Göddeldorf 3
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
27.07.2022
|
ö
|
beschliessend
|
2.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen den Ausbau des bestehenden Dachgeschosses zur Wohnung auf Flurnummer 294, Gemarkung Seitendorf im Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Von der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Durch die BayBO-Novelle gilt die Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung auch für Bauvorhaben, die nicht in einem Bebauungsplangebiet liegen, sondern im beplanten Innenbereich und die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken betreffen (Art. 58 Abs. 2 BayBO).
Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig. Die erforderlichen 6 Stellplätze sind nicht explizit im Plan ausgewiesen, aufgrund der Grundstücksfläche jedoch ausreichend vorhanden.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zuzustimmen.
Beschluss
Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss stimmt dem Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Bauvorhaben Ausbau des bestehenden Dachgeschosses zur Wohnung auf Flurnummer 294, Gemarkung Seitendorf zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.4. Bauantrag
Ausbau Garagendach, Anbau von zwei Schleppdachgauben und einer Terrasse
FlNr. 351/1 Gemarkung Höfstetten, Neuhöflein 23
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
27.07.2022
|
ö
|
|
2.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Ausbau des Garagendaches, den Anbau von zwei Schleppgauben und einer Terrasse auf Flurnummer 351/1 Gemarkung Höfstetten.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Seitens der Stadt Heilsbronn wurde dem Antragsteller für das bereits bestehende Wohnhaus erlaubt, die Anschlussleitung für Schmutzwasser im Feldweg Fl.Nr. 363 bis zum Grundstück Fl.Nr. 362/1, Gemarkung Höfstetten zu verlegen.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig. Die nach Stellplatzsatzung erforderlichen vier Stellplätze werden nachgewiesen, allerdings ist die Zufahrt zum Carport noch nachzuweisen.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Ausbau des Garagendaches, den Anbau von zwei Schleppgauben und einer Terrasse auf Flurnummer 351/1 Gemarkung Höfstetten wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.5. Bauvoranfrage
Einfamilienhaus mit Garage, FlNr. 643 Gemarkung Weißenbronn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
27.07.2022
|
ö
|
|
2.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flurnummer 643 der Gemarkung Weißenbronn.
Durch die Bauvoranfrage soll die Genehmigungsfähigkeit einer Wohnbebauung geklärt werden.
Seitens der Verwaltung wird folgendes bemerkt:
Der Antragsteller plant ein Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen auf einer Grundfläche von ca. 10,5 m x 13,5 m sowie einer Doppelgarage/Anbau mit einer Grundfläche von ca. 10 m x 10 m.
Das Bauvorhaben liegt am Ortsrand von Weißenbronn. Der Flächennutzungsplan weist diesen Bereich als Grünfläche aus. Aufgrund der Lage ist das Vorhaben als baurechtlicher Außenbereich einzuordnen. Gemäß BauGB § 35 Abs. 2 kann ein solches Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht beeinträchtigen werden.
Die Zufahrt ist durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite gesichert. Der Anschluss an die Kanalisation ist noch nicht gesichert, es besteht die Option an einen privaten Kanal anzuschließen. Hier wäre eine Dienstbarkeit nachzureichen. Die Reckenberggruppe teilte mit, dass der Trinkwasseranschluss technisch möglich sei.
Durch die geplante Doppelgarage werden die erforderlichen zwei Stellplätze nachgewiesen. Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen nicht vor.
Aus Sicht der Bauverwaltung stehen keine öffentlichen Belange entgegen. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flurnummer 643 der Gemarkung Weißenbronn wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
2.6. Bekanntgabe - isolierte Befreiung Lärmschutzwand auf Fl.Nr. 360/4, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
27.07.2022
|
ö
|
beschliessend
|
2.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bau- Umwelt- und Klimaauschusses am 29.06.2022 behandelt. Das Ausschussgremium sprach sich gegen eine Ausführung der Einfriedung als Mauer aus, das lt. Bebauungsplan festgesetzte Material ist einzuhalten. Seitens der Verwaltung wurden Gespräche mit der Antragstellerin geführt. Diese hat den gestellten Antrag nun geändert. Die Ausführung soll nun als Lärmschutzwand in Holz ausgeführt werden. Die isolierte Befreiung wurde somit erteilt.
Dient zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
3. Bauleitplanungen banachbarter Gemeinden
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
27.07.2022
|
ö
|
|
3 |
zum Seitenanfang
3.1. Bauleitplanung Markt Dietenhofen, Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Hörleinsdorf Südwest"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
27.07.2022
|
ö
|
|
3.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Marktgemeinderat des Marktes Dietenhofen hat in seiner Sitzung vom 10.05.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hörleinsdorf Südwest“ gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke FlNr. 154, 168/4 (Teilfläche), 602 und 603 (Teilfläche), alle Gemarkung Kehlmünz. Die Flächengröße des Geltungsbereiches umfasst ca. 0,8 ha. Der genaue Umgriff des Geltungsbereich ist aus dem aus dem Planblatt zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu entnehmen (siehe Anlagen).
Anlass der Planung ist die Schaffung von Gewerbeflächen.
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen.
Von Seiten der Stadt Heilsbronn wir empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.
Beschluss
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Hörleinsdorf Südwest“ durch die Marktgemeinde Dietenhofen besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Bauleitplanverfahren nicht vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
3.2. Bauleitplanung Gemeinde Petersaurach Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8/6 "Am Klastersteig" in Petersaurach mit integriertem Grünordnungsplan
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
27.07.2022
|
ö
|
|
3.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in seiner Sitzung am 30.05.2022 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8/6 „Am Klostersteig“ gebilligt und die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Baugebietes befindet sich am Nordostrand von Petersaurach. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 1341, Gemarkung Petersaurach. Die Flächengröße des Geltungsbereiches umfasst insgesamt ca. 1,5 ha. Der genaue Umgriff des Geltungsbereiches ist aus dem Planblatt zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu entnehmen (siehe Anlagen).
Anlass der Planung ist die Schaffung neuer Wohnbauflächen.
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen.
Von Seiten der Stadt Heilsbronn wir empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.
Beschluss
Mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8/6 mit integriertem Grünordnungsplan „Baugebiet Am Klostersteig“ durch die Gemeinde Petersaurach besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Bauleitplanverfahren nicht vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2022 07:45 Uhr