Datum: 17.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
1.1 Bauantrag Julia und Bernd Scherzer, Schützenstraße 14, 91560 Heilsbronn Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf FllNr. 232, Gemarkung Heilsbronn
1.2 Bauantrag Baumann Thomas, Bauhofstraße 6, 91560 Heilsbronn Wohnhausan- und -umbau auf Fl.Nr. 48, Gemarkung Weiterndorf, Bauhofstraße 6
1.3 Bauantrag Bär Claudia, Gottmannsdorf 6, 91560 Heilsbronn Ausbau des bestehenden Dachgeschosses, Einbau von 2 neuen Dachgauben auf Fl.Nr. 356, Gemarkung Bonnhof, Gottmannsdorf 6
1.4 Bauantrag Gundel Christian, Waldstraße 3, 91560 Heilsbronn Errichten einer Gaube, Umnutzung der als Dachboden genutzten Räume in Wohnraum auf Fl.Nr. 228/4, Gemarkung Heilsbronn, Waldstraße 3
1.5 Bauantrag zum Neubau der Kindertagesstätte "Peter Pan" auf FlNr. 517/4, Gemarkung Heilsbronn - Nähe Caspar-Othmayr-Straße
2 Bauleitplanung der Stadt Stein; Ausweisung eines Sondergebietes für die Errichtung eines Gartenmarktes, Beteiligung der Stadt als sonstiger Täger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
3 Bauleitplanung der Gemeinde Neuendettelsau; Bauleitplanungen wegen Konzentrationsflächen für Mobilfunkanlagen Beteiligung der Stadt als sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4 Bekanntgaben
4.1 Inbetriebnahme einer Mobilfunkbasisstation in der Ansbacher Straße
4.2 Bauantrag Fa. Beil GmbH, Neubau einer Eigentumswohnanlage mit Tiefgarage (Haus A + Haus B), Errichtung von Nebengebäuden für Fahrräder und Müll auf FlNr. 273/60, Gemarkung Heilsbronn, Herbststraße Schreiben und Einwendungen der Grundstücksnachbarin
4.3 Anfrage der Stadt Heilsbronn zur Anbringung eines Verkehrsspiegels im Bereich der Ausfahrt Wiesenstraße/Badstraße
4.4 Vollzug des BBodSchG und der BBodSchV; Grundwasseruntersuchung GWM 1 - 4 ehemalige Hausmülldeponie an der Ketteldorfer Straße, Fl.Nr. 521, Gemarkung Heilsbronn, und Grundwasseruntersuchung GWM 1 ehemalige Hausmülldeponie in Bürglein, Fl.Nr. 86, Gemarkung Bürglein
4.5 Verkehrsbeeinträchtigungen im Stadtgebiet; Marktplatz und Ketteldorfer Straße

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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 29. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.02.2016 ö 1
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1.1. Bauantrag Julia und Bernd Scherzer, Schützenstraße 14, 91560 Heilsbronn Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf FllNr. 232, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 29. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.02.2016 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage.

Von Verwaltungsseite wird hierzu folgendes bemerkt:
Die Abwasserbeseitigung des Schmutzwassers zur Schützenstraße ist nicht möglich, da der Kanal überlastet wäre. Regressansprüche durch die übrigen Anlieger sind nicht auszuschließen. Darstellung Oberflächenwasser/Regenwasser über Versickerung – mögliche Schäden bei Überlauf zu der angrenzenden Bebauung sind nicht auszuschließen.
Die Abwasserbeseitigung ist daher nicht gesichert.
Das Grundstück muss noch mit Strom und Wasser erschlossen werden. Die Erschließungskosten gehen zu Lasten des Bauherrn.
Im Baufeld sind Obstbäume vorhanden.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Innenbereich und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Dem Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage wird aufgrund der nicht gesicherten Abwasserbeseitigung nicht zugestimmt. Mit dem Antragsteller ist ein Gespräch zu führen, ob eine Alternative für die Entwässerung gefunden werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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1.2. Bauantrag Baumann Thomas, Bauhofstraße 6, 91560 Heilsbronn Wohnhausan- und -umbau auf Fl.Nr. 48, Gemarkung Weiterndorf, Bauhofstraße 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 29. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.02.2016 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller beabsichtigt den Anbau eines Treppenhauses sowie den Anbau von Wohnraum und Umbauten im Gebäude. Bestehende Außenwände werden dafür zum Teil abgerissen.

