Datum: 21.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 21:26 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Personalangelegenheiten: Vorstellung Sebastian Blanck
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2022
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ö
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1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der 1. Bgm. Pfeiffer stellt Herrn Sebastian Blanck (Verwaltungsinspektor) als neuen Mitarbeiter des Sachgebietes „Planen und Bauen“ den Mitgliedern des Stadtratsgremiums vor und wünscht eine gute Zusammenarbeit.
Dient zur Kenntnis.
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2. Niederschrift der 35. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2022; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2022
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ö
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2 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 35. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2022 bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Niederschrift der 36. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 27.07.2022; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2022
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ö
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3 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 36. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 27.07.2022 bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Bebauungsplan Nr. B 41 „Südlich der St.-Gundekar-Straße“, Schreiben des Dr. Kunkel / Genesis vom 16.08.2022, weitere Beauftragung; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2022
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ö
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bürgermeister und der Stadtrat beschäftigen sich fortlaufend im Interesse seiner Bürgerinnen und Bürger mit der Gesamtthematik Ölschaden im Baugebiet B 41 "Südlich der St.-Gundekar-Straße". In öffentlicher Sitzung wurde am 09.10.2019 (Nr. 2540) über die Auswirkungen des Ölschadens auf den B 41 "Südlich der St.-Gundekar-Straße" sowie einem konkreten Bauvorhaben auf einer Teilfläche des vorgenannten Bebauungsplanes beraten.
Das im B 41 "Südlich der St.-Gundekar-Straße" befindliche Gebiet wurde von verschiedenen Seiten, wie bekannt, entsprechend untersucht. Im dortigen Gebiet ist u. a. die Caritas, vormals Kongregation von der schmerzhaften Mutter, mit dem Altenheim auch ansässig. U. a. wurde zuletzt durch das Landratsamt Ansbach am 18.03.2021 gegen den Verhaltensstörer / Verursacher des Ölschadens ein Bescheid erlassen, der u. a. weitere Bodenerkundungen zur Abgrenzung des Schadens zur Pfr.-Hausmann-Straße und dem nördlichen Teil des B 41 "Südlich der St.-Gundekar-Straße" zum Inhalt hat. Für uns etwas unverständlich ist, auch weil bisher schon lange Zeit vergangenen ist, dass eine nach unserer Auffassung wohl nötige Anordnung einer Sanierung zu Lasten des Verursachers den dortigen Grundstückseigentümern, darunter auch die Stadt Heilsbronn, und den Anliegern bisher immer noch nicht mitgeteilt wurde.
Der Bescheid vom 18.03.2021 hat nach verwaltungsgerichtlicher Klärung zwischenzeitlich seit 20.07.2021 Rechtskraft erhalten.
Nun, für uns völlig überraschend, hat nach langer Zeitspanne die Adressatin des Bescheides vom 18.03.2021 über eine Anwaltskanzlei einen Antrag an das Landratsamt Ansbach am 18.05.2022 gestellt (wieder viel verlorene Zeit), den erlassenen Bescheid vom 18.03.2021 zurückzunehmen. Aufgrund eines von der Verhaltensstörerin in Auftrag gegebenen Privatgutachtens wird nun auf einmal der Einwand gebracht, der Bescheid sei rechtswidrig. Es wird zwar eine Verantwortlichkeit nicht gänzlich in Abrede gestellt, allerdings u. a. auch argumentiert, dass noch von anderer Stelle ein Öl in das Gebiet vorgedrungen sein muss, was man aus der Ausbreitungsrichtung und der angeblich fehlenden Farbzusetzung im Heizöl wohl belegen könne.
Das Landratsamt Ansbach hat eine Stellungnahme des WWA Ansbach angefordert. Ergebnisse daraus sind uns bedauerlicherweise bis heute nicht mitgeteilt worden.
Insgesamt zieht sich die Angelegenheit Ölschaden im B 41 "Südlich der St.-Gundekar-Straße" nun mehr als 10 Jahre hin, was eher schon unerträglich für die Betroffenen ist. Es stellt sich wohl nicht nur die Frage nach entsprechenden Sanierungsmaßnahmen und deren umgehende Erledigung, sondern ist ebenfalls die Frage wegen Schadenersatz nach unserer Auffassung noch im Raum.
