Datum: 27.01.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Behandlung der eingegangenen Bauanträge
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1.1 |
Bauantrag Wüstner Karin, Triebendorf 10, 91560 Heilsbronn;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf Fl.Nrn. 471/1, 474/2, 1123/1, Gemarkung Weißenbronn, Triebendorf
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1.2 |
Bauantrag Ebert Rainer, Am Mühlberg 4, 91560 Heilsbronn
Bau eines Wintergartens auf Fl.Nr. 95/1, Gemarkung Weiterndorf, Am Mühlberg 4
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1.3 |
Bauanfrage Schmidt Wohnbau GmbH, Fürther Str. 22, 91560 Heilsbronn;
Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf FlNr. 215/2, Gemarkung Heilsbronn, Altendettelsauer Str. 2
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1.4 |
Bauantrag Seewald Markus, Heuweg 31 a, 91560 Heilsbronn
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 1, Gemarkung Seitendorf
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1.5 |
Bauantrag Kirschenbauer Melanie, Ketteldorfer Straße 37, 91560 Heilsbronn
Anbau und Umbau am bestehenden Wohnhaus und Errichtung einer Stützmauer auf Fl.Nr. 440/1, Gemarkung Heilsbronn, Ketteldorfer Straße 37
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1.6 |
Bauantrag Gewerbetreibenden e. V., Gutenbergstraße 22 - 24, 91560 Heilsbronn
Errichtung von genehmigungspflichtigen Werbeanlagen in der Gutenbergstraße in Heilsbronn auf Fl.Nr. 349/1, Gemarkung Heilsbronn
Befreiung hinsichtlich Sichtdreieck
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1.7 |
Bauantrag Josef Scherbaum Heizungsbau - Bauspenglerei GmbH
Neubau eines Carports auf Fl.Nr. 293/5, Gemarkung Heilsbronn, Industriestraße 9
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2 |
Bauleitplanung der Gemeinde Neuendettelsau;
Bebauungsplan Nr. 28 "Gewerbegebiet Fürschlag III";
Frühzeitige Unterrichtung/Beteiligung nach § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB
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3 |
Verkehrsregelung in der Nebenstraße zur Wiesenstraße Heilsbronn; Anordnung eines Durchfahrtsverbotes mit dem Zusatz "Anlieger frei"
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4 |
Unkrautbeseitigung durch Heißwasser; Information und Beratung zur Anschaffung
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5 |
Bekanntgaben
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5.1 |
Ausbau der Straße Am Eichenwald;
Erweiterung des Ausbaubereichs in Verbindung mit der Erneuerung der Wasserleitung;
Bekanntgabe
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5.2 |
Neubau Quartiersgaragen an der Badstraße;
Auftragsvergabe für die Pflasterarbeiten,
Bekanntgabe
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5.3 |
Beschilderung entlang der Staatsstraße 2410 (Industriegebiet); Überarbeitung der bestehenden Beschilderung
Anordnung durch das Landratsamt Ansbach
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zum Seitenanfang
1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.01.2016
|
ö
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|
1 |
zum Seitenanfang
1.1. Bauantrag Wüstner Karin, Triebendorf 10, 91560 Heilsbronn;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf Fl.Nrn. 471/1, 474/2, 1123/1, Gemarkung Weißenbronn, Triebendorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.01.2016
|
ö
|
beschliessend
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1.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin beantragt die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung in Triebendorf. Hierfür wird der Altbestand zum Teil abgebrochen und die Grundstücke wurden entsprechend vermessen.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Stellplatzsatzung wird
eingehalten. Nach den Bauunterlagen werden 2 Stellplätze errichtet und zwei weitere Stellplätze sind bereits vorhanden. Nach Nr. 1.2 der Richtzahlenliste der Stellplatzsatzung werden 4 Stellplätze benötigt.
Die Erschließung ist gesichert.
Da keine bauplanungsrechtlichen Belange entgegenstehen, ist das Einvernehmen zu erteilen.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Beschluss
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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1.2. Bauantrag Ebert Rainer, Am Mühlberg 4, 91560 Heilsbronn
Bau eines Wintergartens auf Fl.Nr. 95/1, Gemarkung Weiterndorf, Am Mühlberg 4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.01.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Ausschussmitglied Oehler nimmt an der weiteren Sitzung teil.
