Datum: 17.08.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 9. öffentlichen Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 18.05.2022; Anerkennung
2 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
2.1 Freistellungsverfahren ; Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport - Erhöhung OKF EG um 15 cm auf FlNr. 272/121, Gemarkung Heilsbronn
2.2 Bauvoranfrage, Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Teilfläche FlNr. 301/18, Gemarkung Heilsbronn
2.3 Bauantrag, Teilabbruch einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle und Umbau einer bestehenden landwirtschaftlichen Maschinenhalle zu einer Hackschnitzelheizung/ Bunker/ Garage auf FlNrn. 463, Gemarkung Bürglein
2.4 Freistellungsverfahren Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit offener Garage FlNr. 409/17 Gemarkung Bürglein Am Mühlbuck 19
2.5 Bauantrag Neubau Heizhaus mit integriertem Hackschnitzellager, FlNr. 348 Gemarkung Bürglein
2.6 Bauantrag Umbau an einer bestehenden Landwirtschaftlichen Halle, FlNr. 204 Gemarkung Höfstetten, Neuhöflein
2.7 Bauantrag Neubau Wohnhaus mit Hackschnitzelheizung, FlNr. 20 Gemarkung Ketteldorf Ketteldorf 15
2.8 Bauantrag Neubau Stahlgitterturm, OK Mast 30,58 m, inkl. Stahlbetonfundament FlNr. 1002 Gemarkung Weißenbronn
3 Bauleitpläne benachbarter Gemeinden
3.1 Bauleitpläne benachbarter Gemeinden - Markt Dietenhofen 8. Änderung des Flächennutzungsplanes/ Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Sondergebiet Windenergie Herpersdorf"
3.2 Bauleitplanung Gemeinde Petersaurach 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Petersaurach und Vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 41 "Solarpark Aicher Weg"
4 Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); erneutes Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 02.08.2022; Beschluss über erneute Stellungnahme
5 Stadtwerke Heilsbronn Trafostation; Beschluss
6 Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das denkmalgeschützte Anwesen Großhabersdorfer Straße 8 in Bürglein; Beschluss
7 Bestätigung der Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Weißenbronn
8 Bekanntgaben
8.1 Warmwasser - Energieeinsparung in Schulen und Turnhallen inkl. Hohenzollernhalle
8.2 Geburtstage
8.3 weitere Bekanntgaben

zum Seitenanfang

1. Niederschrift der 9. öffentlichen Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 18.05.2022; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2022 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 9. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.05.2022 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2022 ö 2
zum Seitenanfang

