Datum: 27.01.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Antrag zur Geschäftsordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.01.2016
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ö
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1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/ Die Grünen, Jutta Franck, stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, den
Tagesordnungspunkt 1 „Situation im WK 9“ (Bereich Müncherlbach/Göddeldorf); Beschluss über weiteres Vorgehen“, von der Tagesordnung zu nehmen. Als Begründung nennt sie, dass die Vormerkung als Abstimmungsgrundlage nicht ausreiche und offene Fragen nicht geklärt seien.
Beschluss 1
Erster Bürgermeister Dr. Pfeiffer befragt das Gremium, ob zumindest der Sachvortrag zum Tagesordnungspunkt 1 gehört werden soll. Mit 9 : 9 Stimmen lehnt das Gremium die Darlegung des Sachverhalts ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 9
Beschluss 2
Anschließend erfolgt die Abstimmung zur Verschiebung des Tagesordnungspunktes 1 auf eine spätere Sitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6
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2. Situation im WK 9 (Bereich Müncherlbach/Göddeldorf);
Beschluss über weiteres Vorgehen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.01.2016
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Beschluss-Nr. 921, wird die Entscheidung vertagt.
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3. Bebauungsplan Nr. B 22 für das Gebiet zwischen dem Bierkellerweg und der Caspar-Othmayr-Straße, 1. Änderung;
a) Vorstellung der Bauleit- und Gebäudeentwurfsplanung
b) Billigung der Entwurfsplanung
c) Beauftragung der Auslegung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.01.2016
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Sitzung des Stadtrates am 14.10.2015 (Nr. 755) wurde die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 22 für das Gebiet zwischen dem Bierkellerweg und der Caspar-Othmayr-Straße beschlossen.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird bei diesem Verfahren im Wege der sog. Berichtigung angepasst. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange entfällt.
Der beauftragte Planer, Herr Korder, stellt die Entwurfsplanung in der Sitzung vor. Die Unterlagen zur Entwurfsplanung für die Bauleitplanung (Stand: 29.12.2015) sind im RIS hinterlegt.
Information über die aktuelle Gebäudeentwurfsplanung:
Folgende Anmerkungen wurden seitens des Landratsamtes Ansbach beim Vorgespräch für den Neubau einer Kindertagesstätte am 01.12.2015 gemacht und sind in der Entwurfsplanung entsprechend berücksichtigt worden:
? Als Spielflur sollte der Flur eine Breite von ca. 2,50 m aufweisen. Die beiden Ruheräume sollten, auch im Hinblick auf eine mögliche künftige Nutzung als Regelgruppe eine Größe von mind. 20,00 m² aufweisen.
? Die Planung des Sanitärbereiches als ein Raum für zwei Krippengruppen wird begrüßt. Es sollte jedoch bedacht werden, den Raum bei der Einrichtung einer Regelgruppe und einer Krippengruppe mit einer Teilung, wie im Entwurf vorgestellt, auszuführen, da bei Regel- und Krippengruppe unterschiedlich Anforderungen an die Sanitärinstallation bestehen.
? Für die Nutzung mit einer Regelgruppe sollte zusätzlich ein Intensivraum mit mind. 20 m² ausgeführt werden. Dieser sollte möglichst auf kurzem Wege von beiden Gruppenräumen aus, der größtmöglichen Flexibilität hinsichtlich der zukünftigen Nutzung wegen, erreichbar sein.
? Als Personal-WC genügt ein Damen-WC. Dieses sollte jedoch behindertengerecht ausgeführt werden.
? Der Bau eines "Mehrzweckraumes" für Veranstaltungen und Verköstigung der Kinder sollte angefügt werden. Eine Verköstigung der Kinder in einem sog. "Kinderbistro" stellt insbesondere bei mehrgruppigen Einrichtungen ein zeitgemäßes Konzept dar. Zudem dient dieser Raum bei einer möglichen Belegung des Gebäudes mit einer Regelgruppe als "Bewegungsraum".
Diese geänderte Gebäudeentwurfsplanung (Stand 18.01.2016, ebenfalls im RIS hinterlegt) geht zu Lasten der Baukosten, die sich dadurch auf 1,3 Mio. EUR incl. Nebenkosten erhöhen. Jedoch ist durch diese Anpassung eine größere Flexibilität gerade in Anbetracht der Nutzung der Räumlichkeiten als Kinderkrippe und/oder Regelgruppe sowie bei den weiteren zu erwartenden Erweiterungen der Einrichtung vorhanden.
Die Verwaltung bittet das Gremium um entsprechende Zustimmung zur vorgestellten Gebäudeentwurfsplanung, um den Bauantrag baldmöglichst dem Gremium vorlegen zu können.