Der Antragsteller beabsichtigt den Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohngebäude und zwar auf der bestehenden Doppelgarage, welche bisher schon als Terrasse genutzt worden ist.
Aus den Antragsunterlagen ist nicht ersichtlich, ob der Wintergarten als selbstständiges Gebäude angebaut wird oder ein Durchgang von Wohnhaus zum Wintergarten vorhanden sein soll. Da der beantragte Wintergarten einen Brutto-Rauminhalt von mehr als 75,00 m³ hat, ist das Vorhaben in beiden Varianten nicht verfahrensfrei.
In den Bauunterlagen fehlt zudem die Einzeichnung des Vorhabens in den amtlichen Lageplan.
(Wurde am 21.01.2016 nachgereicht)
Die Nachbarunterschriften für das Bauvorhaben liegen vollständig vor.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich. Bauplanungsrechtliche Gründe, die gegen die Errichtung des Wintergartens sprechen, sind nicht ersichtlich. Die Erschließung ist gesichert. Das gemeindliche Einvernehmen ist daher zu erteilen.
Beschluss
Dem Bauantrag auf Bau eines Wintergartens wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.3. Bauanfrage Schmidt Wohnbau GmbH, Fürther Str. 22, 91560 Heilsbronn;
Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf FlNr. 215/2, Gemarkung Heilsbronn, Altendettelsauer Str. 2
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.01.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller war zur Beratung im Rathaus und stellt eine Bauanfrage, ob seitens der Stadt Heilsbronn dem Vorhaben in der beabsichtigten Form zugestimmt werden kann.
Die Grundstücksnachbarn wurden bisher nicht beteiligt, da es sich um eine lose Bauanfrage handelt sind diese jedoch nicht erforderlich.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12 I.
Es ist ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt, das Vorhaben zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses entspricht hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung dem Bebauungsplan.
Für das Bauvorhaben sind Befreiungen vom Bebauungsplan jedoch notwendig für:
- Baugrenze
- Dachform: Flachdach geplant, Satteldach zulässig
- Geschossigkeit: 2 Vollgeschosse vorgeschrieben, drei Vollgeschosse geplant.
Hinsichtlich der Baugrenze und der Dachform kann nach Ansicht der Verwaltung keine Befreiung erteilt werden. Nach den Darstellungen in der Bauzeichnung wird die benachbarte städtische Fläche 215/7 nicht unerheblich (ca. 5 m an der Außenkante) mit überbaut. Hierfür wäre ein Grunderwerb durch den Bauwerber notwendig, der in seiner Anfrage hierzu ausführt, dass eine Planung von zeitgemäßem Wohnraum aufgrund der derzeitigen Grundstückssituation nur sehr schwer möglich wäre.
Bezüglich der Geschossigkeit sollte einer Befreiung nicht zugestimmt werden, da sich das Bauvorhaben ansonsten nicht in den übrigen Geltungsbereich einfügt.
Über die Anzahl der geplanten Wohnungen sind in der Anfrage keine Angaben enthalten. Im Hinblick auf die dargestellte Größe des Gebäudes kann jedoch nach Meinung der Verwaltung davon ausgegangen werden, dass die erforderlichen Stellplätze (2 Stück/Wohnung) gemäß der Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nicht nachgewiesen werden können.
Zur Erschließung kann ausgeführt werden, dass laut Stellungnahme der Stadtwerke ein Anschluss durchaus möglich ist. Auf dem benachbarten Grundstück FlNr. 215/4 sind Versorgungsleitungen vorhanden. Bei einer Veränderung wären die Kosten auf den Bauherrn umzulegen.
Beschluss
Der Bauanfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses wird nicht zugestimmt. Hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung und der Dachform wird keine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 12 I in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.4. Bauantrag Seewald Markus, Heuweg 31 a, 91560 Heilsbronn
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 1, Gemarkung Seitendorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.01.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Es handelt sich um die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Seitendorf. Das Altanwesen wurde vor einigen Jahren abgerissen, jetzt erfolgt ein Neubau.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. Die Erschließung für das Vorhaben ist gesichert.
Für das Bauvorhaben sind zwei Stellplätze erforderlich, diese werden in den Bauunterlagen nachgewiesen.
