Datum: 06.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 29. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 09.02.2022; Anerkennung
2 Schulverbund Ansbach - Ost; Genehmigung der Änderung des Schulverbundvertrages, Beschluss
3 Antrag des Seniorenbeirates zur Anschaffung und Aufstellung von Geschwindigkeitsmessgeräten an den Ortseinfahrten im Stadtgebiet Heilsbronn; Beschluss
4 Umsetzungskonzept des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg zur Erarbeitung "hydromorphologischer Maßnahmen" der Schwabach; 1. Öffentlichkeitsbeteiligung
5 Fahrzeugbeschaffungen Bauhof
5.1 Ersatzbeschaffung Unimog U300 mit Räumschild
5.2 Anschaffung eines Elektropritschenwagens für den Bauhof
6 Zuschussantrag des TSC Weißenbronn für die Anschaffung eines Mähroboters; Beschlussfassung
7 Anschaffung von Defibrillatoren für die Feuerwehren und den öffentlichen Raum; Beschluss
8 Kanalleitungssanierungen im Ortsteil Bürglein; Beschlussfassung über den zeitlichen Aufschub der Maßnahme zur zeitgleichen Ausführung mit den Leitungsarbeiten für die Errichtung eines Nahwärmenetzes
9 Bekanntgaben
9.1 Sturzflut-Risikomanagement
9.2 Antrag des ÖDP-Ortsverbandes Heilsbronn auf Einführung einer Leitlinie Wald
9.3 RamaZam "Aktion saubere Umwelt"
9.4 Regionalbudget 2022; Bewilligung E-Bike-Ladestation am Freibad Heilsbronn
9.5 Sanierung Hauptstraße; Bekanntgabe
9.6 Verlegung Termin Werk- sowie Haupt-und Finanzausschuss
9.7 Antrag der CSU-Fraktion vom 02.04.2022 i.S. Forstamtsgebäude
9.8 Ukrainekrise; Bekanntgabe

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1. Niederschrift der 29. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 09.02.2022; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 32. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 06.04.2022 ö 1

Beschluss

Stadtratsmitglied T. Franck, bat zum Diskussionsverlauf Bahnhofsgebäude mit aufzunehmen:
„Stadtratsmitglied T. Franck hat sich gegen das Gutachten ausgesprochen, weil er der Meinung ist, dass das Gebäude abgerissen und der Gesamtbereich neu überplant werden sollte, mit Kiosk wie auch schon angedacht.“
Gegen die Niederschrift der 29. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 09.02.2022 bestehen keine Einwände; der oben genannte Passus ist zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Schulverbund Ansbach - Ost; Genehmigung der Änderung des Schulverbundvertrages, Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 32. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 06.04.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn und die Gemeinde Petersaurach einigten sich darauf, die Zusammenarbeit in Bezug auf die Mittelschule Heilsbronn-Petersaurach zu beenden (s. öffentliche Sitzung STR 07.10.2020).
Über den Stand des Verfahrens wurde ebenfalls in öffentlicher Sitzung (am 16.12.2020 und am 16.06.2021) des Stadtrates informiert und mitgeteilt, dass Optionen geprüft werden.
In Abstimmung mit der Schulaufsicht und nach rechtlicher Prüfung kann angenommen werden, dass die geplante Auflösung über eine Änderung des Schulverbundvertrages erfolgen kann.
Diese Änderung des Schulverbundvertrages (s. Beschlussvorschlag) wurde zwischenzeitlich im Verbundausschuss beraten und befürwortet (s. Anlage) und nun dem Stadtrat zur Genehmigung vorgelegt.
Der geänderte Vertrag muss nun noch der Rechtsaufsicht zur Genehmigung sowie der Regierung von Mittelfranken vorgelegt werden.
Die adäquate Beschulung der Jahrgangsstufen aus Heilsbronn und Petersaurach, die ab 2022/23 nicht mehr an der Mittelschule Heilsbronn-Petersaurach beschult werden, wird durch inhaltlich abgestimmte Kooperationsverträge (§ 8 Abs. 3 BaySchFG) zwischen Heilsbronn und Windsbach bzw. Petersaurach und Neuendettelsau sichergestellt.
Sollten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens evtl. Änderungen am Schulverbundvertrag erforderlich werden, wird dies dem Stadtrat erneut vorgelegt.