2.1. Freistellungsverfahren ; Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport - Erhöhung OKF EG um 15 cm auf FlNr. 272/121, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2022 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant eine Tektur zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Flurnummer 272/121 (vormals Fl.Nr. 272/5), Gemarkung Heilsbronn im Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Für o.g. Bauvorhaben wurde die Freistellung durch die Verwaltung erklärt und der Bau- Umwelt- und Klimaausschuss in der Sitzung vom 10.03.2021 informiert.
Von der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B8.1 „Herbststraße“ in Heilsbronn.
Durch die Tektur erhöht sich die Oberkante des fertigen Fußbodens OKF Erdgeschoss um 15 cm. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.
Die Verwaltung empfiehlt dem Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zuzustimmen.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Tektur zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Flurnummer 272/121, Gemarkung Heilsbronn im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Bauvoranfrage, Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Teilfläche FlNr. 301/18, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2022 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 301/18 Gemarkung Heilsbronn. Vor Einreichung eines Bauantrages ist auf Antrag des Bauherrn zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid zu erteilten (Bauvoranfrage).
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 15. Eine Behandlung im Freistellungsverfahren wäre nicht möglich, da nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden. 
Zu folgenden Festsetzungen wurden Befreiungen angefragt:
  1. Befreiung für Verlegung Carport/ Garagenanordnung an der Nordseite
(Ein Stellplatz ist an der nördlichen Grundstücksgrenze vorgesehen, der 2. Stellplatz ist im direkten Anschluss an Wendehammer geplant)  -gemäß Bebauungsplan Garagenanordnung an der Westseite.
  1. Befreiung auf 2 Vollgeschosse (gemäß Bebauungsplan I+D)
  2. Befreiung von der Dachneigung (gemäß Bebauungsplan 35 - 38 Grad)
    -beantragt wird eine Dachneigung von 14-20 Grad, falls Satteldach ausgeführt wird.
  3. Befreiung von der Dachform (Flachdach statt Satteldach)
  4. Befreiung von der Dacheindeckung als begrüntes (Flach)-Dach (gemäß Bebauungsplan Dacheindeckung in Dachziegeln Farbton rot/rotbraun)
  5. Befreiung von festgesetzter Firstrichtung (Gebäudedrehung parallel zur Grundstücksgrenze Wendehammer)
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Bisher wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Befreiungen zu den Punkten 1-3 und 6 erteilt. Allerdings lag die Dachneigung bisher bei 25 Grad.
Für die Dachform Flachdach mit Begrünung (Punkte 4+5) wurden bisher keine Befreiungen erteilt.
Aus Sicht der Bauverwaltung werden Grundzüge der Planung berührt, die Abweichungen sind städtebaulich nicht vertretbar.
Von einer Nachbarbeteiligung zum Vorbescheidsantrag soll gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO abgesehen werden.
Die erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Eine abschließende Bewertung obliegt dem Landratsamt Ansbach.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage Neubau Einfamilienhauses mit Carport auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 301/18 Gemarkung Heilsbronn wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Bauantrag, Teilabbruch einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle und Umbau einer bestehenden landwirtschaftlichen Maschinenhalle zu einer Hackschnitzelheizung/ Bunker/ Garage auf FlNrn. 463, Gemarkung Bürglein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2022 ö beschliessend 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller, plant ca. 12 m x 5,07 m der bestehenden landwirtschaftlichen Maschinenhalle abzubrechen und die verbleibenden 11 m x 5,07 m zur Hackschnitzelheizung/ Bunker/ Garage auf Flurnummer 463 Gemarkung Bürglein umzubauen.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nicht vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Teilabbruch einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle und Umbau einer bestehenden landwirtschaftlichen Maschinenhalle zu einer Hackschnitzelheizung/ Bunker/ Garage auf Fl.Nr. 463, Gemarkung Bürglein wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.4. Freistellungsverfahren Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit offener Garage FlNr. 409/17 Gemarkung Bürglein Am Mühlbuck 19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2022 ö beschliessend 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit offener Garage auf Flurnummer 409/17, Gemarkung Bürglein, im Genehmigungsfreistellungsverfahren. 
Von der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B5 „Am Mühlbuck“ in Bürglein. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.
Die erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer sind vorhanden.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zuzustimmen.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit offener Garage auf Flurnummer 409/17, Gemarkung Bürglein zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.5. Bauantrag Neubau Heizhaus mit integriertem Hackschnitzellager, FlNr. 348 Gemarkung Bürglein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2022 ö beschliessend 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau eines Heizhauses mit integriertem Hackschnitzellager auf Fl.Nr. 348, Gemarkung Bürglein.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt: 
Die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit des o.g. Bauvorhabens am vorgesehenen Bauort wurde durch das Landratsamt mit Vorbescheid vom 18.01.2022 unter bestimmten Bedingungen und Auflagen grundsätzlich bestätigt.
Grunddienstbarkeiten für die straßenmäßige Erschließung (Fl.Nr. 350, Gemark. Bürglein) sowie die wasser- und abwassermäßige Erschließung( Fl.Nr. 356, Gemark. Bürglein) auf den städtischen Grundstücken sind erforderlich, diese wurden bereits beantragt.
Das Bauvorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich und ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 (BauGB) als privilegiertes Vorhaben zu bewerten, da es der öffentlichen Versorgung mit Wärme dient. Der Flächennutzungsplan weist die vorgesehene Baufläche als Ackerfläche aus.
Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Der nach Stellplatzsatzung erforderliche 1 Stellplatz wurde nachträglich nachgewiesen.
Zur baurechtlichen Beurteilung bestehen keine Einwendungen. Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Heizhauses mit integriertem Hackschnitzellager auf Fl.Nr. 348, Gemarkung Bürglein wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.6. Bauantrag Umbau an einer bestehenden Landwirtschaftlichen Halle, FlNr. 204 Gemarkung Höfstetten, Neuhöflein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2022 ö beschliessend 2.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Umbau an einer best. landwirtschaftlichen Halle auf Flurnummer 204, Gemarkung Höfstetten.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Es ist geplant, das Dach der bestehenden landwirtschaftlichen Hallen als Pultdach mit einer Dachneigung von 15 °und PV-Anlage umzubauen.
Im Rahmen des Umbaus kommt es zu unzulässigen Abstandsflächen, diese sind bereits im bestehenden Gebäude vorhanden. Die Änderung der Dachform führt sogar zur Verbesserung der Gesamtsituation, da die Gesamthöhenentwicklung wie auch die Firsthöhe reduziert wird. Die Prüfung obliegt jedoch dem Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde.
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Umbau an einer best. landwirtschaftlichen Halle auf Flurnummer 204, Gemarkung Höfstetten wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.7. Bauantrag Neubau Wohnhaus mit Hackschnitzelheizung, FlNr. 20 Gemarkung Ketteldorf Ketteldorf 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2022 ö beschliessend 2.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau eines Wohnhauses mit Hackschnitzelheizung auf Flurnummer 20, Gemarkung Ketteldorf
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Geplant ist ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten und ein separates Gebäude für die Hackschnitzelheizung mit Bunker und Heizraum. Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig.
Die erforderlichen vier Stellplätze werden nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Wohnhauses mit Hackschnitzelheizung auf Flurnummer 20, Gemarkung Ketteldorf, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.8. Bauantrag Neubau Stahlgitterturm, OK Mast 30,58 m, inkl. Stahlbetonfundament FlNr. 1002 Gemarkung Weißenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2022 ö 2.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau eines 30,58 m hohen Stahlgitterturms für eine Mobilfunkstation auf Grundstück Fl.Nr. 1002 Gemarkung Weißenbronn.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich und ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 (BauGB) als privilegiertes Vorhaben zu bewerten, da es der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient. Der Flächennutzungsplan weist die vorgesehene Baufläche als Waldfläche aus.
Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Eine Erschließung durch Wasser-/ Abwasserleitungen ist nicht erforderlich. Aufgrund der Höhe des Turms handelt es sich hier um einen Sonderbau gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 2 BayBO (bauliche Anlagen mit mehr als 30 m Höhe).
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Stahlgitterturms auf Grundstück Fl.Nr. 1002 Gemarkung Weißenbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