Das Bauvorhaben erfüllt die die Ziele des ISEKs, da hier eine Baulücke geschlossen wird. Das Altanwesen wurde vor einigen Jahren abgebrochen.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich. Öffentliche
Belange stehen nicht entgegen, das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.
Beschluss
Dem Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.5. Bauantrag Kirschenbauer Melanie, Ketteldorfer Straße 37, 91560 Heilsbronn
Anbau und Umbau am bestehenden Wohnhaus und Errichtung einer Stützmauer auf Fl.Nr. 440/1, Gemarkung Heilsbronn, Ketteldorfer Straße 37
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.01.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
An das bestehende Wohnhaus soll angebaut und in diesem Zuge ein Umbau erfolgen sowie eine Stützmauer errichtet werden.
Von Verwaltungsseite wird hierzu folgendes bemerkt:
Die Bauvoranfrage für das Vorhaben wurde bereits am 15.04.2015 im Bau- und Umweltausschuss behandelt und vom Landratsamt mit Vorbescheid vom 20.07.2015 positiv verbeschieden.
Die Befreiungen hinsichtlich Baugrenze und Sichtdreieck wurden im Vorbescheid bereits in Aussicht gestellt. Gegen eine Befreiung der Dachform bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig, Fl.Nr. 440 (Eheleute Reisner) fehlt. Diese konnten von der Antragstellerin trotz mehrmaligen Versuchs nicht erreicht werden.
Beschluss
Dem Bauantrag auf Anbau und Umbau am bestehenden Wohnhaus und Errichtung einer Stützma
uer wird zugestimmt. Hinsichtlich der Baugrenze, des Sichtdreiecks und der Dachform wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.6. Bauantrag Gewerbetreibenden e. V., Gutenbergstraße 22 - 24, 91560 Heilsbronn
Errichtung von genehmigungspflichtigen Werbeanlagen in der Gutenbergstraße in Heilsbronn auf Fl.Nr. 349/1, Gemarkung Heilsbronn
Befreiung hinsichtlich Sichtdreieck
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.01.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Bauantrag zur Errichtung von Werbeanlagen in der Gutenbergstraße in der Sitzung v. 25.11.2015 zugestimmt.
Mit Schreiben vom 07.01.2016, eingegangen bei der Stadt Heilsbronn am 14.01.2016 teilt das Landratsamt Ansbach hierzu mit, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. B 15 2. Änderung hinsichtlich des Sichtdreiecks bei der Werbeanlage 1 nicht eingehalten werden.
Es wird um Mitteilung gebeten, ob der Befreiung seitens der Stadt Heilsbronn zugestimmt wird.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwendungen, der Befreiung zuzustimmen. Mit dem Gewerbetreibenden e.V. wurde bereits im Vorfeld abgesprochen, dass eine Aufstellung der Werbeanlagen mit Absprache der Stadt Heilsbronn so erfolgen soll, dass die Zufahrt zu FlNr. 343/4 bzw. 343/3 nicht behindert wird.
Beschluss
Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. B 15 2. Änderung hinsichtlich des Sichtdreiecks für die Werbeanlage 1 des Bauantrags des Vereins der Gewerbetreibenden e.V. vom 05.11.2015 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.7. Bauantrag Josef Scherbaum Heizungsbau - Bauspenglerei GmbH
Neubau eines Carports auf Fl.Nr. 293/5, Gemarkung Heilsbronn, Industriestraße 9
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.01.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin beabsichtigt den Neubau eines Carports. Das Carport soll an die bestehende Garage sowie entlang der Grundstücksgrenze errichtet werden.
Von Verwaltungsseite wird hierzu folgendes festgestellt:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 15 der Stadt Heilsbronn. Hier ist ein Gewerbegebiet festgesetzt. Nach § 12 der BauNVO sind Garagen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in sämtlichen Baugebieten grundsätzlich zulässig.
Die Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. B 15 Ziffer 2 wird bei vorliegendem Bauvorhaben nicht eingehalten. Demnach können Garagen und Nebengebäude an den festgesetzten Flächen an den Grenzen errichtet werden, auch dann, wenn sie mit dem Hauptgebäude zusammengebaut werden, maximale Länge an der Nachbargrenze 10,00 m, Traufhöhe 2,75 m.