Die Stadt Heilsbronn wurde erst am 15.08.2022 vom Landratsamt Ansbach über diesen Antrag der Verhaltensstörerin vom 18.05.2022 informiert. Wir haben das von uns bisher in dieser Gesamtangelegenheit beauftragte und sehr bewährte Büro Genesis gebeten, sich mit dem Privatgutachten der Handlungsstörerin zu beschäftigen und uns dann die Erkenntnisse mitzuteilen. Dr. Kunkel vom Büro Genesis hat uns bereits mit Mail vom 16.08.2022 zu den wesentlichen Aspekten wertvolle Hinweise gegeben, welche nachfolgend auszugsweise und redaktionell überarbeitet widergegeben werden:
- Der Gegengutachter stellt nicht in Abrede, dass unter dem Heizölkeller ein massiver Ölschaden aus undichten Leitungen vorliegt und sich davon ausgehend eine Schadstofffahne mit dem Hang- und Grundwassergefälle nach Nordosten in Richtung Baugebiet B41 (Flur-Nrn. 374/2 und 375) ausgebildet hat.
- Vielmehr geht die Zielrichtung der Gegenseite dahin, weitere Erkundungen im Norden zur Abgrenzung des Schadenschwerpunktes und damit natürlich auch zukünftige Sanierungsmaßnahmen abzuwehren, und dahingehend auch die Störerauswahl des LRA Ansbach in Frage zu stellen bzw. den ergangenen Bescheid als ungerechtfertigt / sogar rechtswidrig anzufechten.
- Um dies zu begründen, wird mit fachlich fragwürdigen Argumenten ein kausaler Zusammenhang des weiter nördlich auf Flur-Nr. 372/2 gelegenen Schadensschwerpunktes (massive Mineralölverunreinigungen mit dem Grundwasser aufschwimmender Ölphase) mit der eindeutig belegten Schadensquelle auf Flur-Nr. 374 in Abrede gestellt. Demzufolge sei unplausibel oder sogar physikalisch unmöglich, dass sich der Ölschaden so weit in nördliche Richtung - quasi entgegen dem normalen Hang- und Grundwassergefälle nach Nordosten bis Osten – bewegt hat und sogar „bergauf“ geflossen sei. Angeführt wird dazu u. a., dass das Ölschadensniveau auf Flur Nr. 372/2 bis zu ca. 1 m höher liegt als am Hangfuß an der nordöstlichen Grundstücksgrenze der Flur-Nr. 374 zum städtischen Baugrundstück Flur-Nr. 374/4.
- Aus Sicht des Dr. Kunkel spricht aber nichts für diese Hypothese, da es - neben der rein gravitativen Ölfahnenausbreitung in die Talsenke nach Nordosten - durchaus eine weit nach Norden reichenden separate „Stoßrichtung“ von massiven Ölaustritten gegeben haben dürfte, die sich quer zum Hanggefälle und Grundwasserfließrichtung - evtl. längs von linearen Kluftwegsamkeiten oder tektonischen Störungen, oder auch Dränagesystemen im Untergrund – ausgebreitet hat. Erst beim allmählichen Absinken der Ölfront auf das Grundwasserniveau weiter nördlich im Hangbereich von Flur-Nr. 372/2 ist es zum Aufschwimmen von spezifisch leichterer Ölphase gekommen, und einer gewissen vertikalen Verlagerung mit dem saisonal schwankenden Grundwasserspiegel. Der Höhenunterschied zwischen Eintragsort und höchstem Niveau der MKW-Bodenverunreinigungen auf Flur-Nr.372/2 beträgt gut 4 m und reicht somit völlig aus, um das Schadensbild und die Ausbreitungsdynamik schlüssig zu erklären. Das Mineralöl ist somit keineswegs „bergauf“ geflossen, wie behauptet. Insofern sind die fachlichen Darstellungen des Privatgutachters unzutreffend. Das ergebe sich bereits aus Vorgutachten, die den beteiligten Stellen auch vorliegen.
- Daneben wird auch fachlich vom Privatgutachter über chemische Ölphasenuntersuchungen an GWM 6 und BK 9 versucht, einen sekundären bzw. separaten Dieselschaden für den Schadensschwerpunkt auf Flur-Nr. 372/2 zu konstruieren. Begründet wird dies mit einem fehlenden Nachweis von rotem Farbstoff, der ab 1975 den Heizölprodukten zur Unterscheidung von Dieselkraftstoff zugesetzt wurde. Demnach müsse es sich um Dieselverunreinigungen handeln (wofür auch das GC-Spektrum des Mineralöls sprechen würde), oder leichtes Heizöl, das vor 1975 eingetragen wurde.
