Datum: 12.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:39 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 36. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 21.09.2022; Anerkennung
2 Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 "Einkaufsmärkte Ansbacher Straße"; Erneute Vorhabensvorstellung durch die Vorhabenträgerin u.a. aufgrund Anregungen der Stadtratsmitglieder in der Sitzung vom 27.07.2022
3 Antrag der Stadtratsmitglieder Brendle-Behnisch & Pfitzer zur Errichtung einer Geh- und Radwegverbindung Weißenbronn / Weiterndorf; Beschlussfassung
4 Kalkulation der Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung der Stadt Heilsbronn; Beschluss über Kalkulationszeitraum und Gebührenfestsetzung
5 Einrichtung einer Schulkindbetreuung im Gemeindehaus Bürglein; Information über Umfrageergebnis und Beschlussfassung über Umsetzung
6 Bekanntgaben
6.1 Hundebestandsaufnahme; Bekanntgabe
6.2 Mitgliederversammlung Fußball Förderverein Heilsbronn e. V.; Bekanntgabe
6.3 Antrag der CSU Fraktion Anreiz zur Installation von Balkon PV-Anlagen zu schaffen;Bekanntgabe
6.4 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung; Bekanntgabe
6.5 Jugendratswahl - Einreichung Wahlvorschläge; Bekanntgabe
6.6 "Für den Blackout gerüstet" Bericht FLZ vom 12.10.2022; Bekanntgabe
6.7 Bauvorhaben in Heilsbronn; Bekanntgabe
6.8 Geburtstage
6.9 Wünsche und Anträge

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1. Niederschrift der 36. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 21.09.2022; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.10.2022 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 36. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 21.09.2022 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 "Einkaufsmärkte Ansbacher Straße"; Erneute Vorhabensvorstellung durch die Vorhabenträgerin u.a. aufgrund Anregungen der Stadtratsmitglieder in der Sitzung vom 27.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.10.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Stadtratssitzung vom 27.07.2022 wurde das Vorhaben bereits besprochen. In dieser Sitzung wurden folgende Punkte angemerkt:
Es besteht Unverständnis, weshalb keine Möglichkeit besteht das neu geplante Gebäude aufzustocken, dies würde sehr begrüßt werden.
Eine Überdachung der Parkfläche mit einer Installation einer PV-Anlage wird durch den Stadtrat gewünscht. Damit einher geht der Wunsch vor Ort Energie zu erzeugen, diese zu speichern und vor Ort zu verbrauchen.
Anschließend kam die Frage auf, was mit den bestehenden Nutzern während der Baumaßnahme passieren wird.
Abschließend wurde in der Sitzung beschlossen, die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahrens grundsätzlich auch für die neue Konzeption in Aussicht zu stellen.
Dies wurde Herrn Grasser, Fa. Lidl, mitgeteilt und anschließend telefonisch besprochen.
Hierzu ging, die im Anhang beigefügte E-Mail vom 10.08.2022, bei der Stadt als Zusammenfassung ein. 
Mit E-Mail vom 11.08.2022 (siehe Anhang) ergänzte Herr Grasser die Aussagen des Vorhabenträgers.
In der anberaumten Sitzung wird Herr Grasser für Fragen des Gremiums erneut zur Verfügung stehen und auf die bereits aufgeworfenen Fragen eingehen. Ein gesonderter Beschluss ist nicht mehr erforderlich, da die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens auch mit der neuen Konzeption bereits in Aussicht gestellt wurde.
Herr Grasser, Fa. Lidl, möchte jedoch zur Vermeidung von späteren Umplanungen die Rahmenbedingungen nochmals abklären und daher ein umfassendes Meinungsbild des Stadtrates erhalten.