Die Traufhöhe wird eingehalten. Die Länge an der Nachbargrenze beträgt 13,50 m. Eine entsprechende Befreiung wurde seitens der Antragstellerin beantragt.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Befreiung zugestimmt werden. Der betroffene Grundstücksnachbar hat dem Bauvorhaben zugestimmt. Die Nachbarunterschriften liegen damit vollständig vor.
Anmerkung: In den Bauunterlagen wurde eine sog. „Isolierte Befreiung“ beantragt. Da es sich jedoch nicht um ein genehmigungsfreies Bauvorhaben handelt, ist eine herkömmliche Befreiung zu beantragen, der die Stadt Heilsbronn im Verfahren zustimmt. Nach tel. Auskunft des Landratsamtes ist der Antrag auf isolierte Befreiung durch einen Antrag auf Befreiung auszutauschen. Die Antragstellerin wurde durch die Stadt Heilsbronn entsprechend informiert und wird die Unterlagen dahingehend ergänzen.
Eine Weiterleitung der Antragsunterlagen durch die Stadt erfolgt aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit nach Ergänzung der Antragsunterlagen.
Beschluss
Dem Antrag auf Neubau eines Carports wird zugestimmt. Hinsichtlich der Länge der Grenzbebauung wird einer Befreiung von Ziffer 2 des Bebauungsplanes Nr. B 15 der Stadt Heilsbronn zuges
timmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bauleitplanung der Gemeinde Neuendettelsau;
Bebauungsplan Nr. 28 "Gewerbegebiet Fürschlag III";
Frühzeitige Unterrichtung/Beteiligung nach § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.01.2016
|
ö
|
beschliessend
|
2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Gemeinde Neuendettelsau plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28 „Gewerbegebiet Fürschlag III“ und hat die Stadt Heilsbronn als benachbarte Gemeinde nach § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt. Nach § 2 Abs. 2 BauGB sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen.
Das Plangebiet umfasst insgesamt ca. 2,41 ha, von denen ca. 1,9 ha auf Gewerbeflächen entfallen und die übrigen Flächen für ökol. Ausgleichsmaßnahmen und Verkehrsflächen vorgesehen sind.
Die Planung ist erforderlich geworden, weil sich der verfügbare Bestand der Gemeinde Neuendettelsau an gewerblichem Bauland durch Grundstücksverkäufe und Kaufoptionen im bisherigen „Gewerbegebiet Fürschlag II“ aktuell von 5,9 ha auf rd. 1,5 ha reduziert hat. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gewerbegebiet Fürschlag III“ soll der Vorrat an Gewerbebauland wieder um ca. 1,9 ha aufgestockt werden, um sicherzustellen, dass die Gemeinde weiterhin mit einem Angebot auf dem Grundstücksmarkt präsent ist, das einer Vielzahl von Interessenten und deren Anforderungen an gewerbliche Bauflächen gerecht wird.
Die Lage des beabsichtigten Gewerbegebietes kann der Anlage entnommen werden.
Beeinträchtigungen der Stadt Heilsbronn bzw. der städtebaulichen Entwicklung der Stadt Heilsbronn, die sich aus der Ausweisung des Gewerbegebietes ergeben könnten, sind aus Sicht der Verwaltung nicht ersichtlich. Insbesondere liegt keine Beeinträchtigung raumordnerischer oder landesplanerischer Ziele vor. Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche sind ebenfalls nicht ersichtlich.
Beschluss
Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 28 „Gewerbegebiet Fürschlag III“ mit integriertem Grünordnungsplan der Gemeinde Neuendettelsau besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nicht vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Verkehrsregelung in der Nebenstraße zur Wiesenstraße Heilsbronn; Anordnung eines Durchfahrtsverbotes mit dem Zusatz "Anlieger frei"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.01.2016
|
ö
|
beschliessend
|
3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In seiner Sitzung v. 25.11.2015 hat der Bau- und Umweltausschuss die Verwaltung beauftragt, eine schriftliche Stellungnahme der Polizeiinspektion Heilsbronn zur Einrichtung eines Durchfahrtverbotes mit dem „Anlieger frei“ für die Nebenstraße zur Wiesenstraße einzuholen.
