Datum: 14.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 40. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.10.2022; Anerkennung
2 Jugendbeirat Heilsbronn; Berufung des Jugendbeirates Heilsbronn für die Amtszeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025
3 Mittagsbetreuung in der Grundschule Bürglein; Information über Sachstand und ggf. Beschlussfassung
4 Bauantrag Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, FlNr. 272/118 Gemarkung Heilsbronn Herbststraße
5 § 2b UStG - Geplante Verlängerung des Optionszeitraumes für das bisherige Umsatzsteuerrecht um weitere zwei Jahre
6 Zuschussrichtlinien der Stadt Heilsbronn; Beschluss über eine evtl. Anpassung
7 Jahresbericht 2022
8 Bekanntgaben
8.1 Sitzungstermine 2023 - Rückmeldung Stadtratsgremium -
8.2 Niederschrift der 11. Sitzung der Haupt-und Finanzausschusses vom 23.11.2022
8.3 Feuerwerksverbot Innenstadt Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot nach §24 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
8.4 Geburtstage

zum Seitenanfang

1. Niederschrift der 40. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.10.2022; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 14.12.2022 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 40. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.10.2022 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Jugendbeirat Heilsbronn; Berufung des Jugendbeirates Heilsbronn für die Amtszeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 14.12.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für die Wahl des Heilsbronner Jugendrats gingen folgende Wahlvorschläge ein: Maximilian Bauer, Ben Deeg, Tyron Heinig, Lilly Kreimer, Alina Kreimer, Daniel Kühn, Lucas Lutz, Johanna Prager, Felix Spanner und Alia Trapp.
Nach § 5 Abs. 7 der Satzung zum Jugendrat Heilsbronn kann von der Wahlhandlung abgesehen werden, wenn nicht mehr als 11 Wahlvorschläge eingegangen sind. Die Berufung der Mitglieder erfolgt dann durch Beschluss des Stadtrats.
Die Amtszeit des Jugendrates beträgt nach § 1 Abs. 3 Satz 1 der Jugendratssatzung 2 Jahre, d.h. sie läuft vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024. (anders als in der Bezeichnung des Tagesordnungspunktes angegeben löschen).
Der Jugendbeirat wählt in seiner konstituierenden Sitzung die nach Satzung erforderlichen Organe (Vorsitzenden, etc.). Dem Jugendbeirat steht die Einberufung einer konstituierenden Sitzung frei. Die Einberufung muss nicht zwingend durch die Stadt Heilsbronn erfolgen. Der Jugendbeirat kann also Termin, Örtlichkeit und Tagesordnung selbst festlegen.
Die Stadtverwaltung wünscht dem Jugendbeirat bei seiner vertrauens- und verantwortungsvollen Aufgabe viel Freude und steht für Anfragen oder Anliegen sehr gerne zur Verfügung.

Beschluss

Der Stadtrat beruft Maximilian Bauer, Ben Deeg, Tyron Heinig, Lilly Kreimer, Alina Kreimer, Daniel Kühn, Lucas Lutz, Johanna Prager, Felix Spanner und Alia Trapp als Mitglieder des Heilsbronner Jugendrats für die Amtszeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Mittagsbetreuung in der Grundschule Bürglein; Information über Sachstand und ggf. Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 14.12.2022 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Stadtrates vom 12.10.2022 hat sich der Stadtrat für eine Abstimmung mit der Schulleitung der Grundschule Bürglein ausgesprochen, um die räumlichen Möglichkeiten einer Mittagsbetreuung abzuklären. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, eine erneute verbindliche Abfrage der Elternschaft der 1.-3. Klassen sowie der Vorschulkinder vorzunehmen.
Zu den Räumlichkeiten wurde Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken gehalten, wonach eine Doppelnutzung der Klassenzimmer möglich ist. Es sollten noch andere Räumlichkeiten vorhanden sein. Eigene Räume wären aus pädagogischen Erwägungen zu begrüßen.
Im Erdgeschoss gibt es einen Mehrzweckraum, der für die Mittagsbetreuung genutzt werden könnte und im Obergeschoss den ehemaligen Computerraum. Fr. Brzostowski von der Mittagsbetreuung Heilsbronn hat sich am 07.12.2022 die Räume mit der Schulleitung Bürglein angesehen. Ein Eltern-Infoabend ist für den 19.01.2022 in der Grundschule Bürglein geplant. Die Schulleitung und Fr. Brzostowski (Leitung der Mittagsbetreuung Heilsbronn) begrüßen die Einrichtung einer Mittagsbetreuung in den Räumen der Grundschule Bürglein.
In der STR-Sitzung vom 30.11.2022 wurde über die Gesamtzahl von 15 verbindlichen Anmeldungen informiert.
Nach Auswertung hat sich gezeigt, dass von den 15 verbindlichen Anmeldungen 9 für einen Betreuungszeitraum von lediglich 1 - 2 Tagen und 6 mit für einen Betreuungszeitraum von 3 – 5 Tagen eingingen.
Mit diesen vorliegenden Anmeldezahlen werden die Voraussetzungen für eine zuschussfähige Einrichtung zwar erfüllt, durch die vielen Buchungen in der Kategorie 1-2 Tage werden, sofern sich die Kinder einigermaßen gleichmäßig auf Montag bis Donnerstag verteilen, evtl. 8 bis 9 Kinder täglich zu betreuen sein, so dass eine komfortable Betreuung gewährleistet ist.
Den Personalkosten stehen monatliche Elternbeiträge von insgesamt nur knapp 750 € sowie ein jährlicher Förderbetrag von derzeit 3.323 € gegenüber. Geht man von 2 Betreuungskräften und 15 Wochenstunden aus, würde der Personalaufwand rd. 36.000,00 € pro Jahr betragen.