Zum Bauvorhaben kann Folgendes ausgeführt werden:

Die Nachbarunterschriften lagen vollständig vor. Mit Schreiben v. 26.01.2016 hat der angrenzende Grundstücksnachbar der FlNr. 48/1, Gemarkung Weiterndorf, Herr Wilhelm Fischer seine Nachbarunterschrift widerrufen. Inhaltlich begründet wird der Widerruf mit Belangen des Abstandsflächenrechts. Diese sind vom Landratsamt Ansbach zu prüfen und sind nicht Bestandteil der planungsrechtlichen Prüfung.
Der Widerruf der Nachbarunterschrift ist rechtlich grundsätzlich bis zur Vorlage der Bauantragsunterlagen an das Landratsamt Ansbach möglich.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 II der Stadt Heilsbronn.
Als Art der baulichen Nutzung ist hier ein Mischgebiet festgesetzt. Die Nutzung Wohnen/Büro, wie vom Antragsteller beantragt, ist hier allgemein zulässig und entspricht der Festsetzung im Bebauungsplan (Nr. 1.3.2).

Folgende Festsetzungen werden nicht eingehalten:
Dachform und Dachneigung des Anbaus sollen als Flachdach ausgeführt werden, nach Bebauungsplan sind jedoch nur Satteldächer mit 42° - 48° bzw. Walmdächer zulässig.
Als Dachneigung für den Treppenhausanbau sind 30° geplant, zulässig wären auch hier 42° - 48°.

Im Übrigen erfolgt der Anbau gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans. Auch die Dachfarbe Rot wird eingehalten.

Das Vorhaben ist aus Sicht der Verwaltung auch nicht nach § 14 Abs. 1 BauNVO im Einzelfall unzulässig. Der Charakter des Mischgebietes aufgrund der Anzahl an Wohnbebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird durch das Vorhaben nicht gefährdet, da es sich lediglich um einen An- bzw. Umbau handelt und die Wohnnutzung bereits vorhanden ist.

Beschluss

Dem Bauantrag für einen Wohnhausan- und –umbau wird zugestimmt. Hinsichtlich der Dachneigung und der Dachform werden für den Anbau und den Treppenhausanbau Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. B 18 II der Stadt Heilsbronn zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.3. Bauantrag Bär Claudia, Gottmannsdorf 6, 91560 Heilsbronn Ausbau des bestehenden Dachgeschosses, Einbau von 2 neuen Dachgauben auf Fl.Nr. 356, Gemarkung Bonnhof, Gottmannsdorf 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 29. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.02.2016 ö beschliessend 1.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller beantragt den Ausbau des bestehenden Dachgeschosses und damit verbunden den Einbau von zwei Dachgauben. Im Dachgeschoss soll neuer Wohnraum geschaffen werden und in dem Anwesen anschließend zwei Wohnungen vorhanden sein.

Von Verwaltungsseite wird Folgendes angemerkt:

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich und fügt sich nach Ansicht der Verwaltung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Erschließung ist gesichert.

Ein Stellplatznachweis wurde den Bauantragsunterlagen nicht beigefügt. Aufgrund der Größe und Lage des Grundstücks kann aus Sicht der Verwaltung davon ausgegangen werden, dass die Stellplatzverpflichtung eingehalten wird.

Dem Bauantrag kann daher zugestimmt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag zum Ausbau des bestehenden Dachgeschosses und dem Einbau von 2 Dachgauben auf der FlNr. 365, Gemarkung Bonnhof, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.4. Bauantrag Gundel Christian, Waldstraße 3, 91560 Heilsbronn Errichten einer Gaube, Umnutzung der als Dachboden genutzten Räume in Wohnraum auf Fl.Nr. 228/4, Gemarkung Heilsbronn, Waldstraße 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 29. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.02.2016 ö beschliessend 1.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller beabsichtigt die Umnutzung des bestehenden Dachgeschosses in Wohnraum und damit verbunden die Errichtung einer Gaube. Das Dachgeschoss soll anschließend als Wohnung genutzt werden, im Anwesen sind dann zwei Wohnungen vorhanden.