Beschluss

Der Änderung des öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrages für den Schulverbund Ansbach-Ost vom 29.04.2010, durch Einfügung folgenden Absatzes (1a) in § 5 wird zugestimmt:
„(1a) 1An der Mittelschule Heilsbronn-Petersaurach werden ab dem Schuljahr 2022/2023, beginnend mit der 5. Jahrgangstufe, keine neuen Klassen mehr gebildet. 2Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Petersaurach werden ab dem Schuljahr 2022/2023, beginnend mit der 5. Jahrgangsstufe, der Mittelschule der Gemeinde Neuendettelsau zugewiesen. 3Schülerinnen und Schüler aus der Stadt Heilsbronn werden ab dem Schuljahr 2022/2023, beginnend mit der 5. Jahrgangsstufe, der Mittelschule der Stadt Windsbach zugewiesen.“  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Antrag des Seniorenbeirates zur Anschaffung und Aufstellung von Geschwindigkeitsmessgeräten an den Ortseinfahrten im Stadtgebiet Heilsbronn; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 32. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 06.04.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 06.02.2022, eingegangen bei der Stadt Heilsbronn am 08.02.2022, beantragte der Seniorenbeirat Heilsbronn die Beschaffung von Geschwindigkeitsmessgeräten für die Ortseinfahrtstraßen im Stadtgebiet Heilsbronn (s. Anlage).
Der Eingang des Antrags wurde in öffentlicher Stadtratssitzung vom 09.02.2022 bekanntgegeben. 
Nach Ermittlung der Stadtverwaltung wären für das gesamte Stadtgebiet etwa 50 Geschwindigkeitsmessgeräte erforderlich, um an allen relevanten, d.h. verkehrsträchtigen Ortseinfahrtsstraßen Messgeräte aufzustellen.
Bereits Ende 2021 wurden durch die Stadtverwaltung zwei Geschwindigkeitsmessgeräte zum Preis von je ca. 2.500 € beschafft, um diese an wechselnden Standorten im Stadtgebiet aufzustellen. Die Geräte sind bereits im Einsatz.
In den letzten Jahren war im Stadtgebiet nur ein gemeinsam mit den Nachbargemeinden beschafftes Geschwindigkeitsmessgerät im Einsatz, welches aufgrund der gemeindlichen Rotation alle 6 Wochen zur Verfügung stand. Nachdem die Nachbargemeinden, wie im Antrag ausgeführt, eigene Messgeräte beschafft haben und daher kein Bedarf für ein gemeinsames Gerät besteht, wurde bereits Ende letzten Jahres dort angefragt, ob der gemeinschaftliche Betrieb aufgegeben werden soll. Eine abschließende Abwicklung ist aktuell noch nicht erfolgt, jedoch könnte auch dieses Gerät künftig ausschließlich in Heilsbronn eingesetzt werden.
Grundsätzlich stellen Geschwindigkeitsmessgeräte ein geeignetes Mittel dar, Verkehrsteilnehmer auf die örtlich geltende Höchstgeschwindigkeit hinzuweisen und eine Sensibilisierung herbeizuführen. Aus diesem Grund spricht sich die Stadtverwaltung grundsätzlich positiv für die Beschaffung von Geschwindigkeitsmessgeräten aus bzw. wurden bereits Geräte beschafft.
An allen Ortseinfahrtsstraßen Messgeräte zu platzieren wird im Wesentlichen aus folgenden Erwägungen abgelehnt:
  • Hohe Anschaffungs- und Wartungskosten (kalk. Anschaffungskosten ca. 100.000 - 125.000 €)
  • Bei dauerhafter Aufstellung nachlassender Effekt auf Verkehrsteilnehmer
  • Überhöhte Geschwindigkeiten an Ortseinfahrten vorwiegend an stark befahrenen, klassifizierten Straßen (i.d.R. Kreisstraßen), für die die Stadt Heilsbronn nicht verantwortlich ist
Eine entsprechende Rückfrage bei der Nachbargemeinde Neuendettelsau hat ergeben, dass dort ebenfalls nicht an allen Einfahrtstraßen (wie im Antrag angegeben), sondern ebenfalls nur an ausgewählten Ortseinfahrten aufgestellt sind. 
In der Gesamtschau wird daher empfohlen, dem Antrag wie vorgeschlagen nicht zuzustimmen.
Alternativ regt die Stadtverwaltung an, weitere 2 – 3 Messgeräte zu beschaffen und ebenfalls an unterschiedlichen, wechselnden (Wechsel ca. 6 – 8 Wochen) Orten aufzustellen.

