Datum: 17.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 32. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 13.01.2016; Anerkennung
2 Neugestaltung des Marktplatzes; Beratung und Beschlussfassung über das Material für die Oberflächengestaltung
3 Breitband 2.0; a) Bericht über den aktuellen Stand b) Entscheidung über den Einstieg in ein weiteres Verfahren; Beschluss c) Beauftragung der Breitbandberatung Bayern GmbH; Beschluss
4 Antrag Bündnis 90 / Die Grünen; Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit - Faires kommunales Beschaffungswesen; Beschluss zum Antrag
5 Gemeinschaftlicher Ausbau eines Geh- und Radweges an der RH 12 / AN29 von der Str. 2239 (Rohr) bis Göddeldorf; Beschluss zum weiteren Vorgehen
6 Bekanntgaben
6.1 Geh- und Radweg Bürglein - Schwaighausen; Plangenehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz; Bekanntgabe
6.2 Städtischer Friedhof; Bekanntgabe über mögliche Alternative zum Ablauf bei Trauerfeiern
6.3 Windkraft im WK 9, Fragenkatalog der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
6.4 Aktuelle Informationen zum Thema Gleichstromtrasse; Konsultationsverfahren zum Szenariorahmen 2030
6.5 Information über die Klassenbildung 2016/2017 bei der Grundschule Heilsbronn; aktueller Stand
6.6 Bayerischer Städtetag; Informationsbrief Nr. 1/2016
6.7 Quartalsmäßige Bekanntgabe der Geschwindigkeitsmessungen
6.8 Bauschuttdeponie Trachenhöfstatt wieder geöffnet
6.9 Bürgerversammlungen
6.10 ILEK für Kernfranken
6.11 Einladung Jahreshauptversammlung der FFW Stadt Heilsbronn
6.12 Ausbaubeitragssatzung der Stadt Heilsbronn (ABS) vom 20.03.2008; Antwortschreiben des Landratsamtes Ansbach vom 15.02.2016
6.13 Investitionsplan
6.14 Geburtstage

zum Seitenanfang

1. Niederschrift der 32. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 13.01.2016; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.02.2016 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 32. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 13.01.2016 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Neugestaltung des Marktplatzes; Beratung und Beschlussfassung über das Material für die Oberflächengestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.02.2016 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Tagesordnungspunkt wurde vor der Sitzung abgesetzt. Die Stadtratsmitglieder und die Öffentlichkeit wurden vorab informiert. Wesentliche Unterlagen konnten nicht rechtzeitig vom Planer zur Verfügung gestellt werden.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

3. Breitband 2.0; a) Bericht über den aktuellen Stand b) Entscheidung über den Einstieg in ein weiteres Verfahren; Beschluss c) Beauftragung der Breitbandberatung Bayern GmbH; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.02.2016 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