Von Verwaltungsseite wird Folgendes mitgeteilt:

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, die Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit erfolgt als Innenbereich.

Das Vorhaben fügt sich in der beantragten Form in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

Durch die Umnutzung des Dachgeschosses sind auf dem Grundstück für zwei Wohnungen insgesamt 4 Stellplätze erforderlich. In den Bauantragsunterlagen ist kein Stellplatznachweis enthalten, auch wird keine Aussage zu Stellplätzen getroffen.

Der Entwurfsverfasser wurde durch die Stadtverwaltung benachrichtigt und wird den Stellplatznachweis beifügen. Dieser liegt der Stadtverwaltung derzeit noch nicht vor.

Bei der Einhaltung der Stellplatzsatzung handelt es sich um einen bauordnungsrechtlichen Belang. Für die Prüfung des gemeindlichen Einvernehmens sind lediglich bauplanungsrechtliche Belange zu überprüfen und können nur diese eine Versagung des Einvernehmens rechtfertigen.
Die Einhaltung der Stellplatzverpflichtung wird durch das Landratsamt Ansbach als örtliche Bauvorschrift geprüft.

Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und das Landratsamt Ansbach auf die Stellplatzfrage hinzuweisen.

Beschluss

Dem Bauantrag zur Errichtung einer Gaube und zur Umnutzung der als Dachboden genutzten Räume in Wohnraum auf FlNr. 228/4, Gemarkung Heilsbronn, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.5. Bauantrag zum Neubau der Kindertagesstätte "Peter Pan" auf FlNr. 517/4, Gemarkung Heilsbronn - Nähe Caspar-Othmayr-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 29. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.02.2016 ö beschliessend 1.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der letzten Sitzung des Stadtrates wurde dem Gremium die aktuelle Gebäudeentwurfsplanung mit den Anmerkungen des Landratsamtes Ansbach vorgestellt.

Der Stadtrat stimmte der vorgestellten Gebäudeentwurfsplanung zu und beauftragte die Verwaltung, den Bauantrag entsprechend vorzubereiten.

Mit der KiTa-Leitung wurde die Planung nochmals entsprechend abgestimmt.
Am 16.02.2016 wurde die Planung dem Elternbeirat vorgestellt.

Die Nachbarzustimmung wird im Zuge der Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes B 22 „zwischen Bierkellerweg und Caspar-Othmayr-Straße“ entsprechend eingeholt.

Der Bauantrag für den Neubau der Kindertagestätte „Peter Pan“ (Sonderbau gemäß BayBO) ist entsprechend durch das Landratsamt Ansbach zu genehmigen.
Die entsprechenden Unterlagen zum Brandschutz liegen vor. Die Statik wird erst nach Vergabe der Ing. Leistungen nachgereicht.

Hinsichtlich des Energiebedarfes auf Grundlage der KFW, werden die entsprechenden Berechnungen (Wirtschaftlichkeit und Baukosten) dem Gremium in einer der nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt.

Beschluss

Der vorgestellte Bauantrag wird befürwortet. Die Nachbarbeteiligung wird durch die Verwaltung im Rahmen der Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes B 22 durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauleitplanung der Stadt Stein; Ausweisung eines Sondergebietes für die Errichtung eines Gartenmarktes, Beteiligung der Stadt als sonstiger Täger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 29. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.02.2016 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit der 2. Qualifizierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 will die Stadt Stein künftig ein sonstiges Sondergebiet für die Errichtung eines Gartenmarktes mit max. 6.500 m2 Verkaufsfläche (VK) festsetzen. Bisher war der Bereich als „Logistikzentrum“ überplant. Der Anteil der innenstadtrelevanten- und Nebensortimente wird auf max. 15 % der Verkaufsfläche zugelassen, das sind knapp 1.000 m2. Weiterhin ist eine Cafe-Nutzung mit einer Verkaufsfläche von max. 500 m2 bei max. 150 Sitzplätzen vorgesehen. Der Gartenmarkt würde direkt am Kreisverkehr östlich von Oberweihersbuch, kurz vor Stein, entstehen.