Beschluss

Dem Antrag des Seniorenbeirates zur Beschaffung von Geschwindigkeitsmessgeräten vom 06.02.2022 wird wie vorgelegt zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 16

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4. Umsetzungskonzept des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg zur Erarbeitung "hydromorphologischer Maßnahmen" der Schwabach; 1. Öffentlichkeitsbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 32. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 06.04.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg hat den Entwurf ein Umsetzungskonzept der Schwabach für den gesamten Bereich der Schwabach erstellt und mit Nachricht vom 10.03.2022 übersandt. Der Unterhalt der Schwabach obliegt im Bereich als Gewässer III. Ordnung der jeweiligen Kommune, von Heilsbronn bis zur Stadtgrenze östlich Göddeldorf damit der Stadt Heilsbronn. Nachdem sich der überwiegende Teil des Untersuchungsraumes im Landkreis Fürth bzw. der Stadt Schwabach befindet, wird das Umsetzungskonzept federführend durch das WWA-N ausgearbeitet, auch wenn dieses in Heilsbronn grundsätzlich nicht fachlich zuständig wäre.
Der Bericht weist Problemstellen für Wasserlebewessen (passierbares Bauwerk an einem Absturz), fehlendes Ufergehölz und Flächen zur eigendynamischen Entwicklung durch den Zukauf und die Bereitstellung dieser auf.   
Die im Bericht insgesamt aufgezeigten Punkte wurden seitens des WWA Nürnberg für den Zuständigkeitsbereich in Heilsbronn mit niedriger bis mittlerer Priorität eingestuft. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden mit Umsetzungskosten von insgesamt 119.400,00 € beziffert. Die einzelnen Maßnahmen sind aus der anl. Maßnahmenliste ersichtlich. Die Heilsbronn betreffenden Maßnahmen sind in den beiliegenden Übersichten zudem kartiert. 
Im Rahmen einer ersten Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Stadt Heilsbronn bis zum 07.04.2022 die Gelegenheit gegeben, Stellung zum Entwurf des Umsetzungskonzeptes zu nehmen. Eine zweite, breit angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung wird sich anschließen, in der betroffene Verbände, Wasserkraftbetreiber und Fischereiberechtigte sowie die Öffentlichkeit Stellung nehmen können.
Auf entsprechende Rückfrage teilte das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg mit, dass das Konzept den Charakter eine Fachplanung hat und damit keine rechtliche Außenwirkung erzielt. Für Umsetzungsmaßnahmen zur Verbesserung der hydromorphologischen Zustände, d.h. Maßnahmen aus einem Umsetzungskonzept beträgt der Fördersatz nach Mitteilung des WWA-N 75 %. Ebenfalls teilte das WWA-N mit, dass eine Neubewertung des Gewässerzustandes ab dem Jahr 2027 möglich wäre und dann ggf. weitergehende Auflagen oder Regelungen entstehen könnten, sollte der „gute Zustand“ der Schwabach dann noch nicht erreicht werden.
Aus Sicht der Stadtverwaltung wäre eine großzügigere Frist zur Prüfung und Stellungnahme wünschenswert gewesen. Nachdem der Gesamtumfang der einzelnen Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung überschaubar ist und keine höchste Priorisierung erfolgt ist, bestehen aus Sicht der Verwaltung keine größeren Ansätze für Einwendungen. Nachdem das Konzept durch das amtlich sachverständliche Wasserwirtschaftsamt ausgearbeitet wurde, wird die fachliche Fundiertheit grundlegend angenommen. Im Rahmen einer Stellungnahme sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass in der kurz gesetzten Frist keine ausreichende Prüfung möglich war und im Rahmen der sich anschließenden Öffentlichkeitsbeteiligung noch Einwendungen durch die Stadt Heilsbronn nachfolgen werden.

