Datum: 26.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 20:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Citymanagement Heilsbronn; Vorstellung der aktuellen Tätigkeiten und laufenden Projekte des Citymanagements Heilsbronn
2 Finanzierung der Sommerausstellung 2023 des KunstRaumHeilsbronn
3 Neuerlass Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Heilsbronn (SondernutzungsGebS - SnutzGebS)
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für die Grundstücke FlNrn. 142/4 und 263/2, Gemarkung Heilsbronn, nach § 25 Abs. 1 BauGB
5 Bekanntgaben
5.1 Einladung zum Volkstrauertag am 13.11.2022
5.2 Information über die neuen Verdichter in der Kläranlage Weiterndorf
5.3 Energiesparmaßnahmen und Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung);
5.4 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.08.2022
5.5 Besucherzahlen Freibad; Bekanntgabe
5.6 Erneuerbare Energien; Bekanntgabe

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1. Citymanagement Heilsbronn; Vorstellung der aktuellen Tätigkeiten und laufenden Projekte des Citymanagements Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 40. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.10.2022 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Aufgrund der seinerzeit sehr umfangreichen Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 01.06.2022 wurde darauf verzichtet, das Citymanagement, Büro Planwerk, zur Vorstellung des Tätigkeitsberichtes für das Jahr 2021 einzuladen.
Auf in unterschiedlichen Sitzungen geäußerten Wunsch der Stadtratsmitglieder wurde das Citymanagement Heilsbronn, Herr Aulbach, in die nun anberaumte Sitzung eingeladen, um über die aktuellen Tätigkeiten und Projekte zu berichten.
Dient zur Kenntnis.

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2. Finanzierung der Sommerausstellung 2023 des KunstRaumHeilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 40. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.10.2022 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der KunstRaumHeilsbronn e.V. plant für das Jahr 2023 die Sommerausstellung mit Künstlern, die die letzten 20 Jahre in Heilsbronn präsent waren. Für eine solch große Ausstellung rechnet der Verein mit Finanzmitteln i.H.v. 40.000,00 €. 
Dem Vorschlag, vorgesehene Zuschussmittel für 2024 und 2025 jeweils zur Hälfte als Vorschuss im Jahr 2023 zur Verfügung zu stellen, wurde seitens des KunstRaumHeilsbronn positiv aufgenommen. 
In einem Schreiben vom 31.08.2022 bittet der KunstRaumHeilsbronn e.V. die Stadtverwaltung um weitere Unterstützung in Form von Sondermitteln und Mithilfe des Bauhofs sowie des Kulturreferats. Des Weiteren beantragt der Verein die Übernahme der Kosten für eine Vernissage (Sekt, Wein, Häppchen) bis zu einem max. Betrag von 1.000,00 €. 
Am 19.10.2022 wurde vom Ausschuss für Kultur-, Jugend-, Sozial- und Sportangelegenheiten folgender Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat gefasst:

Beschluss

Der Stadtrat beschließt vorgesehene Zuschussmittel für den KunstRaumHeilsbronn e. V. für 2024 und 2025 jeweils zur Hälfte als Vorschuss im Jahr 2023 zur Verfügung zu stellen. Der Auf- und Abbau der Ausstellung soll mit Leistungen des Bauhofs im kleinen Rahmen unterstützt werden. Die Kosten der Getränke und Appetithäppchen für die Vernissage werden bis zu einem max. Betrag von 1.000,00 € von der Stadt übernommen. Bei der Vernissage wird ein/e Mitarbeiter/in des Amts für Kultur und Tourismus anwesend sein. Weitere Förderungen in Form von Sondermitteln sind zunächst nicht vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Neuerlass Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Heilsbronn (SondernutzungsGebS - SnutzGebS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 40. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.10.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Gebühren zur Sondernutzung werden aktuell durch die „Satzung der Stadt Heilsbronn über die Erhebung von straßenrechtlichen Sondernutzungsgebühren“ erhoben. Die Möglichkeit Gebühren für straßenrechtliche Sondernutzungen durch eine Satzung festzulegen und zu erheben ergibt sich aus Art. 18 Abs. 2a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes. 
In seinem letzten Prüfbericht hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband ebenso diese Satzung überprüft. Er kam hierbei zu dem Ergebnis, dass die Stadt Heilsbronn die Gebührenhöhe prüfen solle und an die aktuelle Zeit anpassen und anheben sollte.
Dies wurde zum Anlass genommen, die Sondernutzungsgebührensatzung zeitgleich an das neue Satzungsmuster anzupassen. Somit orientiert sich der angehängte Satzungsentwurf an dem Satzungsmuster.
Bei den Gebührensätzen wurde darauf geachtet, die Gastronomie in Heilsbronn nicht stärker als bisher zu belasten und diese Gebührensätze (z.B. Außenbestuhlung) gleich zu belassen.

