Datum: 21.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Niederschrift der 17. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaauschusses vom 27.07.2022
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2 |
Behandlung der eingegangenen Bauanträge
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2.1 |
Bauvoranfrage
Neubau eines EFH mit Carport (Garage) und Fahrradunterstand, FlNr. 301/18 Gemarkung Heilsbronn, Feldstraße
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2.2 |
Tektur
Haus A, FlNr. 350 Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Str. 15
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2.3 |
Bauantrag
Anbau an bestehendes Wohnhaus, FlNr. 210/20 Gemarkung Heilsbronn, Jahnstraße 4
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2.4 |
Freistellungsverfahren
Nutzungsänderung von Praxisraum zu Keller, von Büro (DG) zu Kinderzimmer 2 (DG), FlNr. 395/150 Gemarkung Heilsbronn, Amselweg 1b
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2.5 |
Bauantrag;
Anbringung einer Werbeanlage auf FlNr. 199, Gemarkung Höfstetten
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2.6 |
Bauantrag
Dachumbau einer bestehenden Maschinenhalle zur Photovoltaiknutzung
FlNr. 15/3 Gemarkung Betzendorf, Betzendorf 25
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2.7 |
Tektur
Neubau eines Carports, Anbau eines Wintergartens, Sanierung der best. Garage, Errichtung einer Dachgaube, Errichtung von Stützwänden im Garten
FlNr. 255/3 Gemarkung Bonnhof
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2.8 |
Verlängerung Bauantrag
Errichtung eines Bullenmaststralles Flnr. 578 Gemarkung Ketteldorf
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2.9 |
Antrag nach Art. 73 BayBO Neubau Wetterradarturm Petersaurach FlNr. 963 Gemarkung Petersaurach
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3 |
Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden
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3.1 |
Bauleitplanung Gemeinde Großhabersdorf, Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Bürgersonnenenergie Unterschlauersbach" sowie 22. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in diesem Bereich
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1. Niederschrift der 17. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaauschusses vom 27.07.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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21.09.2022
|
ö
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1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Niederschrift der 17. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 27.07.2022 wird genehmigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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21.09.2022
|
ö
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2 |
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2.1. Bauvoranfrage
Neubau eines EFH mit Carport (Garage) und Fahrradunterstand, FlNr. 301/18 Gemarkung Heilsbronn, Feldstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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21.09.2022
|
ö
|
beschliessend
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2.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 301/18 Gemarkung Heilsbronn. Hierzu wurde bereits eine Bauvoranfrage für das gesamte Bauvorhaben gestellt, das gemeindliche Einvernehmen jedoch in der Sitzung des Ferienausschusses vom 17.08.2022 versagt.
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Die aktuell eingereichte Bauvoranfrage wurde nun mit nur einer konkreten Frage gestellt, da er für den Bauantragsteller für das Teilgrundstück kaufentscheidet ist.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 15. Eine Behandlung im Freistellungsverfahren wäre nicht möglich, da nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden. Es wurde folgende Befreiung beantragt:
Befreiung für Verlegung Carport/ Garagenanordnung an der Nordseite
Ein Stellplatz ist zusammen mit dem Fahrradunterstand an der nördlichen Grundstücksgrenze vorgesehen, der 2. Stellplatz ist im direkten Anschluss an Wendehammer geplant - gemäß Bebauungsplan Garagenanordnung an der Westseite.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Bisher wurde im Geltungsbereich des Bebauungsplanes o.g. Befreiung bereits erteilt.
Aus Sicht der Bauverwaltung werden Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar.
Die erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen. In einem Nebensatz des Antrags ist erwähnt, dass der zweite Stellplatz aufgrund der guten Zuganbindung vom Antragsteller nicht geplant ist. Es erfolgte bereits eine Mitteilung an den Antragsteller, dass die Stellplatzsatzung (2 Stellplätze) einzuhalten ist.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 301/18 Gemarkung Heilsbronn wird hinsichtlich der beantragten Befreiung Verlegung des Carports/ Garagenanordnung an der Nordseite erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.2. Tektur
Haus A, FlNr. 350 Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Str. 15
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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21.09.2022
|
ö
|
beschliessend
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2.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller hat eine Tektur zum noch nicht genehmigten Bauvorhaben Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern auf Flurnummer 350, Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Straße bei der Stadt Heilsbronn eingereicht.