Beschluss

Mit dem Umsetzungskonzept des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg zur Erarbeitung „hydromorphologischer Maßnahmen“ der Schwabach besteht grundsätzlich Einverständnis. Aufgrund der sehr kurz gesetzten Frist zur Stellungnahme wird dies gegenüber dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg mit dem Vorbehalt erklärt, dass eine weitergehende Prüfung und ggf. Einwendungen im Rahmen der sich anschließenden Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Fahrzeugbeschaffungen Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 32. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 06.04.2022 ö beschliessend 5
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5.1. Ersatzbeschaffung Unimog U300 mit Räumschild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 32. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 06.04.2022 ö 5.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Fahrzeug Unimog U300 Baujahr 2005, ist eine der wichtigsten Maschinen zur Sicherstellung des Winterdienstes. 
Größere Reparaturen wurden in den letzten Jahren häufiger notwendig (u.a. 2021: Lenkung ca. 2.500 €, 2019: Achsschenkel 3.800 €). Außerdem ist das Räumschild am Deutz-Traktor ca. 30 Jahre alt und stark verschlissen, dieses wird durch das bestehende Schild vom Unimog ersetzt. 
Der Unimog soll mit einem neuen Schild ausgerüstet werden. Weiterer Vorteil besteht darin, dass durch die zunehmend beengten Verkehrsverhältnisse das breiteste und älteste Räumschild durch ein Schmäleres ersetzt wird, auch das zu beschaffende Schild ist den neuen Straßenverhältnissen angepasst. Vom Nachfolgermodell U319 und einem Räumschild wurden drei Angebote eingeholt. 

Anbieter 
Fahrzeug 
 Preis Netto 
Räumschild Netto
Henne AG
U319
138.780,00 €
13.387,60 €

Das Paket der Fa. Henne AG zu insgesamt 181.079,44 € (152.167,60 netto) ist das wirtschaftlichste und wird von der Bauhofleitung befürwortet. 

Beschluss

Der Auftrag zur Beschaffung eines Unimog 300 mit Räumschild wird an die Fa. Henne AG aus Nürnberg zum Angebotspreis von 181.079,44 € incl. MWSt. vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.2. Anschaffung eines Elektropritschenwagens für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 32. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 06.04.2022 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Durch Mitarbeitermehrungen am städtischen Bauhof ist zwischenzeitlich auch die Auslastung des Fuhrparkes gestiegen. Dies hat zwischenzeitlich dazu geführt, dass auch für kleinere Erledigungen größere Fahrzeuge eingesetzt werden müssen, da die Mitarbeitenden mangels anderweitiger Möglichkeiten nicht zum Einsatzort kämen.
Dies wurde auch durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss festgestellt und die Anschaffung eines Kleinfahrzeuges angeregt.
Haushaltsmittel wurden zwar nicht unmittelbar bereitgestellt, jedoch wurde bereits durch den RPA festgestellt, dass die Ausgabereste für die Beschaffung des Unimog eingesetzt werden sollten.
Aktuell dürfen Kommunen nur Fahrzeuge mit der neuesten Abgasnorm beschaffen. Da das Fahrzeug meist im Kurzstreckenbetrieb verwendet wird, ist ein Elektrofahrzeug nach Meinung der Bauhofleitung am wirtschaftlichsten. Verschiedene Hersteller und Angebote wurden eingeholt, nach abschließender Beurteilung ist das Modell 458 Pritsche XL von ARI Motor mit 19.226,93 € Brutto am wirtschaftlichsten.
Eine Übersicht samt Bildern über sämtliche in Betracht gezogenen Fahrzeuge liegt bei. Im Gesamtpaket wird das vorgeschlagene Modell befürwortet.
Lademöglichkeit am Bauhof ist vorhanden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Anschaffung des Fahrzeuges ARI Motors 458 XL Pritsche zum Einsatz am städtischen Bauhof.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Zuschussantrag des TSC Weißenbronn für die Anschaffung eines Mähroboters; Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 32. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 06.04.2022 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Turn- und Sportclub Weißenbronn beantragt mit Email vom 24.03.2022 einen Zuschuss zur Anschaffung eines Rasenmäherroboters (s. Anlage). Darin wurde auch eine vorzeitige Beschaffung wegen Preiserhöhung und evtl. Lieferproblemen beantragt.
Nach Eingang des Antrages wurde dem Turn- und Sportclub Weißenbronn eine zuschussunschädliche Beschaffung des Rasenmähroboters vor einer evtl. Behandlung im Stadtrat zugesagt.
Das entsprechende Angebot zur gewünschten Beschaffung über 29.750 € liegt bei.
Entsprechend der bisherigen Praxis kann analog der Förderrichtlinie Nr. 2 der Stadt Heilsbronn dieser Rasenmäherroboter mit 10 % der Gesamtkosten bezuschusst werden.