3. Bauleitpläne benachbarter Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2022 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Bauleitpläne benachbarter Gemeinden - Markt Dietenhofen 8. Änderung des Flächennutzungsplanes/ Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Sondergebiet Windenergie Herpersdorf"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2022 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde über das aufgerufene Bauleitplanverfahren bereits in der Sitzung des Stadtrates am 23.02.2022 beraten. Der Stadtrat hat seinerzeit beschlossen, im Verfahren keine Einwendungen vorzubringen.
Aus Sicht der Stadtverwaltung haben sich zum damaligen Entwurfsstand keine relevanten Änderungen ergeben. Es wird daher vorgeschlagen, auch weiterhin keine Einwendungen vorzubringen.

Beschluss

Im Verfahren zur 8 Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dietenhofen bzw. zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Sondergebiet Windenergie Herpersdorf“ werden keine Einwendungen vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.2. Bauleitplanung Gemeinde Petersaurach 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Petersaurach und Vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 41 "Solarpark Aicher Weg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2022 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in seiner Sitzung am 20.06.2022 die Aufstellungsbeschlüsse zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 für das Sondergebiet „Solarpark Aicher Weg“ gefasst.
Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Petersaurach erfolgt als Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 für das Sondergebiet „Solarpark Aicher Weg“, hierbei soll eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freifläche-Photovoltaik“ ausgewiesen werden.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans befindet sich im Osten des Ortes Petersaurach und hat eine Größe von 2,17 ha. Der genaue Umgriff des Geltungsbereiches ist aus dem Planblatt zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu entnehmen (siehe Anlage).
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen.
Von Seiten der Stadt Heilsbronn wird empfohlen, keine Einwände vorzutragen.