Auf die bisherigen Behandlungen des beantragten Bauvorhabens für dieses Grundstück wird verwiesen. Das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Vorhaben wurde in der Sitzung vom 11.05.2022 erteilt.
Auf telefonische Rückfrage der Bauverwaltung am 15.09.2022 teilte das Landratsamt Ansbach nun zu diesem Bauvorhaben nach einer entsprechenden vorangegangenen Mail der Sachbearbeiterin mit, dass sich die Häuser A - C im Außenbereich befinden. Das Gesamtvorhaben wird daher von der Bauaufsichtsbehörde abgelehnt. Der Antragsteller wurde noch nicht darüber informiert, er wird hierzu zeitnah eine Anhörung vom LRA erhalten.
Gleichwohl ist die vorliegende, bei der Stadt Heilsbronn eingereichte, geänderte Planung im Ausschuss zu behandeln.
Es sind folgende Änderungen geplant:
KG – Wegfall von 13 Fahrradabstellplätzen (dafür 3 Kellerräume mehr)
EG – Haus A: Eine Wohneinheit pro Stockwerk mehr (die großen Wohnungen werden zu zwei kleinen Wohnungen). Somit sind nun 43 (zuvor 40) Wohnungen geplant.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nicht vollständig.
Die Stellplatzsatzung wird nicht eingehalten. Von den erforderlichen 76 Stellplatzen für PKWs werden 75 Stellplätze nachgewiesen (anstelle der im Plan angegebenen 79). Die erforderlichen 107 Fahrradabstellplätzen werden auch nicht ausreichend nachgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen deshalb zu versagen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern auf Flurnummer 350, Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Straße wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.3. Bauantrag
Anbau an bestehendes Wohnhaus, FlNr. 210/20 Gemarkung Heilsbronn, Jahnstraße 4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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21.09.2022
|
ö
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2.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Anbau von sechs Wohneinheiten an ein bestehendes Wohnhaus auf Flurnummer 210/20,Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 12-I.
Es wurde bereits in den Sitzungen des Bauausschusses vom 16.06.2021 (Bauvoranfrage) und 19.01.2022 (Bauantrag) behandelt.
Der bestandskräftige Vorbescheid vom 11.08.2021 enthält die Auflage, dass eine unmittelbare Zufahrt oder ein unmittelbarer Zugang vom Baugrundstück zur Kreisstraße nicht gestattet ist. Das Baugrundstück ist rückwärtig über die Jahnstraße zu erschließen.
In der Sitzung des Bauausschusses vom 19.01.2022 wurde das Einvernehmen nicht erteilt. Nun wurde ein geänderter Bauantrag eingereicht.
Die Grundfläche des Anbaus bleibt unverändert (10,75 m x 22,425 m). Die vorhandene Garage wird abgebrochen. Die erforderlichen 15 Stellplätze für Pkw´s wurden nun so angeordnet, dass die Zufahrt über die Jahnstraße erfolgen kann. Der Neubau des Müll-/ Fahrradabstellplatzes wurde nach Norden verschoben.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke liegen vor.
Die nach der Stellplatzsatzung erforderlichen 15 Stellplätze für PKW und 15 Fahrradstellplätze werden nachgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Anbau von sechs Wohneinheiten an ein bestehendes Wohnhaus auf Flurnummer 210/20,Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.4. Freistellungsverfahren
Nutzungsänderung von Praxisraum zu Keller, von Büro (DG) zu Kinderzimmer 2 (DG), FlNr. 395/150 Gemarkung Heilsbronn, Amselweg 1b
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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21.09.2022
|
ö
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2.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin plant die Nutzungsänderung von Praxisräumen zu Keller, von Büro (DG) zu Kinderzimmer 2 (DG) auf Flurnummer 395/150,Gemarkung Heilsbronn im Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 6 A.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zuzustimmen.
Beschluss
Der Bau- Umwelt- und Klimaausschuss stimmt dem Bauvorhaben Nutzungsänderung von Praxisräumen zu Keller, von Büro (DG) zu Kinderzimmer 2 (DG) auf Flurnummer 395/150,Gemarkung Heilsbronn im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.5. Bauantrag;
Anbringung einer Werbeanlage auf FlNr. 199, Gemarkung Höfstetten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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21.09.2022
|
ö
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beschliessend
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2.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller plant die Anbringung einer Werbeanlage auf Fl.Nr. 199, Gemarkung Höfstetten.