Beschluss

Ab dem Schuljahr 2023/2024 wird in den Räumen der Grundschule Bürglein eine Mittagsbetreuung (1-gruppig) eingerichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die dazu erforderlichen Schritte vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bauantrag Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, FlNr. 272/118 Gemarkung Heilsbronn Herbststraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 14.12.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss hat in der heutigen Sitzung den Bauantrag zum Projekt der Firma WohnLuxus GmbH zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in der Herbststraße behandelt und einen Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat gefasst. 
Der Antragssteller plant die Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 272/5 Gemarkung Heilsbronn, sowie die Errichtung eines weiteren Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Flurnummer 272/118 Gemarkung Heilsbronn. 
Von Seiten der  Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Bauantrag 1: (Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage)
Bei dem eingereichten Antrag fehlt der notwendige Standsicherheitsnachweis. Dieser wurde auch bis zum heutigen Tage nicht nachgereicht.
Der Antragssteller kann die aufgrund der Stellplatzsatzung erforderlichen 62 Kfz-Stellplätze nicht nachweisen. Es werden lediglich 59 Kfz-Stellplätze auf dem Baugrundstück nachgewiesen. 
Es haben nach Kenntnis der Stadt Heilsbronn nicht alle Nachbarn ihre Zustimmung zu dem Vorhaben erteilt.
Die Verwaltung empfiehlt zu diesem Bauantrag, aufgrund der Abweichung das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
Bauantrag 2: (Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage)
Es werden die Festsetzungen des dort gültigen Bebauungsplanes eingehalten. 
Auch bei diesem Bauvorhaben haben nach Kenntnis der Stadt Heilsbronn nicht alle beteiligten Nachbarn ihre Zustimmung erteilt.
Die Verwaltung empfiehlt eine Erklärung nach Art. 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayBo abzugeben, nach welcher ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, trotz Genehmigungsfreistellung, durchgeführt werden soll. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat nimmt die Bauanträge der Fa. WohnLuxus GmbH (Eingang 17.11.2022) für die Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf Grundstück FlNr. 272/5, Gemarkung Heilsbronn und für die Errichtung von einem Mehrfamilienhaus auf Grundstück FlNr. 272/118, Gemarkung Heilsbronn, so zur Kenntnis.
  2. Eine Reduzierung der Stellplatzanzahl gegenüber den im Bebauungsplan i. V. m. der Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn vorgesehenen insgesamt 62 Kfz-Stellplätzen wird hiermit abgelehnt. Die erforderliche Anzahl der Kfz-Stellplätze muss eingehalten werden.
  3. Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB wird deshalb insoweit versagt und der Bauantrag (Mehrfamilienhäuser A + B) dem Landratsamt Ansbach mit dieser Maßgabe zugeleitet.
  4. Für den Bauantrag Mehrfamilienhaus C wird eine Erklärung nach Art. 58 Abs. 1 Nr. 5 BayBO abgegeben, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. § 2b UStG - Geplante Verlängerung des Optionszeitraumes für das bisherige Umsatzsteuerrecht um weitere zwei Jahre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 14.12.2022 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die meisten Gemeinden befinden sich gerade im Endspurt der Umstellung auf § 2b UStG. Umso überraschender war die Nachricht vom Deutschen Städtetag vom 15.11.2022, dass nach Plänen des Bundesfinanzministeriums der Optionszeitraum (die bestehende Übergangsregelung des § 27 Absatz 22 Satz 3 UStG i. V .m. § 27 Abs. 22a UStG) erneut um zwei Jahre verlängert werden soll. 
Eine solche Verlängerung der Übergangsregelung hätte zur Folge, dass die Städte und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts noch bis einschließlich des Jahres 2024 optional das alte Umsatzsteuerrecht anwenden können. Damit würden die Umsätze der juristischen Personen des öffentlichen Rechts erst ab 1. Januar 2025 den neuen steuerlichen Regeln unterliegen.
Der Deutsche Städtetag geht von einer deutlichen Wahrscheinlichkeit für die Verlängerung des Optionszeitraums aus. Dieser Punkt wird nach Beschlussfassung im Bundestag am 2. Dezember 2022 erst am 16. Dezember 2022 im Bundesrat behandelt. Erst danach kann die Verlängerung als gesichert angesehen werden. 
Option:
  • Städte, die auch nach dem 31.12.2022 weiter das alte Umsatzsteuerrecht anwenden möchten, müssen dazu nach der aktuellen Entwurfsfassung keine gesonderte Erklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt abgeben. Die Verlängerung greift dann automatisch. 
  • Städte, die jedoch ab dem 1. Januar 2023 das neue Umsatzsteuerrecht (§ 2b UStG) anwenden möchten, müssen dazu mit Wirkung zum Beginn des Kalenderjahres 2023 die bisherige Optionserklärung für die Anwendung des alten Besteuerungsregimes gegenüber dem Finanzamt widerrufen. 
Aufgrund der bestehenden Unsicherheit wird vom Bayerischen Gemeindetag empfohlen, den Umstellungsprozess weitgehend unverändert weiterzuführen, bis Klarheit über die Verlängerung der Optionsfrist herrscht. Die Stadtverwaltung wird weiterhin an dem Projekt arbeiten, um alle notwendigen strukturellen Maßnahmen, auch langfristig, für die Einführung der Umsatzbesteuerung nach § 2b UStG vorzubereiten.
Die Gebührenerhöhungen, die aufgrund der Steuerpflicht zu veranlassen wären, könnten durch weitere Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes etwas hinausgezögert werden. Damit würde bspw. die Beschlussfassung über die Erhöhung der Grüngutgebühren aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 23.11.2022 hinfällig werden.
Auch Verwaltungsaufwand und finanzielle, strafrechtliche und reputative Risiken, die sich aus etwaigen Gesetzesverstößen im Zusammenhang mit der richtigen Kategorisierung und Anmeldung der Vorsteuer ergeben könnten, würden so für weitere zwei Jahre wegfallen. Einige Sachverhalte sind auch von höherer Stelle noch nicht konkret steuerlich beurteilt worden bzw. unklar, was die Einordnung und die weitere Vorgehensweise (u. a. Softwareeinstellungen, Erstellung von Richtlinien, Mitarbeiterschulungen etc.) für uns schwierig macht. 
Vom Bayerischen Städtetag werden insbesondere folgende Gründe für die weitere Anwendung des alten Umsatzsteuerrechts benannt, die wir ebenso sehen:
  • Die neue Rechtslage bringt zusätzliche Haushaltsbelastungen mit sich. Gerade – bisher nicht steuerbare – Personalgestellungen würden zu deutlichen Mehrbelastungen führen.
  • Zusätzliche finanzielle Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine sollen vermieden werden. Im Hinblick auf die Umsatzsteuerplicht wurden vielerorts Gebühren und Nutzungsentgelte angehoben (z. B. Parkgebühren, Benutzungsgebühren).
  • Minimierung von steuerlichen Risiken. In Bezug auf § 2b UStG gibt es noch offene Anwendungsfragen, die im Einzelfall von erheblicher Bedeutung sind (z. B. steuerliche Behandlung von Abwassergästen).
  • Verlängerung bringt zusätzliche Zeit, um beispielsweise IT-Fachverfahren zu optimieren oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser auf die neue Rechtslage vorzubereiten.

Beschluss

Für den Fall, dass im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 die Verlängerung der bestehende Übergangsregelung des § 27 Absatz 22 Satz 3 UStG i.V.m. § 27 Abs. 22a UStG um weitere zwei Jahre beschlossen wird, wird die Verwaltung ermächtigt, diesen Zeitraum in Anspruch zu nehmen bzw. der Verlängerung der Option nicht zu widersprechen. Es erfolgt voraussichtlich für weitere zwei Jahre die Anwendung des alten Umsatzsteuerrechts.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Zuschussrichtlinien der Stadt Heilsbronn; Beschluss über eine evtl. Anpassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 14.12.2022 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Stadtrat vom 01.06.2022 wurde die Vorlage sowie eine evtl. Anpassung der bestehenden Zuwendungsrichtlinien der Stadt Heilsbronn befürwortet.
Bisher wurden diese grundsätzlich in Anlehnung an die Landkreisrichtlinien – soweit vorhanden – beschlossen und letztmalig ab 01.07.2020 (Richtlinie Nr. 2 und Nr. 3) sowie ab 01.01.2021 (Richtlinie Nr. 4) geändert.
Im Einzelnen:
Richtlinien für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung des Sports in den Sportvereinen (Nr. 2):
Die aktuell gültigen Richtlinien des Landkreises Ansbach zur Sportförderung wurden eng an die Förderrichtlinien des BLSV angepasst.
Wesentliche Unterschiede zur derzeit gültigen Richtlinie Nr. 2 der Stadt Heilsbronn sind:
1. Generalinstandsetzungen von Sportanlagen werden bereits gefördert, wenn seit dem Neubau oder der letzten Generalinstandsetzung mindestens 10 Jahre verstrichen sind. Davon würden z. B. Schützenvereine profitieren, deren elektronische Schießstände oft bereits nach 20 Jahren erneuert werden müssen.
2. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen mit einem geringeren zuwendungsfähigen Anteil als 5.000 €, analog zu den aktuell gültigen Förderrichtlinien des BLSV.
Zur Veranschaulichung ist ein direkter Vergleich abgedruckt sowie ein Entwurf der Richtlinie Nr. 2, der ab 01.01.2023 so beschlossen werden könnte.

Richtlinien für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung der Denkmalpflege (Nr. 3):
Die aktuell gültigen Richtlinien des Landkreises Ansbach unterscheiden sich inhaltlich nur geringfügig:
Der Landkreis beurteilt die Höhe des denkmalpflegerischen Mehraufwands für Maßnahmen die gleiche Liegenschaft betreffend, die innerhalb von fünf Kalenderjahren ausgeführt wird, als eine Maßnahme (s. Allgemeine Bedingungen unter h). Damit könnte man bei der Richtlinie der Stadt Heilsbronn den Passus Nr. 2 auch streichen (s. Anlage).

