Datum: 15.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:40 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2022; Beschluss
2 Investitionsplanung bis 2026; a) Entwicklung der Steuern und Umlagen: Vorausschau auf 2023 b) Vorstellung und Beschlussfassung der Investitionsplanung bis 2026
3 Elementarversicherung für städtische Gebäude; Beratung und Entscheidung über die Absicherung dieser Risiken
4 Änderung der Nutzungsgebühren für gemeindliche Einrichtungen ab 01.04.2023; Vermietung städtischer Einrichtungen (Hohenzollernhalle und Konventsaal); Beschluss
5 Hand- und Spanndienste; Festlegung der Entschädigungssätze ab 01.01.2023
6 Bekanntgaben
6.1 Niederschrift der 11. Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 23.11.2022

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1. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2022; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 15.02.2023 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nachfolgende überplanmäßige Ausgaben sind im Stadthaushalt 2022 angefallen und werden mit der Bitte zur Genehmigung vorgelegt:
Haushaltsstelle
Begründung
Betrag
0300.6550
Prüfungs-, Beratungs- und Gerichtskosten
Aufgrund einer Vielzahl von schwierigen Fällen sind auch erhöhte Kosten angefallen. Dabei ist die Hinzuziehung dieser Anwälte jeweils durch Stadtratsbeschluss gedeckt.
86.341,16 €
9000.8100
Gewerbesteuerumlage
Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer i. H. v. 2.097.927,65 € führen zu Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage.
133.324,00 €

Nachfolgende überplanmäßige Ausgaben sind im Wirtschaftsplan der Stadtwerke 2022 angefallen und werden zur Genehmigung vorgelegt:
Haushaltsstelle
Begründung
Betrag
8101.6450
Stromsteuer
Durch den erhöhten Umsatz im Stromverkauf 2022 erhöhte sich auch die Stromsteuer.
35.192,38 €
8101.6431
Vorsteuer aus Umsatz an Kfe (KZ85) s. 8101.1121 (Reverse-Charge-Verfahren)
Mehrausgaben bei HHSt. 8101.6004 (Strombezugskosten an Kfe: 74.332,82 €) sowie bei HHSt. 8100.6005 (Netzverluste an Kfe: 24.687,34 €) verursachen Mehrausgaben, die im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens auf HHSt. 8101.1121 wieder eingenommen werden.
25.810,29 €

Nachfolgende außerplanmäßige Ausgaben sind im Wirtschaftsplan der Stadtwerke 2022 angefallen und werden zur Genehmigung vorgelegt:
8000.8411
Zinsausgaben aus kommunaler Besteuerung
Zum Haushaltsplanbeschluss im Frühjahr 2022 war noch nicht bekannt, dass die Stadtwerke aufgrund der Betriebsprüfung des Finanzamts für die Jahre 2017 bis 2019 diverse Nachzahlungszinsen leisten muss.
14.134,00 €

Beschluss

Die o. g. überplanmäßigen Ausgaben im Stadthaushalt 2022 i. H. v. 219.665,16 € werden genehmigt, da eine Deckung gewährleistet ist. Die o. g. überplanmäßigen Ausgaben im Stadtwerkehaushalt 2022 i. H. v. 61.002,67 € sowie die außerplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 14.134,00 € werden genehmigt, da eine Deckung gewährleistet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Investitionsplanung bis 2026; a) Entwicklung der Steuern und Umlagen: Vorausschau auf 2023 b) Vorstellung und Beschlussfassung der Investitionsplanung bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 15.02.2023 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

a) Entwicklung der Steuern und Umlagen; Vorausschau auf 2023
Einkommensteuerbeteiligung
Der Haushaltsansatz 2022 für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer i. H. v. 5.500.000 € wurde mit Gesamteinnahmen von 5.998.784 € um 498.784 € überschritten.
Es wird von einer weiteren Erhöhung der Einkommensteuerbeteiligungsbeträge für das Jahr 2023 ausgegangen. Lt. Mitteilung des statistischen Landesamtes vom 02.11.2022 werden für das Jahr 2023 6.286.150 € erwartet. Dies ist jedoch nicht gesichert; es wurde ein Ansatz i. H. v. 6.250.000 € angenommen.






Gewerbesteuer
Der Haushaltsansatz 2022 i. H. v. 4.200.000 € wurde erfreulicherweise um rd. 2.098.000 € überschritten und hat damit ein Rekordniveau erreicht. Im Haushaltsjahr 2023 wird zum aktuellen Zeitpunkt von Einnahmen i. H. v. rd. 5,0 Mio. € ausgegangen.

Schlüsselzuweisungen
Gemäß Festsetzung des statistischen Landesamtes vom 01.12.2022 werden der Stadt im Jahr 2023 Schlüsselzuweisungen i. H. v. 1.583.752 € zugeteilt. Dies entspricht einer Minderung gegenüber dem Vorjahr um 1.434.204 €.


Kreisumlage
Die Kreisumlage für 2023 wird bei einem gleichbleibenden Umlagesatz von 45,85 % voraussichtlich 6.425.241 € betragen. Der Stadt entstehen somit bei gleichbleibendem Umlagesatz im Vergleich zum Vorjahr 1.403.000 € höhere Kosten.
Leder sind auch die Ausgaben, wie die Kreisumlage auf einem Höchststand.
Es ist davon auszugehen, dass sich die dürftige freie Finanzspanne der Stadt Heilsbronn wegen steigender Personal-, Unterhaltungs-, Energie-, und Bewirtschaftungskosten allgemein nicht verbessern wird. Es droht eine dauerhafte Unterfinanzierung des Haushaltes.