Es ist geplant, drei Werbeanlagen an der Hausfassade des Gewerbetreibenden anzubringen. Die Gestaltungselemente sind hinterleuchtet mittels LED-Technik.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Es handelt sich um kein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 BayBO (Werbeanlagen bis zu 1 m²). Ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) einschließlich Automaten sind bauliche Anlagen.
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Vorhaben befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Staatsstraße (AN17).
Die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs darf durch bauliche Anlagen und deren Nutzung nicht gefährdet werden. Da jede Werbeanlage darauf gerichtet ist, den Verkehrsteilnehmer abzulenken, kann sie eine Gefahr für den Verkehr hervorrufen. Die Entscheidung obliegt der Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Straßenbaubehörde (Staatliches Bauamt).
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nicht vorhanden.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Anbringung einer Werbeanlage auf Fl.Nr. 199, Gemarkung Höfstetten wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.6. Bauantrag
Dachumbau einer bestehenden Maschinenhalle zur Photovoltaiknutzung
FlNr. 15/3 Gemarkung Betzendorf, Betzendorf 25
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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21.09.2022
|
ö
|
beschliessend
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2.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Dachumbau einer bestehenden Maschinenhalle zur Photovoltaiknutzung auf Flurnummer 15/3, Gemarkung Betzendorf.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Es ist geplant, das Dach der bestehenden Maschinenhalle als Pultdach mit einer Dachneigung von 25 °und PV-Anlage (ca. 20 kW) umzubauen.
Im Rahmen des Umbaus können die erforderlichen Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Eine zuerst erteilte Abstandsflächenübernahme durch die benachbarten Grundstückseigentümer wurde von diesen zurück gezogen. Die Prüfung obliegt jedoch dem Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde und dieser Umstand ist deshalb bei der Bewertung des gemeindlichen Einvernehmens nicht relevant.
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nicht vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Dachumbau einer bestehenden Maschinenhalle zur Photovoltaiknutzung auf Flurnummer 15/3, Gemarkung Betzendorf wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.7. Tektur
Neubau eines Carports, Anbau eines Wintergartens, Sanierung der best. Garage, Errichtung einer Dachgaube, Errichtung von Stützwänden im Garten
FlNr. 255/3 Gemarkung Bonnhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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21.09.2022
|
ö
|
beschliessend
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2.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Tektur zum Bauvorhaben Neubau eines Carports, Anbau eines Wintergartens, Sanierung der bestehenden Garage, Errichtung einer Dachgaube, Errichtung von Stützwänden für den Garten auf Fl.Nr. 255/3, Gemarkung Bonnhof.
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben wurde bereits durch Bescheid vom 31.05.2022 bewilligt.
Die Tektur beinhaltet nun den Anbau eines Wintergartens im Verbund mit der Nutzung der ehemaligen überdachten Terrassenfläche, der den Wohn- und Essbereich erweitert.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
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2.8. Verlängerung Bauantrag
Errichtung eines Bullenmaststralles Flnr. 578 Gemarkung Ketteldorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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21.09.2022
|
ö
|
|
2.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Zum Bauantrag Errichtung eines Bullenmaststalls auf Flurnummer 578 Gemarkung Ketteldorf aus dem Jahre 2016 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt erstmals mit dem Schreiben vom 12.09.2016 erteilt und ab 15.09.2020 um zwei Jahre verlängert. Nun hat Herr Geißelbrecht erneut eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt.
Damit eine bauaufsichtliche Genehmigung Gültigkeit behält, muss innerhalb einer Frist von 4 Jahren mit dem Bauvorhaben begonnen werden oder die Bauausführung nicht vier Jahre unterbrochen worden sein.
Diese Frist kann jeweils bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn dies vor Ablauf der oben genannten Frist beantragt wird.
Der Antrag auf Fristverlängerung ging mit Schreiben vom 25.08.2022 bei der Stadt Heilsbronn fristgerecht ein. Dieser wurde bereits vorab mit Email vom 05.09.2022 an das Landratsamt Ansbach weitergeleitet um die Frist zu wahren, da während dieser Zeit kein Bau- Umwelt- und Klimaausschuss stattfand.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Fristverlängerung der erteilten Baugenehmigung ist zu erteilen.
