Datum: 14.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:23 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 21. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 30.11.2022
2 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
2.1 Bauantrag Neuerrichtung eines Havariewalles mit Rückhaltebecken FlNr. 32 Gemarkung Bonnhof, Bürgleiner Str. 19
2.2 Bauantrag Anbau einer Garage an das best. Lagergebäude, FlNr. 23 Gemarkung Betzendorf, Betzendorf 3
2.3 Bauantrag Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, FlNr. 272/118 Gemarkung Heilsbronn Herbststraße
3 Bebauungsplan Nr. B 50 "Am Sonnenfeld - Erweiterung Ost"; Vorberatung der Entwurfsplanung, ggf. Empfehlungsbeschluss
4 Gehweg Schleifweg Weiterndorf
5 Sanierung des Gymnastikhallenumkleidendaches

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1. Niederschrift der 21. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 30.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 14.12.2022 ö beschliessend 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 21. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 30.11.2022 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der 21. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 30.11.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 14.12.2022 ö 2
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2.1. Bauantrag Neuerrichtung eines Havariewalles mit Rückhaltebecken FlNr. 32 Gemarkung Bonnhof, Bürgleiner Str. 19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 14.12.2022 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau eines Havariewalls mit Rückhaltebeckens auf Fl.Nr. 32 Gemarkung Bonnhof.
Es ist geplant, die Biogasanlage um eine Umwallung zu ergänzen. Wie gesetzlich vorgeschrieben, wird dadurch für den Havariefall vorgesorgt. Der Fermenter soll eine Einhausung bzw. Havariemauer aus Betonschalungssteinen erhalten. Am Nachgärer/ Gärrestlager ist das südliche und westliche Gelände höher, deshalb fasst hier eine ca. 1,5 m hohe Anfüllung den Behälter ein. Die Anfüllung am Gärrestlager wird zwischen Maschinenhalle und Fermenter mit einer Wand aus Betonschalungssteinen vor Abrutschen bzw. Erosion geschützt. Der Nachgärer/Gärrestlager hat ein Havarievolumen zzgl. Regenmenge von 213 m³. Das Rückhaltebecken wird nördlich auf der bisherigen Wiese über eine Abgrabung erstellt (Rückhaltevolumen 231 m³). Eine Bepflanzung des Erdwalls ist möglich.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist nach
§ 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen. Im Außenbereich ist das Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert und eine Privilegierung vorliegt. Die Privilegierung liegt vor, da das Vorhaben einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die Erschließung ist gesichert und öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
Der Flächennutzungsplan weist die vorgesehene Fläche als Grünfläche aus.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Havariewalls mit Rückhaltebeckens auf Fl.Nr. 32 Gemarkung Bonnhof wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.2. Bauantrag Anbau einer Garage an das best. Lagergebäude, FlNr. 23 Gemarkung Betzendorf, Betzendorf 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 14.12.2022 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Bauantragsteller planen den Anbau einer Garage an das best. Lagergebäude auf Flurnummer 23, Gemarkung Betzendorf
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Geplant ist der Anbau einer Garage mit einer Grundfläche von 45,48 m². Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Anbau einer Garage an das best. Lagergebäude auf Flurnummer 23, Gemarkung Betzendorf wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.3. Bauantrag Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, FlNr. 272/118 Gemarkung Heilsbronn Herbststraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 14.12.2022 ö vorberatend 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller plant die Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 272/5 Gemarkung Heilsbronn, sowie die Errichtung eines weiteren Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Flurnummer 272/118 Gemarkung Heilsbronn. 
Von Seiten der  Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Bauantrag 1: (Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage)
Bei dem eingereichten Antrag fehlt der notwendige Standsicherheitsnachweis. Dieser wurde auch bis zum heutigen Tage nicht nachgereicht.
Der Antragssteller kann die aufgrund der Stellplatzsatzung erforderlichen 62 Kfz-Stellplätze nicht nachweise. Es werden lediglich 59 Kfz-Stellplätze auf dem Baugrundstück nachgewiesen. 
Es haben nach Kenntnis der Stadt Heilsbronn nicht alle Nachbarn ihre Zustimmung zu dem Vorhaben erteilt.