Grundsteuer
Die Einnahmen der Grundsteuer im Vergleich zum Vorjahr bleiben weitgehend konstant.

Der nachfolgende Entwurf zur Investitionsplanung beruht auch in den Folgejahren auf stabilen Einnahmen in der vorgestellten Höhe. Eingestellte Maßnahmen, für die es bisher keinen Beschluss gibt, sind orange markiert. Maßnahmen zur Digitalisierung sind lila markiert. Maßnahmen für den Klimaschutz sind grün markiert.

b) Vorstellung der Investitionsplanung bis 2026
Zu der in heutiger Sitzung vorgestellten Investitionsplanung (s. Anlage) ist folgendes anzumerken:
Nicht nur, dass die bedeutsamen finanziellen Maßnahmen, wie z. B. die Erweiterung/Sanierung der Grundschulen (Grundschule Heilsbronn nur teilweise veranschlagt), der Neubau einer Kindertagesstätte sowie der Altstadtnordsammler, die Sanierung der Kläranlage Heilsbronn etc., die Stadt in Richtung ihrer finanziellen Grenzen und personellen Kapazitätsgrenzen bringen (s. u. Darlehensaufnahmen, Rücklagenentnahmen), beunruhigend ist auch, dass die finanziellen Dimensionen für die Grundschule Heilsbronn und die Abwasseranlage Weiterndorf noch nicht greifbar sind.
Die Mittelfestsetzungen beruhen zum Teil auf groben (!) Kostenschätzungen, da noch keine genaueren Planungen vorliegen. Aufgrund der gestiegenen Baupreise (verursacht durch v. a. gestiegener Materialpreise infolge des Ukraine-Krieges) in den vergangenen Monaten können die Gesamtkosten nur schwer konkret ermittelt werden. Projekte, die im Jahr 2023 durchgeführt werden, wurden z. T. angepasst. Die Einnahmen aus den verschiedensten Fördertöpfen von Bund und Land wurden entsprechend des Ausgabenanfalls zeitversetzt angesetzt, da meist lange Vorfinanzierungszeiten bestehen.
Das Investitionsvolumen des Jahres 2023 beträgt rd. 11,60 Mio. €. Zieht man davon Ausgaben für bew. AV (EDV, FFW usw.), Investitionszuschüsse, Altlasten, Grunderwerbe und Tilgungsleistungen ab, ist ein Investitionsvolumen von noch rd. 6,95 Mio. € an baulichen Maßnahmen abzuwickeln. Nur mit Unterstützung durch externe Ingenieurbüros (nicht nur für Planungsleistungen, sondern auch für die Leistungsphasen 6 – 8), könnte dieses Volumen auch personell abgewickelt werden.
In den Finanzplanungsjahren 2024 bis 2026 summiert sich das Investitionsvolumen insgesamt auf 31.313.000 €.
Haushaltsausgabereste aus 2022 werden voraussichtlich i. H. v. rd. 3,33 Mio. € gebildet, was einen Rückgang von rd. 320 T€ gegenüber dem Vorjahr darstellen. Aufgrund des Hinweises der überörtlichen Rechnungsprüfung der Jahre 2017 bis 2019 darf die Bildung von Haushaltsausgaberesten nur erfolgen, wenn die Ausgaben im Haushaltsjahr auch tatsächlich getätigt werden können. In der Vergangenheit wurde dies bereits beachtet; nun wird dies noch genauer hinterfragt. Aus diesem Grund wurden die Haushaltsreste weiter reduziert, sie sind aber wegen der Restkosten des Kindergartenneubaues noch auf hohem Niveau.
Aufgrund dieses enorm hohen Investitionsaufwandes in den kommenden Jahren wird eine Rücklagenentnahme i. H. v. insgesamt rd. 13,62 Mio. € (!) erforderlich sein. Zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2026 beträgt der Rücklagenstand voraussichtlich noch rd. 3,72 Mio. € Bei dieser Berechnung wird davon ausgegangen, dass in den Jahren 2024 bis 2026 kein bzw. nur ein sehr geringer Überschuss erwirtschaftet werden kann und ein Verlustausgleich an die Stadtwerke mit max. 300 T€ zu Buche schlägt. Dies ist begründet durch Mehrausgaben für Mieten (Rathaus), steigende Kosten der Schülerbeförderung (Heilsbronn – Windsbach), steigende EDV-Kosten (zusätzliche Programme, Hardware und Support u. a.  für Homeoffice, Digitalisierung der Verwaltung, Schulen und Kitas etc.), Anforderungen des WWA und steigende Personal-, Unterhaltungs-, Energie-, und Bewirtschaftungskosten.
Im Hinblick auf die aktuelle Zinsentwicklung und aufgrund der langen Vorfinanzierungszeiten für staatliche Zuwendungen für den Schulbau GSB und GSH sind entsprechende Darlehensaufnahmen zu tätigen. Im Finanzplanungszeitraum sind dabei Ausgaben i. H. v. rd. 4,6 Mio. € eingeplant. Damit beträgt der voraussichtliche Stand aller Darlehen der Stadt inkl. Werke zum Ende des Jahres 2026 rd. 9,56 Mio. € (dies entspricht rd. 956 € pro Einwohner).










Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung der Rücklagen und Schulden bis Ende 2026:
Zu den angesetzten Maßnahmen:
EPL 06:
Digitalisierung Rathaus - Onlinezugangsgesetz (OZG)
"Elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren und die dazu erforderliche elektronische Information des Nutzers und Kommunikation mit dem Nutzer über allgemein zugängliche Netze“
Das Angebot der Stadt Heilsbronn Behördengänge online zu erledigen wird Zug um Zug erweitert. Bislang sind 74 Online-Verfahren im Rathaus-Service Portal auf der städtischen Internetseite sowie im BayernPortal oder der BayernApp abrufbar. 
Vom Förderhöchstbetrag i. H. v. 20.000 € wurden in 2021 bereits rd. 4.600 € für die Einrichtung von E-Payment und die Bereitstellung der Online-Beantragung von Personenstandsurkunden (Kosten 5.100 €) in Anspruch genommen. In 2022 wurde das Rathaus-Service Portal um 40 Online-Dienste (Kosten 13.350 €) erweitert. (Förderung 12.000 €) Für die Kitaplatz-Bedarfsanmeldung online (Kosten 6.600 €), die Anfang 2023 in Betrieb ging, erhalten wir voraussichtlich Fördermittel i. H. v. 3.400 €. Die Förderung « Digitales Rathaus (FöRdR ) » ist somit komplett ausgeschöpft.
Die Digitalisierung ist nicht aufzuhalten und eine gesicherte Verfügbarkeit und zeitgemäße IT ist mittlerweile existenziell, auch für Kommunen. Dies erfordert einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand.




EPL 13:
Die Heilsbronner Feuerwehren benötigen wegen neuer Mitglieder mehr Schutzkleidung (Schutzanzüge, Stiefel, Handschuhe, Atemschutzhandschuhe). Aufgrund der derzeitig angespannten Lage (Lieferschwierigkeiten), müssten größere Mengen bestellt werden, um zukünftige Neuzugänge sofort ausstatten zu können. Die Kosten belaufen sich auf 5.700,- €.
Aufgrund der Kostensteigerungen und der allgemein bekannten Situation (Krisenvorsorge) wurde der Ansatz für Beschaffungen für Brandschutz allgemein erhöht.
Das neu aufgelegte Sonderförderprogramm Digitalfunk fördert die Beschaffung von 74 neuen Geräten, deren Austausch erfolgen muss. Eine Förderung wird i. H. v. 550 €/ Stück gewährt. Die Stückkosten werden derzeit mit ca. 700 € angenommen. Die Beschaffung der Pager erfolgt zentral über den Freistaat Bayern, koordiniert über das Landratsamt Ansbach bzw. die Regierung v. Mittelfranken.
Die Beschaffung einer neuen Schlauchpflegeanlage für das FFW-Haus Heilsbronn wurde in der Stadtratssitzung am 08.02.2023 beraten und ein entsprechender Beschluss gefasst.
Auch in der Stadtratssitzung am 08.02.2023 wurde aufgrund der derzeitigen angespannten Situation am Energiemarkt für die Sicherstellung des Betriebs bei einem Stromausfall (Funktion „Leuchtturm“) für den Standort Feuerwehrgerätehaus Heilsbronn die Beschaffung eines Notstromaggregat für die Stadt Heilsbronn beschlossen.
EPL 21:
Digitalisierung der Grundschulen
Folgende Förderungen zur Digitalisierung der beiden Grundschulen Bürglein und Heilsbronn laufen derzeit:
Digitalbudget und Digitalpakt (dBIR)
Gefördert werden über das Digitalbudget sowie den Digitalpakt (dBIR) IT-Hard- und Software (bspw. digitale Großbilddarstellung, Beamer, Dokumentenkamera, PC, mobile Endgeräte wie Laptops, Notebooks und Tablets inkl. Zubehör und die digitale Vernetzung gemäß aktuellem Votum (https://www.mebis.bayern.de/votum) sowie bauliche Maßnahmen. 
                                               Gesamt        GSH                GSB
                                               100 %                80 %                20 %
Ausgaben der Stadt Heilsbronn                216.619 €        173.295 €        43.324 €
  • Digitalbudget erl. 2022                34.850 €          34.620 €             230 €
  • Digitalpakt ges.                        157.424 €        114.330 €        43.094 €
    • Digitalpakt I. bis 2022                142.160 €        102.630 €        39.530 €
    • Digitalpakt II. bis 2024 gepl.          15.264 €          11.700 €          3.564 €
  • Ohne Förderung                            24.345 €          24.345 €                 0 €
       