a) Bericht über den aktuellen Stand:
Am 29.07.2015 hat der Stadtrat über die Auftragsvergabe entschieden (s. Beschluss vom 29.07.2015, Nr. 696). Die Verwaltung hat daraufhin alle erforderlichen Unterlagen zum Förderantrag zusammengestellt und den Förderantrag am 20.08.2015 bei der Regierung von Mittelfranken gestellt. Mit Mail vom 02.11.2015 teilte die Regierung von Mittelfranken mit, dass der Antrag positiv geprüft worden sei. Der Zuwendungsbescheid werde vom Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat ausgehändigt. Ein Vertragsschluss wäre grundsätzlich möglich gewesen, jedoch auf eigenes Risiko der Stadt. Die Verwaltung hat hiervon abgeraten (s. Bekanntgabe vom 28.10.2015, Nr. 792). Nachdem jedoch auch Mitte Dezember 2015 kein Aushändigungstermin des Zuwendungsbescheides durch Herrn Staatsminister Söder terminiert war, hat die Verwaltung die Vertragsverhandlungen mit der Telekom wieder aufgenommen. Vor allem wegen der Nutzung der städtischen Leerrohre gab es einige Änderungswünsche der Stadt, die wiederum seitens der Telekom geprüft und bewertet werden mussten. Die Telekom wollte den Vertrag bis Ende Januar 2016 überarbeitet zusenden. Bis heute liegt der Vertrag nicht vor (Stand 10.02.2016). Ein Eingang wird in Kürze erwartet.
Herr Langer von der Breitbandberatung Bayern GmbH, der uns im Verfahren fachlich begleitet hat, wird die Versorgungssituation nach Fertigstellung des geplanten Breitbandausbaus darstellen (s. Karte im RiS eingestellt) und aufzeigen, wo über die bisherigen Ausbauziele hinaus Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Ansätze werden hier seitens der Verwaltung in Weißenbronn / Am Westhang sowie in Trachenhöfstatt, ggf. auch in Teilen des Stadtgebietes gesehen.
b) Entscheidung über den Einstieg in ein weiteres Verfahren; Beschluss
Abhängig von der Beratung und den ggf. neuen Zielsetzungen zum Breitbandausbau wäre es möglich, in ein weiteres Förderverfahren im Rahmen der bayerischen Breitbandinitiative einzusteigen. Im aktuellen Verfahren wurde die Förderhöchstsumme noch nicht ausgeschöpft.
c) Beauftragung der Breitband Bayern GmbH; Beschluss
Abhängig vom Beschluss unter b) schlägt die Verwaltung vor, die Breitbandberatung Bayern GmbH erneut zu beauftragen, die Stadt Heilsbronn im Förderverfahren zu begleiten. Ein Angebot hierzu liegt vor (im RiS eingestellt).

Beschluss

Zu b) Der Stadtrat stimmt dem Einstieg in ein weiteres Förderverfahren im Rahmen des Breitbandförderprogramms 2014/2018 des Landes Bayern zu.
Zu c) Der Stadtrat stimmt der Beauftragung der Breitbandberatung Bayern GmbH gemäß dem vorgelegten Angebot vom 15.01.2016 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag Bündnis 90 / Die Grünen; Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit - Faires kommunales Beschaffungswesen; Beschluss zum Antrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.02.2016 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Bündnis 90 / Die Grünen haben mit Schreiben vom 09.12.2015 beantragt, dass zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit die Stadt Heilsbronn bei Ausschreibungen künftig folgende Maßstäbe anlegt:
-siehe Anlage
Herr Nölp berichtet hierzu dem Stadtrat folgendes:
Bereits seit 2009 wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung der Leitfaden „ Die Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht“ herausgegeben. Dieser ist der Stadt Heilsbronn bekannt.
Bei allen öffentlichen Ausschreibungen wurde und wird im Leistungsverzeichnis als Bestandteil des zu vergebenden Auftrages das entsprechende  Formblatt 2491, nach HIVKOM - HAVKOM, „Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ beigefügt. Es umfasst neben der Produktion wie z.B. Natursteinen auch die Sportbekleidung, Spielwaren, Teppiche, Textilien, Lederprodukte, Billigprodukte aus Holz und Agrarprodukte.
Des Weiteren wird das Formblatt 248 für die Verwendung von Holzprodukten nach FSC, PEFC oder gleichwertiger Zertifizierung und diesen geltenden Kriterien als Vertragsbestandteil bei Ausschreibungen gefordert.
Als Ergänzung wird ebenfalls das Formblatt 241 – „Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfälle“ zur Rückführung in die Kreislaufwirtschaft hier mit angefügt.
Bei allen oben aufgeführten Formblättern handelt es sich um eine Versicherung des Auftragnehmers bei der Angebotsabgabe.
Der Vorschlag, die Formblätter analog wie in den Großstädten München, Nürnberg usw. zu ergänzen würde bedeuten, dass dies eine Verschärfung zum Schutz der Kinderarbeit mittels des Nachweis der Einhaltung der ILO Konvention 182 nach ILO darstellt.
Seitens der Stadtverwaltung könnten diese Formblätter zukünftig in die Ausschreibungsunterlagen der Stadt Heilsbronn mit übernommen werden und der Nachweis müsste bei Auftragserteilung entsprechend nachgereicht werden, bzw. würde eine Vertragsstrafe bei Verstoß mit aufgenommen werden. Der Ausschluss von diesem Vergabeverfahren ist in den bisherigen Formblättern schon mit aufgenommen.