Für die Einfahrt von der Wiesenstraße in die Nebenstraße soll ein Durchfahrtverbot (Zeichen 267 „Verbot der Einfahrt“) angeordnet werden, damit die Ausfahrt in die Badstraße über die Wiesenstraße und nicht über die Nebenstraße erfolgt.
Anlass sind die neuerrichteten Parkplätze entlang der Nebenstraße, die aufgrund der bestehenden Anordnung eines Gehweges nicht angefahren werden können.
Auf Anfrage der Stadt Heilsbronn mit Schreiben v. 27.11.2015 teilte die Polizeiinspektion am 14.12.2015 mit, dass der Verkehrsregelung in dieser Art nichts entgegensteht.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, eine verkehrsrechtliche Anordnung in der betreffenden Form zu erlassen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Anordnung eines Durchfahrtverbotes (Zeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“) für die Nebenstraße zur Wiesenstraße mit dem Zeichen „Anlieger frei“ (Zeichen 1020-30) zu. An der Einfahrt der Wiesenstraße in die Nebenstraße soll ein „Verbot der Einfahrt“ (Zeichen 267) angeordnet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Unkrautbeseitigung durch Heißwasser; Information und Beratung zur Anschaffung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.01.2016
|
ö
|
vorberatend
|
4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Bereits seit Jahren ist die Vernichtung von Unkraut an befestigten Flächen, wie z.B. auf Pflasterungen, Straßenrinnen usw., verboten.
Bislang hat die Stadt Heilsbronn die notwendigen Arbeiten maschinell mit der Hand durch Auskratzen bzw. Aushacken erledigt. Diese Art der Unkrautbekämpfung ist sehr zeitaufwendig und bringt keinen dauerhaften Erfolg.
Vor einigen Jahren hat die Stadt nach Alternativen für Unkrautbekämpfung gesucht. 2014 wurde eine Heißwassermaschine „WAVE“ im Bauhof vorgeführt.
Letztes Jahr hat ein privater Dienstleiter einige Straßenabschnitte mit dem Heißwassergerät für die Stadt Heilsbronn erledigt.
Bei der Kommunalen Messe in Nürnberg wurde durch den Firmenvertreter der Firma WAVE die Unkrautbeseitigung nochmals vorgestellt und ein entsprechendes Angebot für diese Maschine eingeholt (Neugerät 17.945,20 €). Alternativ wurde eine Vorführmaschine mit rund 300 Betr./h mit angeboten Vorführgerät 14.161,00 €).
Methode der Unkrautbekämpfung:
Thermische Unkrautbekämpfung oder das Abtöten von Unkraut mit heißem Wasser basiert auf der Übertragung von Energie auf die Pflanze. Oberflächenwasser ist einer der besten Energieträger und wird von der Natur frei zur Verfügung gestellt. Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass Wasser durch die Schwerkraft nach unten strömt und daher die Pflanze und die Wurzeln gut erreicht. Ein weiterer Energieträger ist Luft. Warmluft steigt von Natur aus nach oben, wodurch bei der Unkrautbekämpfung mit Heißluft ein erheblicher Teil der Energie die Pflanze nicht erreicht. Außerdem ist Luft einer der schlechtesten Energieträger in der Natur.
Diese positiven Eigenschaften von Wasser (und keinem Dampf, denn er steigt schließlich auch nach oben). In Kombination mit der Sensortechnik führt dies zu einer sehr energiesparenden Unkrautbekämpfungsmethode. Dank der starken Energieübertragung von Heißwasser reicht eine geringe Behandlungshäufigkeit von höchstens vier Behandlungen pro Jahr aus.
Einsatzbereiche und Leistung / Wirtschaftlichkeit:
Neben den o.g. Einsatzbereichen an Straßen / Wegen und Plätzen ist das Gerät auch für die Beseitigung von Verunreinigungen wie z.B. Reinigung von Parkbänken, Schildern, Graffiti und in Pflanzbeeten usw. einsetzbar.
Eine Tageleistung mit diesem Gerät von ca. 1.250 m² bis 2.500 m² ist durchaus realistisch anzusehen und wurde auch im Stadtgebiet erreicht.
Die Wochenmiete liegt ohne An- und Abtransport und Bedienung bei ca. 500,-- € und mit Bedienung bei ca. 2.500,-- €/Woche.