Beschluss

Der Stadtrat ermächtigt den 1. Bürgermeister die anliegende Sondernutzungsgebührensatzung mit den Änderungen zu 13.+14., wonach die Beiträge nach Nutzungstag zu berechnen sind, der Stadt Heilsbronn auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für die Grundstücke FlNrn. 142/4 und 263/2, Gemarkung Heilsbronn, nach § 25 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 40. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.10.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in nicht-öffentlicher Sitzung vom 21.09.2022 die Stadtverwaltung beauftragt, für das Grundstück FlNr. 142/4, Gemarkung Heilsbronn, eine Vorkaufsrechtssatzung zu erlassen.
Ein entsprechender Satzungsentwurf wurde erarbeitet und liegt als Anlage bei.
Anzumerken ist, dass die Vorkaufsrechtssatzung auch auf Grundstück FlNr. 263/2, Gemarkung Heilsbronn, erstreckt wurde. Auch in diesem Bereich wären städtebauliche Maßnahmen der Stadt Heilsbronn denkbar. Ein Lageplan ist in dem anliegenden Satzungsentwurf enthalten.
Als Rechtsfolge der Vorkaufsrechtssatzung stehen der Stadt Heilsbronn bei Grundstücksverkäufen dieser Grundstücke Vorkaufsrechte zu, die auf dieser Grundlage ausgeübt werden können. Die Entscheidung einer konkreten Ausübung obliegt dem Stadtrat.

Beschluss

Der Stadtrat Heilsbronn beschließt die anliegende Vorkaufsrechtssatzung für die Grundstücke FlNr. 142/4 und 263/2, Gemarkung Heilsbronn. Der Erste Bürgermeister wird zur Ausfertigung der Satzung ermächtigt und mit der amtlichen Bekanntmachung der Satzung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 40. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.10.2022 ö 5
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5.1. Einladung zum Volkstrauertag am 13.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 40. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.10.2022 ö 5.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Anlässlich des Volkstrauertages am Sonntag, 13. November 2022, findet um 11:00 Uhr eine Gedenkstunde im Friedhof Heilsbronn statt. Die Stadtratsmitglieder und Ortsprecher werden hierzu eingeladen und um Teilnahme gebeten.
Dient zur Kenntnis.

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5.2. Information über die neuen Verdichter in der Kläranlage Weiterndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 40. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.10.2022 ö 5.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Stadtratssitzung vom 10.03.2021 konnte die Frage nach der täglichen Laufzeit der Generatoren bzw. der Verdichtereinheiten des Belebtbeckens nicht umgehend beantwortet werden.
Im Jahresdurchschnitt lief jeder der alten Generatoren ca. 18 Stunden pro Tag. Seit dem Austausch der Gebläse einschließlich der neuen Belüfter in 2022 wurde eine durchschnittliche Laufzeit von 10 Betriebsstunden pro Tag je Generator aufgezeichnet. 
Einher gehen eine deutlich effizientere Belüftung und wesentlich geringere Lärmbelästigung.
Der durchschnittliche monatliche Stromverbrauch wurde von ca. 34.000 kW/h auf ca. 25.500 kW/h gesenkt.
Dient zur Kenntnis. 

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5.3. Energiesparmaßnahmen und Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung);