Einnahmen durch Zuwendungen (90 %)        172.300 €        137.840 €        34.460 €
  • Digitalbudget erl. in 2022                 30.618 €          30.412 €             206 €
  • Digitalpakt I. bis 2022                         95.811 €           71.850 €        24.000 €
 (80 % v. 119.764 €)
  • Digitalpakt II. bis 2024                45.871 €           35.570 €        10.300 €
(20 % v. 119.764: 23.953 € + Rest 21.918 €)
Defizit voraussichtlich                        44.319 €          35.455 €          8.864 €
Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)
Die Förderung Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD) mit der Heilsbronn bereits im Februar 2021 18 Lehrerlaptops (14 GS Heilsbronn, 4 GS Bürglein) beschafft hat, wurde am 17.10.2022 zur Vollausstattung der Schulen (zusätzl. 16 Lehrerlaptops, davon 13 GS Heilsbronn und 3 GS Bürglein) erweitert. 
  • SoLD 1. Ausstattungsrunde:                 Kosten 19.700 Euro Förderung: 18.000 Euro
  • SoLD 2.0 Vollausstattung: voraussichtl. Kosten 20.000 Euro Förderung: 16.000 Euro
Der freiwillige Zuschuss durch die Stadt beträgt nach zustimmendem Beschluss des HFA demnach voraussichtlich 5.700 Euro.
Nachrichtlich: Über die IT-Administrationsförderung BayARn 1 - Bund werden Personalkosten (Techniker), Sachmittel (Wartungsverträge) und Qualifizierungsmaßnahmen gefördert, BayARn 2 – Land fördert nicht abgedeckte Kosten der IT-Administration. Diese Kosten fallen im Verwaltungshaushalt an.
Generalsanierung Grundschule Bürglein
Im Stadtrat vom 15.11.2022 wurde die Generalsanierung der Grundschule Bürglein beschlossen: Auf Basis der Kostenrichtwerte ab 01.03.2023 wird der Finanzplan aktualisiert und nach erneuter Vorlage im Stadtrat ein entsprechender Zuwendungsantrag gestellt. Im Jahr 2023 wurden deshalb Planungskosten angesetzt; in den Jahren 2024 und 2025 Baukosten inkl. Auslagerungskosten von insgesamt 1,75 Mio. €.
Mittagsbetreuung in Bürglein
Die Einrichtung einer Mittagsbetreuung in den Räumen der Grundschule wird mit Kosten i. H. v. 2 T€ angenommen.
Erweiterung Grundschule Heilsbronn
Im Finanzplanungszeitraum sind insgesamt 8,075 Mio. € für die Erweiterung der Grundschule mit Schulkindbetreuung (ohne Auslagerungskosten zur Unterbringung der Schulkinder während der Bauphase) für 14 Klassenzimmer zzgl. Lernwerkstatt eingestellt. Diese Kosten sind nicht abschließend. Das aktuell vorliegende Entwurfskonzept des Planers sowie die zugehörige Preisanpassung von Januar 2022 i. H. v. rd. 7,3 Mio. € erscheint nicht mehr als realistisch. Vor weiteren Planungsaufträgen sollen jedoch die Vorberatungen mit der Schulaufsicht abgeschlossen werden.
Neumöblierung Klassenzimmer/ Werkraum
Die Schulleitung bat um einen Austausch der veralteten Werkbänke. Die Mittel dafür wurden bereits mit der letztjährigen Investitionsplanung beschlossen und nun auf das Haushaltsjahr 2023 verschoben. Kosten belaufen sich laut aktuellem Angebot von November 2022 aktuell auf 15.600 €. Die Bestellung ist aufgrund vermuteter Preissteigerungen bereits im alten Jahr erfolgt.
Die Neumöblierung der Klassenzimmer geriet im Laufe der Corona-Krise aus dem Blickfeld. Ursprünglich war bereits für die Jahre 2020 bis 2023 eine Neumöblierung auf Etappen vorgesehen (3 Klassenzimmer pro Jahr). In den Jahren 2022 bis 2024 wurden dafür bereits jeweils 45 T€ eingestellt (3 Klassenzimmer pro Jahr, wie bereits in den Vorjahren geplant), und nicht auf die Zeit nach Abschluss der Generalsanierung verschoben. Nun bittet die Schulleitung um eine Neumöblierung von jeweils 4 Klassenzimmern in den Jahren 2023 und 2024 (70 T€) sowie von 2 Klassenzimmern im Jahr 2025 (35 T€). Als Grund werden allgemeine Preissteigerungen sowie eine gewünschte identische Ausstattung angeführt. Dies wurde berücksichtig unter der Auflage, dass die Beschaffungen nach der geplanten Sanierung weiterverwendet werden.
Der Server in der Grundschule Heilsbronn übernimmt eine Vielzahl an zentralen Steuerungsfunktionen in der dortigen EDV- Umgebung. Beispielsweise wären hier die zentrale Steuerung des WLANs, zentrales Management der Schul- iPads und grundlegende Netzwerkdienste (DHCP,DNS) zu nennen. Ab Frühjahr 2023 wird dessen Betriebssystem (Windows Server 2012) vom Hersteller Microsoft nicht mehr mit Updates versorgt. Dies hat zur Folge, dass danach Bekannt werdende Sicherheitslücken nicht mehr geschlossen werden. Eine Aktualisierung auf eine neuere Betriebssystemversion ist daher dringend erforderlich. Bezüglich der Serverhardware ist hier mittlerweile auf Grund deren Alters verstärkt mit Materialermüdung bzw. Ausfällen zu rechnen. Seit Indienststellung läuft diese 24/7. Ein Austausch ist daher aus technischer Sicht und im Interesse eines zuverlässigen Betriebes gerechtfertigt. Des Weiteren wird dadurch sichergestellt, dass die Hardware den höheren Anforderungen des neuen Betriebssystems gewachsen ist und es durch ein Upgrade der Software zu keinen Leistungseinbußen des Serversystems kommt. Ein kompletter Austausch des Servers wird daher empfohlen.
EPL 34:
Kunstmeile
Entsprechend des Beschlusses des Stadtrats vom 10.03.2021 sollen drei Kunstwerke des Künstlers Thomas Röthel beschafft werden. Zusätzlich erfolgt eine Leihgabe. (insgesamt 4 Skulpturen).
Als Standort für das Kunstwerk „Skulptur vertikale Schwingung“ (14.000,00 €) wurde in der Sitzung vom 21.09.22 die Straße Bahnhofsplatz beschlossen. Als weitere Standorte der Skulpturen sind der Kreisverkehr Ansbacher Straße (43.000,00 €), Klosterweiher (12.000,00 €) und der Bahnhofsteig/ Ecke Caspar-Othmayr-Straße (als Leihgabe: 12.000,00 €) vorgesehen.
Gesamtwert ohne Leihgabe: 69.000,00 €
Gesamtwert mit Leihgabe: 81.000,00 €
Aufstellungskosten wurden mit insgesamt rd. 15 T€ angenommen.
EPL 36:
Sanierung Stadtmauer
Im Jahr 2023 wurden pauschal 5 T€ zur Sanierung der Stadtmauer am Klosterweiher eingeplant, um das Areal einer Nutzung zuführen zu können. Auch die im Jahr 2024 eingestellten 50 T€ sind reine Schätzkosten bzw. Teilausführungskosten.
Die Nutzung der angrenzenden Grünflächen (grüne Achse) sollte bestenfalls mit der Mauersanierung ggf. Überarbeitung ISEK so rechtzeitig angegangen werden, dass eine zeitnahe Umsetzung folgen kann. Eine konkrete Veranschlagung im Investitionsplan hat noch zu erfolgen.