Meines Erachtens, so Dr. Kunkel, stellen diese Untersuchungsergebnisse keine wissenschaftlich für den Schadensfall verwertbaren oder belastbaren Fakten dar. Der damals verwendete rote Farbstoff kann chemisch leicht entfernt werden bzw. ist unter bestimmtem Umständen instabil und kann sich nach so langer Zeit im Untergrund (> 30 Jahre) längst zersetzt haben. Auch lässt sich eine Diesel- oder Heizölzusammensetzung nicht analytisch unterscheiden, da chemisch nahezu identisch und der gemessene hohe Schwefelgehalt spricht wiederum eher für altes Heizöl vor 1975 – das seinerzeit nicht rot eingefärbt wurde.
- Für Dr. Kunkel spricht insgesamt vieles für ein vor ca. 1975 in den Boden versickertes Heizöl. Der immer wieder von der Gegenseite zitierte Schadenszeitraum 1976-1985 ist nur eine grobe behördliche Einschätzung anhand der Mängelfeststellungen an der Tankanlage. Das Heizöl kann auch gut und gern seit den 60er Jahren bis in die 70er Jahre über unbemerkte Undichtigkeiten versickert sein, aus dieser Zeit gibt es lediglich keine dokumentierten Prüfakten oder Mängelfeststellungen.
- Als mögliche externe Schadensquelle für den „Zweit- bzw. Hauptschaden“ auf Flur-Nr. 372/2 wird vom Privatgutachter ein ehem. Mineralölhandel im westlichen Zustrombereich genannt, nachdem dort 2017 vom Büro Georisk (Amtsermittlung i. A. WWA Ansbach) eine MKW-Bodenverunreinigung an einer Sondierbohrung in ca. 2 m Tiefe angetroffen wurde. Auch wenn keine vollständige Tiefenabgrenzung des vmtl. von einem oberirdischen Öltank herrührenden Schadens erfolgte, kann dieser doch wie von den Behörden eingeschätzt als kleinvolumig und horizontal eingegrenzt gelten und definitiv nicht die Ursache für den massiven Ölschaden im Baugebiet B41 sein. Dafür sprechen auch die bisherigen Untersuchungsbefunde im Bereich des Abwasserkanals und insgesamt das großräumige Schadensbild. Es wäre auch schwer vorstellbar, dass massive Mineralöleinträge auf dem kleinen Grundstück des ehem. Mineralölhandels in Größenordnungen von anzunehmend > 50 m³ über längere Zeiträume oder als kurzzeitiges Unfallereignis vom Umfeld unbemerkt geblieben wären.
Die unabhängige weitere fachliche Begleitung in dieser Gesamtangelegenheit durch das Büro Genesis zeigt sich für die Stadt Heilsbronn als maßgeblich an und ist auch zukünftig notwendig.
Insofern war der Vorschlag der Stadtverwaltung, welchen der Stadtrat folgte, zuletzt z. B. in nichtöffentlicher Sitzung am 07.07.2021, das Büro Genesis auch in allen Belangen einzubinden, sehr dienlich.
Als Ergebnis dieser Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen dem Fachbüro Genesis und unserer beauftragten Rechtsanwaltskanzlei wurde unabhängig vom Vorgenannten mit Schreiben vom 11.07.2022 gegenüber dem Landratsamt Ansbach die aus unserer Sicht dringenden Sofortmaßnahmen im Ölschadensgebiet zur Verringerung des erheblichen Gefahrenpotentials, z. B. mit Hebepumpensystemen, vorgebracht. Eine Reaktion auf dieses Schreiben erhielten wir bedauerlicherweise bislang nicht.
Die Verwaltung schlägt vor, die Beauftragung u. a. des Büros Genesis auch fortzuführen und insbesondere die Aspekte aus der vorgenannten Mail des Dr. Kunkel vom 16.08.2022 über die anwaltliche Vertretung der Stadt Heilsbronn an das Landratsamt Ansbach zu senden.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der weiteren Beauftragung des Büros Genesis und wie auch weiteren Maßnahmen zu, die Stadt Heilsbronn bei der Gesamtangelegenheit Ölschaden im B 41 "Südlich der St.-Gundekar-Straße" und Bebauungsplan weiter zu begleiten, ggf. u. a. weitere Gutachten zu erstellen, um auch Haftungen und Schäden soweit wie möglich für die Stadt Heilsbronn abzuwenden und ggf. Schadenersatzansprüche der Stadt Heilsbronn geltend zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Antrag nach Art. 73 BayBO Neubau Wetterradarturm Petersaurach FlNr. 963 Gemarkung Petersaurach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2022
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ö
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5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss beschäftigte sich in seiner Sitzung vom 21.09.2022 mit dem Neubau eines Wetterradars in Petersaurach (10.7213427°O, 49.3066522°N).