Beschluss

Dem Turn- und Sportclub Weißenbronn e. V. werden 10 % Zuschuss an den Gesamtkosten für die Anschaffung eines Rasenmäherroboters gewährt. Dies sind 2.975 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

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7. Anschaffung von Defibrillatoren für die Feuerwehren und den öffentlichen Raum; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 32. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 06.04.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vor einiger Zeit hat u.a. die Freiwillige Feuerwehr Weißenbronn einen Antrag auf Finanzierung eines Defibrillators gestellt. Die Stadtverwaltung hat sich anschließend mit dem sogenannten AED (automatisierter externer Defibrillator), auch Laiendefibrillator genannt, beschäftigt. Es wurde unter anderem eine Bestandsaufnahme der bereits vorhandenen Defibrillatoren durchgeführt und die Feuerwehren und das BRK kontaktiert.  Weiterhin hat sich die Verwaltung leider vergeblich um mögliche Sonderfördermittel bemüht. Die bereitgestellten Investitionsmittel des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration waren für das komplette Gebiet einer Kreisverwaltungsbehörde vorgesehen und bereits aufgebraucht. 
Die vorhandenen Defibrillatoren im öffentlichen Bereich sind, ausgehend von der durchgeführten Bestandsaufnahme, leider nicht ausreichend und eine flächendeckende Bereitstellung dieser AED´s in Heilsbronn und in den Ortsteilen sollte angestrebt werden. 
In Heilsbronn selbst sind lediglich die Defibrillatoren in der Sparkassenfiliale und saisonal im Freibad öffentlich zugänglich. Für die Hohenzollernhalle und die Grundschulhallen wurden vor kurzem erst zwei Defibrillatoren in Zusammenarbeit mit dem Turnverein besorgt. Diese Geräte sind jedoch nicht bzw. nur bei Veranstaltungen öffentlich zugänglich. Weiterhin stehen in diversen Gewerbebetrieben private Defibrillatoren zur Verfügung.   
Durch beheizbare Wandhalterungen können AED´s zum Beispiel an den Feuerwehrhäusern oder an sonstigen öffentlichen Gebäuden angebracht werden. Bei Bedarf kann der AED dann entweder durch die Feuerwehr oder durch unsere Bürgerinnen und Bürger ohne größeren Aufwand entnommen werden und im Ernstfall ein Menschenleben retten. 
Die Wartung dieser Geräte ist im Außenbereich gemäß den AED-Richtlinien nicht vorgeschrieben. Eine turnusmäßige Kontrolle sollte jedoch durchgeführt werden. Die Stadtverwaltung hat hier bewusst das teurere Modell ausgewählt um weitere Kosten durch etwaige Wartungsarbeiten zu vermeiden. Das Modell Lifepack CR2 führt einen monatlichen Selbsttest automatisch aus und mit einer Software zum Auswerten können mögliche Defekte sofort erkannt werden. Für diese Variante wird eine Verbindung in ein WLAN-Netzwerk benötigt und müsste gewährleistet werden. 
Bis auf die Freiwillige Feuerwehr in Bonnhof, der Defibrillator wurde hier durch den Erlös eines Dorffestes angeschafft, müssten alle weiteren Feuerwehren mit einem AED ausgestattet werden. Lediglich aus Neuhöflein ging noch keine Rückmeldung bei der Stadtverwaltung ein. Zusätzlich ist geplant einen Defibrillator in der Nähe oder direkt am Bahnhofsgebäude und somit im öffentlichen Raum anzubringen. Wird Neuhöflein ebenfalls mit einem Defibrillator ausgestattet werden insgesamt 14 Geräte benötigt. 
Nach den derzeitigen Angeboten muss demnach mit einer Anschaffungssumme von ungefähr 23.000,00 Euro kalkuliert werden.   
Im Investitionsplan 2022 wurden die Mittel in Höhe von 20.000,00 € für die Anschaffung mehrerer Defibrillatoren, insgesamt 8 Stück, pauschal eingestellt. Um insgesamt 14 Defibrillatoren anzuschaffen müssen diese bisher bereitgestellten Mittel im Haushalt um 3.000,00 € erhöht werden. Für den Wandschrank müssen zusätzlich ca. 20 €/Jahr für Strom kalkuliert werden. Für alle Geräte entstehen somit Stromkosten von ca. 280 €/Jahr. 
Aufgrund der nur geringen Überschreitungen des Haushaltsansatzes für 2022 erachtete es die Stadtverwaltung als sinnvoll, gleich alle Geräte noch 2022 zu beschaffen und keine Staffelung vorzunehmen.    