Beschluss

Die Stadt Heilsbronn wird bei zukünftigen Maßnahmen die entsprechenden Formblätter zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit – Faires kommunales Beschaffungswesen ergänzen und diese bei projektbezogen Ausschreibungen berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Gemeinschaftlicher Ausbau eines Geh- und Radweges an der RH 12 / AN29 von der Str. 2239 (Rohr) bis Göddeldorf; Beschluss zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.02.2016 ö 5
zum Seitenanfang

6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.02.2016 ö 6
zum Seitenanfang

6.1. Geh- und Radweg Bürglein - Schwaighausen; Plangenehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.02.2016 ö beschliessend 6.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Bescheid vom 28.01.2016 (im RIS hinterlegt) wurde die Verlegung des Weihermühlbaches nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz genehmigt.
Die Ausschreibung erfolgt am 26.02.2016 im Bayerischen Staatsanzeiger.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

6.2. Städtischer Friedhof; Bekanntgabe über mögliche Alternative zum Ablauf bei Trauerfeiern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.02.2016 ö 6.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen einer Besprechung beim Evang.-Luth. Pfarramt am 12.01.2016 zwischen den evangelischen Pfarrern, den ortsansässigen Bestattern und der Stadt Heilsbronn wurden verschiedene Themen hinsichtlich der Organisation und des Ablaufs von Beerdigungen besprochen.
Von Seiten der Evang.-Luth. Kirchengemeinde wird nunmehr eine Alternative zum Ablauf der „normalen“ Heilsbronner Trauerfeier angeboten. So soll künftig bei großen Trauergesellschaften zunächst die Bestattungshandlung auf dem Friedhof und anschließend die Trauerfeier im Münster stattfinden. So ist es auch üblich auf den Dorf-Friedhöfen, in der Neuendettelsauer Nikolai-Kirche und auch in der katholischen Pfarrgemeinde.
Zwar soll dies in Heilsbronn nicht zur Regel werden; da man ja noch den Weg bis zum Münster zurücklegen muss. Aber bei großen Trauergesellschaften schützt das Münster die Trauergäste vor zu großer Hitze oder Kälte. Und das Münster ist ein würdiger Raum für einen festlichen, kurzen Gottesdienst.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

6.3. Windkraft im WK 9, Fragenkatalog der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.02.2016 ö 6.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Stadtrates vom 27.01.2016 wurde die Befassung zum Thema Windkraft im WK 9 aufgrund eines Geschäftsordnungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertagt, bis die Verwaltung die aus der Vormerkung sich ergebenden offenen Fragen geklärt hat.
Auf Nachfrage der Verwaltung wurde nun durch die Fraktionsvorsitzende, Frau Jutta Franck, mit Mail vom 01.02.2016 ein Fragenkatalog zum Thema Windkraft im WK 9 (im RiS hinterlegt) übersandt.
Durch die Grundstückseigentümer der betroffenen Grundstücke im Vorranggebiet WK 9, der sog. Poolgemeinschaft WK 9, wurde am 04.02.2016 (ebenfalls im RiS eingestellt) ein Schreiben mit Anlagen übergeben.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