Beschluss
Der Bau-, Umwelt und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Fristverlängerung des Bauantrags Errichtung eines Bullenmaststalles auf Flurnummer 578, Gemarkung Ketteldorf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.9. Antrag nach Art. 73 BayBO Neubau Wetterradarturm Petersaurach FlNr. 963 Gemarkung Petersaurach
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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21.09.2022
|
ö
|
|
2.9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) plant den Neubau eines Wetterradars in Petersaurach (10.7213427°O, 49.3066522°N; https://v.bayern.de/qK6Qv ). Das geplante Wetterradar hat eine Höhe von 44.80 m und Grundrissabmessungen von 8x8 m.
Die Stadt Heilsbronn wird im Rahmen des Antragsverfahrens als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Dies hat den Grund, dass durch die Errichtung eines Wetterradars, an diesem Standort, die Windenergie im Stadtgebiet beeinträchtigt wird. Windenergieanlagen (WEA) sollten mindestens 5 km und idealer Weise 15 km von dem neuen Wetterradarstandort entfernt sein. Diese Entfernungen ergeben sich aus dem Punkt 7.12 (WEA und Wetterbeobachtung durch den Deutschen Wetterdienst (DWD)) der Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (Windenergie-Erlass – BayWEE). Der 15 km Radius umfasst hierbei das gesamte Hoheitsgebiet der Stadt Heilsbronn.
Herr Dr. Fugmann gab als zuständiger Regionsbeauftragter zu verstehen, dass der 5 km Radius als absolutes Ausschlussgebiet gewertet wird. Hier werden in Zukunft keine Windenergieanlagen mehr möglich sein. In dem Bereich zwischen 5 und 15 km wird in Zukunft der DWD als Träger öffentlicher Belange bei Bauvorhaben zu Windenergieanlagen zu beteiligen sein. Hierbei ist es zurzeit schwer einschätzbar, wie schwerwiegend die Belange des DWD gegen die Windenergieanlage wiegen und von der Bauaufsichtsbehörde eingestuft werden. Es steht jedoch fest, dass der DWD in diesem Bereich regelmäßig Einwände vorträgt. In der Vergangenheit gab es jedoch bereits Windenergieanlagen, welche in diesem Radius trotz der Einwände gebaut, genehmigt wurden oder durch Urteile Recht bekamen.
Wegen der Bedeutung der Anfrage für die städtische Entwicklung schlägt die Verwaltung vor, dass der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss die Beschlussfassung an den Stadtrat verweist.
Beschluss
Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss empfiehlt dem Stadtrat nachfolgenden Beschluss:
Die Stadt Heilsbronn kann sich den Neubau eines Wetterradars grundsätzlich vorstellen. Nach den heute vorliegenden Informationen kommt der Antrag des Deutschen Wetterdienstes allerdings für die Stadt Heilsbronn so nicht in Betracht. Gibt es jedoch für eventuelle Genehmigungen, z. B. für Windkraftanlagen, auf städtischen Gebiet keine Einschränkungen durch die Errichtung des beantragten Wetterradars, wird die Verwaltung beauftragt, den Antrag nochmals vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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21.09.2022
|
ö
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|
3 |
zum Seitenanfang
3.1. Bauleitplanung Gemeinde Großhabersdorf, Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Bürgersonnenenergie Unterschlauersbach" sowie 22. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in diesem Bereich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
|
18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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21.09.2022
|
ö
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3.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Gemeinderat der Gemeinde Großhabersdorf hat in seiner Sitzung am 30.06.2022 die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 41 „Bürgersolarpark Unterschlauersbach“ beschlossen.
Die Erweiterung erfolgt als Ausgleich für Feldlerchenbrutflächen Im Süd-Westen des Ortes Großhabersdorf auf einer Teilfläche des Grundstücks FlNr. 2060 (nach dem Flurbereinigungsverfahren) bzw. den Grundstücken FlNrn. 576 Tfl., 557 Tfl., 572 Tfl., 572/2 Tfl., 571 Tfl. Und 570 Tfl. (derzeitiger Grundbuchstand), Gemarkung Unterschlauersbach. Der genaue Umgriff des Geltungsbereiches ist aus dem Planblatt zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu entnehmen (siehe Anlage).
Anlass der Planung ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen.
Aufgrund der gesetzten Frist zur Stellungnahme (bis 15.09.2022), welche noch vor der Ausschusssitzung liegt, hat die Verwaltung die Stellungnahme bereits abgegeben.
Zur zustimmenden Kenntnisnahme.
Datenstand vom 21.11.2022 15:52 Uhr