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Haushalt angepassten Mittel in Höhe von 23.000,00 € für die Anschaffung von 14 AED´s zu investieren und die Geräte für die Feuerwehrgerätehäuser und das Bahnhofsumfeld anzuschaffen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Kanalleitungssanierungen im Ortsteil Bürglein; Beschlussfassung über den zeitlichen Aufschub der Maßnahme zur zeitgleichen Ausführung mit den Leitungsarbeiten für die Errichtung eines Nahwärmenetzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 32. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 06.04.2022 ö beschliessend 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Ortsteil Bürglein werden aktuell Wasserleitungen sowie Hausanschlüsse durch den ZV RBG saniert. Auch Teile der Entwässerungseinrichtung (überwiegend 7 Schächte) müssen in diesem Bereich der Großhabersdorfer Straße ertüchtigt werden.
Aus diesem Grund wurde von der bereits für den ZV RBG ausführenden Tiefbaufirma ein Angebot für die Kanalsanierungsarbeiten angefordert und liegt zwischenzeitlich vor.
Auch für das geplante Nahwärmenetz werden Leitungsarbeiten erforderlich sein. Ursprünglich war angedacht, sämtliche Arbeiten möglichst zeitgleich ausführen zu lassen, sodass Synergien und v.a. Kosteneinsparungen möglich wären.
Die Planungen zur Errichtung eines Nahwärmenetzes sind zwar bereits weit fortgeschritten, lassen jedoch derzeit noch keine Leitungsverlegungen zu. 
Nun bestehen für die Stadt Heilsbronn zur Ausführung der Schachtsanierungen zwei Möglichkeiten. Entweder werden diese nun mit den Wasserleitungsarbeiten des ZV RBG ausgeführt oder im Rahmen der Leitungsarbeiten der Nahwärme Bürglein eG iG. 
Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Schachtsanierungen aufzuschieben und zeitgleich mit den Leitungsarbeiten der Nahwärme Bürglein ausführen zu lassen, sodass sich für das Nahwärmenetz Einsparpotenziale ergeben. Die Kosten für die Durchführung der Maßnahme im Zuge der bereits laufenden Wasserleitungsarbeiten belaufen sich Angebots gemäß auf ca. 139.000 € (Schächte) und ca. 83.000 € (Gehweg). Durch den Austausch der Schächte werden Arbeiten an den Gehwegen, insbesondere den Bordsteinen erforderlich, welche ebenfalls zur Ausführung kommen müssen.
Der genaue Ausführungszeitraum steht damit noch nicht fest und hängt maßgeblich von den Planungen des Nahwärmenetzes ab. Sollte ein Nahwärmenetz nicht errichtet werden, so wären die Arbeiten durch die Stadt Heilsbronn ohne anderweitige Leitungsarbeiten durchführen zu lassen. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die im Ortsteil Bürglein, Bereich Großhabersdorfer Straße, notwendigen Schachtertüchtigungen im Zuge der Leitungsarbeiten für die Errichtung eines Nahwärmenetzes durchführen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 32. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 06.04.2022 ö 9
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9.1. Sturzflut-Risikomanagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 32. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 06.04.2022 ö 9.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Bereits im letzten Jahr wurde beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach um eine Aufnahme in die Förderliste für dieses Jahr gebeten. Mit Bezug auf die Stadtratssitzung vom 01.12.2021 und dem damaligen Beschluss kann der Fördermittelantrag nach einer positiven Rückmeldung über die Aufnahme in die Förderliste gestellt werden. Die positive Rückmeldung wurde uns am 18.03.2022 vom WWA-AN per Mail erteilt und der Fördermittelantrag wird nun zeitnahe gestellt. 