6.4. Aktuelle Informationen zum Thema Gleichstromtrasse; Konsultationsverfahren zum Szenariorahmen 2030

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.02.2016 ö 6.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Gesetzgebungsverfahren zum Energieleitungsausbaurecht
Das Energieleitungsausbaurecht zum Ausbau der Übertragungsnetze ist grundlegend geändert worden: die Änderungen des Bundesbedarfsplangesetzes vom 21.12.2015 sind inzwischen in Kraft getreten.
Das Gesetz sieht eine komplette Neuregelung des Erdkabelvorrangs für Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsprojekte (HGÜ-Projekte) vor.
Die Erdverkabelung ist danach bei HGÜ-Projekten die Regel, während Freileitungen zukünftig nur in engen Ausnahmefällen und nur bei Einhaltung von Mindestabständen zur Wohnbebauung zulässig sind. Die von der Korridorplanung für ein HGÜ-Projekt betroffenen Gemeinden sollen, laut neuem Gesetz, jedoch ein beschränktes Vorschlagsrecht im Verfahren der Bundesfachplanung bekommen, wonach neben den Erdkabelvarianten auch Freileitungsvarianten auf ihrem Gemeindegebiet geprüft und zulässig sein sollen. Dies ermöglicht eine eher am Einzelfall orientierte Planung und dient dem Schutz der gemeindlichen Planungshoheit.
Bei Drehstromprojekten gilt demgegenüber der Grundsatz der Freileitung, es sei denn, dass das Gesetz ein Projekt zum Erdkabelpilotprojekt erklärt hat.
Die Süd-Ost-Passage ist im neuen Bundesbedarfsplangesetz als HGÜ-Projekt erneut aufgenommen worden, allerdings mit den neuen Anfangs- und Endpunkten Wolmistedt-Isar. Nach einer aktuellen Karte mit der Suchraum-Ellipse für dieses Projekt könnten Gemeindegebiete der Gemeinden des Aktionsbündnisses von der Trasse zukünftig betroffen sein.
Vorhabenträger für die Süd-Ost-Passage ist im Norden der Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz. Seit Ende Januar 2016 steht fest, dass der bayerische Teil des Projektes vom Übertragungsnetzbetreiber Tennet TSO mit Sitz in Bayreuth geplant wird und nicht mehr von Amprion (vgl. Presseerklärung von Tennet TSO, veröffentlicht unter www.netzausbau.de).
Ob es noch im Jahr 2016 einen Antrag zur Korridorplanung für die Süd-Ost-Passage geben wird, ist noch offen.

Konsultationsverfahren zum Szenariorahmen 2030 bis 22.02.2016 und bevorstehendes Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan 2. Entwurf 2025
Im Rahmen der Bedarfsplanung für den Netzausbau entwickeln die Übertragungsnetzbetreiber einen sogenannten Szenariorahmen für die Netzentwicklungsplanung. Dieser enthält Prognosen zum zukünftigen Strom- und Energiemarkt, den Erzeugungs- und Verbrauchsschwerpunkten und der Entwicklung der erneuerbaren und konventionellen Energien sowie zur Netzintegration im Kontext des europäischen Strombinnenmarkts.
Der aktuelle Entwurf für den Szenariorahmen 2030 ist seit 18.01.2016 im Internet unter www.netzausbau.de (Website der Bundesnetzagentur) veröffentlicht. Die Öffentlichkeit, aber auch Gemeinden können ihre Stellungnahmen bis 22.02.2016 hierzu abgeben. Die Stadt Heilsbronn beabsichtigt, hier eine Stellungnahme abzugeben (s. Anlage, im RiS eingestellt).
Der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. veröffentlichte im Sommer 2015 die Studie „Der Zellulare Ansatz“, die zu dem Ergebnis kommt, dass der Stromtransportbedarf ganz erheblich reduziert werden kann, wenn das Modell einer zellularen Versorgungsstruktur verfolgt wird. Im Kern dieses Konzepts steht die Ausnutzung dezentraler Ressourcen, die sektorübergreifende Umwandlung erneuerbarer Energien in speicherbare Energieträger und intelligente Kommunikation. Außerdem setzt der zellulare Ansatz auf die verstärkte Anwendung von Strom in der Mobilität und im Wärmemarkt. Der aktuelle Entwurf des Szenariorahmens 2030 geht nicht eindeutig von einem zellularen Ansatz aus, obwohl er auch Ansätze einer Regionalisierung enthält.  Er führt zu einer eher zentralistischen Netzstruktur und zu einem entsprechend hohen Stromtransportbedarf. Letzteres wird teilweise kritisch gesehen, teilweise auch von Seiten von Verteilungsnetzbetreibern.
Es ist damit zu rechnen, dass in wenigen Wochen auch der 2. Entwurf zum Netzentwicklungsplan zur Konsultation gestellt wird, der derzeit noch nicht vorliegt. Im Rahmen dieses Plans kann zu konkreten Netzausbau-Projekten Stellung genommen werden.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