EPL 46:
Digitalisierung Kindertageseinrichtungen
Durch den Aufhol- und Digitalzuschuss im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kita – Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ sowie den Leitungs- und Verwaltungsbonus wurde die Kita Peter Pan 2021/2022 weitestgehend mit Laptops und Tabletts ausgestattet. Die Einführung einer Eltern-App (z. B. Abmeldung bei Krankheit, versandt Elternbriefe usw.) sollte im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung nach Möglichkeit auch zeitnah umgesetzt werden.
Als Grundvoraussetzung für die Weiterentwicklung der digitalen Arbeit in der Kita Peter Pan ist ein professioneller WLAN-Ausbau dringend erforderlich. 
Das digitalisierte Anmeldeverfahren über die Kitaplatz-Bedarfsanmeldung wurde während der Anmeldwochen 2023 sehr gut von der Elternschaft angenommen. Insgesamt zeichnet sich bereits jetzt eine große Arbeitserleichterung für alle eingebundenen Einrichtungen ab.   
Die Abwicklung des Mittagessens in den städt. Kindertageseinrichtungen inkl. Grundschule Heilsbronn, Mittagsbetreuung und Hort erfolgt nun über den externen Anbieter Kitafino mittels einer App.
Neubau KiTa
Der KiTa-Neubau mit 8 Gruppen in der Bauhofstraße ist fast abgeschlossen. Im Haushaltsjahr 2023 wurden die noch ausstehenden Kosten gegenüber der Kostenberechnung i. H. v. rd. 8,5 Mio. € eingestellt.
Generalsanierung Peter Pan I
Für die Generalsanierung der KiTa Peter Pan I sind im Jahr 2026 Planungskosten i. H. v. pauschal 25 T€ eingestellt. Seit Inbetriebnahme ist keine Sanierung erfolgt und diese dringend erforderlich.  Dennoch konnten die Ausführungskosten erst außerhalb der aktuellen Finanzplanung ab dem Jahr 2027 Berücksichtigt werden.
EPL 54:
Defibrillatoren im öffentlichen Raum
Nachdem aktuell nicht alle Ortsteile mit Defibrillatoren ausgestattet wurden, werden im HHJ 2023 Mittel für weitere Geräte (Markttriebendorf, Betzmannsdorf und Trachenhöfstatt) bereitgestellt. Diese Anschaffungen sind mit jährlichen Kosten für Ersatzmaterial, Wartung und evtl. Einweisungen verbunden.