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3. Antrag der Stadtratsmitglieder Brendle-Behnisch & Pfitzer zur Errichtung einer Geh- und Radwegverbindung Weißenbronn / Weiterndorf; Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.10.2022 ö vorberatend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 28.01.2022 beantragen die Stadtratsmitglieder Brendle-Behnisch und Pfitzer die Errichtung eines Geh- und Radweges entlang der Gemeindeverbindungsstraße Weiterndorf – Weißenbronn (s. Anlage).
Entlang der Ortsverbindungsstraße besitzt die Stadt auf ca. 550 Metern Länge einen ca. 4 Meter breiten Grundstücksstreifen westlich der Fahrbahn, der nach vorläufiger Einschätzung zur Planung und Errichtung eines Geh- und Radweges ausreichen würde. In den Ortseinfahrtsbereichen besteht jedoch eine Lücke nach Weiterndorf mit ca. 170 Metern Länge. Nach Weißenbronn beträgt die Lücke ca. 265 Meter (s. Anlage). 
Eine kürzlich durchgeführte Verkehrszählung aus Juli 2022 ergab ein Fahrzeugaufkommen von insgesamt 709 KfZ in 24 Stunden. Ein separater Geh- und Radweg wird ab einem Verkehrsaufkommen von 400 KfZ/h bzw. 2500 KfZ/24h empfohlen.
Vor einer Planung wäre der erforderliche Grunderwerb durchzuführen. Sollte sich dieser als nicht möglich darstellen, so werden keine Alternativen zur Errichtung eines Geh- und Radweges erkannt.
Die Stadtverwaltung merkt an, dass eine straßenverkehrliche Gefahrensituation nicht erkannt wird, d.h. der Geh- und Radweg aus Gründen der Verkehrssicherheit mit Blick auf die geringen Verkehrsfrequenzen nicht erforderlich wäre. Eine außergewöhnliche, über das übliche Maß hinausgehende Gefahrensituation aufgrund der Örtlichkeiten wird ebenfalls nicht erkannt.
Die Finanzierung der Maßnahme, für die bisher keine Kostenschätzung erarbeitet wurde, da bereits der erforderliche Grunderwerb noch offen ist, ist derzeit ebenfalls nicht gesichert. Entsprechende Mittel wurden in der Investitionsplanung für die kommenden Jahre bisher nicht berücksichtigt.
Radfahrende von Weißenbronn nach Heilsbronn können direkt über den Geh- und Radweg entlang der Kreisstraße und Radfahrende von Weiterndorf über die Unterführung der Bundesstraße über die Bauhofstraße (Geh. Und Radweg in der Bauhofstraße bereits in Planung) relativ gefahrlos nach Heilsbronn sowie zurück gelangen. 

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt, zwischen Weißenbronn und Weiterndorf einen Geh- und Radweg zu errichten. Hierfür wird die Verwaltung beauftragt, zunächst die notwendigen Grundstücksverhandlungen zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 15

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt, zunächst die notwendigen Grundstücksverhandlungen für die Errichtung eines Geh- und Radweges zwischen Weißenbronn und Weiterndorf zu führen. Sollten diese nicht erfolgreich verlaufen, so wird die Planung nicht weiterverfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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4. Kalkulation der Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung der Stadt Heilsbronn; Beschluss über Kalkulationszeitraum und Gebührenfestsetzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.10.2022 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2021 beschlossen, die Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung der Stadt Heilsbronn vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband überprüfen zu lassen.
Nach Rücksprache der Verwaltung mit dem BKPV konnte auf eine Nachkalkulation der Beiträge verzichtet werden, da diese sich nach einer überschlägigen Berechnung im Rahmen halten. Die Gebühren wurden durch den BKPV ermittelt.
Aufgrund der massiven Unwägbarkeiten zum aktuellen Zeitpunkt hinsichtlich der Preisentwicklung bei Energie und Rohstoffen sollte jedoch der Kalkulationszeitraum verkürzt werden. Mit einem zweijährigen Kalkulationszeitraum errechnet sich ein durchschnittlicher Gebührenbedarf von

unverändert 1,90 €/ m³.

Der Wasserpreis kann trotz der vorgenommenen umfangreichen Investitionsmaßnahmen in die Sicherung der Wasserversorgung auf dem Niveau der Vorjahre gehalten werden. Kalkulationsgrundlagen sind dabei unter anderem folgende:

1.Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes
Durch den Rückgang des allgemeinen Zinsniveaus ist eine Absenkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 2,5 % auf 1,7 % (analog der aktuellen Kalkulation für Abwasser) geboten.

2. Wassermengen
Die künftigen Wassermengen wurden pro Jahr auf 375.000 m³ festgelegt. Der Durchschnitt der abgerechneten Jahre 2017 bis 2021 beträgt rd. 377.000 m³. Für die kommenden Jahre wird jedoch aufgrund aktueller Energieeinsparungsaufrufen nicht mit einem Anstieg gerechnet.
Im Einzelnen errechnen sich die Gebührensätze pro Jahr im Kalkulationszeitraum für 2023 in Höhe von 1,88 m³ und für 2024 in Höhe von 1,92 €/m³.