Die Verwaltung schlägt vor, der Änderung des Bebauungsplanes nicht zuzustimmen (s. Entwurf einer Stellungnahme, im RiS hinterlegt).

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der geplanten 2. Qualifizierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Stein nicht zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung der Gemeinde Neuendettelsau; Bauleitplanungen wegen Konzentrationsflächen für Mobilfunkanlagen Beteiligung der Stadt als sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 29. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.02.2016 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Gemeinde Neuendettelsau führt derzeit ein Bauleitplanverfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans „Konzentrationsflächen für Mobilfunkanlagen“ und damit einhergehend die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Mobilfunk Neuendettelsau“ durch.

Ziel und Zweck der Planungen ist es, zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sowie einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Konzentrationsflächen für Mobilfunkanlagen auszuweisen, die in Anbetracht des kontinuierlichen Aus- und Umbaus der Mobilfunknetze im Außenbereich einem ungeordneten „Antennenwildwuchs“ vorbeugen und nach Zahl und Lage so gewählt werden, dass das Orts- und Landschaftsbild möglichst wenig beeinträchtigt wird und nach Möglichkeit auf jedem Standort von mehreren Betreibern genutzt werden können. Zudem sollen die Konzentrationsflächen nach Möglichkeit so situiert werden, dass ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienende Gebiete sowie schutzbedürftige Gebiete (z.B. Kindergärten) einer möglichst geringen Immissionsbelastung durch den Mobilfunkbetrieb ausgesetzt sind.

Die Unterlagen zum Bauleitplanverfahren können unter http://www.neuendettelsau.eu/showpage.php?Startseite/mehr_BP_26&SiteID=587 eingesehen werden.
Die Übersichtskarte über die beabsichtigten Konzentrationsflächen im Gemeindegebiet Neuendettelsau ist als Anlage beigefügt .

Mit Schreiben der Gemeinde Neuendettelsau v. 03.02.2016 wurde die Stadt Heilsbronn als benachbarte Kommune am Verfahren gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung erfolgte bereits mit Schreiben v. 17.07.2015. Seitens der Stadtverwaltung wurden in beiden Verfahren keine Einwendungen vorgetragen, da eine Beeinträchtigung der Stadt Heilsbronn nicht zu befürchten ist.

Seitens der Stadtverwaltung wird daher vorgeschlagen, auch im Rahmen der Behördenbeteiligung keine Einwendungen vorzutragen. Aus Sicht der Verwaltung ist keine Beeinträchtigung für das Stadtgebiet Heilsbronn erkennbar.

Beschluss

Mit den Entwürfen der 3. Flächennutzungsplanänderung „Konzentrationsflächen für Mobilfunkanlagen“ und des Bebauungsplans Nr. 26 „Mobilfunk Neuendettelsau“ der Gemeinde Neuendettelsau besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Rahmen der Behördenbeteiligung nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 29. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.02.2016 ö 4
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4.1. Inbetriebnahme einer Mobilfunkbasisstation in der Ansbacher Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 29. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.02.2016 ö vorberatend 4.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 02.02.2016 zeigte die Vodafone GmbH gegenüber der Stadt Heilsbronn an, dass die Fa. Vodafone GmbH beabsichtigt, in Kürze die in der Ansbacher Straße 38 in Heilsbronn errichtete Mobilfunkbasisstation in Betrieb zu nehmen.

Dient zur Kenntnis.

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4.2. Bauantrag Fa. Beil GmbH, Neubau einer Eigentumswohnanlage mit Tiefgarage (Haus A + Haus B), Errichtung von Nebengebäuden für Fahrräder und Müll auf FlNr. 273/60, Gemarkung Heilsbronn, Herbststraße Schreiben und Einwendungen der Grundstücksnachbarin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 29. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.02.2016 ö 4.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Grundstücksnachbarin des sog. „Heinisch-Grundstücks“, Fr. Gruber, hat sich mit Schreiben vom 25.01.2016 wiederholt an die Stadt Heilsbronn gewandt und ihre Einwände gegen das geplante Bauvorhaben der Fa. Beil vorgetragen.

Inhaltlich wird die Ablehnung des Bauvorhabens insbesondere mit der Wertminderung ihres eigenen Grundstücks, der Beeinträchtigung des Ortsbilds und mit einem fehlenden Einfügen in die nähere Umgebung begründet.