Beschluss

Mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Aicher Weg“ durch die Gemeinde Petersaurach besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Bauleitplanverfahren nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); erneutes Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 02.08.2022; Beschluss über erneute Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Über die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) im Entwurfsstand vom 14.12.2021 wurde in öffentlicher Sitzung des Stadtrates vom 16.03.2022 beraten und eine Stellungnahme durch die Stadt Heilsbronn im Beteiligungsverfahren abgegeben. Auf die Sitzungsvorlage vom 16.03.2022 sowie die im Info-Archiv bereitgestellte Stellungnahme vom 24.03.2022 wird verwiesen.
Mit Schreiben des Bay. Städtetages vom 05.08.2022 wurde die Stadt Heilsbronn über ein erneutes Beteiligungsverfahren nach Änderung des Entwurfes durch Ministerratsbeschluss vom 02.08.2022 informiert. Nachdem die Frist zur Stellungnahme lediglich bis zum 19.09.2022 eröffnet wurde, wurde die Angelegenheit nachträglich auf die Tagesordnung der anberaumten Sitzung des Ferienausschusses gesetzt.
Zwar kann nur noch zu den neuerlichen Änderungen des LEP-Entwurfes Stellung genommen werden. Allerdings erachtet die Stadtverwaltung einen Hinweis auf die Änderung der Ziff. 6.2.2 für geboten.
Hierin wird nunmehr als Ziel festgesetzt, dass in den jeweiligen Regionalplänen Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen in erforderlichem Umfang festzulegen sind. Neu aufgenommen wird nun das Teilflächenziel, zur Erreichung des landesweiten Flächenbeitragswertes nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz für jede Region 1,1 % der Regionsfläche bis zum 31.12.2027 festzulegen. D.h. 1,1 % der jeweiligen Regionsfläche sind als Flächen für Windenergieanlagen in den Regionalplänen bis zum 31.12.2027 auszuweisen. Derzeit beträgt die ausgewiesene Fläche für Windenergieanlagen im Regionalplan 8 (Westmittelfranken) ca. 0,5 % der Regionsfläche.
Zu der durch das Bay. Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie durchgeführten Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen der ersten Beteiligungsrunde schließt sich die Stadtverwaltung der kritischen Stellungnahme des Bay. Städtetages (s. Anlage) an. Die Stadtverwaltung erkennt in der Zusammenfassung keine inhaltliche Auseinandersetzung mit den aufgeworfenen Fragestellungen und Kritikpunkten. Hierin wird in einer neuerlichen Stellungnahme hingewiesen.

Beschluss

Mit den neuerlichen Änderungen des LEP-Entwurfes im Stand vom 02.08.2022 besteht seitens der Stadt Heilsbronn Einverständnis. Allerdings wird in einer erneuten Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die mit Stellungnahme vom 24.03.2022 mitgeteilten Gesichtspunkte keine ausreichende Berücksichtigung gefunden haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Stadtwerke Heilsbronn Trafostation; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zur Sicherstellung der Stromversorgung müssen als Ersatz für den Neubau der Realschule Heilsbronn und Butzenhof zwei Trafostationen ersetzt werden.
Da eine Angebotseinholung kurzfristig erfolgen soll, bittet die Werkleitung den Stadtrat um entsprechende Ermächtigung, den Auftrag nach rechnerischen Überprüfungen der angefragten Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Es ist mit Lieferzeiten von über einem Jahr zu rechnen.
Die aktuelle Kostenschätzung je Trafostation liegt bei ca. 80.000,00 € netto.    
Die entsprechenden Mittel werden in den HH2023 eingeplant.