Beschluss

Der Kalkulationszeitraum wird verkürzt um zwei Jahre und läuft vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024. Die Gebühr für die Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Heilsbronn wird für diesen Kalkulationszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 auf unverändert 1,90 €/ m³ festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Einrichtung einer Schulkindbetreuung im Gemeindehaus Bürglein; Information über Umfrageergebnis und Beschlussfassung über Umsetzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.10.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Stadtrates am 11.05.2022 wurde eingehend von der Verwaltung über die erforderlichen Voraussetzungen und Auswirkungen (incl. Kosten) einer Schulkindbetreuung in Bürglein informiert.
In dieser Sitzung wurden die erforderlichen Schritte festgelegt und grundsätzlich einer Einrichtung nach Durchführung einer Umfrage zugestimmt.
Am 07.09.2022 wurde von der Grundschule Bürglein die Umfrage zur Schulkindbetreuung Bürglein an die Eltern der 1. – 3. Klassen verteilt. Gleichzeitig wurde die Umfrage an die Eltern der Vorschulkinder des Schulsprengels Bürglein per Post versandt. Die Umfrage musste bis 30.09.2022 zurückgegeben werden. 
Es wurden insgesamt 39 Umfragen abgegeben. Davon benötigen/wünschen 12 Kinder eine Mittagsbetreuung und 2 Kinder würden von ihrem ursprünglichen Betreuungsplatz in die Mittagsbetreuung Bürglein wechseln. Für 21 Kinder ist die Busbetreuung in der bisherigen Form ausreichend. 2 Kinder brauchen keine Schulkindbetreuung, 2 weitere Kinder besuchen den Hort und möchten diesen Platz auch behalten. 
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei einer Umfrage um eine „Stichtagsbetrachtung“ handelt. Auch ist das Umfrageergebnis und der sich daraus ergebende Betreuungsbedarf für die Eltern nicht bindend, da kein Vertrag unterschrieben wurde und sich die Bedarfszahlen auf Grund unterjähriger Kündigungen jederzeit verändern können.
Die Mindestgröße von Mittagsbetreuungsgruppen liegt bei zwölf Schulkindern. In begründeten Ausnahmefällen kann die Zahl für das Zustandekommen einer Gruppe mit Zustimmung der Genehmigungsbehörde geringfügig unterschritten werden. Als Anlage ist ergänzend die Schülerprognose für die Grundschule Bürglein beigefügt.
Ergeben sich während eines Schuljahres Veränderungen bei der Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, die sich mindernd auf die Anzahl der förderfähigen Gruppen auswirken, ist die Regierung hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Sollte von einer dauerhaften Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl auszugehen sein, entscheidet die Regierung nach einer angemessenen Übergangsfrist über das weitere Vorgehen.
Bereits in der Vergangenheit wurde deutlich, dass der angemeldete Betreuungsbedarf nicht immer dem tatsächlichen Bedarf entspricht. So lagen nach der Anmeldewoche 2021 beispielsweise ausreichend Anmeldungen für zwei weitere provisorische Krippengruppen vor. Daraufhin wurde ein Krippen-Provisorium in der Fabrikstraße 1 geschaffen. Hier werden nun 6 Krippenkinder betreut.
Aufgrund der geringen Nachfrage und weil auch die Schülerprognose der Schulleitung weiter rückläufige Schülerzahlen erwartet, ist eine dauerhafte Erfüllung der Mindestkinderzahlen mehr als fraglich.
Seitens der Verwaltung kann aus diesem Grund die Einrichtung einer derartigen Betreuung an der Grundschule Bürglein nicht empfohlen werden.

Beschluss

Der Stadtrat spricht sich für eine Abstimmung mit der Schulleitung der Grundschule Bürglein aus, um die räumlichen Möglichkeiten einer Mittagsbetreuung abzuklären. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, eine erneute verbindliche Abfrage der Elternschaft der 1.-3 Klassen sowie der Vorschulkinder vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.10.2022 ö 6
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6.1. Hundebestandsaufnahme; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.10.2022 ö beschliessend 6.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.01.2022 sprach sich das Gremium einstimmig dafür aus, die Firma Springer Kommunale Dienste, Düren mit einer  Hundebestands-aufnahme in Heilsbronn zu beauftragen. Nach Corona- und Personalbedingter Verzögerung konnte die Maßnahme in der 37. KW abgeschlossen werden.