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 40. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.10.2022 ö vorberatend 5.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für die Stadt Heilsbronn ist es schon seit vielen Jahren wichtig, schonend mit Ressourcen umzugehen und mit gutem Beispiel voranzugehen.
Deshalb ist bereits vor der aktuellen Energiekrise in Heilsbronn einiges umgesetzt worden, über das noch einmal kurz im Überblick berichtet werden soll.
So hat die Stadt Heilsbronn bereits im Jahr 2015 beschlossen, nur „grünen Strom“ für die Liegenschaften und Einrichtungen der Stadt einzusetzen.
Bereits im Jahr 2011 hat sich die Stadt Heilsbronn ein Klimaschutzkonzept gegeben, zu dem bereits seinerzeit einige Maßnahmen umgesetzt wurden. Erstellt wurde dieses Konzept von der EBA-GmbH Triesdorf und unterstützt vom Bundesministerium für Umwelt. Bereits hierin wurden die Liegenschaften der Stadt untersucht, Verbrauchsdaten erfasst und Alternativen aufgezeigt (Ampelsystem).
Bei jeder Ersatzbeschaffung von Geräten, Fahrzeugen, Heizungsanlagen etc. wird versucht, im wirtschaftlich vertretbaren Rahmen umweltschonende Alternativen zu finden. Allein in den letzten 4 Jahren wurden 7 Heizungsanlagen umgerüstet und Einsparungen von bis zu 30 % erzielt.
Bei notwendigen Dachsanierungen wird die Möglichkeit der Anbringung von Photovoltaik geprüft.
Stichpunktweise kann an folgendes erinnert werden:
Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke auf LED und Absendung der Leuchtkraft (Verbrauch 2012 rd. 410.000 KWh, 2021 rd. 305.000 KWh, trotz neuer Baugebiete etc.)
Versuchsweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung in einem Wohngebiet in 2011
Nachrüstung eines BHKW in der Hohenzollernhalle / Betriebssportgebäude
Zurverfügungstellung von Dächern an die Bürgersolar
Neue Verdichter und Belüfter in der Kläranlage Weiterndorf (durchschn. Stromverbrauch/Monat ca. 25.500 kW/h statt zuvor ca. 34.000 kW/h.
Installation von Bewegungsmeldern in Fluren/Gängen des Rathauses
Umrüstung Arbeitsplatzbeleuchtung in den Verwaltungsgebäuden
Ersatz von Arbeitsplatzdruckern durch Geräte pro Stockwerk
Weihnachtsbeleuchtung auf LED umgestellt
Außenbeleuchtung Bauhof wurde ebenfalls auf LED umgestellt
Beitritt mit städt. Liegenschaften zum Nahwärmenetz Bürglein
Abschluss von Wartungsverträgen für Heizungsanlagen 
Im April wurde Auftrag für erstes E-Fahrzeug für den städt. Bauhof bestellt
All diese Themen wurden in der Projektgruppe in der Verwaltung mit Stadtwerken noch einmal beleuchtet und nach weiteren, darüber hinaus gehenden Möglichkeiten, eingeteilt nach Kurzfristig/operativ, Mittelfristig/Taktisch und Langfristig/Strategisch gegliedert.
Kurzfristig hat sich folgendes sofort umsetzen lassen:
Reduzierung der Raumtemperaturen in Verwaltung und verschiedenen Einrichtungen
Ausschaltung von Warmwasserboilern für Hände-Waschen z.B. im Rathaus, Bürgerservice, Bücherei, Konventhaus u.a. 
Wasser und Beleuchtung von Brunnen ausgeschaltet bzw. reduziert
Teilw. Abschalten von Warmwasser in den Sommerferien in Sportanlagen (sofern möglich)
Freibad wurde ab Mitte August nicht mehr beheizt
Schließung Rathaus am Brückentag Herbstferien (31.10.2022)
Informationen zu Energieeinsparmöglichkeiten an Mieter, Nutzer der Dorfgemeinschaftshäuser und Mitarbeiter gegeben.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Zusammen mit der Projektgruppe werden weitere Möglichkeiten bearbeitet.
Insgesamt bleibt aber auch festzuhalten, dass nicht überall sofort nachhaltige Alternativen finanziell vertretbar sind. Man denke hierzu u.a. an den Austausch funktionierender Heizungsanlagen, Wärmedämmung/Isolierung aller städt. Liegenschaften etc.; hier würde die Erfüllung die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt übersteigen.

Dient zur Kenntnis.

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5.4. 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 40. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.10.2022 ö 5.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.08.2022 wurde dem Stadtratsgremium im Ratsinformationssystem bereit gestellt.

Dient zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag:

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5.5. Besucherzahlen Freibad; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 40. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.10.2022 ö vorberatend 5.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Besucherzahlen des Freibades Heilsbronn haben sich wie folgt entwickelt:
Besucherzahl 2022: 42.239
Besucherzahl 2021: keine Angabe möglich
Besucherzahl 2020: 21.236
Besucherzahl 2019: 44.294
Besucherzahl 2018: 52.547
Für die Freibadsaison 2021 liegen keine Besucherzahlen vor. Aufgrund der damals geltenden Corona-Bestimmungen erfolgte der Zutritt zum Freibad nicht durch das Drehkreuz mit dem Drehkreuzzähler, sondern mit namentlicher Erfassung direkt am Kassenhäuschen. Durch eine Auswertung der Besucherlisten ist eine Ermittlung der Besucherzahlen noch möglich.
Dient zur Kenntnis.

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5.6. Erneuerbare Energien; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 40. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.10.2022 ö 5.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
im Zuge des mit Blick auf den Klimawandel notwendigen Ausbaus der regenerative Energien erreichen uns zunehmend Anfragen von Unternehmen, die Rückeinspeisungen in das Netz unserer Stadtwerke vornehmen wollen. Diesbezüglich müssen wir darauf achten, dass wir auch einer Vielzahl von Eigentümern bereits genehmigter bzw. sich in Planung befindlicher Einfamilienhäuser bzw. Wohnungen die Möglichkeit geben, hinsichtlich eigener umweltfreundlicher Stromerzeugungsanlagen den Stromüberschuss ins Netz der Stadtwerke einspeisen zu können.
1. Bgm. Dr. Pfeiffer

Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 11.01.2023 12:28 Uhr