Dient zur Kenntnis   

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9.2. Antrag des ÖDP-Ortsverbandes Heilsbronn auf Einführung einer Leitlinie Wald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 32. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 06.04.2022 ö 9.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 15.03.2022 beantragt der ÖDP-Ortsverband Heilsbronn die Einführung einer Leitlinie Wald. Die Antragsunterlagen liegen als Anlage bei.
Die Stadtverwaltung wird den Antrag entsprechend bearbeiten und in einer der nächsten Stadtratssitzungen zur Beratung aufbereiten.
Dient zur Kenntnis.

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9.3. RamaZam "Aktion saubere Umwelt"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 32. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 06.04.2022 ö 9.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

RamaZam 2022 – Tag der Umwelt am 7. Mai von 9 bis 12 Uhr
Leider konnte Corona bedingt die Aktion RamZam in den letzten beiden Jahren nicht stattfinden. Im Jahr des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ verzeichneten wie die niedrigste Anzahl mit fünf Teilnehmern. 
Wir hoffen durch eine Umstrukturierung der Aktion eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen und zwar möchten wir die Aktion auf alle Ortsteile und deren Bürger mit Vereinen ausweiten.
Geplant ist: Eigenständiges Organisieren der Vereine/Dorfgemeinschaften in den Ortsteilen. Der gesammelte Müll soll um ca. 12 Uhr im Bauhof abgeliefert werden, wo es im Anschluss Essen und Getränke für alle Mitwirkenden gibt.
Ob und welche Vereine sich beteiligen ist leider noch nicht bekannt. Für eine bessere Planung bitten wir Sie sich anzumelden unter 09872 80622 oder unter per Mail an stefan.winner@heilsbronn.de bis 3 Mai 2022.
Auf rege Teilnahme und Unterstützung bei der Aktion hoffen nicht nur Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer und die Stadtratsmitglieder. Vor allem zur aktuellen Zeit genießen wir doch alle gerne ein schönes Erscheinungsbild unserer Heimat. Lassen Sie uns also alle gemeinsam ein Zeichen setzen: von und für Heilsbronn und seinen Ortsteilen.

Dient zur Kenntnis.

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9.4. Regionalbudget 2022; Bewilligung E-Bike-Ladestation am Freibad Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 32. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 06.04.2022 ö 9.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn hat sich für eine Förderung für das Regionalbudget 2022 mit folgenden Kleinprojekten beworben:
  • Aufstellung einer E-Bike-Ladestation vor dem Freibad Heilsbronn mit Gesamtkosten i. H. v. 23.600 €
  • Aufstellung eines Flexzelts als Sonnenschutz an der Grundschule Heilsbronn i. H. v. 13.400 €
  • Aufstellung eines Klettergerüstes am Spielplatz an der Ansbacher Straße i. H. v. 13.750 €
Mit Schreiben vom 01.03.2022 wurde der Stadt eine Förderung für die Aufstellung einer E-Bike-Ladestation vor dem Freibad Heilsbronn mit einer Fördersumme i. H. v. max. 9.000 € (45,3 % der Nettokosten) in Aussicht gestellt (s. auch erwähnt in der Anlage).
Alle anderen Maßnahmen wurden leider nicht für eine Förderung berücksichtigt (s. Anlage).