Eine Auswertung der gesammelten Daten erfolgt in den nächsten Wochen.

Dient zur Kenntnis.

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6.2. Mitgliederversammlung Fußball Förderverein Heilsbronn e. V.; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.10.2022 ö 6.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In Namen vom Fußball Förderverein Heilsbronn e.V. lädt der 1. Vorstand Otto Kupfer das Stadtratsgremium zur Jahreshauptversammlung am 07.11.2022 um 19:00 Uhr in den Gasthof Adler recht herzlich ein.

Die Tagesordnung liegt bei.

Dient zur Kenntnis.

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6.3. Antrag der CSU Fraktion Anreiz zur Installation von Balkon PV-Anlagen zu schaffen;Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.10.2022 ö 6.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Namen der CSU-Fraktion stellt der Vorsitzende Manfred Huber mit Schreiben vom 01.10.2022 (Eingang 04.10.2022) den Antrag zur Bezuschussung von Balkon PV-Anlagen mit mindestens 10 % und max. 100 € der Anschaffungskosten.
Der Antrag wird möglichst zeitnah bearbeitet und dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Dient zur Kenntnis.


Beschlussvorschlag:

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6.4. 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.10.2022 ö 6.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung vom 22.06.2022 wurde dem Stadtratsgremium im Ratsinformationssystem bereit gestellt.

Dient zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag:

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6.5. Jugendratswahl - Einreichung Wahlvorschläge; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.10.2022 ö 6.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Bekanntmachung vom 07.10.2022 können nun Wahlvorschläge für die Wahl des Jugendrates am 11.12.2022 eingereicht werden. Die Bekanntmachung wurde sowohl amtlich über den Schaukasten vor dem Rathaus, als auch online auf den Social Media Kanälen der Stadt Heilsbronn sowie der Homepage veröffentlicht. Auf der Homepage ist es auch möglich die Satzung des Jugendrates einzusehen und den Vordruck zur Einreichung eines Wahlvorschlages herunterzuladen.

Die Wahlvorschläge können bis 28.10.2022 eingereicht werden.

Dient zur Kenntnis.

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6.6. "Für den Blackout gerüstet" Bericht FLZ vom 12.10.2022; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.10.2022 ö 6.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, werte Anwesende, 
auf den o.g. Artikel in der FLZ vom 12.10.22 wurde ich heute von verschiedenen Seiten angesprochen.
Ich habe daraufhin ein entsprechendes Schreiben an das Landratsamt Ansbach gerichtet und um zeitnahe schriftliche Benachrichtigung gebeten, was seitens der Kommunen, in unserem Falle der Stadt Heilsbronn, zu unternehmen wäre.

Dr. Jürgen Pfeiffer
  1. Bürgermeister
Dient zur Kenntnis.

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6.7. Bauvorhaben in Heilsbronn; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.10.2022 ö 6.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Landratsamt Ansbach hat sich zu einem Bauvorhaben in Heilsbronn, welches in unmittelbarer Nähe zu einem privilegiertem landwirtschaftlichen Betrieb in Heilsbronn errichtet werden soll, eindeutig ablehnend geäußert. Die Gründe für die Ablehnung sind vielfältig und verständig. Die Stadt Heilsbronn sieht hinsichtlich dieses Bauvorhabens ihrerseits derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf. Der Bauwerber wäre wohl auch gut beraten gewesen, sich vorher besser zu informieren.
Dient zur Kenntnis.

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6.8. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.10.2022 ö 6.8
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6.9. Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.10.2022 ö 6.9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Stadtrat Gaukler schildert die augenblickliche Durchfahrtsituation durch den Stadtteil Bürglein aufgrund der nicht eindeutigen Umleitungshinweise. Herr Christ verweist auf die Wasserarbeiten des Zweckverbandes und nicht der Stadt Heilsbronn, wird diesen Hinweis entsprechend an den Maßnahmenbeauftragten weiterleiten.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 05.12.2022 10:29 Uhr