Richtlinien für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen und Baumaßnahmen von Trägern der Wohlfahrtspflege (Diakonieverein, Caritas) (Richtlinie Nr. 4):
Für den Landkreis Ansbach hat der Kreistag keine entsprechenden Zuwendungsrichtlinien beschlossen.
Nach einer telefonischen Umfrage bei den Kernfrankengemeinden werden überwiegend Einzelfallentscheidungen im jeweiligen Gemeinderats- bzw. Stadtratsgremium getroffen. Diese bewegen sich im Rahmen unserer geltenden Richtlinien.
Im HFA vom 27.01.2021 sowie im STR vom 10.02.2021 wurden diese Richtlinien letztmalig geändert. Dabei wurde ergänzt, dass die Gewährung eines Zuschusses trotz bestehender staatlicher Baulast nur für den nicht staatlichen Anteil der Baulast möglich ist.
Seitens der Finanzverwaltung besteht kein Änderungsbedarf zu dieser Richtlinie. Eine aktuelle Version dieser gültigen Richtlinien Nr. 4 liegt ebenfalls als Anlage bei.
Hinsichtlich der aktuellen Lage (Pandemie/ Energiekrise/ Baupreissteigerungen/ Angriffskrieg auf die Ukraine) sollten nach Möglichkeit keine Entscheidungen getroffen werden, die für die Stadt Heilsbronn finanzielle Mehrbelastungen bedeuten würden.
Es geht die Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschuss vom 23.11.2022 an den Stadtrat, die geänderten Zuwendungsrichtlinien ab 01.01.2023 neu zu beschließen.

Beschluss 1

Ein Empfehlungsbeschluss aus dem Haupt- und Finanzausschuss liegt vor. Die Richtlinien Nr. 2 und Nr. 3 werden gemäß den vorliegenden Entwürfen geändert. Diese Änderung gilt jeweils ab dem 01.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Fördersatz in den Richtlinien für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung der Denkmalpflege wird analog der Richtlinien für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung des Sports in den Sportvereinen angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 17

zum Seitenanfang

7. Jahresbericht 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 14.12.2022 ö 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Den Lockerungen der seit 2020 akuten Corona-Pandemie stand im Jahr 2022 der Krieg in der Ukraine gegenüber. Dessen weitreichende Folgen in Bezug auch auf die Kommunalfinanzen, die Energieversorgung und notwendige Vorsorgemaßnahmen für einen möglichen Blackout beanspruchen die zur Verfügung stehenden Kapazitäten der Verwaltung in besonderer Weise. Darüber hinaus gewinnt der Klimawandel und die notwendigen Maßnahmen zur Verringerung der CO²-Emmissionen immer mehr an Bedeutung.
U.a. auch die Grundsteuerreform, die die Verwaltung für die städtischen Grundstücke ebenso zu bearbeiten hat und dem Finanzamt melden muss, wie jede Privatperson dies für ihr privates Grundvermögen tun muss und die anstehende Steuerpflicht der Gemeinden, die Umsetzung von Vergaberecht etc.etc. binden unsere Kapazitäten.
Dieser stetig steigende Bürokratiemehraufwand trifft auf nur begrenzt erweiterbare Personalkapazitäten, wodurch die Handlungsfähigkeit der Verwaltung eingeschränkt wird. 
Die Stadtwerke sowie die Stadtkämmerei mit Stadtkasse und Steueramt haben seit Anfang Juli die Räumlichkeiten in der Hauptstraße 8 bezogen und dort ihre Arbeit aufgenommen.
Auch gelten seit 01.08.2022 neue Telefonnummern der Stadtverwaltung, die bereits einige Male im Monatsblatt veröffentlicht wurden und natürlich auf unserer Homepage nachzulesen sind. 

1. Finanzen
Das Gesamtvolumen des Haushaltes 2022 mit Wirtschaftsplan der Stadtwerke beträgt 49.071.600 €; davon wurden bisher knapp 31,14 Mio. € (63,45 %) abgewickelt.
Das Haushaltsjahr 2021 hat mit einem Überschuss von rund 2,55 Mio. € abgeschlossen. Dieser Überschuss wurde an die Rücklage abgeführt.
Verwaltungshaushalt:
Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt blieben insgesamt weitgehend im Rahmen.
Bei den Einnahmen im Verwaltungshaushalt zeichnet sich folgendes Bild ab:
Die Gewerbesteuereinnahmen liegen aktuell bei rd. 6,35 Mio. €, was einer Mehreinnahme gegenüber dem Ansatz (4,2 Mio. €) um rd. 2.151 T€ entspricht. Da die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen nur sehr schwer zu prognostizieren sind, wird der Haushaltsansatz grundsätzlich vorsichtig gebildet.
Mit Schreiben vom 19.11.2021 wurden uns die Beteiligungsbeträge an der Einkommensteuer für das Haushaltsjahr 2022 mitgeteilt. Demnach sind Einnahmen i. H. v. 5.955.300 € zu erwarten. Da im Haushaltsjahr 2022 die Abrechnung für das abgelaufene Haushaltsjahr 2021 gebucht wird und die Prognose mit Unwägbarkeiten behaftet ist, wurde ein Ansatz von 5,5 Mio. € gebildet. Aktuell betragen die Einnahmen nach Eingang der Beteiligungsbeträge für das 3. KVJ 4.568 T€. Nach Eingang der Beteiligungsbeträge für das 4. KVJ wird der Haushaltsansatz vermutlich übertroffen werden.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer A und B liegen im veranschlagten Bereich.
Kassenkredite mussten bisher nicht aufgenommen werden.
Vor diesem Hindergrund werden sich die Schlüsselzuweisungen für 2023 halbieren.
Vermögenshaushalt:
Kreditaufnahmen waren im Haushaltsjahr 2022 zum Bau der neuen Kindertagesstätte in der Bauhofstraße vorgesehen. Ein Abruf des Darlehensbetrages i. H. v. 3.770.800 € erfolgte im August.
Von den veranschlagten Zuwendungen (inkl. Haushaltsreste) in Höhe von insgesamt 8.991.806 € sind bisher 6.018 T€ (66,93 %) eingegangen.
Zum Fortschritt der einzelnen Investitionsmaßnahmen darf auf die folgenden Ausführungen der Fachreferate verwiesen werden.

1.1 Neuregelung der Umsatzbesteuerung für Kommunen (§ 2b UStG)
Aktuelle Entwicklung der Rechtslage
Mit Schreiben des Deutschen Städtetags vom 15.11.2022 erreichte uns nun die Nachricht, dass der Bund die Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht um weitere zwei Jahre plant. Eine solche Verlängerung der Übergangsregelung hätte zur Folge, dass die Stadt Heilsbronn noch bis einschließlich des Jahres 2024 optional das alte Umsatzsteuerrecht anwenden könnte. Damit würden die Umsätze der juristischen Personen des öffentlichen Rechts erst ab 1. Januar 2025 den neuen steuerlichen Regeln unterliegen. Dieser Punkt wird nach Beschlussfassung im Bundestag am 2. Dezember 2022 erst am 16. Dezember 2022 im Bundesrat behandelt. Erst danach kann die Verlängerung als gesichert angesehen werden.
Umstellungsprojekt bei der Stadt Heilsbronn
Diese Verlängerung böte uns die Möglichkeit die derzeitig begonnenen Maßnahmen und umfassenden strukturellen Veränderungen fortzusetzen. 
Der Umstellungsprozess beinhaltet u. a. die Implementierung eines Tax Compliance Management Systems. Hierzu werden sämtliche Verträge und Vereinbarungen der Stadt Heilsbronn zentral gesammelt, verwaltet und auf eine mögliche Umsatzsteuerpflicht geprüft.
In sämtlichen Satzungen, Entgelt- und Gebührenordnungen, Vertragsunterlagen usw. müssen Umsatzsteueranpassungen vorgenommen bzw. entsprechende Klauseln in die Satzungen/Verträge/ Vereinbarungen aufgenommen werden.
Mit den Softwarefirmen müssen (auch bei Verlängerung der Optionsregelung) die Anwendungsprogramme soweit angepasst werden, dass Schriftstücke, Rechnungen, Haushaltsstellen usw. zukünftig den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen durch entsprechende Richtlinien und Rundschreiben (z. B. innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Reverse-Charge/Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) informiert und in der Umsatzsteuerthematik geschult werden.
Einige Sachverhalte sind auch von höherer Stelle noch nicht konkret steuerlich beurteilt worden bzw. unklar, was die Einordnung und die weitere Vorgehensweise für uns schwierig macht.
In Folge der detaillierten Analyse der Einnahmen sind auch neben der Steuerthematik Sachverhalte/Vorgehensweisen aufgetaucht, die in diesem Zug optimierungspflichtig sind.
Die Stadtverwaltung wird weiterhin an dem Projekt arbeiten, um alle notwendigen strukturellen Maßnahmen, auch langfristig, für die Einführung der Umsatzbesteuerung nach § 2b UStG vorzubereiten.