6.5. Information über die Klassenbildung 2016/2017 bei der Grundschule Heilsbronn; aktueller Stand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.02.2016 ö vorberatend 6.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Seit dem Schuljahr 2015/2016 gibt es im Rahmen eines Pilotprojektes die Möglichkeit, auch an Grundschulen offene Ganztagsangebote in Kooperation von Schule und Jugendhilfe anzubieten. Im Schuljahr 2016/2017 wird dieses Projekt fortgeführt.
Ziel der Stadt Heilsbronn ist eine an den Bedürfnissen der Schüler und Eltern ausgerichtetes Bildungs- und Betreuungsangebot. Die bisher eingeführte gebundene Ganztagsklasse sowie die Ergänzungsangebote durch Mittagsbetreuung und städtischen Hort sowie den Horten der Kindertageseinrichtungen in Heilsbronn zeigen eine hohe Resonanz und gewährleisten eine Nachmittagsbetreuung bis 17.00 Uhr an fünf Werktagen sowie eine Ferienbetreuung.
Gleichwohl haben die Verwaltung, die Leitung der Mittagsbetreuung und des städtischen Hortes sowie die Schulleitung der Grundschule Heilsbronn die Frage vorbereitet, ob auch am Schulstandort Heilsbronn eine offene Ganztagsschule eingerichtet werden kann. Hierzu wurde u. a. eine Elternbefragung in der Grundschule durchgeführt. Das Ergebnis der Umfrage zeigte ein eindeutiges Ergebnis: Im Schuljahr 2016/2017 kann voraussichtlich wieder eine gebundene Ganztagsklasse eingerichtet werden. Die Eltern der Regelklassenkinder wünschen eine Nachmittagsbetreuung in der gewohnten Form durch Mittagsbetreuung und Hort. Lediglich zwei Rückmeldungen (Stand 02.02.2016) sprachen sich für eine offene Ganztagsklasse aus.
Ungeachtet dieser eindeutigen Elternaussage sieht auch das Bayer. Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in seinem hierzu ergangenen Schreiben vom 18.01.2016 und in seiner Informationsbroschüre für Grund- und Förderschulen und deren Schulaufwandsträger zur schrittweisen Einrichtung offener Ganztagsangebote den Handlungsbedarf vor allem an Schulstandorten, die bisher noch keine oder unzureichende Ganztagsangebote in Form von Mittagsbetreuung und Hort haben.
Für den Schulstandort Heilsbronn wäre auch nur ein offenes Ganztagsangebot als sog. Kombi-Modell von Jugendhilfe und Schule (OGTS-Kombi) in Frage gekommen, weil mit dieser Form die bisherige zeitliche Abdeckung der Nachmittagsbetreuung sichergestellt bzw. ausgedehnt werden könnte. In der OGTS-Kombi müssten die Eltern jedoch an mind. vier Schultagen verbindlich für das gesamte Schuljahr die Kinder anmelden. Nur wenn der überwiegende Teil der gemeldeten Schüler auch über 16.00 Uhr hinaus Betreuungsbedarf an fünf Schultagen hat, könnte das Modell eingerichtet werden. Tatsächlich zeigen die Buchungen im städtischen Hort, dass der Betreuungsbedarf nach 16.00 Uhr nur noch bei wenigen Schülern beansprucht wird.
Auch das Landratsamt Ansbach teilte in einer Auskunft wegen der vorhandenen Schulkindbetreuung mit, dass kein Bedarf für die Einrichtung eines neuen Betreuungsmodells gesehen wird.
Bei dem am 02.02.2016 von der Grundschule Heilsbronn durchgeführten Elternabend war demzufolge auch die offene Ganztagsschule kein Thema mehr.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

6.6. Bayerischer Städtetag; Informationsbrief Nr. 1/2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.02.2016 ö 6.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Informationsbrief des Bayerischen Städtetages 1/2016 liegt der Tischvorlage bei .
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