Weiterhin schlägt die Verwaltung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB vor, die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung zu beteiligen und die Stellungnahme der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Beschluss 1
a) Der Stadtrat stimmt der vorgestellten Gebäudeentwurfsplanung zu und beauftragt die Verwaltung, den Bauantrag entsprechend vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
b) Die geänderten Festsetzungen der Entwurfsplanung (Stand: 29.12.2015) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 22 für das Gebiet zwischen dem Bierkellerweg und der Caspar-Othmayr-Straße werden gebilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 3
c) Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.01.2016
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ö
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4.1. Ausbaubeitragssatzung
Gremium
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Sitzung
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.01.2016
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4.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In Sachen ABS wurde das Landratsamt Ansbach und das Staatsministerium des Innern wegen eines Artikels „Bürger bei Kosten verschonen“, angeschrieben.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf unsere letzte Anfrage vom Oktober 2015. Eine Antwort wird noch erwartet.
Dient zur Kenntnis.
Die Sitzung wird um 19.24 Uhr unterbrochen, da man den Planer
Prof. Kress für den Tagesordnungspunkt „Neugestaltung des Marktplatzgestaltung“ erst auf 20 Uhr eingeladen hatte. Nach seinem Erscheinen wird die öffentliche Sitzung um 19.50 Uhr mit Tagesordnungspunkt „Neugestaltung des Marktplatzes“ fortgesetzt.
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5. Neugestaltung des Marktplatzes;
a.) Vorstellung des Rahmenentwurfes
b.) Beratung und Beschlussfassung über
1. Anregungen und Einwände aus der Bürgerschaft
2. Material für die Oberflächengestaltung
3. Darstellung des Jakobsweges (Muschel)
4. Gesamtplanung (Variante 6)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.01.2016
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Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
a.) Herr Professor Kress erläutert die Planung anhand einer Power-Point-Präsentation (im RIS hinterlegt) und erklärt kurz weshalb die mit der Regierung abgestimmte Variante 6 zu favorisieren ist. Er kann hierzu Fragen aus dem Gremium beantworten.
b.) Zur Weiterführung der Planung sind folgende grundsätzliche Beschlüsse zu fassen:
b.1) Anregungen und Einwände aus der Bürgerschaft:
Schreiben der Familie Haupt vom 30.03.2015 (im RIS hinterlegt) bezüglich des geplanten Baumstandortes.
Herr Professor Kress zeigt im Rahmen einer Simulation den Schattenwurf des geplanten Baumes auf die angrenzende Wohnbebauung zu den verschiedenen Jahreszeiten auf.
Bezüglich der Baumart empfiehlt Herr Professor Kress die Pflanzung einer Silberlinde mit einem Alter von ca. 30 - 35 Jahren und ca. 15 m hoch. Die Kosten hierfür betragen ca. 15.000,00 €.
b.2) Material für die Oberflächengestaltung
Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass im Konsens mit den Fraktionsvorsitzenden die Entscheidung erst in der nächsten Stadtratssitzung erfolgen soll.
Herr Christofori erläutert anhand verschiedener Kostengegenüberstellungen (im RIS hinterlegt) Für und Wider der möglichen Pflastermaterialien und gibt auch Auskunft über die Lebensdauer und Wiederverwendbarkeit der Materialien.
Auf Antrag der Fraktion der Grünen ist Herr Steciw von der Firma Egner Pflastersteine, Neumarkt, anwesend und kann über die Gestaltungsmöglichkeit mit Betonpflaster berichten.
b.3) Darstellung des Jakobsweges (Muschel)
Aus der Bürgerschaft kam die Anregung zu prüfen, ob im Rahmen der Neugestaltung der Jakobsweg in Form einer Muschel dargestellt werden könnte.
Nach Meinung des Planers gäbe es die Möglichkeit spezielle Kanalschachtdeckel herzustellen, in deren Mitte die Jakobsmuschel dargestellt ist. Die Kosten hierfür liegen bei etwa 800,00 bis 1.200,00 € netto für den ersten Deckel, Die weiteren Deckel sind rd. 300,00 € günstiger.
(Die vorhandenen Schachtabdeckungen werden am Bauhof gelagert und können für Reparaturmaßnahmen an anderer Stelle wieder eingebaut werden)
b.4) Nach beschlussmäßiger Behandlung der vorstehenden Punkte hat der Stadtrat über die Gesamtplanung (Vorzugsvariante 6) zu beschließen.
Detailfragen wie z.B. die Anmerkungen der „Projektgruppe Grün“ vom 18.05.2015 werden zu gegebener Zeit im Stadtrat behandelt.
Beschluss 1
Zu b.1)
Der geplante Baumstandort wird beibehalten.
Zur Ausführung kommt eine Silberlinde mit einem Alter von. ca. 30 - 35 Jahren und ca. 15 m hoch.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6
Beschluss 2
Zu b.4)
Unter Berücksichtigung der vorher gefassten Beschlüsse stimmt der Stadtrat der Gesamtplanung (Vorzugsvariante 6) zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.03.2016 09:14 Uhr