Die Verwaltung empfiehlt zu diesem Bauantrag, aufgrund der Abweichung das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
Bauantrag 2:  (Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage)
Es werden die Festsetzungen des dort gültigen Bebauungsplanes eingehalten. 
Auch bei diesem Bauvorhaben haben nach Kenntnis der Stadt Heilsbronn nicht alle beteiligten Nachbarn ihre Zustimmung erteilt.
Die Verwaltung empfiehlt eine Erklärung nach Art. 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayBo abzugeben, nach welcher ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, trotz Genehmigungsfreistellung, durchgeführt werden soll. 

Die Eingabepläne in PDF-Format sind zum Stand vom 09.12.2022 noch nicht vorhanden.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat:
  1. Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss nimmt die Bauanträge der Fa. WohnLuxus GmbH (Eingang 17.11.2022) für die Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf Grundstück FlNr. 272/5, Gemarkung Heilsbronn und für die Errichtung von einem Mehrfamilienhaus auf Grundstück FlNr. 272/118, Gemarkung Heilsbronn, so zur Kenntnis.
  2. Eine Reduzierung der Stellplatzanzahl gegenüber den im Bebauungsplan i. V. m. der Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn vorgesehenen insgesamt 62 Kfz-Stellplätzen wird hiermit abgelehnt. Die erforderliche Anzahl der Kfz-Stellplätze muss eingehalten werden.
  3. Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB wird deshalb insoweit versagt und der Bauantrag (Mehrfamilienhäuser A + B) dem Landratsamt Ansbach mit dieser Maßgabe zugeleitet.
  4. Für den Bauantrag Mehrfamilienhaus C wird eine Erklärung nach Art. 58 Abs. 1 Nr. 5 BayBO abgegeben, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan Nr. B 50 "Am Sonnenfeld - Erweiterung Ost"; Vorberatung der Entwurfsplanung, ggf. Empfehlungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 14.12.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat vor fast genau einem Jahr in der öffentlichen Sitzung vom 15.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. B 50 "Am Sonnenfeld - Erweiterung Ost" beschlossen.
Im Laufe des Jahres wurde die erforderlichen Begutachtungen durchgeführt, wie eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, eine schalltechnische Untersuchung des Planungsgebietes sowie die Feststellungen zum dortigen Bodendenkmal eingeholt. Die wesentlichen Ergebnisse hieraus wird Herr Bierwagen vom IB Christofori und Partner in der heutigen Vorberatung der daraufhin aktualisierten Entwurfsplanung vorstellen.
Hinzuweisen ist, dass bezüglich des vermuteten Bodendenkmals noch weitere Untersuchungen ausstehen, welche die Eigentümer der dortigen Grundstücke bisher auch nach Bitten der Stadtverwaltung nicht veranlassten. Der Bereich ist deshalb entsprechend zu kartieren und hierzu Festsetzungen zur Bebaubarkeit aufzunehmen. Der Bereich betrifft auch die Erschließungsanlagen. Ohne die notwendigen Untersuchungen dieses kartierten Bereiches ist der Bebauungsplan nicht umsetzbar.
Die Anregungen des Stadtrates wurden aktuell in dieser Entwurfsplanung aufgegriffen und deshalb eine Variante 2 zusätzlich beauftragt, welche eine deutlich verdichtete Bebauung des Planungsgebietes vorsieht. Es wären sogar 10 bis maximal 12 Wohneinheiten denkbar.
Der bisher bestehende Geh- und Radweg wurde in die Planung aufgenommen. Die Erschließung der Bauparzellen ist wie in der vorausgegangenen Planung zum Baugebiet „Am Sonnenfeld“ über die Ortsstraße Am Philosophenweg / Freibad und Am Sonnenfeld vorgesehen. Begünstigend dazu werden die bereits so ausgebauten Straßen im Baugebiet Am Sonnenfeld durch einen Ringschluss verbunden und die Erweiterungsfläche damit kostengünstig und unter sehr minimalem Flächenverbrauch hergestellt. Hierdurch ist auch eine verdichtetere Bebauung möglich.