Dient zur Kenntnis.

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9.5. Sanierung Hauptstraße; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 32. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 06.04.2022 ö 9.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Unser Ingenieurbüro teilt uns u.a. zum Ausbau Hauptstraße mit, dass im Tiefbau alleine innerhalb der letzten vier Wochen Preissteigerungen von 10 – 15% festzustellen seien.
Zitat aus Schreiben C & P vom 28.03.22 (siehe Anlage *). Auch in der Information der Bayerischen Ingenieurkammer vom 25.03.2022 wird mitgeteilt, dass ein Baustopp für viele Projekte nicht ausgeschlossen ist. Die Folgen der Ukraine-Krise treffen mit voller Wucht ein: Bitumen-Produktion wird deutlich gedrosselt, Preise gehen durch die Decke, Baubranche fordert Runden Tisch.
Das heißt nicht, dass der Ausbau der Hauptstraße nicht erfolgt.
Die Kostenschätzungen für unsere gemäß Investitionsplan 2022 vorgesehenen Projekte sind somit wohl überholt und es muss darüber im Stadtrat gesprochen werden.

Dient zur Kenntnis.

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9.6. Verlegung Termin Werk- sowie Haupt-und Finanzausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 32. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 06.04.2022 ö 9.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der geplante Termin 04.05.2022 für den nächsten Werk- sowie Haupt- und Finanzausschuss muss entfallen. Stattdessen ist als neuer Termin Mittwoch, der 18.05.2022 geplant. Inhaltlich soll dort jeweils hauptsächlich der Wirtschaftsplan der Stadtwerke bzw. der Haushaltsplan der Stadt vorberaten werden. Der entsprechende Beschluss des Stadtrates soll dann in einer Sitzung im Juni 2022 folgen.

Dient zur Kenntnis.

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9.7. Antrag der CSU-Fraktion vom 02.04.2022 i.S. Forstamtsgebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 32. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 06.04.2022 ö vorberatend 9.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 02.04.2022 beantragt die CSU-Fraktion im Stadtrat, den Beschluss des Stadtrates vom 23.02.2022 i.S. Forstamtsgebäude: „Die Verwaltung wird beauftragt, den Erwerb und die Renovierung des ehemaligen Forstamtsgebäudes für den Betrieb der Musikschule Heilsbronn zeitnah vorzubereiten“, zu konkretisieren.
Die Stadtverwaltung wird den Antrag entsprechend bearbeiten in einer der nächsten Stadtratssitzungen zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Der Antrag wird dem Stadtratsgremium im Info-Archiv vorab zur Verfügung gestellt.

Dient zur Kenntnis.

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9.8. Ukrainekrise; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 32. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 06.04.2022 ö 9.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Zuhörer,
von vielen Bürgerinnen und Bürgern werde auch ich wegen des Krieges gegen die Ukraine und dieser unglaublichen, unbegreifbaren Gräueltaten an der ukrainischen Zivilbevölkerung in der Ukraine angesprochen. Ich gehe davon aus, dass alle Landsleute diese Gräueltaten verabscheuen und verurteilen.
Besonders möchte ich mich bei allen bedanken, die mit vielerlei Engagement und Tun den ukrainischen Flüchtlingen zur Seite stehen. Für unser Land, vor allem auch für uns Kommunen und damit unsere Verwaltungen ist hier neben der Pandemie in kürzester Zeit eine weitere Herausforderung entstanden, die wir gemeinsam, so hoffe ich, so gut wie möglich schultern können. Damit ist auch verbunden, dass das eine oder andere Wünschenswerte in unserer Kommune, d.h. auch das eine oder andere Projekt, auf dem Prüfstand steht.
Dient zur Kenntnis

Datenstand vom 14.07.2022 11:56 Uhr