Beschluss

Die Werkleitung wird ermächtigt nach Prüfung der angefragten Angebote die Trafostationen  an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Mittel werden im HH2023 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das denkmalgeschützte Anwesen Großhabersdorfer Straße 8 in Bürglein; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2022 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Eigentümer der denkmalgeschützten Mühle in Bürglein, Großhabersdorfer Straße 8, stellen mit Datum vom 10.05.2022 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Umnutzung der denkmalgeschützten Mühle zu Wohnzwecken mit Rückbau des 2. Obergeschosses aus dem Jahr 1955 (s. Anlage). Die Zuwendungsanträge für Landkreis und Bezirk wurden bereits Mitte Mai 2022 entsprechend weitergeleitet.
Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 588.500,00 €.
Eine Förderung dieser Maßnahme kann nach Richtlinie Nr. 3 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung der Denkmalpflege erfolgen. Bezuschusst werden dabei Maßnahmen ab einem anerkannten denkmalpflegerischen Mehraufwand ab 200.000 € bis 300.000 € mit bis zu 3,5 %.
Das Landratsamt Ansbach teilt mit Email vom 28.07.2022 (s. Anlage) mit, dass der denkmalpflegerische Mehraufwand vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege mit 175.000 € festgelegt wurde. Nach unseren Förderrichtlinien werden Zuschussanträge an der gleichen Liegenschaft innerhalb von 5 Jahren zu einer Maßnahme zusammengefasst. Zusammen mit dem denkmalpflegerischen Mehraufwand für die Voruntersuchungen (25.700 €; Beschluss darüber im STR v. 21.07.2021) ergibt sich ein Gesamt-denkmalpflegerischer Mehraufwand i. H. v. 200.700 €.  Ein Kreiszuschuss wird voraussichtlich i. H. v. 3,5 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes i. H. v. 8.000 € in Aussicht gestellt. Der maximale Kreiszuschuss liegt dabei in Höhe der gemeindlichen Förderung. Da bereits ein Zuschuss in Höhe von 1.799 € für die Voruntersuchungen ausbezahlt wurde, verbleibt für die Hauptmaßnahme noch ein Zuschussbetrag von 6.201,00 €.
Es wird deshalb vorgeschlagen, den Antragstellern folgende Förderung in Aussicht zu stellen:
Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand wird eine Förderung nach Richtlinie Nr. 3 i. H. v. 3,5 % gewährt; dies sind voraussichtlich 6.201,00 € (abzüglich der bereits ausbezahlten Förderung für die Voruntersuchungen i. H. v. 1.799 €).
Im Falle einer Kostenminderung von mehr als 10 % wird gemäß den geltenden Förderrichtlinien des Landkreises Ansbach der denkmalpflegerische Mehraufwand erneut festgestellt. Dies ändert damit auch den Zuschussbetrag von Kreis und Stadt.

Beschluss

Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand wird den Antragstellern eine Förderung nach Richtlinie Nr. 3 i. H. v. 3,5 % (voraussichtlich 6.201,00 €) in Aussicht gestellt.
Im Falle einer Kostenminderung von mehr als 10 % wird gemäß den geltenden Förderrichtlinien des Landkreises Ansbach der denkmalpflegerische Mehraufwand erneut festgestellt. Dies ändert damit auch den Zuschussbetrag der Stadt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Bestätigung der Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Weißenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen der Kommandantenwahl am 07.05.2022 wurde Herr Jörg Raschbacher, Wollersdorfer Straße 10, zum Kommandanten und Herr Norbert Schuh, Triebendorf 17, zu dessen Stellvertreter gewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung der Stadt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde mit Schreiben vom 14.07.2022 mit folgenden Auflagen erteilt.
Kommandant:                keine Auflagen
Stellv. Kommandant:        keine Auflagen

Beschluss

Die gewählten Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weißenbronn, Herr Jörg Raschbacher und Herr Norbert Schuh (Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 01.05.2022 bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2022 ö 8
zum Seitenanfang

8.1. Warmwasser - Energieeinsparung in Schulen und Turnhallen inkl. Hohenzollernhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2022 ö 8.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Aus Gründen der Energieeinsparung soll die Warmwasseraufbereitung in Schulen und Turnhallen mit Hohenzollernhalle sowie Betriebssportgebäude in den Sommerferien abgestellt werden, sofern dies technisch machbar ist.
Außerdem werden die Denkmäler in der Innenstadt nachts nicht mehr beleuchtet. Demnächst würden auch die Vorschläge der Stadtratsfraktionen beraten. Wie berichtet, gibt es aus der Bürgerschaft die Initiative, die Straßenbeleuchtung jede Nacht für einige Stunden abzustellen.
Dient zur Kenntnis!

zum Seitenanfang

8.2. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2022 ö 8.2
zum Seitenanfang

8.3. weitere Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2022 ö 8.3
Datenstand vom 07.12.2022 10:31 Uhr