Die bereits so ausgebauten Straßen im Baugebiet Am Sonnenfeld werden durch einen Ringschluss verbunden und die Erweiterungsfläche damit kostengünstig und unter minimalem Flächenverbrauch für die öffentlichen Verkehrsflächen erschlossen. Aufgegriffen wird in der Ausbauplanung zum Baugebiet jedoch der Hinweis aus dem Gremium, den Geh- und Radweg vom Baugebiet Am Sonnenfeld zur Schützenstraße so zu ertüchtigen, dass eine Notzuwegung für Rettungskräfte möglich wird. Die mehrmals geäußerte verkehrsrechtliche Stellungnahme der PI Heilsbronn zur Verkehrssituation wird somit eingehalten.
In der heutigen Sitzung werden die gewünschten Planungen vorgestellt, insbesondere im Hinblick auf die Varianten. Im Anschluss würde das Ingenieurbüro die Planung und die textlichen Festsetzungen so ausarbeiten, dass die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zeitnah möglich wird.
Zur Beratung und Beschlussfassung.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss stimmt der Entwurfsplanung
  1. Variante 1
  2. Variante 2
vom 05.12.2022 zu / mit folgenden Änderungen zu:
  • Änderung 1
  • Änderung 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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4. Gehweg Schleifweg Weiterndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 14.12.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 04.09.2022 ging ein Antrag aus der Bürgerschaft in der Bauverwaltung ein, welcher zum Inhalt hatte, den Fußgängerweg vor dem Anwesen FlNr. 32 Gemarkung Weiterndorf (Schleifweg 13) zurückzubauen und zu renaturieren. 
Die Verwaltung hat folgende Anmerkungen zu dem Antrag:
Der Fußgängerweg vor o.g. Grundstück ist  der einzige Fußgängerweg in diesem Bereich und hat, sowohl vor als auch nach dem Grundstück, keinen Anschluss an einen weiteren Fußgängerweg.  
Für den Erhalt des Gehsteiges spricht die Fußgängerführung im Bereich der schwer einsehbaren Kurve, da die Fußgänger hierbei nicht auf der Straße laufen müssen.
Für den Rückbau des Gehweges und die Renaturierung in diesem Bereich spricht, dass somit der bauliche Unterhalt entfällt und lediglich Grünflächenpflege anfällt, welche in diesem Bereich auf anderen  städtischen Grünflächen bereits vollzogen wird. Bei einem möglichen Rückbau empfiehlt es sich den Bordstein, zur Lenkung des Niederschlagswassers bestehen zu bleiben. Ein Rückbau mit Renaturierung wird geschätzte Kosten in Höhe von 9.000 bis 10.000 € verursachen.
Aus Sicht der Bauverwaltung gibt es prinzipiell keinen Anlass zum Rückbau des Gehweges. Jedoch stehen auch keine gewichtigen Argumente gegen den Rückbau und eine Renaturierung.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss beschließt, den Gehweg im Bereich des Grundstückes  FlNr. 32 Gemarkung Weiterndorf zurückzubauen und  in dem Bereich eine Grünfläche anzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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5. Sanierung des Gymnastikhallenumkleidendaches

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 14.12.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen der geförderten Fassadensanierung der Grundschul- und Gymnastikhalle wurde aufgrund nicht gegebener Fördermittel, auf die Sanierung der Dachflächen Verzichtet. 
Für die Hauptdachflächen soll auch weiterhin versucht werden, eine geförderte Sanierung zu ermöglichen. Die Sanierung des ca. 85 m² großen Umkleidedaches der Grundschulturnhalle wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.08.2022 beschlossen. Kürzlich wurden nun Wasserschäden in den Umkleiden der Gymnastikhalle festgestellt, die aufgrund des Schadensbildes auf Eintritt von Niederschlagswasser zurück zu führen sind. 
Im Rahmen der Ursachenforschung wurde festgestellt, dass die Eterniteindeckung des Gymnastikhallenumkleidedaches ebenfalls größere Schäden aufweist. Die Sanierung der zusätzlichen 50 m² Dachfläche werden daher dringend angeraten. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 17.500 €. 

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss beschließt die Sanierung des Gymnastikhallendaches um die Ursache des Wassereitritts zu unterbinden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2023 10:56 Uhr