Im Ergebnis fasste der Ausschuss den Beschluss, wegen der Bedeutung der Anfrage für die städtische Entwicklung, die Beschlussfassung in den Stadtrat zu verweisen und diesem folgenden Empfehlungsbeschluss vorzulegen:
„Die Stadt Heilsbronn kann sich den Neubau eines Wetterradars grundsätzlich vorstellen. Nach den heute vorliegenden Informationen kommt der Antrag des Deutschen Wetterdienstes allerdings für die Stadt Heilsbronn so nicht in Betracht. Gibt es jedoch für eventuelle Genehmigungen, z. B. für Windkraftanlagen, auf städtischen Gebiet keine Einschränkungen durch die Errichtung des beantragten Wetterradars, wird die Verwaltung beauftragt, den Antrag nochmals vorzulegen.“
Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat den Empfehlungsbeschluss anzunehmen.
Beschluss
Die Stadt Heilsbronn kann sich den Neubau eines Wetterradars grundsätzlich vorstellen. Nach den heute vorliegenden Informationen kommt der Antrag des Deutschen Wetterdienstes allerdings für die Stadt Heilsbronn so nicht in Betracht. Gibt es jedoch für eventuelle Genehmigungen, z. B. für Windkraftanlagen, auf städtischen Gebiet keine Einschränkungen durch die Errichtung des beantragten Wetterradars, wird die Verwaltung beauftragt, den Antrag nochmals vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Umsetzungskonzept des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg zur Erarbeitung "hydromorphologischer Maßnahmen" der Schwabach; - 2. Öffentliche Beteiligung;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2022
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ö
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6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Sitzung vom 06.04.2022 wurde über das Umsetzungskonzept der Schwabach durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg informiert.
Auf den Tagesordnungspunkt vom 06.04.2022 der öffentlichen Stadtratssitzung - Umsetzungskonzept des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg zur Erarbeitung "hydromorphologischer Maßnahmen" wird verwiesen.
Aufgrund der vom WWA-Nürnberg sehr kurz gesetzten Frist zur Stellungnahme wurde das Einverständnis der Stadt Heilsbronn mit Vorbehalt erklärt um mögliche Einwendungen anzubringen.
Die Verwaltung konnte in der Zwischenzeit keine Einwendungsgründe feststellen, weshalb nun das Einverständnis durch die Stadt Heilsbronn abschließend erklärt werden kann.
Für die Umsetzung der Konzeptvorschläge an der Schwabach im Geltungsbereich der Stadt Heilsbronn werden nach Kostenschätzung des WWA Nürnberg ca. 119.400,00 € (welche nicht das aktuelle Preisgefüge berücksichtigt) erforderlich. Diese Kosten sind nach heutigem Stand zu 75% förderfähig. Den Rest müsste die Stadt Heilsbronn aufbringen. Im Haushalt sind diese Aufwendungen, welche insgesamt zu veranschlagen wären, dann vorzusehen, wenn die Realisierung ansteht.
Beschluss
Mit dem Umsetzungskonzept des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg zur Erarbeitung „hydromorphologischer Maßnahmen“ der Schwabach besteht Einverständnis, sofern die angekündigte Förderung i. H. v. 75 % dann auch zum Tragen kommt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Kommunales Ortsrecht; Erlass einer Satzung für den Jugendrat - Jugendratsatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2022
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ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat in seiner Geschäftsordnung die Gründung eines Jugendrates (Jugendparlamentes) vorgesehen, § 10 Nr. 2 Buchst. c). Die Zusammensetzung und die Befugnisse des Jugendrates sind in einer noch zu erlassenden Satzung zu bestimmen.
Die Stadtverwaltung hat auf Grundlage einer vom Arbeitskreis übersandten Vorlage eine entsprechende Satzung zur Beschlussfassung vorbereitet (s. Anlage). Hingewiesen wird darauf, dass die Wahl der Mitglieder des Jugendrates entbehrlich würde, wenn nicht mehr Interessenten (Bewerber) als Mitglieder des Jugendrates bereitstehen würden. Eine entsprechende Regelung wurde auch in der Satzung des Seniorenbeirates aufgenommen. In diesem Fall könnte die Bestellung der Mitglieder des Jugendrates durch Beschluss des Stadtrates erfolgen und der
(zeit-)aufwendige Wahlvorgang vermieden werden.