    1. Digitalisierung
1.2.1 Digitalisierung – extern
Behördengänge online erledigen? Mit einem Klick direkt ins Rathaus! Von daheim oder unterwegs, am Wochenende und zu jeder Tageszeit. 
Derzeit stehen 74 Online-Verfahren der Stadt Heilsbronn zur Verfügung. Anfang 2023 wird die Kitaplatz-Bedarfsanmeldung in Betrieb gehen.
Dies Online-Verfahren sind unter folgenden Links zu finden:
       Stadt Heilsbronn        www.heilsbronn.de
       BayernPortal                www.freistaat.bayern.de
       BayernApp                www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/bayernapp
Von den Heilsbronner Bürgerinnen und Bürgern wird das Online-Angebot angenommen. Es gehen in den verschiedenen Abteilungen bereits einige Online-Anträge ein.
Das Online-Angebot wird Zug um Zug erweitert, um die Digitalisierung voranzutreiben, u. a. durch zur Verfügung gestellte Online-Dienste des Freistaates Bayern. 
Mit der Registrierung für eine BayernID ist es außerdem möglich "digital zu unterschreiben".
Bereits seit März 2021 können Zahlungen an die Stadt Heilsbronn auch über Kreditkarte, Paydirekt oder GiroPay geleistet werden, um die medienbruchfreie Nutzung der Online-Dienste zu gewährleisten.
Die Stadt Heilsbronn erhielt am 20. Mai 2022 die Auszeichnung „Digitales Amt“ von Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach. Als „Digitales Amt“ dürfen sich bayerische Kommunen bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im sogenannten BayernPortal verlinkt haben. 
Im März 2022 hat die Stadt Heilsbronn die bestehenden 30 Online-Verfahren aufgestockt, (Kosten: rd. 13.500 Euro zu 90 % gefördert über die Förderrichtlinie digitales Rathaus - FöRdR)
Weitere Informationen zum Label „Digitales Amt“ finden Sie hier: https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-amt

1.2.2 Digitalisierung - intern
Nachdem im Juli 2020 bereits der Rechnungseingang sowie der Rechnungsbearbeitungsprozess (Elektronische Anordnungswesen) komplett digitalisiert wurde, folgte ab 1. November 2022 nun die Einführung der elektronischen Postverteilung. Um die Digitalisierung weiter voranzutreiben und ein effizienteres Arbeiten (u. a. auch im Homeoffice) zu ermöglichen, erfolgt die Verteilung der Eingangspost elektronisch über unser bestehendes Dokumentenmanagementsystem. Dies verursacht keinerlei Kosten. Dokumente, die nicht eingescannt werden können, wie bspw. Baupläne, Werbeprospekte o. ä., müssen weiterhin manuell verteilt werden.

1.3 Datenschutz und Informationssicherheit
Im April 2022 wurde der Stadt Heilsbronn das Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ 2.0 durch das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) verliehen. Dieses Zertifikat ist bis März 2024 gültig. Die Voraussetzungen für den Erhalt dieses Siegels haben wir bereits mit der Einführung und erfolgreichen Auditierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems nach ISIS12 gemäß BayEGovG im Juli 2020 geschaffen. 
Weitere Informationen zum Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ finden Sie hier: https://www.lsi.bayern.de/kommunen/siegel_kommunale_it_sicherheit/index.html
Die fortschreitende Digitalisierung steigert auch die Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit der Kommunen. Informationssicherheit bzw. der Schutz der Daten vor unberechtigtem Zugriff ist uns ein wichtiges Anliegen, um der aktuellen Sicherheitslage gerecht zu werden und die schrittweise Verbesserung der Informationssicherheit und des Datenschutzes in Bayern weiter zu unterstützen.
Von August bis Oktober 2022 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung an einer Online-Schulung „IT-Sicherheit“ mit Zertifikatsabschluss des Landesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik teilgenommen.
Im Bereich Datenschutz wurde durch den Datenschutzbeauftragten am Landratsamt die Software „Datenschutzassistent“ beschafft. Eine umfangreiche Schulung für die Datenschutzkoordinatorin fand im März 2022 statt.
Für 2023 ist gemäß DSGVO eine kostenpflichtige Online-Datenschutzschulung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung geplant. Hier fallen Kosten i. H. v. ca. 7 Euro/Teilnehmer an.
Weitere Sensibilisierungen der Mitarbeiter/innen erfolgen kontinuierlich und fallbezogen durch Rundmails im Haus.
Mit Mitteilung vom 20.07.2022 erhielten wir die Information, dass es im SG 25 Datenschutz und Informationssicherheit für kreisangehörige Gemeinde eine personelle Veränderung geben wird. Der externe Datenschutzbeauftragte der Stadt Heilsbronn Herr Bernd Wimmer wird zum Personalleiter (SGL 12) des Landratsamtes Ansbach bestellt. Am 28.11.2022 erhielten wir nun die Info, dass Herr Bernd Mikolai (seit 2022 behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Ansbach sowie derzeit Leiter der Zensuserhebungsstelle der Stadt Ansbach) derzeit spätestens zum 01.04.2023 als sein Nachfolger die Stelle des ext. Datenschutzbeauftragten antritt. Der genaue Zeitpunkt des nahtlosen Wechsels wird rechtzeitig bekanntgegeben.

1.4 FairTrade
Der FairTrade-Pakt, dem Heilsbronn seit Juni 2020 angehört, besteht mittlerweile aus einem Netzwerk aus 86 Städten, Landkreisen und Gemeinden in der Region. Gemeinsam setzen wir auf nachhaltige Beschaffung und fairen Handel. Im Jahr 2021 wurden gemeinsam nachhaltige Produkte i. H. v. 8,8 Mio. Euro beschafft. 
Im Gesamtvergleich (Relation Ausgabesumme/Einwohnerzahlen) mit weit größeren Städten und Landkreisen schnitt Heilsbronn wieder sehr erfolgreich ab. Bei der Kategorie „Textilien“ belegen wir den 1. Platz, bei den „Lebensmitteln“ steht Heilsbronn auf dem 3. Platz. Im metropolregionsweiten Vergleich steht Heilsbronn insgesamt an 5. Stelle.
Darauf wollen wir uns aber keinesfalls ausruhen und die nachhaltige Beschaffung mit viel Tatkraft weiter fortsetzen und unsere Position sowie unser Handeln noch stärker ausbauen.
Alle Ergebnisse sind unter https://faire-metropolregionnuernberg.de/smart-diagram veröffentlicht.