EPL 59:
Abenteuerspielplatz in der Innenstadt/ Kneipp-Anlage/ Neuordnung Spielplätze
Im Kulturausschuss im Juli 2021 wurde die Thematik eines Abenteuerspielplatzes aufgegriffen. Daraufhin wollte sich ein Arbeitskreis aus dem Stadtrat bilden. Die pauschale Einstellung von erheblichen Mitteln (insgesamt 100 T€) erfolgte für das Jahr 2024.
Die Beantragung einer Förderung für die Errichtung eines Kneippbeckens im Rahmen des Regionalbudgets 2023 wurde auf das nächste Jahr geschoben, nachdem die Standortfrage nach einer näheren technischen Überprüfung noch offen ist.
EPL 62-68:
Zur Altlastenbeseitigung wurden 1,0 Mio. € neu veranschlagt, da der bestehende Haushaltsrest nicht übertragbar ist.
Für das ruhende Projekt Brauereigelände wurden auch in diese Finanzplanung keine Mittel eingestellt.
Die Straßenzustände sind bekannt, eine entsprechende Priorisierung für Maßnahmen wird aktuell vorgenommen. Eine externe Prüfung der Straßenzustände mit Priorisierung ist derzeit nicht vorgesehen. Der Überblick über einen notwendigen Vollausbau bzw. den Unterhalt von notwendigen Straßensanierungen (VWHH) in kommenden Jahren ist auch von enormer finanzieller Bedeutung.
Im Finanzplanungszeitraum wurden für ein evtl. neues Baugebiet lediglich Ausgaben für einen Grundstückskauf eingeplant (weder Ausgaben für Erschließung noch Einnahmen für Grundstücksverkäufe).
Die bereits im Investitionsplan 2022 und 2023 vorgesehenen Fahrradabstellplätze am Bahnhof, die mit bis zu max. 90 % gefördert werden könnten, wurden nun auf das Jahr 2024 und 2025 verschoben.
Für das kommunale Fassadenprogramm wurden in den 2022 und 2023 jährlich 75.000 € eingestellt; in den Folgejahren 2024 und 2025 wurden diese mit 60.000 € bereitgestellt. Weitere Beratungen hierzu stehen noch aus.
Die energetische Sanierung des Bauhofs schlägt mit voraussichtlich rd. 565 T€ zu Buche und soll in den Jahren 2024 und 2025 ausgeführt werden.
Ein Fahrzeugaustausch für den LS-Traktor war für das Jahr 2022 vorgesehen. Aufgrund von Lieferverzögerungen wurde die Rechnung erst 2023 bezahlt. Ebenfalls aufgrund von Lieferverzögerungen nun im Haushaltsjahr 2023 angeschafft werden soll ein 2sitzer E-Pritschenfahrzeug, der ebenfalls schon im letzten Jahr beschafft werden sollte. Um die geleisteten Arbeitsstunden und Fahrzeugstunden der Bauhofmitarbeiter einfacher zu verwalten, ist die Anschaffung eines Zusatzmoduls von ARES geplant, worüber die Mitarbeiter ihre geleisteten Arbeits-/ und Fahrzeugstunden digital erfassen können. Die Auswertung über Wochenzettel kann dadurch entfallen.


EPL 7-8:
Im Bereich Abwasserbeseitigung werden im Finanzplanungszeitraum bis 2026 voraussichtlich Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 7,8 Mio. € abzuwickeln sein.
Um die erheblichen Mittel in die Fremdwassersanierung nochmals zu erläutern, ist vorgesehen, dass das Ingenieurbüro Christofori im Rahmen einer kommenden Sitzung darüber informiert.
Aus Kapazitätsgründen wurde die Kanalsanierung in der Altendettelsauer Straße nochmals verschoben.
Aufgrund steigender Energiepreise und veralteten Anlagen müssen die städtischen Liegenschaften zwingend energetisch saniert werden. Für die Sanierung der Heizungs- und Lüftungsanlage im Konventhaus liegen aktuell bereits Angebote vor. Die Summe beläuft sich auf ca. 70 T€. Bei den aktuellen Strom- und Energiepreisen sollten sich die Anlagen nach rd. 10 Jahren amortisiert haben.
Noch dringender ist in diversen Wohngebäuden jedoch der Austausch von maroden Wasserleitungen.
Über eine weitere Verwendung der verschiedener Häuser muss nachgedacht werden. Einnahmen aus teilweisen Verkäufen von Leerständen sind in der Finanzplanung berücksichtigt worden.
Die Sanierung des Anwesens Ansbacher Straße 8 im Rahmen des ursprünglich geplanten Leerstandsförderprogramms erfolgt nun nicht, das Anwesen ist aktuell vermietet. Eine notwendige Badsanierung ist bereits im Jahr 2022 erfolgt.
Mittel zur Sanierung des Bahnhofsgebäudes bzw. des Forstamtsgebäudes wurden i. H. v. insgesamt 2,3 Mio. € eingeplant. Eine Sanierung beider Gebäude im Finanzplanungszeitraum ist finanziell nicht umsetzbar.
Für Grunderwerbe sind im Finanzplanungszeitraum rd. 2,90 Mio. € enthalten.
Insgesamt gestaltet sich die Vorausplanung zunehmend schwierig. Grund dafür ist auf der Einnahmenseite die unsichere Zuschusslage, die Entwicklung der Einkommensteuerbeteiligung und Schlüsselzuweisungen und auf der Ausgabenseite allem die aktuelle Entwicklung der Baukosten.









Die Finanzierung des Investitionsaufwandes im Jahr 2023 gestaltet sich voraussichtlich wie folgt:

Grundsätzlich sollte unter den Aspekten Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit versucht werden, eine zukunftsorientierte Planung aufzustellen.
Für die energetische und klimafreundliche Modernisierung städtischer Gebäude wurden deshalb Mittel aufgenommen (Konventhaus, Rathaus, Bauhof), grundsätzlich sollten jedoch Ausgaben in die Bestandsicherung vorgehen.