Im Übrigen wird auf die Anlage verwiesen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Heilsbronn für den Jugendrat Heilsbronn (Jugendratsatzung) und beauftragt den Ersten Bürgermeister, die Satzung ordnungsgemäß auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. Antrag Bündnis 90/Die Grünen zur Errichtung neuer Bushaltestellen in der Ansbacher Straße Heilsbronn; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2022
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ö
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Schreiben vom 07.07.2022 beantragt die Stadtratsfraktion der Bündnis 90/Die Grünen die Errichtung neuer Bushaltestellen im Bereich der Ansbacher Straße in Heilsbronn. Auf den beiliegenden Antrag wird verwiesen.
In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 27.02.2019 wurde über einen ähnlich lautenden Antrag des Seniorenbeirates beraten und dabei beschlossen, dass die Einrichtung einer zusätzlichen (provisorischen) Haltestelle in der Ansbacher Straße nicht weiterverfolgt wird. Ausweislich der zugehörigen Sitzungsniederschrift war v.a. die nur geringe Anfahrfrequenz einer möglichen Haltestelle durch den ÖPNV.
Aus Sicht der Stadtverwaltung haben sich die Parameter seither nicht geändert. Auch weiterhin verkehren nur wenige öffentliche Linien im Bereich der Ansbacher Straße. Es wäre daher im Falle einer eigenen Haltestelle daher zwar möglich, mit öffentlichen Linien in die Ansbacher Straße zu fahren, es fehlt dann jedoch an geeigneten Rückfahrmöglichkeiten.
Die aktuellen Fahrpläne liegen ebenfalls bei.
Beschluss 1
Der Stadtrat beschließt, keine zusätzliche Bushaltestelle im Bereich der Ansbacher Straße im Bereich der Lebensmittelmärkte einzurichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 17
Beschluss 2
Der Stadtrat beschließt, neue Bushaltestellen in der Ansbacher Straße in der Nähe von Aldi/REWE zu errichten, um den öffentlichen Personennahverkehr zu stärken. Dazu soll die Verwaltung im Vorfeld prüfen und vorschlagen, an welchen Stellen dies möglich ist und wie sie ausgestaltet werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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9. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das denkmalgeschützte Anwesen Hauptstraße 27; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2022
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ö
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9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Eigentümerin des denkmalgeschützten Anwesen Hauptstraße 27 stellt mit Datum vom 11.07.2022 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Dachsanierung des Anwesens Hauptstraße 27 (s. Anlage). Die Zuwendungsanträge für Landkreis und Bezirk wurden im Juli 2022 entsprechend weitergeleitet.
Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 34.974,84 €.
Eine Förderung dieser Maßnahme kann nach Richtlinie Nr. 3 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung der Denkmalpflege grundsätzlich erfolgen. Bezuschusst werden dabei Maßnahmen ab einem anerkannten denkmalpflegerischen Mehraufwand ab 15.000 € bis 50.000 € mit bis zu 7 %.
Das Landratsamt Ansbach teilt mit Email vom 02.08.2022 (s. Anlage) mit, dass der denkmalpflegerische Mehraufwand vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege mit 10.000 € festgelegt wurde. Für dieses Anwesen wurde bereits im Jahr 2020 ein Zuschussantrag für die Erneuerung der Fenster gestellt. Dieser musste damals abgelehnt werden, da der DMA mit 9.500 € unter der Mindesthöhe von 15.000 € lag. Nach unseren Förderrichtlinien werden Zuschussanträge an der gleichen Liegenschaft innerhalb von 5 Jahren zu einer Maßnahme zusammengefasst. Demnach kann voraussichtlich ein Kreiszuschuss zusammen mit dem denkmalpflegerischen Mehraufwand für die Fenster- und Haustürerneuerung (9.500 €) gewährt werden. Dabei ergibt sich ein Gesamt-denkmalpflegerischer Mehraufwand i. H. v. 19.500 €. Ein Kreiszuschuss wird voraussichtlich i. H. v. 7 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes i. H. v. 1.365 € in Aussicht gestellt. Der maximale Kreiszuschuss liegt dabei in Höhe der gemeindlichen Förderung.
Es wird deshalb vorgeschlagen, den Antragstellern folgende Förderung in Aussicht zu stellen:
Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand wird eine Förderung nach Richtlinie Nr. 3 i. H. v. 7 % gewährt; dies sind voraussichtlich 1.365 €.