2. Planen und Bauen
Besonders in 2022 machten sich die gestörten Lieferketten und damit verbundenen starken
Preisschwankungen und Lieferschwierigkeiten in der Baubranche bemerkbar. Dadurch ergeben
sich in vielen Maßnahmen außergewöhnliche Bauzeitverlängerungen. Die laufenden städtischen Baustellen sind auf der Homepage unter „Heilsbronn-baut-um“ veröffentlicht.

2.1. Baumaßnahmen im Überblick

Neugestaltung Marktplatz mit Abteigasse
Abgeschlossen
Sanierung Hauptstraße incl. Umsetzung neuem Parkplatzkonzept
Aktuell laufen Abstimmungen bzgl. Der Parkraumgestaltung mit der Reg. v. Mittelfranken. Im Anschluss kann eine weitere Planung erfolgen, wenn absehbar ist, in welchem Umfang Städtebaufördermittel bereitgestellt werden.
Wohnmobilstellplätze
Die Genehmigung durch das Landratsamt zur Umsetzung liegt bereits seit 12.2020 vor. Die letzten Abstimmungen für die Errichtung laufen.
Für den Betrieb wird eine Satzung ausgearbeitet.  
Sanierung Blumenstraße incl. Wasserleitung und Kanal
Abgeschlossen
Neubau einer Kindertagesstätte in der Bauhofstraße
Alle Gewerke wurden vergeben. Die Außenanlagenarbeiten und der Innenausbau werden demnächst abgeschlossen. Das Projekt befindet sich derzeit noch im Zeitplan um bis Ende des 1. Quartals 2023 den Betrieb aufnehmen zu können.
Gebäudeabriss Ansbacher Straße 10
Um Fördermittel nicht zu gefährden, kann erst nach den Abstimmungen des Parkplatzkonzeptes der Abriss und anschließende Parkplatzerweiterung ausgeschrieben werden.
Fortsamtsgebäude Heilsbronn
Die Immobilien Bayern prüft derzeit die Verkaufsoption an die Stadt Heilsbronn zur Verwendung als Musikschule.
Abwasseranlage Müncherlbach
Der Regelbetrieb des Pumpwerkes wurde aufgenommen. Die wesentlichen Bauarbeiten sind abgeschlossen, Restarbeiten der Tiefbaufirma stehen noch aus.
Erweiterung der Inertabfalldeponie Trachenhöfstatt
Die bauliche Umsetzung des 2. Bauabschnittes der Inertabfalldeponie Trachenhöfstatt befindet sich in der Vorbereitung. Eine Durchführung wird für 2023 -2024 geplant. Das Gutachterbüro Spotka und das Ing.-Büro Christofori und Partner sind beauftragt. Die Vorbereitungsplanungen zur weiteren Vorgehensweise sind in Abstimmung mit dem Landratsamt Ansbach.
Park & Ride Offensive an Bahnhöfen für Fahrradabstellanlagen am Bahnhof Heilsbronn
Es wurden 6 verschieden Standorte für ein Flächenprüfkonzept aufgenommen, auch mit verschiedenen Varianten von Fahrradständern wie z.B. Reihenbügelanlage, einseitig und beidseitig sowie Doppelstockanlage, darüber hinaus ist auch eine Sammelschließanlage mit aufgelistet. Hier ist erst im Vorfeld zu klären welche Auswirkungen seitens der dort gegebenen Bodenbelastungen zu erwarten sind und welche Förderzusagen hier zum Tragen kommen, Kommunale-Richtlinie des BMU (70%) und Förderprogramme der Landesförderung (25%). 
Im Rahmen der Flächenprüfung ist die Altlastensituation der einzelnen Flächen für eine tatsächliche Umsetzungsmöglichkeit der Fahrradabstellanlagen erneut in der Abstimmung mit der DB-Immobilien. Rückmeldung ist weiterhin offen.
Ehemalige Bahnmeisterei
Die Erstellung eines Sanierungsgutachtens wurde nach positiver Rückmeldung der Städtebauförderung beauftragt. Die einzelnen Arbeiten (Vermessung, Tragwerksgutachten und  Schadstoffuntersuchungen) wurden bereits durchgeführt. Aktuell wird das Sanierungsgutachten ausgearbeitet. 
Einbau eines Gitterrostes am Postberg zur Vorbeugung für Starkregenfälle
Die zusätzlichen Einlaufrinnen sind fertiggestellt und an die Hauptsammler angeschlossen.
Altstadtsammler
Die Vermessungsarbeiten zur Anfertigung einer Entwurfsplanung sind im Laufen.

2.2 Baugebiet B5 „Am Mühlbuck“ in Bürglein
Die Erschließungs- und Befestiungsarbeiten im Bereich der neuen Baugrundstücke sind bereits seit Ende 2021 abgeschlossen.
Die Bautätigkeit der meisten Bauherren sind bereits auch schon abgeschlossen. Bis auf drei Baugrundstücke sind alle Wohnhäuser bereits begonnen oder errichtet. Ein Großteil der Neubürger ist auch schon eingezogen.
2.3 ICE-Werk Heilsbronn und Ortsteile
Der geplante Bau eines ICE-Werkes im Großraum Nürnberg wurde zwischenzeitlich soweit vorangetrieben, dass die das Stadtgebiet betreffenden Auswahlstandorte durch die Deutsche Bahn nicht weiterverfolgt werden. 
2.4 Umspannwerk Raitersaich/Gleichstromtrasse Raiterseich – Ludersheim
Nach derzeitigen Kenntnissen wird das Umspannwerk Raitersaich nach Westen verlagert und neu gebaut. Von dort nach östlicher Richtung soll die Gleichstromtrasse nach Ludersheim verlaufen. Nach den derzeitigen Unterlagen wird das Stadtgebiet Heilsbronn von der Gleichstromtrasse nicht betroffen.
2.5 Sachstand Baugebiet B 41 südlich der St.-Gundekarstraße / Ölschaden
Die vom LRA Ansbach angeordneten weiteren Abgrenzungsbohrungen werden nach Rechtskraft der Anordnung nun wohl vom Verursacher des Ölschadens veranlasst. Auch aufgrund dieser Basis kann dann der bereits am 09.10.2019 gefasste Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes weiter verfolgt werden bzw. ggf. für eine Teilfäche des B 41 eine vorhabenbezogene Änderung für ein einzelnes Grundstück durchgeführt werden. 
2.6 Bebauungsplan Nr. B 47 nördlich der Fabrikstraße
Aufstellungsbeschluss wurde durch den Stadtrat am 11.07.2017 gefasst. Aktuell laufen Abstimmungs- und Eigentümergespräche.
2.7 Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25
Zur Ansiedlung eines Lidl-Marktes im Bereich des ehem. REWE-Gebäudes laufen derzeit Vorplanungen durch die Vorhabenträgerin in Abstimmung mit der Stadt Heilsbronn.
2.8 Bebauungsplan Nr. B 50 Am Sonnenfeld – Erweiterung Ost
Für die Erweiterung des Baugebietes Am Sonnenfeld wurde am 15.12.2021 ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Die erforderlichen Gutachten, wie Immissionsschutzgutachten, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, wurden im Laufe des Jahres 2022 beauftragt und eingeholt. In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses am 14.12.2022 wurde die Entwurfsplanung vorberaten.
2.9 Bebauungsplan Nr. B 8 östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg
Zwischenzeitlich wurden die Erschließungsarbeiten durch die Vorhabenträgerin bis auf die Deckschicht hergestellt. Die sieben Einfamilienhäuser sind im Rohbau. Bauanträge für die 3 dort entstehenden Mehrfamilienhäuser wurden eingereicht. Aktuell steht mehrfach das Baugenehmigungsverfahren beim LRA Ansbach hierzu an.
2.10 Bebauungsplan Nr. B 49 Nördlich der Betzendorfer Straße
Für den Bebauungsplan sehr maßgeblich sind die vom Bahnbetrieb ausgehenden Immissionen. Die Bebaubarkeit ist dadurch wohl sehr eingeschränkt möglich. Das nötige Immissionsschutzgutachtens ist in der finalen Bearbeitung. Voraussichtlich im ersten Quartal 2023 kann eine Entwurfsplanung in den Gremien behandelt werden. Die dort ausgesprochene Veränderungssperre muss ggf. verlängert werden.
2.11 Hochwasserschutz
Der Stadtrat hat am 01.12.2021 die Einleitung eines Förderverfahrens für ein Sturzflutenrisikomanagement beschlossen. Damit soll das vorhandene Hochwasserschutzkonzept für das gesamte Stadtgebiet und die Ortsteile überarbeitet werden. Der Zuwendungsantrag wurde am 25.04.2022 bei dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt eingereicht, eine Rückmeldung dazu steht aktuell noch aus.   
2.12 Ehemaliges Brauereigelände Heilsbronn
Nach einem runden Tisch mit den Fraktionsvertretern und Vertretern der Eigentümerfamilie wurde auf deren Wunsch Stillschweigen vereinbart.