6.7. Quartalsmäßige Bekanntgabe der Geschwindigkeitsmessungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.02.2016 ö vorberatend 6.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 29.01.2016 gibt die Polizeiinspektion Heilsbronn die Messergebnisse im 4. Quartal 2015 bekannt:
Im Bereich der Stadt Heilsbronn wurden in der Zeit vom 01.10.2015 – 31.12.2015 insgesamt 23 Geschwindigkeitsmessungen, mit einem Stundenaufwand von ca. 75 Stunden, durchgeführt.
Bei den Tempokontrollen wurden insgesamt ca. 15.000 Fahrzeuge gemessen. Dabei mussten 281 Fahrzeuglenker beanstandet werden. 210 Fahrzeug-Führer kamen mit einem Verwarnungsgeld davon, während 74 Fahrer einen Bußgeldbescheid mit Punkteeintrag erhielten.
Die höchsten Geschwindigkeiten wurden wie immer auf der B 14 Höhe Weiterndorf und Müncherlbach gemessen. Innerortsmessungen in der Alten Poststraße/Badstraße/Nürnberger Straße (Schulweg) ergaben nur geringfügige Überschreitungen im Verwarnungsbereich.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

6.8. Bauschuttdeponie Trachenhöfstatt wieder geöffnet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.02.2016 ö 6.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die städtische Bauschuttdeponie im Stadtteil Trachenhöfstatt wird voraussichtlich ab Samstag, dem 19. März 2016 zu folgenden Tagen wieder geöffnet:
Mittwoch 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag 09:00 Uhr bis 12: 00 Uhr
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

6.9. Bürgerversammlungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.02.2016 ö 6.9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Mitglieder des Stadtrats sowie alle Bürgerinnen und Bürger sind zu den folgenden im März stattfindenden Bürgerversammlungen recht herzlich eingeladen:
Donnerstag, den 03.03.2016 um 19:30 Uhr für die Stadtteile Bürglein und Böllingsdorf im Gasthaus „ Weißes Roß“ (Großhabersdorfer Straße 25)
Donnerstag, den 10.03.2016 um 19:30 Uhr für die Stadtteile Göddeldorf, Seitendorf und Trachhöfstatt im Feuerwehrgerätehaus Göddeldorf (Göddeldorf 30)
Donnerstag, den 17.03.2016 um 19:30 Uhr für den Stadtteil Ketteldorf im Dorfgemeinschaftshaus Ketteldorf ( Ketteldorf 14)
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

6.10. ILEK für Kernfranken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.02.2016 ö 6.10

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das integrierte ländliche Entwicklungskonzept ILEK für die kommunale Allianz „Kernfranken“ liegt der Tischvorlage bei .
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

6.11. Einladung Jahreshauptversammlung der FFW Stadt Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.02.2016 ö 6.11

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Heilsbronn lädt alle Stadtratsmitglieder am 11.03.2016 um 19  Uhr zur Jahreshauptversammlung in den Konventsaal ein.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

6.12. Ausbaubeitragssatzung der Stadt Heilsbronn (ABS) vom 20.03.2008; Antwortschreiben des Landratsamtes Ansbach vom 15.02.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.02.2016 ö vorberatend 6.12

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Wie in der Sitzung vom 27.01.2016 mitgeteilt, wurden das Landratsamt Ansbach und das Staatsministerium des Inneren wegen eines Artikels „Bürger bei Kosten verschonen“ angeschrieben.
Zwischenzeitlich kam eine Antwort vom Landratsamt Ansbach, die uns nicht ergiebig genug erscheint. Deshalb wird nochmals nachgehakt. Wir werden wieder berichten.
Dienst zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

6.13. Investitionsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.02.2016 ö 6.13

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Tischvorlage liegt der Investitionsplan der Stadt Heilsbronn bei.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

6.14. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.02.2016 ö 6.14

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer gratuliert Stadtratsmitglied Imper (08.02.) nachträglich – auch im Namen der Stadtverwaltung und aller anwesenden Sitzungsteilnehmer – zu seinem Geburtstag.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 23.03.2016 13:11 Uhr