Im Falle einer Kostenminderung von mehr als 10 % wird gemäß den geltenden Förderrichtlinien des Landkreises Ansbach der denkmalpflegerische Mehraufwand erneut festgestellt. Dies ändert damit auch den Zuschussbetrag von Kreis und Stadt.
Beschluss
Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand wird den Antragstellern eine Förderung nach Richtlinie Nr. 3 i. H. v. 7 % (voraussichtlich 1.365 €) in Aussicht gestellt.
Im Falle einer Kostenminderung von mehr als 10 % wird gemäß den geltenden Förderrichtlinien des Landkreises Ansbach der denkmalpflegerische Mehraufwand erneut festgestellt. Dies ändert damit auch den Zuschussbetrag der Stadt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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10. Geh- und Radwegeverbindung Bauhofstrasse;
Information über Fördermöglichkeit und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2022
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ö
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beschliessend
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10 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Sitzung des Stadtrates vom 01.06.2022 wurde die Ausführungsvariante des Geh- und Radweges entlang der Bauhofstraße beschlossen.
Die Prüfung möglicher Fördermittel durch die Regierung hat ergeben, dass dies nur in Aussicht gestellt werden kann, wenn ein größer gedachter konzeptioneller Ansatz verfolgt wird (z.B. Verlängerung des Radweges bis zum Kreisverkehr in der St 2410). Die hierdurch voraussichtlich entstehenden Mehrkosten würden nach Einschätzung des Ingenieurbüros Christofori, durch die Förderung der Gesamtmaßnahme gedeckt werden, sofern eine Förderung bewilligt wird.
Im Falle einer Förderung könnte der Geh- und Radweg bis Anfang 2024 realisiert werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wirkt sich schädlich auf die Förderung aus.
Als Teil der Auflage zur Baugenehmigung des Landratsamtes ist die barrierefreie Anbindung mit der Baufertigstellung der Kindertagesstätte zu Koordinieren.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Umsetzung des Geh- und Radweges als Lückenschluss in der beschlossenen Variante 2.2 ohne Fördermittel umzusetzen. Die Fertigstellung im 1. Quartal 2023 soll angestrebt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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11. Kunstprojekt Röthel;
Beratung und Beschlussfassung über Standort des Kunstwerkes "Skulptur vertikale Schwingung" am Bahnhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2022
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ö
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beschliessend
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11 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Entsprechend des Beschlusses des Stadtrats vom 10.03.2021 werden Kunstwerke des Künstlers Thomas Röthel beschafft. Die Zahl und die Standorte der Kunstwerke wurden in einer Sitzung am 7. Juni vom Ausschuss für Kultur-, Tourismus- und Sozialangelegenheiten festgelegt.
Als Standort für das Kunstwerk „Skulptur vertikale Schwingung“ wurde vorerst die Platzierung auf Grundstück der deutschen Bahn vorgesehen. Es ist hierbei jedoch längerfristig nicht mit einer Rückmeldung und Prüfung der deutschen Bahn zu rechnen. Zudem müsse mit Komplikationen hinsichtlich des Leitungsverkehrs in Nähe der Bahnschienen gerechnet werden.
Standort: auf Bahngelände
Die Stadtverwaltung hat sich erneut mit dem Künstler Herrn Thomas Röthel beraten und schlägt vor, die Platzierung auf städtischen Grund (Straße Bahnhofsplatz) vorzunehmen:
Die Ersatzpflanzung für die aus Verkehrssicherungsgründen gefällte Rosskastanie ist bereits an anderer Stelle erfolgt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der Skulptur „Vertikale Schwingungen“ auf städtischen Grund (Straße Bahnhofsplatz) vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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12. Wünsche und Anträge; Mobilfunkmast Weißenbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2022
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ö
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12 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Stadtrat Brendle-Behnisch verliest sein Schreiben an die Verwaltung vom 21.09.2022 zur Wiederaufnahme der Überprüfung des Antrages auf Errichtung eines Mobilfunkmastens in Weißenbronn und trägt dazu seine Einschätzung vor.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Feriensitzung vom Haupt- und Finanzausschusses vom 17.08.2022 behandelt und folgender Beschluss gefasst:
„Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Stahlgitterturms auf Grundstück Fl.Nr. 1002 Gemarkung Weißenbronn wird erteilt.“
Die Abstimmung erfolgte mit folgendem Ergebnis 7:2.