Im Vergleich zu einer maschinell mit der Hand ausgeführten Beseitigung durch Auskratzen bzw. Aushacken von Fugen werden hier nur 200 m²/Tag und Arbeiter geschafft. Diese Methode ist nicht nachhaltig, da die Wurzeln im Untergrund verbleiben und entsprechend wieder nachtreiben.
Alle anderen Alternativen zur Unkrautbekämpfung wie z.B. Wildkrautbesen bringen keine dauerhafte Lösung und müssen entsprechend oft wiederholt werden.
Anschaffungskosten:
-siehe Anlage
Beschluss
Seitens des Bau- und Umweltausschuss wird ein Empfehlungsbeschluss zur Beschaffung eines Gerätes zur Unkrautbekämpfung mittels Heißwasser an den Haupt- und Finanzausschuss gegeben. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt mit einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Vorführgerät zu reservieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.01.2016
|
ö
|
|
5 |
zum Seitenanfang
5.1. Ausbau der Straße Am Eichenwald;
Erweiterung des Ausbaubereichs in Verbindung mit der Erneuerung der Wasserleitung;
Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.01.2016
|
ö
|
beschliessend
|
5.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Anschlusspunkt der neuen Trinkwasserleitung auf die bestehende Wasserleitung musste technisch bedingt ca. 10 m über das geplante Ausbauende der Straße hergestellt werden.
Wegen der nicht tragfähigen Böden außerhalb der Wasserleitungstrasse war eine fachgerechte Wiederherstellung der Straße - beschränkt auf den Wasserleitungsgraben - nicht möglich.
Der Bereich musste daher im Rahmen der Ausbaumaßnahme komplett erneuert werden.
Durch diese erforderliche Erweiterung der Straßensanierung ergibt sich die Schlussrechnungs-
summe der Firma FT Fuchs Tiefbau GmbH zu 79.395,14 € und damit rd. 12.700,00 € über der ursprünglichen Auftragssumme.
Um zustimmende Kenntnisnahme wird gebeten.
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5.2. Neubau Quartiersgaragen an der Badstraße;
Auftragsvergabe für die Pflasterarbeiten,
Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.01.2016
|
ö
|
beschliessend
|
5.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Gemäß den Planungen von Frau Sesselmann sollen sowohl der Durchgang zum Klostergraben als auch die Quartiersgaragen gepflastert werden.
Diese Pflasterungen sind in der Kostenplanung enthalten, waren aber bisher nicht beauftragt.
Die Pflasterungen sollten zum großen Teil noch vor Weihnachten ausgeführt werden.
Nachdem die Firma Ulsenheimer Baugesellschaft mbH mit der Herstellung der offenen Stellplätze im Anschluss an das Wohnhaus Lehr beauftragt ist, wurde der Auftrag für die Pflasterung des Durchganges zum Klostergraben und der Quartiersgaragen auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses für die Stel
lplätze seitens der Verwaltung an die Firma Ulsenheimer Baugesellschaft mbH erteilt.
Die Auftragssumme beläuft sich auf 10.397,90 € incl. 19 % Mwst.
Dient zur Kenntnis.
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5.3. Beschilderung entlang der Staatsstraße 2410 (Industriegebiet); Überarbeitung der bestehenden Beschilderung
Anordnung durch das Landratsamt Ansbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.01.2016
|
ö
|
|
5.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Überarbeitung der Beschilderung entlang der St. 2410 im Industriegebiet-Ost war Beratungsgegenstand der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses v. 09.12.2015. Der Bau- und Umweltausschuss hat hierzu beschlossen, dass mit der seitens der Stadtverwaltung angeregten Beschilderung entlang der St. 2410 (Anbringung von Ortstafeln und Tempo-70 zwischen Kreisverkehr und Gutenbergstraße/Industriestraße
) Einverständnis besteht.
Eine entsprechende Anordnung durch das Landratsamt Ansbach erging am 14.01.2016, eingegangen bei der Stadt Heilsbronn am 21.01.2016.
Die Verkehrszeichen werden zeitnah durch die Straßenmeisterei angebracht.
Dient zu Kenntnis.
Datenstand vom 29.01.2016 10:04 Uhr