Das Schreiben wurde den Mitgliedern des Gremiums als Anlage bereitgestellt.

Dient zur Kenntnis.

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4.3. Anfrage der Stadt Heilsbronn zur Anbringung eines Verkehrsspiegels im Bereich der Ausfahrt Wiesenstraße/Badstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 29. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.02.2016 ö 4.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses v. 25.11.2015 wurde im Rahmen der Überarbeitung der Beschilderung in der Nebenstraße zur Wiesenstraße angeregt, gegenüber der Ausfahrt von der Wiesenstraße in die Badstraße einen Verkehrsspiegel anzubringen. Anlass waren die schlechten Sichtverhältnisse in diesem Bereich.

Die Stadtverwaltung Heilsbronn hat eine entsprechende Anfrage an das zuständige Landratsamt Ansbach gerichtet.

Das Landratsamt Ansbach teilte mit Schreiben v. 20.01.2016, eingegangen am 28.01.2016, mit, dass weder die Polizeiinspektion Ansbach noch das Landratsamt Ansbach eine Notwendigkeit sieht, an dieser Stelle einen Verkehrsspiegel anzubringen.
Begründet wird dies damit, dass beim Einfahren in die Kreisstraße AN 17 die Sicht in südliche Richtung durch einen Gartenzaun und den vorhandenen Bewuchs erheblich eingeschränkt ist. Die nach den entsprechenden Richtlinien notwendige Sichtweite von 50 m ist aber vorhanden. Von den aus der Wiesenstraße ausfahrenden Kraftfahrern kann verlangt werden, dass sie sich in die Fahrbahn „hineintasten“. Nach den polizeilichen Feststellungen hat sich in diesem Einmündungsbereich seit 2010 kein Verkehrsunfall mehr ereignet.

Dient zur Kenntnis.

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4.4. Vollzug des BBodSchG und der BBodSchV; Grundwasseruntersuchung GWM 1 - 4 ehemalige Hausmülldeponie an der Ketteldorfer Straße, Fl.Nr. 521, Gemarkung Heilsbronn, und Grundwasseruntersuchung GWM 1 ehemalige Hausmülldeponie in Bürglein, Fl.Nr. 86, Gemarkung Bürglein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 29. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.02.2016 ö beschliessend 4.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Ergebnisse des zweijährigen Grundwassermonitorings an der ehemaligen Hausmülldeponie an der Ketteldorfer Straße, Fl.Nr. 521, Gemarkung Heilsbronn, wurden am 28.12.2015 an das Landratsamt und dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach gesendet.

Nach Auswertung der Ergebnisse empfiehlt das Wasserwirtschaftsamt Ansbach im Jahr 2018 eine erneute einmalige Grundwasseruntersuchung durchzuführen.

Die Ergebnisse des zweijährigen Grundwassermonitorings an der ehemaligen Hausmülldeponie in Bürglein, Fl.Nr. 86, Gemarkung Bürglein, wurden ebenfalls am 28.12.2015 an das Landratsamt und dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach gesendet.

Nach Auswertung der Ergebnisse kann aus fachlicher Sicht des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach das Grundwassermonitoring eingestellt werden.


Dient zur Kenntnis.

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4.5. Verkehrsbeeinträchtigungen im Stadtgebiet; Marktplatz und Ketteldorfer Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 29. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.02.2016 ö 4.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Verwaltung informiert das Gremium über die Sperrung am Marktplatz aufgrund der dortigen Tiefbaumaßnahmen. Der Verkehr wird hier mittels einer Ampelanlage gelenkt und erfolgt für die Dauer der Baumaßnahmen einspurig.

Die Verwaltung informiert zudem darüber, dass in der Ketteldorfer Straße am 29.02. bis einschließlich 01.03.2016 Baumpflegearbeiten durch den Bauhof durchgeführt werden. Der Verkehr aus Richtung Ketteldorf kommend wird für die Dauer der Arbeiten über die Gemeindeverbindungsstraße zum Bahnübergang an der Caspar-Othmayr-Straße umgeleitet.

Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 18.02.2016 14:37 Uhr