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13. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2022
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ö
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13 |
zum Seitenanfang
13.1. Jahresrechnungsergebnis der Stadt und der Stadtwerke 2021; Information über das Rechnungsergebnis
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2022
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ö
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13.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Jahresrechnung 2021 ist zwischenzeitlich aufgestellt. Das Ergebnis weist in Einnahmen und Ausgaben folgende Sollzahlen aus:
I. Haushaltsplan
a) im Verwaltungshaushalt
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25.296.179,63 €
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(Haushaltsansatz: 22.689.800 €)
Darin enthalten ist die Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 6.043.758,99 €, was einer Erhöhung gegenüber dem Haushaltsansatz (2.386.800 €) um 3.656.958,99 € entspricht. Von den Stadtwerken wurde an die Stadt ein Überschuss i. H. v. 264.866,43 € (Ansatz: 0 €; dafür geplanter Verlustausgleich Ansatz 24.100 €) geleistet.
b) im Vermögenshaushalt
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7.561.858,99 €
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(Haushaltsansatz 7.652.400 €)
Darin enthalten ein Überschuss i. H. v. 2.546.430,15 €
II. Wirtschaftsplan
a) im Erfolgsplan
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10.397.584,71 €
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(Haushaltsansatz 10.876.800 €)
Darin enthalten ist die Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt mit 373.962,26 € (Haushaltsansatz: 456.100 €).
b) im Vermögensplan
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603.438,46 €
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(Haushaltsansatz 798.900 €)
III. Gesamthaushalt (Haushalts- mit Wirtschaftsplan)
a) Verwaltungshaushalt / Erfolgsplan
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35.693.764,34 €
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b) Vermögenshaushalt / Vermögensplan
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8.165.297,45 €
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Die Prüfung der Jahresrechnung 2021 kann erfolgen.
Dient zur Kenntnis.
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13.2. Energiesparmaßnahmen und Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung);
Sachstand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2022
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ö
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13.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Angesichts drohender Energie-Engpässe werden die Aufrufe zum Energiesparen zu Recht lauter. Um bislang unentdecktes Einsparpotenzial innerhalb der Stadt Heilsbronn aufzuspüren und zielorientiert Lösungsansätze zu erarbeiten, hat die Stadt Heilsbronn mit der Kick-off-Veranstaltung am 15. August 2022 das „Projektteam Energiesparen“ aus Beschäftigen der Verwaltung und der Stadtwerke initiiert, das regelmäßig tagt.
Ziel ist es aktiv und zeitnah operative Erfolge verzeichnen zu können, sowie langfristige Strategien zu entwickeln. Die formulierten Umsetzungsvorschläge werden an die Geschäftsleitung zur weiteren Beauftragung der Fachabteilungen übermittelt.
Am 28.07.2022 ging eine Unterschriftsliste „Licht aus“ bei der Stadtverwaltung ein, die die Abschaltung der Straßenbeleuchtung in Heilsbronn und seinen Stadtteilen von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr fordert.
Weiterhin ging am 3. September 2022 das Schreiben „Maßnahmenpaket zur Senkung des Energieverbrauchs“ der Freien Wähler Heilsbronn e. V. ein, welches weitgehend alle Punkte abdeckt, die bereits im Projektteam Energiesparen am 23.08.2022 angesprochen wurden.
Sofern Maßnahmen Beschlüsse des Stadtrates erfordern, werden diese entsprechend vorgelegt.
Dient zur Kenntnis.
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13.3. Geschwindigkeitsreduzierung Sonnenstraße, OT Weißenbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2022
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ö
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beschliessend
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13.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Rahmen der Stadtratsitzung vom 29.06.2022 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob im Bereich Sonnenstraße/ Am Lehrfeld im OT Weißenbronn Tempo 30 sowie die Aufstellung von zwei Verkehrsspiegeln im Einmündungsbereich zur Sonnenstraße (vor dem Hangweg) umsetzbar wären.
Das Neubaugebiet Am Lehrfeld ist durch die Ortsverbindungsstraße nach Weiterndorf angebunden. Mit der Maßnahme soll mehr Verkehrssicherheit für Fußgänger und Schulkinder erreicht werden.
Von Seiten der Stadt Heilsbronn wurden daraufhin Geschwindigkeitsmessungen auf Höhe des Neubaugebietes Am Lehrfeld vorgenommen. Es wurden bei Messungen ortseinwärts von Weiterndorf kommend Richtung Sonnenstraße an zwei Tagen insgesamt 788 Fahrzeuge registriert .d.h. etwa. 16 Fahrzeuge pro Std. Die durchschnittliche Geschwindigkeit lag bei 45 km/h, 41,9 % hielten sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Ortsauswärts von der Sonnenstraße kommend Richtung Weiterndorf wurden an zwei Tagen 709 Fahrzeuge registriert (etwa 15 Fahrzeuge pro Std.). Die durchschnittliche Geschwindigkeit lag bei 27 km/h – es gab 0,6 % Geschwindigkeitsüberschreitungen. Es errechnet sich insgesamt eine Fahrzeugfrequenz von etwa 31 Fahrzeugen/Std.