3. Schulen und Kindergärten

3.1 Grundschulen Heilsbronn und Bürglein
Im Rahmen des KIP Programmes (80 % Förderung) wurde die Teil-Sanierung der Turnhalle an der Grundschule Heilsbronn angegangen. 
Die Zunahme der Schülerzahlen macht eine Erweiterung der Grundschule Heilsbronn dringend erforderlich. Die äußerst langwierigen Abstimmungsgespräche mit der Schulaufsichtsbehörde und Fördergeber laufen. Durch eine erneute Begehung der Grundschule Heilsbronn u.a. mit Vertretern der Regierung scheint sich nun eine Lösung abzuzeichnen.  Durch die Einbindung weiterer Fachbüros, unter Beteiligung der Regierung von Mittelfranken und in Abstimmung mit der Schule haben wir uns das Ziel gesetzt, einen modernen Schulalltag und qualitativ hochwertige Betreuungsangebote optimal unter einem Dach unterzubringen.
In der Grundschule Heilsbronn werden zum Schuljahresbeginn 2022/2023 mit 4 Eingangsklassen insgesamt 14 Klassen erreicht. Die mobilen Raumreserven auf dem Schulgelände in Heilsbronn mussten auf Kosten der Stadt Heilsbronn nun nochmals erweitert werden.
Die Auftragserteilung für die digitale Ausstattung der Klassenzimmer mit interaktiven Touchdisplays inkl. Zubehör sowie Dokumentenkameras erfolgte noch vor den Sommerferien 2021. Die 1. Lieferung erfolgte Ende März 2022, die 2. Teillieferung Ende Juni 2022. Zusätzlich wurden in 2022 sämtliche Laptops und Tablets inkl. Systembetreuung beschafft. 
  • Gesamtausgaben für beide Grundschulen 2022: 179.000 Euro
Dies entspricht größtenteils der geplanten Ausgaben für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 und ergibt sich daraus, dass die Ausstattung aller Klassenzimmer in einem Gesamtauftrag vergeben und aus Kostengründen (Mengenrabatt, einmalige Anfahrt und Einrichtung) nicht gesplittet wurde.
Es wurden die max. staatl. Mittel für Verkabelung und Ausstattung unserer Schulen mit modernen, digitalen Unterrichtsmitteln beantragt. Eingegangen ist bislang die Fördersumme „Digitalbudget“: 30.618 Euro. Das Förderprogramm „Digitalpakt“ wird erst nach endgültigem Bewilligungsende (spät. 16.05.2024) ausbezahlt. IT-Administrationskosten sind über entsprechende Förderrichtlinien von Bund und Land künftig zusätzlich förderfähig.
Die Förderung Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD) mit der Heilsbronn bereits im Februar 2021 18 Lehrerlaptops (14 GS Heilsbronn, 4 GS Bürglein) beschafft hat, wurde am 17.10.2022 zur Vollausstattung der Schulen (zusätzl. 16 Lehrerlaptops, davon 13 GS Heilsbronn und 3 GS Bürglein) erweitert. 
  • SoLD 1. Ausstattungsrunde:                       Kosten 19.700 Euro Förderung: 18.000 Euro
  • SoLD 2.0 Vollausstattung: voraussichtl. Kosten 19.000 Euro Förderung: 16.000 Euro
    • Hierüber wird im HFA am 25.01.2023 beraten.
Der freiwillige Zuschuss durch die Stadt beträgt nach zustimmendem Beschluss des HFA demnach voraussichtlich 4.700 Euro.
Für die Grundschule in Bürglein wurden ebenfalls die Weichen für eine Sanierung gestellt, der Stadtrat hat dies befürwortet und der erforderliche Zuwendungsantrag wird nun vorbereitet.

3.2 Kindertageseinrichtungen
Der im Herbst 2017 fertig gestellte Erweiterungsbau Peter Pan 2 mit 4 Gruppen, die beiden angegliederten Provisorien sowie die zum Jahresbeginn 2020 gestartete, neue städt. Kindertageseinrichtung Sonnenblume sind, ebenso, wie die weiteren Kindertagesstätten in Heilsbronn, fast vollständig belegt. 

Ergänzend zum bestehenden Betreuungsangebot wurde im Mai 2022 eine weitere provisorische Krippengruppe in der Fabrikstraße 1a an die Kindertageseinrichtung Sonnenblume angegliedert. Diese weitere Gruppe dient der Vermeidung sowie Vorbeugung einer zentralen Warteliste bis der Kita-Neubau an der Bauhofstraße betriebsbereit ist. 

Da ein weiterer Anstieg der zu betreuenden Kinder in nächster Zeit absehbar ist und die Provisorien nicht dauerhaft betrieben werden können, wurde von der Kindertagesstättenaufsicht eine 8-Gruppige Kindertageseinrichtung, bestehend aus 5 Krippen- und 3 Kindergartengruppen, befürwortet.
Der Stadtrat stellte im Dezember 2022 auch die Weichen für einen Erhalt der Kindertagesstätte „Sonnenblume“. 
An der Grundschule Heilsbronn mussten für den Hort auch zum Schuljahresbeginn 2022/23 ergänzend wieder Räumlichkeiten außerhalb der ursprünglichen Horträume bereitgestellt werden.

Die Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung an der Grundschule Heilsbronn wurden vorübergehend um das Bungalow in der Nürnberger Str. 1 ergänzt, bis die Umbauphase beginnt. So konnte auch hier der Großteil des Bedarfs bedient werden.  
Mit der Vorbereitung einer Mittagsbetreuung an der Grundschule Bürglein wurde begonnen, so dass vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung im Stadtrat im September 2023 der Betrieb aufgenommen werden könnte. 
4. Breitbandversorgung
4.1 Ausbau nach der Bay. Gigabitrichtlinie
Der Stadtrat Heilsbronn hat am 22.07.2020 beschlossen, den weiteren Breitbandausbau im gesamten Stadtgebiet weiter voran zu treiben.
Dazu nimmt die Stadt Heilsbronn am Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie teil. Ziel dieses Förderprozesses ist es, jeden privaten Haushalt mit mindestens 200 Mbit/s und jeden gewerblichen Anschluss mit mindestens 1 Gbit/s zu versorgen.
Derzeit laufen in Zusammenarbeit mit dem Markt Dietenhofen die Ausschreibungen für den Breitbandausbau. Bis Ende des Jahres wird mit konkreten Ergebnissen gerechnet. Die Ergebnisse liegen mittlerweile vor und werden aktuell ausgewertet. 
4.2 Ausbau der Deutschen Glasfaser 
Die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH führt aktuell nach erfolgreicher Nachfragebündelung im Vorjahr Arbeiten zur Errichtung eines eigenen Glasfasernetzes durch. Der Ausbau wird voraussichtlich noch das komplette Jahr 2023 über andauern. Ein genauer Fertigstellungstermin der Bauarbeiten liegt uns aktuell nicht vor. Mit den ersten Kundenaktivierungen ist frühestens im Frühjahr 2023 zu rechnen.   
4.3 Allgemeines
Auf der Homepage der Stadt Heilsbronn kann sich jedermann über die aktuell vor Ort verfügbaren Bandbreiten informieren. 
Wirtschaft-> Breitbanderschließung->Bitratenanalyse https://bitratenkarte.de/an/heilsbronn