Beschluss

Der Investitionsplanung bis 2026 wird unter Berücksichtigung der folgenden Änderung (hälftige Kostenbeteiligung an der Dachflächensanierung Geräteräume an der Grundschulturnhalle durch den Turnverein Heilsbronn i. H. v. 26.000 €) zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Elementarversicherung für städtische Gebäude; Beratung und Entscheidung über die Absicherung dieser Risiken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 15.02.2023 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Eine Wohngebäudeversicherung - die bereits für alle unsere Gebäude vorhanden ist - deckt neben Feuer- und Leitungswasserschäden auch Sturm- und Hagelschäden ab. Auch die Folgeschäden, wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände und Decken beschädigt, sind mitversichert.
Diese tritt aber bei Starkregen und daraus folgenden Überschwemmungen nicht ein. Der Deutsche Wetterdienst spricht von Starkregen, wenn in kurzer Zeit große Mengen an Wasser in einer geringen räumlichen Ausdehnung, z. B. in einem einzelnen Stadtteil, niedergehen (15 bis 25 Liter pro qm in einer Stunde oder 20 bis 35 Liter pro qm in sechs Stunden) und spricht Warnungen aus, wenn diese Schwellenwerte überschritten werden. Hier bestünde die Möglichkeit, diese durch eine Elementarversicherung zu erweitern.
Eine Elementarversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Naturereignisse wie Schneedruck, Lawinen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Überschwemmungen.
Die Versicherung übernimmt im Falle eines Schadens Aufräumungs- und Schadenminimierungs-kosten sowie die Kosten für alle notwendigen Reparaturmaßnahmen.
Ein großes Thema ist dabei aber auch der sogenannte Rückstau. Bei extremen Regenfällen kann die öffentliche Kanalisation die Wassermassen oft nicht mehr vollständig aufnehmen und die Keller können voll Wasser laufen.
Voraussetzung, dass die Versicherung in solch einem Fall greift, ist jedoch, dass eine sogenannte Rückstausicherung oder Hebeanlage in die Häuser eingebaut ist sowie die Erhaltung deren Funktionstüchtigkeit. Dies bedeutet, dass diese Absicherungen zwei Mal jährlich zu warten und monatlich zu überprüfen sind. Ist dies nicht gegeben, bezahlt die Versicherung im Falle eines Schadens nicht. Es müsste somit in jedes von uns zu versichernde Gebäude eine Rückstausicherung oder Hebeanlage eingebaut werden. In manchen Gebäuden sind bereits Rückstauklappen vorhanden; in den meisten Fällen müssten diese allerdings nachgerüstet werden. Die monatliche Kontrolle müsste ein Mitarbeiter des Bauhofes durchführen. Die jährliche Kontrolle würde durch eine externe Firma samt Bauhofmitarbeiter durchgeführt.
Zusätzlich würde der Jahresbruttobeitrag einer Elementarversicherung für alle unsere Gebäude folgende Kosten verursachen:
Jahresbruttobeitrag        ohne SB                14.643,24 €
Jahresbruttobeitrag        mit 1.000 SB                13.570,66 €
Jahresbruttobeitrag        mit 2.500 SB                12.439,60 €
Jahresbruttobeitrag        mit 5.000 SB                11.097,75 €

Beschluss 1

Der Abschluss einer Elementarversicherung erfolgt nicht, da es bisher noch keinen Schaden gab, der durch die bestehenden Gebäudeversicherungen nicht abgedeckt wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 7

Beschluss 2

Eine Elementarversicherung mit einer SB in Höhe von 5.000 € ist abzuschließen. Parallel sind alle städtischen Gebäude durch eine Rückstausicherung/ Hebeanlage zu sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

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4. Änderung der Nutzungsgebühren für gemeindliche Einrichtungen ab 01.04.2023; Vermietung städtischer Einrichtungen (Hohenzollernhalle und Konventsaal); Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 15.02.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Hohenzollernhalle (Mehrzweckhalle) ist kraft Gesetzes (§ 4 Abs. 1 KStG) ein Betrieb gewerblicher Art (BgA). Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich geregelt, die Stadt schließt mit Vereinen bzw. sonstigen Nutzern (Miet-)Verträge für die Hallennutzung ab und macht die Entgelte mittels Rechnung geltend. Die Nutzungsentgelte wurden zuletzt zum 01.01.2005 angepasst (Stadtratsbeschluss vom 01.12.2004) und blieben nach den erhaltenen Auskünften seitdem unverändert. Der Zuschussbedarf für die Hohenzollernhalle hat sich nach den Jahresrechnungen wie folgt entwickelt (Auszug aus Prüfungsbericht):
Jahr
Einnahmen
in €
Ausgaben
in €
Defizit
in €
2017
2018
2019
168.077
174.492
174.283
378.166
393.243
382.053
210.089
218.751
207.769