Verkehrszeichen sind gemäß gesetzlichen Bestimmungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Die Anordnung von Beschränkungen und Verboten des fließenden Verkehrs unterliegt darüber hinaus den Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO. Demnach dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der geschützten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Erforderlich sind folglich besondere örtliche Verhältnisse und eine darauf basierende, das allgemeine Lebensrisiko übersteigende, hinreichend konkretisierende Gefahrenlage. Für die erhebliche Risikoüberschreitung müsste eine gegenüber durchschnittlichen Verhältnissen deutlich erhöhte Zahl in Bezug auf Unfallhäufigkeit und eine hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintrittes bei ungehindertem Fortgang vorliegen.
Zur Beurteilung der Gefahrenlage wurde die Polizeiinspektion Heilsbronn am Verfahren (mit Ortstermin) beteiligt.
Diese teilte mit, dass in der Sonnenstraße das Unfallgeschehen unauffällig sei. In den zurückliegenden fünf Jahren kam es zu keinem Unfall. Weiterhin verwies die Polizei auf für alle Verkehrsteilnehmer geltende Verhaltensgrundsätze im Straßenverkehr.
Die Anbringung von Verkehrsspiegeln für Fußgänger erscheint zudem nicht zweckmäßig, da in diesen ein verzerrtes Bild entsteht und Fahrgeschwindigkeiten, besonders durch Kinder, nicht eingeschätzt werden können. In den Wintermonaten, bei Frost, sind diese Spiegel sehr häufig vereist und erzielen somit keine Wirkung. Der Einmündungsbereich der Sonnenstraße ist weitläufig und gut einsehbar.
Eine Herabsetzung der Geschwindigkeit würde der derzeitigen gesetzlichen Regelung zuwiderlaufen.
Die Verwaltung schließt sich der Auffassung der Polizeiinspektion Heilsbronn an. Eine Umsetzung der beantragten Maßnahmen kann daher nicht erfolgen.
Dient zur Kenntnis.
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13.4. Bürgerversammlungen Herbst 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2022
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ö
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13.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Stadt Heilsbronn lädt zu den nachfolgenden Bürgerversammlungen herzlich ein:
Bürgerversammlung Bonnhof
am Dienstag 27.09.2022 um 19:30 Uhr im Gasthaus Lutz in Bonnhof
Bürgerversammlung Heilsbronn
am Donnerstag 06.10.2022 um 19:30 Uhr in der Hohenzollernhalle Heilsbronn
Bürgerversammlung Weiterndorf
am Donnerstag 20.10.2022 um 19:30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Weiterndorf
Damit die Versammlung entsprechend vorbereitet werden kann, wird darum gebeten, Anliegen bis spätestens eine Woche vor der Bürgerversammlung an johanna.zehmeister@heilsbronn.de einzureichen.
Zum Schutz vor einer Corona-Infektion gelten die am Tag der Versammlung allgemein gültigen Hygienemaßnahmen.
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13.5. Geburtstage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2022
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ö
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13.5 |
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13.6. Bekanntgaben aus dem Stadtratsgremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2022
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ö
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13.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Stadtratsmitglied Brendle-Behnisch lädt zur Kirchweih in Weißenbronn vom 23.-26.09.2022 recht herzlich ein.
Stadtratsmitglied Oehler gibt bekannt, dass am Samstag, 24.09.2022 die Feier zum 125. Gründungsjubiläum der GV Liederfreunde 1897 Heilsbronn im Refektorium stattfindet zu der herzlich eingeladen wird.
Stadtratsmitglied Gaukler schildert bezüglich der Bestrebungen zu Einsparungen im Energiebereich aufgrund der Energiekrise seine Eindrücke bei der nächtlichen Fahrt mit dem Auto nach England insbesondere durch Brüssel. Er findet es unpassend, dass die Europäische Gemeinschaft sich selbst nicht an Vorgaben zur Einsparung hält und alle Straßen hell beleuchtet sind.
Stadtratsmitglied Prager gratuliert dem 1. Bgm. Dr. Pfeiffer im Namen des Stadtratsgremiums recht herzlich nachträglich zum Geburtstag.
Datenstand vom 18.10.2022 12:01 Uhr