5. Kultur & Städtepartnerschaften, Tourismus
5.1 Städtische Veranstaltungstermine im Jahr 2022
Folgende Veranstaltungen konnten planmäßig stattfinden:
    • 24 Jan.                        Vortragsreihe « Kennen Sie Heilsbronn ? Wirklich ? – 
                                       Immer noch heißt Heilsbronn Kloasder - Warum? »
    • 11. Feb.                        Lichtmesswochenmarkt
    • 21. Feb.                         Vortragsreihe « Kennen Sie Heilsbronn ? Wirklich ? – 
                                       Heilsbronn ist ein Hohenzollernort – Wieso ? »
    • 9. – 13. März                         Freizeitmesse Nürnberg (Kernfranken)
    • 21. März                        Vortragsreihe « Kennen Sie Heilsbronn ? Wirklich ? – 
                                       Die Stadt Heilsbronn – Woher & Wohin ? »
    • 9. April                        Tanz in den Mai
    • 7. Mai – 7. Juni                Fotowettbewerb « Perspektivenwechsel »
    • 2.- 6. Juni                        Besuch aus der Partnerstadt Objat 
    • 24. – 26. Juni                        Kultur im Kreuzgang 
    • 3. Juli                                Klassik im Garten
    • 22. – 24. Juli                        Stadtfest
    • Jeden Freitag        bis 
      5. August                        Wochenmarkt

Folgende Veranstaltungen mussten leider aufgrund von Corona-Regelungen entfallen:
    • 8. Jan                                Neujahrskonzert
    • 26. Feb                        Seniorenfasching (Kernfranken)
    • 2. April                        Frühjahrskonzert

5.2 Kernfranken (Touristischer Bereich)
Die Veranstaltung Seniorenfasching musste aufgrund der Pandemie abgesagt werden. Die Seniorenveranstaltungen Tanz in den Mai und Herbsttanz konnten wie geplant, teilweise unter geltenden Corona-Auflagen stattfinden und wurden sehr gut besucht. Auf der Freizeitmesse in Nürnberg konnte sich Heilsbronn und die Region Kernfranken mit einem neu gestaltetem Stand bestens präsentieren und die Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Die Treffen der Allianz fanden sowohl über Online-Meetings als auch Vor-Ort statt. Die Gruppe entwickelte wieder einen gemeinsam Programmpunkt für den Ferienspaß 2022 mit Kernfrankens Fotowettbewerb « Ferien daham – Dein Lieblinsplatz in Kernfranken » Ein zweites Kernfrankenfest ist in Planung. Der genaue Termin hierfür steht noch nicht fest. Weitere touristische Projekte, wie die Neuauflagen der Kernfranken-Broschüren sind für das Jahr 2023 geplant. 

5.3 Ferienspaß-Aktion 
Das diesjährige Programm konnte in diesem Jahr wieder wie gewohnt stattfinden. Insgesamt wurden 35 Programmpunkte von 22 Veranstaltern zusammengestellt (z.B. Reiten, Kino, Escape Room, Kochkurs, Musicalwoche, etc.) 250 Kinder haben teilgenommen (126xMädchen, 124x Jungs). Die Stadtverwaltung bot Ausflüge in den Nürnberger Tiergarten, zum Petersdorfer Flugplatz sowie zum Wakepark Brombachsee an. 

5.4 Städtepartnerschaft mit Objat 
Am verlängerten Pfingstwochenende vom 3.-6. Juni 2022 konnte Heilsbronn rund 40 Gäste aus der Partnerstadt Objat willkommen heißen und auf 33 Jahre Partnerschaft anstoßen. Durch die Unterstützung des Freundeskreises „Les amis d‘ Objat“, den Gastfamilien, dem SV Bürglein, der Stadtkapelle, den Heilsbronner Musikanten sowie der „Gassenband“ um Christl Opp und dem ukrainischen Kinderchor, der Gästeführerin C. Diefenbacher, den evangelischen und katholischen Pfarrern, der Familie Corino und vielen weiteren engagierten Helferinnen und Helfern sowie Dolmetscherinnen und Dolmetschern konnte ein vielseitiges und abwechslungsreiches Programm für die französischen Freunde geboten werden. Weiterhin erwarteten die Mitglieder der Stadtkapelle Heilsbronn den Besuch der Banda d‘ Objat am 22. – 24. Juli 2022. (zeitgleich zum Stadtfest 2022). Neben einem vielseitigen Programm, welches die Stadtkapelle organisierte, beteiligten sich die Banda d‘ Objat zusammen mit der Stadtkapelle am Stadtfest-Programm mit musikalischen Showeinlagen. 

5.5. Öffentlichkeitsarbeit
Die Stadtverwaltung verfolgte die aktive Anzeigenschaltung in verschiedenen Magazinen und die Neuauflage von Broschüren, wie der Heilsbronner Wanderkarte. Der Fokus lag dabei bei der Bewerbung der Region als Tourismusziel sowie den geplanten Veranstaltungen. Weiterhin hat das Amt für Kultur und Tourismus seinen digitalen Auftritt mit der Einführung eines monatlichen Newsletters erweitert.  

5.6 Wochenmarkt
Der Wochenmarkt fand bis einschließlich zum 5. August 2022 freitags von 10.00 – 15.00 Uhr am Marktplatz Heilsbronn statt. Der Markt wurde regelmäßig über das Citymanagement und das Amt für Kultur und Tourismus über Beiträge im Monatsblatt, im Habewind, über Social-Media-Kanäle und über Beschilderungen, Plakete, Flyer sowie geplante Aktionen beworben. Da im vergangen Jahr die Zahl der Einkäuferinnen und Einkäufer stark zurückging, wurde eine Bürgerbefragung durchgeführt und ausgewertet. Ein Teil der MarktbeschickerInnen hatten auf das rückläufige Kundenaufkommen mit geänderten Standzeiten reagiert. Einige von Ihnen waren zuletzt von 9:00 bis 13:00 anwesend, andere wiederum konnten erst ab 13:00 kommen oder entschieden sich, aufgrund des Umsatzes nur noch 1-mal im Monat Ihre Waren anbieten, ein Kompromiss zwischen allen MarktbeschickerInnen konnte nicht gefunden werden. Daher wurde die Entscheidung getroffen, den Heilsbronner Wochenmarkt aufzulösen. Es besteht für alle MarktbeschickerInnen weiterhin die Möglichkeit, Ihren Stand nach einer Genehmigung auf dem Marktplatz aufzustellen. Bisher wurde dieses Angebot von drei der MarktbeschickerInnen rege genutzt. (Stand: 22.11.22)

5.7 Gästeführerkreis
Bei Treffen des Gästeführerkreises wird die Aussicht zukünftiger Gästeführungen, dessen Bewerbung, die Planung des Denkmal- und Hohenzollerntags und Weiteres besprochen. Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Gästeführerkreises organisierten Im Frühjahr die Veranstaltungsreihe « Kennen Sie Heilsbronn – Wirklich ? », welche erfolgreich angenommen wurde. Die Planungen einer zukünftigen Ausbildung neuer GästeführerInnen mussten zunächst ruhen, da die Nachfrage zu gering erschien.  