Eine Anpassung der Nutzungsentgelte für die Hohenzollernhalle (HZH) aufgrund des defizitären Betriebs sowie aufgrund der Umsatzsteuerneuregelung aufgrund § 2b UStG war ursprünglich im HFA vom 23.11.2022 vorgesehen. Aufgrund von Nachfragen aus dem Gremium und der überraschenden Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht um weitere zwei Jahre bis Ende 2024 (Beschluss Bundesrat am 16.12.2022) soll nun eine Anpassung der Nutzungsentgelte ausschließlich aufgrund des defizitären Betriebs erfolgen. Aufgrund der sog. „Strom- und Gaspreisbreme“ finden voraussichtlich steigende Energiekosten in der Erhöhung keinerlei Berücksichtigung. Die Preise sollten in Bezug auf Energiekostensteigerung und im Zusammenhang mit der Erhöhung durch die Umsatzsteuerpflicht ab 01.01.2025 erneut geprüft und ggf. angehoben werden.
Von Verwaltungsseite werden aufgrund der Beanstandung der überörtlichen Rechnungsprüfung vom 05.05.2022 ab 01.04.2023 folgende Preiserhöhungen vorgeschlagen:  
  1. Alternative 1 “Ungerade Preise“: Anhebung um genau 20 %, gerundet auf volle Euro (Anlage 1) 
oder
  1. Alternative 2 „Gerade Preise“: Anhebung um max. 20 %, gerundet volle 5 Euro; wenn Rundung unverhältnismäßig dann Ausnahme siehe Preisblatt (Anlage 2) (bei manchen Positionen somit geringere Preissteigerung)
Als Anlage 3 sind zum Vergleich die bisherigen Vermietungspreise für Hohenzollernhalle, Foyer und Konventsaal angehängt.
Anmerkungen: 
Grundsätzlich ist die Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz umsatzsteuerfrei. (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG i. V. m. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG) Demgegenüber ist die Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen umsatzsteuerpflichtig. (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG) Das gilt selbst dann, wenn die Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind und mit dem Gebäude mitvermietet werden.
Folge: In derartigen Fällen ist für Zwecke der Umsatzsteuer die Leistung aufzusplitten - in eine umsatzsteuerfreie Grundstücksüberlassung und in eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen.
Daraus ergeben sich folgende Konstellationen:
  • Beistandsleistungen (Leistungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts, die als hoheitliche Tätigkeit zu qualifizieren sind) bspw. für die Vermietung der HZH an die Realschule bzw. den Landkreis Ansbach bleiben im Optionszeitraum noch umsatzsteuerfrei.
  • Vermietung Konventsaal inkl. Betriebsvorrichtungen bleiben im Optionszeitraum ebenfalls umsatzsteuerfrei, da kein BgA.
  • Bei der Hohenzollernhalle (BgA) ist die sportliche Nutzung durch Dritte einschließlich aller verrechneten Nebenkosten umsatzsteuerpflichtig. 
  • Ebenso Nutzungen, die wesentliche Technik wie bspw. Küche, Veranstaltungstechnik (Betriebsvorrichtungen) beinhalten.
  • Eine reine Raumnutzung in der Hohenzollernhalle (z. B. für eine Versammlung, Infoveranstaltung, etc.) ist im Optionszeitraum weiterhin umsatzsteuerfrei.
Aufgrund der Unterschiede in der Besteuerung ist deshalb eine Umstrukturierung bzw. Aufspaltung der Vermietung in Hauptleistung (Vermietung der Räume, Anlage etc.) und weitere Leistungen (Vermietung von Betriebsvorrichtungen) in jedem Fall erforderlich
Wichtig:
Aufgrund der bestehenden Steuerpflicht muss ab 01.01.2023 zwingend für jede Nutzung eine Rechnung gestellt werden. Sollte die Nutzung im begründeten Ausnahmefall von der Stadt kostenlos zur Verfügung gestellt werden, muss eine sofortige interne Verrechnung (Einnahme auf HHSt. Hohenzollernhalle bzw. Konventsaal, Ausgabe je nach anforderndem Bereich bspw. HHSt. 5500.7000 Vereinsförderung) erfolgen, da die gesamten Benutzungskosten inkl. Umsatzsteuer dann von der Stadt übernommen werden müssen. Sämtliche Einzelfallvergünstigungen können aufgrund der Besteuerung (Gefahr der Steuerhinterziehung) nicht mehr gewährt werden. 
Eine entsprechende privatrechtliche Benutzungsordnung, wie ebenfalls von der überörtlichen Rechnungsprüfung gefordert, wird im Nachgang erlassen.
Der Empfehlungsbeschlussvorschlag der Verwaltung an den Stadtrat lautet:

Beschluss

Die Preise für die Vermietung der städtischen Liegenschaften (Hohenzollernhalle u. Konventsaal) sind, wie von Verwaltungsseite vorgeschlagen, ab 01.04.2023, gemäß Alternative 2 “Gerade Preise“: Anhebung um max. 20 %, gerundet auf volle 5 Euro; wenn Rundung unverhältnismäßig dann Ausnahme siehe Preisblatt (Anlage 2), umzustrukturieren und anzuheben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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5. Hand- und Spanndienste; Festlegung der Entschädigungssätze ab 01.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 15.02.2023 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Entschädigung für Hand- und Spanndienste beträgt seit dem 01.01.2016 pro Stunde 12,00 €. Ab 01.01.2023 wurde die Entschädigung für Siebner vom Landkreis auf 15,00 € je volle Stunde festgesetzt.
Um einheitliche Sätze zu erreichen, wird empfohlen, ebenfalls rückwirkend ab 01.01.2023 im Rahmen von Hand- und Spanndiensten ausgeführte Arbeiten wie folgt festzusetzen:

15,00 € für die Arbeitsstunde 
und entsprechend
30,00 € für die Schlepperstunde (inkl. Arbeiter).

Eine entsprechende Mitteilung im Mitteilungsblatt wird erfolgen.

Beschluss

Ab 01.01.2023 gelten folgende Entschädigungssätze für Hand- und Spanndienste:

15,00 € für die Arbeitsstunde und 30,00 € für die Schlepperstunde (inkl. Arbeiter).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Prager war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 15.02.2023 ö 6
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6.1. Niederschrift der 11. Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 23.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 15.02.2023 ö 6.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Protokoll der letzten Sitzung vom 23.11.2022 ist den Mitgliedern des Stadtrates in der Sitzung am 14.12.2022 bekanntgegeben worden. Es wurden daraufhin keine Einwendungen erhoben, so dass das Protokoll der letzten Sitzung genehmigt ist.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 13.03.2023 09:18 Uhr