5.7 Sonstiges
Das Amt für Kultur und Tourismus wirkte u. a. bei der Hohenzollern-Webseite, dem Auftritt beim Verband « Romantisches Franken », dem Stadtradeln und sonstigen Veranstaltungen mit. 
Das Amt für Kultur und Tourismus beauftragte die Aufstellung von zwei digitalen Touchscreen-Informationsterminals im Stadtgebiet. (Konventhaus & Bahnhof) An ihnen sind umfangreiche und aktuelle Informationen zum Stadtgeschehen abrufbar.


6. Stadtwerke
  • Wasserversorgung
    • Tiefbrunnen 5 – Stockwerkstrennung und Neuausbau; Ausführung in der Umsetzung, Ende der Sanierung voraussichtlich Frühjahr 2023
    • Unterhaltsarbeiten in der Wasserversorgung, Rohrnetz und Hausanschlüsse
    • Zählerwechsel, eingeschränkt aufgrund von Corona

  • Stromversorgung
    • 20 kV-Kabelstrecken Sanierung
    • Neubau TS Herbststraße 
    • Sanierung, Erweiterung und Unterhalt im Niederspannungsnetz 400V
    • Mittelspannung 20 kV-Schutztechnik, Ausbau, Erweiterung
    • Fernwirktechnik, Ausbau Prozessleitsystem
    • Zählerwechsel, eingeschränkt aufgrund von Corona

  • Straßenbeleuchtung
    • Erweiterung, Sanierung und Unterhalt der Straßenbeleuchtung im Netzgebiet der Stadtwerke und in den Stadtteilen
    • Umstellung der Altanlagen auf Neuanlagen in LED-Technik, Förderung durch BMU Z.U.G
    • Umstellung auf AstroDimm Leuchtmittel in den Stadtteilen

  • Elektromobilität         
    • Ausbau Infrastruktur Elektromobilität; Mitglied im Ladeverbund+; 64 Stadt- und Gemeindewerke angeschlossen, gehört gemessen an seiner Anzahl an Ladestationen zu den 10 größten Ladeverbunden Deutschlands
    • Ladesäulen NEU: Standorte Parkplatz  in Ansbacher Straße und Hohenzollernhalle

  • Marketing, Vertrieb, Dienstleistungen
    • Kundenbindung, Neugewinnung, Service Erweiterung, Förderprogramme
    • Stromprodukte 100 % Grün – Heilsbronn Natur
    • Kostenloser 24 Std. Bereitschaftsdienst
    • Kundenportal auf Homepage Stadtwerke Heilsbronn

  • Freibad
    • Austausch der Beckenwasserpumpen im Freibad Heilsbronn mit Zuwendung aus den Mitteln der nationalen klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Z.U.G.
    • Planung für den Austausch der bestehenden Solarabsorber-Anlage am Dach des Freibads ca. 410 m²
    • Unterhaltsmaßnahmen in Gebäude, E-Schaltschränke, Wasseraufbereitung, Steuerungs- und Regeltechnik für die Wasseraufbereitung, Energieoptimierung

  • Energiecontrolling
    • Betreuung und Beratung zur energetischen Sanierung des städtischen Bauhofs in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro IGA Ansbach
    • Teilnahme am Programm „Energiecoaching Plus Mittelfranken“
    • Teilnahme am Projekt Nahwärmenetz Bürglein mit den Liegenschaften Grundschule und Feuerwehrhaus
    • Vorbereitung einer PV-Anlage auf dem neuen Kindergarten in der Bauhofstraße
    • Abschaltung der Anstrahlungen an allen öffentlichen Gebäuden

                                                                                                                               


7. Sonstiges
7.1 Seniorenbeirat/Jugendrat
Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Gründung eines Jugendrates durch den Jugendbeauftragten, beteiligte Stadtratsmitglieder sowie engagierte Jugendliche.
Die Amtszeit des Seniorenbeirates endete im Oktober 2022. Da sich keine Interessenten gemeldet haben, wird das Gremium erstmal nicht besetzt werden. Der Seniorenbeauftragte Horst Bell ist noch bis einschließlich April 2023 im Amt und wird bis zu diesem Zeitpunkt auch die monatliche Seniorensprechstunde anbieten.

7.2 Flüchtlingssituation Ukraine
In Heilsbronn befinden sich aktuell zwischen 80 und 90 Ukraine-Flüchtlinge. Durch großes bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement war es von Beginn an möglich, die Unterbringung und Betreuung ankommender Flüchtlinge sicherzustellen.

7.3 LAG Rangau
Am 17.05.2022 fand die Gründungsveranstaltung der LAG Rangau statt. Zwischenzeitlich wurde auch die Ländliche Entwicklungsstrategie ausgearbeitet und zur Anerkennung eingereicht.

8. Statistik
8.1. Einwohnerzahlen
Die Einwohnerzahl beläuft sich zum 12.12.2022 auf 10.036. 

8.2. Standesamt (Stand: 12.12.2022)

Geburten hatten wir in diesem Jahr bisher                                        93
Eheschließungen                                                                48
Sterbefälle                                                                        105

8.3. Gewerbewesen (Stand:12.12.2022)

Gewerbeanmeldungen:                                                        82
Gewerbeabmeldungen:                                                        67

Erster Bürgermeister Pfeiffer bedankt sich beim Stadtratsgremium sowie bei der Verwaltung für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. 
Besonderer Dank geht auch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt für das Engagement in der Pandemiezeit. 
Er dankt der Bevölkerung für das bisher gezeigte Verständnis in dieser Zeit und bittet weiter um Zusammenhalt, gegenseitige Rücksichtnahme und wünscht viel Zuversicht.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 14.12.2022 ö 8
zum Seitenanfang

8.1. Sitzungstermine 2023 - Rückmeldung Stadtratsgremium -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 14.12.2022 ö 8.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Sitzungstermine 2023 bis zum Januar 2024 befanden sich in der Bekanntgabe in der Stadtratssitzung am 15.11.2022. Es erfolgten bislang keine Änderungswünsche. Die Sitzungen werden im Ratsinformationssystem bereitgestellt.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

8.2. Niederschrift der 11. Sitzung der Haupt-und Finanzausschusses vom 23.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 14.12.2022 ö 8.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2022 wurde im Ratsinformationssystem bereitgestellt.

Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

8.3. Feuerwerksverbot Innenstadt Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot nach §24 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 14.12.2022 ö beschliessend 8.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Wie bereits in den letzten Jahren wird für den Innenstadtbereich wieder ein Feuerwerksverbot an Silvester durch eine Allgemeinverfügung geregelt. Immer wieder kam es, auch aus angetrunkenem Übermut heraus, zum leichtfertigen und unsachgemäßen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen in der Altstadt. Dies führt zu einem erheblichen Gefahrenrisiko für Personen und der Bausubstanz der historischen Gebäude der Innenstadt.
Nach § 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprenV) dürfen am 31. Dezember und am 1. Januar pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (einfaches Silvesterfeuerwerk) ohne Genehmigung abgebrannt werden.
Ein entsprechendes Verbot zum Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2 ist durch den Erlass einer Allgemeinverfügung nach § 24 Abs. Abs. 2 1. SprengV durch die Stadt Heilsbronn möglich. In einer solchen Allgemeinverfügung wird das Abbrennverbot auf bestimmte Plätze und Straßenzüge beschränkt.
Die Allgemeinverfügung wird sich vom 31.12.2022 bis 01.01.2023 auf die nachfolgenden Straßen und Plätze beschränken: Hauptstraße, Turmstraße, Kammereckerplatz, Lindenplatz, Lindenplatz zum Klosterweiher („Weihergängle“), Spitalgasse, Pfarrgasse, Mühlgasse, Abteigasse, Münsterplatz, Marktplatz.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

8.4. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 14.12.2022 ö 8.4
Datenstand vom 16.02.2023 10:10 Uhr